Deutschland - Dienstleistungen für die öffentliche Verwaltung - Vergabe von Prüfleistungen in einem offenen Verfahren

1. Beschaffer
1.1 Beschaffer
Offizielle Bezeichnung: Freistaat Thüringen, vertreten durch das Thüringer Ministerium für Arbeit Soziales, Gesundheit, Frauen und Familie (TMASGFF)
Rechtsform des Erwerbers: Regionale Gebietskörperschaft
Tätigkeit des öffentlichen Auftraggebers: Allgemeine öffentliche Verwaltung
2. Verfahren
2.1 Verfahren
Titel: Vergabe von Prüfleistungen in einem offenen Verfahren
Beschreibung: Das Land Thüringen, vertreten durch das Thüringer Ministerium für Arbeit, Soziales, Gesundheit, Frauen und Familie (TMASGFF), führt die Vergabe von Prüfungsleistungen für die ESF-Prüfbehörde auf der Grundlage des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB), der Vergabeverordnung (VgV) und dem Thüringer Vergabegesetz (ThürVgG) durch.
Kennung des Verfahrens: 42fadcc0-4e5d-4c58-9521-f7798069a9b0
Interne Kennung: Vergabe_PB-ESF_2023
Verfahrensart: Offenes Verfahren
Das Verfahren wird beschleunigt: No
2.1.1 Zweck
Art des Auftrags: Dienstleistungen
Haupteinstufung(cpv): 75131000Dienstleistungen für die öffentliche Verwaltung
Zusätzliche Einstufung(cpv): 79200000Dienstleistungen im Bereich Rechnungslegung und -prüfung sowie Steuerwesen
2.1.2 Erfüllungsort
Land, Gliederung (NUTS): Erfurt, Kreisfreie Stadt(DEG01)
Land: Deutschland
Zusätzliche Informationen: Ort der Prüfungsdurchführung ist ganz überwiegend Thüringen. Nur in einzelnen Ausnahmefällen kann die Prüfung außerhalb Thüringens erfolgen.
2.1.4 Allgemeine Informationen
Zusätzliche Informationen: Die Dienstleistung ist im Rahmen eines Höchstbetrages bereitzustellen. Bei der Erstellung des Angebots ist zu beachten, dass die Kosten maximal 519.000,00 Euro inkl. USt., die der Auftraggeber im Inland zu zahlen hat, nicht übersteigen dürfen. Angebote, die diese Kosten übersteigen, werden vom Verfahren ausgeschlossen. Die Bindefrist endet am 15.02.2024.
Rechtsgrundlage:
Richtlinie 2014/24/EU
vgv- 
2.1.6 Ausschlussgründe
Korruption: Bestechlichkeit, Vorteilsgewährung und Bestechung: Der Bewerber erklärt mittels Eigenerklärung das Nichtvorliegen der Ausschlussgründe gem. § 123 GWB Abs.1 Nr. 6,7,8,9 i.V.m. §§ 108e, 299, 299a, 299b, 333, 334, 335 StGB Art. 2 § 2 des Gesetzes zur Bekämpfung internationaler Bestechung.
Betrugsbekämpfung: Betrug oder Subventionsbetrug: Der Bewerber erklärt mittels Eigenerklärung das Nichtvorliegen der Ausschlussgründe gem. § 123 Abs.1 Nr. 4,5 GWB i.V.m. §§ 263, 264 StGB.
Beteiligung an einer kriminellen Vereinigung: Bildung krimineller Vereinigungen: Der Bewerber erklärt mittels Eigenerklärung das Nichtvorliegen der Ausschlussgründe gem. § 123 Abs.1 Nr. 1 GWB i.V.m. § 129 StGB.
Terroristische Straftaten oder Straftaten im Zusammenhang mit terroristischen Aktivitäten: Bildung terroristischer Vereinigungen: Der Bewerber erklärt mittels Eigenerklärung das Nichtvorliegen der Ausschlussgründe gem. § 123 Abs.1 Nr. 1 GWB i.V.m. § 129a, § 129b StGB.
Geldwäsche oder Terrorismusfinanzierung: Geldwäsche oder Terrorismusfinanzierung: Der Bewerber erklärt mittels Eigenerklärung das Nichtvorliegen der Ausschlussgründe gem. § 123 GWB Abs.1 Nr. 2, 3 i.V.m. §§ 89a Abs. 2 Nr. 2, 89c, 261 StGB.
Konkurs: Insolvenz: Der Bewerber erklärt mittels Eigenerklärung das Nichtvorliegen der Ausschlussgründe gem. § 124 Abs.1 Nr. 2 GWB.
Interessenkonflikt aufgrund seiner Teilnahme an dem Vergabeverfahren: Interessenkonflikt: Der Bewerber erklärt mittels Eigenerklärung das Nichtvorliegen der Ausschlussgründe gem. § 124 Abs.1 Nr. 5 GWB.
Vorzeitige Beendigung, Schadensersatz oder andere vergleichbare Sanktionen: Mangelhafte Erfüllung eines früheren öffentlichen Auftrags Der Bewerber erklärt mittels Eigenerklärung das Nichtvorliegen der Ausschlussgründe gem. § 124 Abs.1 Nr. 7 GWB.
Kinderarbeit und andere Formen des Menschenhandels: Menschenhandel, Zwangsprostitution, Zwangsarbeit oder Ausbeutung: Der Bewerber erklärt mittels Eigenerklärung das Nichtvorliegen der Ausschlussgründe gem. § 123 Abs.1 Nr. 10 GWB i.V.m. §§ 232, 232a Absatz 1 bis 5, den §§ 232b bis 233a StGB.
Der Zahlungsunfähigkeit vergleichbare Lage gemäß nationaler Rechtsvorschriften: Mit Insolvenz vergleichbares Verfahren: Der Bewerber erklärt mittels Eigenerklärung das Nichtvorliegen der Ausschlussgründe gem. § 124 Abs.1 Nr. 2 GWB.
Rein innerstaatliche Ausschlussgründe: Rein nationale Ausschlussgründe: Der Bewerber erklärt mittels Eigenerklärung das Nichtvorliegen der Ausschlussgründe gem. § 124 Abs.2 GWB i.V.m. § 21 des Arbeitnehmer-Entsendegesetzes, § 98c des Aufenthaltsgesetzes, § 19 des Mindestlohngesetzes, § 21 des Schwarzarbeitsbekämpfungsgesetzes und § 22 des Lieferkettensorgfaltspflichtengesetzes.
Schwere Verfehlung im Rahmen der beruflichen Tätigkeit: Schwere Verfehlung: Der Bewerber erklärt mittels Eigenerklärung das Nichtvorliegen der Ausschlussgründe gem. § 124 Abs.1 Nr. 3 GWB.
Falsche Angaben, verweigerte Informationen, die nicht in der Lage sind, die erforderlichen Unterlagen vorzulegen, und haben vertrauliche Informationen über dieses Verfahren erhalten.: Täuschung oder unzulässige Beeinflussung des Vergabeverfahrens: Der Bewerber erklärt mittels Eigenerklärung das Nichtvorliegen der Ausschlussgründe gem. § 124 Abs. 1 Nr. 4, 9 GWB
Verstoß gegen arbeitsrechtliche Verpflichtungen: Verstöße gegen arbeitsrechtliche Verpflichtungen: Der Bewerber erklärt mittels Eigenerklärung das Nichtvorliegen der Ausschlussgründe gem. § 124 Abs. 1 Nr. 1 GWB.
Verstoß gegen sozialrechtliche Verpflichtungen: Verstöße gegen sozialrechtliche Verpflichtungen: Der Bewerber erklärt mittels Eigenerklärung das Nichtvorliegen der Ausschlussgründe gem. § 124 Abs. 1 Nr. 1 GWB.
Verstoß gegen umweltrechtliche Verpflichtungen: Verstöße gegen umweltrechtliche Verpflichtungen: Der Bewerber erklärt mittels Eigenerklärung das Nichtvorliegen der Ausschlussgründe gem. § 124 Abs. 1 Nr. 1 GWB.
Zahlung der Sozialversicherungsbeiträge: Verstöße gegen Verpflichtungen zur Zahlung von Sozialversicherungsbeiträgen: Der Bewerber erklärt mittels Eigenerklärung das Nichtvorliegen der Ausschlussgründe gem. § 123 Abs.4 GWB.
Entrichtung von Steuern: Verstöße gegen Verpflichtungen zur Zahlung von Steuern oder Abgaben: Der Bewerber erklärt mittels Eigenerklärung das Nichtvorliegen der Ausschlussgründe gem. § 123 Abs.4 GWB.
Vereinbarungen mit anderen Wirtschaftsteilnehmern zur Verzerrung des Wettbewerbs: Wettbewerbsbeschränkende Vereinbarungen: Der Bewerber erklärt mittels Eigenerklärung das Nichtvorliegen der Ausschlussgründe gem. § 124 Abs. 1 Nr. 4, 9 GWB.
Direkte oder indirekte Beteiligung an der Vorbereitung des Vergabeverfahrens: Wettbewerbsverzerrung wegen Vorbefassung Der Bewerber erklärt mittels Eigenerklärung das Nichtvorliegen der Ausschlussgründe gem. § 124 Abs.1 Nr. 6 GWB, § 7 VgV
Zahlungsunfähigkeit: Zahlungsunfähigkeit: Der Bewerber erklärt mittels Eigenerklärung das Nichtvorliegen der Ausschlussgründe gem. § 124 Abs.1 Nr. 2 GWB
Interessenkonflikt aufgrund seiner Teilnahme an dem Vergabeverfahren: Gemäß Artikel 5k der Verordnung (EU) Nr. 833/2014 in der Fassung des Art. 1 Ziff. 23 der Verordnung (EU) 2022/576 des Rates vom 8. April 2022 ist es verboten, öffentliche Aufträge an die darin definierten Personen, Organisationen oder Einrichtungen zu vergeben. Mit dem Teilnahmeantrag ist daher zu erklären, ob die am Auftrag beteiligten Personen zu dem ausgeschlossenen Personenkreis gehören.
5. Los
5.1 Los: LOT-0001
Titel: Vergabe von Prüfleistungen in einem offenen Verfahren
Beschreibung: Die ESF-Prüfbehörde ist in Thüringen im TMASGFF angesiedelt. Zu ihren Aufgaben zählt gem. Art. 127 VO (EU) 1303/2013 i.V.m. Art. 27 VO (EU) 480/2014 die Durchführung von u.a. Vorhabenprüfungen für Vorhaben des Europäischen Sozialfonds (ESF), um der EU-Kommission unabhängige Gewähr dafür zu leisten, dass die Ausgaben entsprechend den EU-Verordnungen zu den Strukturfonds sowie des nationalen Rechts rechtmäßig und ordnungsgemäß sind. Die Prüfungstätigkeit wird gemäß international anerkannten Prüfungsstandards durchgeführt. Thüringen finanziert Vorhaben in der Förderperiode 2014-2020 aus dem ESF. Als Vorhaben wird das einzelne Förderprojekt verstanden. Für die Vorhaben sind Vorhabenprüfungen gem. Art. 127 VO (EU) 1303/2013 i.V.m. Art. 27 VO (EU) 480/2014 durchzuführen. Dabei ist die Recht- und Ordnungsmäßigkeit der Ausgaben der Vorhaben entsprechend den EU-Verordnungen zu den Strukturfonds sowie des nationalen Rechts unter Einhaltung internationaler Prüfungsstandards zu überprüfen. Die zu prüfenden Vorhaben werden über eine Stichprobe der ESF-Prüfbehörde Thüringen im Thüringer Ministerium für Arbeit, Soziales, Gesundheit, Frauen und Familie über die im jeweiligen Zahlungsantrag zugeordneten Mittelabrufe der Begünstigten als Stichprobenelement gezogen. Der zu vergebende Auftrag umfasst die Durchführung von ca. 39 Vorhabenprüfungen des Operationellen Programms des Europäischen Sozialfonds 2014 bis 2020 im Freistaat Thüringen nach Anleitung durch die ESF-Prüfbehörde. Die konkrete Anzahl der durchzuführenden Prüfungen steht zum Zeitpunkt der Auftragserteilung noch nicht fest, da diese erst zum gegebenen Zeitpunkt der Stichprobenziehung genau ermittelt wird. Da Vorhaben mit unterschiedlichen Finanzvolumen sowie unterschiedlicher Ausgabenstruktur (Ist-Ausgaben, vereinfachte Kostenoptionen, Mischung beider Ausgabearten) gezogen werden, gestaltet sich der zeitliche Aufwand je Vorhabenprüfung sehr unterschiedlich. Es werden große und kleine Vorhaben unterschieden. Große Vorhaben sind Vorhaben mit Personalausgaben und Standardeinheitskosten oder Vorhaben mit überwiegend Ist-Ausgaben. Kleine Vorhaben sind Vorhaben mit Ist-Ausgaben basierend auf ausschließlich zwei Rechnungen je Vorhaben, Vorhaben mit Personalausgaben und Restkostenpauschale und Vorhaben mit Standardeinheitskosten. Die Verteilung von großen und kleinen Vorhaben in den Vorhabenprüfungen beläuft sich auf ein Verhältnis von schätzungsweise 40 % zu 60 %. Alle Förderrichtlinien des ESF Thüringen in der Förderperiode 2014-2020 sind unter https://2014-2020.esf-thueringen.de/bibliothek/richtlinien/index.html abrufbar. Auch nichtelektronische Rechnungen werden akzeptiert.
Interne Kennung: Vergabe_PB-ESF_2023
5.1.1 Zweck
Art des Auftrags: Dienstleistungen
Haupteinstufung(cpv): 75131000Dienstleistungen für die öffentliche Verwaltung
Zusätzliche Einstufung(cpv): 79200000Dienstleistungen im Bereich Rechnungslegung und -prüfung sowie Steuerwesen
5.1.2 Erfüllungsort
Land, Gliederung (NUTS): Erfurt, Kreisfreie Stadt(DEG01)
Land: Deutschland
Zusätzliche Informationen: Ort der Prüfungsdurchführung ist ganz überwiegend Thüringen. Nur in einzelnen Ausnahmefällen kann die Prüfung außerhalb Thüringens erfolgen.
5.1.3 Geschätzte Dauer
Datum des Beginns: 2024-02-01+01:00
Enddatum: 2025-03-01+01:00
5.1.4 Verlängerung
Der Erwerber behält sich das Recht vor, zusätzliche Käufe vom Auftragnehmer zu tätigen, wie hier beschrieben: In Abhängigkeit vom zeitlichen Ablauf des Vergabeverfahrens kann der festgelegte Vertragsbeginn angepasst werden.
5.1.6 Allgemeine Informationen
Vorbehaltene Teilnahme: Teilnahme ist nicht vorbehalten.
Die Namen und beruflichen Qualifikationen des zur Auftragsausführung eingesetzten Personals sind anzugeben: Erforderlich für das Angebot
Auftragsvergabeprojekt ganz oder teilweise aus EU-Mitteln finanziert
Die Beschaffung fällt unter das Übereinkommen über das öffentliche Beschaffungswesen
Diese Auftragsvergabe ist auch für kleine und mittlere Unternehmen (KMU) geeignet
Zusätzliche Informationen: #Besonders geeignet für:freelance#
5.1.7 Strategische Auftragsvergabe
Ziel der strategischen Auftragsvergabe: Keine strategische Beschaffung
5.1.9 Eignungskriterien
Kriterium:
Art: Eignung zur Berufsausübung
Bezeichnung: Zugehörigkeit zu wirtschaftsprüfenden Berufen
Beschreibung: Es ist anzugeben, ob der Bieter bzw. die Mitglieder der Bietergemeinschaft gemäß § 1 WPO Wirtschaftsprüfer oder Wirtschaftsprüferinnen bzw. Wirtschaftsprüfungsgesellschaften ist/ sind. Bei Bedarf kann diese Angabe erläutert werden.
Kriterium:
Art: Eignung zur Berufsausübung
Bezeichnung: Unternehmensdarstellung
Beschreibung: Das Unternehmen des Bieters bzw. der Mitglieder der Bietergemeinschaft einschließlich der Benennung der Kompetenz- und Tätigkeitsschwerpunkte muss kurz dargestellt werden. Es ist in einem Freitext darzulegen, auf welchen Gebieten sich der Bieter/ die Bietergemeinschaft insgesamt engagiert. Darüber hinaus sind die in der betrieblichen Tätigkeit angesammelten wesentlichen Erfahrungen darzustellen. Die Darstellung soll einen Überblick über die grundsätzliche Fachkunde/ Kompetenz des Bieters/ der Mitglieder der Bietergemeinschaft, ggf. im Hinblick auf den Eignungsverleiher (Nachunternehmer), im Bereich der zu erbringenden Leistung ermöglichen.
Kriterium:
Art: Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit
Bezeichnung: Eigenerklärung zu den Finanz-Sanktionslisten der EU-Sanktionsverordnungen
Beschreibung: Der Bieter muss eine Eigenerklärung abgeben, dass ihm nicht bekannt ist, dass eine Eintragung in den Finanz-Sanktionslisten der EU-Sanktionsverordnungen zur Bekämpfung des Terrorismus und zur Durchsetzung von Embargos (EG) Nr. 881/2002, (EG) Nr. 753/2011 sowie (EG) Nr. 2580/2001 (https://www.finanz-sanktionsliste.de/fisalis/) eine Eintragung vorliegt.
Kriterium:
Art: Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit
Bezeichnung: Angabe zum Nachkommen der Verpflichtung zur Zahlung von Steuern, Abgaben und von Beiträgen zur Sozialversicherung
Beschreibung: Bieter müssen ihrer Verpflichtung zur Zahlung von Steuern, Abgaben und von Beiträgen zur Sozialversicherung nachgekommen sein. Der Nachweis erfolgt durch Eigenerklärung.
Kriterium:
Art: Sonstiges
Beschreibung: Vorgenannte Erklärungen und Nachweise können alternativ durch den Nachweis einer gültigen Präqualifizierung oder -vorläufig- durch Abgabe der Einheitlichen Europäischen Eigenerklärung (EEE) erbracht werden, sofern diese die aufgestellten Anforderungen erfüllen. Im Falle von Bietergemeinschaften sind die entsprechenden Angaben, Erklärungen und Nachweise von jedem Mitglied der Bietergemeinschaft vorzulegen, soweit nichts Abweichendes geregelt ist. Für (Teil-)Leistungen, die durch Nachunternehmer erbracht werden und/oder für die sich der Bieter auf die Kapazitäten anderer Unternehmen beruft (Eignungsleihe), sind zusätzlich die entsprechenden Unterlagen zum Nachweis der Eignung und dem Nichtvorliegen von Ausschlussgründen vorzulegen.
5.1.10 Zuschlagskriterien
Beschreibung der anzuwendenden Methode, wenn die Gewichtung nicht durch Kriterien ausgedrückt werden kann: Es wird auf das Anschreiben / Bewerbungsbedingungen und die Leistungsbeschreibung verwiesen.
5.1.11 Auftragsunterlagen
Sprachen, in denen die Auftragsunterlagen offiziell verfügbar sind: DEU
Internetadresse der Auftragsunterlagen: https://www.evergabe-online.de/tenderdocuments.html?id=555740,
5.1.12 Bedingungen für die Auftragsvergabe
Verfahrensbedingungen:
Voraussichtliches Datum der Absendung der Aufforderungen zur Angebotseinreichung: 2023-12-14+01:00
Bedingungen für die Einreichung:
Elektronische Einreichung: Erforderlich
Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch
Elektronischer Katalog: Nicht zulässig
Varianten: Nicht zulässig
Frist für den Eingang der Angebote: 2024-01-15+01:0014:00:00+01:00
Informationen, die nach Ablauf der Einreichungsfrist ergänzt werden können:
Nach Ermessen des Käufers können alle fehlenden Bieterunterlagen nach Fristablauf nachgereicht werden.
Zusätzliche Informationen: Wir verweisen auf § 56 Abs. 2 und 3 VgV.
Informationen über die öffentliche Angebotsöffnung:
Datum/Uhrzeit: 2024-01-16+01:0008:00:00+01:00
Auftragsbedingungen:
Elektronische Rechnungsstellung: Erforderlich
Aufträge werden elektronisch erteilt
Zahlungen werden elektronisch geleistet
Informationen über die Überprüfungsfristen: Gemäß § 160 Abs. 1 GWB leitet die Vergabekammer ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein. Antragsbefugt ist nach § 160 Abs. 2 GWB jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Absatz 6 GWB durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht. Der Antrag ist unzulässig, soweit: - der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 GWB bleibt unberührt, - Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, - Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, - mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. Dies gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2 GWB. § 134 Absatz 1 Satz 2 GWB bleibt unberührt. Die Unwirksamkeit einer Beauftragung kann gemäß § 135 Abs. 1 und 2 GWB nur festgestellt werden, wenn sie im Nachprüfungsverfahren innerhalb von 30 Kalendertagen ab Kenntnis des Verstoßes, jedoch nicht später als sechs Monate nach Vertragsschluss geltend gemacht worden ist. Hat der Auftraggeber die Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union bekannt gemacht, endet die Frist zur Geltendmachung der Unwirksamkeit 30 Kalendertage nach Veröffentlichung der Bekanntmachung der Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union. Ist der öffentliche Auftraggeber der Ansicht, dass die Auftragsvergabe ohne vorherige Veröffentlichung einer Bekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen Union zulässig ist und hat er deswegen eine Bekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen Union veröffentlicht, mit der er die Absicht bekundet, den Vertrag abzuschließen, so tritt die Unwirksamkeit nach § 135 Abs. 1 Nummer 2 GWB nicht ein, wenn der Vertrag nach dem Ablauf einer Frist von mindestens zehn Kalendertagen, gerechnet ab dem Tag nach der Veröffentlichung dieser Bekanntmachung, abgeschlossen wurde.
5.1.15 Techniken
Rahmenvereinbarung:
Keine Rahmenvereinbarung
Informationen über das dynamische Beschaffungssystem
Kein dynamisches Beschaffungssystem
Elektronische Auktion:
5.1.16 Weitere Informationen, Schlichtung und Nachprüfung
Überprüfungsstelle: Thüringer Landesverwaltungsamt
8. Organisationen
8.1 ORG-0003
Offizielle Bezeichnung: Beschaffungsamt des BMI
Registrierungsnummer: 994-DOEVD-83
Stadt: Bonn
Postleitzahl: 53119
Land, Gliederung (NUTS): Bonn, Kreisfreie Stadt(DEA22)
Land: Deutschland
Telefon: +49228996100
Rollen dieser Organisation:
TED eSender
8.1 ORG-0001
Offizielle Bezeichnung: Freistaat Thüringen, vertreten durch das Thüringer Ministerium für Arbeit Soziales, Gesundheit, Frauen und Familie (TMASGFF)
Registrierungsnummer: 16908101
Postanschrift: Werner-Seelenbinder-Straße 6
Stadt: Erfurt
Postleitzahl: 99096
Land, Gliederung (NUTS): Erfurt, Kreisfreie Stadt(DEG01)
Land: Deutschland
Kontaktperson: Thüringer Landesverwaltungsamt Abteilungsgruppe 4 - Vergabestelle
Telefon: 000
Rollen dieser Organisation:
Beschaffer
Zentrale Beschaffungsstelle, die für andere Beschaffer bestimmte Lieferungen und/oder Dienstleistungen erwirbt
Zentrale Beschaffungsstelle, die öffentliche Aufträge oder Rahmenvereinbarungen im Zusammenhang mit für andere Beschaffer bestimmten Bauleistungen, Lieferungen oder Dienstleistungen vergibt/abschließt
8.1 ORG-0002
Offizielle Bezeichnung: Thüringer Landesverwaltungsamt
Registrierungsnummer: nicht bekannt
Abteilung: Geschäftsstelle der Vergabekammer
Postanschrift: Jorge-Semprún-Platz 4
Stadt: Weimar
Postleitzahl: 99423
Land, Gliederung (NUTS): Weimar, Kreisfreie Stadt(DEG05)
Land: Deutschland
Telefon: +49 361 57332 1254
Fax: +49 361 57332 1059
Rollen dieser Organisation:
Überprüfungsstelle
10. Änderung
Fassung der zu ändernden vorigen Bekanntmachung: 7861c4d7-3bc6-42be-9207-21fa4fcbd78f-08
Hauptgrund für die Änderung: Aktualisierte Informationen
Beschreibung: Am 20.12.2023 hat der Thüringer Landtag das Haushaltsgesetz für das Jahr 2024 beschlossen. Damit entfällt der Haushaltsvorbehalt mit sofortiger Wirkung und die Mittel stehen in vollem Umfang für das Vergabeverfahren in der Höhe des angegebenen Gesamtbudgets zur Verfügung.
11. Informationen zur Bekanntmachung
11.1 Informationen zur Bekanntmachung
Kennung/Fassung der Bekanntmachung: f2fd504b-1dd2-40dd-a365-82a1bab4e8f6- 01
Formulartyp: Wettbewerb
Art der Bekanntmachung: Auftrags- oder Konzessionsbekanntmachung – Standardregelung
Datum der Übermittlung der Bekanntmachung: 2023-12-21+01:0009:07:13+01:00
Sprachen, in denen diese Bekanntmachung offiziell verfügbar ist: Deutsch
11.2 Informationen zur Veröffentlichung
Veröffentlichungsnummer der Bekanntmachung: 00782964-2023
ABl. S – Nummer der Ausgabe: 247/2023
Datum der Veröffentlichung: 2023-12-22Z

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