Beschaffung einer biplanen Angiographie-Anlage für kardiologische Interventionen Referenznummer der Bekanntmachung: 2024-01

62407-2024 - Vorankündigung – DirektvergabeDeutschland-Völklingen: Angiografie-Ausstattung
OJ S 22/2024 31/01/2024
Freiwillige Ex-ante-Transparenzbekanntmachung
Lieferungen
Rechtsgrundlage:
Richtlinie 2014/24/EU

Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber/Auftraggeber

I.1.
Name und Adressen
Offizielle Bezeichnung: SHG Klinik Völklingen
Postanschrift: Richardstr. 5-9
Ort: Völklingen
NUTS-Code: DEC01 Regionalverband Saarbrücken
Postleitzahl: 66333
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n): Investitionsplanung Herr Markus Loch
E-Mail:
Telefon: +49 6781661730
Fax: +49 6781661726
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: www.shg-kliniken.de
I.4.
Art des öffentlichen Auftraggebers
Einrichtung des öffentlichen Rechts
I.5.
Haupttätigkeit(en)
Gesundheit

Abschnitt II: Gegenstand

II.1.
Umfang der Beschaffung
II.1.1.
Bezeichnung des Auftrags
Beschaffung einer biplanen Angiographie-Anlage für kardiologische Interventionen
Referenznummer der Bekanntmachung: 2024-01
II.1.2.
CPV-Code Hauptteil
33111710 Angiografie-Ausstattung
II.1.3.
Art des Auftrags
Lieferauftrag
II.1.4.
Kurze Beschreibung
Die Klinik verfügt als Herzzentrum im Bereich der Katheterlabore über eine Geräteausstattung, die ausschließlich aus Systemen der Firma Philips besteht. Die betroffene Anlage im HKL 5 wurde bereits als Refurbished System installiert und hat inzwischen ein Gerätealter von 15 Jahren erreicht. Alle Systeme sind mit einem Hämodynamiksystem ausgestattet. Seitens des Herstellers wurde für die Altanlage die Serviceunterstützung zum 31.12.2023 abgekündigt. Bei einer kompletten Ersatzbeschaffung mit einem Neugerät würden Kosten in Höhe von ca. 1,5 Mio. Euro anfallen. Für eine Ersatzbeschaffung in vorgenannter Höhe stehen derzeit keine Mittel zur Verfügung. Als kostengünstigere und deutlich wirtschaftlichere Alternative kommt daher nur ein Upgrade aller von der Service-Abkündigung betroffenen Komponenten in Frage.
II.1.6.
Angaben zu den Losen
Aufteilung des Auftrags in Lose: nein
II.1.7.
Gesamtwert der Beschaffung
Wert ohne MwSt.: 1,00 EUR
II.2.
Beschreibung
II.2.3.
Erfüllungsort
NUTS-Code: DEC01 Regionalverband Saarbrücken
II.2.4.
Beschreibung der Beschaffung
Da alle vorhandenen Geräte solche des Herstellers Philips sind, ist lediglich ein Upgrade durch diesen Hersteller möglich und sowohl technisch als auch wirtschaftlich sinnvoll. Das vorgesehene Upgrade des Gerätes soll auf den Stand der aktuellen Azurion-Reihe erfolgen. Zahlreiche Komponenten der vorhandenen Ausstattung können nach ausgiebiger Überprüfung beim Upgrade erhalten bleiben
- Alle Boden-, Wand- und Deckenkanäle
- Die Schwerlast-Deckenunterkonstruktion ohne jegliche Veränderung
- Die Elektro-Unterverteilung mit lediglich kleinen Anpassungen
- Die Elektro-Zuleitungen
- Das Schienensystem für den C-Bogen
- Die MRC-Röntgenröhre abhängig vom Verschleiß
- Das Schienensystem samt Aufhängung für Monitordeckenwagen
- Das Schienensystem mit Strahlenschutz und OP-Leuchte
- Die Bodenplatte für den Untersuchungstisch
Sollten aus den unkritischen Komponenten dennoch Teile getauscht werden müssen, sind diese durch das aktuelle Angebot von Philips bereits abgedeckt.
Eine Bauanpassung ist außer der Elektrounterverteilung und eventueller kosmetischer Reparaturen für das Upgrade nicht notwendig.
Mit dem Upgrade wird ein der Fortbestand eines einheitliches Bedienkonzept für die Systeme der Klinik gewährleistet, was auch für eine reibungslose Notfallversorgung im Sinne der Patientensicherheit unerlässlich ist
II.2.5.
Zuschlagskriterien
Preis
II.2.11.
Angaben zu Optionen
Optionen: nein
II.2.13.
Angaben zu Mitteln der Europäischen Union
Der Auftrag steht in Verbindung mit einem Vorhaben und/oder Programm, das aus Mitteln der EU finanziert wird: nein
II.2.14.
Zusätzliche Angaben

Abschnitt IV: Verfahren

IV.1.
Beschreibung
IV.1.1.
Verfahrensart
Verhandlungsverfahren ohne vorherige Bekanntmachung
Erläuterung:
Es handelt sich hier um teilweisen Ersatz oder Ausweitung vorhandener Lieferungen oder Anlagen durch den ursprünglichen Lieferanten, deren Beschaffung nach den strengen Vorschriften der Richtlinie erfolgt
Gemäß § 14 Abs. 4 Nr. 2 VgV ist ein Verhandlungsverfahren ohne vorherigen Teilnahmewettbewerb zulässig, wenn der Auftrag wegen seiner technischen oder künstlerischen Besonderheiten oder aufgrund des Schutzes von Ausschließlichkeitsrechten nur von einem bestimmten Unternehmen ausgeführt werden kann. Zusätzlich darf es gem. § 14 Abs. 6 VgV keine vernünftige Alternative oder Ersatzlösung geben, und die Ausschließlichkeitssituation darf nicht durch den öffentlichen Auftraggeber selbst mit Blick auf das anstehende Vergabeverfahren herbeigeführt werden. Die Festlegung auf das Upgrade mit dem Stand der Azurion-Reihe verstößt weder gegen den Grundsatz der Produktneutralität (§ 31 Absatz 6 VgV), noch ist diese das Ergebnis einer künstlichen Wettbewerbseinschränkung (§ 14 Absatz 6 VgV), denn sie ist sachlich gerechtfertigt. Der Service ist seitens des Herstellers zum 31.12.2023 abgekündigt worden, so dass der Auftraggeber eine sehr große und teure Ersatzbeschaffung tätigen müsste. Diese Mittel stehen zu diesem Zeitpunkt in der erforderlichen Höhe nicht zur Verfügung. Bei einer Teilbeschaffung wie oben geschildert - jedoch mit Produkten eines anderen Herstellers - würde bedingen, dass im gleichen Bereich dann unterschiedliche Geräte verschiedener Hersteller zum Einsatz kämen, so dass das Personal sich immer auf andere Geräte einstellen müsste, was der Patientensicherheit und den Behandlungsprozessen abträglich wäre. Ein Upgrade von Altgeräten kann naturgemäß ausschließlich vom Hersteller selbst vorgenommen werden. Aus diesen Gründen ist die Produktvorgabe sachlich gerechtfertigt und nicht willkürlich getroffen. Zusätzlich verpflichtet § 14 Abs. 6 den Auftraggeber, vor der Festlegung auf einen bestimmten Anbieter Ersatzlösungen und Alternativen zu prüfen. Hierbei sind funktionell vergleichbare Produkte in Betracht zu ziehen. Erst wenn die Ungeeignetheit aller weiteren verfügbaren Produkte positiv feststeht, kann eine Ausschließlichkeit aus technischen Gründen bestehen.
Somit ist diesbezüglich eine Vergabe auf diesem Wege zulässig. Weiterhin ist der Ausnahmetatbestand des § 14 Abs. 4 Nr. 5 VgV erfüllt, dessen folgende Voraussetzungen kumulativ erfüllt sein müssen: (1) Die zusätzlichen Lieferungen müssen bei dem ursprünglichen Auftragnehmer in Auftrag gegeben werden, (2) sie müssen entweder zur teilweisen Erneuerung oder Erweiterung bereits erbrachter Leistungen bestimmt sein, (3) ein Wechsel des Unternehmens müsste dazu führen, dass der Auftraggeber eine Leistung mit unterschiedlichen technischen Merkmalen kaufen müsste und dies eine technische Unvereinbarkeit oder unverhältnismäßige technische Schwierigkeiten bei Gebrauch und Wartung mit sich bringen würde.
  • Die Bauleistungen/Lieferungen/Dienstleistungen können aus folgenden Gründen nur von einem bestimmten Wirtschaftsteilnehmer ausgeführt werden:
    • nicht vorhandener Wettbewerb aus technischen Gründen
IV.1.3.
Angaben zur Rahmenvereinbarung
IV.1.8.
Angaben zum Beschaffungsübereinkommen (GPA)
Der Auftrag fällt unter das Beschaffungsübereinkommen: nein
IV.2.
Verwaltungsangaben

Abschnitt V: Auftragsvergabe/Konzessionsvergabe

Auftrags-Nr.: 2024-01
Los-Nr.: 1
Bezeichnung des Auftrags:
Beschaffung einer biplanen Angiographie-Anlage für kardiologische Interventionen
V.2.
Auftragsvergabe/Konzessionsvergabe
V.2.1.
Tag der Zuschlagsentscheidung
23/01/2024
V.2.2.
Angaben zu den Angeboten
Der Auftrag wurde an einen Zusammenschluss aus Wirtschaftsteilnehmern vergeben: nein
V.2.3.
Name und Anschrift des Auftragnehmers/Konzessionärs
Offizielle Bezeichnung: Philips GmbH
Postanschrift: Röntgenstr. 22
Ort: Hamburg
NUTS-Code: DE600 Hamburg
Postleitzahl: 22335
Land: Deutschland
E-Mail:
Telefon: +49 4028990
Fax: +49 4028996666
Internet-Adresse: www.philips.com
Der Auftragnehmer/Konzessionär wird ein KMU sein: nein
V.2.4.
Angaben zum Wert des Auftrags/Loses/der Konzession
Ursprünglich veranschlagter Gesamtwert des Auftrags/Loses/der Konzession: 1,00 EURGesamtwert des Auftrags/des Loses/der Konzession: 1,00 EUR
V.2.5.
Angaben zur Vergabe von Unteraufträgen

Abschnitt VI: Weitere Angaben

VI.3.
Zusätzliche Angaben
Keine
VI.4.
Rechtsbehelfsverfahren/Nachprüfungsverfahren
VI.4.1.
Zuständige Stelle für Rechtsbehelfs-/Nachprüfungsverfahren
Offizielle Bezeichnung: Vergabekammer des Saarlandes beim Ministerium für Wirtschaft, Arbeit, Energie und Verkehr
Postanschrift: Franz-Josef-Röder-Str. 17
Ort: Saarbrücken
Postleitzahl: 66119
Land: Deutschland
E-Mail:
Internet-Adresse: www.saarland.de
VI.5.
Tag der Absendung dieser Bekanntmachung
26/01/2024