Zusätzliche Informationen: Formale und zwingende Ausschlusskriterien (wenn nicht in anderen Punkten bereits genannt):
- Fristgerechter Eingang des Teilnahmeantrags, - Vollständigkeit des Teilnahmeantrags,
- Verwendung des Bewerbungsformulars; - Eigenerklärung, dass keine Ausschlussgründe
nach §§ 123 Abs. 1, 2, 3 GWB vorliegen bzw. Nachweis der erfolgreichen Selbstreinigung
nach § 125 GWB (strafrechtliche Verurteilung), - Eigenerklärung, dass keine Ausschlussgründe
nach § 123 Abs. 4 GWB vorliegen, bzw. Nachweis nach § 123 Abs. 4 S. 2 GWB (Steuern
& Abgaben), - Eigenerklärung, dass keine Ausschlussgründe nach § 124 GWB vorliegen,
bzw. Nachweis der erfolgreichen Selbstreinigung nach § 125 GWB (Insolvenz), - Eigenerklärung,
dass keine für den Auftrag relevante Abhängigkeit von Ausführungsund Lieferinteressen
vorliegt, § 73 Abs. 3 VgV, - Eigenerklärung zu Artikel 5k der Verordnung (EU) Nr.
833/2014 in der Fassung des Art. 1 Ziff. 23 der Verordnung (EU) 2022/576 des Rates
vom 8. April 2022. Informationen zum Verfahrensablauf: Aus der Stufe 1 (Eignungsprüfung)
qualifizieren sich die erstplatzierten Bewerber für die Stufe 2 (Bieterpräsentation/
Verhandlung). Übersteigt die Anzahl vergleichbar geeigneter Bewerber die zu vergebenden
Plätze, wird ein anonymes Losverfahren durchgeführt. Zur Angabe der notwendigen Nachweise
ist zwingend (Ausschlusskriterium) ein Bewerbungsformular zu verwenden. Die Teilnahmeanträge
sind fristgemäß ausschließlich elektronisch bei der im Punkt I.3) genannten Stelle
einzureichen (in Textform über das AI Bietercockpit) ausschließlich im hierfür vorgesehenen
Bereich. Weitere Infos zum Verfahren, z. B. Rückfragenkataloge können unter dem Link
gem. Pkt. I.3) abgerufen werden. Erfolgt keine freiwillige Registrierung, werden Interessierte
nicht automatisch über Infos (bspw. Rückfragen) im Verfahren in Kenntnis gesetzt.
Daher ist zu beachten, dass diese sich regelmäßig über den benannten Link eigenständig
informieren. Eine freiwillige Registrierung ist möglich und wird dringend empfohlen.
Rückfragen sind ausschließlich über den Kommunikationsbereich der Bietersoftware -
AI-Bietercockpit (gem. Pkt. I.3) zu stellen, werden von der Vergabestelle beantwortet,
anonymisiert und allen Interessierten per Rückfragen- katalog auf dem benannten Link
bzw. bei Registrierung per E-Mail zur Verfügung gestellt; Es wird vorsorglich darauf
hingewiesen, dass Fragen zum Vergabeverfahren durch Bewerber/ Bieter bis spätestens
7 Kalendertage vor Einreichungs-/ Eröffnungstermin einzureichen sind. Rechtzeitig
gestellte Anfragen werden i. d. R. bis spätesten 4 Kalendertage vor Ende der Einreichungsfrist
der Teilnahmeanträge/Angebote beantwortet. Die Frist für den Eingang von Bewerberfragen
endet am 27.07.2023, 12:00 Uhr. Diese Infos und deren Anlagen werden Bestandteil der
Ausschreibungsunterlagen. Die Bewerber-/ Bieterinfos und deren Anlagen sind bei der
Ausarbeitung des Teilnahmeantrages/ Angebots in gleicher Weise wie die Ausschreibungsunterlagen
zu berücksichtigen. Bei Abweichung zwischen den ursprünglichen Ausschreibungs- unterlagen
und den Antworten aus den Bewerber-/Bieterinfos gelten die Antworten der Bewerber-/Bieterinfos.
Die Bewerber/Bieter sind verpflichtet, den Link gem. Pkt. I.3) regelmäßig, jedenfalls
aber letztmalig nicht früher als 4 Tage vor Ablauf der Einreichungsfrist hinsichtlich
Bewerber-/Bieterinformationen einzusehen (Holpflicht). Die Vergabestelle behält sich
gem. § 56 Abs. 2 VgV die Nachforderung von Unterlagen vor.