Deutschland – Bau von Kliniken – Los 1 - Unterfangung / Entkernung

77036-2024 - Wettbewerb
Deutschland – Bau von Kliniken – Los 1 - Unterfangung / Entkernung
OJ S 26/2024 06/02/2024
Auftrags- oder Konzessionsbekanntmachung – Standardregelung
Bauleistung
1. Beschaffer
1.1.
Beschaffer
Offizielle Bezeichnung: Ökumenisches Hainich Klinikum gGmbH Mühlhausen
Rechtsform des Erwerbers: Öffentliches Unternehmen
Tätigkeit des öffentlichen Auftraggebers: Gesundheit
2. Verfahren
2.1.
Verfahren
Titel: Los 1 - Unterfangung / Entkernung
Beschreibung: Unterfangung des Kriechkellers und Entkernung des Gebäudes Haus 15 in der Ökumenischen Hainich Klinikum gGmbH in Mühlhausen
Kennung des Verfahrens: a1d35919-83ab-4993-9071-aba00ee61285
Interne Kennung: 120.32-01
Verfahrensart: Offenes Verfahren
Das Verfahren wird beschleunigt: nein
2.1.1.
Zweck
Art des Auftrags: Bauleistung
Haupteinstufung (cpv): 45215130 Bau von Kliniken
2.1.2.
Erfüllungsort
Postanschrift: Pfafferode 102  
Stadt: Mühlhausen
Postleitzahl: 99974
Land, Gliederung (NUTS): Unstrut-Hainich-Kreis (DEG09)
Land: Deutschland
2.1.4.
Allgemeine Informationen
Rechtsgrundlage:
Richtlinie 2014/24/EU
vob-a-eu -
Anzuwendende grenzübergreifende Rechtsvorschrift:
2.1.6.
Ausschlussgründe:
Der Zahlungsunfähigkeit vergleichbare Lage gemäß nationaler RechtsvorschriftenDer Bieter erklärt mit Angebotsabgabe, dass kein fakultativer Ausschlussgrund nach § 124 I Nr. 2 GWB in Verbindung mit § 4 Abs 9a VOF vorliegt, also er sich nicht in einem Insolvenzverfahren oder in Liquidation befindet oder seine Tätigkeit eingestellt hat oder sich aufgrund eines in den einzelstaatlichen Rechtsvorschriften vorgesehenen gleichartigen Verfahrens in einer entsprechenden Lage befindet. Er erklärt auch, dass er sich nicht in einer wirtschaftlichen Situation befindet, die eine Antragspflicht zu einem derartigen Verfahren begründet. Das gilt nicht, wenn der Bieter nachweist, dass er gleichwohl in der Lage ist, die ihm obliegenden vertraglichen Verpflichtungen vollständig zu erfüllen.
KonkursDer Bieter erklärt mit Angebotsabgabe, dass kein fakultativer Ausschlussgrund nach § 124 I Nr. 2 GWB in Verbindung mit § 4 Abs 9a VOF vorliegt, also er sich nicht in einem Insolvenzverfahren oder in Liquidation befindet oder seine Tätigkeit eingestellt Das gilt nicht, wenn der Bieter nachweist, dass er gleichwohl in der Lage ist, die ihm obliegenden vertraglichen Verpflichtungen vollständig zu erfüllen. Der Bieter erklärt auch, dass keine Gründe vorliegen, die eine Insolvenzantragspflicht nach nationalem Recht begründen oder Zahlungsunfähigkeit vorliegt.
KorruptionDer Bieter erklärt, mit Angebotsabgabe dass keine Ausschlussgründe nach § 123 I Nr. 6,7,8 und 9 bzw. § 4 Abs. 6 litera e, f, und g VOF vorliegen namentlich § STGB § 299 des Strafgesetzbuchs (Bestechlichkeit und Bestechung im geschäftlichen Verkehr), §§ STGB § 299a und STGB § 299b des Strafgesetzbuchs (Bestechlichkeit und Bestechung im Gesundheitswesen), § STGB § 108e des Strafgesetzbuchs (Bestechlichkeit und Bestechung von Mandatsträgern), den §§ STGB § 333 und STGB § 334 des Strafgesetzbuchs (Vorteilsgewährung und Bestechung), jeweils auch in Verbindung mit § STGB § 335a des Strafgesetzbuchs (Ausländische und internationale Bedienstete) Artikel 2 § 2 des Gesetzes zur Bekämpfung internationaler Bestechung (Bestechung ausländischer Abgeordneter im Zusammenhang mit internationalem Geschäftsverkehr). § 370 der Abgabenordnung, auch in Verbindung mit § 12 des Gesetzes zur Durchführung der gemeinsamen Marktorganisationen und der Direktzahlungen (MOG), soweit sich die Straftat gegen den Haushalt der EG oder gegen Haushalte richtet, die von der EG oder in ihrem Auftrag verwaltet werden. Einem Verstoß gegen diese Vorschriften gleichgesetzt sind Verstöße gegen entsprechende Strafnormen anderer Staaten. Ein Verhalten einer rechtskräftig verurteilten Person ist einem Bewerber oder Bieter zuzurechnen, wenn sie für diesen Bewerber oder Bieter bei der Führung der Geschäfte selbst verantwortlich gehandelt hat oder ein Aufsichts- oder Organisationsverschulden gemäß § 130 des Gesetzes über Ordnungswidrigkeiten (OWiG) dieser Person im Hinblick auf das Verhalten einer anderen für den Bewerber oder Bieter handelnden, rechtskräftig verurteilten Person vorliegt.
VergleichsverfahrenAusschluss ist nicht erforderlich, da bereits unter Ziffer 1 (Mit Insolvenz vergleichbares Verfahren), 2 (Insolvenz), 3 (Bestechlichkeit /Vorteilsgewährung) erfasst.
Beteiligung an einer kriminellen VereinigungDer Bieter erklärt, dass keine Person, deren Verhalten dem Unternehmen zuzurechnen ist, rechtskräftig verurteilt oder gegen das Unternehmen eine Geldbuße nach § 30 OWIG rechtskräftig festgesetzt worden ist wegen einer Straftat nach § 129 StGB des Strafgesetzbuchs (Bildung krimineller Vereinigungen), § 129a StGB des Strafgesetzbuchs (Bildung terroristischer Vereinigungen) oder § 129b StGB (Kriminelle und terroristische Vereinigungen im Ausland). Das Verhalten einer rechtskräftig verurteilten Person ist einem Unternehmen zuzurechnen, wenn diese Person als für die Leitung des Unternehmens Verantwortlicher gehandelt hat; dazu gehört auch die Überwachung der Geschäftsführung oder die sonstige Ausübung von Kontrollbefugnissen in leitender Stellung.
Vereinbarungen mit anderen Wirtschaftsteilnehmern zur Verzerrung des WettbewerbsDer Bieter erklärt, dass er sich nicht an wettbewerbsbeschränkenden Vereinbarungen, also Vereinbarungen die eine Verhinderung, Einschränkung oder Verfälschung des Wettbewerbs bezwecken oder bewirken beteiligt hat; dies gilt sowohl für das vorliegende Verfahren als auch für Verfahren, an denen sich der Bieter in den letzten 5 Jahren beteiligt hat.
Verstoß gegen umweltrechtliche VerpflichtungenDer Bieter erklärt, dass er bei der Ausführung öffentlicher Aufträge in den letzten fünf Jahren nicht nachweislich gegen geltende umwelt-, sozial- oder arbeitsrechtliche Verpflichtungen verstoßen hat, die zur Folge hatten, dass der Bieter rechtskräftig verurteilt wurde und deswegen eine Strafe von mehr als 50.000,00 € zu bezahlen hatte.
Geldwäsche oder TerrorismusfinanzierungDer Bieter erklärt, dass keine Person, deren Verhalten dem Unternehmen zuzurechnen ist, rechtskräftig verurteilt oder gegen das Unternehmen eine Geldbuße nach § 30 OWIG rechtskräftig festgesetzt worden ist wegen einer Straftat nach § 89c StGB (Terrorismusfinanzierung) oder wegen der Teilnahme an einer solchen Tat oder wegen der Bereitstellung oder Sammlung finanzieller Mittel in Kenntnis dessen, dass diese finanziellen Mittel ganz oder teilweise dazu verwendet werden oder verwendet werden soll, eine Tat nach § 89a Abs. 2 Nr. 2 StGB zu begehen oder nach § 261 StGB (Geldwäsche). Das Verhalten einer rechtskräftig verurteilten Person ist einem Unternehmen zuzurechnen, wenn diese Person als für die Leitung des Unternehmens Verantwortlicher gehandelt hat; dazu gehört auch die Überwachung der Geschäftsführung oder die sonstige Ausübung von Kontrollbefugnissen in leitender Stellung.
BetrugsbekämpfungDer Bieter erklärt, dass keine Person, deren Verhalten dem Unternehmen zuzurechnen ist, rechtskräftig verurteilt oder gegen das Unternehmen eine Geldbuße nach§ 30 OWIG rechtskräftig festgesetzt worden ist wegen einer Straftat nach § 263 StGB (Betrug) oder wegen der Teilnahme an einer solchen Tat soweit sich die Straftat gegen den Haushalt der EG oder gegen Haushalte richtet, die von der EG oder in ihrem Auftrag verwaltet werden nach § 264 StGB (Subventionsbetrug) soweit sich die Straftat gegen den Haushalt der EG oder gegen Haushalte richtet, die von der EG oder in ihrem Auftrag verwaltet werden und die Verurteilung nicht älter als 5 Jahre ist. Den vorstehend genannten Straf-Vorschriften stehen gleichbedeutende ausländische Vorschriften gleich. Das Verhalten einer rechtskräftig verurteilten Person ist einem Unternehmen zuzurechnen, wenn diese Person als für die Leitung des Unternehmens Verantwortlicher gehandelt hat; dazu gehört auch die Überwachung der Geschäftsführung oder die sonstige Ausübung von Kontrollbefugnissen in leitender Stellung.
Kinderarbeit und andere Formen des MenschenhandelsDer Bieter erklärt mit Angebotsabgabe, dass keine Person, deren Verhalten dem Unternehmen zuzurechnen ist, rechtskräftig verurteilt oder gegen das Unternehmen eine Geldbuße nach § 30 OWIG rechtskräftig festgesetzt worden ist wegen einer Straftat nach §§ 232, 232a, 232b und 233a StGB (Menschenhandel, Zwangsprostitution, Zwangsarbeit, Ausbeutung der Arbeitskraft, Ausbeutung unter Ausnutzung einer Freiheitsberaubung, Zwangsprostitution) oder wegen der Teilnahme an einer solchen Tat oder nach § 264 StGB (Subventionsbetrug) soweit sich die Straftat gegen den Haushalt der EG oder gegen Haushalte richtet, die von der EG oder in ihrem Auftrag verwaltet werden und die Verurteilung nicht älter als 5 Jahre ist. Den vorstehend genannten Straf-Vorschriften stehen gleichbedeutende ausländische Vorschriften gleich. Das Verhalten einer rechtskräftig verurteilten Person ist einem Unternehmen zuzurechnen, wenn diese Person als für die Leitung des Unternehmens Verantwortlicher gehandelt hat; dazu gehört auch die Überwachung der Geschäftsführung oder die sonstige Ausübung von Kontrollbefugnissen in leitender Stellung.
ZahlungsunfähigkeitAusschluss ist nicht erforderlich, da bereits unter Ziffer 1 (Mit Insolvenz vergleichbares Verfahren) bzw. 2 (Insolvenz) erfasst.
Verstoß gegen arbeitsrechtliche VerpflichtungenAusschluss ist nicht erforderlich, da bereits unter Ziffer 7 (Verstöße gegen umweltrechtliche und andere Verpflichtungen) erfasst ist.
Verwaltung der Vermögenswerte durch einen InsolvenzverwalterAusschluss ist nicht erforderlich, da bereits unter Ziffer 1 (Mit Insolvenz vergleichbares Verfahren) bzw. 2 (Insolvenz) erfasst.
Falsche Angaben, verweigerte Informationen, die nicht in der Lage sind, die erforderlichen Unterlagen vorzulegen, und haben vertrauliche Informationen über dieses Verfahren erhalten.Der Bieter erklärt mit Angebotsabgabe, dass er in Bezug auf Ausschlussgründe oder Eignungskriterien keine schwerwiegende Täuschung begangen oder Auskünfte zurückgehalten hat oder nicht in der Lage ist, die erforderlichen Nachweise zu übermitteln. Er erklärt mit Angebotsabgabe auch, dass er nicht versucht hat, die Entscheidungsfindung des öffentlichen Auftraggebers in unzulässiger Weise zu beeinflussen, nicht versucht hat, vertrauliche Informationen zu erhalten, durch die es unzulässige Vorteile beim Vergabeverfahren erlangen könnte, oder nicht fahrlässig oder vorsätzlich irreführende Informationen übermittelt hat, die die Vergabeentscheidung des öffentlichen Auftraggebers erheblich beeinflussen könnten, oder versucht hat, solche Informationen zu übermitteln. [ ] Mit Insolvenz vergleichbares Verfahren (Konkurs nach nationalem Recht) [ ]
Rein innerstaatliche AusschlussgründeAusschluss ist nicht erforderlich, da bereits unter Ziffer 7 (Verstöße gegen umweltrechtliche und andere Verpflichtungen) erfasst ist.
Interessenkonflikt aufgrund seiner Teilnahme an dem VergabeverfahrenDer Bieter erklärt mit Angebotsabgabe, dass kein Interessenkonflikt bei der Durchführung des Vergabeverfahrens besteht, der die Unparteilichkeit und Unabhängigkeit einer für den öffentlichen Auftraggeber tätigen Person bei der Durchführung des Vergabeverfahrens beeinträchtigen könnte und der durch andere, weniger einschneidende Maßnahmen nicht wirksam beseitigt werden kann.
Direkte oder indirekte Beteiligung an der Vorbereitung des VergabeverfahrensDer Bieter erklärt, dass keine Wettbewerbsverzerrung vorliegt, die daraus resultiert, dass das Unternehmen bereits in die Vorbereitung des Vergabeverfahrens einbezogen war, und diese Wettbewerbsverzerrung nicht durch andere, weniger einschneidende Maßnahmen beseitigt werden kann.
Schwere Verfehlung im Rahmen der beruflichen TätigkeitDer Bieter wird gemäß § 4 Abs. 9 litera c VOF vom Verfahren ausgeschlossen, wenn die Vergabestelle ihm im Rahmen seiner beruflichen Tätigkeit eine schwere Verfehlung nachweisen werden kann.
Vorzeitige Beendigung, Schadensersatz oder andere vergleichbare SanktionenDer Bieter erklärt mit Angebotsabgabe, dass folgender Tatbestand nach § 124 Abs. 1 Nr. 7 GWB nicht vorliegt: er eine wesentliche Anforderung bei der Ausführung eines früheren öffentlichen Auftrags oder Konzessionsvertrags erheblich oder fortdauernd mangelhaft erfüllt hat und dies zu einer vorzeitigen Beendigung, zu Schadensersatz oder zu einer vergleichbaren Rechtsfolge geführt hat.
Verstoß gegen sozialrechtliche VerpflichtungenAusschluss ist nicht erforderlich, da bereits unter Ziffer 7 (Verstöße gegen umweltrechtliche und andere Verpflichtungen) erfasst ist.
Zahlung der SozialversicherungsbeiträgeAusschluss ist nicht erforderlich, da bereits unter Ziffer 7 (Verstöße gegen umweltrechtliche und andere Verpflichtungen) und 23 (Verstöße gegen die Verpflichtung zur Zahlung von Abgaben und Steuern) erfasst ist
Einstellung der gewerblichen TätigkeitDer Bieter erklärt, dass er weiter werbend am Markt tätig ist und seinen Geschäftsbetriebe - auch nicht vorübergehend - eingestellt hat.
Entrichtung von SteuernDer Bieter wird vom Vergabeverfahren nach § 123 Abs. 4 GwB vom Vergabeverfahren ausgeschlossen, wenn einer der dortigen Tatbestände erfüllt ist und die Ausnahmeregelung nach § 124 Abs. 4 Satz 2 nicht greift. Danach schließen Öffentliche Auftraggeber ein Unternehmen zu jedem Zeitpunkt des Vergabeverfahrens von der Teilnahme an einem Vergabeverfahren aus, wenn 1. das Unternehmen seinen Verpflichtungen zur Zahlung von Steuern, Abgaben oder Beiträgen zur Sozialversicherung nicht nachgekommen ist und dies durch eine rechtskräftige Gerichts- oder bestandskräftige Verwaltungsentscheidung festgestellt wurde oder 2. die öffentlichen Auftraggeber auf sonstige geeignete Weise die Verletzung einer Verpflichtung nach Nummer 1 nachweisen können. Nach § 123 Abs. 4 Satz 2 GWB gilt vorstehendes nicht, wenn das Unternehmen seinen Verpflichtungen dadurch nachgekommen ist, dass es die Zahlung vorgenommen oder sich zur Zahlung der Steuern, Abgaben und Beiträge zur Sozialversicherung einschließlich Zinsen, Säumnis- und Strafzuschlägen verpflichtet hat.
Terroristische Straftaten oder Straftaten im Zusammenhang mit terroristischen AktivitätenAusschluss ist nicht erforderlich, da bereits unter Ziffer 8 (Verstoß gegen Geldwäsche und Terrorismusfinanzierung) erfasst ist.
5. Los
5.1.
Los: LOT-0000
Titel: Los 1 - Unterfangung / Entkernung
Beschreibung: Der Auftraggeber beabsichtigt das Haus 15 zu sanieren. Hierbei muss der vorhandene Keller tiefer gelegt werden, um die vorgeschriebenen Raumhöhen einzuhalten. Zudem sind Abbrucharbeiten vorzuziehen, um die Rohbauarbeiten vorzubereiten. Diese Leistungen sind Gegenstand der vorliegenden Ausschreibung.
Interne Kennung: LOT-0000
5.1.1.
Zweck
Art des Auftrags: Bauleistung
Haupteinstufung (cpv): 45215130 Bau von Kliniken
5.1.2.
Erfüllungsort
Postanschrift: Pfafferode 102  
Stadt: Mühlhausen
Postleitzahl: 99974
Land, Gliederung (NUTS): Unstrut-Hainich-Kreis (DEG09)
Land: Deutschland
5.1.3.
Geschätzte Dauer
Datum des Beginns: 15/04/2024
Enddatum der Laufzeit: 28/10/2026
5.1.6.
Allgemeine Informationen
Vorbehaltene Teilnahme: Teilnahme ist nicht vorbehalten.
Die Namen und beruflichen Qualifikationen des zur Auftragsausführung eingesetzten Personals sind anzugeben: Nicht erforderlich
Auftragsvergabeprojekt nicht aus EU-Mitteln finanziert
Die Beschaffung fällt unter das Übereinkommen über das öffentliche Beschaffungswesen
5.1.7.
Strategische Auftragsvergabe
Ziel der strategischen Auftragsvergabe: Keine strategische Beschaffung
5.1.9.
Eignungskriterien
Kriterium:
Art: Eignung zur Berufsausübung

Kriterium:
Art: Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit

Kriterium:
Art: Technische und berufliche Leistungsfähigkeit
5.1.10.
Zuschlagskriterien
Kriterium:
Art: Preis
Bezeichnung: Preis
Gewichtung (Prozentanteil, genau): 100
5.1.11.
Auftragsunterlagen
Sprachen, in denen die Auftragsunterlagen offiziell verfügbar sind:
5.1.12.
Bedingungen für die Auftragsvergabe
Bedingungen für die Einreichung:
Elektronische Einreichung: Zulässig
Adresse für die Einreichung: https://www.evergabe.de
Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch
Elektronischer Katalog: Nicht zulässig
Varianten: Nicht zulässig
Die Bieter können mehrere Angebote einreichen
Frist für den Eingang der Angebote: 07/03/2024 13:00:00 (UTC+1)
Informationen, die nach Ablauf der Einreichungsfrist ergänzt werden können:
Nach Ermessen des Käufers können alle fehlenden Bieterunterlagen nach Fristablauf nachgereicht werden.
Zusätzliche Informationen: Es gilt die VGV, §56
Informationen über die öffentliche Angebotsöffnung:
Eröffnungsdatum: 07/03/2024 13:00:00 (UTC+1)
Auftragsbedingungen:
Elektronische Rechnungsstellung: Erforderlich
Zahlungen werden elektronisch geleistet
5.1.15.
Techniken
Rahmenvereinbarung: Keine Rahmenvereinbarung
Informationen über das dynamische Beschaffungssystem: Kein dynamisches Beschaffungssystem
5.1.16.
Weitere Informationen, Schlichtung und Nachprüfung
Überprüfungsstelle: Thüringer Landesverwaltungsamt, Vergabekammer
Organisation, die zusätzliche Informationen über das Vergabeverfahren bereitstellt: Ökumenisches Hainich Klinikum gGmbH Mühlhausen
Organisation, die weitere Informationen für die Nachprüfungsverfahren bereitstellt: Tyroller Consulting GmbH
Organisation, die Teilnahmeanträge entgegennimmt: Ökumenisches Hainich Klinikum gGmbH Mühlhausen
8. Organisationen
8.1.
ORG-7001
Offizielle Bezeichnung: Ökumenisches Hainich Klinikum gGmbH Mühlhausen
Registrierungsnummer: DE221809946
Postanschrift: Pfafferode 102  
Stadt: Mühlhausen
Postleitzahl: 99974
Land, Gliederung (NUTS): Unstrut-Hainich-Kreis (DEG09)
Land: Deutschland
Kontaktperson: Abt. Projektsteuerung
Telefon: +49 3601803634
Fax: +49 3601803636
Internetadresse: https://www.oehk.de
Rollen dieser Organisation
Beschaffer
Federführendes Mitglied
Organisation, die zusätzliche Informationen über das Vergabeverfahren bereitstellt
Organisation, die Teilnahmeanträge entgegennimmt
8.1.
ORG-7004
Offizielle Bezeichnung: Thüringer Landesverwaltungsamt, Vergabekammer
Registrierungsnummer: Identifikationsnummer:16900334-0001-29
Postanschrift: Jorge-Semprún-Platz 4  
Stadt: Weimar
Postleitzahl: 99423
Land, Gliederung (NUTS): Weimar, Kreisfreie Stadt (DEG05)
Land: Deutschland
Telefon: +49 361573321254
Fax: +49 361573321059
Rollen dieser Organisation
Überprüfungsstelle
8.1.
ORG-7005
Offizielle Bezeichnung: Tyroller Consulting GmbH
Registrierungsnummer: HRB-Nr 110 776
Postanschrift: Josef-Albers-Straße 4  
Stadt: Erfurt
Postleitzahl: 99085
Land, Gliederung (NUTS): Erfurt, Kreisfreie Stadt (DEG01)
Land: Deutschland
Telefon: +49 15167402208
Rollen dieser Organisation
Organisation, die weitere Informationen für die Nachprüfungsverfahren bereitstellt
8.1.
ORG-7006
Offizielle Bezeichnung: Beschaffungsamt des BMI
Registrierungsnummer: 994-DOEVD-83
Stadt: Bonn
Postleitzahl: 53119
Land, Gliederung (NUTS): Bonn, Kreisfreie Stadt (DEA22)
Land: Deutschland
Telefon: +49228996100
Rollen dieser Organisation
TED eSender
11. Informationen zur Bekanntmachung
11.1.
Informationen zur Bekanntmachung
Kennung/Fassung der Bekanntmachung: 853663aa-35ea-4044-bda4-1af106666786 - 01
Formulartyp: Wettbewerb
Art der Bekanntmachung: Auftrags- oder Konzessionsbekanntmachung – Standardregelung
Datum der Übermittlung der Bekanntmachung: 05/02/2024 11:35:20 (UTC+1)
Sprachen, in denen diese Bekanntmachung offiziell verfügbar ist: Deutsch
11.2.
Informationen zur Veröffentlichung
Veröffentlichungsnummer der Bekanntmachung: 77036-2024
ABl. S – Nummer der Ausgabe: 26/2024
Datum der Veröffentlichung: 06/02/2024

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