Außenwerbung Gera Referenznummer der Bekanntmachung: 23 VgV 008

Zuschlagsbekanntmachung – Konzession

Ergebnisse des Vergabeverfahrens

Dienstleistungen

Rechtsgrundlage:
Richtlinie 2014/23/EU

Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber/Auftraggeber

I.1)Name und Adressen
Offizielle Bezeichnung: Stadt Gera
Postanschrift: Kornmarkt 12
Ort: Gera
NUTS-Code: DEG02 Gera, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 07545
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n): Stadt Gera, Zentrale Vergabe- und Submissionsstelle
E-Mail:
Telefon: +49 3658381120
Fax: +49 3658381125
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: www.gera.de
Adresse des Beschafferprofils: www.vergabe.rib.de
I.4)Art des öffentlichen Auftraggebers
Regional- oder Kommunalbehörde
I.5)Haupttätigkeit(en)
Allgemeine öffentliche Verwaltung

Abschnitt II: Gegenstand

II.1)Umfang der Beschaffung
II.1.1)Bezeichnung des Auftrags:

Außenwerbung Gera

Referenznummer der Bekanntmachung: 23 VgV 008
II.1.2)CPV-Code Hauptteil
79340000 Werbe- und Marketingdienstleistungen
II.1.3)Art des Auftrags
Dienstleistungen
II.1.4)Kurze Beschreibung:

Neuvergabe der Dienstleistungskonzession für ein exklusives Werberecht auf öffentlichen Straßen und teilweise anderen öffentlichen (gewidmeten) Flächen der Stadt Gera (nachfolgend „Stadt“) inklusive Fahrgastunterständen (nachfolgend "FGU").

Weitere Einzelheiten werden den Bietern im späteren Verhandlungsverfahren mitgeteilt (vgl. dazu Ziff. VI.3 Nr. 7).

II.1.5)Geschätzter Gesamtwert
II.1.6)Angaben zu den Losen
Diese Konzession ist in Lose aufgeteilt: nein
II.2)Beschreibung
II.2.2)Weitere(r) CPV-Code(s)
79340000 Werbe- und Marketingdienstleistungen
II.2.3)Erfüllungsort
NUTS-Code: DEG02 Gera, Kreisfreie Stadt
Hauptort der Ausführung:

Stadt Gera

II.2.4)Beschreibung der Beschaffung:

Dem Außenwerber ist es im Rahmen des rechtlich Zulässigen gestattet, die nachfolgend prognostisch aufgeführten Zahlen und Formate an Werbeträgern vorbehaltlich der Erteilung der im Einzelfall erforderlichen Genehmigungen zu errichten, unterhalten/betreiben und an in der zweiten Verfahrensstufe (vgl. dazu Ziff. VI.3 Nr. 7) näher definierten Standorten auf öffentlichen Flächen der Stadt zu nutzen:

- bis zu 13 Digitale Groß-Screens, neun (9) m², quer, auf Monofuß (jeweils gegen Reduzierung eines City-Light-Boards/Mega-Lights im Verhältnis 1:1)

- bis zu 158 Digitale Klein-Screens, 70'' bis 84'', hochkant, davon bis zu 43 freistehend (jeweils gegen Reduzierung einer City-Light-Poster-Vitrine (freistehend) im Verhältnis 1:1) und bis zu 100 in FGU (jeweils gegen Reduzierung einer City-Light-Poster-Vitrine (im FGU oder ausgelagert) im Verhältnis 1:1) und bis zu 15 ausgelagert.

- bis zu 3 Digitale Groß-Säulen, bis zu 8/1 (jeweils gegen Reduzierung einer City-Light-Säule im Verhältnis 1:1)

- bis zu 3 City-Light-Säule, 8/1, auch drehend (jeweils gegen Reduzierung einer digitalen Groß-Säule im Verhältnis 1:1)

- bis zu 13 City-Light-Board/Mega-Light (18/1, quer) (jeweils gegen Reduzierung eines digitalen Groß-Screens im Verhältnis 1:1)

- bis zu 158 City-Light-Poster-Vitrinen, 4/1, hochkant, davon bis zu 43 freistehend (jeweils gegen Reduzierung eines digitalen Klein-Screens (freistehend) im Verhältnis 1:1), zwingend davon 5 als Stadtinformationsanlage (eine Seite für die Stadt) und bis zu 100 in FGU (jeweils gegen Reduzierung eines digitalen Klein-Screens (im FGU) im Verhältnis 1:1), von den City-Light-Poster-Vitrinen in FGU wiederum bis zu 15 ausgelagert, von den City-Light-Poster-Vitrinen in FGU wiederum zwingend 25 als Stadtinformationsanlage (eine Seite für die Stadt).

Der Zusatz Zwingend bedeutet, dass die Werbeträger/Flächen zwingend vorzuhalten sind. Hinzu tritt die Pflicht des Konzessionärs, 121 FGU zu sanieren und 161 FGU instand zu halten, zu betreiben und die Verkehrssicherungspflicht zu tragen.

Über die genauen Zahlen werden alle Bieter rechtzeitig in der Phase der zweiten Verfahrensstufe informiert (vgl. Ziff. VI.3 Nr. 7). Die letztendlich realisierte Maximalanzahl je Werbeträgerart und deren Ausstattungsmerkmale sind abhängig vom Bieterkonzept des Bieters/Neu-Konzessionärs. Die in Ziffer II.2.4) aufgeführte Art der Werbeträger und/oder die technischen Vorgaben können sich dessen unbeschadet auch von Seiten der Stadt im Verfahren noch ändern. Auch die Anzahl sowie die Vertragslaufzeit kann im weiteren Verfahren durch die Stadt noch geändert werden.

II.2.5)Zuschlagskriterien
Die Konzession wird vergeben auf der Grundlage der nachstehenden Kriterien:
  • Kriterium: Umsatzbeteiligung
  • Kriterium: Akzeptanz des vorgegebenen Vertragswerkes
II.2.7)Laufzeit der Konzession
Beginn: 01/04/2024
Ende: 31/12/2038
II.2.13)Angaben zu Mitteln der Europäischen Union
Der Auftrag steht in Verbindung mit einem Vorhaben und/oder Programm, das aus Mitteln der EU finanziert wird: nein
II.2.14)Zusätzliche Angaben

1. Nebenangebote u. Optionen sind Gegenstand des weiteren Verfahrens. Der Ausschluss bleibt vorbehalten.

2. Bewerbergemeinschaften haben mit ihrem Teilnahmeantrag eine von allen Mitgliedern unterschriebene rechtsverbindliche Erklärung abzugeben, die im Bewerbungsbogen enthalten ist. Die Änderung der Zusammensetzung von Bietergemeinschaften ist möglich (siehe auch Bewerbungsbogen).

Abschnitt IV: Verfahren

IV.1)Beschreibung
IV.1.1)Verfahrensart
Vergabeverfahren mit vorheriger Veröffentlichung einer Konzessionsbekanntmachung
IV.1.11)Hauptmerkmale des Vergabeverfahrens:
IV.2)Verwaltungsangaben
IV.2.1)Frühere Bekanntmachung zu diesem Verfahren
Bekanntmachungsnummer im ABl.: 2023/S 149-475559

Abschnitt V: Vergabe einer Konzession

Bezeichnung des Auftrags:

Außenwerbung Gera

Eine Konzession/Ein Los wurde vergeben: nein
V.1)Information über die Nichtvergabe
Die Konzession/Das Los wird nicht vergeben
Es sind keine Angebote oder Teilnahmeanträge eingegangen oder es wurden alle abgelehnt

Abschnitt VI: Weitere Angaben

VI.3)Zusätzliche Angaben:
VI.4)Rechtsbehelfsverfahren/Nachprüfungsverfahren
VI.4.1)Zuständige Stelle für Rechtsbehelfs-/Nachprüfungsverfahren
Offizielle Bezeichnung: Thüringer Landesverwaltungsamt - Vergabekammer -
Postanschrift: Jorge-Semprún-Platz 4
Ort: Weimar
Postleitzahl: 99423
Land: Deutschland
E-Mail:
Telefon: +49 36137737254
Fax: +49 36137739354
VI.4.3)Einlegung von Rechtsbehelfen
Genaue Angaben zu den Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen:

Ein Nachprüfungsantrag ist gemäß § 160 Abs. 3 GWB unzulässig, soweit

1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt,

2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,

3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,

4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.

Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2. § 134 Absatz 1 Satz 2 bleibt unberührt.

VI.4.4)Stelle, die Auskünfte über die Einlegung von Rechtsbehelfen erteilt
Offizielle Bezeichnung: Stadt Gera - ZVS -
Postanschrift: Kornmarkt 12
Ort: Gera
Postleitzahl: 07545
Land: Deutschland
E-Mail:
Telefon: +49 3658381120
Fax: +49 3658381125
Internet-Adresse: www.gera.de
VI.5)Tag der Absendung dieser Bekanntmachung:
08/01/2024

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