2.1.1.
Zweck
Art des Auftrags: Dienstleistungen
Haupteinstufung (cpv): 64210000 Fernsprech- und Datenübertragungsdienste
2.1.2.
Erfüllungsort
Postanschrift: Am Schießhaus 1
Stadt: Dresden
Postleitzahl: 01067
Land, Gliederung (NUTS): Dresden, Kreisfreie Stadt (DED21)
Land: Deutschland
2.1.2.
Erfüllungsort
Postanschrift: Eilenburger Straße 4
Stadt: Leipzig
Postleitzahl: 04317
Land, Gliederung (NUTS): Leipzig, Kreisfreie Stadt (DED51)
Land: Deutschland
2.1.2.
Erfüllungsort
Postanschrift: Bahnhofstraße 54
Stadt: Chemnitz
Postleitzahl: 09111
Land, Gliederung (NUTS): Chemnitz, Kreisfreie Stadt (DED41)
Land: Deutschland
2.1.2.
Erfüllungsort
Postanschrift: Kopernikusstraße 7
Stadt: Zwickau
Postleitzahl: 08056
Land, Gliederung (NUTS): Zwickau (DED45)
Land: Deutschland
2.1.2.
Erfüllungsort
Postanschrift: Wilthener Straße 32
Stadt: Bautzen
Postleitzahl: 02625
Land, Gliederung (NUTS): Bautzen (DED2C)
Land: Deutschland
2.1.4.
Allgemeine Informationen
Rechtsgrundlage:
Richtlinie 2014/24/EU
vgv - Verordnung über die Vergabe öffentlicher Aufträge
Anzuwendende grenzübergreifende Rechtsvorschrift:
2.1.6.
Ausschlussgründe:
Beteiligung an einer kriminellen Vereinigung: § 129 des Strafgesetzbuchs (Bildung krimineller Vereinigungen) § 129b des Strafgesetzbuchs (Kriminelle und terroristische Vereinigungen im Ausland)
Terroristische Straftaten oder Straftaten im Zusammenhang mit terroristischen Aktivitäten: § 129a des Strafgesetzbuchs (Bildung terroristischer Vereinigungen) § 129b des Strafgesetzbuchs (Kriminelle und terroristische Vereinigungen im Ausland)
Geldwäsche oder Terrorismusfinanzierung: § 89c des Strafgesetzbuchs (Terrorismusfinanzierung) § 89a Absatz 2 Nummer 2 des Strafgesetzbuchs § 261 des Strafgesetzbuchs (Geldwäsche; Verschleierung unrechtmäßig erlangter Vermögenswerte)
Betrugsbekämpfung: § 263 des Strafgesetzbuchs (Betrug), soweit sich die Straftat gegen den Haushalt der Europäischen Union oder gegen Haushalte richtet, die von der Europäischen Union oder in ihrem Auftrag verwaltet werden § 264 des Strafgesetzbuchs (Subventionsbetrug), soweit sich die Straftat gegen den Haushalt der Europäischen Union oder gegen Haushalte richtet, die von der Europäischen Union oder in ihrem Auftrag verwaltet werden,
Korruption: § 299 des Strafgesetzbuchs (Bestechlichkeit und Bestechung im geschäftlichen Verkehr) § 108e des Strafgesetzbuchs (Bestechlichkeit und Bestechung von Mandatsträgern) §§ 333 und 334 des Strafgesetzbuchs (Vorteilsgewährung und Bestechung), jeweils auch in Verbindung mit § 335a des Strafgesetzbuchs (Ausländische und internationale Bedienstete) Artikel 2 § 2 des Gesetzes zur Bekämpfung internationaler Bestechung (Bestechung ausländischer Abgeordneter im Zusammenhang mit internationalem Geschäftsverkehr)
Kinderarbeit und andere Formen des Menschenhandels: §§ 232, 232a Absatz 1 bis 5 und §§ 232b bis 233a des Strafgesetzbuches (Menschenhandel, Zwangsprostitution, Zwangsarbeit, Ausbeutung der Arbeitskraft, Ausbeutung unter Ausnut-zung einer Freiheitsberaubung)
Einstellung der gewerblichen Tätigkeit: das Unternehmen befindet sich im Verfahren der Liquidation oder hat seine Tätigkeit eingestellt
Konkurs: das Unternehmen ist zahlungsunfähig, über das Vermögen des Unternehmens wurde ein Insolvenzverfahren oder ein vergleichbares Verfahren beantragt oder eröffnet
Falsche Angaben, verweigerte Informationen, die nicht in der Lage sind, die erforderlichen Unterlagen vorzulegen, und haben vertrauliche Informationen über dieses Verfahren erhalten.: das Unternehmen in Bezug auf Ausschlussgründe oder Eignungskriterien schwerwiegende Täuschungen begangen oder Auskünfte zurückgehalten hat
Schwere Verfehlung im Rahmen der beruflichen Tätigkeit: das Unternehmen im Rahmen der breuflichen Tätigkeit nachweislich eine schwere Verfehlung begangen hat, durch die die Integrität des Unternehmens infrage gestellt wird
Entrichtung von Steuern: das Unternehmen erfüllt die Verpflichtung zur Zahlung von Steuern und Abgaben nicht ordnungsgemäß
Zahlung der Sozialversicherungsbeiträge: das Unternehmen erfüllt die Verpflichtung zur Zahlung von Beiträgen zur gesetzlichen Sozialversicherung nicht ordnungsgemäß
Verstoß gegen arbeitsrechtliche Verpflichtungen: das Unternehmen hat bei der Ausführung öffentlicher Aufträge nachweislich gegen geltende arbeitsrechtliche Verpflichtungen verstoßen
Verstoß gegen sozialrechtliche Verpflichtungen: das Unternehmen hat bei der Ausführung öffentlicher Aufträge nachweislich gegen geltende sozialrechtliche Verpflichtungen verstoßen
Verstoß gegen umweltrechtliche Verpflichtungen: das Unternehmen hat bei der Ausführung öffentlicher Aufträge nachweislich gegen geltende umweltrechtliche Verpflichtungen verstoßen
Vereinbarungen mit anderen Wirtschaftsteilnehmern zur Verzerrung des Wettbewerbs: weitere Ausschlussgründe nach 124 § GWB
Direkte oder indirekte Beteiligung an der Vorbereitung des Vergabeverfahrens: weitere Ausschlussgründe nach 124 § GWB