Zusätzliche Informationen: a) Mehrfachbeteiligung einzelner Mitglieder von Bietergemeinschaften an mehreren Bietergemeinschaften
                                                      bzw. Mehrfachbeteiligungen einzelner Planer sind unzulässig und führen zum Ausschluss
                                                      aller betroffenen Bietergemeinschaften bzw. aller betroffenen Bieter. b) Die geforderten
                                                      unternehmensbezogenen Bedingungen und Kriterien gem. III.1.1) bis III.1.3) sind in
                                                      einem Bewerbungsformular (Bewerbungsbogen) beschrieben und zusammengefasst, der als
                                                      Teilnahmeunterlage veröffentlicht ist. c) Die Bewerbungsunterlagen (Bewerbungsbogen
                                                      und evtl. erforderliche Anlagen) sind vom Bewerber unter dem in Abschnitt I.3) „Kommunikation“
                                                      benannten elektronischen Zugang abzurufen. Die Bereitstellung in Papierform, per Fax
                                                      oder E-Mail erfolgt nicht. Es ist nur die elektronische Abgabe der Bewerbungsunterlagen
                                                      über den unter Abschnitt I.3) „Kommunikation“ benannten Zugang zugelassen. Werden
                                                      die Bewerbungsunterlagen auf einem anderen Weg als dem unter Abschnitt I.3) „Kommunikation“
                                                      benannten Zugang eingereicht, erfolgt der Ausschluss des Bewerbers vom Vergabeverfahren.
                                                      d) Der Bewerbungsbogen (und die ggf. geforderten Anlagen) ist vollständig ausgefüllt
                                                      und mit mindestens einer Unterzeichnung in Textform, aus der der Name des Unterzeichnenden
                                                      und das bewerbende Büro hervorgehen, zu versehen. Die Unterzeichnung in Textform hat
                                                      unter der im Bewerbungsbogen vorgesehenen Stelle auf Seite 7 zu erfolgen. Wird der
                                                      Bewerbungsbogen nicht oder nicht an der vorgesehenen Stelle auf Seite 7 des Bewerbungsbogens
                                                      unterzeichnet, wird der Bewerber oder die Bewerbergemeinschaft vom Verfahren ausgeschlossen.
                                                      Änderungen des Bewerbers an den Teilnahme- und Vergabeunterlagen, die nicht für das
                                                      Vergabeverfahren vorgegeben sind, sind gemäß § 53 Abs. 7 VgV unzulässig und führen
                                                      zum Ausschluss des Bewerbers. e) Der Bewerbungsbogen ist komplett im Ganzen, vollständig
                                                      ausgefüllt und mit den geforderten und den ggf. erläuternden Anlagen elektronisch
                                                      zurückzusenden. Fehlende geforderte unternehmensbezogene Angaben, Erklärungen und
                                                      Nachweise können durch Nachforderung ergänzt werden. Bewerber, in deren Bewerbungen
                                                      unternehmensbezogene Unterlagen (Eigenerklärungen, Angaben, Bescheinigungen oder sonstige
                                                      Nachweise) fehlen oder unvollständig sind, werden von der Kontaktstelle elektronisch
                                                      über den unter im Abschnitt I.3) „Kommunikation“ benannten Zugang aufgefordert, die
                                                      fehlenden oder unvollständigen unternehmensbezogenen Unterlagen innerhalb von sechs
                                                      Kalendertagen auf elektronischem Wege nachzuliefern. Sollten die von der Kontaktstelle
                                                      nachgeforderten Unterlagen (unternehmensbezogene Unterlagen) nicht innerhalb der genannten
                                                      Fristen elektronisch eingereicht sein, werden die betreffenden Bewerbungen vom weiteren
                                                      Verfahren ausgeschlossen. f) Eine selbständige Ergänzung der elektronisch eingegangenen
                                                      Teilnahmeanträge (Bewerbungsunterlage) mit evtl. vorhandenen unternehmensbezogenen
                                                      Unterlagen durch die Vergabestelle ohne Hinweis des Bewerbers zum evtl. Vorhandensein
                                                      von Nachweisen des Bewerbers im Bereich der Vergabestelle kann nicht erfolgen. g)
                                                      Eine selbständige Korrektur von Angaben des Bewerbers im elektronisch eingegangenen
                                                      Teilnahmeantrag (Bewerbungsunterlage) durch die Vergabestelle kann nicht erfolgen.
                                                      h) Alle geforderten Angaben, Nachweise, Urkunden, Referenzen, Erklärungen, Unterlagen
                                                      sind in deutscher Sprache bzw. in deutschsprachiger beglaubigter Übersetzung einzureichen.
                                                      Angaben, Nachweise, Erklärungen und Unterlagen, die die dieser Forderung nicht entsprechen,
                                                      werden im Verfahren nicht gewertet. i) Nach Auswertung der Bewerbungen werden die
                                                      nicht ausgewählten Bewerber mittels elektronischer Information über die Nichtaufnahme
                                                      in den Kreis der Teilnehmer informiert (Absage an abgelehnte Bewerber). Nach Ablauf
                                                      einer Wartefrist von 10 Kalendertagen werden die ausgewählten Bewerber (Teilnehmer)
                                                      elektronisch zur Teilnahme am Verfahren (Zusage und Aufforderung zur Angebotsabgabe)
                                                      aufgefordert. Über die eingegangenen und gewerteten Erstangebote soll weiter verhandelt
                                                      werden. Nach Abgabe der finalen wertbaren, nicht mehr verhandelbaren Angebote werden
                                                      die verbliebenen Teilnehmer (Bieter) zu einem eventuell digitalen Vorstellungsgespräch
                                                      (voraussichtlich in der Mitte der 36. Kalenderwoche elektronisch eingeladen. Im Vorstellungsgespräch
                                                      die Teilnehmer 30 Minuten Zeit, sich vor einer Jury anhand der veröffentlichten Zuschlagskriterien
                                                      zu präsentieren. Nach der Präsentation werden von der Jury drei Fragen an die Teilnehmer
                                                      gestellt, die diese innerhalb einer Frist von maximal 15 Minuten beantworten sollen.
                                                      Nach Auswertung der Vorstellungen und der finalen Angebote werden die Teilnehmer am
                                                      Vorstellungsgespräch über ihren erreichten Stand (Wichtung und Wertung anhand der
                                                      Zuschlagskriterien) und den vorgesehenen Auftragnehmer (wirtschaftlichster Bieter)
                                                      gemäß § 134 GWB unterrichtet. j) Alle Bezeichnungen im Text der Bekanntmachung umfassen
                                                      gleichermaßen die weibliche, diverse und männliche Form der Geschlechtsbezeichnung.