1. Beschaffer
1.1.
Beschaffer
Offizielle Bezeichnung: Landeshauptstadt Erfurt, Stadtverwaltung, Stadtkämmerei-Verdingungsstelle
Rechtsform des Erwerbers: Lokale Gebietskörperschaft
Tätigkeit des öffentlichen Auftraggebers: Allgemeine öffentliche Verwaltung
2. Verfahren
2.1.
Verfahren
Titel: RV Arbeitsbekleidung - Lieferung
Beschreibung: Ziel dieser Ausschreibung ist der Abschluss einer Rahmenvereinbarung, mit der die kontinuierliche Versorgung der Einrichtungen der Stadtverwaltung Erfurt mit persönlicher Schutzausrüstung und Arbeitsbekleidung sichergestellt wird. Der Auftraggeber ruft aus dem Sortiment des Auftragnehmers die benötigte Bekleidung in Einzelbestellungen unterschiedlicher Auftragswerte ab. Die Leistung teilt sich in sechs verschiedene Lose auf.
Kennung des Verfahrens: d8acb076-0a46-4794-8f02-0fb2a8b0b3e6
Interne Kennung: OVL 4111/24-11
Verfahrensart: Offenes Verfahren
2.1.1.
Zweck
Art des Auftrags: Lieferungen
Haupteinstufung (cpv): 18100000 Arbeitskleidung, besondere Arbeitsbekleidungen und Zubehör
2.1.2.
Erfüllungsort
Stadt: Erfurt
Land, Gliederung (NUTS): Erfurt, Kreisfreie Stadt (DEG01)
Land: Deutschland
2.1.3.
Wert
Höchstwert der Rahmenvereinbarung: 867 226,89 EUR
2.1.4.
Allgemeine Informationen
Rechtsgrundlage:
Richtlinie 2014/24/EU
vgv -
2.1.6.
Ausschlussgründe:
Konkurs: - Bildung krimineller Vereinigungen: Zwingender Ausschlussgrund gemäß § 123 Abs. 1 Nr. 1 GWB / Angabe mittels Eigenerklärung / Selbstreinigung gem. § 125 GWB - Bildung terroristischer Vereinigungen: Zwingender Ausschlussgrund gemäß § 123 Abs. 1 Nr. 1 GWB / Angabe mittels Eigenerklärung / Selbstreinigung gem. § 125 GWB - Geldwäsche oder Terrorismusfinanzierung: Zwingende Ausschlussgründe gemäß § 123 Abs. 1 Nr. 2, 3 GWB / Angabe mittels Eigenerklärung / Selbstreinigung gem. § 125 GWB - Betrug oder Subventionsbetrug: Zwingende Ausschlussgründe gemäß § 123 Abs. 1 Nr. 4, 5 GWB / Angabe mittels Eigenerklärung / Selbstreinigung gem. § 125 GWB - Bestechlichkeit, Vorteilsgewährung und Bestechung: Zwingende Ausschlussgründe gemäß § 123 Abs. 1 Nr. 6, 7, 8, 9 GWB / Angabe mittels Eigenerklärung / Selbstreinigung gem. § 125 GWB - Menschenhandel, Zwangsprostitution, Zwangsarbeit, Ausbeutung der Arbeitskraft: Zwingende Ausschlussgründe gemäß § 123 Abs. 1 Nr. 10 GWB / Angabe mittels Eigenerklärung / Selbstreinigung gem. § 125 GWB - Verstöße gegen Verpflichtungen zur Zahlung von Steuern oder Abgaben: Zwingende Ausschlussgründe gemäß § 123 Abs. 4 GWB / Angabe mittels Eigenerklärung / Selbstreinigung gem. § 125 GWB - Verstöße gegen Verpflichtungen zur Zahlung von Sozialversicherungsbeiträgen: Zwingender Ausschlussgrund gemäß § 123 Abs. 4 GWB / Angabe mittels Eigenerklärung / Selbstreinigung gem. § 125 GWB - Verstöße gegen umweltrechtliche Verpflichtungen: Fakultativer Ausschlussgrund gemäß § 124 Abs. 1 Nr. 1 GWB / Angabe mittels Eigenerklärung / Selbstreinigung gem. § 125 GWB - Verstöße gegen sozialrechtliche Verpflichtungen: Fakultativer Ausschlussgrund gemäß § 124 Abs. 1 Nr. 1 GWB / Angabe mittels Eigenerklärung / Selbstreinigung gem. § 125 GWB - Verstöße gegen arbeitsrechtliche Verpflichtungen: Fakultativer Ausschlussgrund gemäß § 124 Abs. 1 Nr. 1 GWB / Angabe mittels Eigenerklärung / Selbstreinigung gem. § 125 GWB - Zahlungsunfähigkeit: Fakultativer Ausschlussgrund gemäß § 124 Abs. 1 Nr. 2 GWB / Angabe mittels Eigenerklärung / Selbstreinigung gem. § 125 GWB - Insolvenz oder mangels Masse abgelehnt: Fakultative Ausschlussgründe gemäß § 124 Abs. 1 Nr. 2 GWB / Angabe mittels Eigenerklärung / Selbstreinigung gem. § 125 GWB - Mit Insolvenz vergleichbares Verfahren oder mangels Masse abgelehnt: Fakultative Ausschlussgründe gemäß § 124 Abs. 1 Nr. 2 GWB / Angabe mittels Eigenerklärung / Selbstreinigung gem. § 125 GWB - Liquidation oder Einstellung der beruflichen Tätigkeit: Fakultative Ausschlussgründe gemäß § 124 Abs. 1 Nr. 2 GWB / Angabe mittels Eigenerklärung / Selbstreinigung gem. § 125 GWB - schwere Verfehlung: Fakultativer Ausschlussgrund gemäß § 124 Abs. 1 Nr. 3 GWB / Angabe mittels Eigenerklärung / Selbstreinigung gem. § 125 GWB - Wettbewerbsbeschränkende Vereinbarungen (Verhinderung, Einschränkung oder Verfälschung des Wettbewerbs): Fakultativer Ausschlussgrund gemäß § 124 Abs. 1 Nr. 4 GWB / Angabe mittels Eigenerklärung / Selbstreinigung gem. § 125 GWB - Interessenkonflikt: Fakultativer Ausschlussgrund gemäß § 124 Abs. 1 Nr. 5 GWB / Angabe mittels Eigenerklärung / Selbstreinigung gem. § 125 GWB - Wettbewerbsverzerrung wegen Vorbefassung: Fakultativer Ausschlussgrund gemäß § 124 Abs. 1 Nr. 6 GWB / Angabe mittels Eigenerklärung / Selbstreinigung gem. § 125 GWB - Mangelhafte Erfüllung eines früheren öffentlichen Auftrags: Fakultativer Ausschlussgrund gemäß § 124 Abs. 1 Nr. 7 GWB / Angabe mittels Eigenerklärung / Selbstreinigung gem. § 125 GWB - Täuschung oder unzulässige Beeinflussung des Vergabeverfahrens: Fakultative Ausschlussgründe gemäß § 124 Abs. 1 Nr. 8, 9 GWB / Angabe mittels Eigenerklärung / Selbstreinigung gem. § 125 GWB - RUS-Sanktionen: Umsetzung von Artikel 5k Abs. 1 der Verordnung (EU) Nr. 833/2014 in der Fassung des Art. 1 Ziff. 15 der Verordnung (EU) 2022/1269 des Rates v. 21.07.2022 / Angabe mittels Eigenerklärung (siehe Vergabeunterlagen) Bedingungen für die Ausführung des Auftrags (Bestbieter): Die Vergabe unterliegt den Regelungen des Thüringer Vergabegesetzes (ThürVgG). Gemäß § 12a ThürVgG sind die nach diesem Gesetz verpflichtend vorzulegenden Erklärungen und Nachweise nur von demjenigen Bieter, dem nach Abschluss der Wertung der Angebote der Zuschlag erteilt werden soll (Bestbieter), vorzulegen. Der Bestbieter hat die Verpflichtungen zu Tariftreue, Mindestentgelt und Entgeltgleichheit (ThürVgG); die Verpflichtung zur Beachtung der ILO-Kernarbeitsnormen (ThürVgG) und die Verpflichtungen zu Nachunternehmereinsatz, Kontrollen und Sanktionen (ThürVgG) sowie für jeden vorgesehenen Nachunternehmer die Verpflichtungen des Nachunternehmers zur Tariftreue, Mindestentgelt und Entgeltgleichheit (ThürVgG) und die Verpflichtung des Nachunternehmers zur Beachtung der ILO-Kernarbeitsnormen (ThürVgG) nach Aufforderung innerhalb einer nach Tagen bestimmten Frist vorzulegen.
5. Los
5.1.
Los: LOT-0001
Titel: Los 1
Beschreibung: Warnschutzbekleidung Grünpflege und Straßenunterhaltung
Interne Kennung: OVL 411/24-11 - Los 1
5.1.1.
Zweck
Art des Auftrags: Lieferungen
Haupteinstufung (cpv): 18100000 Arbeitskleidung, besondere Arbeitsbekleidungen und Zubehör
Optionen:
Beschreibung der Optionen: Im Anschluss besteht die Möglichkeit einer zweimaligen Laufzeitverlängerung seitens des Auftraggebers um jeweils ein Jahr. Der Vertrag verlängert sich stillschweigend um ein weiteres Jahr, wenn er nicht von einer der Vertragsparteien mit einer Frist von sechs Monaten vor Ablauf gekündigt wird. Die Vertragslaufzeit kann somit maximal vier Jahre betragen.
5.1.2.
Erfüllungsort
Land, Gliederung (NUTS): Erfurt, Kreisfreie Stadt (DEG01)
Land: Deutschland
5.1.3.
Geschätzte Dauer
Datum des Beginns: 14/10/2024
Enddatum der Laufzeit: 13/10/2026
5.1.5.
Wert
Höchstwert der Rahmenvereinbarung: 520 336,13 EUR
5.1.6.
Allgemeine Informationen
Vorbehaltene Teilnahme: Teilnahme ist nicht vorbehalten.
Auftragsvergabeprojekt nicht aus EU-Mitteln finanziert
5.1.7.
Strategische Auftragsvergabe
Ziel der strategischen Auftragsvergabe: Keine strategische Beschaffung
5.1.9.
Eignungskriterien
Kriterium:
Art: Eignung zur Berufsausübung
Beschreibung: Nicht präqualifizierte Unternehmen haben zum Nachweis der Eignung mit dem Angebot das ausgefüllte Formblatt „Eigenerklärung zur Eignung für Leistungen“ oder eine Einheitliche Europäische Eigenerklärung (EEE) vorzulegen. Die folgenden Unterlagen sind mit dem Angebot einzureichen: - Erklärung Eintragung in das Berufsregister - Eigenerklärung, dass kein Insolvenzverfahren oder ein vergleichbares gesetzlich geregeltes Verfahren weder beantragt noch eröffnet wurde, ein Antrag auf Eröffnung nicht mangels Masse abgelehnt wurde und sich das Unternehmen nicht in Liquidation befindet oder ein Insolvenzplan wurde rechtskräftig bestätigt und auf Verlangen wird dieser vorgelegt Angabe, dass nachweislich keine schwere Verfehlung begangen wurde, die die Zuverlässigkeit als Bewerber in Frage stellt - Erklärung das keine Ausschlussgründe gemäß 123 oder § 124 GWB vorliegen - Erklärung das in den letzten zwei Jahren nicht aufgrund eines Verstoßes gegen Vorschriften, der zu einem Eintrag im Gewerbezentralregister geführt hat, mit einer Freiheitsstrafe von mehr als drei Monaten oder einer Geldstrafe von mehr als 90 Tagessätzen oder einer Geldbuße von mehr als 2.500 Euro belegt worden sind - Erklärung, dass zwar ein Ausschlussgrund gemäß § 123 GWB vorliegt, es jedoch Maßnahmen zur Selbstreinigung ergriffen wurden, durch die die Zuverlässigkeit wiederhergestellt wurde - Eigenerklärung, dass Sie Mitglied einer Berufsgenossenschaft sind Gelangt das Angebot in die engere Wahl, haben Unternehmen als Nachweis der Eignung für die zu vergebende Leistung die im "Verzeichnis der im Vergabeverfahren für Leistungen vorzulegenden Unterlagen geforderten unternehmensbezogenen Unterlagen (Bescheinigungen zuständiger Stellen) beim Auftraggeber zu dem von ihm bestimmten Zeitpunkt einzureichen. Bescheinigungen, die nicht in deutscher Sprache abgefasst sind, ist eine Übersetzung in die deutsche Sprache beizufügen. Die Bescheinigungen (unternehmensbezogene und leistungsbezogene Unterlagen) umfassen die folgenden Angaben: > Bescheinigung über die Eintragung in das Berufsregister (falls die Verpflichtung zur Eintragung besteht) > rechtskräftig bestätigter Insolvenzplan (falls eine Erklärung über das Vorliegen eines solchen Insolvenzplanes angegeben wurde) Präqualifizierte Unternehmen können den Nachweis der Eignung durch den Eintrag in einem amtlichen Verzeichnis (z. B. dem durch die Industrie- und Handelskammer eingerichteten PQ-Verzeichnis) oder durch Vorlage eines Zertifikates im Sinne der europäischen Zertifizierungsstandards führen. Präqualifizierte Unternehmen müssen, wenn die geforderten Unterlagen nicht im Präqualifikationsverzeichnis enthalten sind, die entsprechenden Bescheinigungen mit dem Angebot vorlegen.
Kriterium:
Art: Technische und berufliche Leistungsfähigkeit
Beschreibung: Nicht präqualifizierte Unternehmen haben zum Nachweis der Eignung mit dem Angebot das ausgefüllte Formblatt „Eigenerklärung zur Eignung für Leistungen“ oder eine Einheitliche Europäische Eigenerklärung (EEE) vorzulegen. Die folgenden Unterlagen sind mit dem Angebot einzureichen: - Angaben zu Leistungen, die mit der zu vergebenden Leistung vergleichbar sind: Erklärung das in den letzten drei Jahren vergleichbare Leistungen ausgeführt wurden - Angaben zu Arbeitskräften: Erklärung, dass für die Ausführung der Leistungen erforderlichen Beschäftigten zur Verfügung stehen Gelangt das Angebot in die engere Wahl, haben Unternehmen als Nachweis der Eignung für die zu vergebende Leistung die im "Verzeichnis der im Vergabeverfahren für Leistungen vorzulegenden Unterlagen geforderten unternehmensbezogenen Unterlagen (Bescheinigungen zuständiger Stellen) beim Auftraggeber zu dem von ihm bestimmten Zeitpunkt einzureichen. Bescheinigungen, die nicht in deutscher Sprache abgefasst sind, ist eine Übersetzung in die deutsche Sprache beizufügen. Die Bescheinigungen (unternehmensbezogene und leistungsbezogene Unterlagen) umfassen die folgenden Angaben: - Liste mit drei Referenzen aus den letzten drei Kalenderjahren vergleichbare Leistungen mit den im Formblatt Eigenerklärung zur Eignung für Leistungen geforderten Angaben - Nachweis über die Einhaltung und Kontrolle der ILO-Kernarbeitsnormen in der Textilproduktion - Zertifikate der Schadstoffüberprüfung nach OEKO-Tex® Standard 100 oder gleichwertig - Produktdatenblätter benannter Fabrikate (mit Verweis auf die jeweilige LV-Position) - Nachweis über die Anzahl der geprüften Wäschen Präqualifizierte Unternehmen können den Nachweis der Eignung durch den Eintrag in einem amtlichen Verzeichnis (z. B. dem durch die Industrie- und Handelskammer eingerichteten PQ-Verzeichnis) oder durch Vorlage eines Zertifikates im Sinne der europäischen Zertifizierungsstandards führen. Präqualifizierte Unternehmen müssen, wenn die geforderten Unterlagen nicht im Präqualifikationsverzeichnis enthalten sind, die entsprechenden Bescheinigungen mit dem Angebot vorlegen.
Kriterium:
Art: Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit
Beschreibung: Nicht präqualifizierte Unternehmen haben zum Nachweis der Eignung mit dem Angebot das ausgefüllte Formblatt „Eigenerklärung zur Eignung für Leistungen“ oder eine Einheitliche Europäische Eigenerklärung (EEE) vorzulegen. Die folgenden Unterlagen sind mit dem Angebot einzureichen: - Erklärung Umsatz des Unternehmens in den letzten drei abgeschlossenen Geschäftsjahren, soweit es Leistungen betrifft, die mit der zu vergebenden Leistung vergleichbar sind unter Einschluss des Anteils bei gemeinsam mit anderen Unternehmen ausgeführten Leistungen - Angabe zur Zahlung von Steuern, Abgaben und Beiträgen zur gesetzlichen Sozialversicherung Gelangt das Angebot in die engere Wahl, haben Unternehmen als Nachweis der Eignung für die zu vergebende Leistung die im "Verzeichnis der im Vergabeverfahren für Leistungen vorzulegenden Unterlagen geforderten unternehmensbezogenen Unterlagen (Bescheinigungen zuständiger Stellen) beim Auftraggeber zu dem von ihm bestimmten Zeitpunkt einzureichen. Bescheinigungen, die nicht in deutscher Sprache abgefasst sind, ist eine Übersetzung in die deutsche Sprache beizufügen. Die Bescheinigungen (unternehmensbezogene Unterlagen) umfassen die folgenden Angaben: - Unbedenklichkeitsbescheinigung des Finanzamtes bzw. Bescheinigung in Steuersachen, falls das Finanzamt eine solche Bescheinigung ausstellt Präqualifizierte Unternehmen können den Nachweis der Eignung durch den Eintrag in einem amtlichen Verzeichnis (z. B. dem durch die Industrie- und Handelskammer eingerichteten PQ-Verzeichnis) oder durch Vorlage eines Zertifikates im Sinne der europäischen Zertifizierungsstandards führen. Präqualifizierte Unternehmen müssen, wenn die geforderten Unterlagen nicht im Präqualifikationsverzeichnis enthalten sind, die entsprechenden Bescheinigungen mit dem Angebot vorlegen.
5.1.10.
Zuschlagskriterien
Kriterium:
Art: Preis
Beschreibung: Beim Los 1 erhält das Angebot mit der höchsten Leistungs-Preis-Bewertung (Z) den Zuschlag. Die Kennzahl Z ergibt sich aus der Division von Leistungspunkten des zu bewertenden Angebots (LP) und Angebotspreis (P), zur besseren Lesbarkeit skaliert mit 10.000. Sofern bei mehreren Angeboten die Kennzahl Z bis auf die zweite Nachkommastelle identisch ist, erhält das Angebot mit dem niedrigsten Gesamtpreis den Zuschlag.
Kriterium:
Art: Qualität
Beschreibung: Bewertet wird die Erfüllung der Mindestanforderungen der EN ISO 20471 nach einer bestimmten Anzahl (mind. 20) Haushaltswäschen. Die Leistungspunktzahl des Los 1 bestimmt sich nach dem Erfüllungsgrad der im Kriterienkatalog der Leistungsbeschreibung genannten Inhalte und Anforderungen. Angenommen die betreffenden zehn Artikel (Punkt 3.1-3.10) im Los 1 weisen jeweils einen Waschzyklus von 50 Haushaltswäschen auf, erreicht das Angebot insgesamt 500 Bewertungspunkte (=10 Artikel x 50 Wäschen). Zur Prüfung der im Kriterienkatalog vorgenommenen Eintragungen sind die im Verzeichnis vorzulegender Unterlagen genannten Nachweise beizufügen.
5.1.11.
Auftragsunterlagen
Sprachen, in denen die Auftragsunterlagen offiziell verfügbar sind:
5.1.12.
Bedingungen für die Auftragsvergabe
Bedingungen für die Einreichung:
Elektronische Einreichung: Erforderlich
Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch
Elektronischer Katalog: Nicht zulässig
Varianten: Zulässig
Frist für den Eingang der Angebote: 02/07/2024 09:30:00 (UTC+2)
Frist, bis zu der das Angebot gültig sein muss: 83 Tage
Informationen, die nach Ablauf der Einreichungsfrist ergänzt werden können:
Nach Ermessen des Käufers können einige fehlenden Bieterunterlagen nach Fristablauf nachgereicht werden.
Zusätzliche Informationen: Gem. Punkt 1 Formblatt Verzeichnis der im Vergabeverfahren vorzulegenden Unterlagen werden Unterlagen, die mit dem Angebot abzugeben waren, nachgefordert (außer Angebotsschreiben). Im Weiteren gelten die Bestimmungen des § 56 VgV.
Informationen über die öffentliche Angebotsöffnung:
Eröffnungsdatum: 02/07/2024 09:31:00 (UTC+2)
Auftragsbedingungen:
Elektronische Rechnungsstellung: Erforderlich
Aufträge werden elektronisch erteilt: nein
Zahlungen werden elektronisch geleistet: nein
Informationen über die Überprüfungsfristen: Entsprechend der Regelungen in § 160 GWB: (1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein. (2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Absatz 6 durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht. (3) Der Antrag ist unzulässig, soweit 1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt, 2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
5.1.15.
Techniken
Rahmenvereinbarung: Rahmenvereinbarung ohne erneuten Aufruf zum Wettbewerb
Informationen über das dynamische Beschaffungssystem: Kein dynamisches Beschaffungssystem
5.1.16.
Weitere Informationen, Schlichtung und Nachprüfung
Überprüfungsstelle: Thüringer Landesverwaltungsamt, Referat 250-Vergabekammer, Vergabeangelegenheiten
Organisation, die weitere Informationen für die Nachprüfungsverfahren bereitstellt: Landeshauptstadt Erfurt, Stadtverwaltung, Stadtkämmerei-Verdingungsstelle
Organisation, die Teilnahmeanträge entgegennimmt: Landeshauptstadt Erfurt, Stadtverwaltung, Stadtkämmerei-Verdingungsstelle
Organisation, die Angebote bearbeitet: Landeshauptstadt Erfurt, Stadtverwaltung, Stadtkämmerei-Verdingungsstelle
5.1.
Los: LOT-0002
Titel: Los 2
Beschreibung: Warnschutzbekleidung Kanalunterhaltung (chemische Reinigung)
Interne Kennung: OVL 411/24-11 - Los 2
5.1.1.
Zweck
Art des Auftrags: Lieferungen
Haupteinstufung (cpv): 18100000 Arbeitskleidung, besondere Arbeitsbekleidungen und Zubehör
Optionen:
Beschreibung der Optionen: Im Anschluss besteht die Möglichkeit einer zweimaligen Laufzeitverlängerung seitens des Auftraggebers um jeweils ein Jahr. Der Vertrag verlängert sich stillschweigend um ein weiteres Jahr, wenn er nicht von einer der Vertragsparteien mit einer Frist von sechs Monaten vor Ablauf gekündigt wird. Die Vertragslaufzeit kann somit maximal vier Jahre betragen.
5.1.2.
Erfüllungsort
Land, Gliederung (NUTS): Erfurt, Kreisfreie Stadt (DEG01)
Land: Deutschland
5.1.3.
Geschätzte Dauer
Datum des Beginns: 14/10/2024
Enddatum der Laufzeit: 13/10/2026
5.1.5.
Wert
Höchstwert der Rahmenvereinbarung: 32 268,90 EUR
5.1.6.
Allgemeine Informationen
Vorbehaltene Teilnahme: Teilnahme ist nicht vorbehalten.
Auftragsvergabeprojekt nicht aus EU-Mitteln finanziert
5.1.7.
Strategische Auftragsvergabe
Ziel der strategischen Auftragsvergabe: Keine strategische Beschaffung
5.1.9.
Eignungskriterien
Kriterium:
Art: Eignung zur Berufsausübung
Beschreibung: Nicht präqualifizierte Unternehmen haben zum Nachweis der Eignung mit dem Angebot das ausgefüllte Formblatt „Eigenerklärung zur Eignung für Leistungen“ oder eine Einheitliche Europäische Eigenerklärung (EEE) vorzulegen. Die folgenden Unterlagen sind mit dem Angebot einzureichen: - Erklärung Eintragung in das Berufsregister - Eigenerklärung, dass kein Insolvenzverfahren oder ein vergleichbares gesetzlich geregeltes Verfahren weder beantragt noch eröffnet wurde, ein Antrag auf Eröffnung nicht mangels Masse abgelehnt wurde und sich das Unternehmen nicht in Liquidation befindet oder ein Insolvenzplan wurde rechtskräftig bestätigt und auf Verlangen wird dieser vorgelegt Angabe, dass nachweislich keine schwere Verfehlung begangen wurde, die die Zuverlässigkeit als Bewerber in Frage stellt - Erklärung das keine Ausschlussgründe gemäß 123 oder § 124 GWB vorliegen - Erklärung das in den letzten zwei Jahren nicht aufgrund eines Verstoßes gegen Vorschriften, der zu einem Eintrag im Gewerbezentralregister geführt hat, mit einer Freiheitsstrafe von mehr als drei Monaten oder einer Geldstrafe von mehr als 90 Tagessätzen oder einer Geldbuße von mehr als 2.500 Euro belegt worden sind - Erklärung, dass zwar ein Ausschlussgrund gemäß § 123 GWB vorliegt, es jedoch Maßnahmen zur Selbstreinigung ergriffen wurden, durch die die Zuverlässigkeit wiederhergestellt wurde - Eigenerklärung, dass Sie Mitglied einer Berufsgenossenschaft sind Gelangt das Angebot in die engere Wahl, haben Unternehmen als Nachweis der Eignung für die zu vergebende Leistung die im "Verzeichnis der im Vergabeverfahren für Leistungen vorzulegenden Unterlagen geforderten unternehmensbezogenen Unterlagen (Bescheinigungen zuständiger Stellen) beim Auftraggeber zu dem von ihm bestimmten Zeitpunkt einzureichen. Bescheinigungen, die nicht in deutscher Sprache abgefasst sind, ist eine Übersetzung in die deutsche Sprache beizufügen. Die Bescheinigungen (unternehmensbezogene und leistungsbezogene Unterlagen) umfassen die folgenden Angaben: > Bescheinigung über die Eintragung in das Berufsregister (falls die Verpflichtung zur Eintragung besteht) > rechtskräftig bestätigter Insolvenzplan (falls eine Erklärung über das Vorliegen eines solchen Insolvenzplanes angegeben wurde) Präqualifizierte Unternehmen können den Nachweis der Eignung durch den Eintrag in einem amtlichen Verzeichnis (z. B. dem durch die Industrie- und Handelskammer eingerichteten PQ-Verzeichnis) oder durch Vorlage eines Zertifikates im Sinne der europäischen Zertifizierungsstandards führen. Präqualifizierte Unternehmen müssen, wenn die geforderten Unterlagen nicht im Präqualifikationsverzeichnis enthalten sind, die entsprechenden Bescheinigungen mit dem Angebot vorlegen.
Kriterium:
Art: Technische und berufliche Leistungsfähigkeit
Beschreibung: Nicht präqualifizierte Unternehmen haben zum Nachweis der Eignung mit dem Angebot das ausgefüllte Formblatt „Eigenerklärung zur Eignung für Leistungen“ oder eine Einheitliche Europäische Eigenerklärung (EEE) vorzulegen. Die folgenden Unterlagen sind mit dem Angebot einzureichen: - Angaben zu Leistungen, die mit der zu vergebenden Leistung vergleichbar sind: Erklärung das in den letzten drei Jahren vergleichbare Leistungen ausgeführt wurden - Angaben zu Arbeitskräften: Erklärung, dass für die Ausführung der Leistungen erforderlichen Beschäftigten zur Verfügung stehen Gelangt das Angebot in die engere Wahl, haben Unternehmen als Nachweis der Eignung für die zu vergebende Leistung die im "Verzeichnis der im Vergabeverfahren für Leistungen vorzulegenden Unterlagen geforderten unternehmensbezogenen Unterlagen (Bescheinigungen zuständiger Stellen) beim Auftraggeber zu dem von ihm bestimmten Zeitpunkt einzureichen. Bescheinigungen, die nicht in deutscher Sprache abgefasst sind, ist eine Übersetzung in die deutsche Sprache beizufügen. Die Bescheinigungen (unternehmensbezogene und leistungsbezogene Unterlagen) umfassen die folgenden Angaben: - Liste mit drei Referenzen aus den letzten drei Kalenderjahren vergleichbare Leistungen mit den im Formblatt Eigenerklärung zur Eignung für Leistungen geforderten Angaben - Nachweis über die Einhaltung und Kontrolle der ILO-Kernarbeitsnormen in der Textilproduktion - Zertifikate der Schadstoffüberprüfung nach OEKO-Tex® Standard 100 oder gleichwertig - Produktdatenblätter benannter Fabrikate (mit Verweis auf die jeweilige LV-Position) Präqualifizierte Unternehmen können den Nachweis der Eignung durch den Eintrag in einem amtlichen Verzeichnis (z. B. dem durch die Industrie- und Handelskammer eingerichteten PQ-Verzeichnis) oder durch Vorlage eines Zertifikates im Sinne der europäischen Zertifizierungsstandards führen. Präqualifizierte Unternehmen müssen, wenn die geforderten Unterlagen nicht im Präqualifikationsverzeichnis enthalten sind, die entsprechenden Bescheinigungen mit dem Angebot vorlegen.
Kriterium:
Art: Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit
Beschreibung: Nicht präqualifizierte Unternehmen haben zum Nachweis der Eignung mit dem Angebot das ausgefüllte Formblatt „Eigenerklärung zur Eignung für Leistungen“ oder eine Einheitliche Europäische Eigenerklärung (EEE) vorzulegen. Die folgenden Unterlagen sind mit dem Angebot einzureichen: - Erklärung Umsatz des Unternehmens in den letzten drei abgeschlossenen Geschäftsjahren, soweit es Leistungen betrifft, die mit der zu vergebenden Leistung vergleichbar sind unter Einschluss des Anteils bei gemeinsam mit anderen Unternehmen ausgeführten Leistungen - Angabe zur Zahlung von Steuern, Abgaben und Beiträgen zur gesetzlichen Sozialversicherung Gelangt das Angebot in die engere Wahl, haben Unternehmen als Nachweis der Eignung für die zu vergebende Leistung die im "Verzeichnis der im Vergabeverfahren für Leistungen vorzulegenden Unterlagen geforderten unternehmensbezogenen Unterlagen (Bescheinigungen zuständiger Stellen) beim Auftraggeber zu dem von ihm bestimmten Zeitpunkt einzureichen. Bescheinigungen, die nicht in deutscher Sprache abgefasst sind, ist eine Übersetzung in die deutsche Sprache beizufügen. Die Bescheinigungen (unternehmensbezogene Unterlagen) umfassen die folgenden Angaben: - Unbedenklichkeitsbescheinigung des Finanzamtes bzw. Bescheinigung in Steuersachen, falls das Finanzamt eine solche Bescheinigung ausstellt Präqualifizierte Unternehmen können den Nachweis der Eignung durch den Eintrag in einem amtlichen Verzeichnis (z. B. dem durch die Industrie- und Handelskammer eingerichteten PQ-Verzeichnis) oder durch Vorlage eines Zertifikates im Sinne der europäischen Zertifizierungsstandards führen. Präqualifizierte Unternehmen müssen, wenn die geforderten Unterlagen nicht im Präqualifikationsverzeichnis enthalten sind, die entsprechenden Bescheinigungen mit dem Angebot vorlegen.
5.1.10.
Zuschlagskriterien
5.1.11.
Auftragsunterlagen
Sprachen, in denen die Auftragsunterlagen offiziell verfügbar sind:
5.1.12.
Bedingungen für die Auftragsvergabe
Bedingungen für die Einreichung:
Elektronische Einreichung: Erforderlich
Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch
Elektronischer Katalog: Nicht zulässig
Varianten: Zulässig
Frist für den Eingang der Angebote: 02/07/2024 09:30:00 (UTC+2)
Frist, bis zu der das Angebot gültig sein muss: 83 Tage
Informationen, die nach Ablauf der Einreichungsfrist ergänzt werden können:
Nach Ermessen des Käufers können einige fehlenden Bieterunterlagen nach Fristablauf nachgereicht werden.
Zusätzliche Informationen: Gem. Punkt 1 Formblatt Verzeichnis der im Vergabeverfahren vorzulegenden Unterlagen werden Unterlagen, die mit dem Angebot abzugeben waren, nachgefordert (außer Angebotsschreiben). Im Weiteren gelten die Bestimmungen des § 56 VgV.
Informationen über die öffentliche Angebotsöffnung:
Eröffnungsdatum: 02/07/2024 09:31:00 (UTC+2)
Auftragsbedingungen:
Elektronische Rechnungsstellung: Erforderlich
Aufträge werden elektronisch erteilt: nein
Zahlungen werden elektronisch geleistet: nein
Informationen über die Überprüfungsfristen: Entsprechend der Regelungen in § 160 GWB: (1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein. (2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Absatz 6 durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht. (3) Der Antrag ist unzulässig, soweit 1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt, 2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
5.1.15.
Techniken
Rahmenvereinbarung: Rahmenvereinbarung ohne erneuten Aufruf zum Wettbewerb
Informationen über das dynamische Beschaffungssystem: Kein dynamisches Beschaffungssystem
5.1.16.
Weitere Informationen, Schlichtung und Nachprüfung
Überprüfungsstelle: Thüringer Landesverwaltungsamt, Referat 250-Vergabekammer, Vergabeangelegenheiten
Organisation, die weitere Informationen für die Nachprüfungsverfahren bereitstellt: Landeshauptstadt Erfurt, Stadtverwaltung, Stadtkämmerei-Verdingungsstelle
Organisation, die Teilnahmeanträge entgegennimmt: Landeshauptstadt Erfurt, Stadtverwaltung, Stadtkämmerei-Verdingungsstelle
Organisation, die Angebote bearbeitet: Landeshauptstadt Erfurt, Stadtverwaltung, Stadtkämmerei-Verdingungsstelle
5.1.
Los: LOT-0003
Titel: Los 3
Beschreibung: Arbeitsbekleidung für Gärtnerei, Friedhof, Werkstatt und Klärwerk
Interne Kennung: OVL 411/24-11 - Los 3
5.1.1.
Zweck
Art des Auftrags: Lieferungen
Haupteinstufung (cpv): 18100000 Arbeitskleidung, besondere Arbeitsbekleidungen und Zubehör
Optionen:
Beschreibung der Optionen: Im Anschluss besteht die Möglichkeit einer zweimaligen Laufzeitverlängerung seitens des Auftraggebers um jeweils ein Jahr. Der Vertrag verlängert sich stillschweigend um ein weiteres Jahr, wenn er nicht von einer der Vertragsparteien mit einer Frist von sechs Monaten vor Ablauf gekündigt wird. Die Vertragslaufzeit kann somit maximal vier Jahre betragen.
5.1.2.
Erfüllungsort
Land, Gliederung (NUTS): Erfurt, Kreisfreie Stadt (DEG01)
Land: Deutschland
5.1.3.
Geschätzte Dauer
Datum des Beginns: 14/10/2024
Enddatum der Laufzeit: 13/10/2026
5.1.5.
Wert
Höchstwert der Rahmenvereinbarung: 133 109,24 EUR
5.1.6.
Allgemeine Informationen
Vorbehaltene Teilnahme: Teilnahme ist nicht vorbehalten.
Auftragsvergabeprojekt nicht aus EU-Mitteln finanziert
5.1.7.
Strategische Auftragsvergabe
Ziel der strategischen Auftragsvergabe: Keine strategische Beschaffung
5.1.9.
Eignungskriterien
Kriterium:
Art: Eignung zur Berufsausübung
Beschreibung: Nicht präqualifizierte Unternehmen haben zum Nachweis der Eignung mit dem Angebot das ausgefüllte Formblatt „Eigenerklärung zur Eignung für Leistungen“ oder eine Einheitliche Europäische Eigenerklärung (EEE) vorzulegen. Die folgenden Unterlagen sind mit dem Angebot einzureichen: - Erklärung Eintragung in das Berufsregister - Eigenerklärung, dass kein Insolvenzverfahren oder ein vergleichbares gesetzlich geregeltes Verfahren weder beantragt noch eröffnet wurde, ein Antrag auf Eröffnung nicht mangels Masse abgelehnt wurde und sich das Unternehmen nicht in Liquidation befindet oder ein Insolvenzplan wurde rechtskräftig bestätigt und auf Verlangen wird dieser vorgelegt Angabe, dass nachweislich keine schwere Verfehlung begangen wurde, die die Zuverlässigkeit als Bewerber in Frage stellt - Erklärung das keine Ausschlussgründe gemäß 123 oder § 124 GWB vorliegen - Erklärung das in den letzten zwei Jahren nicht aufgrund eines Verstoßes gegen Vorschriften, der zu einem Eintrag im Gewerbezentralregister geführt hat, mit einer Freiheitsstrafe von mehr als drei Monaten oder einer Geldstrafe von mehr als 90 Tagessätzen oder einer Geldbuße von mehr als 2.500 Euro belegt worden sind - Erklärung, dass zwar ein Ausschlussgrund gemäß § 123 GWB vorliegt, es jedoch Maßnahmen zur Selbstreinigung ergriffen wurden, durch die die Zuverlässigkeit wiederhergestellt wurde - Eigenerklärung, dass Sie Mitglied einer Berufsgenossenschaft sind Gelangt das Angebot in die engere Wahl, haben Unternehmen als Nachweis der Eignung für die zu vergebende Leistung die im "Verzeichnis der im Vergabeverfahren für Leistungen vorzulegenden Unterlagen geforderten unternehmensbezogenen Unterlagen (Bescheinigungen zuständiger Stellen) beim Auftraggeber zu dem von ihm bestimmten Zeitpunkt einzureichen. Bescheinigungen, die nicht in deutscher Sprache abgefasst sind, ist eine Übersetzung in die deutsche Sprache beizufügen. Die Bescheinigungen (unternehmensbezogene und leistungsbezogene Unterlagen) umfassen die folgenden Angaben: > Bescheinigung über die Eintragung in das Berufsregister (falls die Verpflichtung zur Eintragung besteht) > rechtskräftig bestätigter Insolvenzplan (falls eine Erklärung über das Vorliegen eines solchen Insolvenzplanes angegeben wurde) Präqualifizierte Unternehmen können den Nachweis der Eignung durch den Eintrag in einem amtlichen Verzeichnis (z. B. dem durch die Industrie- und Handelskammer eingerichteten PQ-Verzeichnis) oder durch Vorlage eines Zertifikates im Sinne der europäischen Zertifizierungsstandards führen. Präqualifizierte Unternehmen müssen, wenn die geforderten Unterlagen nicht im Präqualifikationsverzeichnis enthalten sind, die entsprechenden Bescheinigungen mit dem Angebot vorlegen.
Kriterium:
Art: Technische und berufliche Leistungsfähigkeit
Beschreibung: Nicht präqualifizierte Unternehmen haben zum Nachweis der Eignung mit dem Angebot das ausgefüllte Formblatt „Eigenerklärung zur Eignung für Leistungen“ oder eine Einheitliche Europäische Eigenerklärung (EEE) vorzulegen. Die folgenden Unterlagen sind mit dem Angebot einzureichen: - Angaben zu Leistungen, die mit der zu vergebenden Leistung vergleichbar sind: Erklärung das in den letzten drei Jahren vergleichbare Leistungen ausgeführt wurden - Angaben zu Arbeitskräften: Erklärung, dass für die Ausführung der Leistungen erforderlichen Beschäftigten zur Verfügung stehen Gelangt das Angebot in die engere Wahl, haben Unternehmen als Nachweis der Eignung für die zu vergebende Leistung die im "Verzeichnis der im Vergabeverfahren für Leistungen vorzulegenden Unterlagen geforderten unternehmensbezogenen Unterlagen (Bescheinigungen zuständiger Stellen) beim Auftraggeber zu dem von ihm bestimmten Zeitpunkt einzureichen. Bescheinigungen, die nicht in deutscher Sprache abgefasst sind, ist eine Übersetzung in die deutsche Sprache beizufügen. Die Bescheinigungen (unternehmensbezogene und leistungsbezogene Unterlagen) umfassen die folgenden Angaben: - Liste mit drei Referenzen aus den letzten drei Kalenderjahren vergleichbare Leistungen mit den im Formblatt Eigenerklärung zur Eignung für Leistungen geforderten Angaben - Nachweis über die Einhaltung und Kontrolle der ILO-Kernarbeitsnormen in der Textilproduktion - Zertifikate der Schadstoffüberprüfung nach OEKO-Tex® Standard 100 oder gleichwertig - Produktdatenblätter benannter Fabrikate (mit Verweis auf die jeweilige LV-Position) Präqualifizierte Unternehmen können den Nachweis der Eignung durch den Eintrag in einem amtlichen Verzeichnis (z. B. dem durch die Industrie- und Handelskammer eingerichteten PQ-Verzeichnis) oder durch Vorlage eines Zertifikates im Sinne der europäischen Zertifizierungsstandards führen. Präqualifizierte Unternehmen müssen, wenn die geforderten Unterlagen nicht im Präqualifikationsverzeichnis enthalten sind, die entsprechenden Bescheinigungen mit dem Angebot vorlegen.
Kriterium:
Art: Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit
Beschreibung: Nicht präqualifizierte Unternehmen haben zum Nachweis der Eignung mit dem Angebot das ausgefüllte Formblatt „Eigenerklärung zur Eignung für Leistungen“ oder eine Einheitliche Europäische Eigenerklärung (EEE) vorzulegen. Die folgenden Unterlagen sind mit dem Angebot einzureichen: - Erklärung Umsatz des Unternehmens in den letzten drei abgeschlossenen Geschäftsjahren, soweit es Leistungen betrifft, die mit der zu vergebenden Leistung vergleichbar sind unter Einschluss des Anteils bei gemeinsam mit anderen Unternehmen ausgeführten Leistungen - Angabe zur Zahlung von Steuern, Abgaben und Beiträgen zur gesetzlichen Sozialversicherung Gelangt das Angebot in die engere Wahl, haben Unternehmen als Nachweis der Eignung für die zu vergebende Leistung die im "Verzeichnis der im Vergabeverfahren für Leistungen vorzulegenden Unterlagen geforderten unternehmensbezogenen Unterlagen (Bescheinigungen zuständiger Stellen) beim Auftraggeber zu dem von ihm bestimmten Zeitpunkt einzureichen. Bescheinigungen, die nicht in deutscher Sprache abgefasst sind, ist eine Übersetzung in die deutsche Sprache beizufügen. Die Bescheinigungen (unternehmensbezogene Unterlagen) umfassen die folgenden Angaben: - Unbedenklichkeitsbescheinigung des Finanzamtes bzw. Bescheinigung in Steuersachen, falls das Finanzamt eine solche Bescheinigung ausstellt Präqualifizierte Unternehmen können den Nachweis der Eignung durch den Eintrag in einem amtlichen Verzeichnis (z. B. dem durch die Industrie- und Handelskammer eingerichteten PQ-Verzeichnis) oder durch Vorlage eines Zertifikates im Sinne der europäischen Zertifizierungsstandards führen. Präqualifizierte Unternehmen müssen, wenn die geforderten Unterlagen nicht im Präqualifikationsverzeichnis enthalten sind, die entsprechenden Bescheinigungen mit dem Angebot vorlegen.
5.1.10.
Zuschlagskriterien
5.1.11.
Auftragsunterlagen
Sprachen, in denen die Auftragsunterlagen offiziell verfügbar sind:
5.1.12.
Bedingungen für die Auftragsvergabe
Bedingungen für die Einreichung:
Elektronische Einreichung: Erforderlich
Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch
Elektronischer Katalog: Nicht zulässig
Varianten: Zulässig
Frist für den Eingang der Angebote: 02/07/2024 09:30:00 (UTC+2)
Frist, bis zu der das Angebot gültig sein muss: 83 Tage
Informationen, die nach Ablauf der Einreichungsfrist ergänzt werden können:
Nach Ermessen des Käufers können einige fehlenden Bieterunterlagen nach Fristablauf nachgereicht werden.
Zusätzliche Informationen: Gem. Punkt 1 Formblatt Verzeichnis der im Vergabeverfahren vorzulegenden Unterlagen werden Unterlagen, die mit dem Angebot abzugeben waren, nachgefordert (außer Angebotsschreiben). Im Weiteren gelten die Bestimmungen des § 56 VgV.
Informationen über die öffentliche Angebotsöffnung:
Eröffnungsdatum: 02/07/2024 09:31:00 (UTC+2)
Auftragsbedingungen:
Elektronische Rechnungsstellung: Erforderlich
Aufträge werden elektronisch erteilt: nein
Zahlungen werden elektronisch geleistet: nein
Informationen über die Überprüfungsfristen: Entsprechend der Regelungen in § 160 GWB: (1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein. (2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Absatz 6 durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht. (3) Der Antrag ist unzulässig, soweit 1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt, 2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
5.1.15.
Techniken
Rahmenvereinbarung: Rahmenvereinbarung ohne erneuten Aufruf zum Wettbewerb
Informationen über das dynamische Beschaffungssystem: Kein dynamisches Beschaffungssystem
5.1.16.
Weitere Informationen, Schlichtung und Nachprüfung
Überprüfungsstelle: Thüringer Landesverwaltungsamt, Referat 250-Vergabekammer, Vergabeangelegenheiten
Organisation, die weitere Informationen für die Nachprüfungsverfahren bereitstellt: Landeshauptstadt Erfurt, Stadtverwaltung, Stadtkämmerei-Verdingungsstelle
Organisation, die Teilnahmeanträge entgegennimmt: Landeshauptstadt Erfurt, Stadtverwaltung, Stadtkämmerei-Verdingungsstelle
Organisation, die Angebote bearbeitet: Landeshauptstadt Erfurt, Stadtverwaltung, Stadtkämmerei-Verdingungsstelle
5.1.
Los: LOT-0004
Titel: Los 4
Beschreibung: Arbeitsbekleidung Gebäudemanagement (Hausmeister, Elektriker etc.)
Interne Kennung: OVL 411/24-11 - Los 4
5.1.1.
Zweck
Art des Auftrags: Lieferungen
Haupteinstufung (cpv): 18100000 Arbeitskleidung, besondere Arbeitsbekleidungen und Zubehör
Optionen:
Beschreibung der Optionen: Im Anschluss besteht die Möglichkeit einer zweimaligen Laufzeitverlängerung seitens des Auftraggebers um jeweils ein Jahr. Der Vertrag verlängert sich stillschweigend um ein weiteres Jahr, wenn er nicht von einer der Vertragsparteien mit einer Frist von sechs Monaten vor Ablauf gekündigt wird. Die Vertragslaufzeit kann somit maximal vier Jahre betragen.
5.1.2.
Erfüllungsort
Land, Gliederung (NUTS): Erfurt, Kreisfreie Stadt (DEG01)
Land: Deutschland
5.1.3.
Geschätzte Dauer
Datum des Beginns: 14/10/2024
Enddatum der Laufzeit: 13/10/2026
5.1.5.
Wert
Höchstwert der Rahmenvereinbarung: 102 857,14 EUR
5.1.6.
Allgemeine Informationen
Vorbehaltene Teilnahme: Teilnahme ist nicht vorbehalten.
Auftragsvergabeprojekt nicht aus EU-Mitteln finanziert
5.1.7.
Strategische Auftragsvergabe
Ziel der strategischen Auftragsvergabe: Keine strategische Beschaffung
5.1.9.
Eignungskriterien
Kriterium:
Art: Eignung zur Berufsausübung
Beschreibung: Nicht präqualifizierte Unternehmen haben zum Nachweis der Eignung mit dem Angebot das ausgefüllte Formblatt „Eigenerklärung zur Eignung für Leistungen“ oder eine Einheitliche Europäische Eigenerklärung (EEE) vorzulegen. Die folgenden Unterlagen sind mit dem Angebot einzureichen: - Erklärung Eintragung in das Berufsregister - Eigenerklärung, dass kein Insolvenzverfahren oder ein vergleichbares gesetzlich geregeltes Verfahren weder beantragt noch eröffnet wurde, ein Antrag auf Eröffnung nicht mangels Masse abgelehnt wurde und sich das Unternehmen nicht in Liquidation befindet oder ein Insolvenzplan wurde rechtskräftig bestätigt und auf Verlangen wird dieser vorgelegt Angabe, dass nachweislich keine schwere Verfehlung begangen wurde, die die Zuverlässigkeit als Bewerber in Frage stellt - Erklärung das keine Ausschlussgründe gemäß 123 oder § 124 GWB vorliegen - Erklärung das in den letzten zwei Jahren nicht aufgrund eines Verstoßes gegen Vorschriften, der zu einem Eintrag im Gewerbezentralregister geführt hat, mit einer Freiheitsstrafe von mehr als drei Monaten oder einer Geldstrafe von mehr als 90 Tagessätzen oder einer Geldbuße von mehr als 2.500 Euro belegt worden sind - Erklärung, dass zwar ein Ausschlussgrund gemäß § 123 GWB vorliegt, es jedoch Maßnahmen zur Selbstreinigung ergriffen wurden, durch die die Zuverlässigkeit wiederhergestellt wurde - Eigenerklärung, dass Sie Mitglied einer Berufsgenossenschaft sind Gelangt das Angebot in die engere Wahl, haben Unternehmen als Nachweis der Eignung für die zu vergebende Leistung die im "Verzeichnis der im Vergabeverfahren für Leistungen vorzulegenden Unterlagen geforderten unternehmensbezogenen Unterlagen (Bescheinigungen zuständiger Stellen) beim Auftraggeber zu dem von ihm bestimmten Zeitpunkt einzureichen. Bescheinigungen, die nicht in deutscher Sprache abgefasst sind, ist eine Übersetzung in die deutsche Sprache beizufügen. Die Bescheinigungen (unternehmensbezogene und leistungsbezogene Unterlagen) umfassen die folgenden Angaben: > Bescheinigung über die Eintragung in das Berufsregister (falls die Verpflichtung zur Eintragung besteht) > rechtskräftig bestätigter Insolvenzplan (falls eine Erklärung über das Vorliegen eines solchen Insolvenzplanes angegeben wurde) Präqualifizierte Unternehmen können den Nachweis der Eignung durch den Eintrag in einem amtlichen Verzeichnis (z. B. dem durch die Industrie- und Handelskammer eingerichteten PQ-Verzeichnis) oder durch Vorlage eines Zertifikates im Sinne der europäischen Zertifizierungsstandards führen. Präqualifizierte Unternehmen müssen, wenn die geforderten Unterlagen nicht im Präqualifikationsverzeichnis enthalten sind, die entsprechenden Bescheinigungen mit dem Angebot vorlegen.
Kriterium:
Art: Technische und berufliche Leistungsfähigkeit
Beschreibung: Nicht präqualifizierte Unternehmen haben zum Nachweis der Eignung mit dem Angebot das ausgefüllte Formblatt „Eigenerklärung zur Eignung für Leistungen“ oder eine Einheitliche Europäische Eigenerklärung (EEE) vorzulegen. Die folgenden Unterlagen sind mit dem Angebot einzureichen: - Angaben zu Leistungen, die mit der zu vergebenden Leistung vergleichbar sind: Erklärung das in den letzten drei Jahren vergleichbare Leistungen ausgeführt wurden - Angaben zu Arbeitskräften: Erklärung, dass für die Ausführung der Leistungen erforderlichen Beschäftigten zur Verfügung stehen Gelangt das Angebot in die engere Wahl, haben Unternehmen als Nachweis der Eignung für die zu vergebende Leistung die im "Verzeichnis der im Vergabeverfahren für Leistungen vorzulegenden Unterlagen geforderten unternehmensbezogenen Unterlagen (Bescheinigungen zuständiger Stellen) beim Auftraggeber zu dem von ihm bestimmten Zeitpunkt einzureichen. Bescheinigungen, die nicht in deutscher Sprache abgefasst sind, ist eine Übersetzung in die deutsche Sprache beizufügen. Die Bescheinigungen (unternehmensbezogene und leistungsbezogene Unterlagen) umfassen die folgenden Angaben: - Liste mit drei Referenzen aus den letzten drei Kalenderjahren vergleichbare Leistungen mit den im Formblatt Eigenerklärung zur Eignung für Leistungen geforderten Angaben - Nachweis über die Einhaltung und Kontrolle der ILO-Kernarbeitsnormen in der Textilproduktion - Zertifikate der Schadstoffüberprüfung nach OEKO-Tex® Standard 100 oder gleichwertig - Produktdatenblätter benannter Fabrikate (mit Verweis auf die jeweilige LV-Position) Präqualifizierte Unternehmen können den Nachweis der Eignung durch den Eintrag in einem amtlichen Verzeichnis (z. B. dem durch die Industrie- und Handelskammer eingerichteten PQ-Verzeichnis) oder durch Vorlage eines Zertifikates im Sinne der europäischen Zertifizierungsstandards führen. Präqualifizierte Unternehmen müssen, wenn die geforderten Unterlagen nicht im Präqualifikationsverzeichnis enthalten sind, die entsprechenden Bescheinigungen mit dem Angebot vorlegen.
Kriterium:
Art: Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit
Beschreibung: Nicht präqualifizierte Unternehmen haben zum Nachweis der Eignung mit dem Angebot das ausgefüllte Formblatt „Eigenerklärung zur Eignung für Leistungen“ oder eine Einheitliche Europäische Eigenerklärung (EEE) vorzulegen. Die folgenden Unterlagen sind mit dem Angebot einzureichen: - Erklärung Umsatz des Unternehmens in den letzten drei abgeschlossenen Geschäftsjahren, soweit es Leistungen betrifft, die mit der zu vergebenden Leistung vergleichbar sind unter Einschluss des Anteils bei gemeinsam mit anderen Unternehmen ausgeführten Leistungen - Angabe zur Zahlung von Steuern, Abgaben und Beiträgen zur gesetzlichen Sozialversicherung Gelangt das Angebot in die engere Wahl, haben Unternehmen als Nachweis der Eignung für die zu vergebende Leistung die im "Verzeichnis der im Vergabeverfahren für Leistungen vorzulegenden Unterlagen geforderten unternehmensbezogenen Unterlagen (Bescheinigungen zuständiger Stellen) beim Auftraggeber zu dem von ihm bestimmten Zeitpunkt einzureichen. Bescheinigungen, die nicht in deutscher Sprache abgefasst sind, ist eine Übersetzung in die deutsche Sprache beizufügen. Die Bescheinigungen (unternehmensbezogene Unterlagen) umfassen die folgenden Angaben: - Unbedenklichkeitsbescheinigung des Finanzamtes bzw. Bescheinigung in Steuersachen, falls das Finanzamt eine solche Bescheinigung ausstellt Präqualifizierte Unternehmen können den Nachweis der Eignung durch den Eintrag in einem amtlichen Verzeichnis (z. B. dem durch die Industrie- und Handelskammer eingerichteten PQ-Verzeichnis) oder durch Vorlage eines Zertifikates im Sinne der europäischen Zertifizierungsstandards führen. Präqualifizierte Unternehmen müssen, wenn die geforderten Unterlagen nicht im Präqualifikationsverzeichnis enthalten sind, die entsprechenden Bescheinigungen mit dem Angebot vorlegen.
5.1.10.
Zuschlagskriterien
5.1.11.
Auftragsunterlagen
Sprachen, in denen die Auftragsunterlagen offiziell verfügbar sind:
5.1.12.
Bedingungen für die Auftragsvergabe
Bedingungen für die Einreichung:
Elektronische Einreichung: Erforderlich
Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch
Elektronischer Katalog: Nicht zulässig
Varianten: Zulässig
Frist für den Eingang der Angebote: 02/07/2024 09:30:00 (UTC+2)
Frist, bis zu der das Angebot gültig sein muss: 83 Tage
Informationen, die nach Ablauf der Einreichungsfrist ergänzt werden können:
Nach Ermessen des Käufers können einige fehlenden Bieterunterlagen nach Fristablauf nachgereicht werden.
Zusätzliche Informationen: Gem. Punkt 1 Formblatt Verzeichnis der im Vergabeverfahren vorzulegenden Unterlagen werden Unterlagen, die mit dem Angebot abzugeben waren, nachgefordert (außer Angebotsschreiben). Im Weiteren gelten die Bestimmungen des § 56 VgV.
Informationen über die öffentliche Angebotsöffnung:
Eröffnungsdatum: 02/07/2024 09:31:00 (UTC+2)
Auftragsbedingungen:
Elektronische Rechnungsstellung: Erforderlich
Aufträge werden elektronisch erteilt: nein
Zahlungen werden elektronisch geleistet: nein
Informationen über die Überprüfungsfristen: Entsprechend der Regelungen in § 160 GWB: (1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein. (2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Absatz 6 durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht. (3) Der Antrag ist unzulässig, soweit 1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt, 2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
5.1.15.
Techniken
Rahmenvereinbarung: Rahmenvereinbarung ohne erneuten Aufruf zum Wettbewerb
Informationen über das dynamische Beschaffungssystem: Kein dynamisches Beschaffungssystem
5.1.16.
Weitere Informationen, Schlichtung und Nachprüfung
Überprüfungsstelle: Thüringer Landesverwaltungsamt, Referat 250-Vergabekammer, Vergabeangelegenheiten
Organisation, die weitere Informationen für die Nachprüfungsverfahren bereitstellt: Landeshauptstadt Erfurt, Stadtverwaltung, Stadtkämmerei-Verdingungsstelle
Organisation, die Teilnahmeanträge entgegennimmt: Landeshauptstadt Erfurt, Stadtverwaltung, Stadtkämmerei-Verdingungsstelle
Organisation, die Angebote bearbeitet: Landeshauptstadt Erfurt, Stadtverwaltung, Stadtkämmerei-Verdingungsstelle
5.1.
Los: LOT-0005
Titel: Los 5
Beschreibung: Arbeitsbekleidung für medizinischen Bereich
Interne Kennung: OVL 411/24-11 - Los 5
5.1.1.
Zweck
Art des Auftrags: Lieferungen
Haupteinstufung (cpv): 18100000 Arbeitskleidung, besondere Arbeitsbekleidungen und Zubehör
Optionen:
Beschreibung der Optionen: Im Anschluss besteht die Möglichkeit einer zweimaligen Laufzeitverlängerung seitens des Auftraggebers um jeweils ein Jahr. Der Vertrag verlängert sich stillschweigend um ein weiteres Jahr, wenn er nicht von einer der Vertragsparteien mit einer Frist von sechs Monaten vor Ablauf gekündigt wird. Die Vertragslaufzeit kann somit maximal vier Jahre betragen.
5.1.2.
Erfüllungsort
Land, Gliederung (NUTS): Erfurt, Kreisfreie Stadt (DEG01)
Land: Deutschland
5.1.3.
Geschätzte Dauer
Datum des Beginns: 14/10/2024
Enddatum der Laufzeit: 13/10/2026
5.1.5.
Wert
Höchstwert der Rahmenvereinbarung: 16 134,45 EUR
5.1.6.
Allgemeine Informationen
Vorbehaltene Teilnahme: Teilnahme ist nicht vorbehalten.
Auftragsvergabeprojekt nicht aus EU-Mitteln finanziert
5.1.7.
Strategische Auftragsvergabe
Ziel der strategischen Auftragsvergabe: Keine strategische Beschaffung
5.1.9.
Eignungskriterien
Kriterium:
Art: Eignung zur Berufsausübung
Beschreibung: Nicht präqualifizierte Unternehmen haben zum Nachweis der Eignung mit dem Angebot das ausgefüllte Formblatt „Eigenerklärung zur Eignung für Leistungen“ oder eine Einheitliche Europäische Eigenerklärung (EEE) vorzulegen. Die folgenden Unterlagen sind mit dem Angebot einzureichen: - Erklärung Eintragung in das Berufsregister - Eigenerklärung, dass kein Insolvenzverfahren oder ein vergleichbares gesetzlich geregeltes Verfahren weder beantragt noch eröffnet wurde, ein Antrag auf Eröffnung nicht mangels Masse abgelehnt wurde und sich das Unternehmen nicht in Liquidation befindet oder ein Insolvenzplan wurde rechtskräftig bestätigt und auf Verlangen wird dieser vorgelegt Angabe, dass nachweislich keine schwere Verfehlung begangen wurde, die die Zuverlässigkeit als Bewerber in Frage stellt - Erklärung das keine Ausschlussgründe gemäß 123 oder § 124 GWB vorliegen - Erklärung das in den letzten zwei Jahren nicht aufgrund eines Verstoßes gegen Vorschriften, der zu einem Eintrag im Gewerbezentralregister geführt hat, mit einer Freiheitsstrafe von mehr als drei Monaten oder einer Geldstrafe von mehr als 90 Tagessätzen oder einer Geldbuße von mehr als 2.500 Euro belegt worden sind - Erklärung, dass zwar ein Ausschlussgrund gemäß § 123 GWB vorliegt, es jedoch Maßnahmen zur Selbstreinigung ergriffen wurden, durch die die Zuverlässigkeit wiederhergestellt wurde - Eigenerklärung, dass Sie Mitglied einer Berufsgenossenschaft sind Gelangt das Angebot in die engere Wahl, haben Unternehmen als Nachweis der Eignung für die zu vergebende Leistung die im "Verzeichnis der im Vergabeverfahren für Leistungen vorzulegenden Unterlagen geforderten unternehmensbezogenen Unterlagen (Bescheinigungen zuständiger Stellen) beim Auftraggeber zu dem von ihm bestimmten Zeitpunkt einzureichen. Bescheinigungen, die nicht in deutscher Sprache abgefasst sind, ist eine Übersetzung in die deutsche Sprache beizufügen. Die Bescheinigungen (unternehmensbezogene und leistungsbezogene Unterlagen) umfassen die folgenden Angaben: > Bescheinigung über die Eintragung in das Berufsregister (falls die Verpflichtung zur Eintragung besteht) > rechtskräftig bestätigter Insolvenzplan (falls eine Erklärung über das Vorliegen eines solchen Insolvenzplanes angegeben wurde) Präqualifizierte Unternehmen können den Nachweis der Eignung durch den Eintrag in einem amtlichen Verzeichnis (z. B. dem durch die Industrie- und Handelskammer eingerichteten PQ-Verzeichnis) oder durch Vorlage eines Zertifikates im Sinne der europäischen Zertifizierungsstandards führen. Präqualifizierte Unternehmen müssen, wenn die geforderten Unterlagen nicht im Präqualifikationsverzeichnis enthalten sind, die entsprechenden Bescheinigungen mit dem Angebot vorlegen.
Kriterium:
Art: Technische und berufliche Leistungsfähigkeit
Beschreibung: Nicht präqualifizierte Unternehmen haben zum Nachweis der Eignung mit dem Angebot das ausgefüllte Formblatt „Eigenerklärung zur Eignung für Leistungen“ oder eine Einheitliche Europäische Eigenerklärung (EEE) vorzulegen. Die folgenden Unterlagen sind mit dem Angebot einzureichen: - Angaben zu Leistungen, die mit der zu vergebenden Leistung vergleichbar sind: Erklärung das in den letzten drei Jahren vergleichbare Leistungen ausgeführt wurden - Angaben zu Arbeitskräften: Erklärung, dass für die Ausführung der Leistungen erforderlichen Beschäftigten zur Verfügung stehen Gelangt das Angebot in die engere Wahl, haben Unternehmen als Nachweis der Eignung für die zu vergebende Leistung die im "Verzeichnis der im Vergabeverfahren für Leistungen vorzulegenden Unterlagen geforderten unternehmensbezogenen Unterlagen (Bescheinigungen zuständiger Stellen) beim Auftraggeber zu dem von ihm bestimmten Zeitpunkt einzureichen. Bescheinigungen, die nicht in deutscher Sprache abgefasst sind, ist eine Übersetzung in die deutsche Sprache beizufügen. Die Bescheinigungen (unternehmensbezogene und leistungsbezogene Unterlagen) umfassen die folgenden Angaben: - Liste mit drei Referenzen aus den letzten drei Kalenderjahren vergleichbare Leistungen mit den im Formblatt Eigenerklärung zur Eignung für Leistungen geforderten Angaben - Nachweis über die Einhaltung und Kontrolle der ILO-Kernarbeitsnormen in der Textilproduktion - Zertifikate der Schadstoffüberprüfung nach OEKO-Tex® Standard 100 oder gleichwertig - Produktdatenblätter benannter Fabrikate (mit Verweis auf die jeweilige LV-Position) Präqualifizierte Unternehmen können den Nachweis der Eignung durch den Eintrag in einem amtlichen Verzeichnis (z. B. dem durch die Industrie- und Handelskammer eingerichteten PQ-Verzeichnis) oder durch Vorlage eines Zertifikates im Sinne der europäischen Zertifizierungsstandards führen. Präqualifizierte Unternehmen müssen, wenn die geforderten Unterlagen nicht im Präqualifikationsverzeichnis enthalten sind, die entsprechenden Bescheinigungen mit dem Angebot vorlegen.
Kriterium:
Art: Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit
Beschreibung: Nicht präqualifizierte Unternehmen haben zum Nachweis der Eignung mit dem Angebot das ausgefüllte Formblatt „Eigenerklärung zur Eignung für Leistungen“ oder eine Einheitliche Europäische Eigenerklärung (EEE) vorzulegen. Die folgenden Unterlagen sind mit dem Angebot einzureichen: - Erklärung Umsatz des Unternehmens in den letzten drei abgeschlossenen Geschäftsjahren, soweit es Leistungen betrifft, die mit der zu vergebenden Leistung vergleichbar sind unter Einschluss des Anteils bei gemeinsam mit anderen Unternehmen ausgeführten Leistungen - Angabe zur Zahlung von Steuern, Abgaben und Beiträgen zur gesetzlichen Sozialversicherung Gelangt das Angebot in die engere Wahl, haben Unternehmen als Nachweis der Eignung für die zu vergebende Leistung die im "Verzeichnis der im Vergabeverfahren für Leistungen vorzulegenden Unterlagen geforderten unternehmensbezogenen Unterlagen (Bescheinigungen zuständiger Stellen) beim Auftraggeber zu dem von ihm bestimmten Zeitpunkt einzureichen. Bescheinigungen, die nicht in deutscher Sprache abgefasst sind, ist eine Übersetzung in die deutsche Sprache beizufügen. Die Bescheinigungen (unternehmensbezogene Unterlagen) umfassen die folgenden Angaben: - Unbedenklichkeitsbescheinigung des Finanzamtes bzw. Bescheinigung in Steuersachen, falls das Finanzamt eine solche Bescheinigung ausstellt Präqualifizierte Unternehmen können den Nachweis der Eignung durch den Eintrag in einem amtlichen Verzeichnis (z. B. dem durch die Industrie- und Handelskammer eingerichteten PQ-Verzeichnis) oder durch Vorlage eines Zertifikates im Sinne der europäischen Zertifizierungsstandards führen. Präqualifizierte Unternehmen müssen, wenn die geforderten Unterlagen nicht im Präqualifikationsverzeichnis enthalten sind, die entsprechenden Bescheinigungen mit dem Angebot vorlegen.
5.1.10.
Zuschlagskriterien
5.1.11.
Auftragsunterlagen
Sprachen, in denen die Auftragsunterlagen offiziell verfügbar sind:
5.1.12.
Bedingungen für die Auftragsvergabe
Bedingungen für die Einreichung:
Elektronische Einreichung: Erforderlich
Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch
Elektronischer Katalog: Nicht zulässig
Varianten: Zulässig
Frist für den Eingang der Angebote: 02/07/2024 09:30:00 (UTC+2)
Frist, bis zu der das Angebot gültig sein muss: 83 Tage
Informationen, die nach Ablauf der Einreichungsfrist ergänzt werden können:
Nach Ermessen des Käufers können einige fehlenden Bieterunterlagen nach Fristablauf nachgereicht werden.
Zusätzliche Informationen: Gem. Punkt 1 Formblatt Verzeichnis der im Vergabeverfahren vorzulegenden Unterlagen werden Unterlagen, die mit dem Angebot abzugeben waren, nachgefordert (außer Angebotsschreiben). Im Weiteren gelten die Bestimmungen des § 56 VgV.
Informationen über die öffentliche Angebotsöffnung:
Eröffnungsdatum: 02/07/2024 09:31:00 (UTC+2)
Auftragsbedingungen:
Elektronische Rechnungsstellung: Erforderlich
Aufträge werden elektronisch erteilt: nein
Zahlungen werden elektronisch geleistet: nein
Informationen über die Überprüfungsfristen: Entsprechend der Regelungen in § 160 GWB: (1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein. (2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Absatz 6 durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht. (3) Der Antrag ist unzulässig, soweit 1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt, 2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
5.1.15.
Techniken
Rahmenvereinbarung: Rahmenvereinbarung ohne erneuten Aufruf zum Wettbewerb
Informationen über das dynamische Beschaffungssystem: Kein dynamisches Beschaffungssystem
5.1.16.
Weitere Informationen, Schlichtung und Nachprüfung
Überprüfungsstelle: Thüringer Landesverwaltungsamt, Referat 250-Vergabekammer, Vergabeangelegenheiten
Organisation, die weitere Informationen für die Nachprüfungsverfahren bereitstellt: Landeshauptstadt Erfurt, Stadtverwaltung, Stadtkämmerei-Verdingungsstelle
Organisation, die Teilnahmeanträge entgegennimmt: Landeshauptstadt Erfurt, Stadtverwaltung, Stadtkämmerei-Verdingungsstelle
Organisation, die Angebote bearbeitet: Landeshauptstadt Erfurt, Stadtverwaltung, Stadtkämmerei-Verdingungsstelle
5.1.
Los: LOT-0006
Titel: Los 6
Beschreibung: Handschuhe
Interne Kennung: OVL 411/24-11 - Los 6
5.1.1.
Zweck
Art des Auftrags: Lieferungen
Haupteinstufung (cpv): 18100000 Arbeitskleidung, besondere Arbeitsbekleidungen und Zubehör
Zusätzliche Einstufung (cpv): 18141000 Arbeitshandschuhe
Optionen:
Beschreibung der Optionen: Im Anschluss besteht die Möglichkeit einer zweimaligen Laufzeitverlängerung seitens des Auftraggebers um jeweils ein Jahr. Der Vertrag verlängert sich stillschweigend um ein weiteres Jahr, wenn er nicht von einer der Vertragsparteien mit einer Frist von sechs Monaten vor Ablauf gekündigt wird. Die Vertragslaufzeit kann somit maximal vier Jahre betragen.
5.1.2.
Erfüllungsort
Land, Gliederung (NUTS): Erfurt, Kreisfreie Stadt (DEG01)
Land: Deutschland
5.1.3.
Geschätzte Dauer
Datum des Beginns: 14/10/2024
Enddatum der Laufzeit: 13/10/2026
5.1.5.
Wert
Höchstwert der Rahmenvereinbarung: 62 521,00 EUR
5.1.6.
Allgemeine Informationen
Vorbehaltene Teilnahme: Teilnahme ist nicht vorbehalten.
Auftragsvergabeprojekt nicht aus EU-Mitteln finanziert
5.1.7.
Strategische Auftragsvergabe
Ziel der strategischen Auftragsvergabe: Keine strategische Beschaffung
5.1.9.
Eignungskriterien
Kriterium:
Art: Eignung zur Berufsausübung
Beschreibung: Nicht präqualifizierte Unternehmen haben zum Nachweis der Eignung mit dem Angebot das ausgefüllte Formblatt „Eigenerklärung zur Eignung für Leistungen“ oder eine Einheitliche Europäische Eigenerklärung (EEE) vorzulegen. Die folgenden Unterlagen sind mit dem Angebot einzureichen: - Erklärung Eintragung in das Berufsregister - Eigenerklärung, dass kein Insolvenzverfahren oder ein vergleichbares gesetzlich geregeltes Verfahren weder beantragt noch eröffnet wurde, ein Antrag auf Eröffnung nicht mangels Masse abgelehnt wurde und sich das Unternehmen nicht in Liquidation befindet oder ein Insolvenzplan wurde rechtskräftig bestätigt und auf Verlangen wird dieser vorgelegt Angabe, dass nachweislich keine schwere Verfehlung begangen wurde, die die Zuverlässigkeit als Bewerber in Frage stellt - Erklärung das keine Ausschlussgründe gemäß 123 oder § 124 GWB vorliegen - Erklärung das in den letzten zwei Jahren nicht aufgrund eines Verstoßes gegen Vorschriften, der zu einem Eintrag im Gewerbezentralregister geführt hat, mit einer Freiheitsstrafe von mehr als drei Monaten oder einer Geldstrafe von mehr als 90 Tagessätzen oder einer Geldbuße von mehr als 2.500 Euro belegt worden sind - Erklärung, dass zwar ein Ausschlussgrund gemäß § 123 GWB vorliegt, es jedoch Maßnahmen zur Selbstreinigung ergriffen wurden, durch die die Zuverlässigkeit wiederhergestellt wurde - Eigenerklärung, dass Sie Mitglied einer Berufsgenossenschaft sind Gelangt das Angebot in die engere Wahl, haben Unternehmen als Nachweis der Eignung für die zu vergebende Leistung die im "Verzeichnis der im Vergabeverfahren für Leistungen vorzulegenden Unterlagen geforderten unternehmensbezogenen Unterlagen (Bescheinigungen zuständiger Stellen) beim Auftraggeber zu dem von ihm bestimmten Zeitpunkt einzureichen. Bescheinigungen, die nicht in deutscher Sprache abgefasst sind, ist eine Übersetzung in die deutsche Sprache beizufügen. Die Bescheinigungen (unternehmensbezogene und leistungsbezogene Unterlagen) umfassen die folgenden Angaben: > Bescheinigung über die Eintragung in das Berufsregister (falls die Verpflichtung zur Eintragung besteht) > rechtskräftig bestätigter Insolvenzplan (falls eine Erklärung über das Vorliegen eines solchen Insolvenzplanes angegeben wurde) Präqualifizierte Unternehmen können den Nachweis der Eignung durch den Eintrag in einem amtlichen Verzeichnis (z. B. dem durch die Industrie- und Handelskammer eingerichteten PQ-Verzeichnis) oder durch Vorlage eines Zertifikates im Sinne der europäischen Zertifizierungsstandards führen. Präqualifizierte Unternehmen müssen, wenn die geforderten Unterlagen nicht im Präqualifikationsverzeichnis enthalten sind, die entsprechenden Bescheinigungen mit dem Angebot vorlegen.
Kriterium:
Art: Technische und berufliche Leistungsfähigkeit
Beschreibung: Nicht präqualifizierte Unternehmen haben zum Nachweis der Eignung mit dem Angebot das ausgefüllte Formblatt „Eigenerklärung zur Eignung für Leistungen“ oder eine Einheitliche Europäische Eigenerklärung (EEE) vorzulegen. Die folgenden Unterlagen sind mit dem Angebot einzureichen: - Angaben zu Leistungen, die mit der zu vergebenden Leistung vergleichbar sind: Erklärung das in den letzten drei Jahren vergleichbare Leistungen ausgeführt wurden - Angaben zu Arbeitskräften: Erklärung, dass für die Ausführung der Leistungen erforderlichen Beschäftigten zur Verfügung stehen Gelangt das Angebot in die engere Wahl, haben Unternehmen als Nachweis der Eignung für die zu vergebende Leistung die im "Verzeichnis der im Vergabeverfahren für Leistungen vorzulegenden Unterlagen geforderten unternehmensbezogenen Unterlagen (Bescheinigungen zuständiger Stellen) beim Auftraggeber zu dem von ihm bestimmten Zeitpunkt einzureichen. Bescheinigungen, die nicht in deutscher Sprache abgefasst sind, ist eine Übersetzung in die deutsche Sprache beizufügen. Die Bescheinigungen (unternehmensbezogene und leistungsbezogene Unterlagen) umfassen die folgenden Angaben: - Liste mit drei Referenzen aus den letzten drei Kalenderjahren vergleichbare Leistungen mit den im Formblatt Eigenerklärung zur Eignung für Leistungen geforderten Angaben - Nachweis über die Einhaltung und Kontrolle der ILO-Kernarbeitsnormen in der Textilproduktion - Zertifikate der Schadstoffüberprüfung nach OEKO-Tex® Standard 100 oder gleichwertig - Produktdatenblätter benannter Fabrikate (mit Verweis auf die jeweilige LV-Position) Präqualifizierte Unternehmen können den Nachweis der Eignung durch den Eintrag in einem amtlichen Verzeichnis (z. B. dem durch die Industrie- und Handelskammer eingerichteten PQ-Verzeichnis) oder durch Vorlage eines Zertifikates im Sinne der europäischen Zertifizierungsstandards führen. Präqualifizierte Unternehmen müssen, wenn die geforderten Unterlagen nicht im Präqualifikationsverzeichnis enthalten sind, die entsprechenden Bescheinigungen mit dem Angebot vorlegen..
Kriterium:
Art: Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit
Beschreibung: Nicht präqualifizierte Unternehmen haben zum Nachweis der Eignung mit dem Angebot das ausgefüllte Formblatt „Eigenerklärung zur Eignung für Leistungen“ oder eine Einheitliche Europäische Eigenerklärung (EEE) vorzulegen. Die folgenden Unterlagen sind mit dem Angebot einzureichen: - Erklärung Umsatz des Unternehmens in den letzten drei abgeschlossenen Geschäftsjahren, soweit es Leistungen betrifft, die mit der zu vergebenden Leistung vergleichbar sind unter Einschluss des Anteils bei gemeinsam mit anderen Unternehmen ausgeführten Leistungen - Angabe zur Zahlung von Steuern, Abgaben und Beiträgen zur gesetzlichen Sozialversicherung Gelangt das Angebot in die engere Wahl, haben Unternehmen als Nachweis der Eignung für die zu vergebende Leistung die im "Verzeichnis der im Vergabeverfahren für Leistungen vorzulegenden Unterlagen geforderten unternehmensbezogenen Unterlagen (Bescheinigungen zuständiger Stellen) beim Auftraggeber zu dem von ihm bestimmten Zeitpunkt einzureichen. Bescheinigungen, die nicht in deutscher Sprache abgefasst sind, ist eine Übersetzung in die deutsche Sprache beizufügen. Die Bescheinigungen (unternehmensbezogene Unterlagen) umfassen die folgenden Angaben: - Unbedenklichkeitsbescheinigung des Finanzamtes bzw. Bescheinigung in Steuersachen, falls das Finanzamt eine solche Bescheinigung ausstellt Präqualifizierte Unternehmen können den Nachweis der Eignung durch den Eintrag in einem amtlichen Verzeichnis (z. B. dem durch die Industrie- und Handelskammer eingerichteten PQ-Verzeichnis) oder durch Vorlage eines Zertifikates im Sinne der europäischen Zertifizierungsstandards führen. Präqualifizierte Unternehmen müssen, wenn die geforderten Unterlagen nicht im Präqualifikationsverzeichnis enthalten sind, die entsprechenden Bescheinigungen mit dem Angebot vorlegen.
5.1.10.
Zuschlagskriterien
5.1.11.
Auftragsunterlagen
Sprachen, in denen die Auftragsunterlagen offiziell verfügbar sind:
5.1.12.
Bedingungen für die Auftragsvergabe
Bedingungen für die Einreichung:
Elektronische Einreichung: Erforderlich
Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch
Elektronischer Katalog: Nicht zulässig
Varianten: Zulässig
Frist für den Eingang der Angebote: 02/07/2024 09:30:00 (UTC+2)
Frist, bis zu der das Angebot gültig sein muss: 83 Tage
Informationen, die nach Ablauf der Einreichungsfrist ergänzt werden können:
Nach Ermessen des Käufers können einige fehlenden Bieterunterlagen nach Fristablauf nachgereicht werden.
Zusätzliche Informationen: Gem. Punkt 1 Formblatt Verzeichnis der im Vergabeverfahren vorzulegenden Unterlagen werden Unterlagen, die mit dem Angebot abzugeben waren, nachgefordert (außer Angebotsschreiben). Im Weiteren gelten die Bestimmungen des § 56 VgV.
Informationen über die öffentliche Angebotsöffnung:
Eröffnungsdatum: 02/07/2024 09:31:00 (UTC+2)
Auftragsbedingungen:
Elektronische Rechnungsstellung: Erforderlich
Aufträge werden elektronisch erteilt: nein
Zahlungen werden elektronisch geleistet: nein
Informationen über die Überprüfungsfristen: Entsprechend der Regelungen in § 160 GWB: (1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein. (2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Absatz 6 durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht. (3) Der Antrag ist unzulässig, soweit 1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt, 2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
5.1.15.
Techniken
Rahmenvereinbarung: Rahmenvereinbarung ohne erneuten Aufruf zum Wettbewerb
Informationen über das dynamische Beschaffungssystem: Kein dynamisches Beschaffungssystem
5.1.16.
Weitere Informationen, Schlichtung und Nachprüfung
Überprüfungsstelle: Thüringer Landesverwaltungsamt, Referat 250-Vergabekammer, Vergabeangelegenheiten
Organisation, die weitere Informationen für die Nachprüfungsverfahren bereitstellt: Landeshauptstadt Erfurt, Stadtverwaltung, Stadtkämmerei-Verdingungsstelle
Organisation, die Teilnahmeanträge entgegennimmt: Landeshauptstadt Erfurt, Stadtverwaltung, Stadtkämmerei-Verdingungsstelle
Organisation, die Angebote bearbeitet: Landeshauptstadt Erfurt, Stadtverwaltung, Stadtkämmerei-Verdingungsstelle
8. Organisationen
8.1.
ORG-0001
Offizielle Bezeichnung: Landeshauptstadt Erfurt, Stadtverwaltung, Stadtkämmerei-Verdingungsstelle
Registrierungsnummer: Leitweg-ID 16051000-0001-83
Postanschrift: Fischmarkt 1
Stadt: Erfurt
Postleitzahl: 99084
Land, Gliederung (NUTS): Erfurt, Kreisfreie Stadt (DEG01)
Land: Deutschland
Telefon: +49 361 6551285
Fax: +49 361 6551289
Rollen dieser Organisation:
Beschaffer
Organisation, die Teilnahmeanträge entgegennimmt
Organisation, die Angebote bearbeitet
Organisation, die weitere Informationen für die Nachprüfungsverfahren bereitstellt
8.1.
ORG-0002
Offizielle Bezeichnung: Thüringer Landesverwaltungsamt, Referat 250-Vergabekammer, Vergabeangelegenheiten
Registrierungsnummer: Leitweg-ID: 16900334-0001-29
Abteilung: Referat 250-Vergabekammer, Vergabeangelegenheiten
Postanschrift: Jorge-Semprún-Platz 4
Stadt: Weimar
Postleitzahl: 99423
Land, Gliederung (NUTS): Weimar, Kreisfreie Stadt (DEG05)
Land: Deutschland
Telefon: 000
Fax: +49 361 573321059
Rollen dieser Organisation:
Überprüfungsstelle
8.1.
ORG-0003
Offizielle Bezeichnung: Datenservice Öffentlicher Einkauf (in Verantwortung des Beschaffungsamts des BMI)
Registrierungsnummer: 0204:994-DOEVD-83
Stadt: Bonn
Postleitzahl: 53119
Land, Gliederung (NUTS): Bonn, Kreisfreie Stadt (DEA22)
Land: Deutschland
Telefon: +49228996100
Rollen dieser Organisation:
TED eSender
11. Informationen zur Bekanntmachung
11.1.
Informationen zur Bekanntmachung
Kennung/Fassung der Bekanntmachung: 3ca2a485-c1dd-42f4-89b7-808fbb050412 - 06
Formulartyp: Wettbewerb
Art der Bekanntmachung: Auftrags- oder Konzessionsbekanntmachung – Standardregelung
Datum der Übermittlung der Bekanntmachung: 31/05/2024 00:00:00 (UTC+2)
Sprachen, in denen diese Bekanntmachung offiziell verfügbar ist: Deutsch
11.2.
Informationen zur Veröffentlichung
Veröffentlichungsnummer der Bekanntmachung: 325469-2024
ABl. S – Nummer der Ausgabe: 106/2024
Datum der Veröffentlichung: 03/06/2024