Deutschland – Abwasser- und Abfallbeseitigungs-, Reinigungs- und Umweltschutzdienste – III. Durchgang Gewässerstrukturkartierung 2024

325086-2024 - Wettbewerb
Deutschland – Abwasser- und Abfallbeseitigungs-, Reinigungs- und Umweltschutzdienste – III. Durchgang Gewässerstrukturkartierung 2024
OJ S 106/2024 03/06/2024
Auftrags- oder Konzessionsbekanntmachung – Standardregelung - Änderungsbekanntmachung
Dienstleistungen
1. Beschaffer
1.1.
Beschaffer
Offizielle Bezeichnung: Landesamt für Umwelt, Landwirtschaft und Geologie
Rechtsform des Erwerbers: Regionale Gebietskörperschaft
Tätigkeit des öffentlichen Auftraggebers: Umweltschutz
2. Verfahren
2.1.
Verfahren
Titel: III. Durchgang Gewässerstrukturkartierung 2024
Beschreibung: III. Durchgang Gewässerstrukturkartierung 2024 - Erfassung der Gewässerstruktur im Vorort-Verfahren anhand vorgegebener Kartieranleitung und Kurzprüfung bekannter Querbauwerke mit der Erfassungssoftware Beach, Los 1 bis 8
Kennung des Verfahrens: 705ec2ba-9fdc-4492-99df-1feb8ac08dc6
Interne Kennung: 44-Z521/24
Verfahrensart: Offenes Verfahren
Das Verfahren wird beschleunigt: nein
2.1.1.
Zweck
Art des Auftrags: Dienstleistungen
Haupteinstufung (cpv): 90000000 Abwasser- und Abfallbeseitigungs-, Reinigungs- und Umweltschutzdienste
2.1.2.
Erfüllungsort
Land, Gliederung (NUTS): Dresden, Kreisfreie Stadt (DED21)
Land: Deutschland
2.1.4.
Allgemeine Informationen
Rechtsgrundlage:
Richtlinie 2014/24/EU
vgv -
Anzuwendende grenzübergreifende Rechtsvorschrift:
2.1.5.
Bedingungen für die Auftragsvergabe
Bedingungen für die Einreichung:
Höchstzahl der Lose, für die ein Bieter Angebote einreichen kann: 8
Auftragsbedingungen:
Höchstzahl der Lose, für die Aufträge an einen Bieter vergeben werden können: 8
2.1.6.
Ausschlussgründe:
Terroristische Straftaten oder Straftaten im Zusammenhang mit terroristischen Aktivitäten-
Entrichtung von Steuern-
Zahlung der Sozialversicherungsbeiträge-
Verstoß gegen sozialrechtliche Verpflichtungen-
Vorzeitige Beendigung, Schadensersatz oder andere vergleichbare Sanktionen-
Schwere Verfehlung im Rahmen der beruflichen Tätigkeit-
Direkte oder indirekte Beteiligung an der Vorbereitung des Vergabeverfahrens-
Interessenkonflikt aufgrund seiner Teilnahme an dem Vergabeverfahren-
Rein innerstaatliche Ausschlussgründe-
Falsche Angaben, verweigerte Informationen, die nicht in der Lage sind, die erforderlichen Unterlagen vorzulegen, und haben vertrauliche Informationen über dieses Verfahren erhalten.-
Verwaltung der Vermögenswerte durch einen Insolvenzverwalter-
Verstoß gegen arbeitsrechtliche Verpflichtungen-
Zahlungsunfähigkeit-
Kinderarbeit und andere Formen des Menschenhandels-
Betrugsbekämpfung-
Geldwäsche oder Terrorismusfinanzierung-
Verstoß gegen umweltrechtliche Verpflichtungen-
Vereinbarungen mit anderen Wirtschaftsteilnehmern zur Verzerrung des Wettbewerbs-
Beteiligung an einer kriminellen Vereinigung-
Vergleichsverfahren-
Korruption-
Konkurs-
Der Zahlungsunfähigkeit vergleichbare Lage gemäß nationaler Rechtsvorschriften-
5. Los
5.1.
Los: LOT-0001
Titel: 1309 km
Beschreibung: Das Los weist als einziges Los der Ausschreibung drei verschiedene Abschnittslängen auf (100m, 500m, 1.000m). Enthält Kartierstrecken in Thüringen und Sachsen-Anhalt.
Interne Kennung: LOT-0001
5.1.1.
Zweck
Art des Auftrags: Dienstleistungen
Haupteinstufung (cpv): 90000000 Abwasser- und Abfallbeseitigungs-, Reinigungs- und Umweltschutzdienste
5.1.2.
Erfüllungsort
Land, Gliederung (NUTS): Leipzig (DED52)
Land: Deutschland
5.1.3.
Geschätzte Dauer
Enddatum der Laufzeit: 30/06/2026
5.1.6.
Allgemeine Informationen
Vorbehaltene Teilnahme: Teilnahme ist nicht vorbehalten.
Die Namen und beruflichen Qualifikationen des zur Auftragsausführung eingesetzten Personals sind anzugeben: Erforderlich für das Angebot
Auftragsvergabeprojekt nicht aus EU-Mitteln finanziert
Die Beschaffung fällt unter das Übereinkommen über das öffentliche Beschaffungswesen
5.1.7.
Strategische Auftragsvergabe
Ziel der strategischen Auftragsvergabe: Keine strategische Beschaffung
5.1.9.
Eignungskriterien
Kriterium:
Art: Eignung zur Berufsausübung
Beschreibung: - Ausgefülltes Formular Angaben für Abfrage Wettbewerbsregister

Kriterium:
Art: Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit
Beschreibung: - vollständig ausgefülltes Formular Eigenerklärung

Kriterium:
Art: Technische und berufliche Leistungsfähigkeit
Beschreibung: - Qualifikation der für die Erfüllung der Aufgabe vorgesehenen Mitarbeiter und deren Erfahrung (der letzten drei Jahre) mit der vorgesehenen NRW-Kartieranleitung. Die Kartierer sollten mindestens 25 km eigenständige Kartiererfahrung für mindestens 2 Fließgewässertypen verfügen. -Erklärung, dass jedem Kartierer die genannte Erfassungssoftware (Beach GSG 3) und die geforderte Ausrüstung (Tablet, Kamera usw.) zur Verfügung stehen wird.
5.1.10.
Zuschlagskriterien
Kriterium:
Art: Qualität
Bezeichnung: Zeitplan
Gewichtung (Prozentanteil, genau): 20

Kriterium:
Art: Preis
Bezeichnung: Preis
Gewichtung (Prozentanteil, genau): 80
5.1.11.
Auftragsunterlagen
Sprachen, in denen die Auftragsunterlagen offiziell verfügbar sind:
5.1.12.
Bedingungen für die Auftragsvergabe
Bedingungen für die Einreichung:
Elektronische Einreichung: Nicht zulässig
Adresse für die Einreichung: https://evergabe.sachsen.de
Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch
Elektronischer Katalog: Nicht zulässig
Varianten: Nicht zulässig
Die Bieter können mehrere Angebote einreichen
Frist für den Eingang der Angebote: 05/06/2024 23:59:00 (UTC+2)
Frist, bis zu der das Angebot gültig sein muss: 86 Tage
Informationen, die nach Ablauf der Einreichungsfrist ergänzt werden können:
Nach Ermessen des Käufers können alle fehlenden Bieterunterlagen nach Fristablauf nachgereicht werden.
Zusätzliche Informationen: Im Ermessen des Auftraggebers können alle fehlenden Unterlagen nach Fristablauf nachgereicht werden.
Informationen über die öffentliche Angebotsöffnung:
Eröffnungsdatum: 06/06/2024 17:16:00 (UTC+2)
Auftragsbedingungen:
Elektronische Rechnungsstellung: Erforderlich
Aufträge werden elektronisch erteilt: ja
Zahlungen werden elektronisch geleistet: ja
Informationen über die Überprüfungsfristen: § 160 Abs. 3 GWB Der Antrag ist unzulässig, soweit 1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt, 2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2. § 134 Absatz 1 Satz 2 bleibt unberührt. § 135 Abs. 2 GWB Die Unwirksamkeit nach Absatz 1 kann nur festgestellt werden, wenn sie im Nachprüfungsverfahren innerhalb von 30 Kalendertagen nach der Information der betroffenen Bieter und Bewerber durch den öffentlichen Auftraggeber über den Abschluss des Vertrags, jedoch nicht später als sechs Monate nach Vertragsschluss geltend gemacht worden ist. Hat der Auftraggeber die Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union bekannt gemacht, endet die Frist zur Geltendmachung der Unwirksamkeit 30 Kalendertage nach Veröffentlichung der Bekanntmachung der Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union.
5.1.15.
Techniken
Rahmenvereinbarung: Keine Rahmenvereinbarung
Informationen über das dynamische Beschaffungssystem: Kein dynamisches Beschaffungssystem
5.1.16.
Weitere Informationen, Schlichtung und Nachprüfung
Überprüfungsstelle: 1. Vergabekammer des Freistaates Sachsen bei der Landesdirektion Sachsen (LDS)
Organisation, die weitere Informationen für die Nachprüfungsverfahren bereitstellt: 1. Vergabekammer des Freistaates Sachsen bei der Landesdirektion Sachsen (LDS)
Organisation, die Teilnahmeanträge entgegennimmt: Landesamt für Umwelt, Landwirtschaft und Geologie
5.1.
Los: LOT-0002
Titel: 774 km
Beschreibung: Enthält ca. 13 km Kartierstrecke in Thüringen.
Interne Kennung: LOT-0002
5.1.1.
Zweck
Art des Auftrags: Dienstleistungen
Haupteinstufung (cpv): 90000000 Abwasser- und Abfallbeseitigungs-, Reinigungs- und Umweltschutzdienste
5.1.2.
Erfüllungsort
Land, Gliederung (NUTS): Zwickau (DED45)
Land: Deutschland
5.1.3.
Geschätzte Dauer
Enddatum der Laufzeit: 30/06/2026
5.1.6.
Allgemeine Informationen
Vorbehaltene Teilnahme: Teilnahme ist nicht vorbehalten.
Die Namen und beruflichen Qualifikationen des zur Auftragsausführung eingesetzten Personals sind anzugeben: Erforderlich für das Angebot
Auftragsvergabeprojekt nicht aus EU-Mitteln finanziert
Die Beschaffung fällt unter das Übereinkommen über das öffentliche Beschaffungswesen
5.1.7.
Strategische Auftragsvergabe
Ziel der strategischen Auftragsvergabe: Keine strategische Beschaffung
5.1.9.
Eignungskriterien
Kriterium:
Art: Eignung zur Berufsausübung
Beschreibung: - Ausgefülltes Formular Angaben für Abfrage Wettbewerbsregister

Kriterium:
Art: Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit
Beschreibung: - vollständig ausgefülltes Formular Eigenerklärung

Kriterium:
Art: Technische und berufliche Leistungsfähigkeit
Beschreibung: - Qualifikation der für die Erfüllung der Aufgabe vorgesehenen Mitarbeiter und deren Erfahrung (der letzten drei Jahre) mit der vorgesehenen NRW-Kartieranleitung. Die Kartierer sollten mindestens 25 km eigenständige Kartiererfahrung für mindestens 2 Fließgewässertypen verfügen. -Erklärung, dass jedem Kartierer die genannte Erfassungssoftware (Beach GSG 3) und die geforderte Ausrüstung (Tablet, Kamera usw.) zur Verfügung stehen wird.
5.1.10.
Zuschlagskriterien
Kriterium:
Art: Qualität
Bezeichnung: Zeitplan
Gewichtung (Prozentanteil, genau): 20

Kriterium:
Art: Preis
Bezeichnung: Preis
Gewichtung (Prozentanteil, genau): 80
5.1.11.
Auftragsunterlagen
Sprachen, in denen die Auftragsunterlagen offiziell verfügbar sind:
5.1.12.
Bedingungen für die Auftragsvergabe
Bedingungen für die Einreichung:
Elektronische Einreichung: Nicht zulässig
Adresse für die Einreichung: https://evergabe.sachsen.de
Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch
Elektronischer Katalog: Nicht zulässig
Varianten: Nicht zulässig
Die Bieter können mehrere Angebote einreichen
Frist für den Eingang der Angebote: 05/06/2024 23:59:00 (UTC+2)
Frist, bis zu der das Angebot gültig sein muss: 86 Tage
Informationen, die nach Ablauf der Einreichungsfrist ergänzt werden können:
Nach Ermessen des Käufers können alle fehlenden Bieterunterlagen nach Fristablauf nachgereicht werden.
Zusätzliche Informationen: Im Ermessen des Auftraggebers können alle fehlenden Unterlagen nach Fristablauf nachgereicht werden.
Informationen über die öffentliche Angebotsöffnung:
Eröffnungsdatum: 06/06/2024 17:16:00 (UTC+2)
Auftragsbedingungen:
Elektronische Rechnungsstellung: Erforderlich
Aufträge werden elektronisch erteilt: ja
Zahlungen werden elektronisch geleistet: ja
Informationen über die Überprüfungsfristen: § 160 Abs. 3 GWB Der Antrag ist unzulässig, soweit 1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt, 2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2. § 134 Absatz 1 Satz 2 bleibt unberührt. § 135 Abs. 2 GWB Die Unwirksamkeit nach Absatz 1 kann nur festgestellt werden, wenn sie im Nachprüfungsverfahren innerhalb von 30 Kalendertagen nach der Information der betroffenen Bieter und Bewerber durch den öffentlichen Auftraggeber über den Abschluss des Vertrags, jedoch nicht später als sechs Monate nach Vertragsschluss geltend gemacht worden ist. Hat der Auftraggeber die Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union bekannt gemacht, endet die Frist zur Geltendmachung der Unwirksamkeit 30 Kalendertage nach Veröffentlichung der Bekanntmachung der Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union.
5.1.15.
Techniken
Rahmenvereinbarung: Keine Rahmenvereinbarung
Informationen über das dynamische Beschaffungssystem: Kein dynamisches Beschaffungssystem
5.1.16.
Weitere Informationen, Schlichtung und Nachprüfung
Überprüfungsstelle: 1. Vergabekammer des Freistaates Sachsen bei der Landesdirektion Sachsen (LDS)
Organisation, die weitere Informationen für die Nachprüfungsverfahren bereitstellt: 1. Vergabekammer des Freistaates Sachsen bei der Landesdirektion Sachsen (LDS)
Organisation, die Teilnahmeanträge entgegennimmt: Landesamt für Umwelt, Landwirtschaft und Geologie
5.1.
Los: LOT-0003
Titel: 1121 km
Beschreibung: keine
Interne Kennung: LOT-0003
5.1.1.
Zweck
Art des Auftrags: Dienstleistungen
Haupteinstufung (cpv): 90000000 Abwasser- und Abfallbeseitigungs-, Reinigungs- und Umweltschutzdienste
5.1.2.
Erfüllungsort
Land, Gliederung (NUTS): Erzgebirgskreis (DED42)
Land: Deutschland
5.1.3.
Geschätzte Dauer
Enddatum der Laufzeit: 30/06/2026
5.1.6.
Allgemeine Informationen
Vorbehaltene Teilnahme: Teilnahme ist nicht vorbehalten.
Die Namen und beruflichen Qualifikationen des zur Auftragsausführung eingesetzten Personals sind anzugeben: Erforderlich für das Angebot
Auftragsvergabeprojekt nicht aus EU-Mitteln finanziert
Die Beschaffung fällt unter das Übereinkommen über das öffentliche Beschaffungswesen
5.1.7.
Strategische Auftragsvergabe
Ziel der strategischen Auftragsvergabe: Keine strategische Beschaffung
5.1.9.
Eignungskriterien
Kriterium:
Art: Eignung zur Berufsausübung
Beschreibung: - Ausgefülltes Formular Angaben für Abfrage Wettbewerbsregister

Kriterium:
Art: Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit
Beschreibung: - vollständig ausgefülltes Formular Eigenerklärung

Kriterium:
Art: Technische und berufliche Leistungsfähigkeit
Beschreibung: - Qualifikation der für die Erfüllung der Aufgabe vorgesehenen Mitarbeiter und deren Erfahrung (der letzten drei Jahre) mit der vorgesehenen NRW-Kartieranleitung. Die Kartierer sollten mindestens 25 km eigenständige Kartiererfahrung für mindestens 2 Fließgewässertypen verfügen. -Erklärung, dass jedem Kartierer die genannte Erfassungssoftware (Beach GSG 3) und die geforderte Ausrüstung (Tablet, Kamera usw.) zur Verfügung stehen wird.
5.1.10.
Zuschlagskriterien
Kriterium:
Art: Qualität
Bezeichnung: Zeitplan
Gewichtung (Prozentanteil, genau): 20

Kriterium:
Art: Preis
Bezeichnung: Preis
Gewichtung (Prozentanteil, genau): 80
5.1.11.
Auftragsunterlagen
Sprachen, in denen die Auftragsunterlagen offiziell verfügbar sind:
5.1.12.
Bedingungen für die Auftragsvergabe
Bedingungen für die Einreichung:
Elektronische Einreichung: Nicht zulässig
Adresse für die Einreichung: https://evergabe.sachsen.de
Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch
Elektronischer Katalog: Nicht zulässig
Varianten: Nicht zulässig
Die Bieter können mehrere Angebote einreichen
Frist für den Eingang der Angebote: 05/06/2024 23:59:00 (UTC+2)
Frist, bis zu der das Angebot gültig sein muss: 86 Tage
Informationen, die nach Ablauf der Einreichungsfrist ergänzt werden können:
Nach Ermessen des Käufers können alle fehlenden Bieterunterlagen nach Fristablauf nachgereicht werden.
Zusätzliche Informationen: Im Ermessen des Auftraggebers können alle fehlenden Unterlagen nach Fristablauf nachgereicht werden.
Informationen über die öffentliche Angebotsöffnung:
Eröffnungsdatum: 06/06/2024 17:16:00 (UTC+2)
Auftragsbedingungen:
Elektronische Rechnungsstellung: Erforderlich
Aufträge werden elektronisch erteilt: ja
Zahlungen werden elektronisch geleistet: ja
Informationen über die Überprüfungsfristen: § 160 Abs. 3 GWB Der Antrag ist unzulässig, soweit 1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt, 2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2. § 134 Absatz 1 Satz 2 bleibt unberührt. § 135 Abs. 2 GWB Die Unwirksamkeit nach Absatz 1 kann nur festgestellt werden, wenn sie im Nachprüfungsverfahren innerhalb von 30 Kalendertagen nach der Information der betroffenen Bieter und Bewerber durch den öffentlichen Auftraggeber über den Abschluss des Vertrags, jedoch nicht später als sechs Monate nach Vertragsschluss geltend gemacht worden ist. Hat der Auftraggeber die Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union bekannt gemacht, endet die Frist zur Geltendmachung der Unwirksamkeit 30 Kalendertage nach Veröffentlichung der Bekanntmachung der Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union.
5.1.15.
Techniken
Rahmenvereinbarung: Keine Rahmenvereinbarung
Informationen über das dynamische Beschaffungssystem: Kein dynamisches Beschaffungssystem
5.1.16.
Weitere Informationen, Schlichtung und Nachprüfung
Überprüfungsstelle: 1. Vergabekammer des Freistaates Sachsen bei der Landesdirektion Sachsen (LDS)
Organisation, die weitere Informationen für die Nachprüfungsverfahren bereitstellt: 1. Vergabekammer des Freistaates Sachsen bei der Landesdirektion Sachsen (LDS)
Organisation, die Teilnahmeanträge entgegennimmt: Landesamt für Umwelt, Landwirtschaft und Geologie
5.1.
Los: LOT-0004
Titel: 913 km
Beschreibung: Enthält Kartierstrecken in Sachsen-Anhalt und Brandenburg.
Interne Kennung: LOT-0004
5.1.1.
Zweck
Art des Auftrags: Dienstleistungen
Haupteinstufung (cpv): 90000000 Abwasser- und Abfallbeseitigungs-, Reinigungs- und Umweltschutzdienste
5.1.2.
Erfüllungsort
Land, Gliederung (NUTS): Meißen (DED2E)
Land: Deutschland
5.1.3.
Geschätzte Dauer
Enddatum der Laufzeit: 30/06/2026
5.1.6.
Allgemeine Informationen
Vorbehaltene Teilnahme: Teilnahme ist nicht vorbehalten.
Die Namen und beruflichen Qualifikationen des zur Auftragsausführung eingesetzten Personals sind anzugeben: Erforderlich für das Angebot
Auftragsvergabeprojekt nicht aus EU-Mitteln finanziert
Die Beschaffung fällt unter das Übereinkommen über das öffentliche Beschaffungswesen
5.1.7.
Strategische Auftragsvergabe
Ziel der strategischen Auftragsvergabe: Keine strategische Beschaffung
5.1.9.
Eignungskriterien
Kriterium:
Art: Eignung zur Berufsausübung
Beschreibung: - Ausgefülltes Formular Angaben für Abfrage Wettbewerbsregister

Kriterium:
Art: Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit
Beschreibung: - vollständig ausgefülltes Formular Eigenerklärung

Kriterium:
Art: Technische und berufliche Leistungsfähigkeit
Beschreibung: - Qualifikation der für die Erfüllung der Aufgabe vorgesehenen Mitarbeiter und deren Erfahrung (der letzten drei Jahre) mit der vorgesehenen NRW-Kartieranleitung. Die Kartierer sollten mindestens 25 km eigenständige Kartiererfahrung für mindestens 2 Fließgewässertypen verfügen. -Erklärung, dass jedem Kartierer die genannte Erfassungssoftware (Beach GSG 3) und die geforderte Ausrüstung (Tablet, Kamera usw.) zur Verfügung stehen wird.
5.1.10.
Zuschlagskriterien
Kriterium:
Art: Qualität
Bezeichnung: Zeitplan
Gewichtung (Prozentanteil, genau): 20

Kriterium:
Art: Preis
Bezeichnung: Preis
Gewichtung (Prozentanteil, genau): 80
5.1.11.
Auftragsunterlagen
Sprachen, in denen die Auftragsunterlagen offiziell verfügbar sind:
5.1.12.
Bedingungen für die Auftragsvergabe
Bedingungen für die Einreichung:
Elektronische Einreichung: Nicht zulässig
Adresse für die Einreichung: https://evergabe.sachsen.de
Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch
Elektronischer Katalog: Nicht zulässig
Varianten: Nicht zulässig
Die Bieter können mehrere Angebote einreichen
Frist für den Eingang der Angebote: 05/06/2024 23:59:00 (UTC+2)
Frist, bis zu der das Angebot gültig sein muss: 86 Tage
Informationen, die nach Ablauf der Einreichungsfrist ergänzt werden können:
Nach Ermessen des Käufers können alle fehlenden Bieterunterlagen nach Fristablauf nachgereicht werden.
Zusätzliche Informationen: Im Ermessen des Auftraggebers können alle fehlenden Unterlagen nach Fristablauf nachgereicht werden.
Informationen über die öffentliche Angebotsöffnung:
Eröffnungsdatum: 06/06/2024 17:16:00 (UTC+2)
Auftragsbedingungen:
Elektronische Rechnungsstellung: Erforderlich
Aufträge werden elektronisch erteilt: ja
Zahlungen werden elektronisch geleistet: ja
Informationen über die Überprüfungsfristen: § 160 Abs. 3 GWB Der Antrag ist unzulässig, soweit 1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt, 2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2. § 134 Absatz 1 Satz 2 bleibt unberührt. § 135 Abs. 2 GWB Die Unwirksamkeit nach Absatz 1 kann nur festgestellt werden, wenn sie im Nachprüfungsverfahren innerhalb von 30 Kalendertagen nach der Information der betroffenen Bieter und Bewerber durch den öffentlichen Auftraggeber über den Abschluss des Vertrags, jedoch nicht später als sechs Monate nach Vertragsschluss geltend gemacht worden ist. Hat der Auftraggeber die Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union bekannt gemacht, endet die Frist zur Geltendmachung der Unwirksamkeit 30 Kalendertage nach Veröffentlichung der Bekanntmachung der Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union.
5.1.15.
Techniken
Rahmenvereinbarung: Keine Rahmenvereinbarung
Informationen über das dynamische Beschaffungssystem: Kein dynamisches Beschaffungssystem
5.1.16.
Weitere Informationen, Schlichtung und Nachprüfung
Überprüfungsstelle: 1. Vergabekammer des Freistaates Sachsen bei der Landesdirektion Sachsen (LDS)
Organisation, die weitere Informationen für die Nachprüfungsverfahren bereitstellt: 1. Vergabekammer des Freistaates Sachsen bei der Landesdirektion Sachsen (LDS)
Organisation, die Teilnahmeanträge entgegennimmt: Landesamt für Umwelt, Landwirtschaft und Geologie
5.1.
Los: LOT-0005
Titel: 901 km
Beschreibung: Enthält Kartierstrecken in Brandenburg
Interne Kennung: LOT-0005
5.1.1.
Zweck
Art des Auftrags: Dienstleistungen
Haupteinstufung (cpv): 90000000 Abwasser- und Abfallbeseitigungs-, Reinigungs- und Umweltschutzdienste
5.1.2.
Erfüllungsort
Land, Gliederung (NUTS): Görlitz (DED2D)
Land: Deutschland
5.1.3.
Geschätzte Dauer
Enddatum der Laufzeit: 30/06/2026
5.1.6.
Allgemeine Informationen
Vorbehaltene Teilnahme: Teilnahme ist nicht vorbehalten.
Die Namen und beruflichen Qualifikationen des zur Auftragsausführung eingesetzten Personals sind anzugeben: Erforderlich für das Angebot
Auftragsvergabeprojekt nicht aus EU-Mitteln finanziert
Die Beschaffung fällt unter das Übereinkommen über das öffentliche Beschaffungswesen
5.1.7.
Strategische Auftragsvergabe
Ziel der strategischen Auftragsvergabe: Keine strategische Beschaffung
5.1.9.
Eignungskriterien
Kriterium:
Art: Eignung zur Berufsausübung
Beschreibung: - Ausgefülltes Formular Angaben für Abfrage Wettbewerbsregister

Kriterium:
Art: Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit
Beschreibung: - vollständig ausgefülltes Formular Eigenerklärung

Kriterium:
Art: Technische und berufliche Leistungsfähigkeit
Beschreibung: - Qualifikation der für die Erfüllung der Aufgabe vorgesehenen Mitarbeiter und deren Erfahrung (der letzten drei Jahre) mit der vorgesehenen NRW-Kartieranleitung. Die Kartierer sollten mindestens 25 km eigenständige Kartiererfahrung für mindestens 2 Fließgewässertypen verfügen. -Erklärung, dass jedem Kartierer die genannte Erfassungssoftware (Beach GSG 3) und die geforderte Ausrüstung (Tablet, Kamera usw.) zur Verfügung stehen wird.
5.1.10.
Zuschlagskriterien
Kriterium:
Art: Qualität
Bezeichnung: Zeitplan
Gewichtung (Prozentanteil, genau): 20

Kriterium:
Art: Preis
Bezeichnung: Preis
Gewichtung (Prozentanteil, genau): 80
5.1.11.
Auftragsunterlagen
Sprachen, in denen die Auftragsunterlagen offiziell verfügbar sind:
5.1.12.
Bedingungen für die Auftragsvergabe
Bedingungen für die Einreichung:
Elektronische Einreichung: Nicht zulässig
Adresse für die Einreichung: https://evergabe.sachsen.de
Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch
Elektronischer Katalog: Nicht zulässig
Varianten: Nicht zulässig
Die Bieter können mehrere Angebote einreichen
Frist für den Eingang der Angebote: 05/06/2024 23:59:00 (UTC+2)
Frist, bis zu der das Angebot gültig sein muss: 86 Tage
Informationen, die nach Ablauf der Einreichungsfrist ergänzt werden können:
Nach Ermessen des Käufers können alle fehlenden Bieterunterlagen nach Fristablauf nachgereicht werden.
Zusätzliche Informationen: Im Ermessen des Auftraggebers können alle fehlenden Unterlagen nach Fristablauf nachgereicht werden.
Informationen über die öffentliche Angebotsöffnung:
Eröffnungsdatum: 06/06/2024 17:16:00 (UTC+2)
Auftragsbedingungen:
Elektronische Rechnungsstellung: Erforderlich
Aufträge werden elektronisch erteilt: ja
Zahlungen werden elektronisch geleistet: ja
Informationen über die Überprüfungsfristen: § 160 Abs. 3 GWB Der Antrag ist unzulässig, soweit 1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt, 2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2. § 134 Absatz 1 Satz 2 bleibt unberührt. § 135 Abs. 2 GWB Die Unwirksamkeit nach Absatz 1 kann nur festgestellt werden, wenn sie im Nachprüfungsverfahren innerhalb von 30 Kalendertagen nach der Information der betroffenen Bieter und Bewerber durch den öffentlichen Auftraggeber über den Abschluss des Vertrags, jedoch nicht später als sechs Monate nach Vertragsschluss geltend gemacht worden ist. Hat der Auftraggeber die Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union bekannt gemacht, endet die Frist zur Geltendmachung der Unwirksamkeit 30 Kalendertage nach Veröffentlichung der Bekanntmachung der Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union.
5.1.15.
Techniken
Rahmenvereinbarung: Keine Rahmenvereinbarung
Informationen über das dynamische Beschaffungssystem: Kein dynamisches Beschaffungssystem
5.1.16.
Weitere Informationen, Schlichtung und Nachprüfung
Überprüfungsstelle: 1. Vergabekammer des Freistaates Sachsen bei der Landesdirektion Sachsen (LDS)
Organisation, die weitere Informationen für die Nachprüfungsverfahren bereitstellt: 1. Vergabekammer des Freistaates Sachsen bei der Landesdirektion Sachsen (LDS)
Organisation, die Teilnahmeanträge entgegennimmt: Landesamt für Umwelt, Landwirtschaft und Geologie
5.1.
Los: LOT-0006
Titel: 1058 km
Beschreibung: Enthält Kartierstrecken in Brandenburg.
Interne Kennung: LOT-0006
5.1.1.
Zweck
Art des Auftrags: Dienstleistungen
Haupteinstufung (cpv): 90000000 Abwasser- und Abfallbeseitigungs-, Reinigungs- und Umweltschutzdienste
5.1.2.
Erfüllungsort
Land, Gliederung (NUTS): Sächsische Schweiz-Osterzgebirge (DED2F)
Land: Deutschland
5.1.3.
Geschätzte Dauer
Enddatum der Laufzeit: 30/06/2026
5.1.6.
Allgemeine Informationen
Vorbehaltene Teilnahme: Teilnahme ist nicht vorbehalten.
Die Namen und beruflichen Qualifikationen des zur Auftragsausführung eingesetzten Personals sind anzugeben: Erforderlich für das Angebot
Auftragsvergabeprojekt nicht aus EU-Mitteln finanziert
Die Beschaffung fällt unter das Übereinkommen über das öffentliche Beschaffungswesen
5.1.7.
Strategische Auftragsvergabe
Ziel der strategischen Auftragsvergabe: Keine strategische Beschaffung
5.1.9.
Eignungskriterien
Kriterium:
Art: Eignung zur Berufsausübung
Beschreibung: - Ausgefülltes Formular Angaben für Abfrage Wettbewerbsregister

Kriterium:
Art: Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit
Beschreibung: - vollständig ausgefülltes Formular Eigenerklärung

Kriterium:
Art: Technische und berufliche Leistungsfähigkeit
Beschreibung: - Qualifikation der für die Erfüllung der Aufgabe vorgesehenen Mitarbeiter und deren Erfahrung (der letzten drei Jahre) mit der vorgesehenen NRW-Kartieranleitung. Die Kartierer sollten mindestens 25 km eigenständige Kartiererfahrung für mindestens 2 Fließgewässertypen verfügen. -Erklärung, dass jedem Kartierer die genannte Erfassungssoftware (Beach GSG 3) und die geforderte Ausrüstung (Tablet, Kamera usw.) zur Verfügung stehen wird.
5.1.10.
Zuschlagskriterien
Kriterium:
Art: Qualität
Bezeichnung: Zeitplan
Gewichtung (Prozentanteil, genau): 20

Kriterium:
Art: Preis
Bezeichnung: Preis
Gewichtung (Prozentanteil, genau): 80
5.1.11.
Auftragsunterlagen
Sprachen, in denen die Auftragsunterlagen offiziell verfügbar sind:
5.1.12.
Bedingungen für die Auftragsvergabe
Bedingungen für die Einreichung:
Elektronische Einreichung: Nicht zulässig
Adresse für die Einreichung: https://evergabe.sachsen.de
Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch
Elektronischer Katalog: Nicht zulässig
Varianten: Nicht zulässig
Die Bieter können mehrere Angebote einreichen
Frist für den Eingang der Angebote: 05/06/2024 23:59:00 (UTC+2)
Frist, bis zu der das Angebot gültig sein muss: 86 Tage
Informationen, die nach Ablauf der Einreichungsfrist ergänzt werden können:
Nach Ermessen des Käufers können alle fehlenden Bieterunterlagen nach Fristablauf nachgereicht werden.
Zusätzliche Informationen: Im Ermessen des Auftraggebers können alle fehlenden Unterlagen nach Fristablauf nachgereicht werden.
Informationen über die öffentliche Angebotsöffnung:
Eröffnungsdatum: 06/06/2024 17:16:00 (UTC+2)
Auftragsbedingungen:
Elektronische Rechnungsstellung: Erforderlich
Aufträge werden elektronisch erteilt: ja
Zahlungen werden elektronisch geleistet: ja
Informationen über die Überprüfungsfristen: § 160 Abs. 3 GWB Der Antrag ist unzulässig, soweit 1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt, 2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2. § 134 Absatz 1 Satz 2 bleibt unberührt. § 135 Abs. 2 GWB Die Unwirksamkeit nach Absatz 1 kann nur festgestellt werden, wenn sie im Nachprüfungsverfahren innerhalb von 30 Kalendertagen nach der Information der betroffenen Bieter und Bewerber durch den öffentlichen Auftraggeber über den Abschluss des Vertrags, jedoch nicht später als sechs Monate nach Vertragsschluss geltend gemacht worden ist. Hat der Auftraggeber die Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union bekannt gemacht, endet die Frist zur Geltendmachung der Unwirksamkeit 30 Kalendertage nach Veröffentlichung der Bekanntmachung der Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union.
5.1.15.
Techniken
Rahmenvereinbarung: Keine Rahmenvereinbarung
Informationen über das dynamische Beschaffungssystem: Kein dynamisches Beschaffungssystem
5.1.16.
Weitere Informationen, Schlichtung und Nachprüfung
Überprüfungsstelle: 1. Vergabekammer des Freistaates Sachsen bei der Landesdirektion Sachsen (LDS)
Organisation, die weitere Informationen für die Nachprüfungsverfahren bereitstellt: 1. Vergabekammer des Freistaates Sachsen bei der Landesdirektion Sachsen (LDS)
Organisation, die Teilnahmeanträge entgegennimmt: Landesamt für Umwelt, Landwirtschaft und Geologie
5.1.
Los: LOT-0007
Titel: 266 km
Beschreibung: Enthält ein künstliches Gewässer.
Interne Kennung: LOT-0007
5.1.1.
Zweck
Art des Auftrags: Dienstleistungen
Haupteinstufung (cpv): 90000000 Abwasser- und Abfallbeseitigungs-, Reinigungs- und Umweltschutzdienste
5.1.2.
Erfüllungsort
Land, Gliederung (NUTS): Nordsachsen (DED53)
Land: Deutschland
5.1.3.
Geschätzte Dauer
Enddatum der Laufzeit: 30/06/2026
5.1.6.
Allgemeine Informationen
Vorbehaltene Teilnahme: Teilnahme ist nicht vorbehalten.
Die Namen und beruflichen Qualifikationen des zur Auftragsausführung eingesetzten Personals sind anzugeben: Erforderlich für das Angebot
Auftragsvergabeprojekt nicht aus EU-Mitteln finanziert
Die Beschaffung fällt unter das Übereinkommen über das öffentliche Beschaffungswesen
5.1.7.
Strategische Auftragsvergabe
Ziel der strategischen Auftragsvergabe: Keine strategische Beschaffung
5.1.9.
Eignungskriterien
Kriterium:
Art: Eignung zur Berufsausübung
Beschreibung: - Ausgefülltes Formular Angaben für Abfrage Wettbewerbsregister

Kriterium:
Art: Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit
Beschreibung: - vollständig ausgefülltes Formular Eigenerklärung

Kriterium:
Art: Technische und berufliche Leistungsfähigkeit
Beschreibung: - Qualifikation der für die Erfüllung der Aufgabe vorgesehenen Mitarbeiter und deren Erfahrung (der letzten drei Jahre) mit der vorgesehenen NRW-Kartieranleitung. Die Kartierer sollten mindestens 25 km eigenständige Kartiererfahrung für mindestens 2 Fließgewässertypen verfügen. -Erklärung, dass jedem Kartierer die genannte Erfassungssoftware (Beach GSG 3) und die geforderte Ausrüstung (Tablet, Kamera usw.) zur Verfügung stehen wird.
5.1.10.
Zuschlagskriterien
Kriterium:
Art: Qualität
Bezeichnung: Zeitplan
Gewichtung (Prozentanteil, genau): 20

Kriterium:
Art: Preis
Bezeichnung: Preis
Gewichtung (Prozentanteil, genau): 80
5.1.11.
Auftragsunterlagen
Sprachen, in denen die Auftragsunterlagen offiziell verfügbar sind:
5.1.12.
Bedingungen für die Auftragsvergabe
Bedingungen für die Einreichung:
Elektronische Einreichung: Nicht zulässig
Adresse für die Einreichung: https://evergabe.sachsen.de
Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch
Elektronischer Katalog: Nicht zulässig
Varianten: Nicht zulässig
Die Bieter können mehrere Angebote einreichen
Frist für den Eingang der Angebote: 05/06/2024 23:59:00 (UTC+2)
Frist, bis zu der das Angebot gültig sein muss: 86 Tage
Informationen, die nach Ablauf der Einreichungsfrist ergänzt werden können:
Nach Ermessen des Käufers können alle fehlenden Bieterunterlagen nach Fristablauf nachgereicht werden.
Zusätzliche Informationen: Im Ermessen des Auftraggebers können alle fehlenden Unterlagen nach Fristablauf nachgereicht werden.
Informationen über die öffentliche Angebotsöffnung:
Eröffnungsdatum: 06/06/2024 17:16:00 (UTC+2)
Auftragsbedingungen:
Elektronische Rechnungsstellung: Erforderlich
Aufträge werden elektronisch erteilt: ja
Zahlungen werden elektronisch geleistet: ja
Informationen über die Überprüfungsfristen: § 160 Abs. 3 GWB Der Antrag ist unzulässig, soweit 1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt, 2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2. § 134 Absatz 1 Satz 2 bleibt unberührt. § 135 Abs. 2 GWB Die Unwirksamkeit nach Absatz 1 kann nur festgestellt werden, wenn sie im Nachprüfungsverfahren innerhalb von 30 Kalendertagen nach der Information der betroffenen Bieter und Bewerber durch den öffentlichen Auftraggeber über den Abschluss des Vertrags, jedoch nicht später als sechs Monate nach Vertragsschluss geltend gemacht worden ist. Hat der Auftraggeber die Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union bekannt gemacht, endet die Frist zur Geltendmachung der Unwirksamkeit 30 Kalendertage nach Veröffentlichung der Bekanntmachung der Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union.
5.1.15.
Techniken
Rahmenvereinbarung: Keine Rahmenvereinbarung
Informationen über das dynamische Beschaffungssystem: Kein dynamisches Beschaffungssystem
5.1.16.
Weitere Informationen, Schlichtung und Nachprüfung
Überprüfungsstelle: 1. Vergabekammer des Freistaates Sachsen bei der Landesdirektion Sachsen (LDS)
Organisation, die weitere Informationen für die Nachprüfungsverfahren bereitstellt: 1. Vergabekammer des Freistaates Sachsen bei der Landesdirektion Sachsen (LDS)
Organisation, die Teilnahmeanträge entgegennimmt: Landesamt für Umwelt, Landwirtschaft und Geologie
5.1.
Los: LOT-0008
Titel: 616 km
Beschreibung: Enthält ein bisher noch nicht strukturkartiertes Gewässer. Enthält Kartierstrecken in Tschechien. Los 2024_8 ist vollständig im Kartierzeitraum 2024/2025 zu kartieren. Optional ist für ca. 300 km eine Begleitperson zum Kartierenden vorzusehen und zu kalkulieren. Von der Abstimmung mit den tschechischen Behörden hängt der Einsatz einer Kartierbegleitung auf tschechischem Gebiet ab. Es ist vorgesehen, dass die Abstimmung bis zur Vergabe der Lose abgeschlossen ist und dann beantwortet ist, ob die optionale Leistung vergeben wird oder nicht.
Interne Kennung: LOT-0008
5.1.1.
Zweck
Art des Auftrags: Dienstleistungen
Haupteinstufung (cpv): 90000000 Abwasser- und Abfallbeseitigungs-, Reinigungs- und Umweltschutzdienste
5.1.2.
Erfüllungsort
Land, Gliederung (NUTS): Erzgebirgskreis (DED42)
Land: Deutschland
5.1.3.
Geschätzte Dauer
Enddatum der Laufzeit: 30/06/2025
5.1.6.
Allgemeine Informationen
Vorbehaltene Teilnahme: Teilnahme ist nicht vorbehalten.
Die Namen und beruflichen Qualifikationen des zur Auftragsausführung eingesetzten Personals sind anzugeben: Erforderlich für das Angebot
Auftragsvergabeprojekt nicht aus EU-Mitteln finanziert
Die Beschaffung fällt unter das Übereinkommen über das öffentliche Beschaffungswesen
5.1.7.
Strategische Auftragsvergabe
Ziel der strategischen Auftragsvergabe: Keine strategische Beschaffung
5.1.9.
Eignungskriterien
Kriterium:
Art: Eignung zur Berufsausübung
Beschreibung: - Ausgefülltes Formular Angaben für Abfrage Wettbewerbsregister

Kriterium:
Art: Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit
Beschreibung: - vollständig ausgefülltes Formular Eigenerklärung

Kriterium:
Art: Technische und berufliche Leistungsfähigkeit
Beschreibung: - Qualifikation der für die Erfüllung der Aufgabe vorgesehenen Mitarbeiter und deren Erfahrung (der letzten drei Jahre) mit der vorgesehenen NRW-Kartieranleitung. Die Kartierer sollten mindestens 25 km eigenständige Kartiererfahrung für mindestens 2 Fließgewässertypen verfügen. -Erklärung, dass jedem Kartierer die genannte Erfassungssoftware (Beach GSG 3) und die geforderte Ausrüstung (Tablet, Kamera usw.) zur Verfügung stehen wird.
5.1.10.
Zuschlagskriterien
Kriterium:
Art: Qualität
Bezeichnung: Zeitplan
Gewichtung (Prozentanteil, genau): 20

Kriterium:
Art: Preis
Bezeichnung: Preis
Gewichtung (Prozentanteil, genau): 80
5.1.11.
Auftragsunterlagen
Sprachen, in denen die Auftragsunterlagen offiziell verfügbar sind:
5.1.12.
Bedingungen für die Auftragsvergabe
Bedingungen für die Einreichung:
Elektronische Einreichung: Nicht zulässig
Adresse für die Einreichung: https://evergabe.sachsen.de
Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch
Elektronischer Katalog: Nicht zulässig
Varianten: Nicht zulässig
Die Bieter können mehrere Angebote einreichen
Frist für den Eingang der Angebote: 05/06/2024 23:59:00 (UTC+2)
Frist, bis zu der das Angebot gültig sein muss: 86 Tage
Informationen, die nach Ablauf der Einreichungsfrist ergänzt werden können:
Nach Ermessen des Käufers können alle fehlenden Bieterunterlagen nach Fristablauf nachgereicht werden.
Zusätzliche Informationen: Im Ermessen des Auftraggebers können alle fehlenden Unterlagen nach Fristablauf nachgereicht werden.
Informationen über die öffentliche Angebotsöffnung:
Eröffnungsdatum: 06/06/2024 17:16:00 (UTC+2)
Auftragsbedingungen:
Elektronische Rechnungsstellung: Erforderlich
Aufträge werden elektronisch erteilt: ja
Zahlungen werden elektronisch geleistet: ja
Informationen über die Überprüfungsfristen: § 160 Abs. 3 GWB Der Antrag ist unzulässig, soweit 1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt, 2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2. § 134 Absatz 1 Satz 2 bleibt unberührt. § 135 Abs. 2 GWB Die Unwirksamkeit nach Absatz 1 kann nur festgestellt werden, wenn sie im Nachprüfungsverfahren innerhalb von 30 Kalendertagen nach der Information der betroffenen Bieter und Bewerber durch den öffentlichen Auftraggeber über den Abschluss des Vertrags, jedoch nicht später als sechs Monate nach Vertragsschluss geltend gemacht worden ist. Hat der Auftraggeber die Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union bekannt gemacht, endet die Frist zur Geltendmachung der Unwirksamkeit 30 Kalendertage nach Veröffentlichung der Bekanntmachung der Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union.
5.1.15.
Techniken
Rahmenvereinbarung: Keine Rahmenvereinbarung
Informationen über das dynamische Beschaffungssystem: Kein dynamisches Beschaffungssystem
5.1.16.
Weitere Informationen, Schlichtung und Nachprüfung
Überprüfungsstelle: 1. Vergabekammer des Freistaates Sachsen bei der Landesdirektion Sachsen (LDS)
Organisation, die weitere Informationen für die Nachprüfungsverfahren bereitstellt: 1. Vergabekammer des Freistaates Sachsen bei der Landesdirektion Sachsen (LDS)
Organisation, die Teilnahmeanträge entgegennimmt: Landesamt für Umwelt, Landwirtschaft und Geologie
8. Organisationen
8.1.
ORG-7001
Offizielle Bezeichnung: Landesamt für Umwelt, Landwirtschaft und Geologie
Registrierungsnummer: entfällt
Postanschrift: Pillnitzer Platz 3  
Stadt: Dresden
Postleitzahl: 01326
Land, Gliederung (NUTS): Dresden, Kreisfreie Stadt (DED21)
Land: Deutschland
Telefon: 0351 26120
Rollen dieser Organisation
Beschaffer
Federführendes Mitglied
Organisation, die Teilnahmeanträge entgegennimmt
8.1.
ORG-7004
Offizielle Bezeichnung: 1. Vergabekammer des Freistaates Sachsen bei der Landesdirektion Sachsen (LDS)
Registrierungsnummer: entfällt
Postanschrift: Braustraße 2  
Stadt: Leipzig
Postleitzahl: 04107
Land, Gliederung (NUTS): Leipzig, Kreisfreie Stadt (DED51)
Land: Deutschland
Telefon: +49 341977-3800
Fax: +49 341977-1049
Rollen dieser Organisation
Überprüfungsstelle
8.1.
ORG-7005
Offizielle Bezeichnung: 1. Vergabekammer des Freistaates Sachsen bei der Landesdirektion Sachsen (LDS)
Registrierungsnummer: entfällt
Postanschrift: Braustraße 2  
Stadt: Leipzig
Postleitzahl: 04107
Land, Gliederung (NUTS): Leipzig, Kreisfreie Stadt (DED51)
Land: Deutschland
Telefon: +49 341977-3800
Fax: +49 341977-1049
Rollen dieser Organisation
Organisation, die weitere Informationen für die Nachprüfungsverfahren bereitstellt
8.1.
ORG-7006
Offizielle Bezeichnung: Datenservice Öffentlicher Einkauf (in Verantwortung des Beschaffungsamts des BMI)
Registrierungsnummer: 0204:994-DOEVD-83
Stadt: Bonn
Postleitzahl: 53119
Land, Gliederung (NUTS): Bonn, Kreisfreie Stadt (DEA22)
Land: Deutschland
Telefon: +49228996100
Rollen dieser Organisation
TED eSender
10. Änderung
Fassung der zu ändernden vorigen Bekanntmachung: 466047a8-6951-4374-a132-d9b461199edf-01
Hauptgrund für die Änderung: Korrektur – Beschaffer
Beschreibung: Excel-Tabellen Los 1 bis 8 wurden inhaltlich angepasst
11. Informationen zur Bekanntmachung
11.1.
Informationen zur Bekanntmachung
Kennung/Fassung der Bekanntmachung: 404c612a-031b-4720-80e7-7c4bb7b07ba7 - 01
Formulartyp: Wettbewerb
Art der Bekanntmachung: Auftrags- oder Konzessionsbekanntmachung – Standardregelung
Datum der Übermittlung der Bekanntmachung: 30/05/2024 15:59:12 (UTC+2)
Sprachen, in denen diese Bekanntmachung offiziell verfügbar ist: Deutsch
11.2.
Informationen zur Veröffentlichung
Veröffentlichungsnummer der Bekanntmachung: 325086-2024
ABl. S – Nummer der Ausgabe: 106/2024
Datum der Veröffentlichung: 03/06/2024

Wähle einen Ort aus Sachsen

Adorf/Vogtl
Altenberg
Amtsberg
Annaberg-Buchholz
Arnsdorf
Arzberg
Aue
Aue-Bad Schlema
Auerbach
Augustusburg
Bad Düben
Bad Elster
Bad Gottleuba-Berggießhübel
Bad Lausick
Bad Muskau
Bad Schandau
Bad Schlema
Bannewitz
Bautzen
Beilrode
Belgern
Belgern-Schildau
Bennewitz
Bergen
Bernsdorf (Oberlausitz)
Bischofswerda
Bobritzsch-Hilbersdorf
Bockau
Böhlen
Borna
Borsdorf an der Parthe
Brand-Erbisdorf
Brandis
Breitenbrunn
Burgstädt
Burkau
Burkhardtsdorf
Chemnitz
Claußnitz
Colditz
Coswig
Crimmitschau
Crottendorf
Cunewalde
Dahlen
Delitzsch
Deutschneudorf
Diera-Zehren
Dippoldiswalde
Döbeln
Dorfhain
Drebach
Dresden
Ebersbach
Ehrenfriedersdorf
Eibenstock
Eilenburg
Ellefeld
Elsterberg
Elsterheide
Eppendorf
Falkenstein
Flöha
Frankenberg
Frauenstein
Fraureuth
Freiberg
Freital
Frohburg
Gablenz
Geithain
Geringswalde
Gersdorf
Geyer
Glauchau
Görlitz
Grimma
Gröditz
Groitzsch
Großdubrau
Großenhain
Großharthau
Großolbersdorf
Großpösna
Großpostwitz
Großröhrsdorf
Großschirma
Großschönau
Grünbach
Grünhain-Beierfeld
Grünhainichen
Hainichen
Halsbrücke
Hartha
Hartmannsdorf
Heidenau
Herrnhut
Herrnhut
Höckendorf
Hohenstein-Ernstthal
Hohnstein
Hoyerswerda
Jahnsdorf
Johanngeorgenstadt
Jöhstadt
Käbschütztal
Kamenz
Ketzerbachtal
Kirchberg
Kitzscher
Klingenberg
Klingenthal
Kodersdorf
Königstein
Kottmar
Krauschwitz
Kreischa
Langenweißbach
Laußig
Lauta
Lauter-Bernsbach
Leipzig
Leisnig
Lengefeld
Lengenfeld
Leutersdorf
Lichtenberg (Erzgeb)
Lichtenstein
Lichtentanne
Limbach-Oberfrohna
Löbau
Lößnitz
Lossatal
Lugau
Machern
Marienberg
Markkleeberg
Markranstädt
Meerane
Meißen
Mittweida
Mockrehna
Moritzburg
Mügeln
Mühlau
Muldenhammer
Mülsen
Naunhof
Neschwitz
Netzschkau
Neukieritzsch
Neukirchen
Neumark
Neusalza-Spremberg
Neustadt in Sachsen
Niederwiesa
Niesky
Nossen
Nünchritz
Oberschöna
Oberwiesenthal
Oderwitz
Oederan
Oelsnitz
Oelsnitz (Erzgeb.)
Olbernhau
Olbersdorf
Oschatz
Ostrau
Ostritz
Ottendorf-Okrilla
Oybin
Panschwitz-Kuckau
Pegau
Penig
Pirna
Plauen
Pöhl
Pulsnitz
Rabenau
Rackwitz
Radeberg
Radebeul
Radeburg
Ralbitz-Rosenthal
Rammenau
Raschau-Markersbach
Regis-Breitingen
Reichenbach im Vogtland
Reichenbach/Oberlausitz
Reinsdorf
Riesa
Rietschen
Rochlitz
Röderaue
Rodewisch
Roßwein
Rötha
Rothenburg/Oberlausitz
Sayda
Schirgiswalde-Kirschau
Schkeuditz
Schlettau
Schneeberg
Schöneck
Schönfeld
Schönheide
Schöpstal
Schwarzenberg
Schwepnitz
Sebnitz
Sehmatal-Cranzahl
Seiffen
Seifhennersdorf
Sohland an der Spree
Stauchitz
Steinberg
Steinigtwolmsdorf
Stollberg
Stolpen
Strehla
Striegistal
Taucha
Tharandt
Thermalbad Wiesenbad
Theuma
Thum
Torgau
Trebendorf
Trebsen
Treuen
Vierkirchen (Oberlausitz)
Waldenburg
Waldheim
Weidensdorf
Weinböhla
Weißenberg
Weißkeißel
Weißwasser
Werdau
Wilsdruff
Wolkenstein
Wurzen
Zeithain
Zittau
Zschopau
Zschorlau
Zwenkau
Zwickau
Zwönitz