Pacht und Betrieb einer noch zu errichtenden passiven Breitbandinfrastruktur in den unterversorgten Gewerbe- und Industriegebieten der Stadt Eisenach
Zuschlagsbekanntmachung – Konzession
Ergebnisse des Vergabeverfahrens
Dienstleistungen
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber/Auftraggeber
Postanschrift: An der Feuerwache 4
Ort: Eisenach
NUTS-Code: DEG0N Eisenach, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 99817
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n): Herr Jens Hartlep
E-Mail:
Telefon: +49 3691682300
Fax: +49 369177332
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: https://www.sportbad-eisenach.de/
Abschnitt II: Gegenstand
Pacht und Betrieb einer noch zu errichtenden passiven Breitbandinfrastruktur in den unterversorgten Gewerbe- und Industriegebieten der Stadt Eisenach
Die Sportbad Eisenach GmbH (SEG, im Folgenden Auftraggeber genannt), ein 100 prozentiges Tochterunternehmen der Stadt Eisenach, beabsichtigt in den unterversorgten Gewerbe- und Industriegebieten eine passive Breitbandinfrastruktur zu errichten, die für den Betrieb eines hochleistungsfähigen Glasfasernetzes geeignet ist. Diese Infrastruktur soll dem im Rahmen dieses Verfahrens gesuchten Betreiber in Form eines Betreibermodells verpachtet werden (Betreibermodell nach Ziffer III.2 der Richtlinie „Förderung zur Unterstützung des Breitbandausbaus in der Bundesrepublik Deutschland“). Die SEG fungiert somit als eigentumsführende Organisationseinheit und Verpächter der passiven Netzinfrastruktur.Die Ausschreibung erstreckt sich auf die planungsrechtlich ausgewiesenen Gewerbe-, und Industriegebiete innerhalb der Stadt Eisenach, die als weißer NGA-Fleck eingestuft werden.Für alle Teilnehmer im Projektgebiet sind zuverlässig symmetrische Bandbreiten von mindestens einem Gigabit/s zu gewährleisten
Stadt Eisench
Der Auftraggeber plant die Errichtung einer FTTB-fähigen Leerrohr- und Glasfaserinfrastruktur, die in dessen Eigentum verbleibt. Der Betreiber berät den Auftraggeber bei technischen und netztopologischen Fragestellungen und bringt sofern vorhanden eigene Infrastrukturen in das Gesamtnetz ein. Es sind jedoch keine entgeltlichen Planungs- und Bauleistungen Gegenstand dieses Verfahrens.
Der Betreiber hat die passive Breitbandinfrastruktur mit aktiven Komponenten zu versehen und betreibt das NGA-Netz zuverlässig, auf eigenes Risiko. Der Betreiber gewährleistet einen offenen und diskriminierungsfreien Zugang zu den errichteten Infrastrukturen auf Vorleistungsebene.Die Anforderungen in technischer, organisatorischer Hinsicht sind dem Begleitdokukment zu dieser Ausschreibungzu entnehmen.
- Kriterium: Höhe der angebotenen Pacht: 50 %
- Kriterium: Frühester Zeitpunkt der Inbetriebnahme nach Breitstellung der passiven Infrastruktur: 15 %
- Kriterium: Höhe der Endkundenpreise: 15 %
- Kriterium: Service-Konzept und Entstörungszeiten: 15 %
- Kriterium: Zeitliche Verfügbarkeit der geforderten Mindestübertragungsrate bei den genannten Anschlüssen: 5 %
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt V: Vergabe einer Konzession
Pacht und Betrieb einer noch zu errichtenden passiven Breitbandinfrastruktur in den unterversorgten Gewerbe- und Industriegebieten der Stadt Eisenach
Postanschrift: Schwerborner Straße 30
Ort: Erfurt
NUTS-Code: DEG01 Erfurt, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 99087
Land: Deutschland
E-Mail:
Internet-Adresse: www.netkom.de
Die Angaben zum Wert der Konzession beziehen sich auf die Pachteinnahmen über eine Mindestlaufzeit von 7 Jahren.
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Das Verfahren wird im Wege eines Verhandlungsverfahrens mit vorgeschaltetem öffentlichen
Teilnahmewettbewerb durchgeführt. Das Verfahren besteht aus zwei Stufen. Im Teilnahmewettbewerb wird auf einer ersten Stufe die Eignung (Fachkunde, Leistungsfähigkeit und Zuverlässigkeit) der Bewerber geprüft.
Innerhalb der unter Abschnitt IV.2.2 genannten Frist, müssen die Bewerber einen Teilnahmeantrag einreichen.
Nach Abschluss der Eignungsprüfung der Teilnahmeanträge auf die formale Richtigkeit und Vollständigkeit werden dann die geeigneten Bewerber zur Abgabe eines Angebotes aufgefordert. Auf der Basis dieser Angebote hat der Auftraggeber die Möglichkeit Verhandlungen mit den Bietern durchzuführen.
Postanschrift: Jorge-Semprún-Platz 4
Ort: Weimar
Postleitzahl: 99423
Land: Deutschland
Ob sich die Vergabekammer aufgrund der Besonderheiten dieses Verfahrens (Vergabe einer Förderung und kein typischer Beschaffungsvorgang der öffentlichen Hand) für zuständig erklären wird, kann der Auftraggeber nicht für die Vergabekammer entscheiden. Die Entscheidung obliegt ausschließlich der Vergabekammer.
Wir weisen gleichwohl darauf hin, dass ein Antrag auf Einleitung eines Nachprüfungsverfahrens unzulässig ist, sofern ein Verstoß nicht fristgerecht beim Auftraggeber gerügt wird.
Genaue Angaben zu den Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen:
Etwaige Verfahrensrügen sind eindeutig als solche zu kennzeichnen. Auf die Rügepflichten des Interessenten/
Bewerbers/Bieters nach § 160 Abs. 3 GWB wird ausdrücklich hingewiesen. Außerdem weist die Vergabestelle
ausdrücklich auf die Rechtsbehelfsfrist des § 160 Abs. 3 Satz 1 Nr. 4 GWB hin. Danach ist ein Antrag auf
Nachprüfung unzulässig, soweit nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu
wollen, mehr als 15 Kalendertage vergangen sind.
§ 160 GWB lautet:
„(1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein.
(2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder der Konzession
hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Absatz 6 durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften
geltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der
Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht.
(3) Der Antrag ist unzulässig, soweit
1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des
Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn
Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt,
2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis
zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber
dem Auftraggeber gerügt werden,
3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis
zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu
wollen, vergangen sind.
Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1Nummer
2. § 134 Absatz 1 Satz 2 bleibt unberührt.“
Postanschrift: Jorge-Semprún-Platz 4
Ort: Weimar
Postleitzahl: 99423
Land: Deutschland