Zusätzliche Informationen: a) Mehrfachbeteiligung einzelner Mitglieder von Bietergemeinschaften an mehreren Bietergemeinschaften
bzw. Mehrfachbeteiligungen einzelner Planer sind unzulässig und führen zum Ausschluss
aller betroffenen Bietergemeinschaften bzw. aller betroffenen Bieter. b) Die geforderten
unternehmensbezogenen Bedingungen und Kriterien gem. III.1.1) bis III.1.3) sind in
einem Bewerbungsformular (Bewerbungsbogen) beschrieben und zusammengefasst, der als
Teilnahmeunterlage veröffentlicht ist. c) Die Bewerbungsunterlagen (Bewerbungsbogen
und evtl. erforderliche Anlagen) sind vom Bewerber unter dem in Abschnitt I.3) „Kommunikation“
benannten elektronischen Zugang abzurufen. Die Bereitstellung in Papierform, per Fax
oder E-Mail erfolgt nicht. Es ist nur die elektronische Abgabe der Bewerbungsunterlagen
über den unter Abschnitt I.3) „Kommunikation“ benannten Zugang zugelassen. Werden
die Bewerbungsunterlagen auf einem anderen Weg als dem unter Abschnitt I.3) „Kommunikation“
benannten Zugang eingereicht, erfolgt der Ausschluss des Bewerbers vom Vergabeverfahren.
d) Der Bewerbungsbogen (und die ggf. geforderten Anlagen) ist vollständig ausgefüllt
und mit mindestens einer Unterzeichnung in Textform, aus der der Name des Unterzeichnenden
und das bewerbende Büro hervorgehen, zu versehen. Die Unterzeichnung in Textform hat
unter der im Bewerbungsbogen vorgesehenen Stelle auf Seite 7 zu erfolgen. Wird der
Bewerbungsbogen nicht oder nicht an der vorgesehenen Stelle auf Seite 7 des Bewerbungsbogens
unterzeichnet, wird der Bewerber oder die Bewerbergemeinschaft vom Verfahren ausgeschlossen.
Änderungen des Bewerbers an den Teilnahme- und Vergabeunterlagen, die nicht für das
Vergabeverfahren vorgegeben sind, sind gemäß § 53 Abs. 7 VgV unzulässig und führen
zum Ausschluss des Bewerbers. e) Der Bewerbungsbogen ist komplett im Ganzen, vollständig
ausgefüllt und mit den geforderten und den ggf. erläuternden Anlagen elektronisch
zurückzusenden. Fehlende geforderte unternehmensbezogene Angaben, Erklärungen und
Nachweise können durch Nachforderung ergänzt werden. Bewerber, in deren Bewerbungen
unternehmensbezogene Unterlagen (Eigenerklärungen, Angaben, Bescheinigungen oder sonstige
Nachweise) fehlen oder unvollständig sind, werden von der Kontaktstelle elektronisch
über den unter im Abschnitt I.3) „Kommunikation“ benannten Zugang aufgefordert, die
fehlenden oder unvollständigen unternehmensbezogenen Unterlagen innerhalb von sechs
Kalendertagen auf elektronischem Wege nachzuliefern. Sollten die von der Kontaktstelle
nachgeforderten Unterlagen (unternehmensbezogene Unterlagen) nicht innerhalb der genannten
Fristen elektronisch eingereicht sein, werden die betreffenden Bewerbungen vom weiteren
Verfahren ausgeschlossen. f) Eine selbständige Ergänzung der elektronisch eingegangenen
Teilnahmeanträge (Bewerbungsunterlage) mit evtl. vorhandenen unternehmensbezogenen
Unterlagen durch die Vergabestelle ohne Hinweis des Bewerbers zum evtl. Vorhandensein
von Nachweisen des Bewerbers im Bereich der Vergabestelle kann nicht erfolgen. g)
Eine selbständige Korrektur von Angaben des Bewerbers im elektronisch eingegangenen
Teilnahmeantrag (Bewerbungsunterlage) durch die Vergabestelle kann nicht erfolgen.
h) Alle geforderten Angaben, Nachweise, Urkunden, Referenzen, Erklärungen, Unterlagen
sind in deutscher Sprache bzw. in deutschsprachiger beglaubigter Übersetzung einzureichen.
Angaben, Nachweise, Erklärungen und Unterlagen, die die dieser Forderung nicht entsprechen,
werden im Verfahren nicht gewertet. i) Nach Auswertung der Bewerbungen werden die
nicht ausgewählten Bewerber mittels elektronischer Information über die Nichtaufnahme
in den Kreis der Teilnehmer informiert (Absage an abgelehnte Bewerber). Nach Ablauf
einer Wartefrist von 10 Kalendertagen werden die ausgewählten Bewerber (Teilnehmer)
elektronisch zur Teilnahme am Verfahren (Zusage und Aufforderung zur Angebotsabgabe)
aufgefordert. Über die eingegangenen und gewerteten Erstangebote soll weiter verhandelt
werden. Nach Abgabe der finalen wertbaren, nicht mehr verhandelbaren Angebote werden
die verbliebenen Teilnehmer (Bieter) zu einem eventuell digitalen Vorstellungsgespräch
(voraussichtlich in der Mitte der 36. Kalenderwoche elektronisch eingeladen. Im Vorstellungsgespräch
die Teilnehmer 30 Minuten Zeit, sich vor einer Jury anhand der veröffentlichten Zuschlagskriterien
zu präsentieren. Nach der Präsentation werden von der Jury drei Fragen an die Teilnehmer
gestellt, die diese innerhalb einer Frist von maximal 15 Minuten beantworten sollen.
Nach Auswertung der Vorstellungen und der finalen Angebote werden die Teilnehmer am
Vorstellungsgespräch über ihren erreichten Stand (Wichtung und Wertung anhand der
Zuschlagskriterien) und den vorgesehenen Auftragnehmer (wirtschaftlichster Bieter)
gemäß § 134 GWB unterrichtet. j) Alle Bezeichnungen im Text der Bekanntmachung umfassen
gleichermaßen die weibliche, diverse und männliche Form der Geschlechtsbezeichnung.