Deutschland – Signalgeneratoren – Arbitrary Waveform Generator (AWG)

277546-2024 - Vorankündigung – Direktvergabe
Deutschland – Signalgeneratoren – Arbitrary Waveform Generator (AWG)
OJ S 91/2024 10/05/2024
Freiwillige Ex-ante-Transparenzbekanntmachung
Lieferungen
1. Beschaffer
1.1.
Beschaffer
Offizielle Bezeichnung: Universität des Saarlandes - Dezernat Zentrale Beschaffung und Dienste
Rechtsform des Erwerbers: Einrichtung des öffentlichen Rechts
Tätigkeit des öffentlichen Auftraggebers: Bildung
2. Verfahren
2.1.
Verfahren
Titel: Arbitrary Waveform Generator (AWG)
Beschreibung: Gegenstand des Vergabeverfahrens ist der Kauf eines Gebrauchtgerätes "Arbitrary Waveform Generator (AWG)"
Kennung des Verfahrens: 9168c0e3-5ac3-43ae-a72f-e8028abc6577
Verfahrensart: Verhandlungsverfahren ohne Aufruf zum Wettbewerb
2.1.1.
Zweck
Art des Auftrags: Lieferungen
Haupteinstufung (cpv): 34999100 Signalgeneratoren
2.1.4.
Allgemeine Informationen
Rechtsgrundlage:
Richtlinie 2014/24/EU
VgV, GWB  - VgV, GWB
5. Los
5.1.
Los: LOT-0001
Titel: Arbitrary Waveform Generator (AWG)
Beschreibung: Gegenstand des Vergabeverfahrens ist der Kauf eines Gebrauchtgerätes "Arbitrary Waveform Generator (AWG)" M9505A AXIe Chassis: 5-slot with Integrated System Module M9537AAXIe High Performance Embedded Controller MB008A Zeitgeber Modul 32-64 GHz, 1-fach AXIe Einschub der Firma Keysight Technologies Deutschland GmbH
Interne Kennung: Arbitrary Waveform Generator (AWG)
5.1.1.
Zweck
Art des Auftrags: Lieferungen
Haupteinstufung (cpv): 34999100 Signalgeneratoren
5.1.2.
Erfüllungsort
Postanschrift: Universität des Saarlandes - Dezernat Zentrale Beschaffung und Dienste Postfach 15 11 50 
Stadt: Saarbrücken
Postleitzahl: 66123
Land, Gliederung (NUTS): Regionalverband Saarbrücken (DEC01)
Land: Deutschland
5.1.6.
Allgemeine Informationen
Die Beschaffung fällt unter das Übereinkommen über das öffentliche Beschaffungswesen
5.1.10.
Zuschlagskriterien
Kriterium:
Art: Preis
Beschreibung: Gewichtung: 100 %
5.1.12.
Bedingungen für die Auftragsvergabe
Informationen über die Überprüfungsfristen: Frist zur Einlegung von Rechtsbehelfen: Gemäß § 160 Abs. 3 Satz 1 des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB) ist ein Nachprüfungsantrag unzulässig, soweit: - der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Abs. 2 GWB bleibt unberührt, - Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, - Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, - mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Abs. 1 Nr. 2 GWB. § 134 Abs. 1 Satz 2 GWB bleibt unberührt. § 135 Unwirksamkeit (1) Ein öffentlicher Auftrag ist von Anfang an unwirksam, wenn der öffentliche Auftraggeber 1. gegen § 134 verstoßen hat oder 2. den Auftrag ohne vorherige Veröffentlichung einer Bekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen Union vergeben hat, ohne dass dies aufgrund Gesetzes gestattet ist, und dieser Verstoß in einem Nachprüfungsverfahren festgestellt worden ist. (2) Die Unwirksamkeit nach Absatz 1 kann nur festgestellt werden, wenn sie im Nachprüfungsverfahren innerhalb von 30 Kalendertagen nach der Information der betroffenen Bieter und Bewerber durch den öffentlichen Auftraggeber über den Abschluss des Vertrags, jedoch nicht später als sechs Monate nach Vertragsschluss geltend gemacht worden ist. Hat der Auftraggeber die Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union bekannt gemacht, endet die Frist zur Geltendmachung der Unwirksamkeit 30 Kalendertage nach Veröffentlichung der Bekanntmachung der Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union. (3) Die Unwirksamkeit nach Absatz 1 Nummer 2 tritt nicht ein, wenn 1. der öffentliche Auftraggeber der Ansicht ist, dass die Auftragsvergabe ohne vorherige Veröffentlichung einer Bekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen Union zulässig ist, 2. der öffentliche Auftraggeber eine Bekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen Union veröffentlicht hat, mit der er die Absicht bekundet, den Vertrag abzuschließen, und 3. der Vertrag nicht vor Ablauf einer Frist von mindestens zehn Kalendertagen, gerechnet ab dem Tag nach der Veröffentlichung dieser Bekanntmachung, abgeschlossen wurde. Die Bekanntmachung nach Satz 1 Nummer 2 muss den Namen und die Kontaktdaten des öffentlichen Auftraggebers, die Beschreibung des Vertragsgegenstands, die Begründung der Entscheidung des Auftraggebers, den Auftrag ohne vorherige Veröffentlichung einer Bekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen Union zu vergeben, und den Namen und die Kontaktdaten des Unternehmens, das den Zuschlag erhalten soll, umfassen.
5.1.16.
Weitere Informationen, Schlichtung und Nachprüfung
Überprüfungsstelle: Vergabekammern des Saarlandes, Ministerium für Wirtschaft, Arbeit, Energie und Verkehr des Saarlandes
Organisation, die weitere Informationen für die Nachprüfungsverfahren bereitstellt: Vergabekammern des Saarlandes, Ministerium für Wirtschaft, Arbeit, Energie und Verkehr des Saarlandes
6. Ergebnisse
Direktvergabe:
Begründung der Direktvergabe: Der Auftrag kann nur von einem bestimmten Wirtschaftsteilnehmer ausgeführt werden, da aus technischen Gründen kein Wettbewerb vorhanden ist
Sonstige Begründung: Im EU-Projekt SHIFT besteht die Aufgabe der UdS darin, Konzepte für analoge Multiplexer (AMUX) hinsichtlich der damit maximal erreichbaren Abtast-rate und Auflösung zu erforschen. Die vorgegebene Funktion des AMUX besteht darin, die Ausgangssignale von zwei oder vier Digital-Analogwandlern (DAC) zu einem Ausgangssignal mit im Idealfall der doppelten oder vierfachen Abtastrate und Signalbandbreite und derselben Auflösung eines einzelnen Wandlers zu bündeln. Die nach Projektbeginn erstellte Zielspezifikation des AMUX orientiert sich an dem aktuellen Stand der Technik im Bereich der Datentransportsysteme und den Entwicklungszielen des Industriepartners. Danach ist eine Abtastrate von mindestens 256 GS/s eine Auflösung von 8 Bit, eine effektive Auflösung von über 5 EnoB und eine Signalbandbreite von 128 GHz das Ziel der Entwicklung. Zur Integration in bestehende und zu-künftige Systeme ist neben der Frage, ob diese Zielwerte mit den heute verfügbaren Technologien erreicht werden auch zu erforschen, ob ein AMUX-Konzept mit zwei oder vier Eingängen (2:1 AMUX, 4:1 AMUX) hierfür besser geeignet ist. Im Rahmen des Projektes werden Test-Versionen und Prototypen verschiedener AMUX-Schaltung gefertigt und messtechnisch hinsichtlich ihrer Funktion und Leistungsfähigkeit charakterisiert. Dafür ist ein geeigneter Messaufbau zu erstellen, dessen zentrale Aufgabe darin besteht, geeignete Ansteuersignale in Form von beliebig programmierbaren DAC-Ausgangssignalen zur Bündelung durch die damit zu charakterisierenden 2:1 und 4:1 AMUX-Prototypen zu erzeugen. Messgeräte für diese Aufgabe werden als Arbitrary Waveform Generator (AWG) bezeichnet. Wesentlich für die Eignung eines AWG für die bewältigende messtechnische Aufgabe, sind entsprechen dem zuvor geschilderten Einsatzzweck mit den spezifizierten Anforderungen an den entwickelten AMUX die nachfolgenden Punkte: 1) Der AWG muss vier Signal-Kanäle besitzen, um Messungen an dem 4:1 AMUX durchführen zu können. 2) Die Signal-Kanäle müssen mindestens eine Abtastrate von 128 GS/s aufweisen, um Messungen am 2:1 AMUX bei der Zieldatenrate von 256 GS/s durchführen zu können. Zudem muss es möglich sein, mit dem AWG direkt ein Signal mit 256 GS/s als Referenz für die Messungen zu erzeugen. Die Signal-Kanäle müssen eine mindestens 10% größere Bandbreite (ca. 70 GHz) als die Mindestbandbreite von 28 GHz/2 = 64 GHz besitzen, um eine ausreichende Signalqualität für Messungen des 2:1 AMUX bei der Zielbandbreite von 128 GHz durchführen zu können. 4) Die Auflösung der Signale muss mindestens 8 Bit, mit einer effektiven Auflösung (ENoB) von mindestens 5,8 Bit bis 50 GHz, betragen, um den AMUX mit einer mindestens 10% größeren Auflösung ansteuern zu können, als die, die er selbst erzielen soll. 5) Die Abtastrate der Signale muss von kleinen Werten, bei denen von einer Funktionsfähigkeit des AMUX ausgegangen werden, kann bis 128 GS/s (vgl. Punkt 2) kontinuierlich durchstimmbar sein, um die Auswirkung der Abtastrate auf das Verhalten des AMUX im Bereich bis zur Ziel-Abtastrate untersuchen zu können. 6) Bei der Synthese von Augendiagrammen am Ausgang des AMUX ist ein möglichst geringer „random jitter“ zu fordern. Um sicherzustellen, dass der am AMUX gemessene randomjitter nicht aus dem Ansteuer-Signalen des AWG stammt, wird ein random jitter von maximal 75 fs rms gefordert. 7) Die Eingänge des AMUX sind in differentieller Schaltungstechnik ausgelegt und benötigen eine Spannung von 700 mV. Zur Verbesserung der Anpassung werden die Eingänge mit 6-dB Dämpfungsgliedern beschaltet wodurch die Signale des AWG eine Ausgangsspannung von 2x700mV = 1,4V bei allen Abtastraten bis 128 GS/s besitzen müssen. 8) Der AWG muss so konstruiert sein, dass seine vier Ausgangskanäle phasenstarre Signale mit einstellbarer Phasenlage liefern, um das Timing des AMUX einstellen zu können. 9) Zur Gewährleistung von Punkt 8) sowie um einen kompakten Messaufbau zu erzielen, muss der AWG in Form eines kompakten Gerätes realisiert sein und über einen integrierten PC die Möglichkeit besitzen, Software zur Konfiguration seiner Ausgangssignale und Funktionsweise laufen zu lassen. 10) Der AWG muss einen eigenen integrierten Taktgenerator besitzen, um ohne weitere Geräte betriebsfähig zu sein und die Anforderungen nach 2) 6) 8) 9) ermöglichen. Aus diesen Punkten ergeben sich die, in der folgenden Anfrage an die Messgeräte-Hersteller spezifizierten Eigenschaften des zu beschaffenden AWGs. "Sehr geehrte Damen und Herren, im Rahmen eines EU-Projektes benötigen wir einen Arbitrary Waveform Generator (AWG), der nachstehende Mindestanforderungen erfüllen muss. - 4 Kanäle mit min. 128 GSa/s jederzeit problemlos updatefähig auf 256 Gsa/s - Analogbandbreite min. 70GHz - ENoB >= 5,8 Bit bis 50GHz - Auflösung 8 Bit - kontinuierlich durchstimmbare Samplingrate bis 128GS/s - Random Jitter < 75 fs rms - differentielle Ausgangsspannung 1,4 Vpp @ 128GBaud - integrierter PC (Mainframe o.ä.) - integrierter Taktgenerator (Alle aufgelisteten Eigenschaften müssen unbedingt erfüllt sein) Über ein Angebot Ihrerseits würden wir uns freuen, wenn Sie ein unsere Anforderungen erfüllendes Gerät in Ihrem Portfolio führen. Falls Sie kein Gerät in Ihrem Programm haben, das unseren Anforderungen entspricht, bitte ich Sie uns dies ebenfalls schriftlich mitzuteilen (gerne per E-Mail)." Es wurden alle bekannten Hersteller von Messgeräten in Europa angeschrieben, die Geräte zur Erzeugung zumindest ähnlicher Signale wie die zuvor beschriebenen Signale anbieten. Mit Ausnahme der Keysight Technologies Deutschland GmbH, erhielten wir von allen anderen Herstellern eine Absage, da sie kein Gerät anbieten konnten, dass die geforderte Spezifikation erfüllt. Aus diesem Grund soll das Gerät der Firma Keysight Technologies Deutschland GmbH als Gebrauchtgerät beschafft werden.
6.1.
Ergebnis, Los-– Kennung: LOT-0001
6.1.2.
Informationen über die Gewinner
Wettbewerbsgewinner:
Offizielle Bezeichnung: Keysight Technologies Deutschland GmbH
Angebot:
Kennung des Angebots: Keysight Angebot 3058733-1 (Gebrauchtgerät)
Kennung des Loses oder der Gruppe von Losen: LOT-0001
Das Angebot wurde in die Rangfolge eingeordnet
Rang in der Liste der Gewinner: 1
Informationen zum Auftrag:
Kennung des Auftrags: Keysight Angebot 3058733-1 (Gebrauchtgerät)
Titel: Aus technischen Gründen kann kein in der Zukunft liegendes Datum des Vertragsabschlusses angegeben werden. Der Vertragsabschluss erfolgt frühestens nach Ablauf der Frist von 10 Kalendertagen, gerechnet ab dem Tag nach der Veröffentlichung dieser Ex-ante Transparenzbekanntmachung.
Datum der Auswahl des Gewinners: 08/05/2024
8. Organisationen
8.1.
ORG-0001
Offizielle Bezeichnung: Universität des Saarlandes - Dezernat Zentrale Beschaffung und Dienste
Registrierungsnummer: Umsatzsteuer-IdNr.: DE138117521
Postanschrift: Postfach 15 11 50 Universität des Saarlandes Universität des Saarlandes
Stadt: Saarbrücken
Postleitzahl: 66123
Land, Gliederung (NUTS): Regionalverband Saarbrücken (DEC01)
Land: Deutschland
Telefon: 068130270936
Rollen dieser Organisation
Beschaffer
8.1.
ORG-0002
Offizielle Bezeichnung: Keysight Technologies Deutschland GmbH
Registrierungsnummer: DE292614813
Postanschrift: Herrenberger Straße 130  
Stadt: Böblingen
Postleitzahl: 71034
Land, Gliederung (NUTS): Böblingen (DE112)
Land: Deutschland
Telefon: 0800 6270999
Rollen dieser Organisation
BieterFederführendes Mitglied
Gewinner dieser LoseLOT-0001
8.1.
ORG-0003
Offizielle Bezeichnung: Vergabekammern des Saarlandes, Ministerium für Wirtschaft, Arbeit, Energie und Verkehr des Saarlandes
Registrierungsnummer: 10000000-00108010000001-47
Postanschrift: Franz-Josef-Röder-Straße 17  
Stadt: Saarbrücken
Postleitzahl: 66119
Land, Gliederung (NUTS): Regionalverband Saarbrücken (DEC01)
Land: Deutschland
Telefon: +49 6815014994
Fax: +49 6815013506
Internetadresse: https://www.saarland.de
Rollen dieser Organisation
Überprüfungsstelle
Organisation, die weitere Informationen für die Nachprüfungsverfahren bereitstellt
11. Informationen zur Bekanntmachung
11.1.
Informationen zur Bekanntmachung
Kennung/Fassung der Bekanntmachung: 742c953e-f7aa-4ef8-aa0d-80111ba23e0a  - 01
Formulartyp: Vorankündigung – Direktvergabe
Art der Bekanntmachung: Freiwillige Ex-ante-Transparenzbekanntmachung
Datum der Übermittlung der Bekanntmachung: 08/05/2024 12:42:16 (UTC)
Sprachen, in denen diese Bekanntmachung offiziell verfügbar ist: Deutsch
11.2.
Informationen zur Veröffentlichung
Veröffentlichungsnummer der Bekanntmachung: 277546-2024
ABl. S – Nummer der Ausgabe: 91/2024
Datum der Veröffentlichung: 10/05/2024