1. Beschaffer
1.1.
Beschaffer
Offizielle Bezeichnung: Thüringer Staatslotterie AöR
Rechtsform des Erwerbers: Von einer regionalen Gebietskörperschaft kontrollierte Einrichtung des öffentlichen Rechts
Tätigkeit des öffentlichen Auftraggebers: Allgemeine öffentliche Verwaltung
2. Verfahren
2.1.
Verfahren
Titel: Rahmenvertrag zur Herstellung und Lieferung von Sofortlosen der Thüringer Staatslotterie AöR
Beschreibung: Die Thüringer Staatslotterie sucht im Wege der Neuvergabe ein Unternehmen für die Produktion und Lieferung von Sofortlosen. Dabei sind die von der Thüringer Staatslotterie geforderten Sicherheitsauflagen und die festgelegten Parameter in Bezug auf Produktion und Lieferung zu beachten und einzuhalten.
Kennung des Verfahrens: 74ad960d-be85-497a-8bf8-e311acb20665
Interne Kennung: VOL2023-0147
Verfahrensart: Offenes Verfahren
2.1.1.
Zweck
Art des Auftrags: Dienstleistungen
Haupteinstufung (cpv): 79800000 Druckereidienste und verbundene Dienstleistungen des Druckgewerbes
2.1.2.
Erfüllungsort
Land, Gliederung (NUTS): Suhl, Kreisfreie Stadt (DEG04)
Land: Deutschland
2.1.3.
Wert
Höchstwert der Rahmenvereinbarung: 1 900 000,00 EUR
2.1.4.
Allgemeine Informationen
Rechtsgrundlage:
Richtlinie 2014/24/EU
vgv -
5. Los
5.1.
Los: LOT-0001
Titel: Rahmenvertrag zur Herstellung und Lieferung von Sofortlosen der Thüringer Staatslotterie AöR
Beschreibung: Die Thüringer Staatslotterie sucht im Wege der Neuvergabe ein Unternehmen für die Produktion und Lieferung von Sofortlosen. Dabei sind die von der Thüringer Staatslotterie geforderten Sicherheitsauflagen und die festgelegten Parameter in Bezug auf Produktion und Lieferung zu beachten und einzuhalten.
Interne Kennung: VOL2023-0147
5.1.1.
Zweck
Art des Auftrags: Dienstleistungen
Zusätzliche Art des Auftrags: Lieferungen
Haupteinstufung (cpv): 79800000 Druckereidienste und verbundene Dienstleistungen des Druckgewerbes
5.1.2.
Erfüllungsort
Land, Gliederung (NUTS): Suhl, Kreisfreie Stadt (DEG04)
Land: Deutschland
5.1.3.
Geschätzte Dauer
Datum des Beginns: 01/07/2024
Enddatum der Laufzeit: 30/06/2028
5.1.5.
Wert
Höchstwert der Rahmenvereinbarung: 1 900 000,00 EUR
5.1.6.
Allgemeine Informationen
Auftragsvergabeprojekt nicht aus EU-Mitteln finanziert
Die Beschaffung fällt unter das Übereinkommen über das öffentliche Beschaffungswesen
Zusätzliche Informationen: Die folgenden, nach dem Thüringer Vergabegesetz verpflichtend vorzulegenden Erklärungen und Nachweise sind nur von demjenigen Bieter, dem nach Abschluss der Wertung der Angebote der Zuschlag erteilt werden soll (Bestbieter), vorzulegen. Der Auftraggeber fordert nur den Bestbieter auf, die nach dem ThürVgG verpflichtend vorzulegenden Erklärungen und Nachweise innerhalb der Frist von fünf Werktagen vorzulegen. Die Frist beginnt an dem Tag, der auf die Absendung dieser Aufforderung folgt. Werden die nach diesem Gesetz verpflichtend vorzulegenden Erklärungen und Nachweise nicht innerhalb dieser Frist (fünf Werktage) rechtzeitig beim Auftraggeber vorgelegt, ist das Angebot von der Wertung auszuschließen. Die vor-zulegenden Erklärungen und Nachweise für das Vergabeverfahren können ausschließlich elektronisch eingereicht werden. Die Übersendung hat über die E-Vergabe-Plattform des Bundes zu erfolgen. - Verpflichtungserklärung, dass der Bewerber für den Fall des Nachunternehmereinsatzes ge-mäß § 12 Abs. 1 und 3 ThürVgG den Nachunternehmer die Bestimmung zur Beachtung der Tariftreue und Entgeltgleichheit nach § 10 ThürVgG sowie zur Beachtung der ILO-Kernarbeitsnormen nach § 11 ThürVgG auferlegt (Anlage 22), - Verpflichtungserklärung, dass sich der Bewerber im Auftragsfalle verpflichtet, den Auftrag gemäß der Leistungsbeschreibung ausschließlich mit Waren auszuführen, die nachweislich oder gemäß einer entsprechenden Zusicherung unter Beachtung der ILO-Kernarbeitsnormen gewonnen oder hergestellt worden sind (Ergänzende Vertragsbedingungen zur Beachtung der ILO-Kernarbeitsnormen, §§ 11 und 12 Abs. 2 ThürVgG, Anlage 23), - Verpflichtungserklärung, dass sich der Bewerber im Auftragsfalle zur Einhaltung der Tarif-treue/Mindestentgelte und der Entgeltgleichheit verpflichtet (Ergänzende Vertragsbedingun-gen zur Tariftreue und Entgeltgleichheit (§§ 10 und 12 Abs. 2 ThürVgG), Anlage 24), - Nachunternehmererklärung zur Beachtung der ILO-Kernarbeitsnormen nach §§ 11 und 12 Abs. 2 ThürVgG (Nachunternehmererklärung zur Beachtung der ILO-Kernarbeitsnormen (§§ 11 und 12 Abs. 2 ThürVgG) (Anlage 25). - Nachunternehmererklärung zur Einhaltung der Tariftreue und Entgeltgleichheit nach §§ 10, 12 Abs. 2 und 15 Abs. 2 ThürVgG (Nachunternehmererklärung zur Tariftreue und Entgelt-gleichheit (§§ 10, 12 Abs. 2 und 15 Abs. 2 ThürVgG), (Anlage 26), Der Auftraggeber weist darauf hin, dass die Vorgaben zur Tariftreue und Entgeltgleichheit für aus-ländische Bieter wie auch ausländische Nachunternehmer inhaltlich nur dann gelten, wenn die Dienst-leistungen auch tatsächlich in den Anwendungsbereich des Arbeitnehmer-Entsendegesetzes fallen [„Tarifvertrag, an den das Unternehmen nach dem AEntG gebunden ist“]. Das setzt voraus, dass Ar-beitnehmer eines ausländischen Bieters oder Nachunternehmers auch tatsächlich zur Auftragsausführung in die Bundesrepublik Deutschland entsandt werden. Bei Ausführungstätigkeiten im Ausland gelten die Vorgaben für Tariftreue und Entgeltgleichheit nach den hier gültigen Tarifverträgen daher nicht. Die übrigen Vorgaben (insbesondere zum Nachunternehmereinsatz) gelten allerdings ohnehin. Es wird darauf hingewiesen, dass die Unterzeichnung und Einreichung sämtlicher Formulare dennoch verpflichtend ist und bei einer Verweigerung der Vorlage das Angebot von der weiteren Wertung auszuschließen ist; wenn dann z.B. entgegen der ursprünglichen Planung des Bieters doch Arbeitnehmer nach Deutschland entsandt werden, leben die Tariftreuevorgaben für diese entsandten Ar-beitnehmer auf.
5.1.7.
Strategische Auftragsvergabe
Ziel der strategischen Auftragsvergabe: Keine strategische Beschaffung
5.1.10.
Zuschlagskriterien
Kriterium:
Art: Qualität
Bezeichnung: Qualität
Beschreibung: Qualität: Auf der ersten Stufe wird ausschließlich die Qualität der vom Bieter eingesendeten Musterlose bewertet (siehe Punkt 1.1.1 bis 1.1.4 der Tabelle unter Ziff. 5.1 des Leitfadens). Die Bieter müssen mindestens 450 Punkte von den geforderten 600 Punkten erreichen. Ergibt die Prüfung der Qualität der Musterlose weniger als 450 Punkte, wird das Angebot aus dem Verfahren ausgeschlossen. Unter Ziff. 5.4.1 bis 5.4.4 des Leitfadens werden die einzelnen Zuschlagskriterien und die Anforderungen der TSL erläutert. Das Kriterum Qualität wird mit 60% gewertet.
Gewichtung (Prozentanteil, genau): 60
Kriterium:
Art: Preis
Bezeichnung: Preis
Beschreibung: Preis: Auf der zweiten Stufe werden die Angebote, die eine Qualität der Musterlose von > / = 450 Punkten aufweisen und jedes Ausschlusskriterium erfüllen können, nach dem Punktsystem bewertet. Die Angebotswertung hinsichtlich des Zuschlagskriteriums „Preis" erfolgt auf Grundlage des vom Bieter im Preisblatt angebotenen „Gesamtangebotspreises“. Der Gesamtpreis wird mit 40 % gewichtet.
Gewichtung (Prozentanteil, genau): 40
5.1.12.
Bedingungen für die Auftragsvergabe
Informationen über die Überprüfungsfristen: Der Bieter wird aufgefordert, die Teile seines Angebots, die ein Betriebs- oder Geschäftsgeheimnis beinhalten, deutlich zu kennzeichnen. Geschieht dies nicht, kann die Vergabekammer im Falle eines Nachprüfungsverfahrens gegebenenfalls von einer Zustimmung auf Einsicht ausgehen (§ 165 Abs. 3 GWB). Der Auftraggeber ist als Vergabestelle bei der Einleitung eines Nachprüfungsverfahrens dazu verpflichtet, die Vergabeakten der Vergabekammer sofort zur Verfügung zu stellen (§ 163 Abs. 2 S. 4 GWB). Unternehmen haben einen Anspruch auf Einhaltung der bieterschützenden Bestimmungen über das Vergabeverfahren gegenüber dem öffentlichen Auftraggeber. Sieht sich ein am Auftrag interessier-tes Unternehmen durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften in seinen Rechten verletzt, ist der Verstoß innerhalb von 10 Kalendertagen bei der TSL zu rügen (§ 160 Abs. 3 Nr. 1 GWB). Verstöße, die aufgrund der Bekanntmachung oder der Vergabeunterlagen erkennbar sind, müssen spätestens bis zu der in der Bekanntmachung genannten Frist zur Abgabe der Angebote gegenüber der TSL geltend gemacht werden (§ 160 Abs. 3 Nr. 2 3 GWB). Teilt die TSL dem Unternehmen mit, seiner Rüge nicht abhelfen zu wollen, so besteht die Möglichkeit, innerhalb von 15 Tagen nach Eingang der Mitteilung einen Antrag auf Nachprüfung bei der Vergabekammer des Freistaates Thüringen (Thüringer Landesverwaltungsamt, Vergabekammer des Freistaates Thüringen, Jorge-Semprún-Platz 4, 99423 Weimar, Telefon: +49 (0) 361/ 57332-1254, Te-lefax: +49 (0) 361/ 57332-1059, E-Mail: vergabekammer@tlvwa.thueringen.de) zu stellen. Bieter, deren Angebote für den Zuschlag nicht berücksichtigt werden sollen, werden vor dem Zu-schlag gemäß § 134 Abs. 2 GWB darüber informiert. Ein Vertrag darf erst 15 Kalendertrage nach Absendung dieser Information durch die TSL geschlossen werden. Wird die Information auf elektro-nischem Weg oder per Fax versendet, verkürzt sich die Frist auf zehn Kalendertage. Die Frist be-ginnt am Tag nach Absendung der Information durch die TSL. Die Unwirksamkeit einer Beauftragung kann gemäß § 135 GWB nur festgestellt werden, wenn sie im Nachprüfungsverfahren innerhalb von 30 Kalendertagen ab Kenntnis des Verstoßes, jedoch nicht später als sechs Monate nach Vertragsschluss geltend gemacht worden ist. Hat der Auftraggeber die Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union bekannt gemacht, endet die Frist zur Gel-tendmachung der Unwirksamkeit 30 Kalendertage nach Veröffentlichung der Bekanntmachung der Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union.
5.1.15.
Techniken
Rahmenvereinbarung: Rahmenvereinbarung ohne erneuten Aufruf zum Wettbewerb
Informationen über das dynamische Beschaffungssystem: Kein dynamisches Beschaffungssystem
5.1.16.
Weitere Informationen, Schlichtung und Nachprüfung
Überprüfungsstelle: Thüringer Landesverwaltungsamt Vergabekammer des Freistaates Thüringen
6. Ergebnisse
6.1.
Ergebnis, Los-– Kennung: LOT-0001
Es wurde mindestens ein Gewinner ermittelt.
6.1.3.
Nicht erfolgreiche Bieter:
Angebot:
6.1.4.
Statistische Informationen:
Eingegangene Angebote oder Teilnahmeanträge:
Art der eingegangenen Einreichungen: Angebote auf elektronischem Wege eingereicht
Anzahl der eingegangenen Angebote oder Teilnahmeanträge: 1
8. Organisationen
8.1.
ORG-0001
Offizielle Bezeichnung: Thüringer Staatslotterie AöR
Registrierungsnummer: 16502000000175
Postanschrift: Fröhliche-Mann-Straße 3b
Stadt: Suhl
Postleitzahl: 98528
Land, Gliederung (NUTS): Suhl, Kreisfreie Stadt (DEG04)
Land: Deutschland
Telefon: +49 36813545-450
Rollen dieser Organisation:
Beschaffer
8.1.
ORG-0002
Offizielle Bezeichnung: Thüringer Landesverwaltungsamt Vergabekammer des Freistaates Thüringen
Registrierungsnummer: 16900334-0001-29
Postanschrift: Jorge-Semprún-Platz 4
Stadt: Weimar
Postleitzahl: 99423
Land, Gliederung (NUTS): Weimar, Kreisfreie Stadt (DEG05)
Land: Deutschland
Telefon: +49 361 573321254
Fax: +49 361 573321059
Rollen dieser Organisation:
Überprüfungsstelle
8.1.
ORG-0004
Offizielle Bezeichnung: Scientific Games Honsel GmbH
Registrierungsnummer: DE124002413
Stadt: Bielefeld
Postleitzahl: 33611
Land, Gliederung (NUTS): Bielefeld, Kreisfreie Stadt (DEA41)
Land: Deutschland
Telefon: +49251-92379-203
Rollen dieser Organisation:
Wirtschaftlicher Eigentümer:
Offizielle Bezeichnung: Scientific Games Honsel GmbH
Staatsangehörigkeit des Eigentümers: DEU
Postanschrift: Schildescher Straße 55 Schildescher Straße 55
Stadt: Bielefeld
Postleitzahl: 33611
Land, Gliederung (NUTS): DEA41
Land: DEU
8.1.
ORG-0005
Offizielle Bezeichnung: Beschaffungsamt des BMI
Registrierungsnummer: 994-DOEVD-83
Stadt: Bonn
Postleitzahl: 53119
Land, Gliederung (NUTS): Bonn, Kreisfreie Stadt (DEA22)
Land: Deutschland
Telefon: +49228996100
Rollen dieser Organisation:
TED eSender
11. Informationen zur Bekanntmachung
11.1.
Informationen zur Bekanntmachung
Kennung/Fassung der Bekanntmachung: 2a7cd5de-a024-482d-8069-307d86c2c22f - 01
Formulartyp: Ergebnis
Art der Bekanntmachung: Bekanntmachung vergebener Aufträge oder Zuschlagsbekanntmachung – Standardregelung
Datum der Übermittlung der Bekanntmachung: 07/03/2024 10:51:23 (UTC+1)
Sprachen, in denen diese Bekanntmachung offiziell verfügbar ist: Deutsch
11.2.
Informationen zur Veröffentlichung
Veröffentlichungsnummer der Bekanntmachung: 142004-2024
ABl. S – Nummer der Ausgabe: 49/2024
Datum der Veröffentlichung: 08/03/2024