Beschreibung: Die Zuschlagskriterien und deren Gewichtung ergeben sich aus den Vergabeunterlagen
(Anlage 5 - Beschreibung der Angebotswertung AG 4, 5; Anlage 2.1 - Bewertungsmatrix;
Anlage 2.2 - Ermittlung Preispunkte; Anlage 2.3 - Ermittlung Gesamtpunktzahl) Aus
der Bewertung der Kriterien (Qualität) können maximal 1820 Punkte erreicht werden.
Dabei ist eine Mindestpunktzahl von 1365 Punkten für die Berücksichtigung innerhalb
der Wertung zwingend erforderlich (KO-Kriterium). Angebote die mit weniger als 1.365
Leistungspunkten benotet werden, werden zwingend von der weiteren Wertung ausgeschlossen.
Die genaue Aufschlüsselung der Eignungskriterien ist in der ebenfalls abrufbaren Bewertungsmatrix
(Anlage 2.1) dargestellt. Zur Ermittlung des wirtschaftlichsten Angebotes werden folgende
Kriterien zugrunde gelegt: Der Preis (Honorar) wird mit 40% und die Leistung (Eignung)
mit 60% gewichtet. Die Ermittlung der Leistungspunkte erfolgt gemäß Anlage 2.1 (Bewertungsmatrix),
die Berechnung der Gesamtpunktzahl erfolgt gemäß Anlage 2.3 (Ermittlung Gesamtpunkte).
Den Zuschlag erhält das Angebot mit der größten Gesamtpunktzahl. Bei Punktgleichstand
erhält das Angebot mit dem niedrigeren Preis (Honorar) den Zuschlag. Führt dies nicht
zu einem eindeutigen Zuschlagsergebnis, entscheidet das Los. Folgende Bewertungskriterien
werden für die Leistungspunkte angesetzt: - Ø-Anzahl Fachpersonal - mindestens Techniker
in der ausgeschriebenen Fachrichtung (2021-2023), max. erreichbare Punkte 20, Gewicht
6 Bewertungskriterien für die 1. einzureichende Pflichtreferenz: - Referenz ist ein
Sonderbau gemäß § 2, (4) SächsBO, max. erreichbare Punkte 30, Gewicht 10 - erbrachte
Leistungsphasen analog § 55 HOAI 2021, max. erreichbare Punkte 30, Gewicht 9 - Herstellungskosten
(KG 440 und 450), netto, max. erreichbare Punkte 20, Gewicht 7 - Bauausführung mit
Einzellosen (z. B. Gliederung entsprechend Anlagengruppen, Gewerken oder Anlagenarten),
max. erreichbare Punkte 10, Gewicht 8 Bewertungskriterien für die 2. einzureichende
Pflichtreferenz: - Referenz ist ein Sonderbau gemäß § 2, (4) SächsBO, max. erreichbare
Punkte 10, Gewicht 10 - Referenz ist ein Bestandsgebäude, max. erreichbare Punkte
10, Gewicht 10 - Referenz ist ein Baudenkmal, max. erreichbare Punkte 10, Gewicht
10 - erbrachte Leistungsphasen analog § 55 HOAI 2021, max. erreichbare Punkte 30,
Gewicht 9 - Herstellungskosten (KG 440 und 450), netto, max. erreichbare Punkte 20,
Gewicht 7 - Bauausführung mit Einzellosen (z. B. Gliederung entsprechend Anlagengruppen,
Gewerken oder Anlagenarten), max. erreichbare Punkte 10, Gewicht 8 Zusatzpunkt: -
Ermittlung der anteiligen technischen Nutzungskosten analog DIN 18960 (KG 440 und
450), anrechenbare Kosten mindestens 150.000 €, netto), max. erreichbare Punkte 20,
Gewicht 2 - Wurde eine der Referenzen aus öffentlichen Fördermitteln finanziert?,
max. erreichbare Punkte 20, Gewicht 2 - Erfahrungen mit öffentlichem Vergaberecht,
max. erreichbare Punkte 20, Gewicht 2