Beschreibung: Siehe dazu Anlage 1 "Teilnahmebedingungen - Eignungskriterien", welche vollständig
auszufüllen ist: - Basisinformation zum Unternehmen des Bewerbers (Name, Sitz, Rechtsform,
Gründungsjahr, Kontaktdaten) bzw. zu den an der Bietergemeinschaft beteiligten Unternehmen
(Name, Sitz, Rechtsform, Gründungsjahr, Kontaktdaten, Leistungsanteil) (soweit zutreffend)
********************** - Eigenerklärung des Bewerbers, dass die in §§ 123, 124 GWB
bzw. die in § 21 AEntG, § 98c AufenthG, § 19 MiLoG, § 21 SchwarzArbG und § 22 LkSG
genannten Ausschlussgründe nicht vorliegen bzw. Eigenerklärung für ausländische Bewerber,
dass keine Ausschlussgründe vorliegen, die nach den Rechtsvorschriften des jeweiligen
Landes mit §§ 123, 124 GWB bzw. § 21 AEntG, § 98c AufenthG, § 19 MiLoG, § 21 SchwarzArbG
und § 22 LkSG vergleichbar sind ******* Bietergemeinschaft/ Nachauftragsnehmer/ Eignungsleihe:
- Eigenerklärung (soweit erforderlich) der Bietergemeinschaftsmitglieder zur gesamtschuldnerischen
Haftung und Benennung desjenigen, der die Bietergemeinschaft vertritt einschließlich
Nachweis der Vertretungsmacht. Bei Bietergemeinschaften sind die geforderten Erklärungen
und Nachweise (Basisinformation des Unternehmens und Eigenerklärung Ausschlussgründen)
von jedem Mitglied gesondert zu erbringen. - Im Fall einer Eignungsleihe (soweit zutreffend):
Eigenerklärung zur Eignungsleihe, einschließlich Verpflichtungserklärung des Unterauftragnehmers/sonstigen
Dritten. Im Falle der Eignungsleihe (= Inanspruchnahme der Fachkunde oder Leistungsfähigkeit
eines Unterauftragnehmers oder sonstigen Dritten) hat der Bewerber eine verbindliche
Verpflichtungserklärung des jeweiligen Unternehmens vorzulegen, dass ihm die Mittel
zur Verfügung stehen werden bzw. dass der Dritte die Leistung ausführen wird (§ 47
Abs. 1 VgV) sowie eine Erklärung der gemeinsamen Haftung des Bewerbers und des anderen
Unternehmens für die Auftragsausführung entsprechend dem Umfang der Eignungsleihe.
Jedes Unternehmen, dessen Kapazitäten der Bewerbers für die Erfüllung eines oder mehrerer
Eignungskriterien in Anspruch nehmen will, muss folgende Erklärungen vorlegen: a)
Eigenerklärung des Bewerbers, dass die in §§ 123, 124 GWB bzw. die in § 21 AEntG,
§ 98c AufenthG, § 19 MiLoG, § 21 SchwarzArbG und § 22 LkSG genannten Ausschlussgründe
nicht vorliegen bzw. Eigenerklärung für ausländische Bewerber, dass keine Ausschlussgründe
vorliegen, die nach den Rechtsvorschriften des jeweiligen Landes mit §§ 123, 124 GWB
bzw. § 21 AEntG, § 98c AufenthG, § 19 MiLoG, § 21 SchwarzArbG und § 22 LkSG vergleichbar
sind; b) Nachweis der Eignung des Unternehmens, dessen Kapazitäten der Bieter oder
Bieter für die Erfüllung eines oder mehrerer Eignungskriterien in Anspruch nehmen
will, in Bezug auf die Eignungskriterien entsprechend dem Umfang der Eignungsleihe.
(Verwendung des entsprechenden Formblatts (soweit vorhanden) je nachdem, welche Eignung
in Anspruch genommen werden soll). Auf § 47 Abs. 1 Satz 3 VgV wird ausdrücklich hingewiesen.
Erfüllt ein Unternehmen diejenigen Eignungskriterien nicht, dessen Kapazitäten der
Bieter für die Erfüllung eines oder mehrerer Eignungskriterien in Anspruch nehmen
will, kann der Auftraggeber vorschreiben, dass der Bieter das entsprechende Unternehmen
ersetzen muss (§ 47 Abs. 2 VgV). Nimmt der Bewerber die Kapazitäten eines anderen
Unternehmens im Hinblick auf die wirtschaftliche oder finanzielle Leistungsfähigkeit
in Anspruch, kann der Auftraggeber eine gemeinsame Haftung des Bieters und des (jeweils)
anderen Unternehmens entsprechend dem Umfang der Eignungsleihe verlangen (§ 47 Abs.
3 VgV). - Verzeichnis derjenigen Leistungen (Art und Umfang), die der Bewerber im
Wege von Unteraufträgen an Dritte zu vergeben gedenkt. Die Namen der Nachunternehmer
einschl. der Eigenerklärung jedes Nachunternehmers zum Nichtvorliegen von Ausschlussgründen
sind vorzulegen.