Beschreibung: Zum Nachweis der techn. Leistungsfähigkeit sind Referenzen vom Bewerber/ der BG vorzulegen.
Die Angaben zu den Referenzen sind in die zur Verfügung gestellten Formblätter (FB)
einzutragen. Darüber hinaus gehendes Material (Planunterlagen, graphische Darstellungen,
Broschüren, Referenzblätter, o. ä.) ist nicht erforderlich und wird nicht gewertet.
Grundsätzliche Voraussetzungen für die Wertbarkeit der Referenzen zu (R-1) bis (R-4):
- Vollständigkeit und Nachvollziehbarkeit der in den FB abgefragten Angaben, - Bearbeitung
mind. der Lph 2-4 und/oder mind. der Lph 5-8 gem. § 34 HOAI im Zeitraum von Januar
2014 bis zum Zeitpunkt der Bekanntmachung (Januar 2024) dieser Veröffentlichung, d.
h. es müssen mind. die Lph 2-4 und/ oder mind. die Lph 5-8 vollständig in dem Zeitraum
bearbeitet, d. h. begonnen und abgeschlossen worden sein. -Anrechenbare Kosten des
Referenzprojekts von mind. 1.500.000 EUR (KG 300 und 400 netto); wenn das Projekt
noch nicht abgeschlossen ist, gilt die aktuelle Kostenschätzung. Die Nennung von mindestens
1 wertbaren Referenz zum Kriterium (R-1) ist Mindestvoraussetzung für die Teilnahme
am Bewerbungsverfahren. Es dürfen grundsätzlich mehr Referenzen als erforderlich genannt
werden, in diesem Fall ist in den Formblättern anzugeben, welche Referenzen zu den
unter (R-1) bis (R-4) genannten Kriterien jeweils gewertet werden sollen. Die übrigen
aufgeführten Referenzen gehen dann nicht in die Wertung ein. Eine Referenz, die z.B.
für das Kriterium (R-1) benannt wird, kann auch für die Kriterien (R-2) bis (R-4)
benannt werden, wenn diese Rahmenbedingungen auf sie zutreffen. Dies ist in diesem
Fall explizit anzugeben. Bei Bewerbergemeinschaften ist zu den Referenzen anzugeben,
welches Mitglied der BG diese bearbeitet hat. Außerdem ist bei den tatsächlichen Leistungserbringern
die Bürozugehörigkeit zu benennen. Objektive Kriterien für die Auswahl der begrenzten
Zahl von Bewerbern: Die unter o.g. geforderten Nachweise u. Eigenerklärungen sind
mit der Bewerbung im Rahmen des Teilnahmewettbewerbs vorzulegen. Dabei sind die weiteren
Rahmenbedingungen (z. B. zur Aktualität der Referenzen) für die Wertbarkeit von Referenzen
zu allen Kriterien (R-1) bis (R-4) zu beachten. Die dazu formulierten Rahmenbedingungen
sind bindend. Für die Bewerbung sind die auf subreport zur Verfügung gestellten Formblätter
zu verwenden. Die Bewerber mit den höchsten Bewertungszahlen werden ausgewählt und
aufgefordert, am weiteren Verfahren (Zuschlagsphase) teilzunehmen. Sofern mehrere
Bewerbungen die volle bzw. die höchste Punktzahl erreichen, entscheidet das Los, welche
Bewerber zur weiteren Teilnahme am Verfahren aufgefordert werden. Folgende Kriterien
werden bei der Bewertung der Bewerbungen (Teilnahmewettbewerb) zugrunde gelegt: Kriterium
(R-1): Mindestanforderung, d.h. mind. 1 Referenz ist zu benennen: Nachweis des Bewerbers
über Erfahrungen mit vgl. Aufgabenstellungen, hier: Referenzen für den Neubau oder
die Sanierung/den Umbau einer Betreuungseinrichtung für Kinder oder Jugendliche (z.
B. Kindertagesstätte/Kindergarten, Kinder- oder Behindertenbetreuungseinrichtung oder
Grundschule/ Grundschule mit Nachmittagsbetreuung, FGTS). Zu erbringen ist mind. 1
wertbare Referenz, um am Bewerbungsverfahren teilnehmen zu können. Gewertet werden
max. 3 wertbare Referenzen mit jeweils 10 Punkten, wenn es sich bei der o.g. Maßnahme
um einen Neubau handelt oder mit jeweils 5 Punkten, wenn es sich um eine Sanierungs-
oder Umbaumaßnahme handelt. Wertung zu (R-1): max. 30 Punkte möglich. Kriterium (R-2):
Nachweis des Bewerbers über Erfahrungen mit vgl. Aufgabenstellungen, hier: Referenzen
für ein öffentliches oder privates Gebäude (Garagen, Carports, Nebengebäude, u.ä.
werden nicht gewertet) für: a) in Holzbauweise errichtete Gebäude oder b) in ähnlich
ökologisch-hochwertiger Bauweise errichtete Gebäude wie a). Es ist nachvollziehbar
darzulegen, in wie weit es sich bei Referenzen zu b) um eine ökologisch-hochwertige
Bauweise handelt. Für a) und b) können insgesamt max. 3 Referenzen gewertet werden.
Je Referenz zu a) können 5 Punkte erzielt werden. Je Referenz zu b) können 3 Punkte
erzielt werden. Wertung zu (R-2): max. 15 Punkte möglich. Kriterium (R-3): Nachweis
des Bewerbers über Erfahrungen mit vgl. Aufgabenstellungen, hier Referenzen für Neubauten
nach Kriterien des nachhaltigen und insbesondere ökologischen Bauens (z. B. in Passivbauweise.)
Wertbar sind z. B. solche Referenzen, bei denen ein Gesamtkonzept zugrunde gelegt
wurde, welches mind. die Bereiche Baukonstruktion/Baumaterialien, Energieerzeugung
und Anlagentechnik unter ökologischen Aspekten berücksichtigt hat. Dies ist nachweislich
(max. eine halbe DIN A4-Seite) dazulegen. (Nicht wertbar sind Gebäude bei denen den
Aspekten der Nachhaltigkeit ausschließlich z. B. durch die Aufbringung einer entsprechenden
Gebäudedämmung oder z. B. den Einbau einer thermischen Solaranlage o. ä. Rechnung
getragen wurde). Gewertet werden max. 2 wertbare Referenzen mit jeweils 4 Punkten.
Wertung zu (R-3): max. 8 Punkte möglich. Kriterium (R-4): Erfahrungen mit der Planung
und Realisierung von Projekten für öffentliche Auftraggeber. Gewertet werden max.
2 wertbare Referenzen mit jeweils 1 Punkt. Wertung zu (R-4): max. 2 Punkte möglich.
Insgesamt können maximal 55 Punkte erreicht werden.