2.1.1.
Zweck
Art des Auftrags: Bauleistung
Haupteinstufung (cpv): 45212500 Umbau von Küchen oder Restaurants
2.1.2.
Erfüllungsort
Postanschrift: Kurgesellschaft Bad Schlema
Stadt: Bad Schlema
Postleitzahl: 08301
Land, Gliederung (NUTS): Erzgebirgskreis (DED42)
Land: Deutschland
2.1.4.
Allgemeine Informationen
Rechtsgrundlage:
Richtlinie 2014/24/EU
vob-a-eu - .
Anzuwendende grenzübergreifende Rechtsvorschrift:
2.1.6.
Ausschlussgründe:
Korruption: #Besonders geeignet für:selbst#
Betrugsbekämpfung: Eigenerklärung zum Nichtvorlegen der Ausschlussgründe gemäß § 124 GWB. Ggf. Nachweise hinsichtlich einer durchgeführten Selbstreinigung gemäß § 125 GWB.
Beteiligung an einer kriminellen Vereinigung: Eigenerklärung zum Nichtvorlegen der Ausschlussgründe gemäß § 124 GWB. Ggf. Nachweise hinsichtlich einer durchgeführten Selbstreinigung gemäß § 125 GWB.
Terroristische Straftaten oder Straftaten im Zusammenhang mit terroristischen Aktivitäten: Eigenerklärung zum Nichtvorlegen der Ausschlussgründe gemäß § 124 GWB. Ggf. Nachweise hinsichtlich einer durchgeführten Selbstreinigung gemäß § 125 GWB.
Einstellung der gewerblichen Tätigkeit: Eigenerklärung zum Nichtvorlegen der Ausschlussgründe gemäß § 124 GWB. Ggf. Nachweise hinsichtlich einer durchgeführten Selbstreinigung gemäß § 125 GWB.
Geldwäsche oder Terrorismusfinanzierung: Eigenerklärung zum Nichtvorlegen der Ausschlussgründe gemäß § 124 GWB. Ggf. Nachweise hinsichtlich einer durchgeführten Selbstreinigung gemäß § 125 GWB.
Konkurs: Eigenerklärung zum Nichtvorlegen der Ausschlussgründe gemäß § 124 GWB. Ggf. Nachweise hinsichtlich einer durchgeführten Selbstreinigung gemäß § 125 GWB.
Interessenkonflikt aufgrund seiner Teilnahme an dem Vergabeverfahren: Eigenerklärung zum Nichtvorlegen der Ausschlussgründe gemäß § 124 GWB. Ggf. Nachweise hinsichtlich einer durchgeführten Selbstreinigung gemäß § 125 GWB.
Vorzeitige Beendigung, Schadensersatz oder andere vergleichbare Sanktionen: Eigenerklärung zum Nichtvorlegen der Ausschlussgründe gemäß § 124 GWB. Ggf. Nachweise hinsichtlich einer durchgeführten Selbstreinigung gemäß § 125 GWB.
Kinderarbeit und andere Formen des Menschenhandels: Eigenerklärung zum Nichtvorlegen der Ausschlussgründe gemäß § 124 GWB. Ggf. Nachweise hinsichtlich einer durchgeführten Selbstreinigung gemäß § 125 GWB.
Vergleichsverfahren: Eigenerklärung zum Nichtvorlegen der Ausschlussgründe gemäß § 124 GWB. Ggf. Nachweise hinsichtlich einer durchgeführten Selbstreinigung gemäß § 125 GWB.
Rein innerstaatliche Ausschlussgründe: § 21 des Arbeitnehmer-Entsendegesetzes, § 98c des Aufenthaltsgesetzes, §19 des Mindestlohngesetzes, §21 des Schwarzarbeiterbekämfungsgesetzes und §22 des
Falsche Angaben, verweigerte Informationen, die nicht in der Lage sind, die erforderlichen Unterlagen vorzulegen, und haben vertrauliche Informationen über dieses Verfahren erhalten.: Eigenerklärung zum Nichtvorlegen der Ausschlussgründe gemäß § 124 GWB. Ggf. Nachweise hinsichtlich einer durchgeführten Selbstreinigung gemäß § 125 GWB.
Verstoß gegen arbeitsrechtliche Verpflichtungen: Eigenerklärung zum Nichtvorlegen der Ausschlussgründe gemäß § 124 GWB. Ggf. Nachweise hinsichtlich einer durchgeführten Selbstreinigung gemäß § 125 GWB.
Verstoß gegen sozialrechtliche Verpflichtungen: Eigenerklärung zum Nichtvorlegen der Ausschlussgründe gemäß § 124 GWB. Ggf. Nachweise hinsichtlich einer durchgeführten Selbstreinigung gemäß § 125 GWB.
Verstoß gegen umweltrechtliche Verpflichtungen: Eigenerklärung zum Nichtvorlegen der Ausschlussgründe gemäß § 124 GWB. Ggf. Nachweise hinsichtlich einer durchgeführten Selbstreinigung gemäß § 125 GWB.
Zahlung der Sozialversicherungsbeiträge: Eigenerklärung zum Nichtvorlegen der Ausschlussgründe gemäß § 124 GWB. Ggf. Nachweise hinsichtlich einer durchgeführten Selbstreinigung gemäß § 125 GWB.
Entrichtung von Steuern: Eigenerklärung zum Nichtvorlegen der Ausschlussgründe gemäß § 124 GWB. Ggf. Nachweise hinsichtlich einer durchgeführten Selbstreinigung gemäß § 125 GWB.
Vereinbarungen mit anderen Wirtschaftsteilnehmern zur Verzerrung des Wettbewerbs: Eigenerklärung zum Nichtvorlegen der Ausschlussgründe gemäß § 124 GWB. Ggf. Nachweise hinsichtlich einer durchgeführten Selbstreinigung gemäß § 125 GWB.