Grund für die Änderung: Änderungen aufgrund von Umständen, die bei aller Umsicht vom Beschaffer nicht vorhergesehen
werden konnten, erforderlich.
Beschreibung: Aufgrund der Bauzeitenverlängerung in allen BT ist die verlängerte Vorhaltung der
bestehenden Baustellensicherung (Bauzäune, Schiebetoranlagen, Verkehrszeichen, Besprechungscontainer,
Sanitäts- und Sanitärcontainer, Bauwasseranschluss inkl. Zuleitungen) notwendig. Diese
wurde vom AN innerhalb des vorliegenden Nachtrages bis zum geplanten Bauende 01/2024
dargestellt.
7.1 Änderung
Abschnittskennung: CON-0001
Beschreibung der Änderungen: Aufgrund der Bauzeitenverlängerung in allen BT ist die verlängerte Vorhaltung der
bestehenden Baustellensicherung (Bauzäune, Schiebetoranlagen, Verkehrszeichen, Besprechungscontainer,
Sanitäts- und Sanitärcontainer, Bauwasseranschluss inkl. Zuleitungen) notwendig. Diese
wurde vom AN innerhalb des vorliegenden Nachtrages bis zum geplanten Bauende 01/2024
dargestellt. Bezug nehmend § 132 Abs. 2 Nr. 3 GWB wurde die Änderung aufgrund von
Umständen erforderlich, die der öffentliche Auftraggeber im Rahmen seiner Sorgfaltspflicht
nicht vorhersehen konnte.