Beschreibung: Zum Nachweis der technischen und beruflichen Leistungsfähigkeit hat der Bieter unter
Verwendung des Formblatts "Nichtvorliegen von Ausschlussgründen/Eignung" (Anlage 5)
folgende Eigenerklärungen abzugeben: Eigenerklärung über mindestens eine (1) geeignete
Referenz des Bieters/des Mitglieds oder der Mitglieder der Bietergemeinschaft über
früher ausgeführte Lieferung eines IT-Basissystems zur Umsetzung eines Digitalisierungsprojekts
im Gesundheitsbereich in Form einer Liste der in den letzten höchstens fünf (5) Jahren
erbrachten wesentlichen Lieferung eines IT-Basissystems zur Umsetzung von Digitalisierungsprojekten
im Gesundheitsbereich, jeweils mit den in den nachfolgenden geforderten Angaben. Eine
Referenz ist geeignet, wenn mit ihr Erfahrungen mit der Erbringung von Leistungen
nachgewiesen werden, die mit den Leistungen des hier zu vergebenden Auftrags vergleichbar
sind. Eine Referenz gilt als vergleichbar, wenn alle folgenden Anforderungen kumulativ
erfüllt sind: Gegenstand des Referenzprojekts ist die Lieferung einer softwarebasierten
Lösung zur Umsetzung eines Digitalisierungsprojekts im Gesundheitsbereich. Die softwarebasierte
Lösung zur Umsetzung eines Digitalisierungsprojekts im Gesundheitsbereich ermöglicht
es, personenbezogene Daten im Sinne des Art. 4 Nr. 1 DSGVO, insbesondere Gesundheitsdaten
im Sinne des Art. 4 Nr. 15 DSGVO, in der softwarebasierten Lösung zu speichern und
von autorisierten Personen bei Bedarf abzurufen und zu bearbeiten, ermöglicht die
in die softwarebasierte Lösung einzutragenden personenbezogenen Daten im Sinne des
Art. 4 Nr. 1 DSGVO, insbesondere Gesundheitsdaten im Sinne des Art. 4 Nr. 15 DSGVO,
über Schnittstellen aus anderen Systemen, welche durch Akteure im Gesundheitsbereich
verwendet werden (z.B. Praxisverwaltungssysteme (PVS), Apothekenverwaltungssysteme
(AVS), Krankenhausinformationssysteme (KIS) und Laborinformationssysteme (LIS)), auszulesen
und in die softwarebasierte Lösung zu übertragen, und protokolliert kontinuierlich
Datenzugriffe auf die softwarebasierte Lösung. Im Rahmen der Referenzleistungen hat
der Referenznehmer ein Datenschutzkonzept entweder in eigener Verantwortung oder in
gemeinsamer Zusammenarbeit mit dem Referenzgeber für die softwarebasierte Lösung erarbeitet.
Die Referenz wurde aus Sicht des Referenzauftraggebers vertragskonform erbracht. Damit
eine Referenz innerhalb des vorgegebenen Zeitraums von fünf (5) Jahren als erbracht
gilt, darf die Referenz nicht vor Ablauf eines Zeitraums von fünf (5) Jahren vor der
Frist zur Abgabe des Angebots beendet worden sein. Bei Bietergemeinschaften muss klar
erkennbar sein, welches Referenzprojekt welchem Mitglied der Bietergemeinschaft zuzuordnen
ist. Die Mindestanforderungen erfüllende Referenzprojekte der Mitglieder werden der
Bietergemeinschaft zugerechnet. Es werden nur die vom Bieter/von der Bietergemeinschaft
in den in Anlage 5 enthaltenen Tabellen jeweils genannten Referenzprojekte berücksichtigt.
Sollten an anderer Stelle oder darüber hinaus Referenzprojekte benannt werden (z.
B. auch in allgemeinen Bürobroschüren, Referenzlisten oder ähnlichem), werden diese
nicht berücksichtigt. Sollte ein Bieter/eine Bietergemeinschaft nicht über mindestens
eine (1) geeignete Referenz verfügen und/oder keine Eigenerklärung über mindestens
eine (1) geeignete Referenz einreichen, hat er/sie zu beschreiben, warum er/sie sein/ihr
Unternehmen für ausreichend fachkundig und leistungsfähig für die Erbringung der abgefragten
Leistungen hält. Hierzu kann er/sie geeignete Unterlagen, Bescheinigungen etc. einreichen.
In Frage kommen z.B. persönliche Referenzen für die für die Auftragsausführung verantwortlichen
Personen aus den letzten 3 Jahren, die sich auf vergleichbare Leistungen beziehen
und geeignet sind, die Referenzen des Bieters/der Bietergemeinschaft zu ersetzen.
Die Angaben dürfen maximal drei (3) DIN-A-4-Seiten, Schriftart Arial, Schriftgröße
11 nicht überschreiten. -Anlage 8 enthält das Formblatt "Bietergemeinschaftserklärung".
Bietergemeinschaften haben dieses Formblatt ausgefüllt zusammen mit den übrigen Angebotsbestandteilen
über das E-Vergabe-Portal bis spätestens zum Ablauf der Angebotsfrist einzureichen.
-Eignungsleihe (Formblatt "Eignungsleihe Bieter" und Formblatt "Eignungsleihe Dritter")
Beabsichtigt der Bieter im Hinblick auf die erforderliche wirtschaftliche und finanzielle
sowie technische und berufliche Leistungsfähigkeit die Kapazitäten anderer Unternehmen
(sog. eignungsverleihende Unternehmen) in Anspruch zu nehmen, muss der Bieter im Formblatt
"Eignungsleihe Bieter" (Anlage 9) das eignungsverleihende Unternehmen benennen sowie
Art und Umfang der Inanspruchnahme angeben. -Anlage 11 "Verzeichnis Unterauftragnehmerleistungen".
Beabsichtigt ein Bieter, Teile des Auftrags im Wege der Unterauftragsvergabe an Dritte
zu vergeben, muss er/sie die im Formblatt "Verzeichnis Unterauftragnehmerleistungen"
geforderten Angaben machen und das ausgefüllte Formblatt zusammen mit den übrigen
Angebotsbestandteilen über das E-Vergabe-Portal bis spätestens zum Ablauf der Angebotsfrist
einreichen. -Anlage 12 "Unterauftragnehmer" Der Bieter hat nach gesonderter Aufforderung
unter Verwendung des Formblatts (für jeden Unterauftragnehmer ist ein eigenes Formblatt
Unterauftragnehmer zu verwenden) Name/Firma des vorgesehenen Unterauftragnehmers zu
benennen; den Nachweis einzureichen, dass dem Bieter die erforderlichen Mittel dieser
Unterauftragnehmer tatsächlich zur Verfügung stehen werden eine Eigenerklärung des
Unterauftragnehmers über das Nichtvorliegen von Ausschlussgründen vorzulegen und das
ausgefüllte Formblatt bis zur vom Auftraggeber in seiner Aufforderung bestimmten Frist
über das E-Vergabe-Portal einzureichen. .