Beschreibung: Der Auftraggeber (AG) wird die fristgerecht eingegangenen Teilnahmeanträge (TA) anhand
der in der vorliegenden Bekanntmachung benannten Nachweise und Erklärungen formal
und inhaltlich prüfen und bewerten. Die Auswahl erfolgt unter den formal zulässigen
TA (Nachweis der Erfüllung der geforderten Mindeststandards) anhand einer Bewertungsmatrix,
wobei die Kriterien wie folgt bewertet werden: pro Auswahlkriterium können 0 bis 3
Punkte (siehe Bewertungsmatrix) vergeben werden, Punktzahl pro Kriterium wird gewichtet.
Die Rangfolge richtet sich nach der erreichten Gesamtpunktzahl von 300. Es werden
max. die 3-6 Bewerber mit der höchsten Punktzahl zur Angebotsabgabe aufgefordert.
Erfüllen mehrere Bewerber mit festgelegter Höchstzahl gleichermaßen die Anforderungen
und ist die Bewerberzahl auch nach einer objektiven Auswahl zu hoch, entscheidet unter
diesen das Los. Formale Prüfung der Mindeststandards: 1. Abgabefrist eingehalten,
2. Einreichen des vollständigen TA (Bewerbungsformular und entsprechende Anlagen)
elektronisch verschlüsselt über Vergabeplattform (Einreichung von TA per Post, E-Mail
oder Fax ist nicht zulässig), 3. Abschlusserklärungen in Textform unterschrieben,
4. Bestätigung der Unabhängigkeit von Ausführungs- und Lieferinteressen gem. § 73
(3) VgV 2016, 5. Angabe gemäß § 53 (8) VgV 2016, ob für Auftragsgegenstand gewerbliche
Schutzrechte bestehen oder beantragt sind, 6. Angabe Art der Bewerbung, 7. bei Bewerbergemeinschaften
(BG): Geforderte Nachweise aller Mitglieder und Erklärung zur gesamtschuldnerische
Haftung, falls zutreffend, 8. Angaben zu Unterauftragnehmern gemäß § 36 VgV 2016,
Verpflichtungserklärung Unterauftragnehmer mit Unterschrift in Textform beigefügt,
falls zutreffend, 9. Angaben zur Inanspruchnahme Kapazitäten anderer Unternehmen (Eignungsleihe)
gemäß § 47 (1) VgV 2016, Verpflichtungserklärung Unternehmen beigefügt, mit Unterschrift
in Textform falls zutreffend, 10. Mehrfachbewerbungen sind nicht zulässig. Eine Mehrfachbewerbung
ist auch eine Bewerbung unterschiedlicher Niederlassungen eines Büros. Mehrfachbewerbungen
von Mitgliedern einer BG bzw. unterschiedlicher Niederlassungen eines Büros haben
das Ausscheiden aller Mitglieder der BG zur Folge. 11. Bestätigung des Nichtvorliegens
zwingender und fakultativer Ausschlussgründe nach §§ 123 und 124 GWB, 12. Bauvorlageberechtigung
mind. eines Büromitgliedes, 13. Handels- oder Partnerschaftsregisterauszug, 14. Mindesthonorarumsatz,
15. Berufshaftpflichtversicherung, 16. Mindestreferenzen, 17. Bestätigung beruflichen
Qualifikation Projektleiter, stellv. Projektleiter. Auswahlkriterien und deren Wichtung:
Zu Technische und berufliche Leistungsfähigkeit; Gesamtgewichtung 100 %; davon: 1.
Mindestreferenz A - : Objektplanung für den Neubau eines Gebäudes, 45 %, davon: 1.a
Erbrachte Leistungsphasen der Referenz, 25 % 1.b Bauwerkskosten (KG 300 + 400) in
EUR brutto für den Neubau eines Gebäudes, 20% 2. Mindestreferenz B - Objektplanung
für den Neubau Gebäudes, mind. Honorarzone III, Bauwerkskosten (KG 300+400) von mind.
4,0 Mio. Euro brutto, 35 %, davon: 2.a Erbrachte Leistungsphasen der Referenz, 20
% 2.b Bauwerkskosten (KG 300 + 400) in EUR brutto, 15% 3. Referenzen aus zusätzlicher
Referenzliste, 20 %, davon: 3.a Referenz Z.1: Objektplanung für den Neubau oder die
Sanierung eines Gebäudes gemäß Bauwerkszuordnungskatalog Nr. 6120-6123 Mehrfamilienhäuser/
Behelfswohngebäude oder 6200 Wohnheime oder Nr. 6300 Gemeinschaftsunterkünfte, mind.
LPH 2-4 erbracht, 20 %. Hinweise: 1. Besteht eine Baumaßnahme aus Neubau in Verbindung
mit einer Sanierung (Bsp. Sanierung Hauptgebäude eines Gebäudes mit Erweiterungsanbau)
so ist für die jeweilige Referenz nur der Anteil u.a. BWK für die geforderte Leistung
(Neubau/Sanierung) anzugeben, 2. Die zusätzliche Referenz kann auch die als Mindestreferenzen
genannten Projekte beinhalten, Mehrfachnennungen sind möglich. Weitere Unterkriterien
sowie die Vorgehensweise bei der Bewertung (Vergabe von 0, 1, 2 oder 3 Pkt.) können
der beigefügten Bewertungsmatrix (Sonstiges) entnommen werden.