Deutschland - Kopierpapier und xerografisches Papier - Rahmenvertrag Recyclinglogopapier und -kopierpapier

1. Beschaffer
1.1 Beschaffer
Offizielle Bezeichnung: AOK PLUS - Die Gesundheitskasse für Sachsen und Thüringen
Rechtsform des Erwerbers: Von einer regionalen Gebietskörperschaft kontrollierte Einrichtung des öffentlichen Rechts
Tätigkeit des öffentlichen Auftraggebers: Gesundheit
2. Verfahren
2.1 Verfahren
Titel: Rahmenvertrag Recyclinglogopapier und -kopierpapier
Beschreibung: Gegenstand des vorliegenden offenen Verfahrens ist der Abschluss eines Rahmenvertrages für die Lieferung von Recyclinglogo- und -kopierpapier, A4 weiß, für die AOK PLUS - Die Gesundheitskasse für Sachsen und Thüringen für den Zeitraum vom 01.01.2024 bis 31.12.2024. Es besteht die Option der Verlängerung der Vertragslaufzeit um 1 Jahr bis zum 31.12.2025.
Kennung des Verfahrens: 5ea2cba5-f08d-4540-a743-db0b77c0dbdf
Verfahrensart: Offenes Verfahren
2.1.1 Zweck
Art des Auftrags: Lieferungen
Haupteinstufung(cpv): 30197642Kopierpapier und xerografisches Papier
2.1.2 Erfüllungsort
Land, Gliederung (NUTS): Erfurt, Kreisfreie Stadt(DEG01)
Land: Deutschland
Ort im betreffenden Land
Zusätzliche Informationen: Bundesrepublik Deutschland, Freistaaten Sachsen (DED) und Thüringen (DEG)
2.1.2 Erfüllungsort
Land, Gliederung (NUTS): Dresden, Kreisfreie Stadt(DED21)
Land: Deutschland
Ort im betreffenden Land
Zusätzliche Informationen: Bundesrepublik Deutschland, Freistaaten Sachsen (DED) und Thüringen (DEG)
2.1.4 Allgemeine Informationen
Zusätzliche Informationen: Bekanntmachungs-ID: CXP4YRYH54W
Rechtsgrundlage:
Richtlinie 2014/24/EU
vgv- 
5. Los
5.1 Los: LOT-0002
Titel: Recyclinglogopapier
Beschreibung: Gegenstand des vorliegenden offenen Verfahrens ist der Abschluss eines Rahmenvertrages für die Lieferung von Recyclinglogo- und -kopierpapier, A4 weiß, für die AOK PLUS - Die Gesundheitskasse für Sachsen und Thüringen für den Zeitraum vom 01.01.2024 bis 31.12.2024. Es besteht die Option der Verlängerung der Vertragslaufzeit um 1 Jahr bis zum 31.12.2025. Eine allgemeine Leistungsbeschreibung (Anlage 1-1 der Vergabeunterlagen), die Kriterienkataloge für die Lose 1 und 2 (Anlage 1-2 und 1-3 der Vergabeunterlagen) sowie ein Muster für das Recyclinglogopapier (Anlage 1-4 der Vergabeunterlagen) sind den Vergabeunterlagen entsprechend beigefügt. Der Auftrag wird in 2 Losen vergeben: Los 1 - Recyclinglogopapier Los 2 - Recyclingkopierpapier Jeder Bieter kann ein Angebot für ein oder beide Lose abgeben. Eine Loslimitierung ist nicht vorgesehen. Da die Angebotsauswertung für jedes Los gesondert erfolgt, dürfen die Angebote für alle Lose nicht unter dem Vorbehalt einer gemeinsamen Vergabe dieser Lose abgegeben werden. Ein solcher Angebotsvorbehalt ist unzulässig und führt zum Ausschluss aller von dem Vorbehalt erfassten Angebote. Der Vertrag tritt am 01.01.2024 in Kraft und endet, ohne dass es einer Kündigung bedarf, am 31.12.2024, es sei denn, die Auftraggeberin teilt dem Auftragnehmer mit, dass sich die Vertragslaufzeit um 1 weiteres Jahr bis zum 31.12.2025 verlängert. Der Rahmenvertrag hat eine Obergrenze für Los 1: 6 Mio. Blatt Los 2: 50 Mio. Blatt. Es besteht kein Anspruch auf Ausschöpfung der Obergrenze. Eine Abnahmeverpflichtung der Auftraggeberin besteht insoweit nicht. Die tatsächliche Abnahmemenge bestimmt sich durch die in der jeweiligen Bestellung vermerkten Abnahmemenge. Die Produktzertifizierung "Blauer Engel" oder EU-Ecolabel oder vergleichbar ist den Angebotsunterlagen beizulegen.
Interne Kennung: 1
5.1.1 Zweck
Art des Auftrags: Lieferungen
Haupteinstufung(cpv): 30197642Kopierpapier und xerografisches Papier
5.1.2 Erfüllungsort
Land, Gliederung (NUTS): Erfurt, Kreisfreie Stadt(DEG01)
Land: Deutschland
Ort im betreffenden Land
Zusätzliche Informationen: Bundesrepublik Deutschland, Freistaaten Sachsen (DED) und Thüringen (DEG)
5.1.2 Erfüllungsort
Land, Gliederung (NUTS): Dresden, Kreisfreie Stadt(DED21)
Land: Deutschland
Ort im betreffenden Land
Zusätzliche Informationen: Bundesrepublik Deutschland, Freistaaten Sachsen (DED) und Thüringen (DEG)
5.1.3 Geschätzte Dauer
Datum des Beginns: 2024-01-01+01:00
Enddatum: 2024-12-31+01:00
5.1.4 Verlängerung
Maximale Verlängerungen: 1
Der Erwerber behält sich das Recht vor, zusätzliche Käufe vom Auftragnehmer zu tätigen, wie hier beschrieben: Es besteht die Option der Verlängerung der Vertragslaufzeit um 1 Jahr bis zum 31.12.2025.
5.1.6 Allgemeine Informationen
Auftragsvergabeprojekt nicht aus EU-Mitteln finanziert
Die Beschaffung fällt unter das Übereinkommen über das öffentliche Beschaffungswesen
5.1.7 Strategische Auftragsvergabe
Ziel der strategischen Auftragsvergabe: Keine strategische Beschaffung
5.1.10 Zuschlagskriterien
Kriterium:
Art: Preis
Bezeichnung: Angebotspreis brutto
Begründung, warum die Gewichtung der Zuschlagskriterien nicht angegeben wurde: Das Zuschlagskriterium war der Preis. Der Zuschlag wurde auf das Angebot mit dem niedrigsten Angebotsendpreis brutto für die voraussichtliche Abnahmemenge erteilt.
5.1.12 Bedingungen für die Auftragsvergabe
Informationen über die Überprüfungsfristen: Für die Einlegung von Rechtsbehelfen gelten u. a. die folgenden Bestimmungen des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB): "§ 134 Informations- und Wartepflicht. (1) Öffentliche Auftraggeber haben die Bieter, deren Angebote nicht berücksichtigt werden sollen, über den Namen des Unternehmens, dessen Angebot angenommen werden soll, über die Gründe der vorgesehenen Nichtberücksichtigung ihres Angebots und über den frühesten Zeitpunkt des Vertragsschlusses unverzüglich in Textform zu informieren. Dies gilt auch für Bewerber, denen keine Information über die Ablehnung ihrer Bewerbung zur Verfügung gestellt wurde, bevor die Mitteilung über die Zuschlagsentscheidung an die betroffenen Bieter ergangen ist, (2) Ein Vertrag darf erst 15 Kalendertage nach Absendung der Information nach Absatz 1 geschlossen werden. Wird die Information auf elektronischem Weg oder per Fax versendet, verkürzt sich die Frist auf 10 Kalendertage. Die Frist beginnt am Tag nach der Absendung der Information durch den Auftraggeber; auf den Tag des Zugangs beim betroffenen Bieter und Bewerber kommt es nicht an, (3) Die Informationspflicht entfällt in Fällen, in denen das Verhandlungsverfahren ohne Teilnahmewettbewerb wegen besonderer Dringlichkeit gerechtfertigt ist... § 135 Unwirksamkeit: (1) Ein öffentlicher Auftrag ist von Anfang an unwirksam, wenn der öffentliche Auftraggeber gegen § 134 verstoßen hat... § 160 Einleitung, Antrag: (1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein, (2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Absatz 6 durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht, (3) Der Antrag ist unzulässig, soweit: 1) Der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat (der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt), 2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegen über dem Auftraggeber gerügt werden, 3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 4) Mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind... § 168 Entscheidung der Vergabekammer: (1) Die Vergabekammer entscheidet, ob der Antragsteller in seinen Rechten verletzt ist und trifft die geeigneten Maßnahmen, um eine Rechtsverletzung zu beseitigen und eine Schädigung der betroffenen Interessen zu verhindern. Sie ist an die Anträge nicht gebunden und kann auch unabhängig davon auf die Rechtmäßigkeit des Vergabeverfahrens einwirken, (2) Ein wirksam erteilter Zuschlag kann nicht aufgehoben werden ...".
5.1.15 Techniken
Rahmenvereinbarung:
Rahmenvereinbarung ohne erneuten Aufruf zum Wettbewerb
Informationen über das dynamische Beschaffungssystem
Kein dynamisches Beschaffungssystem
Elektronische Auktion:
5.1.16 Weitere Informationen, Schlichtung und Nachprüfung
Überprüfungsstelle: Die Vergabekammern des Bundes
Organisation, die zusätzliche Informationen über das Vergabeverfahren bereitstellt: AOK PLUS - Die Gesundheitskasse für Sachsen und Thüringen
5.1 Los: LOT-0003
Titel: Recyclingkopierpapier
Beschreibung: Gegenstand des vorliegenden offenen Verfahrens ist der Abschluss eines Rahmenvertrages für die Lieferung von Recyclinglogo- und -kopierpapier, A4 weiß, für die AOK PLUS - Die Gesundheitskasse für Sachsen und Thüringen für den Zeitraum vom 01.01.2024 bis 31.12.2024. Es besteht die Option der Verlängerung der Vertragslaufzeit um 1 Jahr bis zum 31.12.2025. Eine allgemeine Leistungsbeschreibung (Anlage 1-1 der Vergabeunterlagen), die Kriterienkataloge für die Lose 1 und 2 (Anlage 1-2 und 1-3 der Vergabeunterlagen) sowie ein Muster für das Recyclinglogopapier (Anlage 1-4 der Vergabeunterlagen) sind den Vergabeunterlagen entsprechend beigefügt. Der Auftrag wird in 2 Losen vergeben: Los 1 - Recyclinglogopapier Los 2 - Recyclingkopierpapier Jeder Bieter kann ein Angebot für ein oder beide Lose abgeben. Eine Loslimitierung ist nicht vorgesehen. Da die Angebotsauswertung für jedes Los gesondert erfolgt, dürfen die Angebote für alle Lose nicht unter dem Vorbehalt einer gemeinsamen Vergabe dieser Lose abgegeben werden. Ein solcher Angebotsvorbehalt ist unzulässig und führt zum Ausschluss aller von dem Vorbehalt erfassten Angebote. Der Vertrag tritt am 01.01.2024 in Kraft und endet, ohne dass es einer Kündigung bedarf, am 31.12.2024, es sei denn, die Auftraggeberin teilt dem Auftragnehmer mit, dass sich die Vertragslaufzeit um 1 weiteres Jahr bis zum 31.12.2025 verlängert. Der Rahmenvertrag hat eine Obergrenze für Los 1: 6 Mio. Blatt Los 2: 50 Mio. Blatt. Es besteht kein Anspruch auf Ausschöpfung der Obergrenze. Eine Abnahmeverpflichtung der Auftraggeberin besteht insoweit nicht. Die tatsächliche Abnahmemenge bestimmt sich durch die in der jeweiligen Bestellung vermerkten Abnahmemenge. Die Produktzertifizierung "Blauer Engel" oder EU-Ecolabel oder vergleichbar ist den Angebotsunterlagen beizulegen.
Interne Kennung: 2
5.1.1 Zweck
Art des Auftrags: Lieferungen
Haupteinstufung(cpv): 30197642Kopierpapier und xerografisches Papier
5.1.2 Erfüllungsort
Land, Gliederung (NUTS): Erfurt, Kreisfreie Stadt(DEG01)
Land: Deutschland
Ort im betreffenden Land
Zusätzliche Informationen: Bundesrepublik Deutschland, Freistaaten Sachsen (DED) und Thüringen (DEG)
5.1.2 Erfüllungsort
Land, Gliederung (NUTS): Dresden, Kreisfreie Stadt(DED21)
Land: Deutschland
Ort im betreffenden Land
Zusätzliche Informationen: Bundesrepublik Deutschland, Freistaaten Sachsen (DED) und Thüringen (DEG)
5.1.3 Geschätzte Dauer
Datum des Beginns: 2024-01-01+01:00
Enddatum: 2024-12-31+01:00
5.1.4 Verlängerung
Maximale Verlängerungen: 1
Der Erwerber behält sich das Recht vor, zusätzliche Käufe vom Auftragnehmer zu tätigen, wie hier beschrieben: Es besteht die Option der Verlängerung der Vertragslaufzeit um 1 Jahr bis zum 31.12.2025.
5.1.6 Allgemeine Informationen
Auftragsvergabeprojekt nicht aus EU-Mitteln finanziert
Die Beschaffung fällt unter das Übereinkommen über das öffentliche Beschaffungswesen
5.1.7 Strategische Auftragsvergabe
Ziel der strategischen Auftragsvergabe: Keine strategische Beschaffung
5.1.10 Zuschlagskriterien
Kriterium:
Art: Preis
Bezeichnung: Angebotspreis brutto
Begründung, warum die Gewichtung der Zuschlagskriterien nicht angegeben wurde: Das Zuschlagskriterium war der Preis. Der Zuschlag wurde auf das Angebot mit dem niedrigsten Angebotsendpreis brutto für die voraussichtliche Abnahmemenge erteilt.
5.1.12 Bedingungen für die Auftragsvergabe
Informationen über die Überprüfungsfristen: Für die Einlegung von Rechtsbehelfen gelten u. a. die folgenden Bestimmungen des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB): "§ 134 Informations- und Wartepflicht. (1) Öffentliche Auftraggeber haben die Bieter, deren Angebote nicht berücksichtigt werden sollen, über den Namen des Unternehmens, dessen Angebot angenommen werden soll, über die Gründe der vorgesehenen Nichtberücksichtigung ihres Angebots und über den frühesten Zeitpunkt des Vertragsschlusses unverzüglich in Textform zu informieren. Dies gilt auch für Bewerber, denen keine Information über die Ablehnung ihrer Bewerbung zur Verfügung gestellt wurde, bevor die Mitteilung über die Zuschlagsentscheidung an die betroffenen Bieter ergangen ist, (2) Ein Vertrag darf erst 15 Kalendertage nach Absendung der Information nach Absatz 1 geschlossen werden. Wird die Information auf elektronischem Weg oder per Fax versendet, verkürzt sich die Frist auf 10 Kalendertage. Die Frist beginnt am Tag nach der Absendung der Information durch den Auftraggeber; auf den Tag des Zugangs beim betroffenen Bieter und Bewerber kommt es nicht an, (3) Die Informationspflicht entfällt in Fällen, in denen das Verhandlungsverfahren ohne Teilnahmewettbewerb wegen besonderer Dringlichkeit gerechtfertigt ist... § 135 Unwirksamkeit: (1) Ein öffentlicher Auftrag ist von Anfang an unwirksam, wenn der öffentliche Auftraggeber gegen § 134 verstoßen hat... § 160 Einleitung, Antrag: (1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein, (2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Absatz 6 durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht, (3) Der Antrag ist unzulässig, soweit: 1) Der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat (der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt), 2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegen über dem Auftraggeber gerügt werden, 3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 4) Mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind... § 168 Entscheidung der Vergabekammer: (1) Die Vergabekammer entscheidet, ob der Antragsteller in seinen Rechten verletzt ist und trifft die geeigneten Maßnahmen, um eine Rechtsverletzung zu beseitigen und eine Schädigung der betroffenen Interessen zu verhindern. Sie ist an die Anträge nicht gebunden und kann auch unabhängig davon auf die Rechtmäßigkeit des Vergabeverfahrens einwirken, (2) Ein wirksam erteilter Zuschlag kann nicht aufgehoben werden ...".
5.1.15 Techniken
Rahmenvereinbarung:
Rahmenvereinbarung ohne erneuten Aufruf zum Wettbewerb
Informationen über das dynamische Beschaffungssystem
Kein dynamisches Beschaffungssystem
Elektronische Auktion:
5.1.16 Weitere Informationen, Schlichtung und Nachprüfung
Überprüfungsstelle: Die Vergabekammern des Bundes
Organisation, die zusätzliche Informationen über das Vergabeverfahren bereitstellt: AOK PLUS - Die Gesundheitskasse für Sachsen und Thüringen
6. Ergebnisse
Wert aller im Rahmen dieses Verfahrens vergebenen Aufträge: 0.01EUR
6.1 Ergebnis, Los-– Kennung: LOT-0002
Es wurde mindestens ein Gewinner ermittelt.
6.1.2 Informationen über die Gewinner
6.1.4 Statistische Informationen
Eingegangene Angebote oder Teilnahmeanträge:
Art der eingegangenen Einreichungen: Angebote
Anzahl der eingegangenen Angebote oder Teilnahmeanträge: 1
Art der eingegangenen Einreichungen: Angebote auf elektronischem Wege eingereicht
Anzahl der eingegangenen Angebote oder Teilnahmeanträge: 1
Art der eingegangenen Einreichungen: Angebote von Kleinst-, kleinen oder mittleren Unternehmen
Anzahl der eingegangenen Angebote oder Teilnahmeanträge: 1
Art der eingegangenen Einreichungen: Angebote von mittleren Unternehmen
Anzahl der eingegangenen Angebote oder Teilnahmeanträge: 1
Art der eingegangenen Einreichungen: Angebote von Bietern, die in anderen Ländern des Europäischen Wirtschaftsraums registriert sind als dem Land des Beschaffers
Anzahl der eingegangenen Angebote oder Teilnahmeanträge: 1
Statistiken über die strategische Auftragsvergabe:
6.1 Ergebnis, Los-– Kennung: LOT-0003
Es wurde mindestens ein Gewinner ermittelt.
6.1.2 Informationen über die Gewinner
6.1.4 Statistische Informationen
Eingegangene Angebote oder Teilnahmeanträge:
Art der eingegangenen Einreichungen: Angebote
Anzahl der eingegangenen Angebote oder Teilnahmeanträge: 2
Art der eingegangenen Einreichungen: Angebote auf elektronischem Wege eingereicht
Anzahl der eingegangenen Angebote oder Teilnahmeanträge: 2
Statistiken über die strategische Auftragsvergabe:
8. Organisationen
8.1 ORG-0005
Offizielle Bezeichnung: Beschaffungsamt des BMI
Registrierungsnummer: 994-DOEVD-83
Stadt: Bonn
Postleitzahl: 53119
Land, Gliederung (NUTS): Bonn, Kreisfreie Stadt(DEA22)
Land: Deutschland
Telefon: +49228996100
Rollen dieser Organisation:
TED eSender
8.1 ORG-0001
Offizielle Bezeichnung: AOK PLUS - Die Gesundheitskasse für Sachsen und Thüringen
Registrierungsnummer: DE256878834
Postanschrift: Augustinerstraße 38
Stadt: Erfurt
Postleitzahl: 99084
Land, Gliederung (NUTS): Dresden, Kreisfreie Stadt(DED21)
Land: Deutschland
Kontaktperson: Geschäftsbereich Personal und Services, Zentrale Vergabestelle, Frau Justitiarin Antje Manzke
Telefon: 0800 10590-77779
Fax: +49 8001059002-116
Rollen dieser Organisation:
Beschaffer
Organisation, die zusätzliche Informationen über das Vergabeverfahren bereitstellt
8.1 ORG-0002
Offizielle Bezeichnung: Die Vergabekammern des Bundes
Registrierungsnummer: keine Angabe
Postanschrift: Villemombler Straße 76
Stadt: Bonn
Postleitzahl: 53123
Land, Gliederung (NUTS): Bonn, Kreisfreie Stadt(DEA22)
Land: Deutschland
Telefon: +49 228-9499-0
Fax: +49 228-9499-163
Rollen dieser Organisation:
Überprüfungsstelle
8.1 ORG-0003
Offizielle Bezeichnung: Moduli Print B.V.
Größe des Wirtschaftsteilnehmers: medium
Registrierungsnummer: NL 001695617B01
Postanschrift: Beegderveld 9
Stadt: NC Beegden
Postleitzahl: NL-6099
Land, Gliederung (NUTS): Midden-Limburg(NL422)
Land: Niederlande
Telefon: +31 475 582 400
Rollen dieser Organisation:
Bieter
Federführendes Mitglied
Wirtschaftlicher Eigentümer
Staatsangehörigkeit des Eigentümers: NLD
8.1 ORG-0004
Offizielle Bezeichnung: Inapa Deutschland GmbH
Größe des Wirtschaftsteilnehmers: large
Registrierungsnummer: DE 194 298 035
Postanschrift: Gehnstraße 7 - 11
Stadt: Ettlinge
Postleitzahl: 76275
Land, Gliederung (NUTS): Karlsruhe, Landkreis(DE123)
Land: Deutschland
Telefon: 0724373-733
Rollen dieser Organisation:
Bieter
Federführendes Mitglied
Wirtschaftlicher Eigentümer
Staatsangehörigkeit des Eigentümers: DEU
11. Informationen zur Bekanntmachung
11.1 Informationen zur Bekanntmachung
Kennung/Fassung der Bekanntmachung: 5d5cf4fe-8990-4533-b96d-420158c9ab80- 01
Formulartyp: Ergebnis
Art der Bekanntmachung: Bekanntmachung vergebener Aufträge oder Zuschlagsbekanntmachung – Standardregelung
Datum der Übermittlung der Bekanntmachung: 2024-01-16+01:0013:57:29+01:00
Sprachen, in denen diese Bekanntmachung offiziell verfügbar ist: Deutsch
11.2 Informationen zur Veröffentlichung
Veröffentlichungsnummer der Bekanntmachung: 00032972-2024
ABl. S – Nummer der Ausgabe: 12/2024
Datum der Veröffentlichung: 2024-01-17Z

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