Beschreibung: Die Zuschlagskriterien und deren Gewichtung ergeben sich aus den Vergabeunterlagen
(Anlage I - Beschreibung der Angebotswertung; Anlage II - Bewertungsmatrix; Anlage
III - Ermittlung Preispunkte; Anlage IV - Ermittlung Gesamtpunktzahl). Aus der Bewertung
der Eignungskriterien (Qualität) können maximal 2.180 Punkte erreicht werden, wobei
eine Mindestpunktzahl von 1.744 Punkten für eine Berücksichtigung innerhalb der Wertung
zwingend erforderlich ist, Angebote die mit weniger als 1.744 Leistungspunkten benotet
werden, werden zwingend von der weiteren Wertung ausgeschlossen. Die genaue Aufschlüsselung
der Eignungskriterien ist in der ebenfalls abrufbaren Bewertungsmatrix (Anlage) dargestellt.
Zur Ermittlung des wirtschaftlichsten Angebotes werden folgende Kriterien zugrunde
gelegt: Der Preis (Honorar) wird mit 30% und die Leistung (Eignung) mit 70% gewichtet.
Die Ermittlung der Leistungspunkte erfolgt gemäß Anlage II (Bewertungsmatrix), die
Berechnung der Gesamtpunktzahl erfolgt gemäß Anlage IV (Ermittlung Gesamtpunktzahl).
Den Zuschlag erhält das Angebot mit der größten Gesamtpunktzahl. Bei Punktgleichstand
erhält das Angebot mit dem niedrigeren Preis (Honorar) den Zuschlag. Führt dies nicht
zu einem eindeutigen Zuschlagsergebnis, entscheidet das Los. Folgende Bewertungskriterien
werden für die Leistungspunkte angesetzt: Bewertungskriterien für die technische und
berufliche Leistungsfähigkeit: - durchschnittliche Anzahl Fachpersonal - Architekten/
Ingenieure (2021-2023), max. erreichbare Punkte 20, Gewicht 7 - von in den letzten
10 Jahren vorwiegend im Bereich der Bauleitung (Lph. 8) Tätige, max. erreichbare Punkte
20, Gewicht 4 Bewertungskriterien für die eingereichten Pflichtreferenzen: - Gebäude
ist mindestens in Gebäudeklasse 3 gemäß § 2, (3) SächsBO einzustufen, max. erreichbare
Punkte 10, Gewicht 6 - Referenz ist ein Sonderbau gemäß § 2, (4) SächsBO, max. erreichbare
Punkte 30, Gewicht 7 - Referenz ist ein Baudenkmal, max. erreichbare Punkte 10 Gewicht
8 - Bestandsgebäude wurde mit einem neuen Anbau/ Erweiterungsbau versehen, max. erreichbare
Punkte 30, Gewicht 9 - erbrachte Leistungsphasen analog § 34 HOAI 2021, max. erreichbare
Punkte 30, Gewicht 7 - Bauwerkskosten (KG 300 + 400), netto, max. erreichbare Punkte
20, Gewicht 6 - Referenz beinhaltete auch die Ausstattungsplanung?, max. erreichbare
Punkte 30, Gewicht 5 Zusatzpunkte für die eingereichten Pflichtreferenzen (Gewichtung
jeweils 1): - Wurden die Referenzen aus öffentlichen Fördermitteln finanziert?, max.
erreichbare Punkte 20 - Aus wie vielen öffentlichen Förderprogrammen setzte sich die
Finanzierung einer Referenz zusammen?, max. erreichbare Punkte 20 - Waren EU-Mittel
in einer Finanzierung inbegriffen?, max. erreichbare Punkte 20