Deutschland - Unternehmens- und Managementberatung - Vergabe von landwirtschaftlichen und gartenbaulichen Beratungsleistungen für 2024 und 2025 in einem zweistufigen Verfahren

1. Beschaffer
1.1 Beschaffer
Offizielle Bezeichnung: Freistaat Thüringen, vertreten durch das Thüringer Ministerium für Infrastruktur und Landwirtschaft (TMIL)
Rechtsform des Erwerbers: Regionale Gebietskörperschaft
Tätigkeit des öffentlichen Auftraggebers: Allgemeine öffentliche Verwaltung
2. Verfahren
2.1 Verfahren
Titel: Vergabe von landwirtschaftlichen und gartenbaulichen Beratungsleistungen für 2024 und 2025 in einem zweistufigen Verfahren
Beschreibung: Die Vergabe von landwirtschaftlichen und gartenbaulichen Beratungsleistungen erfolgt in einem 2-stufigen Verfahren. Auf der 1. Stufe geben die Bieter ein Angebot - oder im Falle von mehreren Beratern für jeden eingesetzten Berater ein separates Angebot - über ihre Beratungsleistungen für ein oder mehrere Beratungsthemen (= Fachlose) ab. Der Zuschlag wird auf die Angebote erteilt, die die Voraussetzungen erfüllen. Damit ist gleichzeitig der Rahmenvertrag abgeschlossen. Nach Ermittlung des konkreten Beratungsbedarfs und Festlegung der Finanzmittel für jedes Fachlos erfolgt auf der 2. Stufe der Abschluss von Dienstleistungsverträgen. Die insgesamt je Fachlos zu vergebenden Finanzmittel werden unter Beachtung des Mindestbetrages von 4.000 € netto und des Höchstbetrages von 60.000 € netto pro einzelnem Berater und Jahr sowie anhand der von den Bietern angegebenen Beratungskapazitäten unter allen Bietern, die den Zuschlag erhalten haben, aufgeteilt. Dabei sind je Einzelberatung bis zu maximal 2.000 € netto erstattungsfähig. Erst mit dem Abschluss des Dienstleistungsvertrages entstehen konkrete Beratungspflichten.
Kennung des Verfahrens: e77fb129-1d6f-4574-a19a-363bc7562484
Vorherige Bekanntmachung: 00531868-2023
Interne Kennung: ELER 0801.a - 1.2023
Verfahrensart: Offenes Verfahren
2.1.1 Zweck
Art des Auftrags: Dienstleistungen
Haupteinstufung(cpv): 79410000Unternehmens- und Managementberatung
2.1.2 Erfüllungsort
Land, Gliederung (NUTS): Erfurt, Kreisfreie Stadt(DEG01)
Land: Deutschland
2.1.3 Wert
Geschätzter Wert ohne MwSt.: 1,900,000EUR
2.1.4 Allgemeine Informationen
Zusätzliche Informationen: 1.) Für die Erstellung des Angebotes (= Angebotsschreiben und Anlagen) sind die in den Vergabeunterlagen vorgegebenen Vordrucke zwingend zu verwenden. Werden die zur Verfügung gestellten Vordrucke nicht verwendet, muss das Angebot ausgeschlossen werden. In den Vordrucken sind alle gelb bzw. blau hinterlegten Textfelder, soweit erforderlich, auszufüllen. Erfüllen das Angebotsschreiben nebst aller Anlagen und/oder die nachzufordernden Formblätter zum Thüringer Vergabegesetz nicht mindestens die Textform (mit fortgeschrittener oder qualifizierter elektronischer Signatur auch möglich) und/oder ist das nachzufordernde Formblatt Nr. 9 „Verpflichtung zur Beachtung der ILO-Kernarbeitsnormen (§§ 11 und 12 Abs. 2 ThürVgG)“ zudem nicht vollständig ausgefüllt, muss das Angebot ausgeschlossen werden. 2.) Das Angebot ist in deutscher Sprache abzufassen. Einem Schriftstück, das in fremder Sprache eingereicht wird, ist eine beglaubigte oder von einem öffentlich bestellten oder beeidigten Übersetzer oder Dolmetscher angefertigte Übersetzung in Kopie als pdf-Format oder in einem allgemein üblichen elektronisch lesbaren Format beizufügen. Sämtlicher Schrift- und Geschäftsverkehr mit der Vergabestelle ist in deutscher Sprache zu führen. 3.) Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB) des Bieters sind nicht anwendbar. 4.) Das Angebot ist mindestens in Textform ausschließlich und vollständig elektronisch über die eVergabe-Plattform einzureichen. Eine Einreichung des Angebots per Telefax oder in mündlicher, fernmündlicher, schriftlicher oder anderweitiger elektronischer Form als über die Plattform ist nicht zugelassen. 5.) Enthalten die Vergabeunterlagen nach Ansicht des Bieters Unklarheiten, Unvollständigkeiten oder Fehler, so hat er unverzüglich das TLVwA vor Angebotsabgabe in Textform ausschließlich über die Plattform www.evergabe-online.de darauf hinzuweisen. Fragen zu den Vergabeunterlagen und zum Vergabeverfahren sind in Textform ausschließlich über die Plattform bis spätestens 8 Kalendertage vor Ablauf der Angebotsfrist zu richten. Direkt übermittelte oder später eingehende Anfragen können unberücksichtigt bleiben. 6.) Möchte ein Beratungsunternehmen oder eine Bietergemeinschaft mehr als einen Berater für ihre Beratungen einsetzen, dann muss jeweils ein Angebot für jeden Berater abgeben werden. Bsp.: Sie sind ein Beratungsunternehmen oder eine Bietergemeinschaft und möchten 5 Berater für Ihre Beratungen einsetzen. Dafür sind das Formblatt Nr. 1 „Angebotsschreiben“ sowie das Formblatt Nr. 2-2 „Eigenerklärungen und andere Nachweise zur Eignung“ für jeden Berater auszufüllen, in dem Beispiel also jeweils fünf Mal. Alle anderen Formblätter, die sich auf das Beratungsunternehmen oder auf die Bietergemeinschaft beziehen, müssen nur in einem Angebot abgegeben werden. In den einzelnen Angeboten muss aber Bezug auf diese Unterlagen genommen werden, um ein vollständiges Angebot abzugeben. Wenn Sie als Unternehmen mehrere Angebote abgeben möchten, können Sie auf der Plattform entweder für jeden Berater ein eigenes Angebot anlegen, also in dem Beispiel 5 Angebote. Sie können auf der Plattform aber auch nur ein Angebot anlegen und in diesem alle erforderlichen Unterlagen für 5 Berater hochladen, haben dann aber trotzdem 5 einzelne Angebote abgegeben. Welches Vorgehen Sie wählen, ist Ihnen freigestellt. 7.) Es erfolgt keine Erstattung von Kosten/Aufwendungen für die Erstellung und Abgabe des Angebotes.
Rechtsgrundlage:
Richtlinie 2014/24/EU
vgv- 
5. Los
5.1 Los: LOT-0001
Titel: Konditionalität (GAB und GLÖZ-Standards)
Beschreibung: Beratung zu Verpflichtungen auf Ebene des landwirtschaftlichen Betriebes, die sich aus den Grundanforderungen an die Betriebsführung (GAB) und/oder den Standards für den guten landwirtschaftlichen und ökologischen Zustand der Flächen (GLÖZ) ergeben: Beratungsleistungen zur Konditionalität
Interne Kennung: Fachlos 1
5.1.1 Zweck
Art des Auftrags: Dienstleistungen
Haupteinstufung(cpv): 79410000Unternehmens- und Managementberatung
Zusätzliche Einstufung(cpv): 79410000Unternehmens- und Managementberatung
Menge: 0
5.1.2 Erfüllungsort
Postanschrift: Thüringen
Land, Gliederung (NUTS): Erfurt, Kreisfreie Stadt(DEG01)
Land: Deutschland
Zusätzliche Informationen: 
5.1.3 Geschätzte Dauer
Datum des Beginns: 2024-01-01+01:00
Enddatum: 2025-12-31+01:00
5.1.6 Allgemeine Informationen
Auftragsvergabeprojekt ganz oder teilweise aus EU-Mitteln finanziert
Die Beschaffung fällt unter das Übereinkommen über das öffentliche Beschaffungswesen
5.1.7 Strategische Auftragsvergabe
Ziel der strategischen Auftragsvergabe: Keine strategische Beschaffung
5.1.10 Zuschlagskriterien
Kriterium:
Art: Kosten
Beschreibung: Kalkulierter Stundensatz für Eigenleistungen, max 30 Punkte.
Kriterium:
Art: Qualität
Beschreibung: Weitere Kriterien sind: Methodik der Betriebsberatung (max. 30 Punkte), Berufserfahrung (max. 25 Punkte), Umfang der Leistungserbringung (Anzahl möglicher Beratungen - max. 5 Punkte), Umfang der Leistungserbringung (Regionen der möglichen Beratungen - max. 5 Punkte), Lieferzeit (max. 5 Punkte)
Beschreibung der anzuwendenden Methode, wenn die Gewichtung nicht durch Kriterien ausgedrückt werden kann: Maximal 100 Punkte. Einzelheiten sind in den Vergabeunterlagen aufgeführt.
5.1.12 Bedingungen für die Auftragsvergabe
Informationen über die Überprüfungsfristen: Gemäß § 160 Abs. 1 GWB leitet die Vergabekammer ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein. Antragsbefugt ist nach § 160 Abs. 2 GWB jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Abs. 6 GWB durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht. Der Antrag ist gem. § 160 Abs. 3 GWB unzulässig, soweit: - der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Abs. 2 GWB bleibt unberührt, - Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, - Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, - mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. Dies gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Abs. 1 Nr. 2 GWB. § 134 Abs. 1 S. 2 GWB bleibt unberührt. Die Unwirksamkeit einer Beauftragung kann gemäß § 135 Abs. 1 und 2 GWB nur festgestellt werden, wenn sie im Nachprüfungsverfahren innerhalb von 30 Kalendertagen ab Kenntnis des Verstoßes, jedoch nicht später als sechs Monate nach Vertragsschluss geltend gemacht worden ist. Hat der Auftraggeber die Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union bekannt gemacht, endet die Frist zur Geltendmachung der Unwirksamkeit 30 Kalendertage nach Veröffentlichung der Bekanntmachung der Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union. Ist der öffentliche Auftraggeber der Ansicht, dass die Auftragsvergabe ohne vorherige Veröffentlichung einer Bekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen Union zulässig ist und hat er deswegen eine Bekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen Union veröffentlicht, mit der er die Absicht bekundet, den Vertrag abzuschließen, so tritt die Unwirksamkeit nach § 135 Abs. 1 Nr. 2 GWB nicht ein, wenn der Vertrag nach dem Ablauf einer Frist von mindestens 10 Kalendertagen, gerechnet ab dem Tag nach der Veröffentlichung dieser Bekanntmachung, abgeschlossen wurde.
5.1.15 Techniken
Rahmenvereinbarung:
Rahmenvereinbarung ohne erneuten Aufruf zum Wettbewerb
Informationen über das dynamische Beschaffungssystem
Kein dynamisches Beschaffungssystem
Elektronische Auktion:
5.1.16 Weitere Informationen, Schlichtung und Nachprüfung
Überprüfungsstelle: Thüringer Landesverwaltungsamt Weimar, Referat 250: Vergabekammer, Vergabeangelegenheiten
Organisation, die zusätzliche Informationen über das Vergabeverfahren bereitstellt: Freistaat Thüringen, vertreten durch das Thüringer Ministerium für Infrastruktur und Landwirtschaft (TMIL)
5.1 Los: LOT-0002
Titel: Ökosysteme, grüne Infrastruktur
Beschreibung: Beratung zu dem Klima und der Umwelt zugutekommenden landwirtschaftlichen Praktiken, Ökosystemleistungen und grüner Infrastruktur. Hierunter fällt auch die Beratung zur Umsetzung von Maßnahmen zur produktionsintegrierten Kompensation in konventionell und ökologisch wirtschaftenden Betrieben.
Interne Kennung: Fachlos 2
5.1.1 Zweck
Art des Auftrags: Dienstleistungen
Haupteinstufung(cpv): 79410000Unternehmens- und Managementberatung
Zusätzliche Einstufung(cpv): 79410000Unternehmens- und Managementberatung
5.1.2 Erfüllungsort
Postanschrift: Thüringen
Land, Gliederung (NUTS): Erfurt, Kreisfreie Stadt(DEG01)
Land: Deutschland
Zusätzliche Informationen: 
5.1.3 Geschätzte Dauer
Datum des Beginns: 2024-01-01+01:00
Enddatum: 2025-12-31+01:00
5.1.6 Allgemeine Informationen
Auftragsvergabeprojekt ganz oder teilweise aus EU-Mitteln finanziert
Die Beschaffung fällt unter das Übereinkommen über das öffentliche Beschaffungswesen
5.1.7 Strategische Auftragsvergabe
Ziel der strategischen Auftragsvergabe: Keine strategische Beschaffung
5.1.10 Zuschlagskriterien
Kriterium:
Art: Kosten
Beschreibung: Kalkulierter Stundensatz für Eigenleistungen, max 30 Punkte.
Kriterium:
Art: Qualität
Beschreibung: Weitere Kriterien sind: Methodik der Betriebsberatung (max. 30 Punkte), Berufserfahrung (max. 25 Punkte), Umfang der Leistungserbringung (Anzahl möglicher Beratungen - max. 5 Punkte), Umfang der Leistungserbringung (Regionen der möglichen Beratungen - max. 5 Punkte), Lieferzeit (max. 5 Punkte)
Beschreibung der anzuwendenden Methode, wenn die Gewichtung nicht durch Kriterien ausgedrückt werden kann: Maximal 100 Punkte. Einzelheiten sind in den Vergabeunterlagen aufgeführt.
5.1.12 Bedingungen für die Auftragsvergabe
Informationen über die Überprüfungsfristen: Gemäß § 160 Abs. 1 GWB leitet die Vergabekammer ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein. Antragsbefugt ist nach § 160 Abs. 2 GWB jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Abs. 6 GWB durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht. Der Antrag ist gem. § 160 Abs. 3 GWB unzulässig, soweit: - der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Abs. 2 GWB bleibt unberührt, - Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, - Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, - mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. Dies gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Abs. 1 Nr. 2 GWB. § 134 Abs. 1 S. 2 GWB bleibt unberührt. Die Unwirksamkeit einer Beauftragung kann gemäß § 135 Abs. 1 und 2 GWB nur festgestellt werden, wenn sie im Nachprüfungsverfahren innerhalb von 30 Kalendertagen ab Kenntnis des Verstoßes, jedoch nicht später als sechs Monate nach Vertragsschluss geltend gemacht worden ist. Hat der Auftraggeber die Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union bekannt gemacht, endet die Frist zur Geltendmachung der Unwirksamkeit 30 Kalendertage nach Veröffentlichung der Bekanntmachung der Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union. Ist der öffentliche Auftraggeber der Ansicht, dass die Auftragsvergabe ohne vorherige Veröffentlichung einer Bekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen Union zulässig ist und hat er deswegen eine Bekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen Union veröffentlicht, mit der er die Absicht bekundet, den Vertrag abzuschließen, so tritt die Unwirksamkeit nach § 135 Abs. 1 Nr. 2 GWB nicht ein, wenn der Vertrag nach dem Ablauf einer Frist von mindestens 10 Kalendertagen, gerechnet ab dem Tag nach der Veröffentlichung dieser Bekanntmachung, abgeschlossen wurde.
5.1.15 Techniken
Rahmenvereinbarung:
Rahmenvereinbarung ohne erneuten Aufruf zum Wettbewerb
Informationen über das dynamische Beschaffungssystem
Kein dynamisches Beschaffungssystem
Elektronische Auktion:
5.1.16 Weitere Informationen, Schlichtung und Nachprüfung
Überprüfungsstelle: Thüringer Landesverwaltungsamt Weimar, Referat 250: Vergabekammer, Vergabeangelegenheiten
Organisation, die zusätzliche Informationen über das Vergabeverfahren bereitstellt: Freistaat Thüringen, vertreten durch das Thüringer Ministerium für Infrastruktur und Landwirtschaft (TMIL)
5.1 Los: LOT-0003
Titel: Unterstützung ausgewählter Thüringer Interventionen
Beschreibung: Beratung zur Planung, Beantragung und/oder Umsetzung der in Thüringen im Rahmen des GAP-Strategieplan der Bundesrepublik Deutschland 2023-2027 umgesetzten Interventionen: - EL-0101 Bewirtschaftungsverpflichtungen zur Verbesserung des Klimaschutzes - EL-0103 Bewirtschaftungsverpflichtungen zur Verbesserung des Bodenschutzes - EL-0105 Bewirtschaftungsverpflichtungen zur Verbesserung der Biodiversität - EL-0108 Ökologischer Landbau - EL-0403 Einzelbetriebliche produktive Investitionen in landwirtschaftlichen Unternehmen - EL-0405 Investitionen in materielle Vermögenswerte in Unternehmen der Verarbeitung und Vermarktung - EL-0411 Investitionen in die Schaffung und Entwicklung nicht-landwirtschaftlicher Tätigkeiten in landwirtschaftlichen Betrieben - EL-0601 Risikomanagementinstrumente - EL-0701 Netzwerke und Kooperationen - EL-0702 Europäische Innovationspartnerschaft für Produktivität und Nachhaltigkeit in der Landwirtschaft (EIP)
Interne Kennung: Fachlos 3
5.1.1 Zweck
Art des Auftrags: Dienstleistungen
Haupteinstufung(cpv): 79410000Unternehmens- und Managementberatung
Zusätzliche Einstufung(cpv): 79410000Unternehmens- und Managementberatung
5.1.2 Erfüllungsort
Postanschrift: Thüringen
Land, Gliederung (NUTS): Erfurt, Kreisfreie Stadt(DEG01)
Land: Deutschland
Zusätzliche Informationen: 
5.1.3 Geschätzte Dauer
Datum des Beginns: 2024-01-01+01:00
Enddatum: 2025-12-31+01:00
5.1.6 Allgemeine Informationen
Auftragsvergabeprojekt ganz oder teilweise aus EU-Mitteln finanziert
Die Beschaffung fällt unter das Übereinkommen über das öffentliche Beschaffungswesen
5.1.7 Strategische Auftragsvergabe
Ziel der strategischen Auftragsvergabe: Keine strategische Beschaffung
5.1.10 Zuschlagskriterien
Kriterium:
Art: Kosten
Beschreibung: Kalkulierter Stundensatz für Eigenleistungen, max 30 Punkte.
Kriterium:
Art: Qualität
Beschreibung: Weitere Kriterien sind: Methodik der Betriebsberatung (max. 30 Punkte), Berufserfahrung (max. 25 Punkte), Umfang der Leistungserbringung (Anzahl möglicher Beratungen - max. 5 Punkte), Umfang der Leistungserbringung (Regionen der möglichen Beratungen - max. 5 Punkte), Lieferzeit (max. 5 Punkte)
Beschreibung der anzuwendenden Methode, wenn die Gewichtung nicht durch Kriterien ausgedrückt werden kann: Maximal 30 Punkte. Einzelheiten sind in den Vergabeunterlagen aufgeführt.
5.1.12 Bedingungen für die Auftragsvergabe
Informationen über die Überprüfungsfristen: Gemäß § 160 Abs. 1 GWB leitet die Vergabekammer ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein. Antragsbefugt ist nach § 160 Abs. 2 GWB jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Abs. 6 GWB durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht. Der Antrag ist gem. § 160 Abs. 3 GWB unzulässig, soweit: - der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Abs. 2 GWB bleibt unberührt, - Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, - Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, - mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. Dies gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Abs. 1 Nr. 2 GWB. § 134 Abs. 1 S. 2 GWB bleibt unberührt. Die Unwirksamkeit einer Beauftragung kann gemäß § 135 Abs. 1 und 2 GWB nur festgestellt werden, wenn sie im Nachprüfungsverfahren innerhalb von 30 Kalendertagen ab Kenntnis des Verstoßes, jedoch nicht später als sechs Monate nach Vertragsschluss geltend gemacht worden ist. Hat der Auftraggeber die Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union bekannt gemacht, endet die Frist zur Geltendmachung der Unwirksamkeit 30 Kalendertage nach Veröffentlichung der Bekanntmachung der Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union. Ist der öffentliche Auftraggeber der Ansicht, dass die Auftragsvergabe ohne vorherige Veröffentlichung einer Bekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen Union zulässig ist und hat er deswegen eine Bekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen Union veröffentlicht, mit der er die Absicht bekundet, den Vertrag abzuschließen, so tritt die Unwirksamkeit nach § 135 Abs. 1 Nr. 2 GWB nicht ein, wenn der Vertrag nach dem Ablauf einer Frist von mindestens 10 Kalendertagen, gerechnet ab dem Tag nach der Veröffentlichung dieser Bekanntmachung, abgeschlossen wurde.
5.1.15 Techniken
Rahmenvereinbarung:
Rahmenvereinbarung ohne erneuten Aufruf zum Wettbewerb
Informationen über das dynamische Beschaffungssystem
Kein dynamisches Beschaffungssystem
Elektronische Auktion:
5.1.16 Weitere Informationen, Schlichtung und Nachprüfung
Überprüfungsstelle: Thüringer Landesverwaltungsamt Weimar, Referat 250: Vergabekammer, Vergabeangelegenheiten
Organisation, die zusätzliche Informationen über das Vergabeverfahren bereitstellt: Freistaat Thüringen, vertreten durch das Thüringer Ministerium für Infrastruktur und Landwirtschaft (TMIL)
5.1 Los: LOT-0004
Titel: Tiergerechtheit und Tiergesundheit
Beschreibung: Beratung zum Tierwohl, zur Tiergerechtheit und zu gesundheitlichen Aspekten in der Tierhaltung (außer Schaf- und Ziegenhaltung). Dabei muss die Beratung mindestens einen der folgenden Inhalte umfassen: - Verfahrenstechnologische Beratung im Hinblick auf eine emissionsarme Verfahrensgestaltung (insbesondere Gestaltung raumlufttechnischer Anlagen und deren Sicherheitssysteme, BVT etc.) - Beurteilung der verschiedenen Aspekte des Tierwohls auf der Basis von Indikatoren (tierbezogene, ressourcenbezogene und managementbezogene Indikatoren) - Bewertung der Tiergerechtheit auf Basis der vorhandenen Bewertungsverfahren (Tiergerechtheitsindex, Nationaler Bewertungsrahmen Tierhaltungsverfahren, Checklisten etc.) - Tiergesundheit
Interne Kennung: Fachlos 4
5.1.1 Zweck
Art des Auftrags: Dienstleistungen
Haupteinstufung(cpv): 79410000Unternehmens- und Managementberatung
Zusätzliche Einstufung(cpv): 79410000Unternehmens- und Managementberatung
5.1.2 Erfüllungsort
Postanschrift: Thüringen
Land, Gliederung (NUTS): Erfurt, Kreisfreie Stadt(DEG01)
Land: Deutschland
Zusätzliche Informationen: 
5.1.3 Geschätzte Dauer
Datum des Beginns: 2024-01-01+01:00
Enddatum: 2025-12-31+01:00
5.1.6 Allgemeine Informationen
Auftragsvergabeprojekt ganz oder teilweise aus EU-Mitteln finanziert
Die Beschaffung fällt unter das Übereinkommen über das öffentliche Beschaffungswesen
5.1.7 Strategische Auftragsvergabe
Ziel der strategischen Auftragsvergabe: Keine strategische Beschaffung
5.1.10 Zuschlagskriterien
Kriterium:
Art: Kosten
Beschreibung: Kalkulierter Stundensatz für Eigenleistungen, max 30 Punkte.
Kriterium:
Art: Qualität
Beschreibung: Weitere Kriterien sind: Methodik der Betriebsberatung (max. 30 Punkte), Berufserfahrung (max. 25 Punkte), Umfang der Leistungserbringung (Anzahl möglicher Beratungen - max. 5 Punkte), Umfang der Leistungserbringung (Regionen der möglichen Beratungen - max. 5 Punkte), Lieferzeit (max. 5 Punkte)
Beschreibung der anzuwendenden Methode, wenn die Gewichtung nicht durch Kriterien ausgedrückt werden kann: Maximal 30 Punkte. Einzelheiten sind in den Vergabeunterlagen aufgeführt.
5.1.12 Bedingungen für die Auftragsvergabe
Informationen über die Überprüfungsfristen: Gemäß § 160 Abs. 1 GWB leitet die Vergabekammer ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein. Antragsbefugt ist nach § 160 Abs. 2 GWB jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Abs. 6 GWB durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht. Der Antrag ist gem. § 160 Abs. 3 GWB unzulässig, soweit: - der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Abs. 2 GWB bleibt unberührt, - Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, - Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, - mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. Dies gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Abs. 1 Nr. 2 GWB. § 134 Abs. 1 S. 2 GWB bleibt unberührt. Die Unwirksamkeit einer Beauftragung kann gemäß § 135 Abs. 1 und 2 GWB nur festgestellt werden, wenn sie im Nachprüfungsverfahren innerhalb von 30 Kalendertagen ab Kenntnis des Verstoßes, jedoch nicht später als sechs Monate nach Vertragsschluss geltend gemacht worden ist. Hat der Auftraggeber die Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union bekannt gemacht, endet die Frist zur Geltendmachung der Unwirksamkeit 30 Kalendertage nach Veröffentlichung der Bekanntmachung der Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union. Ist der öffentliche Auftraggeber der Ansicht, dass die Auftragsvergabe ohne vorherige Veröffentlichung einer Bekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen Union zulässig ist und hat er deswegen eine Bekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen Union veröffentlicht, mit der er die Absicht bekundet, den Vertrag abzuschließen, so tritt die Unwirksamkeit nach § 135 Abs. 1 Nr. 2 GWB nicht ein, wenn der Vertrag nach dem Ablauf einer Frist von mindestens 10 Kalendertagen, gerechnet ab dem Tag nach der Veröffentlichung dieser Bekanntmachung, abgeschlossen wurde.
5.1.15 Techniken
Rahmenvereinbarung:
Rahmenvereinbarung ohne erneuten Aufruf zum Wettbewerb
Informationen über das dynamische Beschaffungssystem
Kein dynamisches Beschaffungssystem
Elektronische Auktion:
5.1.16 Weitere Informationen, Schlichtung und Nachprüfung
Überprüfungsstelle: Thüringer Landesverwaltungsamt Weimar, Referat 250: Vergabekammer, Vergabeangelegenheiten
Organisation, die zusätzliche Informationen über das Vergabeverfahren bereitstellt: Freistaat Thüringen, vertreten durch das Thüringer Ministerium für Infrastruktur und Landwirtschaft (TMIL)
5.1 Los: LOT-0005
Titel: Nachhaltiger Pflanzenschutz
Beschreibung: Beratung zum Nationalen Aktionsplan (NAP) zur nachhaltigen Anwendung von Pflanzenschutzmitteln (PSM) (Anforderungen auf Ebene der Begünstigten für die Umsetzung von Artikel 4 der Richtlinie 2009/128/EG in Verbindung mit § 4 des Pflanzenschutzgesetzes)
Interne Kennung: Fachlos 5
5.1.1 Zweck
Art des Auftrags: Dienstleistungen
Haupteinstufung(cpv): 79410000Unternehmens- und Managementberatung
Zusätzliche Einstufung(cpv): 79410000Unternehmens- und Managementberatung
5.1.2 Erfüllungsort
Postanschrift: Thüringen
Land, Gliederung (NUTS): Erfurt, Kreisfreie Stadt(DEG01)
Land: Deutschland
Zusätzliche Informationen: 
5.1.3 Geschätzte Dauer
Datum des Beginns: 2024-01-01+01:00
Enddatum: 2025-12-31+01:00
5.1.6 Allgemeine Informationen
Auftragsvergabeprojekt ganz oder teilweise aus EU-Mitteln finanziert
Die Beschaffung fällt unter das Übereinkommen über das öffentliche Beschaffungswesen
5.1.7 Strategische Auftragsvergabe
Ziel der strategischen Auftragsvergabe: Keine strategische Beschaffung
5.1.10 Zuschlagskriterien
Kriterium:
Art: Kosten
Beschreibung: Kalkulierter Stundensatz für Eigenleistungen, max 30 Punkte.
Kriterium:
Art: Qualität
Beschreibung: Weitere Kriterien sind: Methodik der Betriebsberatung (max. 30 Punkte), Berufserfahrung (max. 25 Punkte), Umfang der Leistungserbringung (Anzahl möglicher Beratungen - max. 5 Punkte), Umfang der Leistungserbringung (Regionen der möglichen Beratungen - max. 5 Punkte), Lieferzeit (max. 5 Punkte)
Beschreibung der anzuwendenden Methode, wenn die Gewichtung nicht durch Kriterien ausgedrückt werden kann: Maximal 30 Punkte. Einzelheiten sind in den Vergabeunterlagen aufgeführt.
5.1.12 Bedingungen für die Auftragsvergabe
Informationen über die Überprüfungsfristen: Gemäß § 160 Abs. 1 GWB leitet die Vergabekammer ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein. Antragsbefugt ist nach § 160 Abs. 2 GWB jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Abs. 6 GWB durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht. Der Antrag ist gem. § 160 Abs. 3 GWB unzulässig, soweit: - der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Abs. 2 GWB bleibt unberührt, - Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, - Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, - mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. Dies gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Abs. 1 Nr. 2 GWB. § 134 Abs. 1 S. 2 GWB bleibt unberührt. Die Unwirksamkeit einer Beauftragung kann gemäß § 135 Abs. 1 und 2 GWB nur festgestellt werden, wenn sie im Nachprüfungsverfahren innerhalb von 30 Kalendertagen ab Kenntnis des Verstoßes, jedoch nicht später als sechs Monate nach Vertragsschluss geltend gemacht worden ist. Hat der Auftraggeber die Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union bekannt gemacht, endet die Frist zur Geltendmachung der Unwirksamkeit 30 Kalendertage nach Veröffentlichung der Bekanntmachung der Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union. Ist der öffentliche Auftraggeber der Ansicht, dass die Auftragsvergabe ohne vorherige Veröffentlichung einer Bekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen Union zulässig ist und hat er deswegen eine Bekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen Union veröffentlicht, mit der er die Absicht bekundet, den Vertrag abzuschließen, so tritt die Unwirksamkeit nach § 135 Abs. 1 Nr. 2 GWB nicht ein, wenn der Vertrag nach dem Ablauf einer Frist von mindestens 10 Kalendertagen, gerechnet ab dem Tag nach der Veröffentlichung dieser Bekanntmachung, abgeschlossen wurde.
5.1.15 Techniken
Rahmenvereinbarung:
Rahmenvereinbarung ohne erneuten Aufruf zum Wettbewerb
Informationen über das dynamische Beschaffungssystem
Kein dynamisches Beschaffungssystem
Elektronische Auktion:
5.1.16 Weitere Informationen, Schlichtung und Nachprüfung
Überprüfungsstelle: Thüringer Landesverwaltungsamt Weimar, Referat 250: Vergabekammer, Vergabeangelegenheiten
Organisation, die zusätzliche Informationen über das Vergabeverfahren bereitstellt: Freistaat Thüringen, vertreten durch das Thüringer Ministerium für Infrastruktur und Landwirtschaft (TMIL)
5.1 Los: LOT-0006
Titel: Junglandwirte
Beschreibung: Beratung für Junglandwirte Eine Beratung für Junglandwirte ist unter den Voraussetzungen möglich, dass: - es sich um eine natürliche Person handelt, die sich erstmals mit/in einem landwirtschaftlichen Betrieb niedergelassen hat und die die Kontrolle über den Betrieb alleine oder gemeinschaftlich ausübt sowie - zum Zeitpunkt des Beratungsbeginns nicht älter als 40 Jahre ist. Auch wenn sich mehr als ein Junglandwirt im Betrieb befindet, kann die Beratung nur für einen Junglandwirt in Anspruch genommen werden. Die Beratung für Junglandwirte ist auf einen Zeitraum bis maximal fünf Jahre nach Erstniederlassung begrenzt. Die Frist wird eingehalten, wenn vor Ablauf mit der Beratung begonnen worden ist.
Interne Kennung: Fachlos 6
5.1.1 Zweck
Art des Auftrags: Dienstleistungen
Haupteinstufung(cpv): 79410000Unternehmens- und Managementberatung
Zusätzliche Einstufung(cpv): 79410000Unternehmens- und Managementberatung
5.1.2 Erfüllungsort
Postanschrift: Thüringen
Land, Gliederung (NUTS): Erfurt, Kreisfreie Stadt(DEG01)
Land: Deutschland
Zusätzliche Informationen: 
5.1.3 Geschätzte Dauer
Datum des Beginns: 2024-01-01+01:00
Enddatum: 2025-12-31+01:00
5.1.6 Allgemeine Informationen
Auftragsvergabeprojekt ganz oder teilweise aus EU-Mitteln finanziert
Die Beschaffung fällt unter das Übereinkommen über das öffentliche Beschaffungswesen
5.1.7 Strategische Auftragsvergabe
Ziel der strategischen Auftragsvergabe: Keine strategische Beschaffung
5.1.10 Zuschlagskriterien
Kriterium:
Art: Kosten
Beschreibung: Kalkulierter Stundensatz für Eigenleistungen, max 30 Punkte.
Kriterium:
Art: Qualität
Beschreibung: Weitere Kriterien sind: Methodik der Betriebsberatung (max. 30 Punkte), Berufserfahrung (max. 25 Punkte), Umfang der Leistungserbringung (Anzahl möglicher Beratungen - max. 5 Punkte), Umfang der Leistungserbringung (Regionen der möglichen Beratungen - max. 5 Punkte), Lieferzeit (max. 5 Punkte)
Beschreibung der anzuwendenden Methode, wenn die Gewichtung nicht durch Kriterien ausgedrückt werden kann: Maximal 30 Punkte. Einzelheiten sind in den Vergabeunterlagen aufgeführt.
5.1.12 Bedingungen für die Auftragsvergabe
Informationen über die Überprüfungsfristen: Gemäß § 160 Abs. 1 GWB leitet die Vergabekammer ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein. Antragsbefugt ist nach § 160 Abs. 2 GWB jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Abs. 6 GWB durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht. Der Antrag ist gem. § 160 Abs. 3 GWB unzulässig, soweit: - der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Abs. 2 GWB bleibt unberührt, - Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, - Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, - mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. Dies gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Abs. 1 Nr. 2 GWB. § 134 Abs. 1 S. 2 GWB bleibt unberührt. Die Unwirksamkeit einer Beauftragung kann gemäß § 135 Abs. 1 und 2 GWB nur festgestellt werden, wenn sie im Nachprüfungsverfahren innerhalb von 30 Kalendertagen ab Kenntnis des Verstoßes, jedoch nicht später als sechs Monate nach Vertragsschluss geltend gemacht worden ist. Hat der Auftraggeber die Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union bekannt gemacht, endet die Frist zur Geltendmachung der Unwirksamkeit 30 Kalendertage nach Veröffentlichung der Bekanntmachung der Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union. Ist der öffentliche Auftraggeber der Ansicht, dass die Auftragsvergabe ohne vorherige Veröffentlichung einer Bekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen Union zulässig ist und hat er deswegen eine Bekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen Union veröffentlicht, mit der er die Absicht bekundet, den Vertrag abzuschließen, so tritt die Unwirksamkeit nach § 135 Abs. 1 Nr. 2 GWB nicht ein, wenn der Vertrag nach dem Ablauf einer Frist von mindestens 10 Kalendertagen, gerechnet ab dem Tag nach der Veröffentlichung dieser Bekanntmachung, abgeschlossen wurde.
5.1.15 Techniken
Rahmenvereinbarung:
Rahmenvereinbarung ohne erneuten Aufruf zum Wettbewerb
Informationen über das dynamische Beschaffungssystem
Kein dynamisches Beschaffungssystem
Elektronische Auktion:
5.1.16 Weitere Informationen, Schlichtung und Nachprüfung
Überprüfungsstelle: Thüringer Landesverwaltungsamt Weimar, Referat 250: Vergabekammer, Vergabeangelegenheiten
Organisation, die zusätzliche Informationen über das Vergabeverfahren bereitstellt: Freistaat Thüringen, vertreten durch das Thüringer Ministerium für Infrastruktur und Landwirtschaft (TMIL)
5.1 Los: LOT-0007
Titel: Wirtschaftlichkeit und Ökologie
Beschreibung: Beratung zu Fragen im Zusammenhang mit der wirtschaftlichen und ökologischen Leistung des landwirtschaftlichen Betriebes. Hierunter fällt auch die Beratung zu: - Qualitätsmanagement - Digitalisierung in der Landwirtschaft - Energieeffizienz (außer Gartenbau) - Fördermöglichkeiten - Möglichkeiten zum wirtschaftlichen Weiterbetrieb von Biogasanlagen nach dem Auslaufen der Förderung aus dem EEG
Interne Kennung: Fachlos 7
5.1.1 Zweck
Art des Auftrags: Dienstleistungen
Haupteinstufung(cpv): 79410000Unternehmens- und Managementberatung
Zusätzliche Einstufung(cpv): 79410000Unternehmens- und Managementberatung
5.1.2 Erfüllungsort
Postanschrift: Thüringen
Land, Gliederung (NUTS): Erfurt, Kreisfreie Stadt(DEG01)
Land: Deutschland
Zusätzliche Informationen: 
5.1.3 Geschätzte Dauer
Datum des Beginns: 2024-01-01+01:00
Enddatum: 2025-12-31+01:00
5.1.6 Allgemeine Informationen
Auftragsvergabeprojekt ganz oder teilweise aus EU-Mitteln finanziert
Die Beschaffung fällt unter das Übereinkommen über das öffentliche Beschaffungswesen
5.1.7 Strategische Auftragsvergabe
Ziel der strategischen Auftragsvergabe: Keine strategische Beschaffung
5.1.10 Zuschlagskriterien
Kriterium:
Art: Kosten
Beschreibung: Kalkulierter Stundensatz für Eigenleistungen, max 30 Punkte.
Kriterium:
Art: Qualität
Beschreibung: Weitere Kriterien sind: Methodik der Betriebsberatung (max. 30 Punkte), Berufserfahrung (max. 25 Punkte), Umfang der Leistungserbringung (Anzahl möglicher Beratungen - max. 5 Punkte), Umfang der Leistungserbringung (Regionen der möglichen Beratungen - max. 5 Punkte), Lieferzeit (max. 5 Punkte)
Beschreibung der anzuwendenden Methode, wenn die Gewichtung nicht durch Kriterien ausgedrückt werden kann: Maximal 30 Punkte. Einzelheiten sind in den Vergabeunterlagen aufgeführt.
5.1.12 Bedingungen für die Auftragsvergabe
Informationen über die Überprüfungsfristen: Gemäß § 160 Abs. 1 GWB leitet die Vergabekammer ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein. Antragsbefugt ist nach § 160 Abs. 2 GWB jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Abs. 6 GWB durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht. Der Antrag ist gem. § 160 Abs. 3 GWB unzulässig, soweit: - der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Abs. 2 GWB bleibt unberührt, - Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, - Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, - mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. Dies gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Abs. 1 Nr. 2 GWB. § 134 Abs. 1 S. 2 GWB bleibt unberührt. Die Unwirksamkeit einer Beauftragung kann gemäß § 135 Abs. 1 und 2 GWB nur festgestellt werden, wenn sie im Nachprüfungsverfahren innerhalb von 30 Kalendertagen ab Kenntnis des Verstoßes, jedoch nicht später als sechs Monate nach Vertragsschluss geltend gemacht worden ist. Hat der Auftraggeber die Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union bekannt gemacht, endet die Frist zur Geltendmachung der Unwirksamkeit 30 Kalendertage nach Veröffentlichung der Bekanntmachung der Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union. Ist der öffentliche Auftraggeber der Ansicht, dass die Auftragsvergabe ohne vorherige Veröffentlichung einer Bekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen Union zulässig ist und hat er deswegen eine Bekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen Union veröffentlicht, mit der er die Absicht bekundet, den Vertrag abzuschließen, so tritt die Unwirksamkeit nach § 135 Abs. 1 Nr. 2 GWB nicht ein, wenn der Vertrag nach dem Ablauf einer Frist von mindestens 10 Kalendertagen, gerechnet ab dem Tag nach der Veröffentlichung dieser Bekanntmachung, abgeschlossen wurde.
5.1.15 Techniken
Rahmenvereinbarung:
Rahmenvereinbarung ohne erneuten Aufruf zum Wettbewerb
Informationen über das dynamische Beschaffungssystem
Kein dynamisches Beschaffungssystem
Elektronische Auktion:
5.1.16 Weitere Informationen, Schlichtung und Nachprüfung
Überprüfungsstelle: Thüringer Landesverwaltungsamt Weimar, Referat 250: Vergabekammer, Vergabeangelegenheiten
Organisation, die zusätzliche Informationen über das Vergabeverfahren bereitstellt: Freistaat Thüringen, vertreten durch das Thüringer Ministerium für Infrastruktur und Landwirtschaft (TMIL)
5.1 Los: LOT-0008
Titel: Ökologischer Landbau
Beschreibung: Beratung zur Umsetzung der Grundsätze des ökologischen Landbaus auf Basis der jeweils gültigen EU-Verordnungen Dabei muss die Beratung mindestens zu einem der folgenden Punkte erfolgen: - Beratung von ökologisch wirtschaftenden Betrieben zur Optimierung von Tierhaltung, Pflanzenbau, Betriebsmanagement und Vermarktung: Bei ökologisch wirtschaftenden Betrieben handelt es sich ausschließlich um anerkannte Öko-Betriebe, die dem Kontrollverfahren gemäß der aktuell gültigen EU-Kontrollverordnung unterliegen. - Beratung (Planung, Beantragung und Umsetzung) zur Inanspruchnahme von Fördermitteln - Beratung zur Umstellung von konventionell wirtschaftenden Betrieben auf ökologische Bewirtschaftungsverfahren
Interne Kennung: Fachlos 8
5.1.1 Zweck
Art des Auftrags: Dienstleistungen
Haupteinstufung(cpv): 79410000Unternehmens- und Managementberatung
Zusätzliche Einstufung(cpv): 79410000Unternehmens- und Managementberatung
5.1.2 Erfüllungsort
Postanschrift: Thüringen
Land, Gliederung (NUTS): Erfurt, Kreisfreie Stadt(DEG01)
Land: Deutschland
Zusätzliche Informationen: 
5.1.3 Geschätzte Dauer
Datum des Beginns: 2024-01-01+01:00
Enddatum: 2025-12-31+01:00
5.1.6 Allgemeine Informationen
Auftragsvergabeprojekt ganz oder teilweise aus EU-Mitteln finanziert
Die Beschaffung fällt unter das Übereinkommen über das öffentliche Beschaffungswesen
5.1.7 Strategische Auftragsvergabe
Ziel der strategischen Auftragsvergabe: Keine strategische Beschaffung
5.1.10 Zuschlagskriterien
Kriterium:
Art: Kosten
Beschreibung: Kalkulierter Stundensatz für Eigenleistungen, max 30 Punkte.
Kriterium:
Art: Qualität
Beschreibung: Weitere Kriterien sind: Methodik der Betriebsberatung (max. 30 Punkte), Berufserfahrung (max. 25 Punkte), Umfang der Leistungserbringung (Anzahl möglicher Beratungen - max. 5 Punkte), Umfang der Leistungserbringung (Regionen der möglichen Beratungen - max. 5 Punkte), Lieferzeit (max. 5 Punkte)
Beschreibung der anzuwendenden Methode, wenn die Gewichtung nicht durch Kriterien ausgedrückt werden kann: Maximal 30 Punkte. Einzelheiten sind in den Vergabeunterlagen aufgeführt.
5.1.12 Bedingungen für die Auftragsvergabe
Informationen über die Überprüfungsfristen: Gemäß § 160 Abs. 1 GWB leitet die Vergabekammer ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein. Antragsbefugt ist nach § 160 Abs. 2 GWB jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Abs. 6 GWB durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht. Der Antrag ist gem. § 160 Abs. 3 GWB unzulässig, soweit: - der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Abs. 2 GWB bleibt unberührt, - Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, - Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, - mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. Dies gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Abs. 1 Nr. 2 GWB. § 134 Abs. 1 S. 2 GWB bleibt unberührt. Die Unwirksamkeit einer Beauftragung kann gemäß § 135 Abs. 1 und 2 GWB nur festgestellt werden, wenn sie im Nachprüfungsverfahren innerhalb von 30 Kalendertagen ab Kenntnis des Verstoßes, jedoch nicht später als sechs Monate nach Vertragsschluss geltend gemacht worden ist. Hat der Auftraggeber die Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union bekannt gemacht, endet die Frist zur Geltendmachung der Unwirksamkeit 30 Kalendertage nach Veröffentlichung der Bekanntmachung der Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union. Ist der öffentliche Auftraggeber der Ansicht, dass die Auftragsvergabe ohne vorherige Veröffentlichung einer Bekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen Union zulässig ist und hat er deswegen eine Bekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen Union veröffentlicht, mit der er die Absicht bekundet, den Vertrag abzuschließen, so tritt die Unwirksamkeit nach § 135 Abs. 1 Nr. 2 GWB nicht ein, wenn der Vertrag nach dem Ablauf einer Frist von mindestens 10 Kalendertagen, gerechnet ab dem Tag nach der Veröffentlichung dieser Bekanntmachung, abgeschlossen wurde.
5.1.15 Techniken
Rahmenvereinbarung:
Rahmenvereinbarung ohne erneuten Aufruf zum Wettbewerb
Informationen über das dynamische Beschaffungssystem
Kein dynamisches Beschaffungssystem
Elektronische Auktion:
5.1.16 Weitere Informationen, Schlichtung und Nachprüfung
Überprüfungsstelle: Thüringer Landesverwaltungsamt Weimar, Referat 250: Vergabekammer, Vergabeangelegenheiten
Organisation, die zusätzliche Informationen über das Vergabeverfahren bereitstellt: Freistaat Thüringen, vertreten durch das Thüringer Ministerium für Infrastruktur und Landwirtschaft (TMIL)
5.1 Los: LOT-0009
Titel: Kurze Versorgungsketten
Beschreibung: Beratung zur Entwicklung kurzer Versorgungsketten Dabei soll sich die Beratung auf mindestens einen der folgenden Inhalte beziehen: - Produktionstechnische und betriebswirtschaftliche Beratung zur Anbaudiversifizierung - Diversifizierung der landwirtschaftlichen Produktion - Beratung der Direktvermarkter zur Diversifizierung der Vermarktungswege
Interne Kennung: Fachlos 9
5.1.1 Zweck
Art des Auftrags: Dienstleistungen
Haupteinstufung(cpv): 79410000Unternehmens- und Managementberatung
Zusätzliche Einstufung(cpv): 79410000Unternehmens- und Managementberatung
5.1.2 Erfüllungsort
Postanschrift: Thüringen
Land, Gliederung (NUTS): Erfurt, Kreisfreie Stadt(DEG01)
Land: Deutschland
Zusätzliche Informationen: 
5.1.3 Geschätzte Dauer
Datum des Beginns: 2024-01-01+01:00
Enddatum: 2025-12-31+01:00
5.1.6 Allgemeine Informationen
Auftragsvergabeprojekt ganz oder teilweise aus EU-Mitteln finanziert
Die Beschaffung fällt unter das Übereinkommen über das öffentliche Beschaffungswesen
5.1.7 Strategische Auftragsvergabe
Ziel der strategischen Auftragsvergabe: Keine strategische Beschaffung
5.1.10 Zuschlagskriterien
Kriterium:
Art: Kosten
Beschreibung: Kalkulierter Stundensatz für Eigenleistungen, max 30 Punkte.
Kriterium:
Art: Qualität
Beschreibung: Weitere Kriterien sind: Methodik der Betriebsberatung (max. 30 Punkte), Berufserfahrung (max. 25 Punkte), Umfang der Leistungserbringung (Anzahl möglicher Beratungen - max. 5 Punkte), Umfang der Leistungserbringung (Regionen der möglichen Beratungen - max. 5 Punkte), Lieferzeit (max. 5 Punkte)
Beschreibung der anzuwendenden Methode, wenn die Gewichtung nicht durch Kriterien ausgedrückt werden kann: Maximal 30 Punkte. Einzelheiten sind in den Vergabeunterlagen aufgeführt.
5.1.12 Bedingungen für die Auftragsvergabe
Informationen über die Überprüfungsfristen: Gemäß § 160 Abs. 1 GWB leitet die Vergabekammer ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein. Antragsbefugt ist nach § 160 Abs. 2 GWB jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Abs. 6 GWB durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht. Der Antrag ist gem. § 160 Abs. 3 GWB unzulässig, soweit: - der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Abs. 2 GWB bleibt unberührt, - Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, - Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, - mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. Dies gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Abs. 1 Nr. 2 GWB. § 134 Abs. 1 S. 2 GWB bleibt unberührt. Die Unwirksamkeit einer Beauftragung kann gemäß § 135 Abs. 1 und 2 GWB nur festgestellt werden, wenn sie im Nachprüfungsverfahren innerhalb von 30 Kalendertagen ab Kenntnis des Verstoßes, jedoch nicht später als sechs Monate nach Vertragsschluss geltend gemacht worden ist. Hat der Auftraggeber die Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union bekannt gemacht, endet die Frist zur Geltendmachung der Unwirksamkeit 30 Kalendertage nach Veröffentlichung der Bekanntmachung der Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union. Ist der öffentliche Auftraggeber der Ansicht, dass die Auftragsvergabe ohne vorherige Veröffentlichung einer Bekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen Union zulässig ist und hat er deswegen eine Bekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen Union veröffentlicht, mit der er die Absicht bekundet, den Vertrag abzuschließen, so tritt die Unwirksamkeit nach § 135 Abs. 1 Nr. 2 GWB nicht ein, wenn der Vertrag nach dem Ablauf einer Frist von mindestens 10 Kalendertagen, gerechnet ab dem Tag nach der Veröffentlichung dieser Bekanntmachung, abgeschlossen wurde.
5.1.15 Techniken
Rahmenvereinbarung:
Rahmenvereinbarung ohne erneuten Aufruf zum Wettbewerb
Informationen über das dynamische Beschaffungssystem
Kein dynamisches Beschaffungssystem
Elektronische Auktion:
5.1.16 Weitere Informationen, Schlichtung und Nachprüfung
Überprüfungsstelle: Thüringer Landesverwaltungsamt Weimar, Referat 250: Vergabekammer, Vergabeangelegenheiten
Organisation, die zusätzliche Informationen über das Vergabeverfahren bereitstellt: Freistaat Thüringen, vertreten durch das Thüringer Ministerium für Infrastruktur und Landwirtschaft (TMIL)
5.1 Los: LOT-0010
Titel: Schaf- und Ziegenhaltung
Beschreibung: Beratung zur Schaf- und Ziegenhaltung Ein Schafhaltungs- bzw. Ziegenhaltungsbetrieb ist ein Betrieb, dessen Mehrheit der Einnahmen (über 50 %) aus dem Betriebsbereich der Schafhaltung herrührt oder es handelt sich um eine Beratung zur Schafhaltung, wenn mindestens 20 Mutterschafe bzw. Mutterziegen im Neben- oder Haupterwerb gehalten werden und/oder die Förderfähigkeit im Rahmen der Thüringer Interventionen des GAP-SP der Bundesrepublik Deutschland 2023-2027 besteht: Dabei umfasst die Beratung mindestens einen der folgenden Punkte und deren Inhalte: 1. Produktionstechnische Beratung im Betrieb - Tierhaltung und Tiergesundheit/Tierwohl; Investitionsberatung Fütterung (Rationsplanung und -kalkulationen für Winterfütterung und Gestaltung der Weideperiode) - Optimierung der Nutzung der vorhandenen Flächenausstattung (KULAP, Öko-Regelungen, Anbauplanung u. ä.) - Unterstützung bei Verhandlungen zu Landschaftspflege- und Naturschutzmaßnahmen - Arbeitswirtschaft - Vermarktung 2. Unterstützung bzw. Übernahme von Aufgaben zur Einhaltung gesetzlicher Regelungen, zu Dokumentationspflichten und Anträgen - Tierbestandsführung/Nutzung elektronischer Kennzeichnung - Konditionalität - Buchführung - Fördermittelbeantragung 3. Wirtschaftlichkeitsberechnungen für den Betriebszweig - Erkennen der Potentiale - Erarbeitung zukunftsorientierter Betriebskonzepte
Interne Kennung: Fachlos 10
5.1.1 Zweck
Art des Auftrags: Dienstleistungen
Haupteinstufung(cpv): 79410000Unternehmens- und Managementberatung
Zusätzliche Einstufung(cpv): 79410000Unternehmens- und Managementberatung
5.1.2 Erfüllungsort
Postanschrift: Thüringen
Land, Gliederung (NUTS): Erfurt, Kreisfreie Stadt(DEG01)
Land: Deutschland
Zusätzliche Informationen: 
5.1.3 Geschätzte Dauer
Datum des Beginns: 2024-01-01+01:00
Enddatum: 2025-12-31+01:00
5.1.6 Allgemeine Informationen
Auftragsvergabeprojekt ganz oder teilweise aus EU-Mitteln finanziert
Die Beschaffung fällt unter das Übereinkommen über das öffentliche Beschaffungswesen
5.1.7 Strategische Auftragsvergabe
Ziel der strategischen Auftragsvergabe: Keine strategische Beschaffung
5.1.10 Zuschlagskriterien
Kriterium:
Art: Kosten
Beschreibung: Kalkulierter Stundensatz für Eigenleistungen, max 30 Punkte.
Kriterium:
Art: Qualität
Beschreibung: Weitere Kriterien sind: Methodik der Betriebsberatung (max. 30 Punkte), Berufserfahrung (max. 25 Punkte), Umfang der Leistungserbringung (Anzahl möglicher Beratungen - max. 5 Punkte), Umfang der Leistungserbringung (Regionen der möglichen Beratungen - max. 5 Punkte), Lieferzeit (max. 5 Punkte)
Beschreibung der anzuwendenden Methode, wenn die Gewichtung nicht durch Kriterien ausgedrückt werden kann: Maximal 30 Punkte. Einzelheiten sind in den Vergabeunterlagen aufgeführt.
5.1.12 Bedingungen für die Auftragsvergabe
Informationen über die Überprüfungsfristen: Gemäß § 160 Abs. 1 GWB leitet die Vergabekammer ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein. Antragsbefugt ist nach § 160 Abs. 2 GWB jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Abs. 6 GWB durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht. Der Antrag ist gem. § 160 Abs. 3 GWB unzulässig, soweit: - der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Abs. 2 GWB bleibt unberührt, - Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, - Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, - mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. Dies gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Abs. 1 Nr. 2 GWB. § 134 Abs. 1 S. 2 GWB bleibt unberührt. Die Unwirksamkeit einer Beauftragung kann gemäß § 135 Abs. 1 und 2 GWB nur festgestellt werden, wenn sie im Nachprüfungsverfahren innerhalb von 30 Kalendertagen ab Kenntnis des Verstoßes, jedoch nicht später als sechs Monate nach Vertragsschluss geltend gemacht worden ist. Hat der Auftraggeber die Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union bekannt gemacht, endet die Frist zur Geltendmachung der Unwirksamkeit 30 Kalendertage nach Veröffentlichung der Bekanntmachung der Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union. Ist der öffentliche Auftraggeber der Ansicht, dass die Auftragsvergabe ohne vorherige Veröffentlichung einer Bekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen Union zulässig ist und hat er deswegen eine Bekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen Union veröffentlicht, mit der er die Absicht bekundet, den Vertrag abzuschließen, so tritt die Unwirksamkeit nach § 135 Abs. 1 Nr. 2 GWB nicht ein, wenn der Vertrag nach dem Ablauf einer Frist von mindestens 10 Kalendertagen, gerechnet ab dem Tag nach der Veröffentlichung dieser Bekanntmachung, abgeschlossen wurde.
5.1.15 Techniken
Rahmenvereinbarung:
Rahmenvereinbarung ohne erneuten Aufruf zum Wettbewerb
Informationen über das dynamische Beschaffungssystem
Kein dynamisches Beschaffungssystem
Elektronische Auktion:
5.1.16 Weitere Informationen, Schlichtung und Nachprüfung
Überprüfungsstelle: Thüringer Landesverwaltungsamt Weimar, Referat 250: Vergabekammer, Vergabeangelegenheiten
Organisation, die zusätzliche Informationen über das Vergabeverfahren bereitstellt: Freistaat Thüringen, vertreten durch das Thüringer Ministerium für Infrastruktur und Landwirtschaft (TMIL)
5.1 Los: LOT-0011
Titel: Ressourcenschonende Landbewirtschaftung
Beschreibung: Beratung zur ressourcenschonenden bzw. -effizienten Landbewirtschaftung Dabei soll die Beratung mindestens einen der folgenden Punkte umfassen: - Beratung zum Erosions- und Bodenschutz - Einführung/Optimierung neuer, ressourceneffizienter Bewirtschaftungsformen - Beregnungskonzeption einschließlich Umsetzungsunterstützung - Wirtschaftlichkeitsberechnung bzw. Machbarkeitsprüfung für vorgenannte Inhalte - Maßnahmen zum Humusaufbau
Interne Kennung: Fachlos 11
5.1.1 Zweck
Art des Auftrags: Dienstleistungen
Haupteinstufung(cpv): 79410000Unternehmens- und Managementberatung
Zusätzliche Einstufung(cpv): 79410000Unternehmens- und Managementberatung
5.1.2 Erfüllungsort
Postanschrift: Thüringen
Land, Gliederung (NUTS): Erfurt, Kreisfreie Stadt(DEG01)
Land: Deutschland
Zusätzliche Informationen: 
5.1.3 Geschätzte Dauer
Datum des Beginns: 2024-01-01+01:00
Enddatum: 2025-12-31+01:00
5.1.6 Allgemeine Informationen
Auftragsvergabeprojekt ganz oder teilweise aus EU-Mitteln finanziert
Die Beschaffung fällt unter das Übereinkommen über das öffentliche Beschaffungswesen
5.1.7 Strategische Auftragsvergabe
Ziel der strategischen Auftragsvergabe: Keine strategische Beschaffung
5.1.10 Zuschlagskriterien
Kriterium:
Art: Kosten
Beschreibung: Kalkulierter Stundensatz für Eigenleistungen, max 30 Punkte.
Kriterium:
Art: Qualität
Beschreibung: Weitere Kriterien sind: Methodik der Betriebsberatung (max. 30 Punkte), Berufserfahrung (max. 25 Punkte), Umfang der Leistungserbringung (Anzahl möglicher Beratungen - max. 5 Punkte), Umfang der Leistungserbringung (Regionen der möglichen Beratungen - max. 5 Punkte), Lieferzeit (max. 5 Punkte)
Beschreibung der anzuwendenden Methode, wenn die Gewichtung nicht durch Kriterien ausgedrückt werden kann: Maximal 30 Punkte. Einzelheiten sind in den Vergabeunterlagen aufgeführt.
5.1.12 Bedingungen für die Auftragsvergabe
Informationen über die Überprüfungsfristen: Gemäß § 160 Abs. 1 GWB leitet die Vergabekammer ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein. Antragsbefugt ist nach § 160 Abs. 2 GWB jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Abs. 6 GWB durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht. Der Antrag ist gem. § 160 Abs. 3 GWB unzulässig, soweit: - der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Abs. 2 GWB bleibt unberührt, - Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, - Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, - mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. Dies gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Abs. 1 Nr. 2 GWB. § 134 Abs. 1 S. 2 GWB bleibt unberührt. Die Unwirksamkeit einer Beauftragung kann gemäß § 135 Abs. 1 und 2 GWB nur festgestellt werden, wenn sie im Nachprüfungsverfahren innerhalb von 30 Kalendertagen ab Kenntnis des Verstoßes, jedoch nicht später als sechs Monate nach Vertragsschluss geltend gemacht worden ist. Hat der Auftraggeber die Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union bekannt gemacht, endet die Frist zur Geltendmachung der Unwirksamkeit 30 Kalendertage nach Veröffentlichung der Bekanntmachung der Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union. Ist der öffentliche Auftraggeber der Ansicht, dass die Auftragsvergabe ohne vorherige Veröffentlichung einer Bekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen Union zulässig ist und hat er deswegen eine Bekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen Union veröffentlicht, mit der er die Absicht bekundet, den Vertrag abzuschließen, so tritt die Unwirksamkeit nach § 135 Abs. 1 Nr. 2 GWB nicht ein, wenn der Vertrag nach dem Ablauf einer Frist von mindestens 10 Kalendertagen, gerechnet ab dem Tag nach der Veröffentlichung dieser Bekanntmachung, abgeschlossen wurde.
5.1.15 Techniken
Rahmenvereinbarung:
Rahmenvereinbarung ohne erneuten Aufruf zum Wettbewerb
Informationen über das dynamische Beschaffungssystem
Kein dynamisches Beschaffungssystem
Elektronische Auktion:
5.1.16 Weitere Informationen, Schlichtung und Nachprüfung
Überprüfungsstelle: Thüringer Landesverwaltungsamt Weimar, Referat 250: Vergabekammer, Vergabeangelegenheiten
Organisation, die zusätzliche Informationen über das Vergabeverfahren bereitstellt: Freistaat Thüringen, vertreten durch das Thüringer Ministerium für Infrastruktur und Landwirtschaft (TMIL)
5.1 Los: LOT-0012
Titel: Soziale Landwirtschaft
Beschreibung: Beratung zur Sozialen Landwirtschaft Hierunter fällt auch die Beratung zur Diversifizierungsmöglichkeit „Lernort Bauernhof“.
Interne Kennung: Fachlos 12
5.1.1 Zweck
Art des Auftrags: Dienstleistungen
Haupteinstufung(cpv): 79410000Unternehmens- und Managementberatung
Zusätzliche Einstufung(cpv): 79410000Unternehmens- und Managementberatung
5.1.2 Erfüllungsort
Postanschrift: Thüringen
Land, Gliederung (NUTS): Erfurt, Kreisfreie Stadt(DEG01)
Land: Deutschland
Zusätzliche Informationen: 
5.1.3 Geschätzte Dauer
Datum des Beginns: 2024-01-01+01:00
Enddatum: 2025-12-31+01:00
5.1.6 Allgemeine Informationen
Auftragsvergabeprojekt ganz oder teilweise aus EU-Mitteln finanziert
Die Beschaffung fällt unter das Übereinkommen über das öffentliche Beschaffungswesen
5.1.7 Strategische Auftragsvergabe
Ziel der strategischen Auftragsvergabe: Keine strategische Beschaffung
5.1.10 Zuschlagskriterien
Kriterium:
Art: Kosten
Beschreibung: Kalkulierter Stundensatz für Eigenleistungen, max 30 Punkte.
Kriterium:
Art: Qualität
Beschreibung: Weitere Kriterien sind: Methodik der Betriebsberatung (max. 30 Punkte), Berufserfahrung (max. 25 Punkte), Umfang der Leistungserbringung (Anzahl möglicher Beratungen - max. 5 Punkte), Umfang der Leistungserbringung (Regionen der möglichen Beratungen - max. 5 Punkte), Lieferzeit (max. 5 Punkte)
Beschreibung der anzuwendenden Methode, wenn die Gewichtung nicht durch Kriterien ausgedrückt werden kann: Maximal 30 Punkte. Einzelheiten sind in den Vergabeunterlagen aufgeführt.
5.1.12 Bedingungen für die Auftragsvergabe
Informationen über die Überprüfungsfristen: Gemäß § 160 Abs. 1 GWB leitet die Vergabekammer ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein. Antragsbefugt ist nach § 160 Abs. 2 GWB jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Abs. 6 GWB durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht. Der Antrag ist gem. § 160 Abs. 3 GWB unzulässig, soweit: - der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Abs. 2 GWB bleibt unberührt, - Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, - Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, - mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. Dies gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Abs. 1 Nr. 2 GWB. § 134 Abs. 1 S. 2 GWB bleibt unberührt. Die Unwirksamkeit einer Beauftragung kann gemäß § 135 Abs. 1 und 2 GWB nur festgestellt werden, wenn sie im Nachprüfungsverfahren innerhalb von 30 Kalendertagen ab Kenntnis des Verstoßes, jedoch nicht später als sechs Monate nach Vertragsschluss geltend gemacht worden ist. Hat der Auftraggeber die Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union bekannt gemacht, endet die Frist zur Geltendmachung der Unwirksamkeit 30 Kalendertage nach Veröffentlichung der Bekanntmachung der Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union. Ist der öffentliche Auftraggeber der Ansicht, dass die Auftragsvergabe ohne vorherige Veröffentlichung einer Bekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen Union zulässig ist und hat er deswegen eine Bekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen Union veröffentlicht, mit der er die Absicht bekundet, den Vertrag abzuschließen, so tritt die Unwirksamkeit nach § 135 Abs. 1 Nr. 2 GWB nicht ein, wenn der Vertrag nach dem Ablauf einer Frist von mindestens 10 Kalendertagen, gerechnet ab dem Tag nach der Veröffentlichung dieser Bekanntmachung, abgeschlossen wurde.
5.1.15 Techniken
Rahmenvereinbarung:
Rahmenvereinbarung ohne erneuten Aufruf zum Wettbewerb
Informationen über das dynamische Beschaffungssystem
Kein dynamisches Beschaffungssystem
Elektronische Auktion:
5.1.16 Weitere Informationen, Schlichtung und Nachprüfung
Überprüfungsstelle: Thüringer Landesverwaltungsamt Weimar, Referat 250: Vergabekammer, Vergabeangelegenheiten
Organisation, die zusätzliche Informationen über das Vergabeverfahren bereitstellt: Freistaat Thüringen, vertreten durch das Thüringer Ministerium für Infrastruktur und Landwirtschaft (TMIL)
5.1 Los: LOT-0013
Titel: Bienenfreundliche Landwirtschaft
Beschreibung: Beratung zum Thema bienenfreundliche Landwirtschaft und Möglichkeiten der Landwirtschaft zur Förderung der Honigbiene Die Beratung muss mindestens zu einem der folgenden Punkte und deren Inhalten erfolgen: 1. Ackerbau: - Integration von Trachtpflanzen (Nektar, Pollen) in die Fruchtfolge - blühende Kulturarten (z.B. Körnerleguminosen), Zwischenfrüchte, Untersaaten, Mischfruchtanbau, Blühflächen/ -streifen 2. Grünland: - Erhalt, Pflege und Entwicklung von Wildpflanzen-/blütenreicher Flächen 3. Bewirtschaftung und Technik: - Anpassung von Mahd- /Mulchterminen und -technik - Belassen von (Rand-)Streifen, Erhalt und Schaffung von Rückzugsorten - Pflanzenschutz 4. Kommunikation vor Ort 5. Konkrete Maßnahmenvorschläge und Fördermöglichkeiten.
Interne Kennung: Fachlos 13
5.1.1 Zweck
Art des Auftrags: Dienstleistungen
Haupteinstufung(cpv): 79410000Unternehmens- und Managementberatung
Zusätzliche Einstufung(cpv): 79410000Unternehmens- und Managementberatung
5.1.2 Erfüllungsort
Postanschrift: Thüringen
Land, Gliederung (NUTS): Erfurt, Kreisfreie Stadt(DEG01)
Land: Deutschland
Zusätzliche Informationen: 
5.1.3 Geschätzte Dauer
Datum des Beginns: 2024-01-01+01:00
Enddatum: 2025-12-31+01:00
5.1.6 Allgemeine Informationen
Auftragsvergabeprojekt ganz oder teilweise aus EU-Mitteln finanziert
Die Beschaffung fällt unter das Übereinkommen über das öffentliche Beschaffungswesen
5.1.7 Strategische Auftragsvergabe
Ziel der strategischen Auftragsvergabe: Keine strategische Beschaffung
5.1.10 Zuschlagskriterien
Kriterium:
Art: Kosten
Beschreibung: Kalkulierter Stundensatz für Eigenleistungen, max 30 Punkte.
Kriterium:
Art: Qualität
Beschreibung: Weitere Kriterien sind: Methodik der Betriebsberatung (max. 30 Punkte), Berufserfahrung (max. 25 Punkte), Umfang der Leistungserbringung (Anzahl möglicher Beratungen - max. 5 Punkte), Umfang der Leistungserbringung (Regionen der möglichen Beratungen - max. 5 Punkte), Lieferzeit (max. 5 Punkte)
Beschreibung der anzuwendenden Methode, wenn die Gewichtung nicht durch Kriterien ausgedrückt werden kann: Maximal 30 Punkte. Einzelheiten sind in den Vergabeunterlagen aufgeführt.
5.1.12 Bedingungen für die Auftragsvergabe
Informationen über die Überprüfungsfristen: Gemäß § 160 Abs. 1 GWB leitet die Vergabekammer ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein. Antragsbefugt ist nach § 160 Abs. 2 GWB jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Abs. 6 GWB durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht. Der Antrag ist gem. § 160 Abs. 3 GWB unzulässig, soweit: - der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Abs. 2 GWB bleibt unberührt, - Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, - Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, - mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. Dies gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Abs. 1 Nr. 2 GWB. § 134 Abs. 1 S. 2 GWB bleibt unberührt. Die Unwirksamkeit einer Beauftragung kann gemäß § 135 Abs. 1 und 2 GWB nur festgestellt werden, wenn sie im Nachprüfungsverfahren innerhalb von 30 Kalendertagen ab Kenntnis des Verstoßes, jedoch nicht später als sechs Monate nach Vertragsschluss geltend gemacht worden ist. Hat der Auftraggeber die Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union bekannt gemacht, endet die Frist zur Geltendmachung der Unwirksamkeit 30 Kalendertage nach Veröffentlichung der Bekanntmachung der Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union. Ist der öffentliche Auftraggeber der Ansicht, dass die Auftragsvergabe ohne vorherige Veröffentlichung einer Bekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen Union zulässig ist und hat er deswegen eine Bekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen Union veröffentlicht, mit der er die Absicht bekundet, den Vertrag abzuschließen, so tritt die Unwirksamkeit nach § 135 Abs. 1 Nr. 2 GWB nicht ein, wenn der Vertrag nach dem Ablauf einer Frist von mindestens 10 Kalendertagen, gerechnet ab dem Tag nach der Veröffentlichung dieser Bekanntmachung, abgeschlossen wurde.
5.1.15 Techniken
Rahmenvereinbarung:
Rahmenvereinbarung ohne erneuten Aufruf zum Wettbewerb
Informationen über das dynamische Beschaffungssystem
Kein dynamisches Beschaffungssystem
Elektronische Auktion:
5.1.16 Weitere Informationen, Schlichtung und Nachprüfung
Überprüfungsstelle: Thüringer Landesverwaltungsamt Weimar, Referat 250: Vergabekammer, Vergabeangelegenheiten
Organisation, die zusätzliche Informationen über das Vergabeverfahren bereitstellt: Freistaat Thüringen, vertreten durch das Thüringer Ministerium für Infrastruktur und Landwirtschaft (TMIL)
5.1 Los: LOT-0014
Titel: Biodiversität - Ackerbau
Beschreibung: Beratung zur Erhaltung und Förderung der biologischen Vielfalt in der Landwirtschaft - Biodiversität im Bereich Ackerbau: Die Beratung kann Teil einer fachlosübergreifend aufgebauten Beratungsleistung (Fachlos 14 und 15) sein oder als Einzelberatung durchgeführt werden. Ziel der Beratung ist die Verbesserung des Erhaltungszustandes der Lebensräume des Anhangs I, der Arten des Anhangs II und IV Richtlinie 92/43/EWG, der Vogelarten des Anhangs I und Artikels 4 Absatz 2 der Vogelschutzrichtlinie sowie stark gefährdeter Arten der Thüringer Roten Listen, insbesondere der Insekten. Deshalb muss die Beratung zu mindestens einem der aufgeführten Punkte erfolgen: - Integration von extensiven Nutzungen in die Fruchtfolge (z. B. Dünnsaat, Lerchenfenster, Rebhuhnstreifen, feldhamsterfreundliche Bewirtschaftung, partieller Verzicht auf Pflanzenschutzmittel etc.), Dünge- und Erntemanagement zur Berücksichtigung spezieller Artenschutzziele (z. B. Amphibienschutz, Rotmilanschutz, Bodenbrüterschutz), - Anlage und Pflege von mehrjährigen Blüh- und Schonstreifen bzw. Blühflächen, Gehölzstrukturen, Kleingewässer etc. zur Berücksichtigung von Zielen des Artenschutzes und des Biotopverbundes Im Ergebnis jeder Beratung sollen konkrete Maßnahmenvorschläge aufgezeigt werden. Darüber hinaus ist zu deren erfolgreicher Umsetzung auch eine Beratung (Planung, Beantragung und Abrechnung) zur Inanspruchnahme von Fördermitteln möglich. Insgesamt ist sicherzustellen, dass der Beratungsinhalt den Vorgaben der FFH-Managementpläne entspricht. Deshalb muss die Abstimmung der Maßnahmen mit der vor Ort tätigen Natura-2000-Station Bestandteil der Beratung sein.
Interne Kennung: Fachlos 14
5.1.1 Zweck
Art des Auftrags: Dienstleistungen
Haupteinstufung(cpv): 79410000Unternehmens- und Managementberatung
Zusätzliche Einstufung(cpv): 79410000Unternehmens- und Managementberatung
5.1.2 Erfüllungsort
Postanschrift: Thüringen
Land, Gliederung (NUTS): Erfurt, Kreisfreie Stadt(DEG01)
Land: Deutschland
Zusätzliche Informationen: 
5.1.3 Geschätzte Dauer
Datum des Beginns: 2024-01-01+01:00
Enddatum: 2025-12-31+01:00
5.1.6 Allgemeine Informationen
Auftragsvergabeprojekt ganz oder teilweise aus EU-Mitteln finanziert
Die Beschaffung fällt unter das Übereinkommen über das öffentliche Beschaffungswesen
5.1.7 Strategische Auftragsvergabe
Ziel der strategischen Auftragsvergabe: Keine strategische Beschaffung
5.1.10 Zuschlagskriterien
Kriterium:
Art: Kosten
Beschreibung: Kalkulierter Stundensatz für Eigenleistungen, max 30 Punkte.
Kriterium:
Art: Qualität
Beschreibung: Weitere Kriterien sind: Methodik der Betriebsberatung (max. 30 Punkte), Berufserfahrung (max. 25 Punkte), Umfang der Leistungserbringung (Anzahl möglicher Beratungen - max. 5 Punkte), Umfang der Leistungserbringung (Regionen der möglichen Beratungen - max. 5 Punkte), Lieferzeit (max. 5 Punkte)
Beschreibung der anzuwendenden Methode, wenn die Gewichtung nicht durch Kriterien ausgedrückt werden kann: Maximal 30 Punkte. Einzelheiten sind in den Vergabeunterlagen aufgeführt.
5.1.12 Bedingungen für die Auftragsvergabe
Informationen über die Überprüfungsfristen: Gemäß § 160 Abs. 1 GWB leitet die Vergabekammer ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein. Antragsbefugt ist nach § 160 Abs. 2 GWB jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Abs. 6 GWB durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht. Der Antrag ist gem. § 160 Abs. 3 GWB unzulässig, soweit: - der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Abs. 2 GWB bleibt unberührt, - Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, - Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, - mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. Dies gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Abs. 1 Nr. 2 GWB. § 134 Abs. 1 S. 2 GWB bleibt unberührt. Die Unwirksamkeit einer Beauftragung kann gemäß § 135 Abs. 1 und 2 GWB nur festgestellt werden, wenn sie im Nachprüfungsverfahren innerhalb von 30 Kalendertagen ab Kenntnis des Verstoßes, jedoch nicht später als sechs Monate nach Vertragsschluss geltend gemacht worden ist. Hat der Auftraggeber die Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union bekannt gemacht, endet die Frist zur Geltendmachung der Unwirksamkeit 30 Kalendertage nach Veröffentlichung der Bekanntmachung der Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union. Ist der öffentliche Auftraggeber der Ansicht, dass die Auftragsvergabe ohne vorherige Veröffentlichung einer Bekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen Union zulässig ist und hat er deswegen eine Bekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen Union veröffentlicht, mit der er die Absicht bekundet, den Vertrag abzuschließen, so tritt die Unwirksamkeit nach § 135 Abs. 1 Nr. 2 GWB nicht ein, wenn der Vertrag nach dem Ablauf einer Frist von mindestens 10 Kalendertagen, gerechnet ab dem Tag nach der Veröffentlichung dieser Bekanntmachung, abgeschlossen wurde.
5.1.15 Techniken
Rahmenvereinbarung:
Rahmenvereinbarung ohne erneuten Aufruf zum Wettbewerb
Informationen über das dynamische Beschaffungssystem
Kein dynamisches Beschaffungssystem
Elektronische Auktion:
5.1.16 Weitere Informationen, Schlichtung und Nachprüfung
Überprüfungsstelle: Thüringer Landesverwaltungsamt Weimar, Referat 250: Vergabekammer, Vergabeangelegenheiten
Organisation, die zusätzliche Informationen über das Vergabeverfahren bereitstellt: Freistaat Thüringen, vertreten durch das Thüringer Ministerium für Infrastruktur und Landwirtschaft (TMIL)
5.1 Los: LOT-0015
Titel: Biodiversität - Grünland
Beschreibung: Beratung zur Erhaltung und Förderung der biologischen Vielfalt in der Landwirtschaft - Biodiversität im Bereich Grünland: Die Beratung kann Teil einer fachlosübergreifend aufgebauten Beratungsleistung (Fachlos 14 und 15) sein oder als Einzelberatung durchgeführt werden. Ziel der Beratung ist die Verbesserung des Erhaltungszustandes der Lebensräume des Anhangs I, der Arten des Anhangs II und IV Richtlinie 92/43/EWG, der Vogelarten des Anhangs I und Artikels 4 Absatz 2 der Vogelschutzrichtlinie sowie stark gefährdeter Arten der Thüringer Roten Listen, insbesondere der Insekten. Deshalb muss die Beratung zu mindestens einem der aufgeführten Punkte erfolgen: - Anpassung des Weide-/Mahdmanagements zur Erreichung der Naturschutzziele - Beweidung mit Rindern bzw. Pferden, Bedeutung von Kleinstrukturen (z. B. Kleingewässer, Feldgehölze) auf Weideflächen für den Naturschutz; Erhaltung der Beihilfefähigkeit von Weideflächen - Beweidung mit Schafen bzw. Ziegen, Anpassung des Weidemanagements zur Erreichung der Naturschutzziele; Bedeutung von Kleinstrukturen (z. B. offene Bodenstellen, Hecken) auf Schafhütungsflächen; Nachpflege von Schafhutungsflächen, Erhaltung der Beihilfefähigkeit von Weideflächen - Mahd (u.a. Mahdtermine, Teilflächenmahd, Belassen von Randstreifen); Bedeutung von Kleinstrukturen (z. B. Quellbereiche, Feldgehölze) auf Mahdflächen; Erhaltung der Beihilfefähigkeit von Mahdflächen Im Ergebnis jeder Beratung sollen konkrete Maßnahmenvorschläge aufgezeigt werden. Darüber hinaus ist zu deren erfolgreicher Umsetzung auch eine Beratung (Planung, Beantragung und Abrechnung) zur Inanspruchnahme von Fördermitteln möglich. Insgesamt ist sicherzustellen, dass der Beratungsinhalt den Vorgaben der FFH-Managementpläne entspricht. Deshalb muss die Abstimmung der Maßnahmen mit der vor Ort tätigen Natura-2000-Station Bestandteil der Beratung sein.
Interne Kennung: Fachlos 15
5.1.1 Zweck
Art des Auftrags: Dienstleistungen
Haupteinstufung(cpv): 79410000Unternehmens- und Managementberatung
Zusätzliche Einstufung(cpv): 79410000Unternehmens- und Managementberatung
5.1.2 Erfüllungsort
Postanschrift: Thüringen
Land, Gliederung (NUTS): Erfurt, Kreisfreie Stadt(DEG01)
Land: Deutschland
Zusätzliche Informationen: 
5.1.3 Geschätzte Dauer
Datum des Beginns: 2024-01-01+01:00
Enddatum: 2025-12-31+01:00
5.1.6 Allgemeine Informationen
Auftragsvergabeprojekt ganz oder teilweise aus EU-Mitteln finanziert
Die Beschaffung fällt unter das Übereinkommen über das öffentliche Beschaffungswesen
5.1.7 Strategische Auftragsvergabe
Ziel der strategischen Auftragsvergabe: Keine strategische Beschaffung
5.1.10 Zuschlagskriterien
Kriterium:
Art: Kosten
Beschreibung: Kalkulierter Stundensatz für Eigenleistungen, max 30 Punkte.
Kriterium:
Art: Qualität
Beschreibung: Weitere Kriterien sind: Methodik der Betriebsberatung (max. 30 Punkte), Berufserfahrung (max. 25 Punkte), Umfang der Leistungserbringung (Anzahl möglicher Beratungen - max. 5 Punkte), Umfang der Leistungserbringung (Regionen der möglichen Beratungen - max. 5 Punkte), Lieferzeit (max. 5 Punkte)
Beschreibung der anzuwendenden Methode, wenn die Gewichtung nicht durch Kriterien ausgedrückt werden kann: Maximal 30 Punkte. Einzelheiten sind in den Vergabeunterlagen aufgeführt.
5.1.12 Bedingungen für die Auftragsvergabe
Informationen über die Überprüfungsfristen: Gemäß § 160 Abs. 1 GWB leitet die Vergabekammer ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein. Antragsbefugt ist nach § 160 Abs. 2 GWB jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Abs. 6 GWB durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht. Der Antrag ist gem. § 160 Abs. 3 GWB unzulässig, soweit: - der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Abs. 2 GWB bleibt unberührt, - Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, - Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, - mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. Dies gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Abs. 1 Nr. 2 GWB. § 134 Abs. 1 S. 2 GWB bleibt unberührt. Die Unwirksamkeit einer Beauftragung kann gemäß § 135 Abs. 1 und 2 GWB nur festgestellt werden, wenn sie im Nachprüfungsverfahren innerhalb von 30 Kalendertagen ab Kenntnis des Verstoßes, jedoch nicht später als sechs Monate nach Vertragsschluss geltend gemacht worden ist. Hat der Auftraggeber die Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union bekannt gemacht, endet die Frist zur Geltendmachung der Unwirksamkeit 30 Kalendertage nach Veröffentlichung der Bekanntmachung der Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union. Ist der öffentliche Auftraggeber der Ansicht, dass die Auftragsvergabe ohne vorherige Veröffentlichung einer Bekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen Union zulässig ist und hat er deswegen eine Bekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen Union veröffentlicht, mit der er die Absicht bekundet, den Vertrag abzuschließen, so tritt die Unwirksamkeit nach § 135 Abs. 1 Nr. 2 GWB nicht ein, wenn der Vertrag nach dem Ablauf einer Frist von mindestens 10 Kalendertagen, gerechnet ab dem Tag nach der Veröffentlichung dieser Bekanntmachung, abgeschlossen wurde.
5.1.15 Techniken
Rahmenvereinbarung:
Rahmenvereinbarung ohne erneuten Aufruf zum Wettbewerb
Informationen über das dynamische Beschaffungssystem
Kein dynamisches Beschaffungssystem
Elektronische Auktion:
5.1.16 Weitere Informationen, Schlichtung und Nachprüfung
Überprüfungsstelle: Thüringer Landesverwaltungsamt Weimar, Referat 250: Vergabekammer, Vergabeangelegenheiten
Organisation, die zusätzliche Informationen über das Vergabeverfahren bereitstellt: Freistaat Thüringen, vertreten durch das Thüringer Ministerium für Infrastruktur und Landwirtschaft (TMIL)
5.1 Los: LOT-0016
Titel: Nachhaltiges Nährstoffmanagement - betrieblicher Nährstoffeinsatz
Beschreibung: Beratungen zum Thema nachhaltiges Nährstoffmanagement - betrieblicher Nährstoffeinsatz. Die Beratung kann Teil einer fachlosübergreifend aufgebauten Beratungsleistung (Fachlos 16 bis Fachlos 19) sein oder als Einzelberatung durchgeführt werden. Ziel der Beratung ist die Optimierung des betrieblichen Nährstoffeinsatzes (Themeninhalte sind u.a. die Düngeplanung, Nutzung verschiedenster Diagnoseverfahren im Düngejahr und Ableitung operativer Düngemaßnahmen, Management Probenahme, Analytik, Berücksichtigung der Versorgung mit Haupt- und Spurennährstoffen). Die Beratung muss mindestens einen der folgenden Punkte zum Inhalt haben: - Beratung zur gezielten und wirkungsvollen Anwendung vorhandener Hilfsmittel für die Düngebedarfsermittlung und Düngung (z.B. BESyD, Ertragskarten, Ökoregelung 4) - Nutzung operativer Verfahren zur Düngung während der Vegetationsphase (z. B. Pflanzenanalysen, Sensoren, Modelle, Drohnen, teilflächenspezifische Düngung, Erkennen und Beseitigen von Ernährungsstörungen, Anlegen von Düngefenstern bis hin zu Praxisversuchen) - Optimierung der betrieblichen Probenahmekonzepte (Boden, Wirtschaftsdünger, …) für die Düngebedarfsermittlung (eigene Untersuchungen, Nutzung von Richtwerten) - Verbesserung der schlagbezogenen Prognose der Zielerträge für die Düngebedarfsermittlung (auch unter Verwendung von Luftbildern u. a.)
Interne Kennung: Fachlos 16
5.1.1 Zweck
Art des Auftrags: Dienstleistungen
Haupteinstufung(cpv): 79410000Unternehmens- und Managementberatung
Zusätzliche Einstufung(cpv): 79410000Unternehmens- und Managementberatung
5.1.2 Erfüllungsort
Postanschrift: Thüringen
Land, Gliederung (NUTS): Erfurt, Kreisfreie Stadt(DEG01)
Land: Deutschland
Zusätzliche Informationen: 
5.1.3 Geschätzte Dauer
Datum des Beginns: 2024-01-01+01:00
Enddatum: 2025-12-31+01:00
5.1.6 Allgemeine Informationen
Auftragsvergabeprojekt ganz oder teilweise aus EU-Mitteln finanziert
Die Beschaffung fällt unter das Übereinkommen über das öffentliche Beschaffungswesen
5.1.7 Strategische Auftragsvergabe
Ziel der strategischen Auftragsvergabe: Keine strategische Beschaffung
5.1.10 Zuschlagskriterien
Kriterium:
Art: Kosten
Beschreibung: Kalkulierter Stundensatz für Eigenleistungen, max 30 Punkte.
Kriterium:
Art: Qualität
Beschreibung: Weitere Kriterien sind: Methodik der Betriebsberatung (max. 30 Punkte), Berufserfahrung (max. 25 Punkte), Umfang der Leistungserbringung (Anzahl möglicher Beratungen - max. 5 Punkte), Umfang der Leistungserbringung (Regionen der möglichen Beratungen - max. 5 Punkte), Lieferzeit (max. 5 Punkte)
Beschreibung der anzuwendenden Methode, wenn die Gewichtung nicht durch Kriterien ausgedrückt werden kann: Maximal 30 Punkte. Einzelheiten sind in den Vergabeunterlagen aufgeführt.
5.1.12 Bedingungen für die Auftragsvergabe
Informationen über die Überprüfungsfristen: Gemäß § 160 Abs. 1 GWB leitet die Vergabekammer ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein. Antragsbefugt ist nach § 160 Abs. 2 GWB jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Abs. 6 GWB durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht. Der Antrag ist gem. § 160 Abs. 3 GWB unzulässig, soweit: - der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Abs. 2 GWB bleibt unberührt, - Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, - Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, - mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. Dies gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Abs. 1 Nr. 2 GWB. § 134 Abs. 1 S. 2 GWB bleibt unberührt. Die Unwirksamkeit einer Beauftragung kann gemäß § 135 Abs. 1 und 2 GWB nur festgestellt werden, wenn sie im Nachprüfungsverfahren innerhalb von 30 Kalendertagen ab Kenntnis des Verstoßes, jedoch nicht später als sechs Monate nach Vertragsschluss geltend gemacht worden ist. Hat der Auftraggeber die Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union bekannt gemacht, endet die Frist zur Geltendmachung der Unwirksamkeit 30 Kalendertage nach Veröffentlichung der Bekanntmachung der Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union. Ist der öffentliche Auftraggeber der Ansicht, dass die Auftragsvergabe ohne vorherige Veröffentlichung einer Bekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen Union zulässig ist und hat er deswegen eine Bekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen Union veröffentlicht, mit der er die Absicht bekundet, den Vertrag abzuschließen, so tritt die Unwirksamkeit nach § 135 Abs. 1 Nr. 2 GWB nicht ein, wenn der Vertrag nach dem Ablauf einer Frist von mindestens 10 Kalendertagen, gerechnet ab dem Tag nach der Veröffentlichung dieser Bekanntmachung, abgeschlossen wurde.
5.1.15 Techniken
Rahmenvereinbarung:
Rahmenvereinbarung ohne erneuten Aufruf zum Wettbewerb
Informationen über das dynamische Beschaffungssystem
Kein dynamisches Beschaffungssystem
Elektronische Auktion:
5.1.16 Weitere Informationen, Schlichtung und Nachprüfung
Überprüfungsstelle: Thüringer Landesverwaltungsamt Weimar, Referat 250: Vergabekammer, Vergabeangelegenheiten
Organisation, die zusätzliche Informationen über das Vergabeverfahren bereitstellt: Freistaat Thüringen, vertreten durch das Thüringer Ministerium für Infrastruktur und Landwirtschaft (TMIL)
5.1 Los: LOT-0017
Titel: Nachhaltiges Nährstoffmanagement - Einsatz organischer Dünger
Beschreibung: Beratungen zum Thema nachhaltiges Nährstoffmanagement - Einsatz organischer Dünger. Die Beratung kann Teil einer fachlosübergreifend aufgebauten Beratungsleistung (Fachlos 16 bis Fachlos 19) sein oder als Einzelberatung durchgeführt werden. Ziel der Beratung ist die Optimierung des Einsatzes organischer Dünger (Themeninhalte sind u.a. WD-Einsatzkonzeption, Lagerstättenoptimierung, Ausbringtechnologien, Konzepte zur Emissionsminderung, überbetriebliche Verwertung, Vertragsgestaltung). Die Beratung muss mindestens einen der folgenden Punkte zum Inhalt haben: - Erstellung von Einsatzkonzeptionen für die optimale Verwertung von Wirtschaftsdüngern einschließlich deren überbetrieblicher Verwertung - Unterstützung bei Fragen zur Lagerstättenoptimierung sowie zur Ausbringtechnologie - Konzepte für Emissionsminderungen (NH3, P, …) - Beratung zur Umsetzung der Wirtschaftsdüngerverbringeverordnung
Interne Kennung: Fachlos 17
5.1.1 Zweck
Art des Auftrags: Dienstleistungen
Haupteinstufung(cpv): 79410000Unternehmens- und Managementberatung
Zusätzliche Einstufung(cpv): 79410000Unternehmens- und Managementberatung
5.1.2 Erfüllungsort
Postanschrift: Thüringen
Land, Gliederung (NUTS): Erfurt, Kreisfreie Stadt(DEG01)
Land: Deutschland
Zusätzliche Informationen: 
5.1.3 Geschätzte Dauer
Datum des Beginns: 2024-01-01+01:00
Enddatum: 2025-12-31+01:00
5.1.6 Allgemeine Informationen
Auftragsvergabeprojekt ganz oder teilweise aus EU-Mitteln finanziert
Die Beschaffung fällt unter das Übereinkommen über das öffentliche Beschaffungswesen
5.1.7 Strategische Auftragsvergabe
Ziel der strategischen Auftragsvergabe: Keine strategische Beschaffung
5.1.10 Zuschlagskriterien
Kriterium:
Art: Kosten
Beschreibung: Kalkulierter Stundensatz für Eigenleistungen, max 30 Punkte.
Kriterium:
Art: Qualität
Beschreibung: Weitere Kriterien sind: Methodik der Betriebsberatung (max. 30 Punkte), Berufserfahrung (max. 25 Punkte), Umfang der Leistungserbringung (Anzahl möglicher Beratungen - max. 5 Punkte), Umfang der Leistungserbringung (Regionen der möglichen Beratungen - max. 5 Punkte), Lieferzeit (max. 5 Punkte)
Beschreibung der anzuwendenden Methode, wenn die Gewichtung nicht durch Kriterien ausgedrückt werden kann: Maximal 30 Punkte. Einzelheiten sind in den Vergabeunterlagen aufgeführt.
5.1.12 Bedingungen für die Auftragsvergabe
Informationen über die Überprüfungsfristen: Gemäß § 160 Abs. 1 GWB leitet die Vergabekammer ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein. Antragsbefugt ist nach § 160 Abs. 2 GWB jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Abs. 6 GWB durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht. Der Antrag ist gem. § 160 Abs. 3 GWB unzulässig, soweit: - der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Abs. 2 GWB bleibt unberührt, - Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, - Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, - mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. Dies gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Abs. 1 Nr. 2 GWB. § 134 Abs. 1 S. 2 GWB bleibt unberührt. Die Unwirksamkeit einer Beauftragung kann gemäß § 135 Abs. 1 und 2 GWB nur festgestellt werden, wenn sie im Nachprüfungsverfahren innerhalb von 30 Kalendertagen ab Kenntnis des Verstoßes, jedoch nicht später als sechs Monate nach Vertragsschluss geltend gemacht worden ist. Hat der Auftraggeber die Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union bekannt gemacht, endet die Frist zur Geltendmachung der Unwirksamkeit 30 Kalendertage nach Veröffentlichung der Bekanntmachung der Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union. Ist der öffentliche Auftraggeber der Ansicht, dass die Auftragsvergabe ohne vorherige Veröffentlichung einer Bekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen Union zulässig ist und hat er deswegen eine Bekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen Union veröffentlicht, mit der er die Absicht bekundet, den Vertrag abzuschließen, so tritt die Unwirksamkeit nach § 135 Abs. 1 Nr. 2 GWB nicht ein, wenn der Vertrag nach dem Ablauf einer Frist von mindestens 10 Kalendertagen, gerechnet ab dem Tag nach der Veröffentlichung dieser Bekanntmachung, abgeschlossen wurde.
5.1.15 Techniken
Rahmenvereinbarung:
Rahmenvereinbarung ohne erneuten Aufruf zum Wettbewerb
Informationen über das dynamische Beschaffungssystem
Kein dynamisches Beschaffungssystem
Elektronische Auktion:
5.1.16 Weitere Informationen, Schlichtung und Nachprüfung
Überprüfungsstelle: Thüringer Landesverwaltungsamt Weimar, Referat 250: Vergabekammer, Vergabeangelegenheiten
Organisation, die zusätzliche Informationen über das Vergabeverfahren bereitstellt: Freistaat Thüringen, vertreten durch das Thüringer Ministerium für Infrastruktur und Landwirtschaft (TMIL)
5.1 Los: LOT-0018
Titel: Nachhaltiges Nährstoffmanagement - Verbesserung Nährstoffeffizienz
Beschreibung: Beratung zum Thema nachhaltiges Nährstoffmanagement - Verbesserung der Nährstoffeffizienz. Die Beratung kann Teil einer fachlosübergreifend aufgebauten Beratungsleistung (Fachlos 16 bis Fachlos 19) sein oder als Einzelberatung durchgeführt werden. Ziel der Beratung ist die Optimierung der Bewirtschaftungsweise zur Verbesserung der Nährstoffeffizienz (Themeninhalte sind u.a.: FF-Gestaltung, Sortenberatung, Erhalt bzw. Erhöhung Bodenfruchtbarkeit, Erosionsschutzmaßnahmen, Bodenbearbeitungsverfahren). Die Beratung muss mindestens einen der folgenden Punkte zum Inhalt haben: - Beratung zur Fruchtfolgegestaltung bzw. Fruchtartendiversifizierung mit Blick auf eine erhöhte Nährstoffeffizienz - Sortenberatung hinsichtlich Nährstoffeffizienz, einschließlich verbesserter Krankheitsresistenz mit eben diesem Ziel - Maßnahmen zum Erhalt sowie bei Bedarf zur Erhöhung der Bodenfruchtbarkeit - Erosionsschutzberatung (Schlaggestaltung, Fruchtfolgeplanung, Bodenbearbeitungssysteme) - Planung und Verbesserung der Schwefel-, Kalk-, Grund- und Mikronährstoffversorgung
Interne Kennung: Fachlos 18
5.1.1 Zweck
Art des Auftrags: Dienstleistungen
Haupteinstufung(cpv): 79410000Unternehmens- und Managementberatung
Zusätzliche Einstufung(cpv): 79410000Unternehmens- und Managementberatung
5.1.2 Erfüllungsort
Postanschrift: Thüringen
Land, Gliederung (NUTS): Erfurt, Kreisfreie Stadt(DEG01)
Land: Deutschland
Zusätzliche Informationen: 
5.1.3 Geschätzte Dauer
Datum des Beginns: 2024-01-01+01:00
Enddatum: 2025-12-31+01:00
5.1.6 Allgemeine Informationen
Auftragsvergabeprojekt ganz oder teilweise aus EU-Mitteln finanziert
Die Beschaffung fällt unter das Übereinkommen über das öffentliche Beschaffungswesen
5.1.7 Strategische Auftragsvergabe
Ziel der strategischen Auftragsvergabe: Keine strategische Beschaffung
5.1.10 Zuschlagskriterien
Kriterium:
Art: Kosten
Beschreibung: Kalkulierter Stundensatz für Eigenleistungen, max 30 Punkte.
Kriterium:
Art: Qualität
Beschreibung: Weitere Kriterien sind: Methodik der Betriebsberatung (max. 30 Punkte), Berufserfahrung (max. 25 Punkte), Umfang der Leistungserbringung (Anzahl möglicher Beratungen - max. 5 Punkte), Umfang der Leistungserbringung (Regionen der möglichen Beratungen - max. 5 Punkte), Lieferzeit (max. 5 Punkte)
Beschreibung der anzuwendenden Methode, wenn die Gewichtung nicht durch Kriterien ausgedrückt werden kann: Maximal 30 Punkte. Einzelheiten sind in den Vergabeunterlagen aufgeführt.
5.1.12 Bedingungen für die Auftragsvergabe
Informationen über die Überprüfungsfristen: Gemäß § 160 Abs. 1 GWB leitet die Vergabekammer ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein. Antragsbefugt ist nach § 160 Abs. 2 GWB jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Abs. 6 GWB durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht. Der Antrag ist gem. § 160 Abs. 3 GWB unzulässig, soweit: - der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Abs. 2 GWB bleibt unberührt, - Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, - Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, - mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. Dies gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Abs. 1 Nr. 2 GWB. § 134 Abs. 1 S. 2 GWB bleibt unberührt. Die Unwirksamkeit einer Beauftragung kann gemäß § 135 Abs. 1 und 2 GWB nur festgestellt werden, wenn sie im Nachprüfungsverfahren innerhalb von 30 Kalendertagen ab Kenntnis des Verstoßes, jedoch nicht später als sechs Monate nach Vertragsschluss geltend gemacht worden ist. Hat der Auftraggeber die Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union bekannt gemacht, endet die Frist zur Geltendmachung der Unwirksamkeit 30 Kalendertage nach Veröffentlichung der Bekanntmachung der Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union. Ist der öffentliche Auftraggeber der Ansicht, dass die Auftragsvergabe ohne vorherige Veröffentlichung einer Bekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen Union zulässig ist und hat er deswegen eine Bekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen Union veröffentlicht, mit der er die Absicht bekundet, den Vertrag abzuschließen, so tritt die Unwirksamkeit nach § 135 Abs. 1 Nr. 2 GWB nicht ein, wenn der Vertrag nach dem Ablauf einer Frist von mindestens 10 Kalendertagen, gerechnet ab dem Tag nach der Veröffentlichung dieser Bekanntmachung, abgeschlossen wurde.
5.1.15 Techniken
Rahmenvereinbarung:
Rahmenvereinbarung ohne erneuten Aufruf zum Wettbewerb
Informationen über das dynamische Beschaffungssystem
Kein dynamisches Beschaffungssystem
Elektronische Auktion:
5.1.16 Weitere Informationen, Schlichtung und Nachprüfung
Überprüfungsstelle: Thüringer Landesverwaltungsamt Weimar, Referat 250: Vergabekammer, Vergabeangelegenheiten
Organisation, die zusätzliche Informationen über das Vergabeverfahren bereitstellt: Freistaat Thüringen, vertreten durch das Thüringer Ministerium für Infrastruktur und Landwirtschaft (TMIL)
5.1 Los: LOT-0019
Titel: Nachhaltiges Nährstoffmanagement - Nährstoffbilanzierung
Beschreibung: Beratung zum Thema nachhaltiges Nährstoffmanagement - Nährstoffbilanzierung. Die Beratung kann Teil einer fachlosübergreifend aufgebauten Beratungsleistung (Fachlos 16 bis Fachlos 19) sein oder als Einzelberatung durchgeführt werden. Ziel der Beratung ist eine ausgewogene Nährstoffbilanzierung auf der Grundlage der Stoffstrombilanzverordnung sowie Humusbilanzierung. Die Beratung muss mindestens einen der folgenden Punkte zum Inhalt haben: - Beratung zur ordnungsgemäßen Erfassung aller erforderlichen Daten - Berechnung der Stoffstrombilanz einschließlich zu berechnender Kenngrößen für die Bewertung -Beratung zur Identifizierung des betrieblichen Handlungsbedarfs zur Optimierung des Nährstoffmanagements - Beratung zum Erstellen von Humusbilanzen und der Optimierung der betrieblichen und schlagbezogenen Humusbilanz
Interne Kennung: Fachlos 19
5.1.1 Zweck
Art des Auftrags: Dienstleistungen
Haupteinstufung(cpv): 79410000Unternehmens- und Managementberatung
Zusätzliche Einstufung(cpv): 79410000Unternehmens- und Managementberatung
5.1.2 Erfüllungsort
Postanschrift: Thüringen
Land, Gliederung (NUTS): Erfurt, Kreisfreie Stadt(DEG01)
Land: Deutschland
Zusätzliche Informationen: 
5.1.3 Geschätzte Dauer
Datum des Beginns: 2024-01-01+01:00
Enddatum: 2025-12-31+01:00
5.1.6 Allgemeine Informationen
Auftragsvergabeprojekt ganz oder teilweise aus EU-Mitteln finanziert
Die Beschaffung fällt unter das Übereinkommen über das öffentliche Beschaffungswesen
5.1.7 Strategische Auftragsvergabe
Ziel der strategischen Auftragsvergabe: Keine strategische Beschaffung
5.1.10 Zuschlagskriterien
Kriterium:
Art: Kosten
Beschreibung: Kalkulierter Stundensatz für Eigenleistungen, max 30 Punkte.
Kriterium:
Art: Qualität
Beschreibung: Weitere Kriterien sind: Methodik der Betriebsberatung (max. 30 Punkte), Berufserfahrung (max. 25 Punkte), Umfang der Leistungserbringung (Anzahl möglicher Beratungen - max. 5 Punkte), Umfang der Leistungserbringung (Regionen der möglichen Beratungen - max. 5 Punkte), Lieferzeit (max. 5 Punkte)
Beschreibung der anzuwendenden Methode, wenn die Gewichtung nicht durch Kriterien ausgedrückt werden kann: Maximal 30 Punkte. Einzelheiten sind in den Vergabeunterlagen aufgeführt.
5.1.12 Bedingungen für die Auftragsvergabe
Informationen über die Überprüfungsfristen: Gemäß § 160 Abs. 1 GWB leitet die Vergabekammer ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein. Antragsbefugt ist nach § 160 Abs. 2 GWB jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Abs. 6 GWB durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht. Der Antrag ist gem. § 160 Abs. 3 GWB unzulässig, soweit: - der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Abs. 2 GWB bleibt unberührt, - Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, - Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, - mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. Dies gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Abs. 1 Nr. 2 GWB. § 134 Abs. 1 S. 2 GWB bleibt unberührt. Die Unwirksamkeit einer Beauftragung kann gemäß § 135 Abs. 1 und 2 GWB nur festgestellt werden, wenn sie im Nachprüfungsverfahren innerhalb von 30 Kalendertagen ab Kenntnis des Verstoßes, jedoch nicht später als sechs Monate nach Vertragsschluss geltend gemacht worden ist. Hat der Auftraggeber die Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union bekannt gemacht, endet die Frist zur Geltendmachung der Unwirksamkeit 30 Kalendertage nach Veröffentlichung der Bekanntmachung der Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union. Ist der öffentliche Auftraggeber der Ansicht, dass die Auftragsvergabe ohne vorherige Veröffentlichung einer Bekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen Union zulässig ist und hat er deswegen eine Bekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen Union veröffentlicht, mit der er die Absicht bekundet, den Vertrag abzuschließen, so tritt die Unwirksamkeit nach § 135 Abs. 1 Nr. 2 GWB nicht ein, wenn der Vertrag nach dem Ablauf einer Frist von mindestens 10 Kalendertagen, gerechnet ab dem Tag nach der Veröffentlichung dieser Bekanntmachung, abgeschlossen wurde.
5.1.15 Techniken
Rahmenvereinbarung:
Rahmenvereinbarung ohne erneuten Aufruf zum Wettbewerb
Informationen über das dynamische Beschaffungssystem
Kein dynamisches Beschaffungssystem
Elektronische Auktion:
5.1.16 Weitere Informationen, Schlichtung und Nachprüfung
Überprüfungsstelle: Thüringer Landesverwaltungsamt Weimar, Referat 250: Vergabekammer, Vergabeangelegenheiten
Organisation, die zusätzliche Informationen über das Vergabeverfahren bereitstellt: Freistaat Thüringen, vertreten durch das Thüringer Ministerium für Infrastruktur und Landwirtschaft (TMIL)
5.1 Los: LOT-0020
Titel: Mobile Schlachtung für die nach Lebensmittelrecht zugelassenen Möglichkeiten (nur für das Jahr 2025!)
Beschreibung: Die Beratung muss mindestens einen der folgenden Punkte zum Inhalt haben: - Tierartenunabhängige Schlachtung in einem vollmobilen, für die jeweilige Tierart zugelassenem, Schlachtbetrieb auf dem Gelände des Herkunftsbetriebes - Neu geregelte Schlachtung im Herkunftsbetrieb von Hausrindern (außer Bisons), Hausschweinen oder als Haustieren gehaltenen Einhufern unter Nutzung einer mobilen Einheit (Verordnung (EG) Nr. 853/2004) - Produktionstechnische und betriebswirtschaftliche Beratung zur Einführung bzw. dem Ausbau der mobilen Schlachtung - Beratung (Planung, Beantragung, Umsetzung) zur Inanspruchnahme von Fördermitteln im Zusammenhang mit der mobilen Schlachtung - Beratung zur Diversifizierung der landwirtschaftlichen Produktion im Bereich der Direktvermarktung und Vermarktung im Zusammenhang mit der mobilen Schlachtung
Interne Kennung: Fachlos 20
5.1.1 Zweck
Art des Auftrags: Dienstleistungen
Haupteinstufung(cpv): 79410000Unternehmens- und Managementberatung
Zusätzliche Einstufung(cpv): 79410000Unternehmens- und Managementberatung
5.1.2 Erfüllungsort
Postanschrift: Thüringen
Land, Gliederung (NUTS): Erfurt, Kreisfreie Stadt(DEG01)
Land: Deutschland
Zusätzliche Informationen: 
5.1.3 Geschätzte Dauer
Datum des Beginns: 2025-01-01+01:00
Enddatum: 2025-12-31+01:00
5.1.6 Allgemeine Informationen
Auftragsvergabeprojekt ganz oder teilweise aus EU-Mitteln finanziert
Die Beschaffung fällt unter das Übereinkommen über das öffentliche Beschaffungswesen
5.1.7 Strategische Auftragsvergabe
Ziel der strategischen Auftragsvergabe: Keine strategische Beschaffung
5.1.10 Zuschlagskriterien
Kriterium:
Art: Kosten
Beschreibung: Kalkulierter Stundensatz für Eigenleistungen, max 30 Punkte.
Kriterium:
Art: Qualität
Beschreibung: Weitere Kriterien sind: Methodik der Betriebsberatung (max. 30 Punkte), Berufserfahrung (max. 25 Punkte), Umfang der Leistungserbringung (Anzahl möglicher Beratungen - max. 5 Punkte), Umfang der Leistungserbringung (Regionen der möglichen Beratungen - max. 5 Punkte), Lieferzeit (max. 5 Punkte)
Beschreibung der anzuwendenden Methode, wenn die Gewichtung nicht durch Kriterien ausgedrückt werden kann: Maximal 30 Punkte. Einzelheiten sind in den Vergabeunterlagen aufgeführt.
5.1.12 Bedingungen für die Auftragsvergabe
Informationen über die Überprüfungsfristen: Gemäß § 160 Abs. 1 GWB leitet die Vergabekammer ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein. Antragsbefugt ist nach § 160 Abs. 2 GWB jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Abs. 6 GWB durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht. Der Antrag ist gem. § 160 Abs. 3 GWB unzulässig, soweit: - der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Abs. 2 GWB bleibt unberührt, - Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, - Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, - mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. Dies gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Abs. 1 Nr. 2 GWB. § 134 Abs. 1 S. 2 GWB bleibt unberührt. Die Unwirksamkeit einer Beauftragung kann gemäß § 135 Abs. 1 und 2 GWB nur festgestellt werden, wenn sie im Nachprüfungsverfahren innerhalb von 30 Kalendertagen ab Kenntnis des Verstoßes, jedoch nicht später als sechs Monate nach Vertragsschluss geltend gemacht worden ist. Hat der Auftraggeber die Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union bekannt gemacht, endet die Frist zur Geltendmachung der Unwirksamkeit 30 Kalendertage nach Veröffentlichung der Bekanntmachung der Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union. Ist der öffentliche Auftraggeber der Ansicht, dass die Auftragsvergabe ohne vorherige Veröffentlichung einer Bekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen Union zulässig ist und hat er deswegen eine Bekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen Union veröffentlicht, mit der er die Absicht bekundet, den Vertrag abzuschließen, so tritt die Unwirksamkeit nach § 135 Abs. 1 Nr. 2 GWB nicht ein, wenn der Vertrag nach dem Ablauf einer Frist von mindestens 10 Kalendertagen, gerechnet ab dem Tag nach der Veröffentlichung dieser Bekanntmachung, abgeschlossen wurde.
5.1.15 Techniken
Rahmenvereinbarung:
Rahmenvereinbarung ohne erneuten Aufruf zum Wettbewerb
Informationen über das dynamische Beschaffungssystem
Kein dynamisches Beschaffungssystem
Elektronische Auktion:
5.1.16 Weitere Informationen, Schlichtung und Nachprüfung
Überprüfungsstelle: Thüringer Landesverwaltungsamt Weimar, Referat 250: Vergabekammer, Vergabeangelegenheiten
Organisation, die zusätzliche Informationen über das Vergabeverfahren bereitstellt: Freistaat Thüringen, vertreten durch das Thüringer Ministerium für Infrastruktur und Landwirtschaft (TMIL)
5.1 Los: LOT-0021
Titel: Pflanzenschutz in naturschutzrechtlich nicht unter Schutz gestellten FFH-Gebieten
Beschreibung: Die Beratung muss folgende Inhalte haben: - Darstellung der Möglichkeiten zum Verzicht auf Herbizide und Insektizide im Ackerbau in FFH-Gebieten entsprechend § 4 der Pflanzenschutz-Anwendungsverordnung, die nicht als Naturschutzgebiet, Nationalpark, Nationales Naturmonument oder Naturdenkmal ausgewiesen sind - Die Beratung bezieht sich insbesondere auf die möglichen ackerbaulichen Maßnahmen. Es sollen Informationen zur Inanspruchnahme bestehender Fördermöglichkeiten als Ausgleich für den Pflanzenschutzmittelverzicht bzw. dessen Optimierung erfolgen.
Interne Kennung: Fachlos 21
5.1.1 Zweck
Art des Auftrags: Dienstleistungen
Haupteinstufung(cpv): 79410000Unternehmens- und Managementberatung
Zusätzliche Einstufung(cpv): 79410000Unternehmens- und Managementberatung
5.1.2 Erfüllungsort
Postanschrift: Thüringen
Land, Gliederung (NUTS): Erfurt, Kreisfreie Stadt(DEG01)
Land: Deutschland
Zusätzliche Informationen: 
5.1.3 Geschätzte Dauer
Datum des Beginns: 2024-01-01+01:00
Enddatum: 2025-12-31+01:00
5.1.6 Allgemeine Informationen
Auftragsvergabeprojekt ganz oder teilweise aus EU-Mitteln finanziert
Die Beschaffung fällt unter das Übereinkommen über das öffentliche Beschaffungswesen
5.1.7 Strategische Auftragsvergabe
Ziel der strategischen Auftragsvergabe: Keine strategische Beschaffung
5.1.10 Zuschlagskriterien
Kriterium:
Art: Kosten
Beschreibung: Kalkulierter Stundensatz für Eigenleistungen, max 30 Punkte.
Kriterium:
Art: Qualität
Beschreibung: Weitere Kriterien sind: Methodik der Betriebsberatung (max. 30 Punkte), Berufserfahrung (max. 25 Punkte), Umfang der Leistungserbringung (Anzahl möglicher Beratungen - max. 5 Punkte), Umfang der Leistungserbringung (Regionen der möglichen Beratungen - max. 5 Punkte), Lieferzeit (max. 5 Punkte)
Beschreibung der anzuwendenden Methode, wenn die Gewichtung nicht durch Kriterien ausgedrückt werden kann: Maximal 30 Punkte. Einzelheiten sind in den Vergabeunterlagen aufgeführt.
5.1.12 Bedingungen für die Auftragsvergabe
Informationen über die Überprüfungsfristen: Gemäß § 160 Abs. 1 GWB leitet die Vergabekammer ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein. Antragsbefugt ist nach § 160 Abs. 2 GWB jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Abs. 6 GWB durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht. Der Antrag ist gem. § 160 Abs. 3 GWB unzulässig, soweit: - der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Abs. 2 GWB bleibt unberührt, - Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, - Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, - mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. Dies gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Abs. 1 Nr. 2 GWB. § 134 Abs. 1 S. 2 GWB bleibt unberührt. Die Unwirksamkeit einer Beauftragung kann gemäß § 135 Abs. 1 und 2 GWB nur festgestellt werden, wenn sie im Nachprüfungsverfahren innerhalb von 30 Kalendertagen ab Kenntnis des Verstoßes, jedoch nicht später als sechs Monate nach Vertragsschluss geltend gemacht worden ist. Hat der Auftraggeber die Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union bekannt gemacht, endet die Frist zur Geltendmachung der Unwirksamkeit 30 Kalendertage nach Veröffentlichung der Bekanntmachung der Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union. Ist der öffentliche Auftraggeber der Ansicht, dass die Auftragsvergabe ohne vorherige Veröffentlichung einer Bekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen Union zulässig ist und hat er deswegen eine Bekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen Union veröffentlicht, mit der er die Absicht bekundet, den Vertrag abzuschließen, so tritt die Unwirksamkeit nach § 135 Abs. 1 Nr. 2 GWB nicht ein, wenn der Vertrag nach dem Ablauf einer Frist von mindestens 10 Kalendertagen, gerechnet ab dem Tag nach der Veröffentlichung dieser Bekanntmachung, abgeschlossen wurde.
5.1.15 Techniken
Rahmenvereinbarung:
Rahmenvereinbarung ohne erneuten Aufruf zum Wettbewerb
Informationen über das dynamische Beschaffungssystem
Kein dynamisches Beschaffungssystem
Elektronische Auktion:
5.1.16 Weitere Informationen, Schlichtung und Nachprüfung
Überprüfungsstelle: Thüringer Landesverwaltungsamt Weimar, Referat 250: Vergabekammer, Vergabeangelegenheiten
Organisation, die zusätzliche Informationen über das Vergabeverfahren bereitstellt: Freistaat Thüringen, vertreten durch das Thüringer Ministerium für Infrastruktur und Landwirtschaft (TMIL)
5.1 Los: LOT-0022
Titel: Unternehmensanalyse Gartenbau für Betriebsübergabe/-aufgabe (nur für das Jahr 2025!)
Beschreibung: Die Aufnahme und Analyse der ökonomischen, sozialen und standortbedingten Unternehmenssituation muss folgende Bereiche umfassen: - Jahresabschlussanalysen - Produktionsvoraussetzungen inkl. Organisation und Management - Standortbedingungen - Produkte und Absatzmöglichkeiten - Soziale/familiäre und familienrechtliche Situation, Qualifikationen, Erbschaftsverhältnisse - Vermögenssituation - Persönliche Vorstellungen der Abgeber und Übernehmer Die Beratung kann Teil einer fachlosübergreifenden Beratungsleistung (Fachlos 22 und Fachlos 23) sein oder als Einzelberatung durchgeführt werden.
Interne Kennung: Fachlos 22
5.1.1 Zweck
Art des Auftrags: Dienstleistungen
Haupteinstufung(cpv): 79410000Unternehmens- und Managementberatung
Zusätzliche Einstufung(cpv): 79410000Unternehmens- und Managementberatung
5.1.2 Erfüllungsort
Postanschrift: Thüringen
Land, Gliederung (NUTS): Erfurt, Kreisfreie Stadt(DEG01)
Land: Deutschland
Zusätzliche Informationen: 
5.1.3 Geschätzte Dauer
Datum des Beginns: 2025-01-01+01:00
Enddatum: 2025-12-31+01:00
5.1.6 Allgemeine Informationen
Auftragsvergabeprojekt ganz oder teilweise aus EU-Mitteln finanziert
Die Beschaffung fällt unter das Übereinkommen über das öffentliche Beschaffungswesen
5.1.7 Strategische Auftragsvergabe
Ziel der strategischen Auftragsvergabe: Keine strategische Beschaffung
5.1.10 Zuschlagskriterien
Kriterium:
Art: Kosten
Beschreibung: Kalkulierter Stundensatz für Eigenleistungen, max 30 Punkte.
Kriterium:
Art: Qualität
Beschreibung: Weitere Kriterien sind: Methodik der Betriebsberatung (max. 30 Punkte), Berufserfahrung (max. 25 Punkte), Umfang der Leistungserbringung (Anzahl möglicher Beratungen - max. 5 Punkte), Umfang der Leistungserbringung (Regionen der möglichen Beratungen - max. 5 Punkte), Lieferzeit (max. 5 Punkte)
Beschreibung der anzuwendenden Methode, wenn die Gewichtung nicht durch Kriterien ausgedrückt werden kann: Maximal 30 Punkte. Einzelheiten sind in den Vergabeunterlagen aufgeführt.
5.1.12 Bedingungen für die Auftragsvergabe
Informationen über die Überprüfungsfristen: Gemäß § 160 Abs. 1 GWB leitet die Vergabekammer ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein. Antragsbefugt ist nach § 160 Abs. 2 GWB jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Abs. 6 GWB durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht. Der Antrag ist gem. § 160 Abs. 3 GWB unzulässig, soweit: - der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Abs. 2 GWB bleibt unberührt, - Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, - Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, - mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. Dies gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Abs. 1 Nr. 2 GWB. § 134 Abs. 1 S. 2 GWB bleibt unberührt. Die Unwirksamkeit einer Beauftragung kann gemäß § 135 Abs. 1 und 2 GWB nur festgestellt werden, wenn sie im Nachprüfungsverfahren innerhalb von 30 Kalendertagen ab Kenntnis des Verstoßes, jedoch nicht später als sechs Monate nach Vertragsschluss geltend gemacht worden ist. Hat der Auftraggeber die Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union bekannt gemacht, endet die Frist zur Geltendmachung der Unwirksamkeit 30 Kalendertage nach Veröffentlichung der Bekanntmachung der Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union. Ist der öffentliche Auftraggeber der Ansicht, dass die Auftragsvergabe ohne vorherige Veröffentlichung einer Bekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen Union zulässig ist und hat er deswegen eine Bekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen Union veröffentlicht, mit der er die Absicht bekundet, den Vertrag abzuschließen, so tritt die Unwirksamkeit nach § 135 Abs. 1 Nr. 2 GWB nicht ein, wenn der Vertrag nach dem Ablauf einer Frist von mindestens 10 Kalendertagen, gerechnet ab dem Tag nach der Veröffentlichung dieser Bekanntmachung, abgeschlossen wurde.
5.1.15 Techniken
Rahmenvereinbarung:
Rahmenvereinbarung ohne erneuten Aufruf zum Wettbewerb
Informationen über das dynamische Beschaffungssystem
Kein dynamisches Beschaffungssystem
Elektronische Auktion:
5.1.16 Weitere Informationen, Schlichtung und Nachprüfung
Überprüfungsstelle: Thüringer Landesverwaltungsamt Weimar, Referat 250: Vergabekammer, Vergabeangelegenheiten
Organisation, die zusätzliche Informationen über das Vergabeverfahren bereitstellt: Freistaat Thüringen, vertreten durch das Thüringer Ministerium für Infrastruktur und Landwirtschaft (TMIL)
5.1 Los: LOT-0023
Titel: Erarbeitung von Betriebsübergabe- oder Betriebsaufgabeplänen im Gartenbau
Beschreibung: Dieses Fachlos umfasst die Erarbeitung der Gestaltung bzw. Strategie der Übergabe oder Aufgabe und muss folgende Aspekte berücksichtigen: - Eruieren von möglichen Übernehmern (Familienmitglieder, Betriebsangehörige, Fremdübernehmer) - Prüfen von Übergabemodellen wie Pacht, Erbpacht, Kauf/Verkauf, Rentenkauf - Finanzierungsmöglichkeiten bei Kauf innerhalb der Familie - Bewertung - Prüfen von geeigneten Rechtsformen des zukünftigen Unternehmens - Klärung bei Aufteilung des Vermögens, Festlegung Altenteil - Informationsgespräche mit Beteiligten (Abgeber, Übernehmer, weichende Erben) - Moderation der Beteiligung von Steuerberatung, Rechtsbeistand, Kreditinstitute - Vorbereitung Vertragsentwurf und Diskussion mit Beteiligten - Moderation und Mediation von Konflikten Die Erstellung eines Planes entspricht einer Beratung. Die Beratung kann Teil einer fachlosübergreifenden Beratungsleistung (Fachlos 22 und Fachlos 23) sein oder als Einzelberatung durchgeführt werden.
Interne Kennung: Fachlos 23
5.1.1 Zweck
Art des Auftrags: Dienstleistungen
Haupteinstufung(cpv): 79410000Unternehmens- und Managementberatung
Zusätzliche Einstufung(cpv): 79410000Unternehmens- und Managementberatung
5.1.2 Erfüllungsort
Postanschrift: Thüringen
Land, Gliederung (NUTS): Erfurt, Kreisfreie Stadt(DEG01)
Land: Deutschland
Zusätzliche Informationen: 
5.1.3 Geschätzte Dauer
Datum des Beginns: 2024-01-01+01:00
Enddatum: 2025-12-31+01:00
5.1.6 Allgemeine Informationen
Auftragsvergabeprojekt ganz oder teilweise aus EU-Mitteln finanziert
Die Beschaffung fällt unter das Übereinkommen über das öffentliche Beschaffungswesen
5.1.7 Strategische Auftragsvergabe
Ziel der strategischen Auftragsvergabe: Keine strategische Beschaffung
5.1.10 Zuschlagskriterien
Kriterium:
Art: Kosten
Beschreibung: Kalkulierter Stundensatz für Eigenleistungen, max 30 Punkte.
Kriterium:
Art: Qualität
Beschreibung: Weitere Kriterien sind: Methodik der Betriebsberatung (max. 30 Punkte), Berufserfahrung (max. 25 Punkte), Umfang der Leistungserbringung (Anzahl möglicher Beratungen - max. 5 Punkte), Umfang der Leistungserbringung (Regionen der möglichen Beratungen - max. 5 Punkte), Lieferzeit (max. 5 Punkte)
Beschreibung der anzuwendenden Methode, wenn die Gewichtung nicht durch Kriterien ausgedrückt werden kann: Maximal 30 Punkte. Einzelheiten sind in den Vergabeunterlagen aufgeführt.
5.1.12 Bedingungen für die Auftragsvergabe
Informationen über die Überprüfungsfristen: Gemäß § 160 Abs. 1 GWB leitet die Vergabekammer ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein. Antragsbefugt ist nach § 160 Abs. 2 GWB jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Abs. 6 GWB durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht. Der Antrag ist gem. § 160 Abs. 3 GWB unzulässig, soweit: - der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Abs. 2 GWB bleibt unberührt, - Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, - Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, - mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. Dies gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Abs. 1 Nr. 2 GWB. § 134 Abs. 1 S. 2 GWB bleibt unberührt. Die Unwirksamkeit einer Beauftragung kann gemäß § 135 Abs. 1 und 2 GWB nur festgestellt werden, wenn sie im Nachprüfungsverfahren innerhalb von 30 Kalendertagen ab Kenntnis des Verstoßes, jedoch nicht später als sechs Monate nach Vertragsschluss geltend gemacht worden ist. Hat der Auftraggeber die Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union bekannt gemacht, endet die Frist zur Geltendmachung der Unwirksamkeit 30 Kalendertage nach Veröffentlichung der Bekanntmachung der Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union. Ist der öffentliche Auftraggeber der Ansicht, dass die Auftragsvergabe ohne vorherige Veröffentlichung einer Bekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen Union zulässig ist und hat er deswegen eine Bekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen Union veröffentlicht, mit der er die Absicht bekundet, den Vertrag abzuschließen, so tritt die Unwirksamkeit nach § 135 Abs. 1 Nr. 2 GWB nicht ein, wenn der Vertrag nach dem Ablauf einer Frist von mindestens 10 Kalendertagen, gerechnet ab dem Tag nach der Veröffentlichung dieser Bekanntmachung, abgeschlossen wurde.
5.1.15 Techniken
Rahmenvereinbarung:
Rahmenvereinbarung ohne erneuten Aufruf zum Wettbewerb
Informationen über das dynamische Beschaffungssystem
Kein dynamisches Beschaffungssystem
Elektronische Auktion:
5.1.16 Weitere Informationen, Schlichtung und Nachprüfung
Überprüfungsstelle: Thüringer Landesverwaltungsamt Weimar, Referat 250: Vergabekammer, Vergabeangelegenheiten
Organisation, die zusätzliche Informationen über das Vergabeverfahren bereitstellt: Freistaat Thüringen, vertreten durch das Thüringer Ministerium für Infrastruktur und Landwirtschaft (TMIL)
5.1 Los: LOT-0024
Titel: Beratung zur Energieeffizienz im Gartenbau (nur für das Jahr 2025!)
Beschreibung: Die Beratung bezieht sich auf den Anbau in Gewächs- und Folienhäusern und sollte mindestens einen der folgenden Punkte zum Inhalt haben: - Erarbeitung eines wirtschaftlichen Produktions- bzw. Nutzungsprogramms für Gewächshausanbau und/oder Folienproduktion zur Reduzierung des Energieverbrauchs - Erarbeitung eines Konzeptes zur Umstellung auf alternative Energieträgernutzung und/oder Maßnahmen zur Energieeinsparung auf Basis einer Analyse des Energieverbrauchs - Beratung zu Fördermöglichkeiten auf Landes- und Bundesebene bezüglich Energieeffizienz und damit in Zusammenhang stehenden Investitionen mit Planung, Beantragung und Umsetzung bei Inanspruchnahme von Förderung
Interne Kennung: Fachlos 24
5.1.1 Zweck
Art des Auftrags: Dienstleistungen
Haupteinstufung(cpv): 79410000Unternehmens- und Managementberatung
Zusätzliche Einstufung(cpv): 79410000Unternehmens- und Managementberatung
5.1.2 Erfüllungsort
Postanschrift: Thüringen
Land, Gliederung (NUTS): Erfurt, Kreisfreie Stadt(DEG01)
Land: Deutschland
Zusätzliche Informationen: 
5.1.3 Geschätzte Dauer
Datum des Beginns: 2025-01-01+01:00
Enddatum: 2025-12-31+01:00
5.1.6 Allgemeine Informationen
Auftragsvergabeprojekt ganz oder teilweise aus EU-Mitteln finanziert
Die Beschaffung fällt unter das Übereinkommen über das öffentliche Beschaffungswesen
5.1.7 Strategische Auftragsvergabe
Ziel der strategischen Auftragsvergabe: Keine strategische Beschaffung
5.1.10 Zuschlagskriterien
Kriterium:
Art: Kosten
Beschreibung: Kalkulierter Stundensatz für Eigenleistungen, max 30 Punkte.
Kriterium:
Art: Qualität
Beschreibung: Weitere Kriterien sind: Methodik der Betriebsberatung (max. 30 Punkte), Berufserfahrung (max. 25 Punkte), Umfang der Leistungserbringung (Anzahl möglicher Beratungen - max. 5 Punkte), Umfang der Leistungserbringung (Regionen der möglichen Beratungen - max. 5 Punkte), Lieferzeit (max. 5 Punkte)
Beschreibung der anzuwendenden Methode, wenn die Gewichtung nicht durch Kriterien ausgedrückt werden kann: Maximal 30 Punkte. Einzelheiten sind in den Vergabeunterlagen aufgeführt.
5.1.12 Bedingungen für die Auftragsvergabe
Informationen über die Überprüfungsfristen: Gemäß § 160 Abs. 1 GWB leitet die Vergabekammer ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein. Antragsbefugt ist nach § 160 Abs. 2 GWB jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Abs. 6 GWB durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht. Der Antrag ist gem. § 160 Abs. 3 GWB unzulässig, soweit: - der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Abs. 2 GWB bleibt unberührt, - Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, - Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, - mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. Dies gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Abs. 1 Nr. 2 GWB. § 134 Abs. 1 S. 2 GWB bleibt unberührt. Die Unwirksamkeit einer Beauftragung kann gemäß § 135 Abs. 1 und 2 GWB nur festgestellt werden, wenn sie im Nachprüfungsverfahren innerhalb von 30 Kalendertagen ab Kenntnis des Verstoßes, jedoch nicht später als sechs Monate nach Vertragsschluss geltend gemacht worden ist. Hat der Auftraggeber die Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union bekannt gemacht, endet die Frist zur Geltendmachung der Unwirksamkeit 30 Kalendertage nach Veröffentlichung der Bekanntmachung der Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union. Ist der öffentliche Auftraggeber der Ansicht, dass die Auftragsvergabe ohne vorherige Veröffentlichung einer Bekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen Union zulässig ist und hat er deswegen eine Bekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen Union veröffentlicht, mit der er die Absicht bekundet, den Vertrag abzuschließen, so tritt die Unwirksamkeit nach § 135 Abs. 1 Nr. 2 GWB nicht ein, wenn der Vertrag nach dem Ablauf einer Frist von mindestens 10 Kalendertagen, gerechnet ab dem Tag nach der Veröffentlichung dieser Bekanntmachung, abgeschlossen wurde.
5.1.15 Techniken
Rahmenvereinbarung:
Rahmenvereinbarung ohne erneuten Aufruf zum Wettbewerb
Informationen über das dynamische Beschaffungssystem
Kein dynamisches Beschaffungssystem
Elektronische Auktion:
5.1.16 Weitere Informationen, Schlichtung und Nachprüfung
Überprüfungsstelle: Thüringer Landesverwaltungsamt Weimar, Referat 250: Vergabekammer, Vergabeangelegenheiten
Organisation, die zusätzliche Informationen über das Vergabeverfahren bereitstellt: Freistaat Thüringen, vertreten durch das Thüringer Ministerium für Infrastruktur und Landwirtschaft (TMIL)
5.1 Los: LOT-0025
Titel: Agroforstsysteme - Grobkonzeption
Beschreibung: Beratungen zur Planung und Grobkonzeption von Agroforstsystemen auf Ackerland, Dauerkulturen oder Dauergrünland. Die Beratung kann Teil einer fachlosübergreifend aufgebauten Beratungsleistung (Fachlos 25 bis Fachlos 27) sein oder als Einzelberatung durchgeführt werden. Ziel der Beratung ist die Erhöhung des Anteils von Agroforstsystemen auf landwirtschaftlichen Flächen Thüringens. Die Beratung muss mindestens folgende Punkte zum Inhalt haben: - Umfassende Standort- und Betriebsanalyse (u.a. Klima, Boden, Topographie, Ausrichtung, Hangneigung, bisherige landwirtschaftliche Nutzung, Betriebsstruktur, regionale Besonderheiten) - Beratung zur betriebsindividuellen Zielformulierung als eine der wichtigsten Planungsgrundlagen - Auswahl geeigneter Systeme für das individuelle Betriebskonzept (Grünland, Dauerkultur oder Ackerland; Erzeugung von Wert- und/oder Energieholz, Futter, Nüssen, Früchten oder anderen Produkten; einfache oder komplexe Systeme mit mehreren Komponenten) - Auswahl geeigneter Flächen (u.a. Berücksichtigung Eigentumsverhältnisse, naturräumliche Gegebenheiten, Betriebsflächenstruktur) - Prüfung möglicher nutzbarer Verarbeitungs- und Vermarktungswege bzw. der Möglichkeit synergetischer Zusammenschlüsse mit anderen Produzenten oder innerbetriebliche Verwertungspfade - Erstellung einer Grobskizze basierend auf den erarbeiteten Rahmenbedingungen - Arbeitswirtschaftliche Plausibilitätsprüfung und grobe ökonomische Prognose - Erste Abschätzung zu den betroffenen rechtlichen Rahmenbedingungen und Fördermöglichkeiten - Ausführliche Hinweise auf mögliche Fehlerquellen Im Ergebnis jeder Beratung sollen erste grobe flächenspezifische Umsetzungsvorschläge erarbeitet werden.
Interne Kennung: Fachlos 25
5.1.1 Zweck
Art des Auftrags: Dienstleistungen
Haupteinstufung(cpv): 79410000Unternehmens- und Managementberatung
Zusätzliche Einstufung(cpv): 79410000Unternehmens- und Managementberatung
5.1.2 Erfüllungsort
Postanschrift: Thüringen
Land, Gliederung (NUTS): Erfurt, Kreisfreie Stadt(DEG01)
Land: Deutschland
Zusätzliche Informationen: 
5.1.3 Geschätzte Dauer
Datum des Beginns: 2024-01-01+01:00
Enddatum: 2025-12-31+01:00
5.1.6 Allgemeine Informationen
Auftragsvergabeprojekt ganz oder teilweise aus EU-Mitteln finanziert
Die Beschaffung fällt unter das Übereinkommen über das öffentliche Beschaffungswesen
5.1.7 Strategische Auftragsvergabe
Ziel der strategischen Auftragsvergabe: Keine strategische Beschaffung
5.1.10 Zuschlagskriterien
Kriterium:
Art: Kosten
Beschreibung: Kalkulierter Stundensatz für Eigenleistungen, max 30 Punkte.
Kriterium:
Art: Qualität
Beschreibung: Weitere Kriterien sind: Methodik der Betriebsberatung (max. 30 Punkte), Berufserfahrung (max. 25 Punkte), Umfang der Leistungserbringung (Anzahl möglicher Beratungen - max. 5 Punkte), Umfang der Leistungserbringung (Regionen der möglichen Beratungen - max. 5 Punkte), Lieferzeit (max. 5 Punkte)
Beschreibung der anzuwendenden Methode, wenn die Gewichtung nicht durch Kriterien ausgedrückt werden kann: Maximal 30 Punkte. Einzelheiten sind in den Vergabeunterlagen aufgeführt.
5.1.12 Bedingungen für die Auftragsvergabe
Informationen über die Überprüfungsfristen: Gemäß § 160 Abs. 1 GWB leitet die Vergabekammer ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein. Antragsbefugt ist nach § 160 Abs. 2 GWB jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Abs. 6 GWB durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht. Der Antrag ist gem. § 160 Abs. 3 GWB unzulässig, soweit: - der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Abs. 2 GWB bleibt unberührt, - Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, - Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, - mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. Dies gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Abs. 1 Nr. 2 GWB. § 134 Abs. 1 S. 2 GWB bleibt unberührt. Die Unwirksamkeit einer Beauftragung kann gemäß § 135 Abs. 1 und 2 GWB nur festgestellt werden, wenn sie im Nachprüfungsverfahren innerhalb von 30 Kalendertagen ab Kenntnis des Verstoßes, jedoch nicht später als sechs Monate nach Vertragsschluss geltend gemacht worden ist. Hat der Auftraggeber die Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union bekannt gemacht, endet die Frist zur Geltendmachung der Unwirksamkeit 30 Kalendertage nach Veröffentlichung der Bekanntmachung der Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union. Ist der öffentliche Auftraggeber der Ansicht, dass die Auftragsvergabe ohne vorherige Veröffentlichung einer Bekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen Union zulässig ist und hat er deswegen eine Bekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen Union veröffentlicht, mit der er die Absicht bekundet, den Vertrag abzuschließen, so tritt die Unwirksamkeit nach § 135 Abs. 1 Nr. 2 GWB nicht ein, wenn der Vertrag nach dem Ablauf einer Frist von mindestens 10 Kalendertagen, gerechnet ab dem Tag nach der Veröffentlichung dieser Bekanntmachung, abgeschlossen wurde.
5.1.15 Techniken
Rahmenvereinbarung:
Rahmenvereinbarung ohne erneuten Aufruf zum Wettbewerb
Informationen über das dynamische Beschaffungssystem
Kein dynamisches Beschaffungssystem
Elektronische Auktion:
5.1.16 Weitere Informationen, Schlichtung und Nachprüfung
Überprüfungsstelle: Thüringer Landesverwaltungsamt Weimar, Referat 250: Vergabekammer, Vergabeangelegenheiten
Organisation, die zusätzliche Informationen über das Vergabeverfahren bereitstellt: Freistaat Thüringen, vertreten durch das Thüringer Ministerium für Infrastruktur und Landwirtschaft (TMIL)
5.1 Los: LOT-0026
Titel: Agroforstsysteme - Detailplanung
Beschreibung: Beratungen zur detaillierten Planung von Agroforstsystemen auf Ackerland, Dauerkulturen oder Dauergrünland. Die Beratung kann Teil einer fachlosübergreifend aufgebauten Beratungsleistung (Fachlos 25 bis Fachlos 27) sein oder als Einzelberatung durchgeführt werden. Ziel der Beratung ist die Erhöhung des Anteils von Agroforstsystemen auf landwirtschaftlichen Flächen Thüringens. Die Beratung muss mindestens folgende Punkte zum Inhalt haben: - Standort- und nutzungsgerechte Arten- und Sortenauswahl - Erstellung einer flächenkonkreten ausführlichen Detailplanung möglichst unter Nutzung digitaler Tools (z.B. GIS-basierte Lösungen) - Erstellung eines Bewirtschaftungs- und Nutzungskonzeptes auf Basis der Detailplanung - Ausführliche Information zur Notwendigkeit von Wildschutz, Pflanzenschutz und Bewässerung und deren arbeitswirtschaftliche Abklärung - Ökonomische Kalkulation der langfristigen Wirtschaftlichkeit auf Basis der Detailplanung (Kosten-Leistungsrechnung) Im Ergebnis jeder Beratung soll eine Detailplanung erarbeitet werden, die einen sofortigen Etablierungsbeginn ermöglicht.
Interne Kennung: Fachlos 26
5.1.1 Zweck
Art des Auftrags: Dienstleistungen
Haupteinstufung(cpv): 79410000Unternehmens- und Managementberatung
Zusätzliche Einstufung(cpv): 79410000Unternehmens- und Managementberatung
5.1.2 Erfüllungsort
Postanschrift: Thüringen
Land, Gliederung (NUTS): Erfurt, Kreisfreie Stadt(DEG01)
Land: Deutschland
Zusätzliche Informationen: 
5.1.3 Geschätzte Dauer
Datum des Beginns: 2024-01-01+01:00
Enddatum: 2025-12-31+01:00
5.1.6 Allgemeine Informationen
Auftragsvergabeprojekt ganz oder teilweise aus EU-Mitteln finanziert
Die Beschaffung fällt unter das Übereinkommen über das öffentliche Beschaffungswesen
5.1.7 Strategische Auftragsvergabe
Ziel der strategischen Auftragsvergabe: Keine strategische Beschaffung
5.1.10 Zuschlagskriterien
Kriterium:
Art: Kosten
Beschreibung: Kalkulierter Stundensatz für Eigenleistungen, max 30 Punkte.
Kriterium:
Art: Qualität
Beschreibung: Weitere Kriterien sind: Methodik der Betriebsberatung (max. 30 Punkte), Berufserfahrung (max. 25 Punkte), Umfang der Leistungserbringung (Anzahl möglicher Beratungen - max. 5 Punkte), Umfang der Leistungserbringung (Regionen der möglichen Beratungen - max. 5 Punkte), Lieferzeit (max. 5 Punkte)
Beschreibung der anzuwendenden Methode, wenn die Gewichtung nicht durch Kriterien ausgedrückt werden kann: Maximal 30 Punkte. Einzelheiten sind in den Vergabeunterlagen aufgeführt.
5.1.12 Bedingungen für die Auftragsvergabe
Informationen über die Überprüfungsfristen: Gemäß § 160 Abs. 1 GWB leitet die Vergabekammer ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein. Antragsbefugt ist nach § 160 Abs. 2 GWB jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Abs. 6 GWB durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht. Der Antrag ist gem. § 160 Abs. 3 GWB unzulässig, soweit: - der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Abs. 2 GWB bleibt unberührt, - Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, - Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, - mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. Dies gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Abs. 1 Nr. 2 GWB. § 134 Abs. 1 S. 2 GWB bleibt unberührt. Die Unwirksamkeit einer Beauftragung kann gemäß § 135 Abs. 1 und 2 GWB nur festgestellt werden, wenn sie im Nachprüfungsverfahren innerhalb von 30 Kalendertagen ab Kenntnis des Verstoßes, jedoch nicht später als sechs Monate nach Vertragsschluss geltend gemacht worden ist. Hat der Auftraggeber die Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union bekannt gemacht, endet die Frist zur Geltendmachung der Unwirksamkeit 30 Kalendertage nach Veröffentlichung der Bekanntmachung der Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union. Ist der öffentliche Auftraggeber der Ansicht, dass die Auftragsvergabe ohne vorherige Veröffentlichung einer Bekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen Union zulässig ist und hat er deswegen eine Bekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen Union veröffentlicht, mit der er die Absicht bekundet, den Vertrag abzuschließen, so tritt die Unwirksamkeit nach § 135 Abs. 1 Nr. 2 GWB nicht ein, wenn der Vertrag nach dem Ablauf einer Frist von mindestens 10 Kalendertagen, gerechnet ab dem Tag nach der Veröffentlichung dieser Bekanntmachung, abgeschlossen wurde.
5.1.15 Techniken
Rahmenvereinbarung:
Rahmenvereinbarung ohne erneuten Aufruf zum Wettbewerb
Informationen über das dynamische Beschaffungssystem
Kein dynamisches Beschaffungssystem
Elektronische Auktion:
5.1.16 Weitere Informationen, Schlichtung und Nachprüfung
Überprüfungsstelle: Thüringer Landesverwaltungsamt Weimar, Referat 250: Vergabekammer, Vergabeangelegenheiten
Organisation, die zusätzliche Informationen über das Vergabeverfahren bereitstellt: Freistaat Thüringen, vertreten durch das Thüringer Ministerium für Infrastruktur und Landwirtschaft (TMIL)
5.1 Los: LOT-0027
Titel: Agroforstsysteme - Etablierung und Bewirtschaftung
Beschreibung: Beratungen zur Etablierung und Bewirtschaftung von Agroforstsystemen auf Acker- oder Grünland. Die Beratung kann Teil einer fachlosübergreifend aufgebauten Beratungsleistung (Fachlos 25 bis Fachlos 27) sein oder als Einzelberatung durchgeführt werden. Ziel der Beratung ist die Erhöhung des Anteils von Agroforstsystemen auf landwirtschaftlichen Flächen Thüringens bzw. die Optimierung der Bewirtschaftung bestehender Systeme. Die Beratung muss mindestens drei der folgenden Punkte zum Inhalt haben: - Erstellung eines Arbeits- und Zeitplanes - Einmessen der Gehölzstreifen/-positionen im Feld, z.B. unter Nutzung von GPS-Systemen - Vorbereitung und ggf. Durchführung der Bestellung der Gehölze (Anbieter, Lieferfristen, Qualität) und Kontrolle der Lieferung - Auswahl geeigneter Pflanztechniken und -verfahren - Begleitung bei der Umsetzung von Wildschutz, Pflanzenschutz und Bewässerung - Entwicklung eines individuellen Monitorings - Erarbeitung und Begleitung von Optimierungsmöglichkeiten in bestehenden Systemen Im Ergebnis jeder Beratung soll eine fachlich optimal begleitete Etablierung bzw. Optimierung der Bewirtschaftung einer/mehrerer Agroforstflächen stattgefunden haben.
Interne Kennung: Fachlos 27
5.1.1 Zweck
Art des Auftrags: Dienstleistungen
Haupteinstufung(cpv): 79410000Unternehmens- und Managementberatung
Zusätzliche Einstufung(cpv): 79410000Unternehmens- und Managementberatung
5.1.2 Erfüllungsort
Postanschrift: Thüringen
Land, Gliederung (NUTS): Erfurt, Kreisfreie Stadt(DEG01)
Land: Deutschland
Zusätzliche Informationen: 
5.1.3 Geschätzte Dauer
Datum des Beginns: 2024-01-01+01:00
Enddatum: 2025-12-31+01:00
5.1.6 Allgemeine Informationen
Auftragsvergabeprojekt ganz oder teilweise aus EU-Mitteln finanziert
Die Beschaffung fällt unter das Übereinkommen über das öffentliche Beschaffungswesen
5.1.7 Strategische Auftragsvergabe
Ziel der strategischen Auftragsvergabe: Keine strategische Beschaffung
5.1.10 Zuschlagskriterien
Kriterium:
Art: Kosten
Beschreibung: Kalkulierter Stundensatz für Eigenleistungen, max 30 Punkte.
Kriterium:
Art: Qualität
Beschreibung: Weitere Kriterien sind: Methodik der Betriebsberatung (max. 30 Punkte), Berufserfahrung (max. 25 Punkte), Umfang der Leistungserbringung (Anzahl möglicher Beratungen - max. 5 Punkte), Umfang der Leistungserbringung (Regionen der möglichen Beratungen - max. 5 Punkte), Lieferzeit (max. 5 Punkte)
Beschreibung der anzuwendenden Methode, wenn die Gewichtung nicht durch Kriterien ausgedrückt werden kann: Maximal 30 Punkte. Einzelheiten sind in den Vergabeunterlagen aufgeführt.
5.1.12 Bedingungen für die Auftragsvergabe
Informationen über die Überprüfungsfristen: Gemäß § 160 Abs. 1 GWB leitet die Vergabekammer ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein. Antragsbefugt ist nach § 160 Abs. 2 GWB jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Abs. 6 GWB durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht. Der Antrag ist gem. § 160 Abs. 3 GWB unzulässig, soweit: - der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Abs. 2 GWB bleibt unberührt, - Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, - Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, - mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. Dies gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Abs. 1 Nr. 2 GWB. § 134 Abs. 1 S. 2 GWB bleibt unberührt. Die Unwirksamkeit einer Beauftragung kann gemäß § 135 Abs. 1 und 2 GWB nur festgestellt werden, wenn sie im Nachprüfungsverfahren innerhalb von 30 Kalendertagen ab Kenntnis des Verstoßes, jedoch nicht später als sechs Monate nach Vertragsschluss geltend gemacht worden ist. Hat der Auftraggeber die Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union bekannt gemacht, endet die Frist zur Geltendmachung der Unwirksamkeit 30 Kalendertage nach Veröffentlichung der Bekanntmachung der Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union. Ist der öffentliche Auftraggeber der Ansicht, dass die Auftragsvergabe ohne vorherige Veröffentlichung einer Bekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen Union zulässig ist und hat er deswegen eine Bekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen Union veröffentlicht, mit der er die Absicht bekundet, den Vertrag abzuschließen, so tritt die Unwirksamkeit nach § 135 Abs. 1 Nr. 2 GWB nicht ein, wenn der Vertrag nach dem Ablauf einer Frist von mindestens 10 Kalendertagen, gerechnet ab dem Tag nach der Veröffentlichung dieser Bekanntmachung, abgeschlossen wurde.
5.1.15 Techniken
Rahmenvereinbarung:
Rahmenvereinbarung ohne erneuten Aufruf zum Wettbewerb
Informationen über das dynamische Beschaffungssystem
Kein dynamisches Beschaffungssystem
Elektronische Auktion:
5.1.16 Weitere Informationen, Schlichtung und Nachprüfung
Überprüfungsstelle: Thüringer Landesverwaltungsamt Weimar, Referat 250: Vergabekammer, Vergabeangelegenheiten
Organisation, die zusätzliche Informationen über das Vergabeverfahren bereitstellt: Freistaat Thüringen, vertreten durch das Thüringer Ministerium für Infrastruktur und Landwirtschaft (TMIL)
6. Ergebnisse
6.1 Ergebnis, Los-– Kennung: LOT-0001
Es wurde mindestens ein Gewinner ermittelt.
6.1.4 Statistische Informationen
Eingegangene Angebote oder Teilnahmeanträge:
Art der eingegangenen Einreichungen: Angebote auf elektronischem Wege eingereicht
Anzahl der eingegangenen Angebote oder Teilnahmeanträge: 7
6.1 Ergebnis, Los-– Kennung: LOT-0002
Es wurde mindestens ein Gewinner ermittelt.
6.1.4 Statistische Informationen
Eingegangene Angebote oder Teilnahmeanträge:
Art der eingegangenen Einreichungen: Angebote auf elektronischem Wege eingereicht
Anzahl der eingegangenen Angebote oder Teilnahmeanträge: 2
6.1 Ergebnis, Los-– Kennung: LOT-0003
Es wurde mindestens ein Gewinner ermittelt.
6.1.4 Statistische Informationen
Eingegangene Angebote oder Teilnahmeanträge:
Art der eingegangenen Einreichungen: Angebote auf elektronischem Wege eingereicht
Anzahl der eingegangenen Angebote oder Teilnahmeanträge: 7
6.1 Ergebnis, Los-– Kennung: LOT-0004
Es wurde mindestens ein Gewinner ermittelt.
6.1.4 Statistische Informationen
Eingegangene Angebote oder Teilnahmeanträge:
Art der eingegangenen Einreichungen: Angebote auf elektronischem Wege eingereicht
Anzahl der eingegangenen Angebote oder Teilnahmeanträge: 7
6.1 Ergebnis, Los-– Kennung: LOT-0005
Es wurde mindestens ein Gewinner ermittelt.
6.1.4 Statistische Informationen
Eingegangene Angebote oder Teilnahmeanträge:
Art der eingegangenen Einreichungen: Angebote auf elektronischem Wege eingereicht
Anzahl der eingegangenen Angebote oder Teilnahmeanträge: 3
6.1 Ergebnis, Los-– Kennung: LOT-0006
Es wurde mindestens ein Gewinner ermittelt.
6.1.4 Statistische Informationen
Eingegangene Angebote oder Teilnahmeanträge:
Art der eingegangenen Einreichungen: Angebote auf elektronischem Wege eingereicht
Anzahl der eingegangenen Angebote oder Teilnahmeanträge: 2
6.1 Ergebnis, Los-– Kennung: LOT-0007
Es wurde mindestens ein Gewinner ermittelt.
6.1.4 Statistische Informationen
Eingegangene Angebote oder Teilnahmeanträge:
Art der eingegangenen Einreichungen: Angebote auf elektronischem Wege eingereicht
Anzahl der eingegangenen Angebote oder Teilnahmeanträge: 6
6.1 Ergebnis, Los-– Kennung: LOT-0008
Es wurde mindestens ein Gewinner ermittelt.
6.1.4 Statistische Informationen
Eingegangene Angebote oder Teilnahmeanträge:
Art der eingegangenen Einreichungen: Angebote auf elektronischem Wege eingereicht
Anzahl der eingegangenen Angebote oder Teilnahmeanträge: 6
6.1 Ergebnis, Los-– Kennung: LOT-0009
Es wurde mindestens ein Gewinner ermittelt.
6.1.4 Statistische Informationen
Eingegangene Angebote oder Teilnahmeanträge:
Art der eingegangenen Einreichungen: Angebote auf elektronischem Wege eingereicht
Anzahl der eingegangenen Angebote oder Teilnahmeanträge: 5
6.1 Ergebnis, Los-– Kennung: LOT-0010
Es wurde mindestens ein Gewinner ermittelt.
6.1.4 Statistische Informationen
Eingegangene Angebote oder Teilnahmeanträge:
Art der eingegangenen Einreichungen: Angebote auf elektronischem Wege eingereicht
Anzahl der eingegangenen Angebote oder Teilnahmeanträge: 3
6.1 Ergebnis, Los-– Kennung: LOT-0011
Es wurde mindestens ein Gewinner ermittelt.
6.1.4 Statistische Informationen
Eingegangene Angebote oder Teilnahmeanträge:
Art der eingegangenen Einreichungen: Angebote auf elektronischem Wege eingereicht
Anzahl der eingegangenen Angebote oder Teilnahmeanträge: 5
6.1 Ergebnis, Los-– Kennung: LOT-0012
Es wurde mindestens ein Gewinner ermittelt.
6.1.4 Statistische Informationen
Eingegangene Angebote oder Teilnahmeanträge:
Art der eingegangenen Einreichungen: Angebote auf elektronischem Wege eingereicht
Anzahl der eingegangenen Angebote oder Teilnahmeanträge: 1
6.1 Ergebnis, Los-– Kennung: LOT-0013
Es wurde mindestens ein Gewinner ermittelt.
6.1.4 Statistische Informationen
Eingegangene Angebote oder Teilnahmeanträge:
Art der eingegangenen Einreichungen: Angebote auf elektronischem Wege eingereicht
Anzahl der eingegangenen Angebote oder Teilnahmeanträge: 1
6.1 Ergebnis, Los-– Kennung: LOT-0014
Es wurde mindestens ein Gewinner ermittelt.
6.1.4 Statistische Informationen
Eingegangene Angebote oder Teilnahmeanträge:
Art der eingegangenen Einreichungen: Angebote auf elektronischem Wege eingereicht
Anzahl der eingegangenen Angebote oder Teilnahmeanträge: 3
6.1 Ergebnis, Los-– Kennung: LOT-0015
Es wurde mindestens ein Gewinner ermittelt.
6.1.4 Statistische Informationen
Eingegangene Angebote oder Teilnahmeanträge:
Art der eingegangenen Einreichungen: Angebote auf elektronischem Wege eingereicht
Anzahl der eingegangenen Angebote oder Teilnahmeanträge: 5
6.1 Ergebnis, Los-– Kennung: LOT-0016
Es wurde mindestens ein Gewinner ermittelt.
6.1.4 Statistische Informationen
Eingegangene Angebote oder Teilnahmeanträge:
Art der eingegangenen Einreichungen: Angebote auf elektronischem Wege eingereicht
Anzahl der eingegangenen Angebote oder Teilnahmeanträge: 4
6.1 Ergebnis, Los-– Kennung: LOT-0017
Es wurde mindestens ein Gewinner ermittelt.
6.1.4 Statistische Informationen
Eingegangene Angebote oder Teilnahmeanträge:
Art der eingegangenen Einreichungen: Angebote auf elektronischem Wege eingereicht
Anzahl der eingegangenen Angebote oder Teilnahmeanträge: 2
6.1 Ergebnis, Los-– Kennung: LOT-0018
Es wurde mindestens ein Gewinner ermittelt.
6.1.4 Statistische Informationen
Eingegangene Angebote oder Teilnahmeanträge:
Art der eingegangenen Einreichungen: Angebote auf elektronischem Wege eingereicht
Anzahl der eingegangenen Angebote oder Teilnahmeanträge: 2
6.1 Ergebnis, Los-– Kennung: LOT-0019
Es wurde mindestens ein Gewinner ermittelt.
6.1.4 Statistische Informationen
Eingegangene Angebote oder Teilnahmeanträge:
Art der eingegangenen Einreichungen: Angebote auf elektronischem Wege eingereicht
Anzahl der eingegangenen Angebote oder Teilnahmeanträge: 2
6.1 Ergebnis, Los-– Kennung: LOT-0020
Es wurde kein Wettbewerbsgewinner ermittelt, und der Wettbewerb ist abgeschlossen.
Grund, warum kein Gewinner ausgewählt wurde: Es sind keine Angebote, Teilnahmeanträge oder Projekte eingegangen
6.1.4 Statistische Informationen
Eingegangene Angebote oder Teilnahmeanträge:
Art der eingegangenen Einreichungen: Angebote auf elektronischem Wege eingereicht
Anzahl der eingegangenen Angebote oder Teilnahmeanträge: 0
6.1 Ergebnis, Los-– Kennung: LOT-0021
Es wurde kein Wettbewerbsgewinner ermittelt, und der Wettbewerb ist abgeschlossen.
Grund, warum kein Gewinner ausgewählt wurde: Es sind keine Angebote, Teilnahmeanträge oder Projekte eingegangen
6.1.4 Statistische Informationen
Eingegangene Angebote oder Teilnahmeanträge:
Art der eingegangenen Einreichungen: Angebote auf elektronischem Wege eingereicht
Anzahl der eingegangenen Angebote oder Teilnahmeanträge: 0
6.1 Ergebnis, Los-– Kennung: LOT-0022
Es wurde mindestens ein Gewinner ermittelt.
6.1.4 Statistische Informationen
Eingegangene Angebote oder Teilnahmeanträge:
Art der eingegangenen Einreichungen: Angebote auf elektronischem Wege eingereicht
Anzahl der eingegangenen Angebote oder Teilnahmeanträge: 1
6.1 Ergebnis, Los-– Kennung: LOT-0023
Es wurde kein Wettbewerbsgewinner ermittelt, und der Wettbewerb ist abgeschlossen.
Grund, warum kein Gewinner ausgewählt wurde: Es sind keine Angebote, Teilnahmeanträge oder Projekte eingegangen
6.1.4 Statistische Informationen
Eingegangene Angebote oder Teilnahmeanträge:
Art der eingegangenen Einreichungen: Angebote auf elektronischem Wege eingereicht
Anzahl der eingegangenen Angebote oder Teilnahmeanträge: 0
6.1 Ergebnis, Los-– Kennung: LOT-0024
Es wurde mindestens ein Gewinner ermittelt.
6.1.4 Statistische Informationen
Eingegangene Angebote oder Teilnahmeanträge:
Art der eingegangenen Einreichungen: Angebote auf elektronischem Wege eingereicht
Anzahl der eingegangenen Angebote oder Teilnahmeanträge: 2
6.1 Ergebnis, Los-– Kennung: LOT-0025
Es wurde mindestens ein Gewinner ermittelt.
6.1.4 Statistische Informationen
Eingegangene Angebote oder Teilnahmeanträge:
Art der eingegangenen Einreichungen: Angebote auf elektronischem Wege eingereicht
Anzahl der eingegangenen Angebote oder Teilnahmeanträge: 4
6.1 Ergebnis, Los-– Kennung: LOT-0026
Es wurde mindestens ein Gewinner ermittelt.
6.1.4 Statistische Informationen
Eingegangene Angebote oder Teilnahmeanträge:
Art der eingegangenen Einreichungen: Angebote auf elektronischem Wege eingereicht
Anzahl der eingegangenen Angebote oder Teilnahmeanträge: 4
6.1 Ergebnis, Los-– Kennung: LOT-0027
Es wurde mindestens ein Gewinner ermittelt.
6.1.4 Statistische Informationen
Eingegangene Angebote oder Teilnahmeanträge:
Art der eingegangenen Einreichungen: Angebote auf elektronischem Wege eingereicht
Anzahl der eingegangenen Angebote oder Teilnahmeanträge: 4
8. Organisationen
8.1 ORG-0003
Offizielle Bezeichnung: Beschaffungsamt des BMI
Registrierungsnummer: 994-DOEVD-83
Stadt: Bonn
Postleitzahl: 53119
Land, Gliederung (NUTS): Bonn, Kreisfreie Stadt(DEA22)
Land: Deutschland
Telefon: +49228996100
Rollen dieser Organisation:
TED eSender
8.1 ORG-0001
Offizielle Bezeichnung: Freistaat Thüringen, vertreten durch das Thüringer Ministerium für Infrastruktur und Landwirtschaft (TMIL)
Registrierungsnummer: nicht bekannt
Stadt: Erfurt
Postleitzahl: 99096
Land, Gliederung (NUTS): Erfurt, Kreisfreie Stadt(DEG01)
Land: Deutschland
Kontaktperson: Thüringer Landesverwaltungsamt - Abteilungsgruppe 4
Telefon: 000
Rollen dieser Organisation:
Beschaffer
Organisation, die zusätzliche Informationen über das Vergabeverfahren bereitstellt
8.1 ORG-0002
Offizielle Bezeichnung: Thüringer Landesverwaltungsamt Weimar, Referat 250: Vergabekammer, Vergabeangelegenheiten
Registrierungsnummer: 16900334-0001-29
Postanschrift: Jorge-Semprún-Platz 4
Stadt: Weimar
Postleitzahl: 99423
Land, Gliederung (NUTS): Weimar, Kreisfreie Stadt(DEG05)
Land: Deutschland
Telefon: +49 361-573321254
Fax: +49 361-573321059
Rollen dieser Organisation:
Überprüfungsstelle
11. Informationen zur Bekanntmachung
11.1 Informationen zur Bekanntmachung
Kennung/Fassung der Bekanntmachung: 47512461-cfcf-4212-8ec8-24f63d7ce5f1- 01
Formulartyp: Ergebnis
Art der Bekanntmachung: Bekanntmachung vergebener Aufträge oder Zuschlagsbekanntmachung – Standardregelung
Datum der Übermittlung der Bekanntmachung: 2024-01-11+01:0011:20:54+01:00
Sprachen, in denen diese Bekanntmachung offiziell verfügbar ist: Deutsch
11.2 Informationen zur Veröffentlichung
Veröffentlichungsnummer der Bekanntmachung: 00025945-2024
ABl. S – Nummer der Ausgabe: 10/2024
Datum der Veröffentlichung: 2024-01-15Z

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