Deutschland – Beratung in Sachen Evaluierung – Wissenschaftl. Konzeptionierung Handlungsfeld 3 Kita-Qualitätsgesetz

388993-2024 - Vorankündigung – Direktvergabe
Deutschland – Beratung in Sachen Evaluierung – Wissenschaftl. Konzeptionierung Handlungsfeld 3 Kita-Qualitätsgesetz
OJ S 126/2024 01/07/2024
Freiwillige Ex-ante-Transparenzbekanntmachung
Dienstleistungen
1. Beschaffer
1.1.
Beschaffer
Offizielle BezeichnungMinisterium für Bildung und Kultur
Rechtsform des Erwerbers: Regionale Gebietskörperschaft
Tätigkeit des öffentlichen Auftraggebers: Bildung
2. Verfahren
2.1.
Verfahren
TitelWissenschaftl. Konzeptionierung Handlungsfeld 3 Kita-Qualitätsgesetz
BeschreibungQualitätssteigernde Maßnahmen in Kindertageseinrichtungen hängen grundlegend davon ab, ob ausreichend Personal in den Einrichtungen beschäftigt ist. Der erhöhte Fachkraftbedarf, insbesondere in den westdeutschen Bundesländern, zeigt sich hier als hemmender Faktor. Aus diesem Grund sollen die örtliche Träger der öffentlichen Jugendhilfe durch Umsetzung der Maßnahmen im Handlungsfeld 3 des Zweiten Gesetz zur Weiterentwicklung der Qualität und zur Teilhabe in der Kindertagesbetreuung (KiTa-Qualitätsgesetz) bei der Wahrnehmung ihrer Aufgaben durch die Zurverfügungstellung von Budgets zur Beschäftigung von Fachberatungen (FB), Kita-Sozialarbeiter*innen und zur Schaffung von einrichtungsübergreifenden Fachkräfte (-pools) gestärkt werden. Im Handlungsfeld 3 geht es insgesamt um den Aufbau gänzlich neuer administrativer Strukturen sowie der Anpassung der Zusammenarbeit zwischen dem Land und den Landkreisen bzw. dem Regionalverband Saarbrücken. Dabei nehmen die Fachberatungen eine übergeordnete Rolle ein, insofern, als dass sie auch die Themen Kita-Sozialarbeit und Fachkräfte (-pools) fachlich in die Praxis integrieren müssen. Zur Implementierung der Maßnahmen in die Praxis ist daher die Intensivierung der Fachberatungen und ggf. die Qualifikation dieser auf der Grundlage von Handreichungen und Konzepte zu den aus der Praxis als am relevantesten definierten Themen unabdingbar. Die ausführlichen Handreichungen und die konkretisierenden Konzepte zu deren Inhalten für folgende Themen sind dabei handlungsleitend: • Meldungen nach §47 SGB VIII • Kita-Sozialarbeit • Inklusive Arbeit • Fachkräfte (-pools) • Wald-Kitas und naturnahe Gruppen • Familienzentren Durch die wissenschaftlich fundierte Aufarbeitung der Themen in Form von Handreichungen und Konzepten sowie die Schulungen zu deren Umsetzung können Fachberatungen die Implementierung dieser Maßnahmen in die Praxis initiieren und dauerhaft begleiten. Somit sind diese Maßnahmen dazu geeignet, die vorhandenen Fachkräfte vor Ort langfristig zu unterstützen und auch die Einrichtungen der Frühen Bildung durch eine zusätzliche, multiprofessionelle Perspektive auf übergeordnete Themen anschlussfähig zu halten und zu verstärken, wie z. B. die quartiersbezogene Armutsbekämpfung. Durch das so mögliche standardisierte Vorgehen der Fachberatungen anhand der Handreichungen und Konzepte sowie auf Grundlage der Schulungen sollen die Landkreise im Saarland und der Regionalverband Saarbrücken durch die Bereitstellung von finanziellen Mitteln die Möglichkeit erhalten, ihre Aufgaben noch umfassender wahrnehmen zu können. Die Beauftragung der landesspezifischen Handreichungen und Konzepten für die Umsetzung der Maßnahmen im Handlungsfeld 3sowie die Durchführung der Schulungen sollen zur Umsetzung bzw. als Rahmen der Umsetzung des Zweiten Gesetzes zur Weiterentwicklung der Qualität und zur Teilhabe in der Kindertagesbetreuung (Kita-Qualitätsgesetz) deshalb an einen Auftragnehmer vergeben werden, der in diesem Bereich über die notwendigen wissenschaftlichen, strukturellen und personellen Ressourcen verfügt sowie neben einer profunden Kenntnis der saarländischen Kita-Landschaft bereits umfangreiche Erfahrungen in den entsprechenden theorie- und praxisorientierten saarländischen Netzwerken nachweisen kann und da her die notwendige landesspezifische pädagogische, rechtliche und organisationale Expertise aufweist. Die zu erstellenden Handreichungen und Konzepte sollen als Arbeitsgrundlage zur Standardisierung des Aufgabenfeldes dienen und somit die Aufgabenorganisation und Aufgabenstrukturen der saarländische Kita-Landschaft stärken. Sie sollen das Ergebnis eines iterativen Prozesses im Nexus zwischen Theorie und Praxis sein und den Landkreisen, dem Regionalverband Saarbrücken und dem Ministerium für Bildung und Kultur gleichsam als Leitlinie und Basis zukünftiger organisationaler Überlegungen dienen.
Kennung des Verfahrense0717654-9253-439c-b164-0664e704e336
Interne KennungZ2406X
VerfahrensartSonstiges einstufiges Verfahren
2.1.1.
Zweck
Art des AuftragsDienstleistungen
Haupteinstufung (cpv): 79419000 Beratung in Sachen Evaluierung
2.1.2.
Erfüllungsort
Land, Gliederung (NUTS)Regionalverband Saarbrücken (DEC01)
LandDeutschland
2.1.4.
Allgemeine Informationen
Zusätzliche InformationenBegründung der Direktvergabe: Der Auftrag kann nur von einem bestimmten Wirtschaftsteilnehmer ausgeführt werden, da aus Gründen der zwingenden Notwendigkeit der praktischen Kenntnis der saarländischen Kita-Landschaft und insbesondere der handelnden Akteure sowohl in betrieblichen Fragen als auch in Fragen der Ausbildung und des Studiums sowie in der Fachberatung kein Wettbewerb unter der Voraussetzung der wissenschaftlichen Kompetenz und Erfahrung im definierten Feld vorhanden ist. Kindertageseinrichtungen im Saarland sind seit vielen Jahren ein grundlegender Arbeits- und Forschungsschwerpunkt der FITT gGmbH, des Instituts für Technologietransfer an der Hochschule für Technik und Wirtschaft des Saarlandes (htw_saar), wodurch dieses Institut zusammen mit der htw saar einen einmaligen Kenntnisstand und eine sehr hohe Praxisexpertise sowie Kenntnis der regionalen Bedingungen vorweisen kann. Die FITT gGmbH mit der htw saar an ihrer Seite weist damit die notwendige einschlägige Expertise in diesem Bereich nach. Dies ist vor dem Hintergrund der Laufzeit des Zweiten Gesetzes zur Weiterentwicklung der Qualität und zur Teilhabe in der Kindertagesbetreuung mit dem definierten kurzen Umsetzungszeitraum (ca. 18 Monate) eine notwendige Voraussetzung zur bestmöglichen Leistungserbringung. Gemeint ist hier insbesondere die Konkretisierung der Vorgehensweise für die Erstellung der Handreichungen und Konzepte nach Auswertung des Dialoges mit allen Akteuren im Feld der saarländischen Kita-Landschaft. Die Handreichungen und Konzepte können auf dieser Grundlage nach landesspezifischen Vorgaben und auf Grundlage der Bedarfe und Verfügbarkeit sowie der jeweiligen Rahmenbedingungen in den saarländischen Einrichtungen und bei den saarländischen Trägern für alle genannten Themenschwerpunkte erstellt werden. Auch sind die bestehenden Netzwerke des Instituts mit der htw saar unabdingbar zur Umsetzung der zu beauftragenden Schulungen. Sonstige Begründung: Die unmittelbare Beauftragung der beabsichtigten Auftragnehmerin bzgl. der Erstellung von Handreichungen und Konzepten sowie der Erstellung und Durchführung von Mulitplikatorenschulungen zum Theorie- Praxistransfer zu den aufgeführten Maßnahmen ist damit zu begründen, dass kein weiterer Auftragsnehmer existiert, der sowohl den fachlichen als auch den regionalen und landesrechtlichen Anforderungen der Maßnahmen gleichermaßen sowohl in der lehr- und als auch in der anwendungsorientierten Sicht- und Herangehensweise Rechnung tragen kann. Die Auftragnehmerin verfügt über umfangreiche Referenzen bezüglich der Erstellung von Handreichungen und Konzepten für vergleichbare Projekte, konkret im Bereich des Bildungsprogramms für saarländische Krippen und Kindergärten, dem Kooperationsjahr Kita-Grundschule, fachspezifischen Zertifikatsstudiengängen, soziale Arbeit, Präventionsprogrammen und insbesondere vor dem Hintergrund der regionalen und landesrechtlichen Besonderheiten. Die Auftragnehmerin besitzt aus diesem Grund fundierte methodische Kenntnisse auf dem Gebiet der Erstellung von Handreichungen und Konzepten und bringt diesbezüglich entsprechend viele Erfahrungen für die saarländische Kita-Landschaft mit. Zudem verfügt die Auftragnehmerin über eine langjährige Erfahrung in der Zusammenarbeit mit öffentlichen Institutionen, mit Bundes- und Landesbehörden und den relevanten Ministerien sowie sonstigen zu berücksichtigenden Akteuren. Die Kenntnisse in der Zusammenarbeit und in den Arbeiten für den Bereich der frühkindlichen Bildung im Saarland sind hier besonders hervorzuheben. Sie resultieren u. a. zum einen aus einer systematischen und langfristig angelegten Zusammenarbeit im Rahmen der Bachelor-Studiengänge Soziale Arbeit und Pädagogik der Kindheit sowie Pädagogik der Kindheit und verschiedener Zertifikatsstudiengänge, die in der im Rahmen der vorab genannten Studiengänge für pädagogische Fachkräfte im Saarland angeboten werden und die stets an die besonderen Gegebenheiten des Landes angepasst werden. Somit kann in der Umsetzung dieses Vorhabens durch die Auftragnehmerin auf die hierdurch für die Spezifika und Anforderungen der saarländischen Kita-Landschaft ausgeprägten fachlichen Kompetenzen und seiner wissenschaftlichen Fokussierungen auf das Saarland zurückgegriffen werden, was unabdingbare Gelingensbedingungen für die Erstellung der benötigten Handreichungen und Konzepte darstellt.
Rechtsgrundlage
Richtlinie 2014/24/EU
vgv - § 135 Abs. 3 VgV
5. Los
5.1.
LosLOT-0000
Titel: Wissenschaftl. Konzeptionierung Handlungsfeld 3 Kita-Qualitätsgesetz
Beschreibung: Die zu erstellenden Handreichungen und Konzepte sind damit ein wichtiges Instrument zur Anleitung der fachlichen Umsetzung und späteren Evaluation der Maßnahme bei tiefgehender Analyse der Gegebenheiten in der Kindertagesbetreuung im Saarland. Die Kindertagesbetreuung im Saarland basiert nach dem Saarländisches Bildungs- Erziehungs- und Betreuungsgesetz (SBEBG) auf den folgenden Grundsätzen: • Die Bildung, Erziehung und Betreuung von Kindern in Kindertageseinrichtungen und in der Kindertagespflege orientiert sich an dem mit den Einrichtungsträgern vereinbarten Bildungsprogramm mit Handreichungen für saarländische Krippen und Kindergärten. • Im Rahmen eines inklusiven Auftrags sollen die Gesamtentwicklung und Entfaltung des Kindes zu einer eigenverantwortlichen und gemeinschaftsfähigen Persönlichkeit gefördert und die Erziehung und Bildung in der Familie unterstützt und ergänzt werden. • Unter Achtung der Würde des Kindes umfasst dieser Auftrag eine gewaltfreie Bildung, Erziehung und Betreuung und bezieht sich auf die soziale, emotionale, körperliche und geistige Entwicklung des Kindes. Er schließt die Vermittlung orientierender Werte und Regeln sowie Gesundheitsförderung und Gesundheitsvorsorge ein. • Bildung, Erziehung und Betreuung sollen sich insbesondere am Alter und Entwicklungsstand, den sprachlichen und sonstigen Fähigkeiten, der Lebenssituation sowie den Interessen und Bedürfnissen des einzelnen Kindes orientieren und seine familiäre und kulturelle Herkunft berücksichtigen. • Im Rahmen ihres Auftrags tragen Kindertageseinrichtungen und Kindertagespflegepersonen Sorge für die Gewährleistungen des körperlichen, geistigen oder seelischen Wohls der anvertrauten Kinder. • Kinder sind entsprechend ihrem Entwicklungsstand und ihren Bedürfnissen an Entscheidungen, die sie betreffen, zu beteiligen. • Erziehungsberechtigte, die Leistungen der Förderung von Kindern in Kindertageseinrichtungen und in der Kindertagespflege (§§ 22 bis 26 des Achten Buches Sozialgesetzbuch) in Anspruch nehmen wollen, sind durch die örtlichen Träger der öffentlichen Jugendhilfe oder durch die von ihnen beauftragten Stellen umfassend zu beraten. Diese Grundlagen sind bei der Erarbeitung von Konzepten und Handreichen sowie Schulungen entsprechend zu berücksichtigen. Hierfür ist die umfangreiche Kenntnis dieser unter anderem landesrechtlichen Besonderheiten zwingende Voraussetzung. Ebenso ist ein entsprechender struktureller und personeller Erfahrungsschatz in der praktischen Anwendung der pädagogischen und rechtlichen Spezifika des Saarlandes notwendig. Die fachlichen und insbesondere regionalen Besonderheiten (Grenznähe und Grenzgänger, Strukturwandel und Transformation, eine weiterhin stark konfessionell geprägte Trägerlandschaft) des Saarlandes stellen besondere Anforderungen an den gesamten Prozess der Erstellung der Handreichungen, Konzepte und Schulungen dar, was erst durch umfangreiche theoretische und praktische Erfahrungen in den entsprechenden saarländischen Netzwerken möglich wird und daher die notwendige landesspezifische pädagogische, rechtliche und organisationale Expertise voraussetzt. Die Erstellung der Handreichungen und Konzepte bedarf zudem der zusätzlichen Berücksichtigung der Anforderungen und Bedarfe der saarländischen Trägerlandschaft sowie anderer relevanter Akteure des saarländischen Bildungssystems.
Interne Kennung: Z2406X
5.1.1.
Zweck
Art des Auftrags: Dienstleistungen
Haupteinstufung (cpv): 79419000 Beratung in Sachen Evaluierung
5.1.2.
Erfüllungsort
Stadt: Saarbrücken
Land, Gliederung (NUTS): Regionalverband Saarbrücken (DEC01)
Land: Deutschland
5.1.3.
Geschätzte Dauer
Laufzeit18 Monate
5.1.6.
Allgemeine Informationen
Die Beschaffung fällt unter das Übereinkommen über das öffentliche Beschaffungswesenja
5.1.7.
Strategische Auftragsvergabe
Ziel der strategischen AuftragsvergabeErfüllung sozialer Zielsetzungen
Gefördertes soziales ZielSonstiges
5.1.12.
Bedingungen für die Auftragsvergabe
Informationen über die Überprüfungsfristen: Die Unwirksamkeit nach § 135 Absatz 1 Nummer 2 GWB tritt nicht ein, wenn 1. der öffentliche Auftraggeber der Ansicht ist, dass die Auftragsvergabe ohne vorherige Veröffentlichung einer Bekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen Union zulässig ist, 2. der öffentliche Auftraggeber eine Bekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen Union veröffentlicht hat, mit der er die Absicht bekundet, den Vertrag abzuschließen, und 3. der Vertrag nicht vor Ablauf einer Frist von mindestens zehn Kalendertagen, gerechnet ab dem Tag nach der Veröffentlichung dieser Bekanntmachung, abgeschlossen wurde. Die Bekanntmachung nach Satz 1 Nummer 2 muss den Namen und die Kontaktdaten des öffentlichen Auftraggebers, die Beschreibung des Vertragsgegenstands, die Begründung der Entscheidung des Auftraggebers, den Auftrag ohne vorherige Veröffentlichung einer Bekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen Union zu vergeben, und den Namen und die Kontaktdaten des Unternehmens, das den Zuschlag erhalten soll, umfassen.
5.1.15.
Techniken
Informationen über das dynamische Beschaffungssystem: Kein dynamisches Beschaffungssystem
5.1.16.
Weitere Informationen, Schlichtung und Nachprüfung
ÜberprüfungsstelleVergabekammern des Saarlandes
Organisation, die zusätzliche Informationen über das Vergabeverfahren bereitstelltMinisterium für Bildung und Kultur
Organisation, die einen Offline-Zugang zu den Vergabeunterlagen bereitstelltMinisterium für Bildung und Kultur
Organisation, die weitere Informationen für die Nachprüfungsverfahren bereitstelltMinisterium für Bildung und Kultur
TED eSenderDatenservice Öffentlicher Einkauf (in Verantwortung des Beschaffungsamts des BMI)
8. Organisationen
8.1.
ORG-0000
Offizielle Bezeichnung: Ministerium für Bildung und Kultur
Registrierungsnummer: 10000000-00106010000001-57
Abteilung: Ref. A3/Zentrale Vergabestelle
Stadt: Saarbrücken
Postleitzahl: 66111
Land, Gliederung (NUTS): Regionalverband Saarbrücken (DEC01)
Land: Deutschland
Kontaktperson: Ref. A3/Zentrale Vergabestelle
Telefon: +4968150100
Profil des Erwerbers: https://www.bildung.saarland.de
Rollen dieser Organisation
Beschaffer
Organisation, die zusätzliche Informationen über das Vergabeverfahren bereitstellt
Organisation, die einen Offline-Zugang zu den Vergabeunterlagen bereitstellt
Organisation, die weitere Informationen für die Nachprüfungsverfahren bereitstellt
8.1.
ORG-0001
Offizielle Bezeichnung: FITT-Institut für Technologietransfer an der Hochschule für Technik und Wirtschaft des Saarlandes gemeinnützige GmbH
Größe des WirtschaftsteilnehmersKleines Unternehmen
Registrierungsnummer: HRB 13214 (AG Saarbrücken)
Postanschrift: Saaruferstraße 16  
Stadt: Saarbrücken
Postleitzahl: 66117
Land, Gliederung (NUTS): Regionalverband Saarbrücken (DEC01)
Land: Deutschland
E-Mail: fitt@fitt.de
Telefon: +496815867263
Internetadresse: https://fitt.de
Rollen dieser Organisation
Bieter
Federführendes Mitglied
8.1.
ORG-0002
Offizielle Bezeichnung: Vergabekammern des Saarlandes
Registrierungsnummer: 10000000-00108010000001-47
Postanschrift: Franz-Josef-Röder-Str. 17  
Stadt: Saarbrücken
Postleitzahl: 66119
Land, Gliederung (NUTS): Regionalverband Saarbrücken (DEC01)
Land: Deutschland
Telefon: +49 681 5014994
Rollen dieser Organisation
Überprüfungsstelle
8.1.
ORG-0003
Offizielle Bezeichnung: Datenservice Öffentlicher Einkauf (in Verantwortung des Beschaffungsamts des BMI)
Registrierungsnummer: 0204:994-DOEVD-83
Stadt: Bonn
Postleitzahl: 53119
Land, Gliederung (NUTS): Bonn, Kreisfreie Stadt (DEA22)
Land: Deutschland
Telefon: +49228996100
Rollen dieser Organisation
TED eSender
11. Informationen zur Bekanntmachung
11.1.
Informationen zur Bekanntmachung
Kennung/Fassung der Bekanntmachung: 506a9d5e-0d1b-433d-87bd-a8a654542b0d  - 01
Formulartyp: Vorankündigung – Direktvergabe
Art der Bekanntmachung: Freiwillige Ex-ante-Transparenzbekanntmachung
Unterart der Bekanntmachung25
Datum der Übermittlung der Bekanntmachung: 27/06/2024 00:00:00 (UTC+2)
Sprachen, in denen diese Bekanntmachung offiziell verfügbar ist: Deutsch
11.2.
Informationen zur Veröffentlichung
Veröffentlichungsnummer der Bekanntmachung: 388993-2024
ABl. S – Nummer der Ausgabe: 126/2024
Datum der Veröffentlichung: 01/07/2024