Beschreibung: >> Dem Angebot ist eine Eigenerklärung über bereits erbrachte, mit der hier ausgeschriebenen
Leistung vergleichbare Aufträge (Referenzen) des Bieter aus den letzten fünf abgeschlossenen
Geschäftsjahre (2019, 2020, 2021, 2022, 2023) beizufügen, in welcher der Auftraggeber
(Name und Anschrift, Kontaktdaten des Ansprechpartners), der Ort der Leistungserbringung,
der Leistungszeitraum und der Nettoauftragswert anzugeben ist. Weiter ist dabei jeweils
anzugeben, ob der Bieter die Leistung als Haupt- oder Unterauftragnehmer oder als
Mitglied einer Bietergemeinschaft erbracht hat sowie welche besonderen Anforderungen
der jeweilige Auftrag stellte („Eigenerklärung Referenzen“). >> Bietergemeinschaften
haben die vorgenannten Erklärungen/Nachweise dem Angebot für jedes Mitglied der Bietergemeinschaft
gesondert beizufügen. >> Für Unterauftragnehmer sind die vorgenannten Erklärungen/Nachweise
nur dann mit dem Angebot vorzulegen, wenn sich der Bieter gemäß § 47 VgV der technischen
und beruflichen Leistungsfähigkeit des Unterauftragnehmers bedient (Eignungsleihe).
In diesem Fall ist mit dem Angebot eine Verpflichtungserklärung dieses Unterauftragnehmers
darüber abzugeben, dass dieser sich gegenüber der Auftraggeberin verpflichtet, im
Fall der Auftragsvergabe an den Bieter, dem Bieter mit den Fähigkeiten (Mittel/Kapazitäten)
des Unterauftragnehmers zur Verfügung zu stehen ("Verpflichtungserklärung Unter-AN
nach § 47 VgV"). Gleichzeitig ist eine Erklärung dieses Unterauftragnehmers darüber
vorzulegen, dass auf ihn bezogen keine Ausschlussgründe insbesondere nach §§ 123,
124 GWB vorliegen („Eigenerklärung zu Ausschlussgründen Unter-AN“). >> Für andere
Unterauftragnehmer sind die geforderten Erklärungen/ Nachweise nur auf Verlangen der
Auftraggeberin vorzulegen. Auf Verlangen der Auftraggeberin ist eine Verpflichtungserklärung
nach § 36 Absatz 1 VgV vorzulegen, in der sich das andere Unternehmen (Unterauftragnehmer)
verpflichtet, im Fall der Auftragsvergabe an den Bieter, dem Bieter mit seinen Fähigkeiten
tatsächlich zur Verfügung zu stehen („Verpflichtungserklärung Unter-AN nach § 36 VgV“).
Gleichzeitig ist eine Erklärung dieses Unterauftragnehmers darüber vorzulegen, dass
auf ihn bezogen keine Ausschlussgründe insbesondere nach §§ 123, 124 GWB vorliegen
(„Eigenerklärung zu Ausschlussgründen Unter-AN“). Mindestanforderungen an die Referenzen:
Es sind mindestens drei Referenzen anzugeben, die bei zwei unterschiedlichen Kassenarten
der gesetzlichen Krankenversicherungen (GKVen) mit mindestens 500.000 Versicherten
erbracht worden sind, wobei mindestens eine der drei Referenzen für eine bundesweite
GKV erbracht worden sein muss. Die Referenzen sind mit dem ausgeschriebenen Leistungsgegenstand
vergleichbar, wenn die erbrachten Leistungen die folgenden Themenfelder und Anforderungen
abdecken. Alle folgenden Themenfelder müssen in mindestens einer der drei Referenzen
reflektiert sein: Aufbau eines Dashboards zur Visualisierung von zentralen Controlling-Kennzahlen
(IST und Prognose) für die Management-Ebene; Entwicklung eines analytikbasierten,
integrierten GKV-Gesamttreiberbaums zur Abbildung sämtlicher relevanter Ausgaben-
und Einnahmekategorien sowie Aufbau der Detail-Treiberbäume für die einzelnen Kategorien;
Entwicklung KI-basierter Simulationsmodule für zentrale GKV-Kenngrößen zur strategischen
Evaluation möglicher Szenarien und Entwicklung eines Controlling-Kennzahlensystems
zur Übersetzung von Unternehmenszielen in relevante operative Steuerungsgrößen.