Deutschland – Softwarepaket und Informationssysteme – Neubeschaffung von IT-Komponenten für den Bereich der Diktatguterstellung und -bearbeitung für die Justizbehörden des Freistaates Thüringen (eDiktat)

291831-2024 - Wettbewerb
Deutschland – Softwarepaket und Informationssysteme – Neubeschaffung von IT-Komponenten für den Bereich der Diktatguterstellung und -bearbeitung für die Justizbehörden des Freistaates Thüringen (eDiktat)
OJ S 96/2024 17/05/2024
Auftrags- oder Konzessionsbekanntmachung – Standardregelung
Lieferungen
1. Beschaffer
1.1.
Beschaffer
Offizielle Bezeichnung: Freistaat Thüringen, endvertreten durch den Präsidenten des Thüringer Oberlandesgerichts
Rechtsform des Erwerbers: Regionale Gebietskörperschaft
Tätigkeit des öffentlichen Auftraggebers: Allgemeine öffentliche Verwaltung
2. Verfahren
2.1.
Verfahren
Titel: Neubeschaffung von IT-Komponenten für den Bereich der Diktatguterstellung und -bearbeitung für die Justizbehörden des Freistaates Thüringen (eDiktat)
Beschreibung: Der Auftraggeber plant die Neuaufstellung der Softwarelösungen für den Bereich des Digitalen Diktates für sämtliche Justizbehörden des Freistaates Thüringen. Die Beschaffung der Lizenzen erfolgt im Rahmen eines Kaufes für die dauerhafte Nutzung. Dies betrifft Software für die Bereiche Spracherkennung, Digitales Diktat nebst Umsetzung durch Schreibkräfte, Hintergrundspracherkennung sowie digitale Geschäftsprozesse (Diktatverwaltung). Daneben sollen im Rahmen der Einführung der Softwarelösungen Unterstützungsleistungen und Schulungen durch den Auftragnehmer erfolgen. Schließlich ist eine Pflege der Software erforderlich, also insbesondere die Zur-Verfügung-Stellung regelmäßiger Updates und Patches sowie Unterstützungsleistungen bei der Behebung eventueller Fehler. Der Vertrag ist als Ein-Partner-Rahmenvereinbarung ausgestaltet. Die Vertragslaufzeit beginnt mit Zuschlagserteilung und beträgt 36 Monate. Der Vertrag kann einmal um 12 Monate verlängert werden. Die Vertragslaufzeit hinsichtlich der Pflegeleistung der abgerufenen Lizenzen endet ebenfalls nach 36 bzw. 48 Monaten nach Zuschlagserteilung. Der tatsächliche Beginn der Pflegeleistung ist an den Abruf der einzelnen Softwarekomponenten gekoppelt. Folgender Umfang an auszustattenden und zu schulenden Nutzern wird definiert: - Digitales Diktat / Workflowlösung Mindestabnahmemenge: 1.600 Voraussichtliche Abnahmemenge 1.900 Höchstabnahmemenge: 2.100 - Spracherkennungslösung Mindestabnahmemenge: 600 Voraussichtliche Abnahmemenge: 700 Höchstabnahmemenge: 800 - Hintergrundspracherkennung Mindestabnahmemenge: 100 Voraussichtliche Abnahmemenge: 120 Höchstabnahmemenge: 250
Kennung des Verfahrens: 22b1bac7-e841-46f9-8ada-43b0909b7eca
Interne Kennung: 5400 E Verg - 10/23
Verfahrensart: Offenes Verfahren
2.1.1.
Zweck
Art des Auftrags: Lieferungen
Haupteinstufung (cpv): 48000000 Softwarepaket und Informationssysteme
Zusätzliche Einstufung (cpv): 48314000 Spracherkennungssoftwarepaket, 72000000 IT-Dienste: Beratung, Software-Entwicklung, Internet und Hilfestellung
2.1.2.
Erfüllungsort
Land, Gliederung (NUTS): Jena, Kreisfreie Stadt (DEG03)
Land: Deutschland
Zusätzliche Informationen: Die ausgeschriebenen Softwarelösungen sollen in allen von der IT-Stelle der Thüringer Gerichte und Staatsanwaltschaften betreuten Justizstandorten eingesetzt werden. Sofern zur Sicherstellung der Betriebs- und Funktionsfähigkeit der Lösungen eine Vor-Ort-Präsenz notwendig werden sollte, wird dies überwiegend den Standort Jena betreffen. Jedoch kann etwa aufgrund von Störungen auch eine Vor-Ort-Präsenz an einem der anderen Gerichts- bzw. Behördenstandorte und damit im gesamten Gebiet des Freistaates Thüringen erforderlich werden.
2.1.4.
Allgemeine Informationen
Rechtsgrundlage:
Richtlinie 2014/24/EU
vgv -
2.1.6.
Ausschlussgründe:
Rein innerstaatliche AusschlussgründeDas Nichtvorliegen der folgenden Ausschlussgründe ist per Eigenerklärung nachzuweisen. Darin ist zu erklären, dass - für keine Person, deren Verhalten dem Unternehmen zuzurechnen ist, Ausschlussgründe gem. § 123 GWB vorliegen. - das Unternehmen im letzten Jahr vor der Angebotsabgabe seinen Verpflichtungen zur Zahlung von Steuern, Abgaben oder Beiträgen zur Sozialversicherung nachgekommen ist - gegen das Unternehmen kein rechtskräftig festgestellter Verstoß nach § 24 Abs. 1 Lieferkettengesetz (LkSG) vorliegt, welcher mit einer Geldbuße nach Maßgabe von § 22 Abs. 2 LkSG belegt worden ist. - sich das Unternehmen nicht im Zusammenhang mit diesem Vergabeverfahren zu einer auf eine rechtswidrige Wettbewerbsbeschränkung gerichteten Verabredung verbunden hat; - das Unternehmen bei der Ausführung öffentlicher Aufträge nicht gegen geltende umwelt-, sozial- oder arbeitsrechtliche Verpflichtungen verstoßen hat - für keine Person, deren Verhalten dem Unternehmen zuzurechnen ist oder von deren Tätigkeit die Eignung des Unternehmens nachhaltig bestimmt wird, oder das Unternehmen nachfolgende Voraussetzungen vorliegen: - ein wirksames Berufsverbot nach § 70 StGB - ein wirksames vorläufiges Berufsverbot nach § 132a StPO - eine wirksame Gewerbeuntersagung nach § 35 GewO - eine Eintragung im Gewerbezentralregister nach § 149 GewO. - für das Unternehmen keine rechtskräftige Bußgeldentscheidung wegen nachfolgender Verstöße innerhalb der letzten zwei Jahre mit wenigstens 2.500 EUR (in Worten: zweitausendfünfhundert Euro) Geldbuße vorliegt: - § 19 Mindestlohngesetz - § 98c Aufenthaltsgesetz - § 21 I i. V. m. § 23 Arbeitnehmer-Entsendegesetz - für das Unternehmen keine Eintragung im Gewerbezentralregister nach § 150a GewO, insbesondere für nachfolgende Verstöße, innerhalb der letzten zwei Jahre vorliegt: - § 21 SchwarzArbG, Ausschluss von öffentlichen Aufträgen, - § 266a I, II und IV StGB, Vorenthalten und Veruntreuen von Arbeitsentgelt oder - § 404 I SGB III, Bußgeldentscheidungen wegen illegaler Ausländerbeschäftigung nach § 404 II Nr. 3 SGB III
5. Los
5.1.
Los: LOT-0001
Titel: Neubeschaffung von IT-Komponenten für den Bereich der Diktatguterstellung und -bearbeitung für die Justizbehörden des Freistaates Thüringen (eDiktat)
Beschreibung: Der Auftraggeber plant die Neuaufstellung der Softwarelösungen für den Bereich des Digitalen Diktates für sämtliche Justizbehörden des Freistaates Thüringen. Die Beschaffung der Lizenzen erfolgt im Rahmen eines Kaufes für die dauerhafte Nutzung. Dies betrifft Software für die Bereiche Spracherkennung, Digitales Diktat nebst Umsetzung durch Schreibkräfte, Hintergrundspracherkennung sowie digitale Geschäftsprozesse (Diktatverwaltung). Daneben sollen im Rahmen der Einführung der Softwarelösungen Unterstützungsleistungen und Schulungen durch den Auftragnehmer erfolgen. Schließlich ist eine Pflege der Software erforderlich, also insbesondere die Zur-Verfügung-Stellung regelmäßiger Updates und Patches sowie Unterstützungsleistungen bei der Behebung eventueller Fehler. Der Vertrag ist als Ein-Partner-Rahmenvereinbarung ausgestaltet. Die Vertragslaufzeit beginnt mit Zuschlagserteilung und beträgt 36 Monate. Der Vertrag kann einmal um 12 Monate verlängert werden. Die Vertragslaufzeit hinsichtlich der Pflegeleistung der abgerufenen Lizenzen endet ebenfalls nach 36 bzw. 48 Monaten nach Zuschlagserteilung. Der tatsächliche Beginn der Pflegeleistung ist an den Abruf der einzelnen Softwarekomponenten gekoppelt. Folgender Umfang an auszustattenden und zu schulenden Nutzern wird definiert: - Digitales Diktat / Workflowlösung Mindestabnahmemenge: 1.600 Voraussichtliche Abnahmemenge 1.900 Höchstabnahmemenge: 2.100 - Spracherkennungslösung Mindestabnahmemenge: 600 Voraussichtliche Abnahmemenge: 700 Höchstabnahmemenge: 800 - Hintergrundspracherkennung Mindestabnahmemenge: 100 Voraussichtliche Abnahmemenge: 120 Höchstabnahmemenge: 250
Interne Kennung: 5400 E Verg - 10/23
5.1.1.
Zweck
Art des Auftrags: Lieferungen
Haupteinstufung (cpv): 48000000 Softwarepaket und Informationssysteme
Zusätzliche Einstufung (cpv): 48314000 Spracherkennungssoftwarepaket, 72000000 IT-Dienste: Beratung, Software-Entwicklung, Internet und Hilfestellung
5.1.2.
Erfüllungsort
Land, Gliederung (NUTS): Jena, Kreisfreie Stadt (DEG03)
Land: Deutschland
Zusätzliche Informationen: Die ausgeschriebenen Softwarelösungen sollen in allen von der IT-Stelle der Thüringer Gerichte und Staatsanwaltschaften betreuten Justizstandorten eingesetzt werden. Sofern zur Sicherstellung der Betriebs- und Funktionsfähigkeit der Lösungen eine Vor-Ort-Präsenz notwendig werden sollte, wird dies überwiegend den Standort Jena betreffen. Jedoch kann etwa aufgrund von Störungen auch eine Vor-Ort-Präsenz an einem der anderen Gerichts- bzw. Behördenstandorte und damit im gesamten Gebiet des Freistaates Thüringen erforderlich werden.
5.1.6.
Allgemeine Informationen
Vorbehaltene Teilnahme: Teilnahme ist nicht vorbehalten.
Auftragsvergabeprojekt nicht aus EU-Mitteln finanziert
Diese Auftragsvergabe ist auch für kleine und mittlere Unternehmen (KMU) geeignet
Zusätzliche Informationen: #Besonders geeignet für:startup#
5.1.7.
Strategische Auftragsvergabe
Ziel der strategischen Auftragsvergabe: Keine strategische Beschaffung
5.1.9.
Eignungskriterien
Kriterium:
Art: Eignung zur Berufsausübung

Kriterium:
Art: Technische und berufliche Leistungsfähigkeit

Kriterium:
Art: Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit
5.1.11.
Auftragsunterlagen
Sprachen, in denen die Auftragsunterlagen offiziell verfügbar sind:
Internetadresse der Auftragsunterlagen: https://www.evergabe-online.de/tenderdocuments.html?id=671594
5.1.12.
Bedingungen für die Auftragsvergabe
Bedingungen für die Einreichung:
Elektronische Einreichung: Erforderlich
Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch
Elektronischer Katalog: Nicht zulässig
Varianten: Nicht zulässig
Die Bieter können mehrere Angebote einreichen
Frist für den Eingang der Angebote: 27/06/2024 10:00:00 (UTC+2)
Informationen, die nach Ablauf der Einreichungsfrist ergänzt werden können:
Nach Ermessen des Käufers können einige fehlenden Bieterunterlagen nach Fristablauf nachgereicht werden.
Zusätzliche Informationen: Der öffentliche Auftraggeber kann den Bieter unter Einhaltung der Grundsätze der Transparenz und der Gleichbehandlung auffordern, fehlende, unvollständige oder fehlerhafte unternehmensbezogene Unterlagen, insbesondere Eigenerklärungen, Angaben, Bescheinigungen oder sonstige Nachweise, nachzureichen, zu vervollständigen oder zu korrigieren, oder fehlende oder unvollständige leistungsbezogene Unterlagen nachzureichen oder zu vervollständigen. Die Nachforderung von leistungsbezogenen Unterlagen, die die Wirtschaftlichkeitsbewertung der Angebote anhand der Zuschlagskriterien betreffen, ist ausgeschlossen. Dies gilt nicht für Preisangaben, wenn es sich um unwesentliche Einzelpositionen handelt, deren Einzelpreise den Gesamtpreis nicht verändern oder die Wertungsreihenfolge und den Wettbewerb nicht beeinträchtigen.
Auftragsbedingungen:
Elektronische Rechnungsstellung: Erforderlich
Aufträge werden elektronisch erteilt: ja
Zahlungen werden elektronisch geleistet: ja
Informationen über die Überprüfungsfristen: Sofern das Unternehmen Einwände gegen Form oder Ablauf dieses Vergabeverfahrens gem. § 97 VI GWB geltend machen möchte, ist dies zunächst gegenüber dem öffentlichen Auftraggeber gem. § 160 III 1 GWB zu rügen. Es wird darauf hingewiesen, dass für Amtshandlungen der Vergabekammer Kosten (Gebühren und Auslagen) zur Deckung des Verwaltungsaufwandes erhoben werden. Das Thüringer Verwaltungskostengesetz (ThürVwKostG) vom 23. September 2005 (GVBl. S. 325) in der jeweils geltenden Fassung, findet Anwendung. Die Höhe der Gebühren bestimmt sich nach dem personellen und sachlichen Aufwand der Vergabekammer unter Berücksichtigung der wirtschaftlichen Bedeutung des Gegenstandes der Nachprüfung. Die Gebühr beträgt mindestens 100,00 €, soll aber den Betrag von 1.000,00 € nicht überschreiten. Ergibt die Nachprüfung, dass ein Bieter zu Recht das Vergabeverfahren beanstandet hat, sind keine Kosten zu seinen Lasten zu erheben.
5.1.15.
Techniken
Rahmenvereinbarung: Rahmenvereinbarung ohne erneuten Aufruf zum Wettbewerb
Informationen über das dynamische Beschaffungssystem: Kein dynamisches Beschaffungssystem
5.1.16.
Weitere Informationen, Schlichtung und Nachprüfung
Überprüfungsstelle: Vergabekammer des Freistaates Thüringen beim Thüringer Landesverwaltungsamt, Weimar
8. Organisationen
8.1.
ORG-0001
Offizielle Bezeichnung: Freistaat Thüringen, endvertreten durch den Präsidenten des Thüringer Oberlandesgerichts
Registrierungsnummer: 16900547
Stadt: Jena
Postleitzahl: 07745
Land, Gliederung (NUTS): Jena, Kreisfreie Stadt (DEG03)
Land: Deutschland
Telefon: 036413070
Rollen dieser Organisation
Beschaffer
8.1.
ORG-0002
Offizielle Bezeichnung: Vergabekammer des Freistaates Thüringen beim Thüringer Landesverwaltungsamt, Weimar
Registrierungsnummer: 16900334
Stadt: Weimar
Postleitzahl: 99423
Land, Gliederung (NUTS): Weimar, Kreisfreie Stadt (DEG05)
Land: Deutschland
Telefon: 000
Rollen dieser Organisation
Überprüfungsstelle
8.1.
ORG-0003
Offizielle Bezeichnung: Datenservice Öffentlicher Einkauf (in Verantwortung des Beschaffungsamts des BMI)
Registrierungsnummer: 0204:994-DOEVD-83
Stadt: Bonn
Postleitzahl: 53119
Land, Gliederung (NUTS): Bonn, Kreisfreie Stadt (DEA22)
Land: Deutschland
Telefon: +49228996100
Rollen dieser Organisation
TED eSender
11. Informationen zur Bekanntmachung
11.1.
Informationen zur Bekanntmachung
Kennung/Fassung der Bekanntmachung: 2b8d1418-bc42-43ad-b6b2-4160c1e2ec7b - 01
Formulartyp: Wettbewerb
Art der Bekanntmachung: Auftrags- oder Konzessionsbekanntmachung – Standardregelung
Datum der Übermittlung der Bekanntmachung: 16/05/2024 00:00:00 (UTC+2)
Sprachen, in denen diese Bekanntmachung offiziell verfügbar ist: Deutsch
11.2.
Informationen zur Veröffentlichung
Veröffentlichungsnummer der Bekanntmachung: 291831-2024
ABl. S – Nummer der Ausgabe: 96/2024
Datum der Veröffentlichung: 17/05/2024

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