Beschreibung: I.• Erkl des Bieters (BI) bzw. jedes Mitglieds der Bietergemeinschaft (MB): 1. BI/MB
erklärt, dass keine Person, deren Verhalten seinem Unternehmen (UN) zuzurechnen ist,
nach den Straftatbeständen gem § 123 Nr. 1-10 GWB rechtskräftig verurteilt oder gegen
UN keine Geldbuße nach § 30 des Gesetzes über Ordnungswidrigkeiten rechtskräftig festgesetzt
worden ist. 2. BI/MB erklärt, dass UN keine Verstöße iSv § 124 Abs. 1 GWB und kein
Ausschlussgrund gem. § 21 Abs. 1 des AEntG, nach § 98c des Aufenthaltsgesetzes, §
19 des Mindestlohngesetzes, § 21 des Schwarzarbeitsbekämpfungsgesetzes oder § 22 des
Lieferkettensorgfaltspflichtengesetzes vorliegt. 3. BI/MB erklärt, dass er a) die
gewerberechtl Vorauss für die Ausführung der Leistung selbst erfüllt o durch Dritte
(zu erläutern), falls er diese Vorauss nicht selbst erfüllt, b) Mitarbeitern/Erfüllungsgehilfen
des Auftraggebers (AG) und der Vergabestelle (VSt) keine Vorteile angeboten, versprochen
oder gewährt hat, c) bei Rückfragen/weiteren Klärungsbedarf des AG, insbes zur Eignung,
Bitte um Erläuterungen oder Nachweise (z. B. Bescheinigung Sozialversich, GZR- oder
HRAuszug, Bankerkl) unverzügl weitere gewünschte Angaben machen/Nachweise vorlegen
wird, d) über eine gültige Haftpflichtvers verfügt, wonach BI bzw. alle MB sowie Nachunternehmer
(NU) in angem Höhe (Personen- und Sachschäden mind. EUR 3 Mio., Vermögensschäden mind.
EUR 3 Mio., Haftung für Umweltschäden nicht ausgeschlossen, mind. zweifach maximiert
im Versicherungsfall) versichert ist/sind ODER er hiermit verbindlich zusichert, dass
er im Falle der Beauftragung eine entspr Versicherung abschließt, e) nicht zu einer
Eintragung in einem Berufs- oder Handelsregister verpfl ist o er darin eingetragen
ist, Angabe von Nr/Register/Umsatzsteueridentifikationsnr u f) AG unverzüglich informiere(n)
u ggf aktualisierte Eigenerkl sowie ggf. Nachweise abgeben werde(n), falls sich während
des weiteren Verfahrens (vor o nach Angebotsabgabe) Änderungen an den von ihm vorstehend
erklärten Sachverhalten o anderen für ihn erkennbar relevanten Vorauss für eine Zuschlagserteilung
ergeben. • Für BI/MB Angabe von vollst Firmennamen, Anschrift Hauptsitz, vollst Namen
des Ansprechp für alle Rückfragen der VSt an den BI (Telefon, Telefax, EMail); Angabe
ob börsennotiertes Unternehmen; wirtschaftlich Berechtigter gem. § 3 GwG, sofern Unternehmen
nicht börsennotiert; Staatsangehörigkeit des wirtschaftlich Berechtigten, sofern Unternehmen
nicht börsennotiert • Bei Bietergemeinschaften (BG) zusätzlich Angabe der Rechtsform
der BG (derzeit u ab Beginn der Leistungserbringung), Erklärung über gesamtschuldn
Haftung, Angabe eines bevollmächtigten Vertreters sowie Ansprechp für alle Rückfragen
der VSt zur BG o deren Mitgl (Einzelperson) mit Telefon/Telefax/EMail. • AG kann auch
ohne besonderen Anlass weitere Erkl, Angaben u ggf. Nachweise einschl Erkl u Nachweise
zur Eignung, z. B. eine steuerliche Unbedenklichkeitsbescheinigung o einen Nachweis
über die Deckung der Haftpflichtversicherung, innerhalb einer von ihm zu bestimmenden
Frist verlangen. II.• Diese Anforderungen gelten entspr für einen NU/ein verbundenes
UN, der/das wesentliche Leistungsanteile erbringen soll; von diesem ist eine Verpflichtungserkl
mit entspr Angaben auf dem Formbl in den Vergabeunterlagen (VU) beizubringen (bei
Unzumutbkt der Einreichung bereits mit dem Angebot Einreichung für NU auf Aufforderung
der VSt vor abschl Wertung). • Einverständn mit der Speicherung /Verarbeitung der
mitgeteilten personenbez Daten für das Vergabeverfahren, erf Einwilligungen von Dritten
müssen auf Anforderung des AG belegt werden. • Für diese Angaben sind die Formblätter
in den herunterzuladenden VU zu verwenden. • Angaben/Erklärungen/Nachweise (AEN),
die von BI nicht bis zum Ablauf der Frist zur Einreichung der Teilnahmeanträge/Angebote
vorgelegt wurden, können bis zum Ablauf einer vom AG zu bestimmenden Nachfrist bei
BI angefordert werden. Reicht der BI die geforderten AEN nicht innerhalb einer vom
AG verbindl gesetzten Nachfrist ein, so wird der Teilnahmeantrag nicht berücksichtigt/das
Angebot ausgeschlossen. AG ist nicht verpflichtet, BI Gelegenheit zur Ergänzung seiner
Angaben nach Ablauf der Angebotsfrist zu geben, dazu aber iRd VgV berechtigt. III.
Vgl. auch für wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit sowie technische
und berufliche Leistungsfähigkeit genannte Angaben. IV. Auswahlkriterien gem. § 51
VgV zur Beschränkung auf grdsl. drei Bewerber vgl. Ziff. 2.1.4