Falsche Angaben, verweigerte Informationen, die nicht in der Lage sind, die erforderlichen
Unterlagen vorzulegen, und haben vertrauliche Informationen über dieses Verfahren
erhalten.: § 124 Abs. 1 Nr. 8 GWB wenn, das Unternehmen in Bezug auf Ausschlussgründe oder Eignungskriterien
eine schwerwiegende Täuschung begangen oder Auskünfte zurückgehalten hat oder nicht
in der Lage ist, die erforderlichen Nachweise zu übermitteln. § 124 Abs. 1 Nr. 9 GWB
wenn, das Unternehmen versucht hat, die Entscheidungsfindung des öffentlichen Auftraggebers
in unzulässiger Weise zu beeinflussen. § 124 Abs. 1 Nr. 9 GWB wenn, das Unternehmen
versucht hat, vertrauliche Informationen zu erhalten, durch die es unzulässige Vorteile
beim Vergabeverfahren erlangen könnte. § 124 Abs. 1 Nr. 9 GWB wenn, das Unternehmen
fahrlässig oder vorsätzlich irreführende Informationen übermittelt hat, die die Vergabeentscheidung
des öffentlichen Auftraggebers erheblich beeinflussen könnten, oder versucht hat,
solche Informationen zu übermitteln. --- Eigenerklärung gemäß dem den Vergabeunterlagen
beiliegendes Formblatt 2.1_Bietererklärung Eignung mit Angabe, dass nachweislich keine
schwere Verfehlung begangen wurde, die die Zuverlässigkeit als Bewerber in Frage stellt
Ich/Wir erkläre(n), dass [ ] für mein/unser Unternehmen keine Ausschlussgründe gemäß
§ 123 oder § 124 GWB vorliegen. [ ] ich/wir in den letzten zwei Jahren nicht aufgrund
eines Verstoßes gegen Vorschriften, der zu einem Eintrag im Gewerbezentralregister
geführt hat, mit einer Freiheitsstrafe von mehr als drei Monaten oder einer Geldstrafe
von mehr als 90 Tagessätzen oder einer Geldbuße von mehr als 2.500 Euro belegt worden
bin/sind. [ ] für mein/unser Unternehmen ein Ausschlussgrund gemäß § 124 GWB vorliegt.
[ ] zwar für mein/unser Unternehmen ein Ausschlussgrund gemäß § 123 GWB vorliegt,
ich/wir jedoch für mein/unser Unternehmen Maßnahmen zur Selbstreinigung ergriffen
habe(n), durch die für mein/unser Unternehmen die Zuverlässigkeit wieder hergestellt
wurde. --- Ab einer Auftragssumme von 30.000 Euro wird der Auftraggeber für den Bieter,
auf dessen Angebot der Zuschlag erteilt werden soll, einen Auszug aus dem Gewerbezentralregister
gem. § 150a GewO beim Bundesamt für Justiz bzw. beim Wettbewerbsregister anfordern.