Beschreibung: Fremdsprachenkenntnisse zu 10 %. Dabei erhält der Bieter einen Punkt, wenn das eingesetzte
Personal mindestens eine der folgenden Fremdsprachen - Englisch, Arabisch, Russisch,
Französisch und/oder Dari/Farsi - in Wort und Schrift beherrscht werden. Der Bieter
muss einen Sprachnachweis vorlegen. Für jede weitere nachgewiesene Fremdsprache wird
ein Zusatzpunkt vergeben. Diese Anforderung ist bei Angebotsabgabe mit Zertifikaten/Zeugnissen
zu belegen. Sollte eine Fremdsprache die Muttersprache sein, dann zählt hier der Nachweis
über Deutschkenntnisse in Wort und Schrift. Ohne Sprachnachweis wird die Sprache nicht
gewertet. b) Referenzen zu 10 %. Es können bis zu drei Referenzobjekte aufgeführt
werden, die keine Erstaufnahmeeinrichtung sind und der Größe und inhaltliche Konfigurationen
den zu bewachenden Objekt entsprechen. Als Referenzen gelten hierbei nur Gemeinschaftsunterkünfte,
dadurch kann der Bieter seine besondere Eignung für diesen Auftrag nachweisen. Für
jede aufgeführte Referenz gibt es einen Punkt, maximal drei Punkte. Objekte, die nicht
dem entsprechen, werden nicht gewertet. c) Erreichbarkeit zu 10 %. Der Bieter erhält
die Punkte nach folgenden Kriterien: ◦ Eine Notruf-Leitstelle ist rund um die Uhr
erreichbar – 1 Punkt ◦ Ein Ansprechpartner ist rund um die Uhr erreichbar sein– 1
Punkt ◦ Vorhandensein eines weiteren Ansprechpartners – 1 Punkt Die Erreichbarkeit
von 24/7 ist ein besonderes Merkmal, damit man schnell im Krankheits- bzw. Notfalle
reagieren kann. 6 d) Fürsorgekonzept zu 10 %. Es ist mit Angebotsabgabe ein Konzept
vorzulegen, welches die Wahrnehmung Ihrer Fürsorgepflicht als Arbeitgeber gegenüber
Ihren Mitarbeitern, insbesondere in Notlagen, darlegt. Für folgende Angaben erhalten
Sie jeweils einen Punkt: ◦ Gehen Sie hierbei insbesondere darauf ein, wie regelmäßig
Ihre Mitarbeiter, durch Führungskräfte, in den Unterkünften aufgesucht werden und
welche Möglichkeiten/Ansprechpartner die Mitarbeiter in Notsituationen und nach Gefahrensituationen
haben. - 1 Punkt ◦ Ein weiteres Kriterium hinsichtlich der Fürsorge ist, dass Sie
uns darlegen, wie sich Ihre Mitarbeiter zum Beispiel mit anderen Kollegen austauschen
können oder was für Angebote (z.B. Deeskalationstraining, anderweitige Schulungen)
Sie Ihre Mitarbeitern anbieten, damit sie mit problematischen/schwierigen Situationen
umgehen können. - 1 Punkt ◦ Eine weitere positive Bewertung im Bereich der Fürsorge
erhalten Sie, wenn Sie uns (auch mit Nachweis) darlegen, welche sonstigen Leistungen
Ihre Mitarbeiter erhalten, damit diese stets motiviert zur Arbeit kommen. - 1 Punkt