Falsche Angaben, verweigerte Informationen, die nicht in der Lage sind, die erforderlichen
Unterlagen vorzulegen, und haben vertrauliche Informationen über dieses Verfahren
erhalten.: § 124 Abs. 1 Nr. 8 GWB wenn, das Unternehmen in Bezug auf Ausschlussgründe oder Eignungskriterien
eine schwerwiegende Täuschung begangen oder Auskünfte zurückgehalten hat oder nicht
in der Lage ist, die erforderlichen Nachweise zu übermitteln. § 124 Abs. 1 Nr. 9 GWB
wenn, das Unternehmen versucht hat, die Entscheidungsfindung des öffentlichen Auftraggebers
in unzulässiger Weise zu beeinflussen. § 124 Abs. 1 Nr. 9 GWB wenn, das Unternehmen
versucht hat, vertrauliche Informationen zu erhalten, durch die es unzulässige Vorteile
beim Vergabeverfahren erlangen könnte. § 124 Abs. 1 Nr. 9 GWB wenn, das Unternehmen
fahrlässig oder vorsätzlich irreführende Informationen übermittelt hat, die die Vergabeentscheidung
des öffentlichen Auftraggebers erheblich beeinflussen könnten, oder versucht hat,
solche Informationen zu übermitteln. --- Eigenerklärung gemäß dem den Vergabeunterlagen
beiliegenden Fbl. 124_LD mit Angabe, dass nachweislich keine schwere Verfehlung begangen
wurde, die die Zuverlässigkeit als Bewerber in Frage stellt Ich/Wir erkläre(n), dass
[ ] für mein/unser Unternehmen keine Ausschlussgründe gemäß § 123 oder § 124 GWB vorliegen.
[ ] ich/wir in den letzten zwei Jahren nicht aufgrund eines Verstoßes gegen Vorschriften,
der zu einem Eintrag im Gewerbezentralregister geführt hat, mit einer Freiheitsstrafe
von mehr als drei Monaten oder einer Geldstrafe von mehr als 90 Tagessätzen oder einer
Geldbuße von mehr als 2.500 Euro belegt worden bin/sind. [ ] für mein/unser Unternehmen
ein Ausschlussgrund gemäß § 124 GWB vorliegt. [ ] zwar für mein/unser Unternehmen
ein Ausschlussgrund gemäß § 123 GWB vorliegt, ich/wir jedoch für mein/unser Unternehmen
Maßnahmen zur Selbstreinigung ergriffen habe(n), durch die für mein/unser Unternehmen
die Zuverlässigkeit wieder hergestellt wurde. --- Ab einer Auftragssumme von 30.000
Euro wird der Auftraggeber für den Bieter, auf dessen Angebot der Zuschlag erteilt
werden soll, einen Auszug aus dem Gewerbezentralregister gem. § 150a GewO beim Bundesamt
für Justiz bzw. beim Wettbewerbsregister anfordern.