1. Beschaffer
1.1.
Beschaffer
Offizielle Bezeichnung: Ministerium für Bildung und Kultur
Rechtsform des Erwerbers: Regionale Gebietskörperschaft
Tätigkeit des öffentlichen Auftraggebers: Bildung
2. Verfahren
2.1.
Verfahren
Titel: Z2308F Einsatz von Budfis über das MBK
Beschreibung: Beauftragt werden soll die Bereitstellung von dreizehn Bundesfreiwilligen durch einen Freien Träger der Jugendhilfe zum Einsatz an zwölf Grund- und einer Gemeinschaftsschule im Regionalverband Saarbrücken für die Schuljahre 2024/25 bis 2027/28.
Kennung des Verfahrens: 3d8010b0-f387-4f46-84b0-2ccb17ddc28c
Verfahrensart: Verhandlungsverfahren ohne Aufruf zum Wettbewerb
2.1.1.
Zweck
Art des Auftrags: Dienstleistungen
Haupteinstufung (cpv): 75121000 Administrative Dienste im Bildungswesen
2.1.2.
Erfüllungsort
Land, Gliederung (NUTS): Regionalverband Saarbrücken (DEC01)
Land: Deutschland
Zusätzliche Informationen: Mehrere Einsatzstellen im Regionalverband Saarbrücken.
2.1.4.
Allgemeine Informationen
Rechtsgrundlage:
Richtlinie 2014/24/EU
vgv - § 135 Abs. 3 GWB
Anzuwendende grenzübergreifende Rechtsvorschrift:
5. Los
5.1.
Los: LOT-0001
Titel: Einsatz von Budfis über das MBK
Beschreibung: Beauftragt werden soll die Bereitstellung von dreizehn Bundesfreiwilligen durch einen Freien Träger der Jugendhilfe zum Einsatz an zwölf Grund- und einer Gemeinschaftsschule im Regionalverband Saarbrücken für die Schuljahre 2024/25 bis 2027/28. Hintergrund der zu erbringenden Leistung ist die kooperative Entwicklung inklusiver Strukturen an den Schulen bei Entfaltung einer präventiven Wirkung im Hinblick auf die Entstehung seelischer Behinderung oder drohender seelischer Behinderung im Sinne des § 35a SGB XIII. Zur Verwirklichung dieser anspruchsvollen Ziele ist ein Kooperationsprojekt des Ministeriums für Bildung und Kultur mit dem Jugendamt des Regionalverbands Saarbrücken an der Schnittstelle von schulischer Bildung und Jugendhilfe eingerichtet, in dessen Rahmen der Einsatz der Bundesfreiwilligen erfolgen soll. Der Kooperationspartner muss daher über tiefgehende Kenntnisse und umfangreiche Erfahrungen sowohl in Strukturen und Praktiken der Jugendhilfe wie auch im Zusammenhang schulischer Bildung verfügen. Insbesondere für den schulischen Bereich ist hier die Kenntnis der landesrechtlichen Regelungen, Zuständigkeiten und Spezifika notwendig. Vor diesem Hintergrund ist eine fundiert-qualifizierte und methodisch klare Projektbetreuung durch den Auftragnehmer unabdingbar, damit die Verwirklichung des vorgenannten Kooperationsprojekts aktiv unterstützt und ermöglicht wird. Die Ausgestaltung der Zusammenarbeit zwischen Auftraggeber und Auftragnehmer erfolgt auf den Grundsätzen des Bundesfreiwilligendienstgesetzes (BDFG), ebenso die praktische Umsetzung. Aus diesem Grunde sind hier hierfür tiefgehende Kenntnisse des BDFG und seiner Struktur notwendig. Der Auftragsnehmer wird mit der Durchführung der gesetzlich vorgeschriebenen Seminare nach § 6 Abs. 5 BDFG im Umfang von 25 Bildungsseminartagen (bzw. 12 bei über 27. Jährigen pro Jahr) beauftragt. Außerdem ist eine vertiefte Kenntnis der Länderspezifik sowohl im Bereich der inklusiven Bildung als auch der multiprofessionellen Zusammenarbeit im schulischen Feld allgemein und den spezifischen Praktiken der Schulstandorte notwendig. Unbedingt notwendig ist die Möglichkeit unmittelbarer zeitlicher und örtlicher Intervention, wofür das Vorhalten von Personal- und Verwaltungsstrukturen im Einzugsbereich der Schulen unerlässlich ist. Für die beteiligten Kooperationspartner aus Jugendhilfe, Bildungsverwaltung und Schulen, außerdem für die für die eingesetzten Jugendlichen, muss ein Höchstmaß an Erreichbarkeit, Koordinationsfähigkeit und Agilität zu jedem Zeitpunkt sichergestellt sein, um gegebenenfalls auch kurzfristig auftretende Fragestellungen und Problemlagen unverzüglich im Sinne des Erfolgs des Kooperationsprojektes lösen zu können. Die Rekrutierung geeigneter Freiwilliger erfolgt jährlich. Zur kontinuierlichen Umsetzung des Projektes muss der Anbieter daher auch über eine gute Vernetzung verfügen und qualifiziertes Personal wie räumliche Kapazitäten vorhalten. Ergänzt werden muss dies durch Kenntnisse, Strukturen und Erfahrungen in der notwendigen engen Zusammenarbeit mit dem auf Bundesebene verantwortlichen Bundesamt für Familie und zivilgesellschaftliche Aufgaben (BAFzA). Besonders für den Umgang mit den Verantwortlichen in den unmittelbaren Einsatzstellen der Bundesfreiwilligen (Schulen), in den Einarbeitungsphasen und bei Konflikten sind beim Auftragsnehmer langjährige fundierte pädagogisch-fachliche Kompetenzen, sowie Personalentwicklungskompetenzen insbesondere im Hinblick auf Jugendliche im sensiblen Übergang zwischen Schullaufbahn und Beruf, unabdingbar. Die multiprofessionelle Zusammenarbeit an der Schnittstelle von schulischer Bildung und Jugendhilfe ist eines der großen pädagogischen Handlungsfelder der kommenden Jahre. Die Erfahrungen im angesprochenen Kooperationsprojekt im Regionalverband sind modellhaft zukunftsweisend für die vom Bundesgesetzgeber angestoßenen Entwicklungsbereiche inklusiver Kinder- und Jugendhilfe für das gesamte Saarland. Es geht daher auch darum, in der konkreten Ausgestaltung des vorliegenden Auftrags, verwertbare und übertragbare Erfahrungen und Erkenntnisse für den zukünftigen Prozess in der Kooperation mit einem kompetenten Anbieter zu generieren. Die gewonnenen Erkenntnisse können Grundlage zukünftiger politischer Entscheidungen im Bildungs- und Jugendhilfebereich werden.
Interne Kennung: Z2308F
5.1.1.
Zweck
Art des Auftrags: Dienstleistungen
Haupteinstufung (cpv): 75121000 Administrative Dienste im Bildungswesen
Optionen:
Beschreibung der Optionen: Der Auftraggeber behält sich vor, bei einer Ausweitung des Infrastrukturmodells im Zuständigkeitsbereich der Jugendhilfe des Regionalverbands Saarbrücken, die Anzahl der bereitzustellenden Bundesfreiwilligen um bis zu 20 Personen zu erhöhen.
5.1.2.
Erfüllungsort
Land, Gliederung (NUTS): Regionalverband Saarbrücken (DEC01)
Land: Deutschland
5.1.3.
Geschätzte Dauer
Laufzeit: 4 Jahr
5.1.4.
Verlängerung
Der Erwerber behält sich das Recht vor, zusätzliche Käufe vom Auftragnehmer zu tätigen, wie hier beschrieben: Der Auftraggeber behält sich vor, bei einer Ausweitung des Infrastrukturmodells im Zuständigkeitsbereich der Jugendhilfe des Regionalverbands Saarbrücken, die Anzahl der bereitzustellenden Bundesfreiwilligen um bis zu 20 Personen zu erhöhen.
5.1.6.
Allgemeine Informationen
Auftragsvergabeprojekt nicht aus EU-Mitteln finanziert
Die Beschaffung fällt unter das Übereinkommen über das öffentliche Beschaffungswesen
5.1.7.
Strategische Auftragsvergabe
Ziel der strategischen Auftragsvergabe: Erfüllung sozialer Zielsetzungen
Beschreibung: Kooperationsvertrag zur Bereitstellung und Betreuung von dreizehn an Schulen des Regionalverbandes Saarbücken eingesetzten Bundesfreiwilligen für ein inklusives Infrastrukturmodell
Konzept zur Verringerung der Umweltauswirkungen: Sonstiges
Gefördertes soziales Ziel: Zugang für alle
5.1.12.
Bedingungen für die Auftragsvergabe
Informationen über die Überprüfungsfristen: Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB) § 135 Unwirksamkeit (1) Ein öffentlicher Auftrag ist von Anfang an unwirksam, wenn der öffentliche Auftraggeber 1. gegen § 134 verstoßen hat oder 2. den Auftrag ohne vorherige Veröffentlichung einer Bekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen Union vergeben hat, ohne dass dies aufgrund Gesetzes gestattet ist, und dieser Verstoß in einem Nachprüfungsverfahren festgestellt worden ist. (2) Die Unwirksamkeit nach Absatz 1 kann nur festgestellt werden, wenn sie im Nachprüfungsverfahren innerhalb von 30 Kalendertagen nach der Information der betroffenen Bieter und Bewerber durch den öffentlichen Auftraggeber über den Abschluss des Vertrags, jedoch nicht später als sechs Monate nach Vertragsschluss geltend gemacht worden ist. Hat der Auftraggeber die Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union bekannt gemacht, endet die Frist zur Geltendmachung der Unwirksamkeit 30 Kalendertage nach Veröffentlichung der Bekanntmachung der Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union. (3) Die Unwirksamkeit nach Absatz 1 Nummer 2 tritt nicht ein, wenn 1. der öffentliche Auftraggeber der Ansicht ist, dass die Auftragsvergabe ohne vorherige Veröffentlichung einer Bekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen Union zulässig ist, 2. der öffentliche Auftraggeber eine Bekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen Union veröffentlicht hat, mit der er die Absicht bekundet, den Vertrag abzuschließen, und 3. der Vertrag nicht vor Ablauf einer Frist von mindestens zehn Kalendertagen, gerechnet ab dem Tag nach der Veröffentlichung dieser Bekanntmachung, abgeschlossen wurde. Die Bekanntmachung nach Satz 1 Nummer 2 muss den Namen und die Kontaktdaten des öffentlichen Auftraggebers, die Beschreibung des Vertragsgegenstands, die Begründung der Entscheidung des Auftraggebers, den Auftrag ohne vorherige Veröffentlichung einer Bekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen Union zu vergeben, und den Namen und die Kontaktdaten des Unternehmens, das den Zuschlag erhalten soll, umfassen.
5.1.15.
Techniken
Rahmenvereinbarung: Keine Rahmenvereinbarung
Informationen über das dynamische Beschaffungssystem: Kein dynamisches Beschaffungssystem
5.1.16.
Weitere Informationen, Schlichtung und Nachprüfung
Überprüfungsstelle: Vergabekammern des Saarlandes
Organisation, die zusätzliche Informationen über das Vergabeverfahren bereitstellt: Ministerium für Bildung und Kultur
Organisation, die weitere Informationen für die Nachprüfungsverfahren bereitstellt: Ministerium für Bildung und Kultur
8. Organisationen
8.1.
ORG-0001
Offizielle Bezeichnung: Ministerium für Bildung und Kultur
Registrierungsnummer: 10000000-00106010000001-57
Postanschrift: Trierer Straße 33
Stadt: Saarbrücken
Postleitzahl: 66111
Land, Gliederung (NUTS): Regionalverband Saarbrücken (DEC01)
Land: Deutschland
Kontaktperson: Ref. A3/Zentrale Vergabestelle
Telefon: +496815017991
Rollen dieser Organisation:
Beschaffer
Organisation, die zusätzliche Informationen über das Vergabeverfahren bereitstellt
Organisation, die weitere Informationen für die Nachprüfungsverfahren bereitstellt
8.1.
ORG-0002
Offizielle Bezeichnung: Vergabekammern des Saarlandes
Registrierungsnummer: 10000000-00108010000001-47
Postanschrift: Franz-Josef-Röder-Str. 17
Stadt: Saarbrücken
Postleitzahl: 66119
Land, Gliederung (NUTS): Regionalverband Saarbrücken (DEC01)
Land: Deutschland
Telefon: +496815014994
Rollen dieser Organisation:
Überprüfungsstelle
8.1.
ORG-0003
Offizielle Bezeichnung: Internationaler Bund Südwest gGmbH für Bildung und soziale Dienste
Registrierungsnummer: AG Frankfurt am Main, HRB102111
Postanschrift: Weißenburger Str. 19
Stadt: Saarbrücken
Postleitzahl: 66113
Land, Gliederung (NUTS): Regionalverband Saarbrücken (DEC01)
Land: Deutschland
Telefon: 000
Rollen dieser Organisation:
Bieter
8.1.
ORG-0004
Offizielle Bezeichnung: Beschaffungsamt des BMI
Registrierungsnummer: 994-DOEVD-83
Stadt: Bonn
Postleitzahl: 53119
Land, Gliederung (NUTS): Bonn, Kreisfreie Stadt (DEA22)
Land: Deutschland
Telefon: +49228996100
Rollen dieser Organisation:
TED eSender
10. Änderung
11. Informationen zur Bekanntmachung
11.1.
Informationen zur Bekanntmachung
Kennung/Fassung der Bekanntmachung: bb2a6397-8c57-410b-a967-2ee8fb9c05db - 01
Formulartyp: Vorankündigung – Direktvergabe
Art der Bekanntmachung: Freiwillige Ex-ante-Transparenzbekanntmachung
Datum der Übermittlung der Bekanntmachung: 26/03/2024 00:00:00 (UTC+1)
Sprachen, in denen diese Bekanntmachung offiziell verfügbar ist: Deutsch
11.2.
Informationen zur Veröffentlichung
Veröffentlichungsnummer der Bekanntmachung: 184226-2024
ABl. S – Nummer der Ausgabe: 62/2024
Datum der Veröffentlichung: 27/03/2024