2.1.1.
Zweck
Art des Auftrags: Dienstleistungen
Haupteinstufung (cpv): 75131000 Dienstleistungen für die öffentliche Verwaltung
Zusätzliche Einstufung (cpv): 72222300 Informationstechnologiedienste, 48810000 Informationssysteme, 72220000 Systemberatung und technische Beratung
2.1.2.
Erfüllungsort
Stadt: Erfurt
Postleitzahl: 99084
Land, Gliederung (NUTS): Erfurt, Kreisfreie Stadt (DEG01)
Land: Deutschland
Zusätzliche Informationen: Die zu überwachenden und unterstützenden IT-Dienste werden hauptsächlich vom Hauptstandort der TSK erbracht. Daneben gibt es mehrere Außenstandorte, welche nur in geringem Umfang aktive Technik umfassen. Das IT-Fachpersonal arbeitet vorwiegend am Hauptstandort Erfurt. Von dort aus erfolgt der zentral gesteuerte IT-Betrieb. Standortauflistung: • TSK Hauptstandort Regierungsstraße, Erfurt (Zentralsystem) • TSK Außenstelle Max-Reger-Straße, Erfurt • TSK Außenstelle Krämpferstraße, Erfurt • TSK Außenstelle Anger, Erfurt • TSK Außenstelle Häßlerstraße, Erfurt • TSK Landtagsbüros, Erfurt • TSK Landesvertretung in Brüssel • TSK Landesvertretung in Berlin
2.1.6.
Ausschlussgründe:
Korruption: Der Bieter erklärt mittels Eigenerklärung das Nichtvorliegen der Ausschlussgründe.
Betrugsbekämpfung: Der Bieter erklärt mittels Eigenerklärung das Nichtvorliegen der Ausschlussgründe.
Beteiligung an einer kriminellen Vereinigung: Der Bieter erklärt mittels Eigenerklärung das Nichtvorliegen der Ausschlussgründe.
Terroristische Straftaten oder Straftaten im Zusammenhang mit terroristischen Aktivitäten: Der Bieter erklärt mittels Eigenerklärung das Nichtvorliegen der Ausschlussgründe.
Einstellung der gewerblichen Tätigkeit: Der Bieter erklärt mittels Eigenerklärung das Nichtvorliegen der Ausschlussgründe.
Geldwäsche oder Terrorismusfinanzierung: Der Bieter erklärt mittels Eigenerklärung das Nichtvorliegen der Ausschlussgründe.
Konkurs: Der Bieter erklärt mittels Eigenerklärung das Nichtvorliegen der Ausschlussgründe.
Interessenkonflikt aufgrund seiner Teilnahme an dem Vergabeverfahren: Der Bieter erklärt mittels Eigenerklärung das Nichtvorliegen der Ausschlussgründe.
Vorzeitige Beendigung, Schadensersatz oder andere vergleichbare Sanktionen: Der Bieter erklärt mittels Eigenerklärung das Nichtvorliegen der Ausschlussgründe.
Kinderarbeit und andere Formen des Menschenhandels: Der Bieter erklärt mittels Eigenerklärung das Nichtvorliegen der Ausschlussgründe.
Der Zahlungsunfähigkeit vergleichbare Lage gemäß nationaler Rechtsvorschriften: Der Bieter erklärt mittels Eigenerklärung das Nichtvorliegen der Ausschlussgründe.
Rein innerstaatliche Ausschlussgründe: Der Bewerber erklärt mittels Eigenerklärung das Nichtvorliegen der Ausschlussgründe gem. § 124 Abs.2 GWB i.V.m. § 21 des Arbeitnehmer-Entsendegesetzes, § 98c des Aufenthaltsgesetzes, § 19 des Mindestlohngesetzes, § 21 des Schwarzarbeitsbekämpfungsgesetzes und § 22 des Lieferkettensorgfaltspflichtengesetzes.
Schwere Verfehlung im Rahmen der beruflichen Tätigkeit: Der Bieter erklärt mittels Eigenerklärung das Nichtvorliegen der Ausschlussgründe.
Falsche Angaben, verweigerte Informationen, die nicht in der Lage sind, die erforderlichen Unterlagen vorzulegen, und haben vertrauliche Informationen über dieses Verfahren erhalten.: Der Bieter erklärt mittels Eigenerklärung das Nichtvorliegen der Ausschlussgründe.
Verstoß gegen arbeitsrechtliche Verpflichtungen: Der Bieter erklärt mittels Eigenerklärung das Nichtvorliegen der Ausschlussgründe.
Verstoß gegen sozialrechtliche Verpflichtungen: Der Bieter erklärt mittels Eigenerklärung das Nichtvorliegen der Ausschlussgründe.
Verstoß gegen umweltrechtliche Verpflichtungen: Der Bieter erklärt mittels Eigenerklärung das Nichtvorliegen der Ausschlussgründe.
Zahlung der Sozialversicherungsbeiträge: Der Bieter erklärt mittels Eigenerklärung das Nichtvorliegen der Ausschlussgründe.
Entrichtung von Steuern: Der Bieter erklärt mittels Eigenerklärung das Nichtvorliegen der Ausschlussgründe.
Vereinbarungen mit anderen Wirtschaftsteilnehmern zur Verzerrung des Wettbewerbs: Der Bieter erklärt mittels Eigenerklärung das Nichtvorliegen der Ausschlussgründe.
Direkte oder indirekte Beteiligung an der Vorbereitung des Vergabeverfahrens: Der Bieter erklärt mittels Eigenerklärung das Nichtvorliegen der Ausschlussgründe.
Zahlungsunfähigkeit: Der Bieter erklärt mittels Eigenerklärung das Nichtvorliegen der Ausschlussgründe.
Interessenkonflikt aufgrund seiner Teilnahme an dem Vergabeverfahren: Gemäß Artikel 5k der Verordnung (EU) Nr. 833/2014 in der Fassung des Art. 1 Ziff. 23 der Verordnung (EU) 2022/576 des Rates vom 8. April 2022 ist es verboten, öffentliche Aufträge an die darin definierten Personen, Organisationen oder Einrichtungen zu vergeben. Mit dem Angebot ist daher durch Eigenerklärung zu erklären, ob die am Auftrag beteiligten Personen zu dem ausgeschlossenen Personenkreis gehören.