Deutschland – Dienstleistungen von Architektur- und Ingenieurbüros sowie planungsbezogene Leistungen – Entwicklung und Umsetzung eines Nutzungskonzeptes für das Bauvorhaben „Revitalisierung Buteile“ für die Stadt Neustadt an der Orla, Ausschreibung von Honorarleistungen nach HOAI LP1 - 9 für Objektplanung (Gebäude)

80058-2024 - Wettbewerb
Deutschland – Dienstleistungen von Architektur- und Ingenieurbüros sowie planungsbezogene Leistungen – Entwicklung und Umsetzung eines Nutzungskonzeptes für das Bauvorhaben „Revitalisierung Buteile“ für die Stadt Neustadt an der Orla, Ausschreibung von Honorarleistungen nach HOAI LP1 - 9 für Objektplanung (Gebäude)
OJ S 27/2024 07/02/2024
Auftrags- oder Konzessionsbekanntmachung – Standardregelung
Dienstleistungen
1. Beschaffer
1.1.
Beschaffer
Offizielle Bezeichnung: Stadtverwaltung Neustadt an der Orla
Rechtsform des Erwerbers: Lokale Gebietskörperschaft
Tätigkeit des öffentlichen Auftraggebers: Allgemeine öffentliche Verwaltung
2. Verfahren
2.1.
Verfahren
Titel: Entwicklung und Umsetzung eines Nutzungskonzeptes für das Bauvorhaben „Revitalisierung Buteile“ für die Stadt Neustadt an der Orla, Ausschreibung von Honorarleistungen nach HOAI LP1 - 9 für Objektplanung (Gebäude)
Beschreibung: Die Stadt Neustadt an der Orla plant die Revitalisierung der Sheddachhalle in der Triptiser Straße 14 (Buteile). Ziel ist die Umgestaltung und Wiederaufwertung des Bestandes durch ein nachhaltiges Nutzungskonzept. Im Zuge der Landesgartenschau 2028 ist geplant die Sheddachhalle als Blumenhalle und zu gastronomischen Zwecken zu nutzen. Der Auftraggeber beabsichtigt, den Bestbieter mit Planungs- und Architekturleistungen nach HOAI, stufenweise zu beauftragen (1. Stufe LP1 - LP2, 2. Stufe LP3 - LP6, 3. Stufe LP7 - LP9).
Kennung des Verfahrens: 5a7c5275-58bc-4941-b0e3-e0b6b9453aef
Interne Kennung: 2.7600 024 940 000/VgV/01/2024
Verfahrensart: Verhandlungsverfahren mit vorheriger Veröffentlichung eines Aufrufs zum Wettbewerb/Verhandlungsverfahren
Das Verfahren wird beschleunigt: ja
Begründung des beschleunigten Verfahrens: Hinreichend Dringlichkeit zur Verkürzung der Frist gem. § 17 Abs. 3 VgV begründet durch unabdingbar notwendige Einhaltung des Fertigstellungs-/Realisierungsziels bzw. -zeitraums zur Landesgartenschau 2028. Es ist unerlässlich, unverzüglich mit den Planungsleistungen zu beginnen, um den angestrebten Bauzeitenplan einhalten zu können: KW 10 - 23 Durchführung Verhandlungsverfahren Sept. 2024 Vorstellung Nutzungskonzept (LP2) im Gremium Okt. 2024 Entscheidung für eine Variante im Gremium Nov.24 – Jan.25 Umsetzung LP3 Feb.25 – Apr.25 Umsetzung LP4 Mai 25 – Sep.25 Umsetzung LP5 Okt.25 – Nov.25 Umsetzung LP6 Dez.25 Apr.26 Umsetzung LP7 Mai 26 – Sep.27 Umsetzung LP8 Okt.28 – Mär. 29 Weiterführung Umsetzung LP8 Apr. 2029 Umsetzung LP9 Zudem läuft die Legislaturperiode des städtischen Entscheidungsgremiums zur Vergabe, dem Stadtrat der Stadt Neustadt an der Orla, im Mai 2024 aus. Die letzte Sitzung des Stadtrates findet Mitte Mai 2024 statt. Der Zeitraum von vier Monaten bis zur nächstmöglichen Entscheidung des neu gewählten Gremiums im September 2024 würde das angestrebte Realisierungsziel unmöglich machen.
Zentrale Elemente des Verfahrens: Folgende Leistungen beabsichtigt der Auftraggeber gemäß Anlage D9 und Vorlage Anlage D10 zu beauftragen: Stufe 1 - LP 1 Grundlagenanalyse - LP 2 Vorentwurfsplanung Stufe 2 - LP 3 Entwurfsplanung - LP 4 Genehmigungsplanung - LP 5 Ausführungsplanung - LP 6 Vorbereitung der Vergabe Stufe 3 - LP 7 Mitwirkung bei der Vergabe - LP 8 Objektüberwachung - Bauüberwachung und Dokumentation - LP 9 Objektbetreuung Besondere Leistungen der jeweiligen Leistungsphasen gemäß Auflistung in den Anlagen D9 und D10.
2.1.1.
Zweck
Art des Auftrags: Dienstleistungen
Haupteinstufung (cpv): 71240000 Dienstleistungen von Architektur- und Ingenieurbüros sowie planungsbezogene Leistungen
2.1.2.
Erfüllungsort
Postanschrift: Triptiser Straße 14  
Stadt: Neustadt an der Orla
Postleitzahl: 07806
Land, Gliederung (NUTS): Saale-Orla-Kreis (DEG0K)
Land: Deutschland
2.1.4.
Allgemeine Informationen
Zusätzliche Informationen: EIGNUNG Allgemeines Die Bewerber haben mit dem Angebot die ausgefüllte „Eigenerklärung zur Eignung“ vorzulegen, zusätzlich evtl. eine Einheitliche Europäische Eigenerklärung (EEE), ggf. ergänzt durch geforderte auftragsspezifische Einzelnachweise. Ebenso sind die in der „Eigenerklärung zur Eignung“ genannten Bescheinigungen zuständiger Stellen mit dem Antrag vorzulegen. Ist der Einsatz von Unterauftragnehmer/anderen Unternehmern vorgesehen, müssen die Eigenerklärungen und Bescheinigungen auch für die benannten Unterauftragnehmer/anderen Unternehmer auf gesondertes Verlangen der Vergabestelle vorgelegt werden, ggf. ergänzt durch geforderte auftragsspezifische Einzelnachweise. Bescheinigungen, die nicht in deutscher Sprache abgefasst sind, ist eine Übersetzung in die deutsche Sprache beizufügen. Bei fehlender Eignung wird der Bewerber ausgeschlossen. - Andere Unternehmen (Eignungsleihe) Beabsichtigt der Bewerber, sich bei der Erfüllung eines Auftrages im Hinblick auf die erforderliche wirtschaftliche, finanzielle, technische und berufliche Leistungsfähigkeit anderer Unternehmen (Eignungsleihe) zu bedienen, so muss er die dafür vorgesehenen Kapazitäten in seinem Antrag benennen. Der Bewerber hat auf gesondertes Verlangen der Vergabestelle zu einem von ihr bestimmten Zeitpunkt nachzuweisen, dass ihm die erforderlichen Kapazitäten der anderen Unternehmen zur Verfügung stehen und diese Unternehmen geeignet sind. Er hat den Namen, den gesetzlichen Vertreter sowie die Kontaktdaten dieser Unternehmen anzugeben und entsprechende Verpflichtungserklärungen dieser anderen Unternehmen vorzulegen. Nimmt der Bewerber in Hinblick auf die Kriterien für die wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit im Rahmen einer Eignungsleihe die Kapazitäten anderer Unternehmen in Anspruch, müssen diese gemeinsam für die Auftragsausführung haften; die Haftungserklärung ist gleichzeitig mit der „Verpflichtungserklärung anderer Unternehmen“ abzugeben. - Eignungskriterien im Einzelnen: siehe Pkt. 5.1.9 der Bekanntmachung ---- Hinweis: Erfüllen mehr als die unter Punkt 5.1.9 "Eignungskriterien" genannten Bewerber alle veröffentlichten Auswahlkriterien derart, dass eine objektive Abgrenzung der einzuladenden Teilnehmergruppe nicht möglich ist, erfolgt die Auswahl unter den betreffenden Bewerbern in Anwendung des § 75 Abs. 6 VgV durch Losverfahren. ------------ MIT dem Teilnahmeantrag vorzulegende Unterlagen: - Teilnahmeantrag - falls zutreffend: Formblatt Nachunternehmerleistungen - falls zutreffend: Formblatt Eignungsleihe - Eigenerklärung zur Eignung für den Bewerber sowie, falls zutreffend, Eigenerklärung zur Eignung jeweils für jedes Mitglied der Bieter-/Arbeitsgemeinschaft - Kopie des aktuellen Berufs-/Handelsregisterauszuges (Der Handelsregisterauszug muss die aktuellen Verhältnisse widerspiegeln, darf jedoch nicht älter als 12 Monate sein.) - Auszug aus dem aktuellen Firmenbuch (nicht bei natürlichen Personen) oder eine gleichwertige Bescheinigung einer Gerichts- oder Verwaltungsbehörde des Herkunftslandes der Teilnehmenden - letztgültiger Auszug des Sozialversicherungsnachweises - Angaben und Anlagen zu den Referenzprojekten gem. Anlage D8.01 und D8.02 - Nachweis Berufs- und Haftpflichtversicherung - Unbedenklichkeitsbescheinigung des Finanzamtes bzw. in Steuersachen - falls zutreffend: Angaben/Anlage zu evtl. selbstreinigenden Maßnahmen gem. § 125 GWB - Eigenerklärung Bezug Russland - Nachweis Personalkapazität - Erklärung Bieter-Arbeitsgemeinschaft ---- Auf gesondertes Verlangen während des Teilnahmewettbewerbs vorzulegende Unterlagen - falls zutreffend: Benennung Nachunternehmer sowie Nachweis ihrer Eignung - falls zutreffend: Verpflichtungserklärung Nach--/Unterauftragnehmer - falls zutreffend: Benennung Eignungsverleiher sowie Nachweis ihrer Eignung - falls zutreffend: Verpflichtungserklärung Eignungsleihe ---- Unterlagen, die im späteren Verhandlungsverfahren vorzulegen sind - Leistungsbild - Honorarangebot - Eigenerklärung § 8 Abs. 1 S. 1 ThürVgG - Verpflichtungserklärung nach VerpflG -------------------------- Bezüglich Pkt. 2.1.6 (Ausschlussgründe) wird außerdem auf die Möglichkeit der Selbstreinigung (§ 125 GWB) verwiesen. -------------------------- WEITERE HINWEISE Vorbehalt gem. § 17 Abs.11 VgV: Der Auftraggeber behält es sich vor, im späteren Verhandlungsverfahren den Zuschlag auch ohne Verhandlungen zu erteilen. ------ Mehrere Hauptangebote sind nicht zugelassen.
Rechtsgrundlage:
Richtlinie 2014/24/EU
vgv -
2.1.6.
Ausschlussgründe:
Korruption§ 299 des Strafgesetzbuchs (Bestechlichkeit und Bestechung im geschäftlichen Verkehr) § 108e des Strafgesetzbuchs (Bestechlichkeit und Bestechung von Mandatsträgern) §§ 333 und 334 des Strafgesetzbuchs (Vorteilsgewährung und Bestechung), jeweils auch in Verbindung mit § 335a des Strafgesetzbuchs (Ausländische und internationale Bedienstete) auch in Verbindung mit Artikel 2 des EU-Bestechungsgesetzes, Artikel 2 § 1 des Gesetzes zur Bekämpfung internationaler Bestechung, Artikel 7 Absatz 2 Nummer 10 des Vierten Strafrechtsänderungsgesetzes und § 2 des Gesetzes über das Ruhen der Verfolgungsverjährung und die Gleichstellung der Richter und Bediensteten des Internationalen Strafgerichtshofes, Artikel 2 § 2 des Gesetzes zur Bekämpfung internationaler Bestechung (Bestechung ausländischer Abgeordneter im Zusammenhang mit internationalem Geschäftsverkehr)
Betrugsbekämpfung§ 263 StGB (Betrug), soweit sich die Straftat gegen den Haushalt der EG oder gegen Haushalte richtet, die von der EG oder in ihrem Auftrag verwaltet werden, § 264 StGB (Subventionsbetrug), soweit sich die Straftat gegen den Haushalt der EG oder gegen Haushalte richtet, die von der EG oder in ihrem Auftrag verwaltet werden
Beteiligung an einer kriminellen Vereinigung§ 129 des Strafgesetzbuches (StGB) (Bildung krimineller Vereinigungen), § 129a StGB (Bildung terroristischer Vereinigungen), § 129b StGB (kriminelle und terroristische Vereinigungen im Ausland)
Geldwäsche oder Terrorismusfinanzierung§ 261 StGB (Geldwäsche) § 89c des Strafgesetzbuchs (Terrorismusfinanzierung) oder Teilnahme an einer solchen Tat oder Bereitstellung oder Sammlung finanzieller Mittel in Kenntnis dessen, dass diese finanziellen Mittel ganz oder teilweise dazu verwendet werden oder verwendet werden sollen, eine Tat nach § 89a Absatz 2 Nummer 2 des Strafgesetzbuchs zu begehen
Entrichtung von SteuernAusschluss, wenn 1. das Unternehmen seinen Verpflichtungen zur Zahlung von Steuern, Abgaben oder Beiträgen zur Sozialversicherung nicht nachgekommen ist und dies durch eine rechtskräftige Gerichts- oder bestandskräftige Verwaltungsentscheidung festgestellt wurde oder 2. die öffentlichen Auftraggeber auf sonstige geeignete Weise die Verletzung einer Verpflichtung nach Nummer 1 nachweisen können. Kein Ausschluss, wenn das Unternehmen seinen Verpflichtungen dadurch nachgekommen ist, dass es die Zahlung vorgenommen oder sich zur Zahlung der Steuern, Abgaben und Beiträge zur Sozialversicherung einschließlich Zinsen, Säumnis- und Strafzuschlägen verpflichtet hat.
Kinderarbeit und andere Formen des Menschenhandels§§ 232, 232a Absatz 1 bis 5, den §§ 232b bis 233a des Strafgesetzbuches (Menschenhandel, Zwangsprostitution, Zwangsarbeit, Ausbeutung der Arbeitskraft, Ausbeutung unter Ausnutzung einer Freiheitsberaubung)
Zahlung der SozialversicherungsbeiträgeAusschluss, wenn 1. das Unternehmen seinen Verpflichtungen zur Zahlung von Steuern, Abgaben oder Beiträgen zur Sozialversicherung nicht nachgekommen ist und dies durch eine rechtskräftige Gerichts- oder bestandskräftige Verwaltungsentscheidung festgestellt wurde oder 2. die öffentlichen Auftraggeber auf sonstige geeignete Weise die Verletzung einer Verpflichtung nach Nummer 1 nachweisen können. Kein Ausschluss, wenn das Unternehmen seinen Verpflichtungen dadurch nachgekommen ist, dass es die Zahlung vorgenommen oder sich zur Zahlung der Steuern, Abgaben und Beiträge zur Sozialversicherung einschließlich Zinsen, Säumnis- und Strafzuschlägen verpflichtet hat.
Terroristische Straftaten oder Straftaten im Zusammenhang mit terroristischen Aktivitäten§ 129a des Strafgesetzbuchs (Bildung terroristischer Vereinigungen) oder § 129b des Strafgesetzbuchs (Kriminelle und terroristische Vereinigungen im Ausland)
Einstellung der gewerblichen TätigkeitFakultativer Ausschlussgrund gem. § 124 GWB, wenn das Unternehmen seine Tätigkeit eingestellt hat
KonkursFakultativer Ausschlussgrund gem. § 124 GWB, wenn über das Vermögen des Unternehmens ein Insolvenzverfahren oder ein vergleichbares Verfahren beantragt oder eröffnet worden ist, die Eröffnung eines solchen Verfahrens mangels Masse abgelehnt worden ist, sich das Unternehmen im Verfahren der Liquidation befindet
Interessenkonflikt aufgrund seiner Teilnahme an dem VergabeverfahrenFakultativer Ausschlussgrund gem. § 124 GWB, wenn ein Interessenkonflikt bei der Durchführung des Vergabeverfahrens besteht, der die Unparteilichkeit und Unabhängigkeit einer für den öffentlichen Auftraggeber tätigen Person bei der Durchführung des Vergabeverfahrens beeinträchtigen könnte und der durch andere, weniger einschneidende Maßnahmen nicht wirksam beseitigt werden kann
Vorzeitige Beendigung, Schadensersatz oder andere vergleichbare SanktionenFakultativer Ausschlussgrund gem. § 124 GWB, wenn das Unternehmen eine wesentliche Anforderung bei der Ausführung eines früheren öffentlichen Auftrags oder Konzessionsvertrags erheblich oder fortdauernd mangelhaft erfüllt hat und dies zu einer vorzeitigen Beendigung, zu Schadensersatz oder zu einer vergleichbaren Rechtsfolge geführt hat
Falsche Angaben, verweigerte Informationen, die nicht in der Lage sind, die erforderlichen Unterlagen vorzulegen, und haben vertrauliche Informationen über dieses Verfahren erhalten.Fakultativer Ausschlussgrund gem. § 124 GWB, wenn das Unternehmen in Bezug auf Ausschlussgründe oder Eignungskriterien eine schwerwiegende Täuschung begangen oder Auskünfte zurückgehalten hat oder nicht in der Lage ist, die erforderlichen Nachweise zu übermitteln, oder das Unternehmen a) versucht hat, die Entscheidungsfindung des öffentlichen Auftraggebers in unzulässiger Weise zu beeinflussen, b) versucht hat, vertrauliche Informationen zu erhalten, durch die es unzulässige Vorteile beim Vergabeverfahren erlangen könnte, oder c) fahrlässig oder vorsätzlich irreführende Informationen übermittelt hat, die die Vergabeentscheidung des öffentlichen Auftraggebers erheblich beeinflussen könnten, oder versucht hat, solche Informationen zu übermitteln.
Schwere Verfehlung im Rahmen der beruflichen TätigkeitFakultativer Ausschlussgrund gem. § 124 GWB, wenn das Unternehmen im Rahmen der beruflichen Tätigkeit nachweislich eine schwere Verfehlung begangen hat, durch die die Integrität des Unternehmens infrage gestellt wird
Verstoß gegen arbeitsrechtliche VerpflichtungenFakultativer Ausschlussgrund gem. § 124 GWB, wenn das Unternehmen bei der Ausführung öffentlicher Aufträge nachweislich gegen geltende arbeitsrechtliche Verpflichtungen verstoßen hat
Verstoß gegen sozialrechtliche VerpflichtungenFakultativer Ausschlussgrund gem. § 124 GWB, wenn das Unternehmen bei der Ausführung öffentlicher Aufträge nachweislich gegen geltende sozialrechtliche Verpflichtungen verstoßen hat
Verstoß gegen umweltrechtliche VerpflichtungenFakultativer Ausschlussgrund gem. § 124 GWB, wenn das Unternehmen bei der Ausführung öffentlicher Aufträge nachweislich gegen geltende umweltrechtliche Verpflichtungen verstoßen hat
ZahlungsunfähigkeitFakultativer Ausschlussgrund gem. § 124 GWB, wenn das Unternehmen zahlungsunfähig ist
Vereinbarungen mit anderen Wirtschaftsteilnehmern zur Verzerrung des Wettbewerbs§ 1 GWB: Vereinbarungen zwischen Unternehmen, Beschlüsse von Unternehmensvereinigungen und aufeinander abgestimmte Verhaltensweisen, die eine Verhinderung, Einschränkung oder Verfälschung des Wettbewerbs bezwecken oder bewirken, sind verboten
Direkte oder indirekte Beteiligung an der Vorbereitung des VergabeverfahrensFalktutativer Ausschlussgrund gem. § 124 GWB, wenn eine Wettbewerbsverzerrung daraus resultiert, dass das Unternehmen bereits in die Vorbereitung des Vergabeverfahrens einbezogen war, und diese Wettbewerbsverzerrung nicht durch andere, weniger einschneidende Maßnahmen beseitigt werden kann
5. Los
5.1.
Los: LOT-0001
Titel: Entwicklung und Umsetzung eines Nutzungskonzeptes für das Bauvorhaben „Revitalisierung Buteile“ für die Stadt Neustadt an der Orla, Ausschreibung von Honorarleistungen nach HOAI LP1 - 9 für Objektplanung (Gebäude)
Beschreibung: Die Stadt Neustadt an der Orla plant die Revitalisierung der Sheddachhalle in der Triptiser Straße 14 (Buteile). Ziel ist die Umgestaltung und Wiederaufwertung des Bestandes durch ein nachhaltiges Nutzungskonzept. Im Zuge der Landesgartenschau 2028 ist geplant die Sheddachhalle als Blumenhalle und zu gastronomischen Zwecken zu nutzen. Der Auftraggeber beabsichtigt, den Bestbieter mit Planungs- und Architekturleistungen nach HOAI, stufenweise zu beauftragen (1. Stufe LP1 - LP2, 2. Stufe LP3 - LP6, 3. Stufe LP7 - LP9).
Interne Kennung: 2.7600 024 940 000/VgV/01/2024
5.1.1.
Zweck
Art des Auftrags: Dienstleistungen
Haupteinstufung (cpv): 71240000 Dienstleistungen von Architektur- und Ingenieurbüros sowie planungsbezogene Leistungen
Menge: 0 
5.1.2.
Erfüllungsort
Postanschrift: Triptiser Str. 14  
Stadt: Neustadt an der Orla
Postleitzahl: 07806
Land, Gliederung (NUTS): Saale-Orla-Kreis (DEG0K)
Land: Deutschland
5.1.3.
Geschätzte Dauer
Datum des Beginns: 28/05/2024
Enddatum der Laufzeit: 30/04/2029
5.1.6.
Allgemeine Informationen
Vorbehaltene Teilnahme: Teilnahme ist nicht vorbehalten.
Auftragsvergabeprojekt nicht aus EU-Mitteln finanziert
Die Beschaffung fällt unter das Übereinkommen über das öffentliche Beschaffungswesen
5.1.7.
Strategische Auftragsvergabe
Ziel der strategischen Auftragsvergabe: Keine strategische Beschaffung
5.1.9.
Eignungskriterien
Kriterium:
Art: Eignung zur Berufsausübung
Bezeichnung: Befähigung und Erlaubnis zur Berufsausübung / Fachkunde / Berechtigung
Beschreibung: Teilnahmeberechtigt sind Architekten und Ingenieure für Hochbauprojekte mit der entsprechenden Berechtigung und Eintragung in der jeweiligen Kammer. Ein Nachweis über das Vorhandensein einer fachlichen Berechtigung, Qualifikation ist dem Teilnahmeantrag beizugeben. Bei Bewerber-/Bietergemeinschaften haben alle Mitglieder die entsprechenden Nachweise vorzulegen. - Angaben zu Eintragung in ein Berufs- und/oder Handelsregister (falls dies verneint wird, Begründung angeben) - Kopie des aktuellen Berufs-/Handelsregisterauszuges (Der Handelsregisterauszug muss die aktuellen Verhältnisse widerspiegeln, darf jedoch nicht älter als 12 Monate sein.) - Auszug aus dem aktuellen Firmenbuch (nicht bei natürlichen Personen) oder eine gleichwertige Bescheinigung einer Gerichts- oder Verwaltungsbehörde des Herkunftslandes der Teilnehmenden - letztgültiger Auszug des Sozialversicherungsnachweises Arbeits- und Bewerbergemeinschaften Bei Anträgen von Bewerbergemeinschaften, die sich im Auftragsfall zu Arbeitsgemeinschaften zusammenschließen wollen, sind im Antrag die Mitglieder der Gemeinschaft und die federführende Firma zu benennen. Mit dem Antrag ist eine von allen Gemeinschaftsmitgliedern unterschriebene Erklärung abzugeben, dass die federführende Firma als bevollmächtigter Vertreter die im Verzeichnis aufgeführten Gemeinschaftsmitglieder gegenüber dem Auftraggeber vertritt und insbesondere berechtigt ist, mit Wirkung für jedes Mitglied ohne Einschränkungen Zahlungen anzunehmen sowie dass jedes Gemeinschaftsmitglied für die vertragsmäßige Ausführung der Leistung als Gesamtschuldner haftet. Alle Mitglieder der Arbeitsgemeinschaft sind verpflichtet, die geforderten Kenntnisse und Anwendungserfahrungen zu erbringen.
Anhand der Kriterien werden die Bewerber ausgewählt, die zur zweiten Phase des Verfahrens eingeladen werden sollen

Kriterium:
Art: Technische und berufliche Leistungsfähigkeit
Bezeichnung: Nachweis von Referenzen
Beschreibung: Es sind zwei Referenzprojekte unter Einhaltung folgender Mindestanforderungen von allen Teilnehmenden dem Teilnahmeantrag beizulegen. Bei den Referenzprojekten ist jeweils der Nachweis der Planung und Umsetzung eines Gebäudes gefordert, welches mit Baukosten der Kostengruppe lt. DIN 276 KG 300/400 von mindestens 1,1 Mio. € netto fertiggestellt worden ist. Die Fertigstellung muss innerhalb der letzten 5 Jahre erfolgt sein. Die Teilnehmenden müssen hierbei zumindest die wesentlichen Leistungen der Leistungsphasen 1 – 8 laut HOAI erfüllt haben. Die Referenzprojekte sind auf der entsprechenden Anlage D8.01 und D8.02 zu charakterisieren: - Projektbezeichnung - Auftraggeber (Name, Anschrift, Ansprechpartner) - Entwurfsverfasser - Projektverantwortung - Projektleitung - Honorarzone nach HOAI - Beauftragte Leistungsphasen nach HOAI - Anteil der eigenen Leistung (nur Angabe, wenn Bewerber nicht Entwurfsverfasser ist) - Kosten (Kostengruppe 300/400, DIN 276, ohne Mwst.) - Leistungszeitraum (Lph. 1 bis 8) - Erläuterungen zum Projekt - Bestätigung, die genannten Leistungen als selbstständiger Auftragnehmer oder/und als Teil der Arbeitsgemeinschaft (Name der ARGE) maßgeblich und eigenverantwortlich erbracht zu haben Die gewählte Darstellung der Referenzprojekte soll so gewählt werden, dass die Bewertungskriterien anhand der eingereichten Unterlagen bestmöglich bewertet werden können. Dabei ist ergänzend zu den Angaben der Anlage D8.01 und D8.02, pro Referenz eine A3- Seite mit folgenden Parametern zu erstellen: - Projektbeschreibung - Lageplan - Grundriss (e) - Schnitt (e) - Fotos Die Projektdarstellungen sind digital (pdf-Format) einzureichen und dürfen beim Ausdruck das Papierformat A3 nicht überschreiten.
Anhand der Kriterien werden die Bewerber ausgewählt, die zur zweiten Phase des Verfahrens eingeladen werden sollen

Kriterium:
Art: Sonstiges
Bezeichnung: Berufliche Zuverlässigkeit
Beschreibung: - Nachweis einer Berufs- bzw. Betriebshaftpflichtversicherung i. H. v. mind. 1,5 Mio. Euro für Personenschäden und mind. 1,0 Mio. Euro für sonstige Schäden, zweifache Maximierung im Schadenfall (Name des Versicherers, Deckungssumme Personenschäden, Deckungssumme sonst. Schäden, Maximierung im Schadenfall (Beleg in Kopie)) bzw. Erklärung des Versicherers, dass die Deckungssumme(n)/Maximierung im Auftragsfall angepasst werden oder eine projekt-/objektbezogene Versicherung abgeschlossen wird Bei Bewerber-/Bietergemeinschaft ist der Nachweis von jedem Mitglied der Bewerber-/Bietergemeinschaft zu erbringen. Für geplante Nachunternehmer muss keine Versicherungsbestätigung vorliegen. Der Nachweis des Versicherers darf nicht älter als 12 Monate sein. Der Nachweis ist als Anlage in Kopie beizufügen.
Anhand der Kriterien werden die Bewerber ausgewählt, die zur zweiten Phase des Verfahrens eingeladen werden sollen

Kriterium:
Art: Sonstiges
Bezeichnung: Ausschlussgründe
Beschreibung: Angaben zu strafrechtlichen Verurteilungen gem. § 123 GWB Angaben zu Insolvenz, Interessenkonflikten oder beruflichem Fehlverhalten gem. § 124 GWB Angaben zu evtl. Selbstreinigung nach § 125 GWB (Datum der Verurteilung, Art der Straftat und selbstreinigende Maßnahmen)
Anhand der Kriterien werden die Bewerber ausgewählt, die zur zweiten Phase des Verfahrens eingeladen werden sollen

Kriterium:
Art: Technische und berufliche Leistungsfähigkeit
Bezeichnung: Technische Leistungsfähigkeit
Beschreibung: Leistungs- und termingerechte Ausführung gemäß Projektzeitplan Anlage D6: Personalkapazität von mind. zwei für die Leistung heranziehbare, qualifizierte Personen (Name des/der Beschäftigten, Titel, Funktion, Ausbildung, Alter, Eintrittsdatum in das Unternehmen, Projektleitung, stellvertretende Projektleitung, Telefon, Mailadresse)
Anhand der Kriterien werden die Bewerber ausgewählt, die zur zweiten Phase des Verfahrens eingeladen werden sollen
Informationen über die zweite Phase eines zweiphasigen Verfahrens:
Mindestzahl der zur zweiten Phase des Verfahrens einzuladenden Bewerber: 3
Höchstzahl der zur zweiten Phase des Verfahrens einzuladenden Bewerber: 3
Der Erwerber behält sich das Recht vor, den Auftrag aufgrund der ursprünglichen Angebote ohne weitere Verhandlungen zu vergeben
5.1.11.
Auftragsunterlagen
Sprachen, in denen die Auftragsunterlagen offiziell verfügbar sind:
Internetadresse der Auftragsunterlagen: https://www.evergabe-online.de/tenderdocuments.html?id=592454
5.1.12.
Bedingungen für die Auftragsvergabe
Verfahrensbedingungen:
Voraussichtliches Datum der Absendung der Aufforderungen zur Angebotseinreichung: 08/03/2024
Bedingungen für die Einreichung:
Elektronische Einreichung: Erforderlich
Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch
Elektronischer Katalog: Nicht zulässig
Varianten: Nicht zulässig
Frist für den Eingang der Teilnahmeanträge: 22/02/2024 10:00:00 (UTC+1)
Frist, bis zu der das Angebot gültig sein muss: 2 Monat
Informationen, die nach Ablauf der Einreichungsfrist ergänzt werden können:
Nach Ermessen des Käufers können alle fehlenden Bieterunterlagen nach Fristablauf nachgereicht werden.
Zusätzliche Informationen: Nachforderung: Fehlende Unterlagen, deren Vorlage mit dem Teilnahmeantrag, gefordert war, werden gem. § 56 II S. 1, III und IV VgV nachgefordert.
Informationen über die öffentliche Angebotsöffnung:
Zusätzliche Informationen: Teilnehmer/Bieter sind bei der Eröffnung der Teilnahmeanträge/Angebote nicht zugelassen.
Auftragsbedingungen:
Elektronische Rechnungsstellung: Erforderlich
Finanzielle Vereinbarung: zu Punkt 5.1.12 "Elektronische Rechnungstellung": Aus technischen Gründen kann hier derzeit lediglich die Angabe auf "erforderlich" gesetzt werden. Faktisch soll dies aber nicht der Fall sein. Eine elektronische Rechnungstellung ist nicht zulässig.
Informationen über die Überprüfungsfristen: GILT FÜR TEILNAHMEWETTBEWERB: Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung oder in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, sind bis spätestens zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber der dem Auftraggeber zu rügen. --- Nachprüfungsmöglichkeit Es besteht die Möglichkeit einer Nachprüfung des Vergabeverfahrens durch die Vergabekammer des Freistaats Thüringen beim Thüringer Landesverwaltungsamt. Beanstandungen der beabsichtigten Vergabeentscheidung sind - elektronisch (in Textform) per Kommunikation über die Vergabeplattform - an die Vergabestelle Stadtverwaltung Neustadt an der Orla Zentrale Vergabestelle Markt 1 07806 Neustadt an der Orla zu richten. --- Im weiteren Verfahren nach § 14 Abs. 2 ThürVgG ist das Thüringer Landesverwaltungsamt Referat 250 (Vergabekammer) Jorge-Semprún-Platz 4 99423 Weimar als Nachprüfungsbehörde zuständig. --- Die Kostenfolge aus dem Nachprüfungsverfahren ergibt sich aus § 14 Abs. 5 ThürVgG. Es wird darauf hingewiesen, dass für Amtshandlungen der Vergabekammer Kosten (Gebühren und Auslagen) zur Deckung des Verwaltungsaufwandes erhoben werden. ---------------------------------------- GILT FÜR NACHFOLGENDES VERHANDLUNGSVERFAHREN: Nachprüfungsmöglichkeit Es besteht die Möglichkeit einer Nachprüfung des Vergabeverfahrens durch die Vergabekammer des Freistaats Thüringen beim Thüringer Landesverwaltungsamt. Beanstandungen der beabsichtigten Vergabeentscheidung sind - elektronisch (in Textform) per Kommunikation über die Vergabeplattform - an die Vergabestelle Stadtverwaltung Neustadt an der Orla Zentrale Vergabestelle Markt 1 07806 Neustadt an der Orla zu richten. --- Im weiteren Verfahren nach § 14 Abs. 2 ThürVgG ist das Thüringer Landesverwaltungsamt Referat 250 (Vergabekammer) Jorge-Semprún-Platz 4 99423 Weimar als Nachprüfungsbehörde zuständig. --- Die Kostenfolge aus dem Nachprüfungsverfahren ergibt sich aus § 14 Abs. 5 ThürVgG. Es wird darauf hingewiesen, dass für Amtshandlungen der Vergabekammer Kosten (Gebühren und Auslagen) zur Deckung des Verwaltungsaufwandes erhoben werden. --- Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung oder in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, sind bis spätestens zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber der dem Auftraggeber zu rügen. --- Die Information des Auftraggebers an die Bieter, dass deren Angebote nicht berücksichtigt werden sollen, erfolgt spätestens 15 Kalendertage vor der beabsichtigten Zuschlagserteilung. Die Frist beginnt am Tage nach der Absendung der Mitteilung durch die Vergabestelle. Auf den Tag des Zugangs der Information beim betroffenen Bieter oder Bewerber kommt es nicht an. - Wird die Information per Fax oder auf elektronischem Weg versendet, verkürzt sich die vorstehend genannte Frist auf 10 Kalendertage (§ 134 Abs. 2 GWB). - Der Bieter hat die Möglichkeit im Fall des Verstoßes gegen eine Vergabevorschrift, diesen binnen 10 Kalendertagen nach Zugang der Mitteilung über die Zuschlagserteilung gegenüber dem öffentlichen Auftraggeber zu rügen und Abhilfe zu verlangen. - Wird auf Rüge des Bieters seitens des öffentlichen Auftraggebers nicht abgeholfen, so hat der Bieter die Möglichkeit, binnen weiterer 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers über die Nichtabhilfe gem. § 160 GWB einen Antrag auf Nachprüfung bei der zuständigen Vergabekammer beim Thüringer Landesverwaltungsamt, Referat 250, Jorge-Semprún-Platz 4, 99423 Weimar zu stellen.
5.1.15.
Techniken
Rahmenvereinbarung: Keine Rahmenvereinbarung
Informationen über das dynamische Beschaffungssystem: Kein dynamisches Beschaffungssystem
5.1.16.
Weitere Informationen, Schlichtung und Nachprüfung
Überprüfungsstelle: Thüringer Landesverwaltungsamt Referat 250 (Vergabekammer)
Organisation, die weitere Informationen für die Nachprüfungsverfahren bereitstellt: Stadtverwaltung Neustadt an der Orla
Organisation, die Teilnahmeanträge entgegennimmt: Stadtverwaltung Neustadt an der Orla
Organisation, die Angebote bearbeitet: Stadtverwaltung Neustadt an der Orla
8. Organisationen
8.1.
ORG-0001
Offizielle Bezeichnung: Stadtverwaltung Neustadt an der Orla
Registrierungsnummer: 16075073-0001-12
Postanschrift: Markt 1  
Stadt: Neustadt an der Orla
Postleitzahl: 07806
Land, Gliederung (NUTS): Saale-Orla-Kreis (DEG0K)
Land: Deutschland
Telefon: +49 36481 850
Fax: +49 36481 85123
Profil des Erwerbers: https://www.evergabe-online.de
Rollen dieser Organisation
Beschaffer
Organisation, die Teilnahmeanträge entgegennimmt
Organisation, die Angebote bearbeitet
Organisation, die weitere Informationen für die Nachprüfungsverfahren bereitstellt
8.1.
ORG-0002
Offizielle Bezeichnung: Thüringer Landesverwaltungsamt Referat 250 (Vergabekammer)
Registrierungsnummer: 16900334-0001-29
Postanschrift: Jorge-Semprún-Platz 4  
Stadt: Weimar
Postleitzahl: 99423
Land, Gliederung (NUTS): Weimar, Kreisfreie Stadt (DEG05)
Land: Deutschland
Telefon: +49 361 573321254
Fax: +49 361 573321059
Rollen dieser Organisation
Überprüfungsstelle
8.1.
ORG-0003
Offizielle Bezeichnung: Beschaffungsamt des BMI
Registrierungsnummer: 994-DOEVD-83
Stadt: Bonn
Postleitzahl: 53119
Land, Gliederung (NUTS): Bonn, Kreisfreie Stadt (DEA22)
Land: Deutschland
Telefon: +49228996100
Rollen dieser Organisation
TED eSender
11. Informationen zur Bekanntmachung
11.1.
Informationen zur Bekanntmachung
Kennung/Fassung der Bekanntmachung: 0ef0ffe3-030a-4dcc-bdaa-be61198a5433 - 05
Formulartyp: Wettbewerb
Art der Bekanntmachung: Auftrags- oder Konzessionsbekanntmachung – Standardregelung
Datum der Übermittlung der Bekanntmachung: 06/02/2024 14:53:41 (UTC+1)
Sprachen, in denen diese Bekanntmachung offiziell verfügbar ist: Deutsch
11.2.
Informationen zur Veröffentlichung
Veröffentlichungsnummer der Bekanntmachung: 80058-2024
ABl. S – Nummer der Ausgabe: 27/2024
Datum der Veröffentlichung: 07/02/2024

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