2.1.1.
Zweck
Art des Auftrags: Lieferungen
Haupteinstufung (cpv): 34927100 Auftausalz
2.1.2.
Erfüllungsort
Land, Gliederung (NUTS): Leipzig (DED52)
Land: Deutschland
2.1.4.
Allgemeine Informationen
Zusätzliche Informationen: Die Frist für die Auskunftserteilung über die Vergabeunterlagen endet am 03.06.2024. Es gelten die beiliegenden "Allgemeinen Bewerbungsbedingungen des Landkreises Leipzig für die Vergabe von Liefer- und Dienstleistungen". Es sind keine eigenen Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) des Bieters im Sinne von § 305 BGB beizufügen. AGB, insbesondere Liefer-, Vertrags- und Zahlungsbedingungen des Bewerbers/Bieters, werden durch Wiedergabe/Beifügung in den Teilnahme-/Angebotsunterlagen nicht Vertragsbestandteil und durch den Auftraggeber nicht anerkannt. Fehlende oder auf gesondertes Verlangen einzureichende Erklärungen und Nachweise werden mit einer angemessenen Frist nach- bzw. angefordert. Werden die Erklärungen und Nachweise nicht innerhalb dieser gesetzten Frist vorgelegt, führt dies zum Ausschluss vom Vergabeverfahren. Präqualifizierte Unternehmen führen den Nachweis der Eignung für die zu vergebende(n) Leistung(en) durch den Eintrag in einem amtlichen Verzeichnis gemäß § 48 Abs. 8 VgV (AVPQ) und ergänzend durch Vorlage auftragsspezifischer Eignungsnachweise (z.B. Referenzen), die im amtlichen Verzeichnis nicht die geforderten Mindestanforderungen erfüllen bzw. nicht hinterlegt sind. Ab einer Auftragshöhe von 30.000 Euro (ohne USt.) fordert die Vergabestelle für den/die Bieter/Bietergemeinschaft (für jedes Mitglied), der/die den Zuschlag erhalten soll, vor der Zuschlagserteilung oder im Rahmen eines Teilnahmewettbewerbs für diejenige(n) Bewerber/Bewerbergemeinschaft(en) (für jedes Mitglied), die zur Abgabe eines Angebots aufgefordert werden sollen, eine Auskunft aus dem Wettbewerbsregister gemäß § 6 WRegG an. Bei Einreichung einer "EEE" ist § 50 Abs. 2 Satz 2 VgV zu beachten. Die "EEE" findet gemäß § 65 Abs. 4 VgV bei der Vergabe von sozialen und anderen besonderen Dienstleistungen keine Anwendung und wird in diesen Fällen nicht als vorläufiger Nachweis der Eignung akzeptiert. Alle eingereichten Unterlagen müssen in deutscher Sprache verfasst sein. Die Vergabeverfahren des Landkreises Leipzig werden grundsätzlich elektronisch über einen Vergabemanager (AI-Vergabemanager) und die Vergabeplattform eVergabe.de abgewickelt ( § 9 Abs. 1 VgV). Voraussetzung für die elektronische Abgabe eines Teilnahmeantrags/Angebots ist i.d.R. die kostenfreie Registrierung auf vorgenannter Vergabeplattform und die Installation der Bietersoftware AIBietercockpit (AI-BC; https://www.bietercockpit.de/). Die Auftragsbekanntmachung - Soziale und andere besondere Dienstleistungen - öffentliche Aufträge: Bedienungshinweise (Benutzerhandbuch),Nutzungsbedingungen und erforderlichen technischen Systemvoraussetzungen erfahren Sie auch unter http://www.evergabe.de. Für die Installation des AI-Bietercockpits und technische Fragen zur elektronischen Teilnahmewettbewerbs-/Angebotsabgabe wenden Sie sich bitte ausschließlich an den Bietersupport der eVergabe.de GmbH. Dieser steht Ihnen gemäß der Servicezeiten von Montag bis Freitag (Telefon: +49 351 41093-1444 oder +49 351 41093-1422; E-Mail: auftragnehmer@evergabe.de) zur Verfügung. Weiterhin finden Sie umfangreiche Informationen in den dort zur Verfügung gestellten FAQ sowie unter der Rubrik Hilfe & Service. Bitte berücksichtigen Sie für Ihre Registrierung und elektronische Abgabe von Teilnahmeanträgen/Angeboten, dass die Übertragung Ihrer Unterlagen aufgrund großer Datenmengen längere Zeit in Anspruch nehmen kann oder technische Probleme auftreten können. Insbesondere bei der erstmaligen elektronischen Abgabe von Teilnahmeanträgen/Angeboten, kalkulieren Sie bitte ausreichend Bearbeitungszeit für die Registrierung und das Hochladen der Unterlagen auf der Vergabeplattform ein. Zeitliche Verzögerung beim Hochladen des Teilnahmeantrags/ Angebots, die zur Verfristung der Teilnahmeantrags oder Angebots führen, gehen zu Lasten des Bewerbers/Bieters. Sofern die Vergabeunterlagen ohne vorherige Registrierung bzw. Anmeldung auf der Vergabeplattform heruntergeladen werden können, erfolgt bei Veränderungen (Neuversionierung) im Vergabeverfahren keine gesonderte Benachrichtigung per EMail an unregistrierte Bewerber/Bieter. Es obliegt dem unregistrierten Bewerber/Bieter, sich selbstständig über Änderungen und Antworten auf Bewerber-/Bieterfragen auf der Vergabeplattform zu informieren (Holschuld). Vor diesem Hintergrund wird eine vorherige Registrierung auf der Vergabeplattform dringend empfohlen. Stellen Sie daher vor Ablauf der Teilnahme-/Angebotsfrist und der Abgabe Ihres Teilnahmeantrags/Angebots sicher, dass Ihnen alle aktuellen Informationen und die aktuelle Version der Vergabeunterlagen zur Verfügung stehen und ausschließlich diese verwendet werden. Bei Nachrichten der Vergabestelle an den Bewerber/Bieter sowie bei der Neuversionierung der Vergabeunterlagen werden die registrierten Bewerber/Bieter über die bei der Plattformregistrierung hinterlegte E-Mail-Adresse über deren Bereitstellung elektronisch informiert. Die Nachricht selbst wird auf dem Server der eVergabe-Plattform hinterlegt und verbleibt dort bis Abruf und Herunterladen durch den Bewerber/Bieter (Bieterpostfach auf der Vergabeplattform). Der Abruf der für den Bewerber/Bieter bestimmten Nachrichten kann ausschließlich nach vorheriger Anmeldung im AI-Bietercockpit erfolgen (beachten Sie hierzu auch die Synchronisationsfunktion!). Bewerber/Bieter sind gemäß Ziffer 1.4 verpflichtet, über dieses Nachrichtentool (Bieterpostfach) des AI-Bietercockpits zu kommunizieren. Es obliegt dem Bewerber/Bieter (registrierten Nutzer), sich selbstständig und regelmäßig, mindestens einmal arbeitstäglich, über die Bereitstellung an ihn adressierter Nachrichten zu informieren (Holschuld) und dafür Sorge zu tragen, dass die im Benutzerkonto hinterlegte E-Mailadresse (möglichst funktional und nicht personalisiert) stets aktuell ist. Das Bieterpostfach und der Bieterbereich der AI-Vergabeplattform sind ausschließlich dem Machtbereich des Bewerbers/Bieters zuzuordnen. Nachrichten der Vergabestelle gelten ggü. dem Bewerber/Bieter nach Absendung und Einstellung auf die Vergabeplattform als zugestellt. Es obliegt den Bewerbern/Bietern, evtl. auftretende Störungen des Vergabeportals (Bieterbereich/AI-Bietercockpit) unverzüglich dem Bietersupport der eVergabe.de GmbH sowie ergänzend der Vergabestelle zu melden. Die Angebote sind ausschließlich auf Basis der jeweils aktuellen Version der Vergabeunterlagen einzureichen. Die Einreichung von Angeboten auf Basis veralteter Versionen der Vergabeunterlagen führt zum zwingenden Ausschluss vom Verfahren. Bereits eingereichte Angebote auf Basis veralteter Vergabeunterlagen sind unverzüglich, d.h. vor Ablauf der Angebotsfrist, im Bietercockpit zurückzuziehen und auf Basis der aktuellen Version der Vergabeunterlagen vollständig neu einzureichen. Neben einer externen Hinweis-E-Mail und Bietercockpit-Nachricht erfolgt im Bietercockpit hierzu ergänzend eine zu beachtende Hinweismeldung.
Rechtsgrundlage:
Richtlinie 2014/24/EU
vgv -
Anzuwendende grenzübergreifende Rechtsvorschrift:
2.1.6.
Ausschlussgründe:
Der Zahlungsunfähigkeit vergleichbare Lage gemäß nationaler Rechtsvorschriften: gemäß nationalgesetzlicher Regelung entsprechend § 123 GWB bzw. § 124 GWB und § 125 GWB (§ 42 Abs. 1 und § 48 VgV)
Konkurs: gemäß nationalgesetzlicher Regelung entsprechend § 123 GWB bzw. § 124 GWB und § 125 GWB (§ 42 Abs. 1 und § 48 VgV)
Korruption: gemäß nationalgesetzlicher Regelung entsprechend § 123 GWB bzw. § 124 GWB und § 125 GWB (§ 42 Abs. 1 und § 48 VgV)
Vergleichsverfahren: gemäß nationalgesetzlicher Regelung entsprechend § 123 GWB bzw. § 124 GWB und § 125 GWB (§ 42 Abs. 1 und § 48 VgV)
Beteiligung an einer kriminellen Vereinigung: gemäß nationalgesetzlicher Regelung entsprechend § 123 GWB bzw. § 124 GWB und § 125 GWB (§ 42 Abs. 1 und § 48 VgV)
Vereinbarungen mit anderen Wirtschaftsteilnehmern zur Verzerrung des Wettbewerbs: gemäß nationalgesetzlicher Regelung entsprechend § 123 GWB bzw. § 124 GWB und § 125 GWB (§ 42 Abs. 1 und § 48 VgV)
Verstoß gegen umweltrechtliche Verpflichtungen: gemäß nationalgesetzlicher Regelung entsprechend § 123 GWB bzw. § 124 GWB und § 125 GWB (§ 42 Abs. 1 und § 48 VgV)
Geldwäsche oder Terrorismusfinanzierung: gemäß nationalgesetzlicher Regelung entsprechend § 123 GWB bzw. § 124 GWB und § 125 GWB (§ 42 Abs. 1 und § 48 VgV)
Betrugsbekämpfung: gemäß nationalgesetzlicher Regelung entsprechend § 123 GWB bzw. § 124 GWB und § 125 GWB (§ 42 Abs. 1 und § 48 VgV)
Kinderarbeit und andere Formen des Menschenhandels: gemäß nationalgesetzlicher Regelung entsprechend § 123 GWB bzw. § 124 GWB und § 125 GWB (§ 42 Abs. 1 und § 48 VgV)
Zahlungsunfähigkeit: gemäß nationalgesetzlicher Regelung entsprechend § 123 GWB bzw. § 124 GWB und § 125 GWB (§ 42 Abs. 1 und § 48 VgV)
Verstoß gegen arbeitsrechtliche Verpflichtungen: gemäß nationalgesetzlicher Regelung entsprechend § 123 GWB bzw. § 124 GWB und § 125 GWB (§ 42 Abs. 1 und § 48 VgV)
Verwaltung der Vermögenswerte durch einen Insolvenzverwalter: gemäß nationalgesetzlicher Regelung entsprechend § 123 GWB bzw. § 124 GWB und § 125 GWB (§ 42 Abs. 1 und § 48 VgV)
Falsche Angaben, verweigerte Informationen, die nicht in der Lage sind, die erforderlichen Unterlagen vorzulegen, und haben vertrauliche Informationen über dieses Verfahren erhalten.: gemäß nationalgesetzlicher Regelung entsprechend § 123 GWB bzw. § 124 GWB und § 125 GWB (§ 42 Abs. 1 und § 48 VgV)
Rein innerstaatliche Ausschlussgründe: gemäß EU-Sanktions-VO, Artikel 5k Verordnung (EU) Nr. 833/2014 (aktuelle Fassung), § 124 Abs. 1 Nr. 8 GWB
Interessenkonflikt aufgrund seiner Teilnahme an dem Vergabeverfahren: gemäß nationalgesetzlicher Regelung entsprechend § 123 GWB bzw. § 124 GWB und § 125 GWB (§ 42 Abs. 1 und § 48 VgV)
Direkte oder indirekte Beteiligung an der Vorbereitung des Vergabeverfahrens: gemäß nationalgesetzlicher Regelung entsprechend § 123 GWB bzw. § 124 GWB und § 125 GWB (§ 42 Abs. 1 und § 48 VgV)
Schwere Verfehlung im Rahmen der beruflichen Tätigkeit: gemäß nationalgesetzlicher Regelung entsprechend § 123 GWB bzw. § 124 GWB und § 125 GWB (§ 42 Abs. 1 und § 48 VgV)
Vorzeitige Beendigung, Schadensersatz oder andere vergleichbare Sanktionen: gemäß nationalgesetzlicher Regelung entsprechend § 123 GWB bzw. § 124 GWB und § 125 GWB (§ 42 Abs. 1 und § 48 VgV)
Verstoß gegen sozialrechtliche Verpflichtungen: gemäß nationalgesetzlicher Regelung entsprechend § 123 GWB bzw. § 124 GWB und § 125 GWB (§ 42 Abs. 1 und § 48 VgV)
Zahlung der Sozialversicherungsbeiträge: gemäß nationalgesetzlicher Regelung entsprechend § 123 GWB bzw. § 124 GWB und § 125 GWB (§ 42 Abs. 1 und § 48 VgV)
Einstellung der gewerblichen Tätigkeit: gemäß nationalgesetzlicher Regelung entsprechend § 123 GWB bzw. § 124 GWB und § 125 GWB (§ 42 Abs. 1 und § 48 VgV)
Entrichtung von Steuern: gemäß nationalgesetzlicher Regelung entsprechend § 123 GWB bzw. § 124 GWB und § 125 GWB (§ 42 Abs. 1 und § 48 VgV)
Terroristische Straftaten oder Straftaten im Zusammenhang mit terroristischen Aktivitäten: gemäß nationalgesetzlicher Regelung entsprechend § 123 GWB bzw. § 124 GWB und § 125 GWB (§ 42 Abs. 1 und § 48 VgV)