Sammlung und Beförderung von Altpapier (PPK) und Containerbewirtschaftung, Regionallos 3
Auftragsbekanntmachung
Dienstleistungen
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift: Untertürkheimer Straße 21
Ort: Saarbrücken
NUTS-Code: DEC0 Saarland
Postleitzahl: 66117
Land: Deutschland
E-Mail:
Telefon: +49 6815000137
Fax: +49 6815000308
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: www.evs.de
Abschnitt II: Gegenstand
Sammlung und Beförderung von Altpapier (PPK) und Containerbewirtschaftung, Regionallos 3
Sammlung und Beförderung von Altpapier (PPK) mittels Depotcontainer inkl. deren Bewirtschaftung für das Regionallos 3 für den Zeitraum vom 01.05.2024 bis zum 30.06.2025 mit zwei einseitigen Verlängerungsoptionen von jeweils einem halben Jahr
Heusweiler, Illingen, Merchweiler, Neunkirchen, Ottweiler, Püttlingen, Riegelsberg, Schiffweiler, Spiesen-Elversberg
Der Entsorgungsverband Saar vergibt den Auftrag zur Sammlung und Beförderung von Altpapier (PPK) mittels Depotcontainer an zentralen Standorten (Bringsystem) inkl. deren Bewirtschaftung für das Regionallos 3 für den Zeitraum vom 01.05.2024 bis zum 30.06.2025 mit zwei einseitigen Verlängerungsoptionen von jeweils einem halben Jahr, längstens bis 30.06.2026.
2 x 1/2 Jahr
2 x 1/2 Jahr einseitige Verlängerungsoption
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
- Die Eignung ist durch Eigenerklärung gemäß VHB Formblatt 124_LD Eigenerklärung zur Eignung Liefer-/Dienstleistungen nachzuweisen. Bei Bietergemeinschaften ist das Formblatt 124_LD von jedem Mitglied der Bietergemeinschaft vorzulegen. Eine Einheitliche Europäische Eigenerklärung (EEE) wird akzeptiert.
- Nachweis einer Betriebshaftpflichtversicherung in Höhe von mindestens 1,5 Mio. EUR (pauschal für Personen-, Sach-, Umwelt- und sonstige Schäden je Schadensereignis und Versicherungsjahr).
- Die Eignung ist durch Eigenerklärung gemäß VHB Formblatt 124_LD Eigenerklärung zur Eignung Liefer-/Dienstleistungen nachzuweisen. Bei Bietergemeinschaften ist das Formblatt 124_LD von jedem Mitglied der Bietergemeinschaft vorzulegen. Eine Einheitliche Europäische Eigenerklärung (EEE) wird akzeptiert.
- Geeignete Referenzliste, der bezüglich der ausgeschriebenen Leistungen wesentlichen, in den letzten drei Jahren erbrachten Leistungen mit Angabe des Auftragswertes, des Leistungsumfangs (Menge), der Leistungszeit sowie der öffentlichen oder privaten Auftraggeber (Eigenerklärung). Arbeits- und Bietergemeinschaften haben diese Erklärung für alle Mitglieder einzeln einzureichen
- Bezeichnung des Sitzes der zuständigen Verwaltung bzw. Geschäftsführung des Bieters (Eigenerklärung).
- Angaben zur Unternehmensstruktur des Bieters (Muttergesellschaften, Niederlassungen). Arbeits- und Bietergemeinschaften haben diese Erklärung für alle Mitglieder einzeln einzureichen.
- Die Eignung ist durch Eigenerklärung gemäß VHB Formblatt 124_LD Eigenerklärung zur Eignung Liefer-/Dienstleistungen nachzuweisen. Bei Bietergemeinschaften ist das Formblatt 124_LD von jedem Mitglied der Bietergemeinschaft vorzulegen. Eine Einheitliche Europäische Eigenerklärung (EEE) wird akzeptiert.
- Nachweis der Zertifizierung als Entsorgungsfachbetrieb gemäß § 56 KrWG in Verbindung mit § 2 der Entsorgungsfachbetriebsverordnung oder einer vergleichbaren Qualifikation bzw. eines vergleichbaren Qualifikationsstandards für die Geltungsdauer dieses Vertrages
- Angaben zum geplanten Standort des Betriebshofes der Fahrzeuge. Existiert dieser Standort bereits oder ist eine Neueinrichtung geplant (Eigenerklärung)?
- Welche Fahrzeugtypen (getrennte Angabe nach Leistungselementen Sammlung und Beförderung, Containerbewirtschaftung, -reinigung) werden zur Leistungserbringung eingesetzt (Eigenerklärung)?
- Welche Besatzung (getrennte Angabe nach Leistungselementen Sammlung und Beförderung, Containerbewirtschaftung, -reinigung) haben die Fahrzeuge (Eigenerklärung)?
- Welche durchschnittliche Zuladung legen Sie für die Fahrzeuge im Bereich der Sammlung und Beförderung zu Grunde (Eigenerklärung)?
- Wie viele Fahrzeugeinsatztage pro Jahr haben Sie für die Leistungserbringung kalkuliert (Eigenerklärung)?
- Wie viele einzusetzende Fahrzeuge zur Erbringung der Leistung sind bereits vorhanden, wie viele müssen neu angeschafft werden (Eigenerklärung)?
- Welche täglichen Einsatzzeiten sind geplant (Eigenerklärung)?
- Gemäß Beiblatt 632c: Angaben zur im Auftragsfall vorgesehenen Logistik der Containerabfuhr
- Gemäß Beiblatt 632c: Angaben, wie der Bieter die Anforderungen der Leistungsbeschreibung hinsichtlich des SaubFahrzeugBeschG umzusetzen beabsichtigt
Es gelten die Bestimmungen des Gesetzes über die Sicherung von Sozialstandards, Tariftreue und fairen Löhnen bei der Vergabe öffentlicher Aufträge im Saarland (Saarländisches Tariftreue- und Fairer-Lohn-Gesetz - STFLG) vom 8. Dezember 2021 (Amtsbl. I S. 2688).
Zudem gilt die Verordnung (EU) 2022/576 des Rates vom 08. April 2022 zur Änderung der Verordnung (EU) Nr. 833/2014 über restriktive Maßnahmen angesichts der Handlungen Russlands, die die Lage in der Ukraine destabilisieren (Eigenerklärung EU-Sanktionen gegen Russland in den Vergabeunterlagen).
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Ort: Saarbrücken
Postleitzahl: 66119
Land: Deutschland
E-Mail:
Telefon: +49 6815014994
Fax: +49 6815013506
Internet-Adresse: https://www.saarland.de/mwide/DE/themen-aufgaben/weitere_aufgaben/vergabekammern/vergabekammern_node.html
Genaue Angaben zu den Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen:
Es gelten die Fristen nach § 160 Abs. 3 GWB. Auf § 160 Abs. 3 GWB wird ausdrücklich verwiesen. Um eine Korrektur einer Entscheidung im Vergabeverfahren zu erreichen, kann ein Nachprüfungsantrag bei der Vergabekammer gestellt werden, solange durch den Auftraggeber ein wirksamer Zuschlag noch nicht erteilt ist. Ein wirksamer Zuschlag kann erst erteilt werden, nachdem der Auftraggeber die unterlegenen Bieter über den beabsichtigten Zuschlag informiert hat und 15 Kalendertage bzw. nach Versendung der Information per Fax oder auf elektronischen Weg 10 Kalendertage vergangen sind. Der Antrag ist unzulässig, soweit der Antragsteller den gerügten Verstoß gegen Vergabevorschriften im Vergabeverfahren erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht unverzüglich gerügt hat, soweit Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Angebotsabgabe oder zur Bewerbung gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, soweit Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Angebotsabgabe oder zur Bewerbung gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden. Der Antrag ist ferner unzulässig, soweit mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind (§ 160 Abs. 3 GWB, insbesondere § 160 Abs. 3 Nr. 4 GWB).