1. Beschaffer
1.1.
Beschaffer
Offizielle Bezeichnung: Sächsische Staatskanzlei
Rechtsform des Erwerbers: Regionale Gebietskörperschaft
Tätigkeit des öffentlichen Auftraggebers: Allgemeine öffentliche Verwaltung
2. Verfahren
2.1.
Verfahren
Titel: Rahmenvereinbarung für die neue Basiskomponente Digitalisierungsstudio des Freistaates Sachsen
Beschreibung: Der Auftraggeber Freistaat Sachsen, vertreten durch die Sächsische Staatskanzlei, beabsichtigt eine Rahmenvereinbarung für die Basiskomponente Digitalisierungsstudio (Bak DS) insbesondere für folgenden Leistungen mit drei IT-Dienstleistern abzuschließen: • Entwicklungsleistungen • Support von entwickelten Anwendungen • Erstellung von Konzepten und Machbarkeitsstudien • Durchführung von Schulungen • Unterstützung von Tests durch externe Dienstleister
Kennung des Verfahrens: f1ce50a0-2447-40c0-9be4-c8e73f1c4caa
Interne Kennung: SID 2024-14 SK
Verfahrensart: Offenes Verfahren
Das Verfahren wird beschleunigt: nein
2.1.1.
Zweck
Art des Auftrags: Dienstleistungen
Haupteinstufung (cpv): 72000000 IT-Dienste: Beratung, Software-Entwicklung, Internet und Hilfestellung
Zusätzliche Einstufung (cpv): 72200000 Softwareprogrammierung und -beratung
2.1.2.
Erfüllungsort
Land, Gliederung (NUTS): Dresden, Kreisfreie Stadt (DED21)
Land: Deutschland
2.1.3.
Wert
Geschätzter Wert ohne MwSt.: 1 726 050,42 EUR
2.1.4.
Allgemeine Informationen
Rechtsgrundlage:
Richtlinie 2014/24/EU
vgv -
Anzuwendende grenzübergreifende Rechtsvorschrift:
2.1.6.
Ausschlussgründe:
Rein innerstaatliche Ausschlussgründe: §§ 123,124 GWB
5. Los
5.1.
Los: LOT-0000
Titel: Rahmenvereinbarung für die neue Basiskomponente Digitalisierungsstudio des Freistaates Sachsen
Beschreibung: Um die Digitalisierung im Freistaat Sachsen weiter zu beschleunigen, soll die neue Basiskomponente Digitalisierungsstudio (Bak DS) eingeführt werden. Bei der Bak DS wird Lowcode-Technologie zum Einsatz kommen, welche die Entwicklung von Fachverfahren und Apps gleichermaßen erlaubt. Zu den Mehrwerten der Technologie zählen insbesondere die Verringerung des Zeit- und Ressourcenansatzes bei der Umsetzung von Anwendungen sowie eine größere Unabhängigkeit von stark nachgefragten IT-Fachkräften. In einer Evaluierungsphase konnten schon einige Prototypen für Fachverfahren und Apps erfolgreich mit dieser Technologie erstellt werden. Als nächster Schritt soll nun ein produktives Digitalisierungsvorhaben (Pilot) zusammen mit einem Bedarfsträger in 2024 umgesetzt werden. Weitere Vorhaben sollen folgen. Als Software für das "Digitalisierungsstudio" hat sich der Freistaat Sachsen für die Lowcode-Plattform "OutSystems" entschieden. Der Betrieb der Verfahren kann je nach Schutzbedarf in der Cloud, Hybrid-Cloud oder auch On Premises erfolgen. Der Abruf von Lizenzen, Betrieb, Wartung sowie Betriebsherstellungsleistungen für die Lowcode-Plattform "OutSystems" erfolgt über einen anderen Rahmenvertrag. Der Auftraggeber Freistaat Sachsen, vertreten durch die Sächsische Staatskanzlei, beabsichtigt eine Rahmenvereinbarung für die Bak DS insbesondere für folgenden Leistungen mit drei IT-Dienstleistern abzuschließen: • Entwicklungsleistungen • Support von entwickelten Anwendungen • Erstellung von Konzepten und Machbarkeitsstudien • Durchführung von Schulungen • Unterstützung von Tests durch externe Dienstleister
Interne Kennung: LOT-0000
5.1.1.
Zweck
Art des Auftrags: Dienstleistungen
Haupteinstufung (cpv): 72000000 IT-Dienste: Beratung, Software-Entwicklung, Internet und Hilfestellung
Zusätzliche Einstufung (cpv): 72200000 Softwareprogrammierung und -beratung
Optionen:
Beschreibung der Optionen: Der Auftraggeber hat die Option, die Rahmenvereinbarung um maximal zwei weitere Jahre zu den zum Zeitpunkt der Inanspruchnahme der Option bestehenden Konditionen zu verlängern. Der Auftragnehmer hat keinen Anspruch auf Ausübung der Option. Der Auftraggeber informiert den Auftragnehmer bis spätestens drei Monate vor Vertragsende schriftlich über die Inanspruchnahme der Option.
5.1.2.
Erfüllungsort
Land, Gliederung (NUTS): Dresden, Kreisfreie Stadt (DED21)
Land: Deutschland
5.1.3.
Geschätzte Dauer
Laufzeit: 48 Monate
5.1.6.
Allgemeine Informationen
Vorbehaltene Teilnahme: Teilnahme ist nicht vorbehalten.
Die Namen und beruflichen Qualifikationen des zur Auftragsausführung eingesetzten Personals sind anzugeben: Nicht erforderlich
Auftragsvergabeprojekt nicht aus EU-Mitteln finanziert
Die Beschaffung fällt unter das Übereinkommen über das öffentliche Beschaffungswesen
Zusätzliche Informationen: Fortsetzung Abschnitt "Anforderungen an die Auftragsausführung": - Alle Mitarbeiter, die für die Leistungserbringung vorgesehen sind und deren Muttersprache nicht Deutsch ist, beherrschen die deutsche Sprache mindestens entsprechend Level GER C2 der Sprachniveaustufen nach dem Gemeinsamen Europäischen Referenzrahmen.
5.1.7.
Strategische Auftragsvergabe
Ziel der strategischen Auftragsvergabe: Keine strategische Beschaffung
5.1.9.
Eignungskriterien
Kriterium:
Art: Eignung zur Berufsausübung
Beschreibung: 1: Zum Nachweis der Befähigung und Erlaubnis zur Berufsausübung hat der Bieter sowie jedes Mitglied einer Bietergemeinschaft, ggf. unter Verwendung des Standardformulars der EEE (Teil IV), folgende Angaben und Erklärungen zu machen bzw. abzugeben: Erklärung über die Eintragung in einem Berufs- oder Handelsregister nach Maßgabe der Rechtsvorschriften des Landes, in dem das Unternehmen niedergelassen ist (vgl. EEE Teil IV, Abschnitt A)
Kriterium:
Art: Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit
Beschreibung: 2: Zum Nachweis der wirtschaftlichen und finanziellen Leistungsfähigkeit hat der Bieter sowie jedes Mitglied einer Bietergemeinschaft, ggf. unter Verwendung des Standardformulars der EEE (Teil IV, Abschnitt B), folgende Angaben und Erklärungen zu machen bzw. abzugeben und folgende Unterlagen vorzulegen: 2a: Bitte stellen Sie Ihr Unternehmen / Ihre Bietergemeinschaft und das entsprechende Leistungsportfolio kurz dar. Darzustellen sind auch die Beteiligungsverhältnisse und Verbindungen bei Bietergemeinschaften. 2b: Erklärung über den Umsatz des Unternehmens in dem Tätigkeitsbereich des Auftrags, bezogen auf die drei Geschäftsjahre 2021, 2022 und 2023. Mindestanforderungen: Der durchschnittliche Umsatz in dem Tätigkeitsbereich des Auftrags der drei Geschäftsjahre 2021, 2022 und 2023 muss mindestens 300.000 EUR netto betragen. Bei Bietergemeinschaft genügt es, wenn ihre Mitglieder insgesamt den geforderten Mindestumsatz erreichen. Entsprechendes gilt bei der Einschaltung von anderen Unternehmen, auf deren Eignung sich der Bieter oder die Bietergemeinschaft beruft. 2c: Nachweis einer aktuell gültigen Berufs- oder Betriebshaftpflichtversicherung über mind. 500.000 EUR je Schadensfall und Versicherungsjahr oder Erklärung, dass diese bis Vertragsschluss beigebracht wird. Neben Sach- und Personenschäden müssen auch Vermögensschäden mit umfasst sein. Bitte beachten Sie, dass die Angaben der EEE hier nicht ausreichend sind.
Kriterium:
Art: Technische und berufliche Leistungsfähigkeit
Beschreibung: 3: Zum Nachweis der technischen und beruflichen Leistungsfähigkeit hat der Bieter sowie jedes Mitglied einer Bietergemeinschaft, ggf. unter Verwendung des Standardformulars der EEE (Teil IV, Abschnitt C), folgende Angaben und Erklärungen zu machen bzw. abzugeben und folgende Unterlagen vorzulegen: Angabe von drei in den letzten drei Jahren (Projektende darf nicht länger als 3 Jahre zurückliegen bezogen auf das Datum der Bekanntmachung) erbrachten Referenzprojekten (Referenzen) für die Low-Code-Plattform OutSystems wie folgt: Bei Bildung von Bietergemeinschaften sowie bei der Einbindung von Unterauftragnehmern muss ersichtlich sein, durch welches Unternehmen das Referenzprojekt erbracht wurde. Mindestanforderungen: Angaben liegen vollständig vor. - Mindestens eine Referenz in Bezug auf Entwicklungsleistungen (vgl. Leistungsbeschreibung Kapitel 5.2 der Vergabeunterlagen ) - Mindestens eine Referenz in Bezug auf den Support von entwickelten Anwendungen (vgl. Leistungsbeschreibung Kapitel 5.3 der Vergabeunterlagen) - Mindestens eine Referenz in Bezug auf die Erstellung von Konzepten für den Rollout der Low-Code Plattform OutSystems bzw. entsprechender Anwendungen (vgl. Leistungsbeschreibung Kapitel 5.4 der Vergabeunterlagen)
5.1.10.
Zuschlagskriterien
Kriterium:
Art: Qualität
Bezeichnung: Der Preis ist nicht das einzige Zuschlagskriterium; alle Kriterien sind nur in den Beschaffungsunterlagen aufgeführt
Gewichtung (Prozentanteil, genau): 50
Kriterium:
Art: Preis
Bezeichnung: Preis
Gewichtung (Prozentanteil, genau): 50
5.1.11.
Auftragsunterlagen
Sprachen, in denen die Auftragsunterlagen offiziell verfügbar sind:
5.1.12.
Bedingungen für die Auftragsvergabe
Bedingungen für die Einreichung:
Elektronische Einreichung: Zulässig
Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch
Elektronischer Katalog: Nicht zulässig
Varianten: Nicht zulässig
Frist für den Eingang der Angebote: 27/06/2024 12:00:00 (UTC+2)
Frist, bis zu der das Angebot gültig sein muss: 4 Monate
Informationen, die nach Ablauf der Einreichungsfrist ergänzt werden können:
Nach Ermessen des Käufers können alle fehlenden Bieterunterlagen nach Fristablauf nachgereicht werden.
Zusätzliche Informationen: Über die Nachforderung von Unterlagen zu den Angeboten entscheidet der Auftraggeber nach Ausübung pflichtgemäßen Ermessens entsprechend § 56 Abs. 2 VgV.
Informationen über die öffentliche Angebotsöffnung:
Eröffnungsdatum: 27/06/2024 13:00:00 (UTC+2)
Auftragsbedingungen:
Elektronische Rechnungsstellung: Erforderlich
Aufträge werden elektronisch erteilt: ja
Zahlungen werden elektronisch geleistet: ja
Informationen über die Überprüfungsfristen: Unternehmen haben einen Anspruch auf Einhaltung der bieterschützenden Bestimmungen über das Vergabeverfahren gegenüber dem öffentlichen Auftraggeber. Sieht sich ein am Auftrag interessiertes Unternehmen durch die Nichtbeachtung von Vergabevorschriften in seinen Rechten verletzt, ist der Verstoß innerhalb von 10 Kalendertagen gegenüber dem Auftraggeber zu rügen (§ 160 Abs. 3 S. 1 Nr. 1 Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen - GWB). Teilt der Auftrag-geber dem Unternehmen mit, der Rüge nicht abhelfen zu wollen, kann von dem Unternehmen ein Antrag auf Nachprüfung gestellt werden. Ein Antrag auf Nachprüfung ist gem. § 160 Abs. 3 GWB unzulässig, soweit: - der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevor-schriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Abs. 2 bleibt unberührt, - Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Be-werbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, - Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, - mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2 GWB. § 134 Absatz 1 Satz 2 GWB bleibt unberührt. § 135 Abs. 2 GWB Die Unwirksamkeit nach Absatz 1 kann nur festgestellt werden, wenn sie im Nachprüfungsverfahren innerhalb von 30 Kalendertagen nach der Information der betroffenen Bieter und Bewerber durch den öffentlichen Auftraggeber über den Abschluss des Vertrags, jedoch nicht später als 6 Monate nach Vertragsschluss geltend gemacht worden ist. Hat der Auftraggeber die Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union bekannt gemacht, endet die Frist zur Geltendmachung der Unwirksamkeit 30 Kalendertage nach Veröffentlichung der Bekanntmachung der Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union.
5.1.15.
Techniken
Rahmenvereinbarung: Rahmenvereinbarung mit erneutem Aufruf zum Wettbewerb
Informationen über das dynamische Beschaffungssystem: Kein dynamisches Beschaffungssystem
5.1.16.
Weitere Informationen, Schlichtung und Nachprüfung
Überprüfungsstelle: 1. Vergabekammer des Freistaates Sachsen bei der Landesdirektion Sachsen
Organisation, die zusätzliche Informationen über das Vergabeverfahren bereitstellt: Sächsische Staatskanzlei
Organisation, die Teilnahmeanträge entgegennimmt: Staatsbetrieb Sächsische Informatik Dienste
8. Organisationen
8.1.
ORG-7001
Offizielle Bezeichnung: Sächsische Staatskanzlei
Registrierungsnummer: entfällt
Postanschrift: Archivstraße 1
Stadt: Dresden
Postleitzahl: 01097
Land, Gliederung (NUTS): Dresden, Kreisfreie Stadt (DED21)
Land: Deutschland
Telefon: +4935132645101
Rollen dieser Organisation:
Beschaffer
Federführendes Mitglied
Organisation, die zusätzliche Informationen über das Vergabeverfahren bereitstellt
8.1.
ORG-7002
Offizielle Bezeichnung: Staatsbetrieb Sächsische Informatik Dienste
Registrierungsnummer: entfällt
Postanschrift: Dresdner Straße 78 A
Stadt: Radebeul
Postleitzahl: 01445
Land, Gliederung (NUTS): Meißen (DED2E)
Land: Deutschland
Telefon: +4935132645101
Rollen dieser Organisation:
Organisation, die Teilnahmeanträge entgegennimmt
8.1.
ORG-7004
Offizielle Bezeichnung: 1. Vergabekammer des Freistaates Sachsen bei der Landesdirektion Sachsen
Registrierungsnummer: entfällt
Postanschrift: Braustraße 2
Stadt: Leipzig
Postleitzahl: 04107
Land, Gliederung (NUTS): Leipzig, Kreisfreie Stadt (DED51)
Land: Deutschland
Telefon: +49 341977-3800
Fax: +49 341977-1049
Rollen dieser Organisation:
Überprüfungsstelle
8.1.
ORG-7005
Offizielle Bezeichnung: Datenservice Öffentlicher Einkauf (in Verantwortung des Beschaffungsamts des BMI)
Registrierungsnummer: 0204:994-DOEVD-83
Stadt: Bonn
Postleitzahl: 53119
Land, Gliederung (NUTS): Bonn, Kreisfreie Stadt (DEA22)
Land: Deutschland
Telefon: +49228996100
Rollen dieser Organisation:
TED eSender
11. Informationen zur Bekanntmachung
11.1.
Informationen zur Bekanntmachung
Kennung/Fassung der Bekanntmachung: 8a25cc19-5e0a-49e9-b7c1-786f2021a6be - 01
Formulartyp: Wettbewerb
Art der Bekanntmachung: Auftrags- oder Konzessionsbekanntmachung – Standardregelung
Datum der Übermittlung der Bekanntmachung: 27/05/2024 11:50:26 (UTC+2)
Sprachen, in denen diese Bekanntmachung offiziell verfügbar ist: Deutsch
11.2.
Informationen zur Veröffentlichung
Veröffentlichungsnummer der Bekanntmachung: 312680-2024
ABl. S – Nummer der Ausgabe: 102/2024
Datum der Veröffentlichung: 28/05/2024