5.1.1.
Zweck
Art des Auftrags: Dienstleistungen
Haupteinstufung (cpv): 71000000 Dienstleistungen von Architektur-, Konstruktions- und Ingenieurbüros und Prüfstellen
Zusätzliche Einstufung (cpv): 71310000 Technische Beratung und Konstruktionsberatung, 71240000 Dienstleistungen von Architektur- und Ingenieurbüros sowie planungsbezogene Leistungen, 71327000 Dienstleistungen in der Tragwerksplanung, 71330000 Verschiedene von Ingenieuren erbrachte Dienstleistungen
Optionen:
Beschreibung der Optionen: Mit Zuschlagserteilung werden vorerst die Leistungsphasen 1 bis 3 sowie die damit verbundenen Besonderen Leistungen beauftragt. Die stufenweise Übertragung der Leistungen in den Leistungsphasen 4 bis 9 in den Leistungsbildern Technische Ausrüstung und Ingenieurbauwerke sowie in den Leistungsphasen 4 bis 6 im Leistungsbild Tragwerksplanung ist für den Auftraggeber optional. Ein Rechtsanspruch auf die Übertragung optionaler Leistungen besteht nicht.
5.1.2.
Erfüllungsort
Land, Gliederung (NUTS): Chemnitz, Kreisfreie Stadt (DED41)
Land: Deutschland
Zusätzliche Informationen: Wismut GmbH, Unternehmensleitung
5.1.3.
Geschätzte Dauer
Datum des Beginns: 02/12/2024
Enddatum der Laufzeit: 30/06/2034
5.1.6.
Allgemeine Informationen
Vorbehaltene Teilnahme: Teilnahme ist nicht vorbehalten.
Die Namen und beruflichen Qualifikationen des zur Auftragsausführung eingesetzten Personals sind anzugeben: Erforderlich für den Teilnahmeantrag
Auftragsvergabeprojekt nicht aus EU-Mitteln finanziert
5.1.7.
Strategische Auftragsvergabe
Ziel der strategischen Auftragsvergabe: Keine strategische Beschaffung
5.1.9.
Eignungskriterien
Kriterium:
Art: Eignung zur Berufsausübung
Bezeichnung: Erbringung der Dienstleistung durch einen besonderen Berufsstand
Beschreibung: Die zu erbringenden Architekten- und Ingenieurleistungen nach §§ 73 ff. VgV sind einem besonderen Berufsstand vorbehalten. Es ist zugelassen: 1. wer in die von der Ingenieurkammer Sachsen geführte Liste der Bauvorlageberechtigten eingetragen ist oder gemäß § 65 Abs. 2 SächsBO zur Bauvorlage berechtigt ist und in die von der Ingenieurkammer Sachsen geführte Liste der qualifizierten Tragwerksplaner eingetragen ist oder gemäß § 66 Abs. 2 SächsBO zur Erstellung des Standsicherheitsnachweises berechtigt ist; 2. wer berechtigt ist, die Berufsbezeichnung Ingenieur der Studienrichtung Bauingenieurwesen zu führen und nach Landesrecht des Freistaates Sachsen berechtigt ist, die entsprechende Berufsbezeichnung zu tragen oder in der Bundesrepublik Deutschland entsprechend tätig zu werden; 3. wer berechtigt ist, die Berufsbezeichnung Ingenieur im Fachgebiet Gebäudetechnik/-ausrüstung oder Energietechnik oder Automatisierungstechnik oder gleichwertig zu führen und nach Landesrecht des Freistaates Sachsen berechtigt ist, die entsprechende Berufsbezeichnung zu tragen oder in der Bundesrepublik Deutschland entsprechend tätig zu werden; 4. wer berechtigt ist, die Berufsbezeichnung Ingenieur im Fachgebiet Wasserversorgung oder Abwassertechnik oder gleichwertig zu führen und nach Landesrecht des Freistaates Sachsen berechtigt ist, die entsprechende Berufsbezeichnung zu tragen oder in der Bundesrepublik Deutschland entsprechend tätig zu werden. Mit dem Teilnahmeantrag sind die Voraussetzungen des geforderten besonderen Berufsstands zu bestätigen. Mit dem Teilnahmeantrag ist zu bestätigen, dass Inhaber(in) bzw. die Führungskräfte des Unternehmens über die erforderliche Ausbildung und Erlaubnis zur Berufsausübung verfügen. Mit dem Teilnahmeantrag sind zur Bestätigung der Erklärung die Studien- und Ausbildungsnachweise sowie Bescheinigungen über die Erlaubnis der Berufsausübung beizulegen. Die Angaben sind im Bewerberbogen zum Teilnahmeantrag vorzunehmen.
Anwendung dieses Kriteriums: Verwendet
Anhand der Kriterien werden die Bewerber ausgewählt, die zur zweiten Phase des Verfahrens eingeladen werden sollen
Kriterium:
Art: Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit
Bezeichnung: Angaben zur Berufs- oder Betriebshaftpflichtversicherung
Beschreibung: Nachweis mit dem Teilnahmeantrag der Berufs- oder Betriebshaftpflichtversicherungsdeckung oder eine Erklärung des Versicherungsunternehmens, mit der dieses den Abschluss der geforderten Haftpflichtleistungen und Deckungsnachweise im Auftragsfall zusichert, mit folgenden Bedingungen: 1. Deckungssumme für Personenschäden in Höhe von mindestens 1,5 Mio. Euro; 2. Deckungssumme für sonstige Schäden (Sach- und Vermögensschäden) in Höhe von mindestens 1,0 Mio. Euro; 3. bei einem in einem Mitgliedstaat der EU oder eines Vertragsstaates des Abkommens über den Europäischen Wirtschaftsraum zugelassenen Versicherungsunternehmen. 4. Die Deckung ist über die gesamte Vertragslaufzeit uneingeschränkt zu erhalten. Die Angaben sind im Bewerberbogen zum Teilnahmeantrag vorzunehmen.
Anwendung dieses Kriteriums: Verwendet
Anhand der Kriterien werden die Bewerber ausgewählt, die zur zweiten Phase des Verfahrens eingeladen werden sollen
Kriterium:
Art: Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit
Bezeichnung: Angaben zum Umsatz des Unternehmens
Beschreibung: Angaben mit dem Teilnahmeantrag zum Umsatz des Unternehmens: 1. in den letzten 3 abgeschlossenen Geschäftsjahren, soweit er Leistungen betrifft, die mit der zu vergebenden Leistung vergleichbar sind, unter Einschluss des Anteils bei gemeinsam mit anderen Unternehmen ausgeführten Leistungen (Jahre 2020 bis 2022); 2. Jahresumsatz (gesamt) des Unternehmens in den letzten 3 abgeschlossenen Geschäftsjahren, (Jahre 2020 bis 2022, Eignungsanforderung: mindestens 750.000,00 Euro netto pro abgeschlossenem Geschäftsjahr). Die Angaben sind im Bewerberbogen zum Teilnahmeantrag vorzunehmen.
Anwendung dieses Kriteriums: Verwendet
Anhand der Kriterien werden die Bewerber ausgewählt, die zur zweiten Phase des Verfahrens eingeladen werden sollen
Kriterium:
Art: Technische und berufliche Leistungsfähigkeit
Bezeichnung: Angaben zu Arbeitskräften (durchschnittliche jährliche Beschäftigtenanzahl sowie Zahl der Führungskräfte)
Beschreibung: Mit dem Teilnahmeantrag ist zu erklären, dass der Bewerber in den letzten 5 Jahren vergleichbare Leistungen ausgeführt hat. Zur Bestätigung der Erklärung ist mindestens 1 Referenz über erbrachte Leistungen oder Projekte, die mit der zu vergebenden Leistung vergleichbar sind, vorzulegen. Die geforderten einzelnen Leistungsinhalte müssen nicht alle in einer Referenz erbracht worden sein. Jedes Leistungsbild ist mindestens in 1 Referenz nachzuweisen, jede Leistungsphase eines Leistungsbildes mindestens in einer Referenz. Mindestanforderungen an die einzelnen Referenzen: 1. Referenz im Leistungsbild Ingenieurbauwerke: Bauwerke und Anlagen der Wasserbehandlung oder Abwasserentsorgung; Leistungsphasen 1 - 9; Baukosten mindestens 500.000 € netto bei abgeschlossenen Referenzobjekten bzw. anrechenbare Kosten mindestens 500.000 € netto bei noch laufenden Referenzobjekten. 2. Referenz im Leistungsbild Tragwerksplanung: Tragwerke mit einem durchschnittlichen Schwierigkeitsgrad; Leistungsphasen 1 - 6; anrechenbare Kosten mindestens 500.000 € netto bei abgeschlossenen Referenzobjekten bzw. bei noch laufenden Referenzobjekten. 3. Referenz im Leistungsbild Technische Ausrüstung: Anlagen der Wasserbehandlung oder Abwasserentsorgung; Leistungsphasen 1 - 9; Baukosten mindestens 2.000.000 € netto bei abgeschlossenen Referenzobjekten bzw. anrechenbare Kosten mindestens 2.000.000 € netto bei noch laufenden Referenzobjekten. Die Angaben sind im Bewerberbogen zum Teilnahmeantrag vorzunehmen. Bei noch nicht vollständig abgeschlossenen Referenzobjekten ist der derzeitige Leistungsstand zu benennen. Die Angaben sind im Bewerberbogen zum Teilnahmeantrag vorzunehmen.
Anwendung dieses Kriteriums: Verwendet
Anhand der Kriterien werden die Bewerber ausgewählt, die zur zweiten Phase des Verfahrens eingeladen werden sollen
Kriterium:
Art: Technische und berufliche Leistungsfähigkeit
Bezeichnung: Angaben zu Arbeitskräften (durchschnittliche jährliche Beschäftigtenanzahl sowie Zahl der Führungskräfte)
Beschreibung: Mit dem Teilnahmeantrag ist für die Jahre 2021 bis 2023 die durchschnittliche jährliche Beschäftigtenanzahl sowie die Zahl der Führungskräfte zu benennen. Die Angaben sind im Bewerberbogen zum Teilnahmeantrag vorzunehmen.
Anwendung dieses Kriteriums: Verwendet
Anhand der Kriterien werden die Bewerber ausgewählt, die zur zweiten Phase des Verfahrens eingeladen werden sollen
Kriterium:
Art: Technische und berufliche Leistungsfähigkeit
Bezeichnung: Angaben zu Mitarbeitern am Projekt
Beschreibung: Mit dem Teilnahmeantrag ist zu erklären, dass die für die Ausführung der Leistungen erforderlichen Arbeitskräfte zur Verfügung stehen. Mit dem Teilnahmeantrag sind die technischen Fachkräfte oder die technischen Stellen zu benennen, die im Zusammenhang mit der Leistungserbringung eingesetzt werden sollen, unabhängig davon, ob diese dem Unternehmen angehören oder nicht, und zwar insbesondere derjenigen, die mit der Qualitätskontrolle beauftragt sind. Die Angaben sind im Bewerberbogen zum Teilnahmeantrag vorzunehmen. Dem Teilnahmeantrag sind die Studien- und Ausbildungsnachweise sowie Bescheinigungen über die Erlaubnis zur Berufsausübung für die Inhaberin, den Inhaber oder die Führungskräfte des Unternehmens beizufügen.
Anwendung dieses Kriteriums: Verwendet
Anhand der Kriterien werden die Bewerber ausgewählt, die zur zweiten Phase des Verfahrens eingeladen werden sollen
Kriterium:
Art: Technische und berufliche Leistungsfähigkeit
Bezeichnung: Angaben zur Ausstattung des Unternehmens
Beschreibung: Mit dem Teilnahmeantrag ist zu erklären, dass die für die Ausführung der Leistung notwendige Ausstattung, Geräte, technische Ausrüstung, inkl. verwendete Hardware und Software zur Verfügung stehen. Die Angaben sind im Bewerberbogen zum Teilnahmeantrag vorzunehmen.
Anwendung dieses Kriteriums: Verwendet
Anhand der Kriterien werden die Bewerber ausgewählt, die zur zweiten Phase des Verfahrens eingeladen werden sollen
Kriterium:
Art: Technische und berufliche Leistungsfähigkeit
Bezeichnung: Angaben zu Unteraufträgen
Beschreibung: Mit dem Teilnahmeantrag ist anzugeben, welche Teile des Auftrages das Unternehmen unter Umständen als Unteraufträge zu vergeben beabsichtigt.
Anwendung dieses Kriteriums: Verwendet
Anhand der Kriterien werden die Bewerber ausgewählt, die zur zweiten Phase des Verfahrens eingeladen werden sollen
Informationen über die zweite Phase eines zweiphasigen Verfahrens:
Mindestzahl der zur zweiten Phase des Verfahrens einzuladenden Bewerber: 3
Das Verfahren wird in mehreren aufeinanderfolgenden Phasen durchgeführt. In jeder Phase können einige Teilnehmer ausgeschlossen werden
Der Erwerber behält sich das Recht vor, den Auftrag aufgrund der ursprünglichen Angebote ohne weitere Verhandlungen zu vergeben
5.1.11.
Auftragsunterlagen
Sprachen, in denen die Auftragsunterlagen offiziell verfügbar sind:
5.1.12.
Bedingungen für die Auftragsvergabe
Bedingungen für die Einreichung:
Elektronische Einreichung: Erforderlich
Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch
Elektronischer Katalog: Nicht zulässig
Varianten: Nicht zulässig
Die Bieter können mehrere Angebote einreichen
Frist für den Eingang der Teilnahmeanträge: 25/04/2024 09:00:00 (UTC+2)
Informationen, die nach Ablauf der Einreichungsfrist ergänzt werden können:
Nach Ermessen des Käufers können alle fehlenden Bieterunterlagen nach Fristablauf nachgereicht werden.
Zusätzliche Informationen: keine
Auftragsbedingungen:
Elektronische Rechnungsstellung: Erforderlich
Von einer Bietergemeinschaft, die den Zuschlag erhält, anzunehmende Rechtsform: Gesamtschuldnerisch haftend mit bevollmächtigten Vertreter
Informationen über die Überprüfungsfristen: Die Vergabestelle weist ausdrücklich auf die für interessierte Unternehmen sowie Bewerber/Bieter und Bewerber-/Bietergemeinschaften bestehenden Rügeobliegenheiten und die Präklusionsregelungen gemäß § 160 Abs. 3 GWB hinsichtlich der Behauptung von Verstößen gegen die Bestimmungen über das Vergabeverfahren hin. § 160 Abs. 3 GWB lautet: „Der Antrag ist unzulässig, soweit: 1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt, 2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2. § 134 Absatz 1 Satz 2 bleibt unberührt." Die Vergabestelle weist zudem ausdrücklich auf § 134 Abs. 1 und 2 GWB hin. § 134 Abs. 1 und 2 GWB lauten: „(1) Öffentliche Auftraggeber haben die Bieter, deren Angebote nicht berücksichtigt werden sollen, über den Namen des Unternehmens, dessen Angebot angenommen werden soll, über die Gründe der vorgesehenen Nichtberücksichtigung ihres Angebots und über den frühesten Zeitpunkt des Vertragsschlusses unverzüglich in Textform zu informieren. Dies gilt auch für Bewerber, denen keine Information über die Ablehnung ihrer Bewerbung zur Verfügung gestellt wurde, bevor die Mitteilung über die Zuschlagsentscheidung an die betroffenen Bieter ergangen ist. (2) Ein Vertrag darf erst 15 Kalendertage nach Absendung der Information nach Absatz 1 geschlossen werden. Wird die Information auf elektronischem Weg oder per Fax versendet, verkürzt sich die Frist auf zehn Kalendertage. Die Frist beginnt am Tag nach der Absendung der Information durch den Auftraggeber; auf den Tag des Zugangs beim betroffenen Bieter und Bewerber kommt es nicht an." § 135 Absatz 1 Nummer 2 GWB lautet: „(1) Ein öffentlicher Auftrag ist von Anfang an unwirksam, wenn der öffentliche Auftraggeber [...] (2) den Auftrag ohne vorherige Veröffentlichung einer Bekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen Union vergeben hat, ohne dass dies aufgrund Gesetzes gestattet ist, und dieser Verstoß in einem Nachprüfungsverfahren festgestellt worden ist."
5.1.15.
Techniken
Rahmenvereinbarung: Keine Rahmenvereinbarung
Informationen über das dynamische Beschaffungssystem: Kein dynamisches Beschaffungssystem
5.1.16.
Weitere Informationen, Schlichtung und Nachprüfung
Überprüfungsstelle: Bundeskartellamt, Vergabekammer des Bundes