1. Beschaffer
1.1.
Beschaffer
Offizielle Bezeichnung: Freistaat Thüringen, vertreten durch das Thüringer Ministerium für Arbeit Soziales, Gesundheit, Frauen und Familie (TMASGFF)
Rechtsform des Erwerbers: Regionale Gebietskörperschaft
Tätigkeit des öffentlichen Auftraggebers: Allgemeine öffentliche Verwaltung
2. Verfahren
2.1.
Verfahren
Titel: Vergabe von Prüfleistungen in einem offenen Verfahren
Beschreibung: Das Land Thüringen, vertreten durch das Thüringer Ministerium für Arbeit, Soziales, Gesundheit, Frauen und Familie (TMASGFF), führt die Vergabe von Prüfungsleistungen für die ESF-Prüfbehörde auf der Grundlage des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB), der Vergabeverordnung (VgV) und dem Thüringer Vergabegesetz (ThürVgG) durch.
Kennung des Verfahrens: 42fadcc0-4e5d-4c58-9521-f7798069a9b0
Interne Kennung: Vergabe_PB-ESF_2023
Verfahrensart: Offenes Verfahren
Das Verfahren wird beschleunigt: nein
2.1.1.
Zweck
Art des Auftrags: Dienstleistungen
Haupteinstufung (cpv): 75131000 Dienstleistungen für die öffentliche Verwaltung
Zusätzliche Einstufung (cpv): 79200000 Dienstleistungen im Bereich Rechnungslegung und -prüfung sowie Steuerwesen
2.1.2.
Erfüllungsort
Land, Gliederung (NUTS): Erfurt, Kreisfreie Stadt (DEG01)
Land: Deutschland
Zusätzliche Informationen: Ort der Prüfungsdurchführung ist ganz überwiegend Thüringen. Nur in einzelnen Ausnahmefällen kann die Prüfung außerhalb Thüringens erfolgen.
2.1.4.
Allgemeine Informationen
Zusätzliche Informationen: Die Dienstleistung ist im Rahmen eines Höchstbetrages bereitzustellen. Bei der Erstellung des Angebots ist zu beachten, dass die Kosten maximal 519.000,00 Euro inkl. USt., die der Auftraggeber im Inland zu zahlen hat, nicht übersteigen dürfen. Angebote, die diese Kosten übersteigen, werden vom Verfahren ausgeschlossen. Die Bindefrist endet am 15.02.2024.
Rechtsgrundlage:
Richtlinie 2014/24/EU
vgv -
5. Los
5.1.
Los: LOT-0001
Titel: Vergabe von Prüfleistungen in einem offenen Verfahren
Beschreibung: Die ESF-Prüfbehörde ist in Thüringen im TMASGFF angesiedelt. Zu ihren Aufgaben zählt gem. Art. 127 VO (EU) 1303/2013 i.V.m. Art. 27 VO (EU) 480/2014 die Durchführung von u.a. Vorhabenprüfungen für Vorhaben des Europäischen Sozialfonds (ESF), um der EU-Kommission unabhängige Gewähr dafür zu leisten, dass die Ausgaben entsprechend den EU-Verordnungen zu den Strukturfonds sowie des nationalen Rechts rechtmäßig und ordnungsgemäß sind. Die Prüfungstätigkeit wird gemäß international anerkannten Prüfungsstandards durchgeführt. Thüringen finanziert Vorhaben in der Förderperiode 2014-2020 aus dem ESF. Als Vorhaben wird das einzelne Förderprojekt verstanden. Für die Vorhaben sind Vorhabenprüfungen gem. Art. 127 VO (EU) 1303/2013 i.V.m. Art. 27 VO (EU) 480/2014 durchzuführen. Dabei ist die Recht- und Ordnungsmäßigkeit der Ausgaben der Vorhaben entsprechend den EU-Verordnungen zu den Strukturfonds sowie des nationalen Rechts unter Einhaltung internationaler Prüfungsstandards zu überprüfen. Die zu prüfenden Vorhaben werden über eine Stichprobe der ESF-Prüfbehörde Thüringen im Thüringer Ministerium für Arbeit, Soziales, Gesundheit, Frauen und Familie über die im jeweiligen Zahlungsantrag zugeordneten Mittelabrufe der Begünstigten als Stichprobenelement gezogen. Der zu vergebende Auftrag umfasst die Durchführung von ca. 39 Vorhabenprüfungen des Operationellen Programms des Europäischen Sozialfonds 2014 bis 2020 im Freistaat Thüringen nach Anleitung durch die ESF-Prüfbehörde. Die konkrete Anzahl der durchzuführenden Prüfungen steht zum Zeitpunkt der Auftragserteilung noch nicht fest, da diese erst zum gegebenen Zeitpunkt der Stichprobenziehung genau ermittelt wird. Da Vorhaben mit unterschiedlichen Finanzvolumen sowie unterschiedlicher Ausgabenstruktur (Ist-Ausgaben, vereinfachte Kostenoptionen, Mischung beider Ausgabearten) gezogen werden, gestaltet sich der zeitliche Aufwand je Vorhabenprüfung sehr unterschiedlich. Es werden große und kleine Vorhaben unterschieden. Große Vorhaben sind Vorhaben mit Personalausgaben und Standardeinheitskosten oder Vorhaben mit überwiegend Ist-Ausgaben. Kleine Vorhaben sind Vorhaben mit Ist-Ausgaben basierend auf ausschließlich zwei Rechnungen je Vorhaben, Vorhaben mit Personalausgaben und Restkostenpauschale und Vorhaben mit Standardeinheitskosten. Die Verteilung von großen und kleinen Vorhaben in den Vorhabenprüfungen beläuft sich auf ein Verhältnis von schätzungsweise 40 % zu 60 %. Alle Förderrichtlinien des ESF Thüringen in der Förderperiode 2014-2020 sind unter https://2014-2020.esf-thueringen.de/bibliothek/richtlinien/index.html abrufbar. Auch nichtelektronische Rechnungen werden akzeptiert.
Interne Kennung: Vergabe_PB-ESF_2023
5.1.1.
Zweck
Art des Auftrags: Dienstleistungen
Haupteinstufung (cpv): 75131000 Dienstleistungen für die öffentliche Verwaltung
Zusätzliche Einstufung (cpv): 79200000 Dienstleistungen im Bereich Rechnungslegung und -prüfung sowie Steuerwesen
5.1.2.
Erfüllungsort
Land, Gliederung (NUTS): Erfurt, Kreisfreie Stadt (DEG01)
Land: Deutschland
Zusätzliche Informationen: Ort der Prüfungsdurchführung ist ganz überwiegend Thüringen. Nur in einzelnen Ausnahmefällen kann die Prüfung außerhalb Thüringens erfolgen.
5.1.3.
Geschätzte Dauer
Datum des Beginns: 01/02/2024
Enddatum der Laufzeit: 01/03/2025
5.1.4.
Verlängerung
Der Erwerber behält sich das Recht vor, zusätzliche Käufe vom Auftragnehmer zu tätigen, wie hier beschrieben: In Abhängigkeit vom zeitlichen Ablauf des Vergabeverfahrens kann der festgelegte Vertragsbeginn angepasst werden.
5.1.6.
Allgemeine Informationen
Auftragsvergabeprojekt ganz oder teilweise aus EU-Mitteln finanziert
Die Beschaffung fällt unter das Übereinkommen über das öffentliche Beschaffungswesen
Zusätzliche Informationen: #Besonders geeignet für:freelance#
5.1.7.
Strategische Auftragsvergabe
Ziel der strategischen Auftragsvergabe: Keine strategische Beschaffung
5.1.10.
Zuschlagskriterien
Kriterium:
Art: Preis
Bezeichnung: Preis
Beschreibung: Der sich aus der zu bepreisenden Leistungsbeschreibung ergebende Bruttogesamtpreis geht in die Wertung ein. Der Gesamtpreis setzt sich aus dem Preis zur Durchführung von Vorhabenprüfungen und den Reisekosten zusammen. Die jeweiligen Angebotspreise werden zueinander in eine Beziehung gesetzt und ermittelt, um wie viel Prozent sich die Angebotspreise vom niedrigsten Angebotspreis unterscheiden. Dabei erhält der Quotient [niedrigstes Angebot] : [niedrigstes Angebot] = 1 den höchsten Erfüllungsgrad. Alle Quotienten erhalten zur Berücksichtigung der Gewichtung des Kriteriums Preis zu 50 % einen Multiplikator von 50.
Kriterium:
Art: Qualität
Bezeichnung: Qualität
Beschreibung: Die Erfahrung des einzusetzenden Personals im Auftragsgegenstand der Vorhabenprüfung in den EU-Strukturfonds Förderperiode 2014-2020 geht in die Wertung ein. Anzugeben sind neben der Erfahrung in Jahren, gerundet auf eine Kommastelle, zudem auch Dienstort und Qualifikation des Personals (Formblatt: Mitarbeiterqualifikation). Es ist ein/e Prüfungsleitende/r anzugeben, ein/e Stellvertreter/in ist nur nachträglich im Bedarfsfall dem Auftraggeber mitzuteilen. Für den Einsatz als Prüfungsleitende/r wird eine Erfahrung von mindestens drei Jahren vorausgesetzt; liegt diese Voraussetzung nicht vor, wird das Angebot von der Wertung ausgeschlossen. Zur Bewertung der Angebote wird die Erfahrung des jeweiligen Mitarbeitenden mittels eines Faktors berücksichtigt. Die Angabe der Erfahrung erfolgt für jeden einzusetzenden Mitarbeitenden in Jahren als Zahl mit einer Dezimalstelle. Basis der Angabe bildet der Einsatz in Vorhabenprüfungen nach vollen Monaten. Es darf nach kaufmännischen Rundungsregeln gerundet werden. Die Werte der Erfahrung in Jahren werden bei Prüfungsleitenden ab 3 Jahren mit 30 Punkten, ab 4 Jahren mit 80 Punkten und ab 5 Jahren und mehr mit dem 150 Punkten bewertet. Für die PrüferInnen werden diese Werte bei einer Erfahrung von unter 1 Jahr mit 30 Punkten, ab 1 Jahr mit 80 Punkten und ab 2 Jahren mit 150 Punkten bewertet.
Beschreibung der anzuwendenden Methode, wenn die Gewichtung nicht durch Kriterien ausgedrückt werden kann: Es wird auf das Anschreiben / Bewerbungsbedingungen und die Leistungsbeschreibung verwiesen.
5.1.12.
Bedingungen für die Auftragsvergabe
Informationen über die Überprüfungsfristen: Gemäß § 160 Abs. 1 GWB leitet die Vergabekammer ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein. Antragsbefugt ist nach § 160 Abs. 2 GWB jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Absatz 6 GWB durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht. Der Antrag ist unzulässig, soweit: - der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 GWB bleibt unberührt, - Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, - Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, - mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. Dies gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2 GWB. § 134 Absatz 1 Satz 2 GWB bleibt unberührt. Die Unwirksamkeit einer Beauftragung kann gemäß § 135 Abs. 1 und 2 GWB nur festgestellt werden, wenn sie im Nachprüfungsverfahren innerhalb von 30 Kalendertagen ab Kenntnis des Verstoßes, jedoch nicht später als sechs Monate nach Vertragsschluss geltend gemacht worden ist. Hat der Auftraggeber die Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union bekannt gemacht, endet die Frist zur Geltendmachung der Unwirksamkeit 30 Kalendertage nach Veröffentlichung der Bekanntmachung der Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union. Ist der öffentliche Auftraggeber der Ansicht, dass die Auftragsvergabe ohne vorherige Veröffentlichung einer Bekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen Union zulässig ist und hat er deswegen eine Bekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen Union veröffentlicht, mit der er die Absicht bekundet, den Vertrag abzuschließen, so tritt die Unwirksamkeit nach § 135 Abs. 1 Nummer 2 GWB nicht ein, wenn der Vertrag nach dem Ablauf einer Frist von mindestens zehn Kalendertagen, gerechnet ab dem Tag nach der Veröffentlichung dieser Bekanntmachung, abgeschlossen wurde.
5.1.15.
Techniken
Rahmenvereinbarung: Keine Rahmenvereinbarung
Informationen über das dynamische Beschaffungssystem: Kein dynamisches Beschaffungssystem
5.1.16.
Weitere Informationen, Schlichtung und Nachprüfung
Überprüfungsstelle: Thüringer Landesverwaltungsamt
Organisation, aus deren Mitteln der Auftrag bezahlt wird: Freistaat Thüringen, vertreten durch das Thüringer Ministerium für Arbeit Soziales, Gesundheit, Frauen und Familie (TMASGFF)
Organisation, die die Zahlung ausführt: Freistaat Thüringen, vertreten durch das Thüringer Ministerium für Arbeit Soziales, Gesundheit, Frauen und Familie (TMASGFF)
6. Ergebnisse
6.1.
Ergebnis, Los-– Kennung: LOT-0001
Es wurde mindestens ein Gewinner ermittelt.
6.1.3.
Nicht erfolgreiche Bieter:
Angebot:
Offizielle Bezeichnung: Bietergemeinschaft IBYKUS AG für Informationstechnologie/ EFG GmbH
6.1.4.
Statistische Informationen:
Eingegangene Angebote oder Teilnahmeanträge:
Art der eingegangenen Einreichungen: Angebote auf elektronischem Wege eingereicht
Anzahl der eingegangenen Angebote oder Teilnahmeanträge: 2
Bandbreite der Angebote:
Wert des niedrigsten zulässigen Angebots: 428 100,00 EUR
8. Organisationen
8.1.
ORG-0001
Offizielle Bezeichnung: Freistaat Thüringen, vertreten durch das Thüringer Ministerium für Arbeit Soziales, Gesundheit, Frauen und Familie (TMASGFF)
Registrierungsnummer: 16908101
Postanschrift: Werner-Seelenbinder-Straße 6
Stadt: Erfurt
Postleitzahl: 99096
Land, Gliederung (NUTS): Erfurt, Kreisfreie Stadt (DEG01)
Land: Deutschland
Kontaktperson: Thüringer Landesverwaltungsamt Abteilungsgruppe 4 - Vergabestelle
Telefon: 000
Rollen dieser Organisation:
Beschaffer
Zentrale Beschaffungsstelle, die für andere Beschaffer bestimmte Lieferungen und/oder Dienstleistungen erwirbt
Zentrale Beschaffungsstelle, die öffentliche Aufträge oder Rahmenvereinbarungen im Zusammenhang mit für andere Beschaffer bestimmten Bauleistungen, Lieferungen oder Dienstleistungen vergibt/abschließt
Organisation, aus deren Mitteln der Auftrag bezahlt wird
Organisation, die die Zahlung ausführt
8.1.
ORG-0002
Offizielle Bezeichnung: Thüringer Landesverwaltungsamt
Registrierungsnummer: nicht bekannt
Abteilung: Geschäftsstelle der Vergabekammer
Postanschrift: Jorge-Semprún-Platz 4
Stadt: Weimar
Postleitzahl: 99423
Land, Gliederung (NUTS): Weimar, Kreisfreie Stadt (DEG05)
Land: Deutschland
Telefon: +49 361 57332 1254
Fax: +49 361 57332 1059
Rollen dieser Organisation:
Überprüfungsstelle
8.1.
ORG-0003
Offizielle Bezeichnung: Bietergemeinschaft IBYKUS AG für Informationstechnologie/ EFG GmbH
Größe des Wirtschaftsteilnehmers: medium
Registrierungsnummer: DE 299 779 473
Registrierungsnummer: DE 302066634
Stadt: Erfurt
Postleitzahl: 99099
Land, Gliederung (NUTS): Erfurt, Kreisfreie Stadt (DEG01)
Land: Deutschland
Telefon: +493614410100
Rollen dieser Organisation:
Bieter
Wirtschaftlicher Eigentümer:
Offizielle Bezeichnung: Bietergemeinschaft IBYKUS AG für Informationstechnologie/ EFG GmbH
Staatsangehörigkeit des Eigentümers: DEU
8.1.
ORG-0004
Offizielle Bezeichnung: Beschaffungsamt des BMI
Registrierungsnummer: 994-DOEVD-83
Stadt: Bonn
Postleitzahl: 53119
Land, Gliederung (NUTS): Bonn, Kreisfreie Stadt (DEA22)
Land: Deutschland
Telefon: +49228996100
Rollen dieser Organisation:
TED eSender
11. Informationen zur Bekanntmachung
11.1.
Informationen zur Bekanntmachung
Kennung/Fassung der Bekanntmachung: b611084c-a97a-4b83-b808-8cabcfc84ce5 - 01
Formulartyp: Ergebnis
Art der Bekanntmachung: Bekanntmachung vergebener Aufträge oder Zuschlagsbekanntmachung – Standardregelung
Datum der Übermittlung der Bekanntmachung: 07/03/2024 09:29:31 (UTC+1)
Sprachen, in denen diese Bekanntmachung offiziell verfügbar ist: Deutsch
11.2.
Informationen zur Veröffentlichung
Veröffentlichungsnummer der Bekanntmachung: 142366-2024
ABl. S – Nummer der Ausgabe: 49/2024
Datum der Veröffentlichung: 08/03/2024