2.1.1.
Zweck
Art des Auftrags: Dienstleistungen
Haupteinstufung (cpv): 71314100 Dienstleistungen im Elektrobereich
2.1.2.
Erfüllungsort
Postanschrift: Drosselbergstraße 2-4
Stadt: Erfurt
Postleitzahl: 99097
Land, Gliederung (NUTS): Erfurt, Kreisfreie Stadt (DEG01)
Land: Deutschland
2.1.3.
Wert
Geschätzter Wert ohne MwSt.: 285 595,17 EUR
2.1.4.
Allgemeine Informationen
Zusätzliche Informationen: a) Mehrfachbeteiligung einzelner Mitglieder von Bietergemeinschaften an mehreren Bietergemeinschaften bzw. Mehrfachbeteiligungen einzelner Planer sind unzulässig und führen zum Ausschluss aller betroffenen Bietergemeinschaften bzw. aller betroffenen Bieter. b) Die geforderten unternehmensbezogenen Bedingungen und Kriterien gem. 5.1.9 sind in einem Bewerbungsformular (Bewerbungsbogen) beschrieben und zusammengefasst, der als Teilnahmeunterlage veröffentlicht ist. c) Die Bewerbungsunterlagen (Bewerbungsbogen und evtl. erforderliche Anlagen) sind vom Bewerber unter dem in Abschnitt 5.1.12 „Bedingungen für die Auftragsvergabe“ benannten elektronischen Zugang abzurufen. Die Bereitstellung in Papierform, per Fax oder E-Mail erfolgt nicht. Es ist nur die elektronische Abgabe der Bewerbungsunterlagen über den unter Abschnitt 5.1.12 „Bedingungen für die Auftragsvergabe“ benannten Zugang zugelassen. Werden die Bewerbungsunterlagen auf einem anderen Weg als dem unter Abschnitt 5.1.12 „Bedingungen für die Auftragsvergabe“ benannten Zugang eingereicht, erfolgt der Ausschluss des Bewerbers vom Vergabeverfahren. d) Der Bewerbungsbogen (und die ggf. geforderten Anlagen) ist vollständig ausgefüllt und mit mindestens einer Unterzeichnung in Textform, aus der der Name des Unterzeichnenden und das bewerbende Büro hervorgehen, zu versehen. Die Unterzeichnung in Textform hat unter der im Bewerbungsbogen vorgesehenen Stelle auf Seite 7 zu erfolgen. Wird der Bewerbungsbogen nicht oder nicht an der vorgesehenen Stelle auf Seite 7 des Bewerbungsbogens unterzeichnet, wird der Bewerber oder die Bewerbergemeinschaft vom Verfahren ausgeschlossen. Änderungen des Bewerbers an den Teilnahme- und Vergabeunterlagen, die nicht für das Vergabeverfahren vorgegeben sind, sind gemäß § 53 Abs. 7 VgV unzulässig und führen zum Ausschluss des Bewerbers. e) Der Bewerbungsbogen ist komplett im Ganzen, vollständig ausgefüllt und mit den geforderten und den ggf. erläuternden Anlagen elektronisch zurückzusenden. Fehlende geforderte unternehmensbezogene Angaben, Erklärungen und Nachweise können durch Nachforderung ergänzt werden. Bewerber, in deren Bewerbungen unternehmensbezogene Unterlagen (Eigenerklärungen, Angaben, Bescheinigungen oder sonstige Nachweise) fehlen oder unvollständig sind, werden von der Kontaktstelle elektronisch über den unter im Abschnitt 5.1.12 „Bedingungen für die Auftragsvergabe“ benannten Zugang aufgefordert, die fehlenden oder unvollständigen unternehmensbezogenen Unterlagen innerhalb von sechs Kalendertagen auf elektronischem Wege nachzuliefern. Sollten die von der Kontaktstelle nachgeforderten Unterlagen (unternehmensbezogene Unterlagen) nicht innerhalb der genannten Fristen elektronisch eingereicht sein, werden die betreffenden Bewerbungen ggf. vom weiteren Verfahren ausgeschlossen. f) Eine selbständige Ergänzung der elektronisch eingegangenen Teilnahmeanträge (Bewerbungsunterlage) mit evtl. vorhandenen unternehmensbezogenen Unterlagen durch die Vergabestelle ohne Hinweis des Bewerbers zum evtl. Vorhandensein von Nachweisen des Bewerbers im Bereich der Vergabestelle kann nicht erfolgen. g) Eine selbständige Korrektur von Angaben des Bewerbers im elektronisch eingegangenen Teilnahmeantrag (Bewerbungsunterlage) durch die Vergabestelle kann nicht erfolgen. h) Alle geforderten Angaben, Nachweise, Urkunden, Referenzen, Erklärungen, Unterlagen sind in deutscher Sprache bzw. in deutschsprachiger beglaubigter Übersetzung einzureichen. Angaben, Nachweise, Erklärungen und Unterlagen, die die dieser Forderung nicht entsprechen, werden im Verfahren nicht gewertet. i) Nach Auswertung der Bewerbungen werden die nicht ausgewählten Bewerber mittels elektronischer Information über die Nichtaufnahme in den Kreis der Teilnehmer informiert (Absage an abgelehnte Bewerber). Nach Ablauf einer Wartefrist von 10 Kalendertagen werden die ausgewählten Bewerber (Teilnehmer) elektronisch zur Teilnahme am Verfahren aufgefordert (Aufforderung zur Angebotsabgabe und schriftliche Präsentation der Zuschlagskriterien). Die verbliebenen Teilnehmer (Bieter) sollen die Qualitätskriterien mit Unterkriterien bei der Abgabe Ihrer Angebote berücksichtigen und in schriftlicher Form präsentieren. Über die eingegangenen und gewerteten Erstangebote soll weiter verhandelt werden. Nach Auswertung der schriftlichen Präsentation der Zuschlagskriterien und der finalen wertbaren Angebote werden die Teilnehmer (Bieter) über ihren erreichten Stand (Wichtung und Wertung anhand der Zuschlagskriterien) und den vorgesehenen Auftragnehmer (wirtschaftlichster Bieter) gemäß § 134 GWB unterrichtet. j) Alle Bezeichnungen im Text der Bekanntmachung umfassen gleichermaßen die weibliche, diverse und männliche Form der Geschlechtsbezeichnung.
Rechtsgrundlage:
Richtlinie 2014/24/EU
vgv - Verhandlungsverfahren mit Teilnahmewettbewerb nach § 17 VgV
2.1.5.
Bedingungen für die Auftragsvergabe
Bedingungen für die Einreichung:
Höchstzahl der Lose, für die ein Bieter Angebote einreichen kann: 0
Auftragsbedingungen:
Höchstzahl der Lose, für die Aufträge an einen Bieter vergeben werden können: 0
2.1.6.
Ausschlussgründe:
Korruption: § 299 StGB (Bestechlichkeit und Bestechung im geschäftlichen Verkehr), §§ 299a und 299b StGB (Bestechlichkeitund Bestechung im Gesundheitswesen): zwingender Ausschluss gemäß § 123 Abs. 1 Nr. 6 GWB, Angabe Eigenerklärung, § 108e StGB (Bestechlichkeit und Bestechung von Mandatsträgern): zwingender Ausschluss gemäß § 123 Abs. 1 Nr. 7 GWB, Angabe Eigenerklärung §§ 333 und 334 StGB (Vorteilsgewährung und Bestechung), jeweils auch in Verbindung mit § 335a StGB (Ausländische und internationale Bedienstete): zwingender Ausschluss gemäß § 123 Abs. 1 Nr. 8 GWB, Angabe Eigenerklärung.
Betrugsbekämpfung: § 263 StGB (Betrug), soweit sich die Straftat gegen den Haushalt der Europäischen Union oder gegen Haushalte richtet, die von der Europäischen Union oder in ihrem Auftrag verwaltet werden: zwingender Ausschluss gemäß § 123 Abs. 1 Nr. 4 GWB, Angabe Eigenerklärung, § 264 StGB (Subventionsbetrug), soweit sich die Straftat gegen den Haushalt der Europäischen Union oder gegen Haushalte richtet, die von der Europäischen Union oder in ihrem Auftrag verwaltet werden: zwingender Ausschluss gemäß § 123 Abs. 1 Nr. 5 GWB, Angabe Eigenerklärung.
Beteiligung an einer kriminellen Vereinigung: Beteiligung an einer kriminellen Vereinigung: § 129 des Strafgesetzbuchs (StGB), Bildung einer kriminellen Vereinigung, § 129a StGB Bildung terroristischer Vereinigungen oder § 129b StGB kriminelle und terroristische Vereinigungen im Ausland: zwingender Ausschluss gemäß § 123 Abs. 1 Nr. 1 GWB, Angabe Eigenerklärung
Terroristische Straftaten oder Straftaten im Zusammenhang mit terroristischen Aktivitäten: § 129a des Strafgesetzbuchs (Bildung terroristischer Vereinigungen) oder § 129b des Strafgesetzbuchs (Kriminelle und terroristische Vereinigungen im Ausland) gemäß § 123 Abs. 1 Nr. 1 GWB, Angabe Eigenerklärung
Geldwäsche oder Terrorismusfinanzierung: § 261 des Strafgesetzbuchs (Geldwäsche; Verschleierung unrechtmäßig erlangter Vermögenswerte) § 89c des Strafgesetzbuchs (Terrorismusfinanzierung) oder wegen der Teilnahme an einer solchen Tat oder wegen der Bereitstellung oder Sammlung finanzieller Mittel in Kenntnis dessen, dass diese finanziellen Mittel ganz oder teilweise dazu verwendet werden oder verwendet werden sollen, eine Tat nach § 89a Absatz 2 Nummer 2 des Strafgesetzbuchs zu begehen, gemäß § 123 Abs. 1 Nr. 2 GWB, Angabe Eigenerklärung.
Kinderarbeit und andere Formen des Menschenhandels: §§ 232, 232a Abs. 1 bis 5, §§ 232b bis 233a des Strafgesetzbuchs (Menschenhandel, Förderung des Menschenhandels, Zwangsprostitution, Zwangsarbeit, Ausbeutung der Arbeitskraft, Ausbeutung unter Ausnutzungeiner Freiheitsberaubung) gemäß § 123 Abs. 1 Nr. 10 GWB, Angabe Eigenerklärung.
Verstoß gegen arbeitsrechtliche Verpflichtungen: fakultativer Ausschlussgrund gem. § 124 Abs. 1 Nr. 1 GWB: Wenn das Unternehmen bei der Ausführung öffentlicher Aufträge nachweislich gegen geltende umwelt-, sozial- oder arbeitsrechtliche Verpflichtungen verstoßen hat, Angabe Eigenerklärung
Zahlungsunfähigkeit: fakultativer Ausschlussgrund gem. 124 Abs. 1 Nr. 2 GWB: wenn das Unternehmen zahlungsunfähig ist, über das Vermögen des Unternehmens ein Insolvenzverfahren oder ein vergleichbares Verfahren beantragt oder eröffnet worden ist, die Eröffnung eines solchen Verfahrens mangels Masse abgelehnt worden ist, sich das Unternehmen im Verfahren der Liquidation befindet oder seine Tätigkeit eingestellt hat. Angabe Eigenerklärung.
Schwere Verfehlung im Rahmen der beruflichen Tätigkeit: fakultativer Ausschlussgrund gem. § 124 Abs. 1 Nr. 3 GWB: wenn das Unternehmen im Rahmen der beruflichen Tätigkeit nachweislich eine schwere Verfehlung begangen hat, durch die die Integrität des Unternehmens infrage gestellt wird. Angabe Eigenerklärung.
Vereinbarungen mit anderen Wirtschaftsteilnehmern zur Verzerrung des Wettbewerbs: fakultativer Ausschlussgrund gem. §124 Abs. 1 Nr. 4 GWB: wenn das Unternehmen Vereinbarungen mit anderen Unternehmen getroffen hat, die eine Verhinderung, Einschränkung oder Verfälschung des Wettbewerbs bezwecken oder bewirken. Angabe Eigenerklärung.
Interessenkonflikt aufgrund seiner Teilnahme an dem Vergabeverfahren: fakultativer Ausschlussgrund gem. § 124 Abs. 1 Nr. 5 GWB: wenn ein Interessenkonflikt bei der Durchführung des Vergabeverfahrens besteht, der die Unparteilichkeit und Unabhängigkeit einer für den öffentlichen Auftraggeber tätigen Person bei der Durchführung des Vergabeverfahrens beeinträchtigen könnte und der durch andere, weniger einschneidende Maßnahmen nicht wirksam beseitigt werden kann. Angabe Eigenerklärung.
Direkte oder indirekte Beteiligung an der Vorbereitung des Vergabeverfahrens: fakultativer Ausschlussgrund gem. § 124 Abs. 1 Nr. 6 GWB: wenn eine Wettbewerbsverzerrung daraus resultiert, dass das Unternehmen bereits in die Vorbereitung des Vergabeverfahrens einbezogen war und diese Wettbewerbsverzerrung nicht durch andere, weniger einschneidende Maßnahmen beseitigt werden kann. Angabe Eigenerklärung.
Vorzeitige Beendigung, Schadensersatz oder andere vergleichbare Sanktionen: fakultativer Ausschlussgrund gem. § 124 Abs. 1 Nr. 7 GWB: wenn das Unternehmen eine wesentliche Anforderung bei der Ausführung eines früheren öffentlichen Auftrags oder Konzessionsvertrags erheblich oder fortdauernd mangelhaft erfüllt hat und dies zu einer vorzeitigen Beendigung, zu Schadensersatz oder zu einer vergleichbaren Rechtsfolge geführt hat. Angabe Eigenerklärung.
Falsche Angaben, verweigerte Informationen, die nicht in der Lage sind, die erforderlichen Unterlagen vorzulegen, und haben vertrauliche Informationen über dieses Verfahren erhalten.: fakultativer Ausschlussgrund gem. § 124 Abs. 1 Nr. 8 GWB: wenn das Unternehmen in Bezug auf Ausschlussgründe oder Eignungskriterien eine schwerwiegende Täuschung begangen oder Auskünfte zurückgehalten hat oder nicht in der Lage ist, die erforderlichen Nachweise zu übermitteln.
Falsche Angaben, verweigerte Informationen, die nicht in der Lage sind, die erforderlichen Unterlagen vorzulegen, und haben vertrauliche Informationen über dieses Verfahren erhalten.: fakultative Ausschlussgründe gem. 124 Abs. 1 Nr. 9 GWB: wenn das Unternehmen versucht hat, die Entscheidungsfindung des öffentlichen Auftraggebers in unzulässiger Weise zu beeinflussen oder wenn das Unternehmen versucht hat, vertrauliche Informationen zu erhalten, durch die es unzulässige Vorteile beim Vergabeverfahren erlangen könnte oder wenn das Unternehmen fahrlässig oder vorsätzlich irreführende Informationen übermittelt hat, die die Vergabeentscheidung des öffentlichen Auftraggebers erheblich beeinflussen könnten oder versucht hat solche Informationen zu übermitteln.
Interessenkonflikt aufgrund seiner Teilnahme an dem Vergabeverfahren: Eigenerklärung bzgl. Artikel 5k) VO EU Nr. 833/2014 Fassung Artikel 1 Ziff. 23 VO EU 2022/576: Auf Grund des 5. Sanktionspakets der EU – Anwendung der Russland-Sanktionen im Bereich der Vergabe der öffentlichen Aufträge und Konzessionen vom 8. April 2022 ist die beigefügte Anlage RUS zum Bewerbungsbogen ausgefüllt und unterzeichnet (Datum, Unterschrift oder Signatur) der Bewerbung beizufügen. Der Bewerber / Die Bewerbergemeinschaft hat durch Ankreuzen von JA im Bewerbungsbogen und durch Beifügung der ausgefüllten Anlage RUS zum Bewerbungsbogen die Forderungen aus der EU-Verordnung zu bestätigen. Angabe Eigenerklärung.