5.1.1.
Zweck
Art des Auftrags: Dienstleistungen
Haupteinstufung (cpv): 71221000 Dienstleistungen von Architekturbüros bei Gebäuden
Zusätzliche Einstufung (cpv): 71000000 Dienstleistungen von Architektur-, Konstruktions- und Ingenieurbüros und Prüfstellen, 71222000 Dienstleistungen von Architekturbüros bei Freianlagen
Optionen:
Beschreibung der Optionen: Die Beauftragung erfolgt stufenweise. Mit Zuschlagserteilung werden zunächst die Leistungen der LPH 1 bis 3 (im für die Erstellung der HU Bau gem. § 10 Abs. 1 Nr. 1 ThürKHG notwendigen Umfang) vergeben. Dabei wird besonderer Wert auf eine gründliche Grundlagenermittlung gelegt. Der Auftraggeber ist berechtigt (einseitige Option), den Auftragnehmer auch mit den Leistungen der LPH 3 bis 8 zu beauftragen, voraussichtlich in den Stufen 2 (LPH 4 bis 6), 3 (LPH 7 und 8) und 4 (LPH 9). Ob die LPH 9 abgerufen wird, ist derzeit auch bei Realisierung des Vorhabens ungewiss. Ein Rechtsanspruch auf den Abruf der Stufen 2 bis 4 besteht nicht.
5.1.2.
Erfüllungsort
Postanschrift: Henry-van-de-Velde-Straße 2
Stadt: Weimar
Postleitzahl: 99425
Land, Gliederung (NUTS): Weimar, Kreisfreie Stadt (DEG05)
Land: Deutschland
5.1.4.
Verlängerung
Der Erwerber behält sich das Recht vor, zusätzliche Käufe vom Auftragnehmer zu tätigen, wie hier beschrieben: Hinweis: Die oben genannten Laufzeit von 30 Monaten lässt den Abruf der LPH 9 außer Betracht.
5.1.6.
Allgemeine Informationen
Vorbehaltene Teilnahme: Teilnahme ist nicht vorbehalten.
Die Namen und beruflichen Qualifikationen des zur Auftragsausführung eingesetzten Personals sind anzugeben: Erforderlich für den Teilnahmeantrag
Auftragsvergabeprojekt nicht aus EU-Mitteln finanziert
Die Beschaffung fällt unter das Übereinkommen über das öffentliche Beschaffungswesen
Diese Auftragsvergabe ist auch für kleine und mittlere Unternehmen (KMU) geeignet
5.1.7.
Strategische Auftragsvergabe
Ziel der strategischen Auftragsvergabe: Keine strategische Beschaffung
5.1.9.
Eignungskriterien
Kriterium:
Art: Eignung zur Berufsausübung
Bezeichnung: Gem. § 44 Abs. 2 VgV Nachweis des Berufsstandes „Architekt“ oder „Ingenieur mit Nachweis der Bauvorlageberechtigung“ (vgl. § 64 Abs. 2 ThürBO) für den vorgesehenen Projektleiter und den vorgesehenen Bauüberwacher
Beschreibung: Der jeweilige Nachweis ist durch Beifügung einer Abschrift der Eintragung, einer Bestätigung oder eines Ausdrucks des Mitgliederverzeichnisses einer Architekten- oder Ingenieurkammer zu erbringen. Mindestens ein am Projekt beteiligter Projektleiter und Bauleiter muss diese Bezeichnung nachweisen können. Bei Bildung einer Bewerbergemeinschaft genügt dieser Nachweis für die Bewerbergemeinschaft.
Kriterium:
Art: Eignung zur Berufsausübung
Bezeichnung: Nachweis der Eintragung in einem Berufs- oder Handelsregister gem. § 44 Abs. 1 VgV
Beschreibung: Nachweis ist zu führen durch Vorlage des Auszugs als Scan; nicht älter als drei Monate
Kriterium:
Art: Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit
Bezeichnung: Umsatz im Bereich Objektplanung Gebäude
Beschreibung: Vorzulegen ist eine Eigenerklärung über den Umsatz des Unternehmens in den letzten drei abgeschlossenen Geschäftsjahren im Bereich Objektplanung Gebäude, sofern der Bieter bereits seit dieser Zeit besteht; andernfalls Erklärung über den Umsatz des Bieters bezüglich der entsprechenden Dienstleistungen seit dessen Bestehen
Anhand der Kriterien werden die Bewerber ausgewählt, die zur zweiten Phase des Verfahrens eingeladen werden sollen
Kriterium:
Art: Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit
Bezeichnung: Berufshaftpflichtversicherung; enthält Mindestanforderung an die Deckungshöhe
Beschreibung: Vorzulegen ist der Nachweis des Bestehens einer Berufshaftpflichtversicherung mit einer Deckungshöhe von je 3 Mio. € für Personen-, Sach- und Vermögensschäden durch Vorlage des Versicherungsscheins als Scan. Sollte momentan eine Berufshaftpflichtversicherung mit einer geringeren Deckungssumme bestehen, ist neben dem Nachweis der bestehenden Berufshaftpflichtversi-cherung eine formlose Eigenerklärung des Bewerbers beizufügen, dass im Auftragsfall die Deckungssumme wie gefordert, erhöht wird. Bei Bildung einer Bewerbergemeinschaft muss jedes Mitglied das Vorliegen einer Berufshaftpflichtversicherung nachweisen und die Gemeinschaft eine Erklärung des Inhalts abgeben, dass im Auftragsfall für die zu bildende ARGE eine deren Haftung im geforderten Umfang deckende Versicherung abgeschlossen wird.
Kriterium:
Art: Technische und berufliche Leistungsfähigkeit
Bezeichnung: Referenzen; es werden Mindesanforderungen gestellt.
Beschreibung: Jeder Bewerber muss geeignete Referenzen im Sinne von § 46 Absatz 3 Nr. 1 VgV nachweisen. Hierfür sind Referenzobjekte zu benennen, deren Planungsanforderungen mit denen der zu vergebenden Planungsleistung vergleichbar sind. Vergleichbar sind Referenzen für Aufträge über die Planung und Bauüberwachung beim Um- oder Neubau von Akutkrankenhäusern, mind. LPH 2 bis 8 nach § 34 Abs. 3 HOAI (oder vergleichbar, wenn die Leistung im Ausland erbracht wurde). Es können Referenzen aus den letzten sieben Jahren benannt werden; Stichtag ist der Tag der Veröffentlichung der Bekanntmachung im Supplement zum Amtsblatt der EU. In Bezug auf die LPH 8 genügt es, dass innerhalb des Referenzzeitraums mit den Ausbaugewerken begonnen wurde. Ein Projekt fällt auch noch in den Referenzzeitraum, wenn die Inbetriebnahme (Aufnahme des Patientenbetriebs) innerhalb der Frist erfolgte. Mindestanforderung 1: Es müssen wenigstens zwei geeignete Referenzen über im vorstehenden Sinne vergleichbare Planungsleistungen vorgelegt werden. Mindestanforderung 2: In mindestens einem der Referenzprojekte müssen die Bauleistungen EU-weit gem. VOB/A-EU vergeben worden sein. Mindestanforderung 3: In einem der Referenzprojekte muss die Nettobausumme der KG 200 bis 600 nach DIN 276 den Betrag von 5 Mio. EUR überschritten haben.
Anhand der Kriterien werden die Bewerber ausgewählt, die zur zweiten Phase des Verfahrens eingeladen werden sollen
Kriterium:
Art: Technische und berufliche Leistungsfähigkeit
Bezeichnung: Eigenerklärung zur durchschnittlichen jährlichen Beschäftigtenzahl. Es werden Mindestanforderungen gestellt.
Beschreibung: Vorzulegen ist eine Eigenerklärung, aus der die durchschnittliche jährliche Beschäftigtenzahl des Unternehmens und die Zahl seiner Führungskräfte in den Jahren 2022 bis 2024 ersichtlich sind. Das Formblatt „Teilnahmeantrag“ ist zu verwenden. Mindestanforderung: Beim Bewerber müssen mindestens 5 Berufsträger (Architekt:innen oder Ingenieur:innen) festangestellt sein.
Anhand der Kriterien werden die Bewerber ausgewählt, die zur zweiten Phase des Verfahrens eingeladen werden sollen
Kriterium:
Art: Eignung zur Berufsausübung
Bezeichnung: Angabe zu den technischen Fachkräften
Beschreibung: Anzugeben sind die technischen Fachkräfte (Projektleiter:in; stellvertretende:r Projektleiter:in; Bauüberwacher:in), die im Zusammenhang mit der Leistungserbringung eingesetzt werden sollen.
Informationen über die zweite Phase eines zweiphasigen Verfahrens:
Mindestzahl der zur zweiten Phase des Verfahrens einzuladenden Bewerber: 3
Höchstzahl der zur zweiten Phase des Verfahrens einzuladenden Bewerber: 5
Das Verfahren wird in mehreren aufeinanderfolgenden Phasen durchgeführt. In jeder Phase können einige Teilnehmer ausgeschlossen werden
Der Erwerber behält sich das Recht vor, den Auftrag aufgrund der ursprünglichen Angebote ohne weitere Verhandlungen zu vergeben
5.1.10.
Zuschlagskriterien
Kriterium:
Art: Qualität
Beschreibung: Arbeitsweise des Büros und Herangehensweise an die Aufgabe: 40 %
Kriterium:
Art: Qualität
Beschreibung: Organisation und Erfahrung des vorgesehenen Personals: 20 %
Kriterium:
Art: Qualität
Beschreibung: Präsentation: 10 %
Kriterium:
Art: Preis
Beschreibung: Honorarangebot: 30 %
5.1.11.
Auftragsunterlagen
Sprachen, in denen die Auftragsunterlagen offiziell verfügbar sind:
5.1.12.
Bedingungen für die Auftragsvergabe
Bedingungen für die Einreichung:
Elektronische Einreichung: Erforderlich
Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch
Elektronischer Katalog: Nicht zulässig
Varianten: Nicht zulässig
Frist für den Eingang der Teilnahmeanträge: 26/04/2024 12:00:00 (UTC+2)
Informationen, die nach Ablauf der Einreichungsfrist ergänzt werden können:
Nach Ermessen des Käufers können alle fehlenden Bieterunterlagen nach Fristablauf nachgereicht werden.
Zusätzliche Informationen: Nach § 56 Abs. 2 und 3 VgV kann der Auftraggeber den Bewerber oder Bieter unter Einhaltung der Grundsätze der Transparenz und der Gleichbehandlung auffordern, fehlende, unvollständige oder fehlerhafte unternehmensbezogene Unterlagen, insbesondere Eigenerklärungen, Angaben, Bescheinigungen oder sonstige Nachweise, nachzureichen, zu vervollständigen oder zu korrigieren, oder fehlende oder unvollständige leistungsbezogene Unterlagen nachzureichen oder zu vervollständigen. Die Nachforderung von leistungsbezogenen Unterlagen, die die Wirtschaftlichkeitsbewertung der Angebote anhand der Zuschlagskriterien betreffen, ist ausgeschlossen. Dies gilt nicht für Preisangaben, wenn es sich um unwesentliche Einzelpositionen handelt, deren Einzelpreise den Gesamtpreis nicht verändern oder die Wertungsreihenfolge und den Wettbewerb nicht beeinträchtigen.
Auftragsbedingungen:
Elektronische Rechnungsstellung: Erforderlich
Informationen über die Überprüfungsfristen: Nach § 160 Abs. 3 GWB ist der ein Antrag auf Vergabenachprüfung unzulässig, soweit 1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt, 2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. Das Vorstehende gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2 GWB. § 134 Absatz 1 Satz 2 GWB bleibt unberührt.
5.1.15.
Techniken
Rahmenvereinbarung: Keine Rahmenvereinbarung
Informationen über das dynamische Beschaffungssystem: Kein dynamisches Beschaffungssystem
5.1.16.
Weitere Informationen, Schlichtung und Nachprüfung
Überprüfungsstelle: Vergabekammer des Freistaats Thüringen