2.1.6.
Ausschlussgründe:
Korruption: § 299 des Strafgesetzbuchs (Bestechlichkeit und Bestechung im geschäftlichen Verkehr), § 108e des Strafgesetzbuchs (Bestechlichkeit und Bestechung von Mandatsträgern), §§ 333 und 334 des Strafgesetzbuchs (Vorteilsgewährung und Bestechung),jeweils auch in Verbindung mit § 335a des Strafgesetzbuchs (Ausländische und internationale Bedienstete), Artikel 2 § 2 des Gesetzes zur Bekämpfung internationaler Bestechung (Bestechung ausländischer Abgeordneter im Zusammenhang mit internationalem Geschäftsverkehr) --- Eigenerklärung gemäß Vergabeunterlagen Anlage 2 Erklärung zum Nichtvorliegen von Ausschlussgründen
Betrugsbekämpfung: § 263 des Strafgesetzbuchs (Betrug), soweit sich die Straftat gegen den Haushalt der Europäischen Union oder gegen Haushalte richtet, die von der Europäischen Union oder in ihrem Auftrag verwaltet werden, § 264 des Strafgesetzbuchs (Subventionsbetrug), soweit sich die Straftat gegen den Haushalt der Europäischen Union oder gegen Haushalte richtet, die von der Europäischen Union oder in ihrem Auftrag verwaltet werden --- Eigenerklärung gemäß Vergabeunterlagen Anlage 2 Erklärung zum Nichtvorliegen von Ausschlussgründen
Beteiligung an einer kriminellen Vereinigung: § 129 des Strafgesetzbuchs (Bildung krimineller Vereinigungen) oder § 129b des Strafgesetzbuchs (Kriminelle und terroristische Vereinigungen im Ausland) --- Eigenerklärung gemäß Vergabeunterlagen Anlage 2 Erklärung zum Nichtvorliegen von Ausschlussgründen
Terroristische Straftaten oder Straftaten im Zusammenhang mit terroristischen Aktivitäten: § 129a des Strafgesetzbuchs (Bildung terroristischer Vereinigungen) oder § 129b des Strafgesetzbuchs (Kriminelle und terroristische Vereinigungen im Ausland) --- Eigenerklärung gemäß Vergabeunterlagen Anlage 2 Erklärung zum Nichtvorliegen von Ausschlussgründen
Geldwäsche oder Terrorismusfinanzierung: § 261 des Strafgesetzbuchs (Geldwäsche; Verschleierung unrechtmäßig erlangter Vermögenswerte) § 89c des Strafgesetzbuchs (Terrorismusfinanzierung) oder wegen der Teilnahme an einer solchen Tat oder wegen der Bereitstellung oder Sammlung finanzieller Mittel in Kenntnis dessen, dass diese finanziellen Mittel ganz oder teilweise dazu verwendetwerden oder verwendet werden sollen, eine Tat nach § 89a Absatz 2 Nummer 2 des Strafgesetzbuchs zu begehen --- Eigenerklärung gemäß Vergabeunterlagen Anlage 2 Erklärung zum Nichtvorliegen von Ausschlussgründen
Kinderarbeit und andere Formen des Menschenhandels: §§ 232 und 233 des Strafgesetzbuchs (Menschenhandel) oder § 233a des Strafgesetzbuchs (Förderung des Menschenhandels) --- Eigenerklärung gemäß Vergabeunterlagen Anlage 2 Erklärung zum Nichtvorliegen von Ausschlussgründen
Zahlung der Sozialversicherungsbeiträge: § 124 Abs. 1 Nr. 1 GWB wenn, das Unternehmen bei der Ausführung öffentlicher Aufträge nachweislich gegen geltende umwelt-, sozial- oder arbeitsrechtliche Verpflichtungen verstoßen hat. --- Eigenerklärung gemäß Vergabeunterlagen Anlage 2 Erklärung zum Nichtvorliegen von Ausschlussgründen
Entrichtung von Steuern: Eigenerklärung gemäß Vergabeunterlagen Anlage 2 Erklärung zum Nichtvorliegen von Ausschlussgründen
Verstoß gegen arbeitsrechtliche Verpflichtungen: § 124 Abs. 1 Nr. 1 GWB wenn, das Unternehmen bei der Ausführung öffentlicher Aufträge nachweislich gegen geltende umwelt-, sozial- oder arbeitsrechtliche Verpflichtungen verstoßen hat. --- Eigenerklärung gemäß Vergabeunterlagen Anlage 2 Erklärung zum Nichtvorliegen von Ausschlussgründen
Verstoß gegen sozialrechtliche Verpflichtungen: § 124 Abs. 1 Nr. 1 GWB wenn, das Unternehmen bei der Ausführung öffentlicher Aufträge nachweislich gegen geltende umwelt-, sozial- oder arbeitsrechtliche Verpflichtungen verstoßen hat. --- Eigenerklärung gemäß Vergabeunterlagen Anlage 2 Erklärung zum Nichtvorliegen von Ausschlussgründen
Verstoß gegen umweltrechtliche Verpflichtungen: § 124 Abs. 1 Nr. 1 GWB wenn, das Unternehmen bei der Ausführung öffentlicher Aufträge nachweislich gegen geltende umwelt-, sozial- oder arbeitsrechtliche Verpflichtungen verstoßen hat. --- Eigenerklärung gemäß Vergabeunterlagen Anlage 2 Erklärung zum Nichtvorliegen von Ausschlussgründen
Verwaltung der Vermögenswerte durch einen Insolvenzverwalter: § 124 Abs. 1 Nr. 2 GWB wenn, das Unternehmen zahlungsunfähig ist, über das Vermögen des Unternehmens ein Insolvenzverfahren oder ein vergleichbares Verfahren beantragt oder eröffnet worden ist, die Eröffnung eines solchen Verfahrens mangels Masse abgelehnt worden ist, sich das Unternehmen im Verfahren der Liquidation befindet oder seine Tätigkeit eingestellt hat. --- Eigenerklärung gemäß Vergabeunterlagen Anlage 2 Erklärung zum Nichtvorliegen von Ausschlussgründen
Der Zahlungsunfähigkeit vergleichbare Lage gemäß nationaler Rechtsvorschriften: § 124 Abs. 1 Nr. 2 GWB wenn, das Unternehmen zahlungsunfähig ist, über das Vermögen des Unternehmens ein Insolvenzverfahren oder ein vergleichbares Verfahren beantragt oder eröffnet worden ist, die Eröffnung eines solchen Verfahrens mangels Masse abgelehnt worden ist, sich das Unternehmen im Verfahren der Liquidation befindet oder seine Tätigkeit eingestellt hat. --- Eigenerklärung gemäß Vergabeunterlagen Anlage 2 Erklärung zum Nichtvorliegen von Ausschlussgründen
Zahlungsunfähigkeit: § 124 Abs. 1 Nr. 2 GWB wenn, das Unternehmen zahlungsunfähig ist, über das Vermögen des Unternehmens ein Insolvenzverfahren oder ein vergleichbares Verfahren beantragt oder eröffnet worden ist, die Eröffnung eines solchen Verfahrens mangels Masse abgelehnt worden ist, sich das Unternehmen im Verfahren der Liquidation befindet oder seine Tätigkeit eingestellt hat. --- Eigenerklärung gemäß Vergabeunterlagen Anlage 2 Erklärung zum Nichtvorliegen von Ausschlussgründen
Einstellung der gewerblichen Tätigkeit: § 124 Abs. 1 Nr. 2 GWB wenn, das Unternehmen zahlungsunfähig ist, über das Vermögen des Unternehmens ein Insolvenzverfahren oder ein vergleichbares Verfahren beantragt oder eröffnet worden ist, die Eröffnung eines solchen Verfahrens mangels Masse abgelehnt worden ist, sich das Unternehmen im Verfahren der Liquidation befindet oder seine Tätigkeit eingestellt hat. --- Eigenerklärung gemäß Vergabeunterlagen Anlage 2 Erklärung zum Nichtvorliegen von Ausschlussgründen
Schwere Verfehlung im Rahmen der beruflichen Tätigkeit: § 124 Abs. 1 Nr. 3 GWB wenn, das Unternehmen im Rahmen der beruflichen Tätigkeit nachweislich eine schwere Verfehlung begangen hat, durch die die Integrität des Unternehmens infrage gestellt wird; § 123 Absatz 3 ist entsprechend anzuwenden. --- Eigenerklärung gemäß Vergabeunterlagen Anlage 2 Erklärung zum Nichtvorliegen von Ausschlussgründen
Vereinbarungen mit anderen Wirtschaftsteilnehmern zur Verzerrung des Wettbewerbs: § 124 Abs. 1 Nr. 4 GWB wenn, das Unternehmen Vereinbarungen mit anderen Unternehmen getroffen hat, die eine Verhinderung, Einschränkung oder Verfälschung des Wettbewerbs bezwecken oder bewirken. --- Eigenerklärung gemäß Vergabeunterlagen Anlage 2 Erklärung zum Nichtvorliegen von Ausschlussgründen
Interessenkonflikt aufgrund seiner Teilnahme an dem Vergabeverfahren: § 124 Abs. 1 Nr. 5 GWB wenn, ein Interessenkonflikt bei der Durchführung des Vergabeverfahrens besteht, der die Unparteilichkeit und Unabhängigkeit einer für den öffentlichen Auftraggeber tätigen Person bei der Durchführung des Vergabeverfahrens beeinträchtigen könnte und der durch andere, weniger einschneidende Maßnahmen nicht wirksam beseitigt werden kann. --- Eigenerklärung gemäß Vergabeunterlagen Anlage 2 Erklärung zum Nichtvorliegen von Ausschlussgründen
Direkte oder indirekte Beteiligung an der Vorbereitung des Vergabeverfahrens: § 124 Abs. 1 Nr. 6 GWB wenn, eine Wettbewerbsverzerrung daraus resultiert, dass das Unternehmen bereits in die Vorbereitung des Vergabeverfahrens einbezogen war, und diese Wettbewerbsverzerrung nicht durch andere, weniger einschneidende Maßnahmen beseitigt werden kann. --- Eigenerklärung gemäß Vergabeunterlagen Anlage 2 Erklärung zum Nichtvorliegen von Ausschlussgründen
Vorzeitige Beendigung, Schadensersatz oder andere vergleichbare Sanktionen: § 124 Abs. 1 Nr. 7 GWB wenn, das Unternehmen eine wesentliche Anforderung bei der Ausführung eines früheren öffentlichen Auftrags oder Konzessionsvertrags erheblich oder fortdauernd mangelhaft erfüllt hat und dies zu einer vorzeitigen Beendigung, zu Schadensersatz oder zu einer vergleichbaren Rechtsfolge geführt hat --- Eigenerklärung gemäß Vergabeunterlagen Anlage 2 Erklärung zum Nichtvorliegen von Ausschlussgründen
Falsche Angaben, verweigerte Informationen, die nicht in der Lage sind, die erforderlichen Unterlagen vorzulegen, und haben vertrauliche Informationen über dieses Verfahren erhalten.: § 124 Abs. 1 Nr. 8 GWB wenn, das Unternehmen in Bezug auf Ausschlussgründe oder Eignungskriterien eine schwerwiegende Täuschung begangen oder Auskünfte zurückgehalten hat oder nicht in der Lage ist, die erforderlichen Nachweise zu übermitteln. § 124 Abs. 1 Nr. 9 GWB wenn, das Unternehmen versucht hat, die Entscheidungsfindung des öffentlichen Auftraggebers in unzulässiger Weise zu beeinflussen. § 124 Abs. 1 Nr. 9 GWB wenn, das Unternehmen versucht hat, vertrauliche Informationen zu erhalten, durch die es unzulässige Vorteile beim Vergabeverfahren erlangen könnte. § 124 Abs. 1 Nr. 9 GWB wenn, das Unternehmen fahrlässig oder vorsätzlich irreführende Informationen übermittelt hat, die die Vergabeentscheidung des öffentlichen Auftraggebers erheblich beeinflussen könnten, oder versucht hat, solche Informationen zu übermitteln. --- Eigenerklärung gemäß Vergabeunterlagen Anlage 2 Erklärung zum Nichtvorliegen von Ausschlussgründen
Rein innerstaatliche Ausschlussgründe: Eigenerklärung bzgl. Artikel 5k) der Verordnung (EU) Nr. 833/2014 in der Fassung des Artikels 1 Ziffer 23 der Verordnung (EU) 2022/576 des Rates --- Eigenerklärung gemäß Vergabeunterlagen Anlage 3 Eingenerkl.-EU VO vs RUS 2022