Deutschland – Dienstleistungen des Gesundheitswesens – Open-House-Verfahren „Sekundärprävention“ – Fachlos 03: Programm Ernährungsberatung

183300-2024 - Wettbewerb
Deutschland – Dienstleistungen des Gesundheitswesens – Open-House-Verfahren „Sekundärprävention“ – Fachlos 03: Programm Ernährungsberatung
OJ S 62/2024 27/03/2024
Auftrags- oder Konzessionsbekanntmachung – Standardregelung - Änderungsbekanntmachung
Dienstleistungen
1. Beschaffer
1.1.
Beschaffer
Offizielle Bezeichnung: AOK PLUS – Die Gesundheitskasse für Sachsen und Thüringen
Rechtsform des Erwerbers: Einrichtung des öffentlichen Rechts
Tätigkeit des öffentlichen Auftraggebers: Gesundheit
2. Verfahren
2.1.
Verfahren
Titel: Open-House-Verfahren „Sekundärprävention“ – Fachlos 03: Programm Ernährungsberatung
Beschreibung: Gegenstand dieser Veröffentlichung ist der Abschluss nicht-exklusiver Rahmenvereinbarungen zur Erbringung von Leistungen der Sekundärprävention gemäß § 43 Abs. 1 Nr. 1 SGB V – Fachlos 03: Programm Ernährungsberatung – im Rahmen eines sog. „Open-House-Modells“. Weitere Informationen siehe Punkt II.2.4) der Bekanntmachung.
Kennung des Verfahrens: 83a8a70a-e17d-4259-b6ca-ca0ed6d3f9ea
Vorherige Bekanntmachung: 323691-2021
Interne Kennung: 52/2024-OH
Verfahrensart: Offenes Verfahren
2.1.1.
Zweck
Art des Auftrags: Dienstleistungen
Haupteinstufung (cpv): 85100000 Dienstleistungen des Gesundheitswesens
2.1.4.
Allgemeine Informationen
Zusätzliche Informationen: Bei der vorliegenden Veröffentlichung handelt es sich nicht um die Vergabe eines öffentlichen Auftrags im Sinne der Vergaberichtlinie (2014/24/EU) bzw. des Vergaberechts. Um ein weitest gehendes Maß an Transparenz für die beabsichtigten Vertragsschlüsse zu gewährleisten, erfolgt die Veröffentlichung im Supplement zum Amtsblatt der Europäischen Union. In Ermangelung eines entsprechenden Veröffentlichungsformulars wird die Auftragsbekanntmachung genutzt. Die daraus resultierenden Vorgaben („Pflichtfelder“), wie bspw. die Verfahrensbezeichnung „offenes Verfahren“, „Zuschlagskriterien“ und „Bedingungen für die Öffnung der Angebote“ sind einzig der Nutzung dieses Bekanntmachungsformulars und der Veröffentlichungsplattform geschuldet. Eine weitere Bedeutung, insbesondere eine Unterwerfung untervergaberechtliche Regelungen, soweit sie nicht aus rechtlichen Gründen verpflichtend sind, ist damit nicht verbunden. Die Angaben unter Ziffer VI.4) erfolgen daher nur hilfsweise. Bekanntmachungs-ID: CXP4YRYR6LH
Rechtsgrundlage:
Richtlinie 2014/24/EU
2.1.6.
Ausschlussgründe:
Vorzeitige Beendigung, Schadensersatz oder andere vergleichbare SanktionenEs gelten alle Ausschlussgründe der §§ 123, 124 GWB.
5. Los
5.1.
Los: LOT-0000
Titel: Open-House-Verfahren „Sekundärprävention“ – Fachlos 03: Programm Ernährungsberatung
Beschreibung: Gegenstand dieser Veröffentlichung ist der Abschluss nicht-exklusiver Rahmenvereinbarungen zur Erbringung von Leistungen der Sekundärprävention gemäß § 43 Abs. 1 Nr. 1 SGB V – Fachlos 03: Programm Ernährungsberatung – im Rahmen eines sog. „Open-House-Modells“. D. h. mit jedem interessierten Unternehmen, welches innerhalb der Teilnahmefrist einen Teilnahmeantrag einreicht und die Teilnahmevoraussetzungen erfüllt, wird eine Rahmenvereinbarung abgeschlossen. Die Abnahmemenge ist bei Abschluss der Rahmenvereinbarung unbekannt und insbesondere davon abhängig, inwieweit die Versicherten der Auftraggeberin Leistungen der Sekundärprävention in Anspruch nehmen. Mindestabnahmemengen können daher nicht garantiert werden. Interessierte Unternehmen (Bewerber) können die Teilnahmeunterlagen über die unter I.1) genannte E-Mail-Adresse anfordern. Bitte geben Sie bei der Anforderung der Teilnahmeunterlagen unbedingt die genaue Bezeichnung und die Vergabenummer des OH-Verfahrens gemäß Punkt II.1.1) an. Die Teilnahmeunterlagen sind vollständig auszufüllen und schriftlich bei der unter I.1) genannten Kontaktstelle der Auftraggeberin einzureichen, wobei die Rahmenvereinbarung (Vertrag) in 2-facher Ausführung einzureichen ist. Zusätzlich sind die Teilnahmeunterlagen vorab als Scan per E-Mail an die unter I.1) genannte E-Mail-Adresse zu übersenden. Zur Fristwahrung ist der rechtzeitige Zugang der Teilnahmeunterlagen als Scan per E-Mail ausreichend. Bewerber können die vollständig ausgefüllten und unterzeichneten Teilnahmeunterlagen erstmals bis zum 15.9.2021 und anschließend bis zum 1.4.2022 einreichen. Die Auftraggeberin behält sich vor, die Teilnahmemöglichkeit zu verlängern; eine solche Verlängerung wird rechtzeitig vor Ablauf der letztmaligen Einreichungsmöglichkeit (derzeit: 1.4.2022) durch eine Änderungsbekanntmachung mitgeteilt. Die Bewerber werden gebeten, sich diesbezüglich regelmäßig im Supplement zum Amtsblatt der Europäischen Union zu informieren. Fällt der Ablauf der Einreichungsfrist auf einen Sonnabend, Sonntag oder bundesweit gesetzlichen Feiertag, so endet die Einreichungsfrist zum Ablauf des folgenden Werktags. Die Auftraggeberin wird Bewerber, die als Vertragspartner in Betracht kommen, unter Einhaltung der Grundsätze der Transparenz und der Gleichbehandlung auffordern, fehlende, unvollständige oder fehlerhafte Unterlagen (insbesondere Erklärungen, Angaben und Nachweise) nachzureichen, zu vervollständigen oder zu korrigieren (Nachforderung). Die Unterlagen sind vom Bewerber nach Aufforderung durch die Auftraggeberin innerhalb einer angemessenen, nach dem Kalender bestimmten Frist vorzulegen. Werden die nachgeforderten Unterlagen nicht innerhalb der Frist vorgelegt, wird der Teilnahmeantrag ausgeschlossen. Ein neuer Teilnahmeantrag kann zur nächstmöglichen Teilnahmefrist eingereicht werden. Leistungsbeginn ist – abhängig vom Zeitpunkt der Einreichung der Teilnahmeunterlagen – in der Regel 3 Monate nach Ablauf der jeweiligen Einreichungsfrist; der genaue Zeitpunkt des Leistungsbeginns ist den Teilnahmeunterlagen zu entnehmen. Vor Leistungsbeginn haben die Teilnehmer an einer Programmeinweisung teilzunehmen (siehe § 4 Abs. 4 Rahmenvereinbarung). Die Rahmenvereinbarung tritt in Kraft sobald die Auftraggeberin nach Eingang der vollständigen und durch den Bewerber unterzeichneten Teilnahmeunterlagen die Rahmenvereinbarung unterzeichnet hat. Die Unterzeichnung erfolgt in der Regel spätestens innerhalb von 6 Wochen nach Ablauf der jeweils maßgeblichen Einreichungsfrist. Abgeschlossene Rahmenvereinbarungen enden unabhängig vom Zeitpunkt des Vertragsschlusses spätestens zum Ablauf des 31.12.2025. Es wird darauf hingewiesen, dass eine vorzeitige Beendigung abgeschlossener Rahmenvereinbarungen insbesondere möglich ist, wenn festgestellt wird, dass der Bewerber während der Vertragslaufzeit die personellen, räumlichen und materiell-technischen Anforderungen gemäß des Rahmenkonzepts (Anlage 1 zur Rahmenvereinbarung) nicht (mehr) erfüllt. Bei Unklarheiten und Fragen zum Verfahren wenden Sie sich bitte ausschließlich per E-Mail an die in unter I.1) genannte Kontaktstelle. Die Auftraggeberin behält sich vor, Fragen und Antworten in anonymisierter Form allen Bewerbern, denen die Teilnahmeunterlagen übersendet wurden, die aber noch keinen Teilnahmeantrag eingereicht haben, zur Verfügung zu stellen.
Interne Kennung: 52/2024-OH
5.1.1.
Zweck
Art des Auftrags: Dienstleistungen
Haupteinstufung (cpv): 85100000 Dienstleistungen des Gesundheitswesens
5.1.2.
Erfüllungsort
Beliebiger Ort
5.1.3.
Geschätzte Dauer
Datum des Beginns: 01/01/2025
Enddatum der Laufzeit: 31/12/2025
5.1.6.
Allgemeine Informationen
Vorbehaltene Teilnahme: Teilnahme ist nicht vorbehalten.
Auftragsvergabeprojekt nicht aus EU-Mitteln finanziert
Die Beschaffung fällt unter das Übereinkommen über das öffentliche Beschaffungswesen
5.1.9.
Eignungskriterien
Kriterium:
Art: Eignung zur Berufsausübung
Beschreibung: — Eigenerklärung zum Nichtvorliegen von Ausschlussgründen; im Falle einer Bewerbergemeinschaft und/oder des Einsatzes von Unterauftragnehmern ist die Erklärung von jedem Mitglied der Bewerbergemeinschaft bzw. vom Unterauftragnehmer auszufüllen und mit dem Teilnahmeantrag unterschrieben einzureichen.
Anwendung dieses Kriteriums: Verwendet

Kriterium:
Art: Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit
Beschreibung: — Eigenerklärung Haftpflichtversicherung.
Anwendung dieses Kriteriums: Verwendet

Kriterium:
Art: Technische und berufliche Leistungsfähigkeit
Beschreibung: — Eigenerklärung zu den personellen, räumlichen und materiell-technischen Anforderungen, — ggf. Verpflichtungserklärung der Unterauftragnehmer.
Anwendung dieses Kriteriums: Verwendet

Kriterium:
Art: Technische und berufliche Leistungsfähigkeit
Beschreibung: Personelle Anforderungen Staatlich anerkannter Berufs- oder Studienabschluss — DiätassistentIn oder — AbsolventIn mit dem Abschluss Diplom, Bachelor oder Master of Science Oecotrophologie/Ernährungswissenschaft oder fachverwandter Studiengänge mit Zusatzqualifikation entsprechend der den Zertifikaten zugrundeliegenden Curricula (Ernährungsberater/DGE, Ernährungsmedizinischer Berater/DGE, VDD-Fortbildungszertifikat, Zertifikat „Ernährungsberater VDOE“, VFED-Zertifizierung, QUETHEB-Registrierung), Oder Fort- und Weiterbildungen in den Bereichen „indikationsspezifische Kenntnisse der Pathophysiologie und Diätetik“ sowie „Ernährungspsychologie und Methodik/Kommunikation“ einer/s anerkannten Institution/Fachverbandes, — Ärztin/Arzt mit gültigem Fortbildungsnachweis „Ernährungsmedizin“ nach dem Curriculum der Bundesärztekammer. Weitere Voraussetzungen sind: — mind. 2 Jahre Berufs- oder Praxiserfahrung in Ernährungsberatung von Menschen mit den genannten Diagnosegruppen, — Erfahrung im Umgang mit einer Software für Ernährungsanalyse und -auswertung Grundkenntnisse im Umgang mit Web-Anwendungen, — Teilnahme an einer Programmeinweisung. Zusätzliche personelle Anforderungen für Beratung zu speziellen Indikationen ErnährungsberaterInnen, die zu speziellen Indikationen der Essstörungen (F 50.-) beraten, müssen folgende zusätzlichen Anforderungen erfüllen: — Zusatzqualifikation „Essstörungen“ durch Fachverbände, Berufsverbände oder Fachgesellschaften mit einem Mindestumfang von 16 Unterrichtseinheiten (UE), — mind. 2-jährige Berufserfahrung in der Ernährungsberatung von Menschen mit Essstörungen, — fachlicher Austausch, z. B. durch Mitgliedschaft in einer Fachgesellschaft/-verband, Zusammenarbeit mit einer psychotherapeutischen/ärztlichen Praxis, Klinik. Die vom AOK PLUS-Partner eingesetzten Fachkräfte, sofern nicht Muttersprachler, müssen die deutsche Sprache mindestens in der Kompetenzstufe B2 des gemeinsamen europäischen Referenzrahmens für Sprachen inklusive fachspezifischer Begriffe beherrschen. Räumliche Anforderungen Die räumliche Ausstattung muss in angemessener Größe, z. B ausreichender Platz für Begleitpersonen bei Kindern, vorgehalten werden und die Umsetzung des Konzeptes ermöglichen. Die Mindestvoraussetzungen sind: — Beratungsraum für Einzelberatungen/ Erst- und Auswertungsgespräch/Testungen mit Tisch und Stühlen. Die Räume und Flächen sind in einem einwandfreien, hygienisch sauberen, den gesetzlichen Bestimmungen entsprechendem Zustand vorzuhalten. Eine ausreichende Belüftung und Beheizung der Räume ist zu gewährleisten. Weiterhin müssen die Räume barrierefrei zugängig sein. Eine räumliche und/oder zeitliche Vermischung von medizinisch-therapeutischen und gewerblichen Leistungen ist nicht zulässig. Materiell-technische Anforderungen Für die Programmdurchführung bestehen die folgenden apparativen Mindestvoraussetzungen. — PC/ Laptop/ Tablet mit Zugang zum Internet, — Drucker und Scanner, — Software für Ernährungsanalyse und -auswertung; basierend auf dem Bundeslebensmittelschlüssel BLS, wie z. B. —— NutriGuide, —— PRODI, —— DGExpert, —— OptiDiet, —— ernährungsmanager professional, —— BodyCaP Vital – Die Ernährungssoftware. — Seminar- und Präsentationstechnik (Beamer, Flipchart oder Whiteboard, ...), — schriftliche, verständlich und gut leserlich gestaltete Informationen und Arbeitsblätter entsprechend den Diagnosen (Quellen: z. B. ernährungsrelevante Fachgesellschaften/-verbände, Ernährungssoftware), — Anschauungstafeln und/oder Modelle (DGE-Lebensmittelpyramide, -Ernährungskreis, Portionsgrößen, Lebensmittelmoulagen), — Messgeräte: —— Blutdruckmessgeräte (normale und große Manschette), —— Personenwaage bis 200 kg in 100 g Schritten, —— Küchenwaage, —— Maßband. Die Geräte sind stets in einem gewarteten und technisch einwandfreien sowie hygienisch sauberen Zustand zu halten. Auf Verlangen der Auftraggeberin sind geeignete Nachweise (z. B. Zertifikate/Belege) einzureichen.
Anwendung dieses Kriteriums: Verwendet
Informationen über die zweite Phase eines zweiphasigen Verfahrens:
Mindestzahl der zur zweiten Phase des Verfahrens einzuladenden Bewerber: 0
5.1.11.
Auftragsunterlagen
Internetadresse der Auftragsunterlagen: https://www.dtvp.de/Satellite/notice/CXP4YRYR6LH/documents
5.1.12.
Bedingungen für die Auftragsvergabe
Bedingungen für die Einreichung:
Elektronische Einreichung: Nicht zulässig
Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch
Elektronischer Katalog: Nicht zulässig
Varianten: Nicht zulässig
Frist für den Eingang der Angebote: 01/10/2024 23:59:00 (UTC+1)
Informationen über die öffentliche Angebotsöffnung:
Eröffnungsdatum: 01/10/2024 23:59:00 (UTC+1)
Auftragsbedingungen:
Elektronische Rechnungsstellung: Nicht zulässig
Informationen über die Überprüfungsfristen: Für die Einlegung von Rechtsbehelfen gelten u. a. die folgenden Bestimmungen des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB): „§ 134 Informations- und Wartepflicht. (1) Öffentliche Auftraggeber haben die Bieter, deren Angebote nicht berücksichtigt werden sollen, über den Namen des Unternehmens, dessen Angebot angenommen werden soll, über die Gründe der vorgesehenen Nichtberücksichtigung ihres Angebots und über den frühesten Zeitpunkt des Vertragsschlusses unverzüglich in Textform zu informieren. Dies gilt auch für Bewerber, denen keine Information über die Ablehnung ihrer Bewerbung zur Verfügung gestellt wurde, bevor die Mitteilung über die Zuschlagsentscheidung an die betroffenen Bieter ergangen ist. (2) Ein Vertrag darf erst 15 Kalendertage nach Absendung der Information nach Absatz 1 geschlossen werden. Wird die Information auf elektronischem Weg oder per Fax versendet, verkürzt sich die Frist auf 10 Kalendertage. Die Frist beginnt am Tag nach der Absendung der Information durch den Auftraggeber; auf den Tag des Zugangs beim betroffenen Bieter und Bewerber kommt es nicht an. (3) Die Informationspflicht entfällt in Fällen, in denen das Verhandlungsverfahren ohne Teilnahmewettbewerb wegen besonderer Dringlichkeit gerechtfertigt ist... § 135 Unwirksamkeit. (1) Ein öffentlicher Auftrag ist von Anfang an unwirksam, wenn der öffentliche Auftraggeber 1. gegen § 134 verstoßen hat... § 160 Einleitung, Antrag. (1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein. (2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Absatz 6 durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht. (3) Der Antrag ist unzulässig, soweit: 1) der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat (der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt), 2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 4) mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind... § 168 Entscheidung der Vergabekammer. (1) Die Vergabekammer entscheidet, ob der Antragsteller in seinen Rechten verletzt ist und trifft die geeigneten Maßnahmen, um eine Rechtsverletzung zu beseitigen und eine Schädigung der betroffenen Interessen zu verhindern. Sie ist an die Anträge nicht gebunden und kann auch unabhängig davon auf die Rechtmäßigkeit des Vergabeverfahrens einwirken. (2) Ein wirksam erteilter Zuschlag kann nicht aufgehoben werden…“.
5.1.15.
Techniken
Rahmenvereinbarung: Rahmenvereinbarung ohne erneuten Aufruf zum Wettbewerb
Höchstzahl der teilnehmenden Personen: 1
Informationen über das dynamische Beschaffungssystem: Kein dynamisches Beschaffungssystem
5.1.16.
Weitere Informationen, Schlichtung und Nachprüfung
Überprüfungsstelle: Die Vergabekammern des Bundes
Organisation, die zusätzliche Informationen über das Vergabeverfahren bereitstellt: AOK PLUS – Die Gesundheitskasse für Sachsen und Thüringen
Organisation, die Teilnahmeanträge entgegennimmt: AOK PLUS – Die Gesundheitskasse für Sachsen und Thüringen
8. Organisationen
8.1.
ORG-0001
Offizielle Bezeichnung: AOK PLUS – Die Gesundheitskasse für Sachsen und Thüringen
Registrierungsnummer: DE256878834
Postanschrift: Augustinerstraße 38  
Stadt: Erfurt
Postleitzahl: 99084
Land, Gliederung (NUTS): Erfurt, Kreisfreie Stadt (DEG01)
Land: Deutschland
Kontaktperson: Unternehmensbereich Corporate Governance, Geschäftsbereich Zentrale Vergabestelle, z. Hd. Herrn Justitiar Dr. Moritz Weirauch
Telefon: +49 8001059080066
Fax: +49 8001059002-116
Internetadresse: https://plus.aok.de/
Rollen dieser Organisation
Beschaffer
Organisation, die zusätzliche Informationen über das Vergabeverfahren bereitstellt
Organisation, die Teilnahmeanträge entgegennimmt
8.1.
ORG-0002
Offizielle Bezeichnung: Die Vergabekammern des Bundes
Registrierungsnummer: keine Angabe
Postanschrift: Villemombler Straße 76  
Stadt: Bonn
Postleitzahl: 53123
Land, Gliederung (NUTS): Bonn, Kreisfreie Stadt (DEA22)
Land: Deutschland
Telefon: +49 228-9499-0
Fax: +49 228-9499-163
Internetadresse: www.bundeskartellamt.de
Rollen dieser Organisation
Überprüfungsstelle
10. Änderung
Fassung der zu ändernden vorigen Bekanntmachung: 323691-2021
Hauptgrund für die Änderung: Aktualisierte Informationen
10.1.
Änderung
Abschnittskennung: LOT-0000
Beschreibung der Änderungen: Die Auftraggeberin verlängert die Teilnahmemöglichkeit. Anstatt 01.04.2022 muss es daher 01.10.2024 heißen. Bewerber können die vollständig ausgefüllten und unterzeichneten Teilnahmeunterlagen nunmehr bis zum 01.10.2024 einreichen.
Änderung der Auftragsunterlagen am: 26/03/2024
11. Informationen zur Bekanntmachung
11.1.
Informationen zur Bekanntmachung
Kennung/Fassung der Bekanntmachung: d15b6989-c5f0-46d3-b549-bf842cb49359 - 01
Formulartyp: Wettbewerb
Art der Bekanntmachung: Auftrags- oder Konzessionsbekanntmachung – Standardregelung
Datum der Übermittlung der Bekanntmachung: 26/03/2024 13:13:32 (UTC)
Sprachen, in denen diese Bekanntmachung offiziell verfügbar ist: Deutsch
11.2.
Informationen zur Veröffentlichung
Veröffentlichungsnummer der Bekanntmachung: 183300-2024
ABl. S – Nummer der Ausgabe: 62/2024
Datum der Veröffentlichung: 27/03/2024

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