Pacht und Betrieb einer noch zu errichtenden passiven Breitbandinfrastruktur in den unterversorgten Gewerbe- und Industriegebieten der Stadt Eisenach

Zuschlagsbekanntmachung – Konzession

Ergebnisse des Vergabeverfahrens

Dienstleistungen

Rechtsgrundlage:
Richtlinie 2014/23/EU

Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber/Auftraggeber

I.1)Name und Adressen
Offizielle Bezeichnung: Sportbad Eisenach GmbH
Postanschrift: An der Feuerwache 4
Ort: Eisenach
NUTS-Code: DEG0N Eisenach, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 99817
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n): Herr Jens Hartlep
E-Mail:
Telefon: +49 3691682300
Fax: +49 369177332
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: https://www.sportbad-eisenach.de/
I.4)Art des öffentlichen Auftraggebers
Andere: kommunales Tochterunternehmen
I.5)Haupttätigkeit(en)
Andere Tätigkeit: Bäderbetrieb, Energieversorgung, Breitband

Abschnitt II: Gegenstand

II.1)Umfang der Beschaffung
II.1.1)Bezeichnung des Auftrags:

Pacht und Betrieb einer noch zu errichtenden passiven Breitbandinfrastruktur in den unterversorgten Gewerbe- und Industriegebieten der Stadt Eisenach

II.1.2)CPV-Code Hauptteil
64210000 Fernsprech- und Datenübertragungsdienste
II.1.3)Art des Auftrags
Dienstleistungen
II.1.4)Kurze Beschreibung:

Die Sportbad Eisenach GmbH (SEG, im Folgenden Auftraggeber genannt), ein 100 prozentiges Tochterunternehmen der Stadt Eisenach, beabsichtigt in den unterversorgten Gewerbe- und Industriegebieten eine passive Breitbandinfrastruktur zu errichten, die für den Betrieb eines hochleistungsfähigen Glasfasernetzes geeignet ist. Diese Infrastruktur soll dem im Rahmen dieses Verfahrens gesuchten Betreiber in Form eines Betreibermodells verpachtet werden (Betreibermodell nach Ziffer III.2 der Richtlinie „Förderung zur Unterstützung des Breitbandausbaus in der Bundesrepublik Deutschland“). Die SEG fungiert somit als eigentumsführende Organisationseinheit und Verpächter der passiven Netzinfrastruktur.Die Ausschreibung erstreckt sich auf die planungsrechtlich ausgewiesenen Gewerbe-, und Industriegebiete innerhalb der Stadt Eisenach, die als weißer NGA-Fleck eingestuft werden.Für alle Teilnehmer im Projektgebiet sind zuverlässig symmetrische Bandbreiten von mindestens einem Gigabit/s zu gewährleisten

II.1.5)Geschätzter Gesamtwert
II.1.6)Angaben zu den Losen
Diese Konzession ist in Lose aufgeteilt: nein
II.1.7)Gesamtwert der Beschaffung (ohne MwSt.)
Wert ohne MwSt.: 155 232.00 EUR
II.2)Beschreibung
II.2.2)Weitere(r) CPV-Code(s)
32412000 Kommunikationsnetz
II.2.3)Erfüllungsort
NUTS-Code: DEG0N Eisenach, Kreisfreie Stadt
Hauptort der Ausführung:

Stadt Eisench

II.2.4)Beschreibung der Beschaffung:

Der Auftraggeber plant die Errichtung einer FTTB-fähigen Leerrohr- und Glasfaserinfrastruktur, die in dessen Eigentum verbleibt. Der Betreiber berät den Auftraggeber bei technischen und netztopologischen Fragestellungen und bringt sofern vorhanden eigene Infrastrukturen in das Gesamtnetz ein. Es sind jedoch keine entgeltlichen Planungs- und Bauleistungen Gegenstand dieses Verfahrens.

Der Betreiber hat die passive Breitbandinfrastruktur mit aktiven Komponenten zu versehen und betreibt das NGA-Netz zuverlässig, auf eigenes Risiko. Der Betreiber gewährleistet einen offenen und diskriminierungsfreien Zugang zu den errichteten Infrastrukturen auf Vorleistungsebene.Die Anforderungen in technischer, organisatorischer Hinsicht sind dem Begleitdokukment zu dieser Ausschreibungzu entnehmen.

II.2.5)Zuschlagskriterien
Die Konzession wird vergeben auf der Grundlage der nachstehenden Kriterien:
  • Kriterium: Höhe der angebotenen Pacht: 50 %
  • Kriterium: Frühester Zeitpunkt der Inbetriebnahme nach Breitstellung der passiven Infrastruktur: 15 %
  • Kriterium: Höhe der Endkundenpreise: 15 %
  • Kriterium: Service-Konzept und Entstörungszeiten: 15 %
  • Kriterium: Zeitliche Verfügbarkeit der geforderten Mindestübertragungsrate bei den genannten Anschlüssen: 5 %
II.2.7)Laufzeit der Konzession
Laufzeit in Monaten: 84
II.2.13)Angaben zu Mitteln der Europäischen Union
Der Auftrag steht in Verbindung mit einem Vorhaben und/oder Programm, das aus Mitteln der EU finanziert wird: nein
II.2.14)Zusätzliche Angaben

Abschnitt IV: Verfahren

IV.1)Beschreibung
IV.1.1)Verfahrensart
Vergabeverfahren mit vorheriger Veröffentlichung einer Konzessionsbekanntmachung
IV.1.11)Hauptmerkmale des Vergabeverfahrens:
IV.2)Verwaltungsangaben
IV.2.1)Frühere Bekanntmachung zu diesem Verfahren
Bekanntmachungsnummer im ABl.: 2020/S 114-277758

Abschnitt V: Vergabe einer Konzession

Bezeichnung des Auftrags:

Pacht und Betrieb einer noch zu errichtenden passiven Breitbandinfrastruktur in den unterversorgten Gewerbe- und Industriegebieten der Stadt Eisenach

Eine Konzession/Ein Los wurde vergeben: ja
V.2)Vergabe einer Konzession
V.2.1)Tag der Entscheidung über die Konzessionsvergabe:
21/12/2023
V.2.2)Angaben zu den Angeboten
Anzahl der eingegangenen Angebote: 1
Die Konzession wurde an einen Zusammenschluss aus Wirtschaftsteilnehmern vergeben: nein
V.2.3)Name und Anschrift des Konzessionärs
Offizielle Bezeichnung: Thüringer Netkom GmbH
Postanschrift: Schwerborner Straße 30
Ort: Erfurt
NUTS-Code: DEG01 Erfurt, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 99087
Land: Deutschland
E-Mail:
Internet-Adresse: www.netkom.de
Der Konzessionär ist ein KMU: nein
V.2.4)Angaben zum Wert der Konzession und zu den wesentlichen Finanzierungsbedingungen (ohne MwSt.)
Gesamtwert der Konzession/des Loses: 155 232.00 EUR
Weitere für den Wert der Konzession relevante Einzelheiten gemäß Artikel 8 Absatz 3 der Richtlinie:

Die Angaben zum Wert der Konzession beziehen sich auf die Pachteinnahmen über eine Mindestlaufzeit von 7 Jahren.

Abschnitt VI: Weitere Angaben

VI.3)Zusätzliche Angaben:

Das Verfahren wird im Wege eines Verhandlungsverfahrens mit vorgeschaltetem öffentlichen

Teilnahmewettbewerb durchgeführt. Das Verfahren besteht aus zwei Stufen. Im Teilnahmewettbewerb wird auf einer ersten Stufe die Eignung (Fachkunde, Leistungsfähigkeit und Zuverlässigkeit) der Bewerber geprüft.

Innerhalb der unter Abschnitt IV.2.2 genannten Frist, müssen die Bewerber einen Teilnahmeantrag einreichen.

Nach Abschluss der Eignungsprüfung der Teilnahmeanträge auf die formale Richtigkeit und Vollständigkeit werden dann die geeigneten Bewerber zur Abgabe eines Angebotes aufgefordert. Auf der Basis dieser Angebote hat der Auftraggeber die Möglichkeit Verhandlungen mit den Bietern durchzuführen.

VI.4)Rechtsbehelfsverfahren/Nachprüfungsverfahren
VI.4.1)Zuständige Stelle für Rechtsbehelfs-/Nachprüfungsverfahren
Offizielle Bezeichnung: Thüringer Landesverwaltungsamt, Vergabekammer
Postanschrift: Jorge-Semprún-Platz 4
Ort: Weimar
Postleitzahl: 99423
Land: Deutschland
VI.4.3)Einlegung von Rechtsbehelfen
Genaue Angaben zu den Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen:

Ob sich die Vergabekammer aufgrund der Besonderheiten dieses Verfahrens (Vergabe einer Förderung und kein typischer Beschaffungsvorgang der öffentlichen Hand) für zuständig erklären wird, kann der Auftraggeber nicht für die Vergabekammer entscheiden. Die Entscheidung obliegt ausschließlich der Vergabekammer.

Wir weisen gleichwohl darauf hin, dass ein Antrag auf Einleitung eines Nachprüfungsverfahrens unzulässig ist, sofern ein Verstoß nicht fristgerecht beim Auftraggeber gerügt wird.

Genaue Angaben zu den Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen:

Etwaige Verfahrensrügen sind eindeutig als solche zu kennzeichnen. Auf die Rügepflichten des Interessenten/

Bewerbers/Bieters nach § 160 Abs. 3 GWB wird ausdrücklich hingewiesen. Außerdem weist die Vergabestelle

ausdrücklich auf die Rechtsbehelfsfrist des § 160 Abs. 3 Satz 1 Nr. 4 GWB hin. Danach ist ein Antrag auf

Nachprüfung unzulässig, soweit nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu

wollen, mehr als 15 Kalendertage vergangen sind.

§ 160 GWB lautet:

„(1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein.

(2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder der Konzession

hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Absatz 6 durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften

geltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der

Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht.

(3) Der Antrag ist unzulässig, soweit

1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des

Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn

Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt,

2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis

zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber

dem Auftraggeber gerügt werden,

3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis

zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,

4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu

wollen, vergangen sind.

Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1Nummer

2. § 134 Absatz 1 Satz 2 bleibt unberührt.“

VI.4.4)Stelle, die Auskünfte über die Einlegung von Rechtsbehelfen erteilt
Offizielle Bezeichnung: Thüringer Landesverwaltungsamt, Vergabekammer
Postanschrift: Jorge-Semprún-Platz 4
Ort: Weimar
Postleitzahl: 99423
Land: Deutschland
VI.5)Tag der Absendung dieser Bekanntmachung:
02/01/2024

Wähle einen Ort aus Thueringen