PPK Sammlung, Transport und Verwertung (Altpapierentsorgung in der Landeshauptstadt Erfurt) Referenznummer der Bekanntmachung: Vergabenummer: SW014-2023
Bekanntmachung vergebener Aufträge
Ergebnisse des Vergabeverfahrens
Dienstleistungen
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Ort: Erfurt
NUTS-Code: DEG01 Erfurt, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 99086
Land: Deutschland
E-Mail:
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: www.stadtwerke-erfurt.de
Abschnitt II: Gegenstand
PPK Sammlung, Transport und Verwertung (Altpapierentsorgung in der Landeshauptstadt Erfurt)
PPK Sammlung, Transport und Verwertung 2024-2026
Los 1: Einsammlung und Transport von Altpapier in einem Teilgebiet der Landeshauptstadt Erfurt, ca. 2.800 t pro Jahr,
Los 2: Verwertung von Altpapier für die Landeshauptstadt Erfurt, ca. 7.600 t pro Jahr.
Einsammeln und Transport von Altpapier in einem Teilgebiet der Landeshauptstadt Erfurt
Landeshauptstadt Erfurt
PPK Sammlung, Transport und Verwertung 2024-2026 Los 1: Einsammlung und Transport von Altpapier (ca. 2.800 t pro Jahr) in einem Teilgebiet der Landeshauptstadt Erfurt und Verbringung an einen Sammelpunkt im Stadtgebiet Erfurt einschließlich Eingemeindungen. Dieser ist befindet sich maximal 2 km entfernt zu einer Abfahrt bzw. Auffahrt einer Bundesstraße oder Bundesautobahn. Dieser Sammelpunkt ergibt sich konkret aus dem Wettbewerbsergebnis des Los 2.
Dieses Los fällt in den Geltungsbereich des Saubere-Fahrzeuge-Beschaffungs-Gesetz (SaubFahrzeugBeschG)).
Verwertung von Altpapier
Landeshauptstadt Erfurt
Verwertung von Altpapier:
Der Auftragnehmer nimmt die Durchführung der Verwertung des im Gebiet der Landeshauptstadt Erfurt eingesammelten und an der vom Auftragnehmer benannten Übergabestelle zur Verfügung gestellten Altpapiers vor. Der Auftragnehmer betreibt eine geeignete Übernahmestelle während des gesamten Leistungszeitraumes im Stadtgebiet der Landeshauptstadt Erfurt. Die Übernahmestelle muss aufgrund der Erreichbarkeit für die kommunalen Entsorgungsfahrzeuge in einem Gewerbegebiet gelegen sein und dieses Gewerbegebiet darf dabei nicht weiter als 2 km zu einer Bundesstraße bzw. Ab-/Auffahrt einer Bundesautobahn entfernt sein.
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt V: Auftragsvergabe
Einsammeln und Transport von Altpapier in einem Teilgebiet der Landeshauptstadt Erfurt
Ort: Arnstadt
NUTS-Code: DEG0F Ilm-Kreis
Land: Deutschland
Abschnitt V: Auftragsvergabe
Verwertung von Altpapier
Ort: Hamburg
NUTS-Code: DE60 Hamburg
Land: Deutschland
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Postanschrift: Jorge-Semprún-Platz 4
Ort: Weimar
Postleitzahl: 99423
Land: Deutschland
Es gelten die Bestimmungen des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB).
Hinsichtlich der Einleitung von Nachprüfungsverfahren wird auf § 160 GWB verwiesen. Dieser lautet:
(1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein.
(2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Absatz 6 durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der
Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht.
(3) Der Antrag ist unzulässig, soweit:
1) Der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat,
2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4) mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Hinsichtlich der Information nicht berücksichtigter Bieter und Bewerber gelten die §§ 134, 135 GWB.
Insbesondere gilt: Bieter deren Angebote für den Zuschlag nicht berücksichtigt werden sollen, werden vor dem Zuschlag gemäß § 134 GWB darüber informiert. Das gilt auch für Bewerber, denen keine Information über die Ablehnung ihrer Bewerbung zur Verfügung gestellt wurde, bevor die Mitteilung über die Zuschlagsentscheidung an die betroffenen Bieter ergangen ist.
Ein Vertrag darf erst 15 Kalendertage nach Absendung dieser Information durch den Auftraggeber geschlossen werden; bei Übermittlung per Telefax oder auf elektronischem Wege beträgt diese Frist 10 Kalendertage.