Zusätzliche Informationen: a) Mehrfachbeteiligung einzelner Mitglieder von Bietergemeinschaften an mehreren Bietergemeinschaften
bzw. Mehrfachbeteiligungen einzelner Planer sind unzulässig und führen zum Ausschluss
aller betroffenen Bietergemeinschaften bzw. aller betroffenen Bieter. b) Die geforderten
unternehmensbezogenen Bedingungen und Kriterien gem. III.1.1) bis III.1.3) sind in
einem Bewerbungsformular (Bewerbungsbogen) beschrieben und zusammengefasst, der als
Teilnahmeunterlage veröffentlicht ist. c) Die Bewerbungsunterlagen (Bewerbungsbogen
und evtl. erforderliche Anlagen) sind vom Bewerber unter dem in Abschnitt I.3) „Kommunikation“
benannten elektronischen Zugang abzurufen. Die Bereitstellung in Papierform, per Fax
oder E-Mail erfolgt nicht. Es ist nur die elektronische Abgabe der Bewerbungsunterlagen
über den unter Abschnitt I.3) „Kommunikation“ benannten Zugang zugelassen. Werden
die Bewerbungsunterlagen auf einem anderen Weg als dem unter Abschnitt I.3) „Kommunikation“
benannten Zugang eingereicht, erfolgt der Ausschluss des Bewerbers vom Vergabeverfahren.
d) Der Bewerbungsbogen (und die ggf. geforderten Anlagen) ist vollständig ausgefüllt
und mit mindestens einer Unterzeichnung in Textform, aus der der Name des Unterzeichnenden
und das bewerbende Büro hervorgehen, zu versehen. Die Unterzeichnung in Textform hat
unter der im Bewerbungsbogen vorgesehenen Stelle auf Seite 9 zu erfolgen. Wird der
Bewerbungsbogen nicht oder nicht an der vorgesehenen Stelle auf Seite 9 des Bewerbungsbogens
unterzeichnet, wird der Bewerber oder die Bewerbergemeinschaft vom Verfahren ausgeschlossen.
Änderungen des Bewerbers an den Teilnahme- und Vergabeunterlagen, die nicht für das
Vergabeverfahren vorgegeben sind, sind gemäß § 53 Abs. 7 VgV unzulässig und führen
zum Ausschluss des Bewerbers. e) Der Bewerbungsbogen ist komplett im Ganzen, vollständig
ausgefüllt und mit den geforderten und den ggf. erläuternden Anlagen elektronisch
zurückzusenden. Fehlende geforderte unternehmensbezogene Angaben, Erklärungen und
Nachweise können durch Nachforderung ergänzt werden. Bewerber, in deren Bewerbungen
unternehmensbezogene Unterlagen (Eigenerklärungen, Angaben, Bescheinigungen oder sonstige
Nachweise) fehlen oder unvollständig sind, werden von der Kontaktstelle elektronisch
über den unter im Abschnitt I.3) „Kommunikation“ benannten Zugang aufgefordert, die
fehlenden oder unvollständigen unternehmensbezogenen Unterlagen innerhalb von sechs
Kalendertagen auf elektronischem Wege nachzuliefern. Sollten die von der Kontaktstelle
nachgeforderten Unterlagen (unternehmensbezogene Unterlagen) nicht innerhalb der genannten
Fristen elektronisch eingereicht sein, werden die betreffenden Bewerbungen entsprechend
der vorliegenden Angaben und Nachweise bewertet und ggf. vom weiteren Verfahren ausgeschlossen.
f) Eine selbständige Ergänzung der elektronisch eingegangenen Teilnahmeanträge (Bewerbungsunterlage)
mit evtl. vorhandenen unternehmensbezogenen Unterlagen durch die Vergabestelle ohne
Hinweis des Bewerbers zum evtl. Vorhandensein von Nachweisen des Bewerbers im Bereich
der Vergabestelle kann nicht erfolgen. g) Eine selbständige Korrektur von Angaben
des Bewerbers im elektronisch eingegangenen Teilnahmeantrag (Bewerbungsunterlage)
durch die Vergabestelle kann nicht erfolgen. h) Alle geforderten Angaben, Nachweise,
Urkunden, Referenzen, Erklärungen, Unterlagen sind in deutscher Sprache bzw. in deutschsprachiger
beglaubigter Übersetzung einzureichen. Angaben, Nachweise, Erklärungen und Unterlagen,
die die dieser Forderung nicht entsprechen, werden im Verfahren nicht gewertet. i)
Nach Auswertung der Bewerbungen werden die nicht ausgewählten Bewerber mittels elektronischer
Information über die Nichtaufnahme in den Kreis der Teilnehmer informiert (Absage
an abgelehnte Bewerber). Nach Ablauf einer Wartefrist von 10 Kalendertagen werden
die ausgewählten Bewerber (Teilnehmer) elektronisch zur Teilnahme am Verfahren (Zusage
und Aufforderung zur Angebotsabgabe) aufgefordert. Nach Abgabe der finalen wertbaren,
nicht mehr verhandelbaren Angebote werden die verbliebenen Teilnehmer (Bieter) zu
einem Vorstellungsgespräch (voraussichtlich in der 30./31. Kalenderwoche) elektronisch
eingeladen. In der Vorstellung präsentiert sich das bewerbende Büro in einer 30-minütigen
persönlichen Vorstellung vor einer Jury und beantwortet im Anschluss maximal drei
Fragen der Jury. Nach Auswertung der finalen Angebote und der Vorstellungen werden
die Teilnehmer am Vorstellungsgespräch über ihren erreichten Stand (Wichtung und Wertung
anhand der Zuschlagskriterien) und den vorgesehenen Auftragnehmer (wirtschaftlichster
Bieter) gemäß § 134 GWB unterrichtet. j) Alle Bezeichnungen im Text der Bekanntmachung
umfassen gleichermaßen die weibliche, diverse und männliche Form der Geschlechtsbezeichnung.