Deutschland – Teile und Zubehör für Computer – Rahmenvereinbarung PC-Arbeitsplatz - Los5

209040-2024 - Ergebnis
Deutschland – Teile und Zubehör für Computer – Rahmenvereinbarung PC-Arbeitsplatz - Los5
OJ S 70/2024 09/04/2024
Bekanntmachung vergebener Aufträge oder Zuschlagsbekanntmachung – Standardregelung
Lieferungen
1. Beschaffer
1.1.
Beschaffer
Offizielle Bezeichnung: Freistaat Thüringen vertreten durch das Thüringer Finanzministerium
Rechtsform des Erwerbers: Regionale Gebietskörperschaft
Tätigkeit des öffentlichen Auftraggebers: Allgemeine öffentliche Verwaltung
2. Verfahren
2.1.
Verfahren
Titel: Rahmenvereinbarung PC-Arbeitsplatz - Los5
Beschreibung: Gegenstand der Vergabe ist eine Rahmenvereinbarung über die Lieferung von ergonomischem PC-Zubehör für das Land Thüringen.
Kennung des Verfahrens: 5743ca5a-7e1b-4611-a158-9ab074c9e05e
Vorherige Bekanntmachung: 00518463-2023
Interne Kennung: TFM-V-23-009-Los 5
Verfahrensart: Offenes Verfahren
2.1.1.
Zweck
Art des Auftrags: Lieferungen
Haupteinstufung (cpv): 30237000 Teile und Zubehör für Computer
2.1.2.
Erfüllungsort
Land, Gliederung (NUTS): Erfurt, Kreisfreie Stadt (DEG01)
Land: Deutschland
2.1.3.
Wert
Geschätzter Wert ohne MwSt.: 1,00 EUR
2.1.4.
Allgemeine Informationen
Rechtsgrundlage:
Richtlinie 2014/24/EU
vgv -
5. Los
5.1.
Los: LOT-0001
Titel: Rahmenvereinbarung PC-Arbeitsplatz - Los5
Beschreibung: Gegenstand der Vergabe ist eine Rahmenvereinbarung über die Lieferung von ergonomischem PC-Zubehör für das Land Thüringen. Das Zubehör umfasst folgende Artikel: PC-Maus (Rechtshänder), PC-Maus (Linkshänder) und PC-Tastatur.
Interne Kennung: TFM-V-23-009-Los5
5.1.1.
Zweck
Art des Auftrags: Lieferungen
Haupteinstufung (cpv): 30237000 Teile und Zubehör für Computer
Zusätzliche Einstufung (cpv): 30237410 Computermäuse, 30237460 Computertastaturen, 30237400 Datenerfassungszubehör
5.1.2.
Erfüllungsort
Land: Deutschland
Beliebiger Ort
5.1.3.
Geschätzte Dauer
Laufzeit: 48 Monat
5.1.5.
Wert
Geschätzter Wert ohne MwSt.: 1,00 EUR
5.1.6.
Allgemeine Informationen
Auftragsvergabeprojekt nicht aus EU-Mitteln finanziert
Die Beschaffung fällt unter das Übereinkommen über das öffentliche Beschaffungswesen
Zusätzliche Informationen: Das offene Verfahren ist Teil einer Gesamtbeschaffung, bestehend aus : Los1: Mini-PC (Referenznummer TFM-V-23-009-Los1), Los2: Tower-PC (Referenznummer TFM-V-23-009-Los2), Los3: All-in-One PC (Referenznummer TFM-V-23-009-Los3), Los4: Thin Client (Referenznummer TFM-V-23-009-Los4) sowie Los5: PC-Zubehör (Referenznummer TFM-V-23-009-Los5). Die jeweiligen Lose werden durch separate Bekanntmachungen gestartet. Es besteht die Möglichkeit, Angebote für alle, mehrere oder nur ein einzelnes Los abzugeben. Pro Los ist dabei jeweils ein separates Angebot einzureichen. Los5: Der Auftraggeber geht nach derzeitigem Stand davon aus, die im Preisblatt angegebenen Wertungsmengen aus dieser Rahmenvereinbarung abzurufen (geschätzte, unverbindliche Abrufmengen). Für das aus dieser Rahmenvereinbarung abzurufende PC-Zubehör wird eine Höchstmenge von 6.400 Stück vereinbart. Mit Erreichen der benannten Höchstmenge ist aus der Rahmenvereinbarung kein weiterer Abruf möglich Abrufberechtigte sind die Einrichtungen der Thüringer Landesverwaltung, dazu gehören insbesondere alle obersten Landesbehörden und deren nachgeordneten Behörden, die Thüringer Landtagsverwaltung einschließlich des Landesbeauftragten für den Datenschutz und Informationsfreiheit, des Landesbeauftragten für Menschen mit Behinderungen, des Bürgerbeauftragten des Freistaats Thüringen und der Landesbeauftragten des Freistaats Thüringen zur Aufarbeitung der SED-Diktatur, der Thüringer Rechnungshof sowie der Thüringen Forst AöR.
5.1.7.
Strategische Auftragsvergabe
Ziel der strategischen Auftragsvergabe: Keine strategische Beschaffung
5.1.10.
Zuschlagskriterien
Kriterium:
Art: Preis
5.1.12.
Bedingungen für die Auftragsvergabe
Informationen über die Überprüfungsfristen: §135 Abs. 1 u. 2 GWB: 1) Ein öffentlicher Auftrag ist von Anfang an unwirksam, wenn der öffentliche Auftraggeber. a) gegen § 134 verstoßen hat oder b) den Auftrag ohne vorherige Veröffentlichung einer Bekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen Union vergeben hat, ohne dass dies aufgrund Gesetzes gestattet ist, und dieser Verstoß in einem Nachprüfungsverfahren festgestellt worden ist. 2) Die Unwirksamkeit nach Absatz 1 kann nur festgestellt werden, wenn sie im Nachprüfungsverfahren innerhalb von 30 Kalendertagen nach der Information der betroffenen Bieter und Bewerber durch den öffentlichen Auftraggeber über den Abschluss des Vertrags, jedoch nicht später als 6 Monate nach Vertragsschluss geltend gemacht worden ist. Hat der Auftraggeber die Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union. Bekannt gemacht, endet die Frist zur Geltendmachung der Unwirksamkeit 30 Kalendertage nach Veröffentlichung der Bekanntmachung der Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union. § 160 Abs. 1-3 GWB: (1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein; (2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach §97 Absatz 6 durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht. (3) Der Antrag ist unzulässig, soweit 1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt, 2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2. § 134 Absatz 1 Satz 2 bleibt unberührt.
5.1.15.
Techniken
Rahmenvereinbarung: Rahmenvereinbarung ohne erneuten Aufruf zum Wettbewerb
Informationen über das dynamische Beschaffungssystem: Kein dynamisches Beschaffungssystem
5.1.16.
Weitere Informationen, Schlichtung und Nachprüfung
Überprüfungsstelle: Thüringer Landesverwaltungsamt / Geschäftsstelle der Vergabekammer
Organisation, die zusätzliche Informationen über das Vergabeverfahren bereitstellt: Freistaat Thüringen vertreten durch das Thüringer Landesrechenzentrum
Organisation, die den Auftrag unterzeichnet: Freistaat Thüringen vertreten durch das Thüringer Finanzministerium
6. Ergebnisse
6.1.
Ergebnis, Los-– Kennung: LOT-0001
Es wurde mindestens ein Gewinner ermittelt.
6.1.2.
Informationen über die Gewinner
Wettbewerbsgewinner:
Offizielle Bezeichnung: Bechtle GmbH IT-Systemhaus Weimar
Angebot:
Kennung des Loses oder der Gruppe von Losen: LOT-0001
Wert der Vergabe von Unteraufträgen ist bekannt: nein
Prozentanteil der Vergabe von Unteraufträgen ist bekannt: nein
Informationen zum Auftrag:
Kennung des Auftrags:
Datum des Vertragsabschlusses: 22/03/2024
Der Auftrag wird als Teil einer Rahmenvereinbarung vergeben: ja
Organisation, die den Auftrag unterzeichnet: Freistaat Thüringen vertreten durch das Thüringer Finanzministerium
6.1.4.
Statistische Informationen:
Eingegangene Angebote oder Teilnahmeanträge:
Art der eingegangenen Einreichungen: Angebote auf elektronischem Wege eingereicht
Anzahl der eingegangenen Angebote oder Teilnahmeanträge5
8. Organisationen
8.1.
ORG-0001
Offizielle Bezeichnung: Freistaat Thüringen vertreten durch das Thüringer Finanzministerium
Registrierungsnummer: 16900601-0001-95
Postanschrift: Ludwig-Erhard-Ring 7  
Stadt: Erfurt
Postleitzahl: 99099
Land, Gliederung (NUTS): Erfurt, Kreisfreie Stadt (DEG01)
Land: Deutschland
Telefon: 000
Internetadresse: http://www.thueringen.de
Rollen dieser Organisation
Beschaffer
Organisation, die den Auftrag unterzeichnet
8.1.
ORG-0002
Offizielle Bezeichnung: Freistaat Thüringen vertreten durch das Thüringer Landesrechenzentrum
Registrierungsnummer: 16900608-0001-03
Postanschrift: Ludwig-Erhard-Ring 8  
Stadt: Erfurt
Postleitzahl: 99099
Land, Gliederung (NUTS): Erfurt, Kreisfreie Stadt (DEG01)
Land: Deutschland
Telefon: 000
Internetadresse: http://www.thueringen.de
Rollen dieser Organisation
Organisation, die zusätzliche Informationen über das Vergabeverfahren bereitstellt
8.1.
ORG-0003
Offizielle Bezeichnung: Thüringer Landesverwaltungsamt / Geschäftsstelle der Vergabekammer
Registrierungsnummer: 16900334-0001-29
Postanschrift: Jorge-Semprún-Platz 4  
Stadt: Weimar
Postleitzahl: 99423
Land, Gliederung (NUTS): Weimar, Kreisfreie Stadt (DEG05)
Land: Deutschland
Telefon: 000
Rollen dieser Organisation
Überprüfungsstelle
8.1.
ORG-0004
Offizielle Bezeichnung: Bechtle GmbH IT-Systemhaus Weimar
Größe des Wirtschaftsteilnehmers: medium
Registrierungsnummer: DE161807215
Stadt: Weimar
Postleitzahl: 99428
Land, Gliederung (NUTS): Weimarer Land (DEG0G)
Land: Deutschland
Telefon: 000
Rollen dieser Organisation
Bieter
Wirtschaftlicher Eigentümer
Offizielle BezeichnungBechtle GmbH IT-Systemhaus Weimar
Staatsangehörigkeit des EigentümersDEU
Gewinner dieser LoseLOT-0001
8.1.
ORG-0005
Offizielle Bezeichnung: Beschaffungsamt des BMI
Registrierungsnummer: 994-DOEVD-83
Stadt: Bonn
Postleitzahl: 53119
Land, Gliederung (NUTS): Bonn, Kreisfreie Stadt (DEA22)
Land: Deutschland
Telefon: +49228996100
Rollen dieser Organisation
TED eSender
11. Informationen zur Bekanntmachung
11.1.
Informationen zur Bekanntmachung
Kennung/Fassung der Bekanntmachung: 8613c1c4-8221-4cdb-899d-fe517ed22346 - 01
Formulartyp: Ergebnis
Art der Bekanntmachung: Bekanntmachung vergebener Aufträge oder Zuschlagsbekanntmachung – Standardregelung
Datum der Übermittlung der Bekanntmachung: 08/04/2024 00:00:00 (UTC+2)
Sprachen, in denen diese Bekanntmachung offiziell verfügbar ist: Deutsch
11.2.
Informationen zur Veröffentlichung
Veröffentlichungsnummer der Bekanntmachung: 209040-2024
ABl. S – Nummer der Ausgabe: 70/2024
Datum der Veröffentlichung: 09/04/2024

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