1. Beschaffer
1.1.
Beschaffer
Offizielle Bezeichnung: Landkreis Nordsachsen
Rechtsform des Erwerbers: Von einer lokalen Gebietskörperschaft kontrollierte Einrichtung des öffentlichen Rechts
Der Erwerber ist ein Auftraggeber
Tätigkeit des öffentlichen Auftraggebers: Allgemeine öffentliche Verwaltung
2. Verfahren
2.1.
Verfahren
Titel: Förderung des Ausbaus von Gigabitnetzinfrastrukturen im Projektgebiet 1
Beschreibung: Der Landkreis Nordsachsen als Konzessionsgeber beabsichtigt, zur Versorgung aller Bürger, Gewerbetreibenden, Unternehmen, öffentlichen Einrichtungen und Bildungseinrichtungen im Ausbaugebiet mit breitbandigen Telekommunikationsdiensten den Bau und Betrieb eines nachhaltigen sowie zukunftsfähigen und konvergenten Gigabitnetzes und die Erbringung von Endkundendienstleistungen im Ausbaugebiet zu fördern. Das Ausbaugebiet umfasst die Kommunen Delitzsch, Löbnitz, Rackwitz, Schkeuditz, Schönwölkau und Wiedemar. Die Ausschreibung erstreckt sich auf Adresspunkte, die als sog. graue Flecken eingestuft werden, in denen also eine Versorgung mit einer Downloadrate von mindestens 100 Mbit/s aktuell nicht vorhanden und innerhalb der nächsten drei Jahre auch nicht zu erwarten ist. Der Landkreis Nordsachsen verfolgt die Zielstellung, einer möglichst flächendeckenden Errichtung des Gigabitnetzes im gesamten Ausbaugebiet zu erreichen. Das Ziel ist die Herstellung einer flächendeckenden Versorgung mit Breitbandinternetanschlüssen und entsprechenden Diensten mit Datenübertragungsraten von mindestens 1 Gbit/s symmetrisch für alle Anschlüsse. Mit der Fertigstellung des Gigabitnetzes müssen alle ausgeschriebenen Adresspunkte im Ausbaugebiet (insbesondere Haushalte, Unternehmen, öffentliche Einrichtungen, Bildungseinrichtungen etc.) zuverlässig an das Gigabitnetz angeschlossen sein und zuverlässig mit mindestens 1 Gbit/s symmetrisch versorgt werden können. Aufgrund des Upgrades müssen auch besonders abgelegene oder schwer erschließbare Anschlüsse mit einer Bandbreite mindestens 1 Gbit/s symmetrisch versorgt werden. Die zur Verfügung gestellten Fördermittel dürfen ausschließlich zur Errichtung und zum Betrieb des Gigabitnetzes verwendet werden, welches im Eigentum des Konzessionsnehmers steht. Der Konzessionsnehmer erhält hierbei das Recht bzw. übernimmt die Verpflichtung, die entsprechenden Breitbandinfrastrukturen unter Nutzung der zur Verfügung gestellten Zuwendungen zu errichten, aktive Komponenten zu installieren, das Gigabitnetz in Betrieb zu nehmen und für eine Mindestdauer von 7 Jahren zu betreiben und gegenüber den örtlichen Endkunden sowie interessierten Drittanbietern entsprechende Dienstleistungen und Angebote (Telefonie, Internet-Zugang sowie Mehrwertdienste, wie z. B. IP-TV) zu marktüblichen Konditionen zu erbringen.
Kennung des Verfahrens: a2babdf3-73eb-480e-8714-ce40a8ab2fbc
Verfahrensart: Verhandlungsverfahren mit vorheriger Veröffentlichung eines Aufrufs zum Wettbewerb/Verhandlungsverfahren
2.1.1.
Zweck
Art des Auftrags: Dienstleistungen
Haupteinstufung (cpv): 72400000 Internetdienste
2.1.2.
Erfüllungsort
Land, Gliederung (NUTS): Nordsachsen (DED53)
Land: Deutschland
Zusätzliche Informationen: Projektgebiet 1: Delitzsch, Löbnitz, Rackwitz, Schkeuditz, Schönwölkau und Wiedemar.
2.1.4.
Allgemeine Informationen
Dieses annullierte oder ergebnislos gebliebene Verfahren oder Los wird neu aufgelegt
Zusätzliche Informationen: 1. Die Vergabeunterlagen enthalten einen Teilnahmeantrag mit Teilnahmebogen, den die Bewerber für die Erstellung und Einreichung ihrer Bewerbung verwenden sollen. 2. Bewerbergemeinschaften haben mit ihrem Teilnahmeantrag eine von allen Mitgliedern unterzeichnete Erklärung abzugeben, in der: - die Bildung einer Arbeitsgemeinschaft im Fall der Konzessionserteilung erklärt wird, - alle Mitglieder aufgeführt sind, - ein von allen Mitgliedern gegenüber dem Konzessionsgeber im Vergabeverfahren und darüber hinaus uneingeschränkt für jedes Mitglied bevollmächtigter Vertreter bezeichnet und mit Geldempfangsvollmacht ausgestattet ist, - die gesamtschuldnerische Haftung aller Mitglieder erklärt wird. Eine besondere Rechtsform der Bewerbergemeinschaft und/oder Arbeitsgemeinschaft wird nicht vorgeschrieben. Mehrfachbewerbungen, d. h. parallele Beteiligung als Einzelbewerber und gleichzeitig als Mitglied einer Bewerbergemeinschaft, sind unzulässig. Die Vergabestelle wertet es jedoch nicht als unzulässige Doppelbewerbung, wenn Nachunternehmer von verschiedenen Bewerbern bzw. Bewerbergemeinschaften eingebunden werden bzw. Mitglied einer Bewerbergemeinschaft sind. Zwingende Maßgabe ist hierbei jedoch, dass der Nachunternehmer keine Kenntnis über die Angebotspreise der relevanten Bewerber/Bewerbergemeinschaften hat, bei denen er Nachunternehmer ist. Dies ist nach Aufforderung durch verbindliche Erklärung des jeweiligen Nachunternehmers gegenüber der Vergabestelle zu versichern. Im Falle einer unzulässigen Doppelbewerbung müssen zur Wahrung des Wettbewerbsprinzips beide betroffenen Bewerber/ Bewerbergemeinschaften ausgeschlossen werden. Mehrfachbewerbungen sind auch Bewerbungen rechtlich unselbständiger Niederlassungen eines Bewerbers. 3. Eigenerklärungen sind mit dem Namen des Erklärenden, Ort und Datum zu versehen und mit dem Teilnahmeantrag einzureichen. Bei Bewerbergemeinschaften: Die im Rahmen der Eignung "Befähigung zur Berufsausübung" geforderten Eigenerklärungen sind von jedem Mitglied einer Bewerbergemeinschaft separat einzureichen, geforderte Nachweise separat vorzulegen. Die übrigen geforderten Eigenerklärungen sind nur dann von jedem Mitglied einer Bewerbergemeinschaft separat einzureichen und geforderte Nachweise separat vorzulegen, wenn dies für die jeweilige Erklärung/jeweiligen Nachweis ausdrücklich verlangt ist. Bei Eignungsleihe: Beruft sich der Bewerber auf berufliche, technische, wirtschaftliche und/oder finanzielle Leistungsfähigkeit eines Dritten, so hat er die unter "Befähigung zur Berufsausübung" geforderten Nachweise und Erklärungen auch von dem Dritten/dem Unternehmen mit dem Teilnahmeantrag vorzulegen. Die übrigen geforderten Nachweise und Erklärungen sind nur dann auch von dem eignungsverleihenden Unternehmen mit dem Teilnahmeantrag vorzulegen, wenn dies für die Eignungsleihe erforderlich ist. Sofern sich der Bewerber/die Bewerbergemeinschaft zum Nachweis der Eignung auf Ressourcen Dritter/ Nachunternehmer/konzernverbundener Unternehmen berufen möchte, muss er/sie auf Aufforderung nachweisen, dass ihm/ihr die Ressourcen des Drittunternehmens für die Auftragsausführung in tatsächlich geeigneter Weise zur Verfügung stehen werden (Verpflichtungserklärung). 4. Wenn für die geforderten Nachweise keine Gültigkeitsdauer angegeben ist, dürfen sie zum Zeitpunkt des Schlusstermins für den Eingang des Teilnahmeantrages nicht älter als 12 Monate sein. 5. Bewerbungen und Angebote sind in deutscher Sprache abzufassen. 6. Nebenangebote sind nicht zugelassen. 7. Es werden nur elektronisch in Textform eingereichte Bewerbungen und Angebote berücksichtigt. 8. Verspätet eingereichte Bewerbungen und Angebote werden nicht berücksichtigt. 9. Die Teilnahme der Bewerber/Bieter an der Eröffnung der Bewerbungen sowie der Angebote ist ausgeschlossen. 10. Es sollen nur die geforderten Erklärungen/Unterlagen/Nachweise der Bewerbung beigefügt werden. Der Inhalt allgemein gültiger Firmenunterlagen o. ä. wird nicht berücksichtigt. 11. Fragen zum Teilnahmewettbewerb sind ausschließlich über die Nachrichtenfunktion unter www.subreport-elvis.de mit dem Betreff "Fragen zum Teilnahmewettbewerb Ausbaus von Giganetzinfrastrukturen" zu stellen. Die Beantwortung der Fragen wird über den im Verfahrensbrief genannten Link veröffentlicht. Auf Fragen, die nach dem 16. Februar 2024, Ortszeit: 20.00 Uhr eingehen, kann eine rechtzeitige Beantwortung nicht mehr sichergestellt werden. Die Bewerber/Bewerbergemeinschaften haben sich über alle veröffentlichten Antworten eigenständig zu informieren und deren Inhalte zu berücksichtigen. 12. Die Bewerber/Bewerbergemeinschaften haben Geschäfts- und Betriebsgeheimnisse entsprechend und deutlich zu kennzeichnen. 13. Der Konzessionsgeber behält sich vor, fehlende, unvollständige und/oder fehlerhafte unternehmensbezogene Nachweise, Unterlagen und Erklärungen und fehlende und unvollständige auftragsbezogene Nachweise, Unterlagen und Erklärungen unter angemessener Fristsetzung bei den Bewerbern/Bietern nachzufordern. Ebenso behält sich die Vergabestelle vor, die Bestätigung der gemachten Angaben durch weitergehende Nachweise bzw. Originale der eingereichten Kopien zu verlangen. 14. Die Konzessionsgeber behält sich vor auch ohne Verhandlung den Zuschlag auf das Erstangebot zu erteilen. 15. Es erfolgt keine Entschädigung für die Erstellung der einzureichenden Unterlagen der Bewerbung oder des Angebotes. 16. Die Anzahl der Bewerber, die vom Konzessionsgeber zur Abgabe eines Angebots aufgefordert werden, ist auf drei bis vier Wirtschaftsteilnehmer begrenzt. Deren Auswahl erfolgt auf Grundlage der zum Nachweis der Eignung geforderten Angaben, Erklärungen und Unterlagen gemäß folgender Bewertung. a) Referenzen (geförderte Projekte oder Eigenausbau) der letzten vier Jahre im Hinblick auf den ausgeschriebenen Leistungsgegenstand (Einschlägigkeit, Anzahl Anschlussnehmer): 40% b) Personalausstattung (Anzahl im Bereich Planung, Errichtung und Betrieb von NGA-Breitbandnetzen einschließlich Projektleiter): 25% c) Erfahrungen mit öffentlich geförderten Breitbandprojekten in den vergangenen vier Jahren (Anzahl Projekte): 25% d) Umsatz des Bewerbers für Leistungen, die mit dem Konzessionsgegenstand vergleichbar sind: 10%
Rechtsgrundlage:
Richtlinie 2014/23/EU
konzvgv -
5. Los
5.1.
Los: LOT-0001
Titel: Förderung des Ausbaus von Gigabitnetzinfrastrukturen im Projektgebiet 1
Beschreibung: Der Landkreis Nordsachsen als Konzessionsgeber beabsichtigt, zur Versorgung aller Bürger, Gewerbetreibenden, Unternehmen, öffentlichen Einrichtungen und Bildungseinrichtungen im Ausbaugebiet mit breitbandigen Telekommunikationsdiensten den Bau und Betrieb eines nachhaltigen sowie zukunftsfähigen und konvergenten Gigabitnetzes und die Erbringung von Endkundendienstleistungen im Ausbaugebiet zu fördern. Das Ausbaugebiet umfasst die Kommunen Delitzsch, Löbnitz, Rackwitz, Schkeuditz, Schönwölkau und Wiedemar. Die Ausschreibung erstreckt sich auf Adresspunkte, die als sog. graue Flecken eingestuft werden, in denen also eine Versorgung mit einer Downloadrate von mindestens 100 Mbit/s aktuell nicht vorhanden und innerhalb der nächsten drei Jahre auch nicht zu erwarten ist. Der Landkreis Nordsachsen verfolgt die Zielstellung, einer möglichst flächendeckenden Errichtung des Gigabitnetzes im gesamten Ausbaugebiet zu erreichen. Das Ziel ist die Herstellung einer flächendeckenden Versorgung mit Breitbandinternetanschlüssen und entsprechenden Diensten mit Datenübertragungsraten von mindestens 1 Gbit/s symmetrisch für alle Anschlüsse. Mit der Fertigstellung des Gigabitnetzes müssen alle ausgeschriebenen Adresspunkte im Ausbaugebiet (insbesondere Haushalte, Unternehmen, öffentliche Einrichtungen, Bildungseinrichtungen etc.) zuverlässig an das Gigabitnetz angeschlossen sein und zuverlässig mit mindestens 1 Gbit/s symmetrisch versorgt werden können. Aufgrund des Upgrades müssen auch besonders abgelegene oder schwer erschließbare Anschlüsse mit einer Bandbreite mindestens 1 Gbit/s symmetrisch versorgt werden. Die zur Verfügung gestellten Fördermittel dürfen ausschließlich zur Errichtung und zum Betrieb des Gigabitnetzes verwendet werden, welches im Eigentum des Konzessionsnehmers steht. Der Konzessionsnehmer erhält hierbei das Recht bzw. übernimmt die Verpflichtung, die entsprechenden Breitbandinfrastrukturen unter Nutzung der zur Verfügung gestellten Zuwendungen zu errichten, aktive Komponenten zu installieren, das Gigabitnetz in Betrieb zu nehmen und für eine Mindestdauer von 7 Jahren zu betreiben und gegenüber den örtlichen Endkunden sowie interessierten Drittanbietern entsprechende Dienstleistungen und Angebote (Telefonie, Internet-Zugang sowie Mehrwertdienste, wie z. B. IP-TV) zu marktüblichen Konditionen zu erbringen.
Interne Kennung: E75514622
5.1.1.
Zweck
Art des Auftrags: Dienstleistungen
Haupteinstufung (cpv): 72400000 Internetdienste
5.1.2.
Erfüllungsort
Land, Gliederung (NUTS): Nordsachsen (DED53)
Land: Deutschland
Zusätzliche Informationen: Projektgebiet 1: Delitzsch, Löbnitz, Rackwitz, Schkeuditz, Schönwölkau und Wiedemar.
5.1.3.
Geschätzte Dauer
Datum des Beginns: 01/01/2025
Enddatum der Laufzeit: 31/12/2031
Laufzeit: 7 Jahr
Andere Laufzeit: Unbekannt
5.1.6.
Allgemeine Informationen
Vorbehaltene Teilnahme: Teilnahme ist nicht vorbehalten.
Auftragsvergabeprojekt nicht aus EU-Mitteln finanziert
5.1.7.
Strategische Auftragsvergabe
Ziel der strategischen Auftragsvergabe: Keine strategische Beschaffung
5.1.9.
Eignungskriterien
Kriterium:
Art: Eignung zur Berufsausübung
Beschreibung: 1. Nachweis über aktuell gültige Eintragung in ein Berufsregister und/oder Handelsregister gemäß Anhang XI der Richtlinie 2014/24/EU des Europäischen Parlamentes und des Rates vom 26. Februar 2014; 2. Kurze Unternehmensdarstellung (insbesondere Gesellschaftsstruktur, evtl. Konzernzugehörigkeit bzw. wirtschaftliche Verflechtung, Geschäftsfelder) 3. Eigenerklärung, dass in der Person des Bewerbers keine Ausschlussgründe nach §§ 123 und 124 GWB vorliegen; 4. Eigenerklärung, dass keine Ausschlussgründe nach § 21 AEntG, § 98c AufenthG, § 19 MiLoG, §21 SchwarzarbG und § 22 LkSG vorliegen; 5. Eigenerklärung zum Artikel 5 k) Absatz 1 der Verordnung (EU) Nr. 833/2014 in der Fassung des Art. 1 Ziff. 23 der Verordnung (EU) 2022/576 des Rates vom 8. April 2022 betreffend Sanktionen gegen Russland.
Anwendung dieses Kriteriums: Verwendet
Kriterium:
Art: Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit
Beschreibung: 1. Eigenerklärung über den Netto-Gesamtumsatz des Bewerbers/ Eignungsverleihers der letzten 3 abgeschlossenen Geschäftsjahre; 2. Eigenerklärungen über den spezifischen Umsatz des Bewerbers/Eignungsverleihers der letzten 3 abgeschlossenen Geschäftsjahre, der auf Leistungen entfällt, die mit dem Konzessionsgegenstand vergleichbar sind; 3. Nachweis des Versicherungsschutzes: Der Nachweis der Berufshaftpflichtversicherung bzw. Betriebshaftpflichtversicherung mit den Deckungssummen in Höhe von - 5.000.000,- € für Personenschäden - 2.000.000,- € für Sach- und Vermögensschäden sowie ggf. sonstige Schäden sowie die Maximierung der Ersatzleistungen auf das 2-fache der vorbenannten Deckungs-summen muss entweder durch Vorlage einer Versicherungspolice oder Erklärung des Bewerbers und des Versicherers, dass im Fall der Konzessionserteilung der Versicherungsschutz mit den geforderten Deckungssummen bestehen wird (Deckungsbestätigung), erbracht werden. 4. Eigenerklärung, dass des Bewerbers die geltenden fördermittelrechtlichen Bestimmungen während der ganze Phase des Projektes einhalten wird
Anwendung dieses Kriteriums: Verwendet
Kriterium:
Art: Technische und berufliche Leistungsfähigkeit
Beschreibung: 1. Referenzen: Tabellarische Referenzaufstellung der Referenzen der letzten vier Jahre im Hinblick auf den ausgeschriebenen Leistungsgegenstand, jeweils unter konkreter Benennung des Auftrags-/ Konzessionsgebers nebst ggf. Ansprechpartner und dessen Erreichbarkeit, des Auftrags-/ Konzessionsgegenstandes und der Laufzeit; Mindestanforderung: Mindestens ein abgeschlossenes Referenzprojekt in den vergangenen vier Kalenderjahren, das Leistungen zum Gegenstand hatte, die mit dem Ausschreibungsgegenstand vergleichbar sind (Errichtung im 4-Jahreszeitraum abgeschlossen und Betrieb von NGA- oder Gigabitnetzen laufend; geförderte Projekte oder Eigenausbau) mit einem Volumen von mindestens zusammen 2.000 erschlossenen Anschlussnehmern. 2. Eigenerklärung über die Zahl der in den letzten 3 Geschäftsjahren jahresdurchschnittlich beschäftigten Arbeitskräfte, gegliedert nach Berufsgruppen unter Angabe der Qualifikation; 3. Nachweis über das Vorliegen einer Meldebestätigung nach § 5 Telekommunikationsgesetz (TKG) oder Nachweis, dass der Bewerber die Voraussetzungen zur Erlangung einer entsprechenden Bescheinigung erfüllt bzw. erfüllen kann; 4. Nachweis über die Übertragung der Nutzungsberechtigung von Wegen im Projektgebiet gemäß § 125 TKG oder Nachweis, dass der Bewerber die Voraussetzungen zur Erlangung einer entsprechenden Bescheinigung erfüllt bzw. erfüllen kann; 5. Eigenerklärung bzgl. Infrastrukturatlas
Anwendung dieses Kriteriums: Verwendet
5.1.11.
Auftragsunterlagen
Sprachen, in denen die Auftragsunterlagen offiziell verfügbar sind:
5.1.12.
Bedingungen für die Auftragsvergabe
Bedingungen für die Einreichung:
Elektronische Einreichung: Erforderlich
Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch
Varianten: Nicht zulässig
Beschreibung der finanziellen Sicherheit: Siehe Zuwendungsvertrag.
Frist für den Eingang der Teilnahmeanträge: 01/03/2024 12:00:00 (UTC+1)
Informationen, die nach Ablauf der Einreichungsfrist ergänzt werden können:
Nach Ermessen des Käufers können einige fehlenden Bieterunterlagen nach Fristablauf nachgereicht werden.
Zusätzliche Informationen: Der Konzessionsgeber behält sich vor, den Bewerber oder Bieter unter Einhaltung der Grundsätze der Transparenz und der Gleichbehandlung aufzufordern, fehlende, unvollständige und/oder fehlerhafte unternehmensbezogene Unterlagen, insbesondere Eigenerklärungen, Angaben, Bescheinigungen oder sonstige Nachweise unter angemessener Fristsetzung nachzureichen, zu vervollständigen oder zu korrigieren, oder fehlende oder unvollständige leistungsbezogene Unterlagen nachzureichen oder zu vervollständigen.
Auftragsbedingungen:
Bedingungen für die Ausführung des Auftrags: siehe Vergabeunterlagen.
Es ist eine Geheimhaltungsvereinbarung erforderlich: ja
Zusätzliche Angaben zur Geheimhaltungsvereinbarung : Jeder Bewerber bzw. später ggf. Bieter ist verpflichtet, mit seinem Teilnahmeantrag eine Erklärung abzugeben, mit der er sich verpflichtet, sämtliche in diesem Verfahren dem Konzessionsnehmer bzw. seinen Beratern mündlich oder schriftlich mitgeteilte Daten, Fakten und Informationen vertraulich zu behandeln. Die Daten, Fakten und Informationen dürfen ausschließlich zum Zwecke der Teilnahme in diesem Verfahren und im Falle der Zuschlagserteilung zur Konzessionsdurchführung verwendet und Dritten nur mit ausdrücklicher, schriftlicher Genehmigung des Konzessionsgebers zur Verfügung gestellt werden. Ausgenommen von dieser Verpflichtung sind bereits bekannte oder öffentlich zugängliche Informationen. Weiterhin gilt die vorstehende Verpflichtung nicht, wenn der Bewerber/ Bieter zur Weitergabe der Daten, Fakten und Informationen durch Gesetz oder behördliche Anordnung verpflichtet ist oder eine Weitergabe an von Berufs wegen zur Verschwiegenheit verpflichtete Berater (z. B. Rechtsanwälte, Wirtschaftsprüfer) des Bewerbers erfolgt. Jeder Bewerber/ Bieter erklärt weiterhin, dass er für Schäden, die dem Konzessionsgeber aus einer unberechtigten Weitergabe von Daten, Fakten und Informationen entstehen, haftet und den Konzessionsgeber von jeglichen diesbezüglichen Verpflichtungen freistellt. Jeder Bewerber/ Bieter hat die Einhaltung der Verpflichtungen aus der Vertraulichkeitserklärung selbständig sicherzustellen.
Informationen über die Überprüfungsfristen: 1. Bitte beachten Sie, dass die Vergabekammer Sachsen und das Oberlandesgericht Dresden der Rechtsmeinung sind, dass ein Vergabenachprüfungsverfahren unzulässig ist, da bei der Art der zu vergebenden Konzession die Bereichsausnahme des § 149 Nr. 8 GWB vorliegt. Sofern die Bieter der Rechtsansicht der Vergabekammer Sachsen und des Oberlandesgerichtes folgen, sind für Rechtsbehelfe gegen das Verfahren die Zivilgerichte zuständig (anderes Ansicht VG Dresden, Beschluss vom 18.08.2022 – 4 L 433/22). 2. Sofern die Bieter anderer Rechtsansicht sind und ein Vergabenachprüfungsverfahren für zulässig erachten, gelten folgende Hinweise: Ein Nachprüfungsantrag ist unzulässig, soweit der Antrag erst nach Zuschlagserteilung zugestellt wird (§ 168 Abs. 2 S. 1 GWB). Die Zuschlagserteilung ist möglich 10 Tage nach Absendung der Bekanntgabe der Vergabeentscheidung per Fax oder per E-Mail bzw. 15 Tage nach Absendung der Bekanntgabe der Vergabeentscheidung per Post (§ 134 GWB). Die Zulässigkeit eines Nachprüfungsantrags setzt ferner voraus, dass die geltend gemachten Vergabeverstöße innerhalb von 10 Tagen nach Kenntnis bzw. – soweit die Vergabeverstöße aus der Bekanntmachung oder den Vergabeunterlagen erkennbar sind – bis zum Ablauf der Teilnahme- bzw. Angebotsfrist gerügt wurden (§ 160 Abs. 3 S. 1 Nr. 1 bis 3 GWB). Ein Nachprüfungsantrag ist ebenfalls unzulässig, soweit mehr als 15 Kalendertage nach Ein-gang der Mitteilung des Konzessionsgebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind (§ 160 Abs. 3 S. 1 Nr. 4 GWB). Des Weiteren wird auf die in § 135 Abs. 2 GWB genannten Fristen verwiesen.
5.1.16.
Weitere Informationen, Schlichtung und Nachprüfung
Überprüfungsstelle: Vergabekammer Sachsen
Organisation, die zusätzliche Informationen über das Vergabeverfahren bereitstellt: Landkreis Nordsachsen
Organisation, die einen Offline-Zugang zu den Vergabeunterlagen bereitstellt: Landkreis Nordsachsen
Organisation, die weitere Informationen für die Nachprüfungsverfahren bereitstellt: Vergabekammer Sachsen
8. Organisationen
8.1.
ORG-0003
Offizielle Bezeichnung: Beschaffungsamt des BMI
Registrierungsnummer: 994-DOEVD-83
Stadt: Bonn
Postleitzahl: 53119
Land, Gliederung (NUTS): Bonn, Kreisfreie Stadt (DEA22)
Land: Deutschland
Telefon: +49228996100
Rollen dieser Organisation:
TED eSender
8.1.
ORG-0001
Offizielle Bezeichnung: Landkreis Nordsachsen
Registrierungsnummer: 239/149/02126
Postanschrift: Schloßstr. 27
Stadt: Torgau
Postleitzahl: 04860
Land, Gliederung (NUTS): Nordsachsen (DED53)
Land: Deutschland
Telefon: 03421 7580
Fax: 03421 758851310
Rollen dieser Organisation:
Beschaffer
Organisation, die zusätzliche Informationen über das Vergabeverfahren bereitstellt
Organisation, die einen Offline-Zugang zu den Vergabeunterlagen bereitstellt
8.1.
ORG-0002
Offizielle Bezeichnung: Vergabekammer Sachsen
Registrierungsnummer: t:03419773800
Postanschrift: Braustraße 2
Stadt: Leipzig
Postleitzahl: 04107
Land, Gliederung (NUTS): Leipzig, Kreisfreie Stadt (DED51)
Land: Deutschland
Telefon: 0341 9773800
Rollen dieser Organisation:
Überprüfungsstelle
Organisation, die weitere Informationen für die Nachprüfungsverfahren bereitstellt
11. Informationen zur Bekanntmachung
11.1.
Informationen zur Bekanntmachung
Kennung/Fassung der Bekanntmachung: 70897107-fdcf-4269-a81c-dd1fb99fb7f5 - 01
Formulartyp: Wettbewerb
Art der Bekanntmachung: Auftrags- oder Konzessionsbekanntmachung – Standardregelung
Datum der Übermittlung der Bekanntmachung: 30/01/2024 20:04:18 (UTC+1)
Sprachen, in denen diese Bekanntmachung offiziell verfügbar ist: Deutsch
11.2.
Informationen zur Veröffentlichung
Veröffentlichungsnummer der Bekanntmachung: 66814-2024
ABl. S – Nummer der Ausgabe: 23/2024
Datum der Veröffentlichung: 01/02/2024