Abwasseranlage Wadern-Gehweiler (451), Fachplanungsleistungen der Technischen Ausrüstung zum Umbau der Teichkläranlage zu einer technischen Kläranlage
Auftragsbekanntmachung
Dienstleistungen
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift: Untertürkheimer Str. 21
Ort: Saarbrücken
NUTS-Code: DEC0 Saarland
Postleitzahl: 66117
Land: Deutschland
E-Mail:
Telefon: +49 6815000272
Fax: +49 6815000308
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: www.evs.de
Abschnitt II: Gegenstand
Abwasseranlage Wadern-Gehweiler (451), Fachplanungsleistungen der Technischen Ausrüstung zum Umbau der Teichkläranlage zu einer technischen Kläranlage
Im Rahmen der Umsetzung von Maßnahmen des dritten Bewirtschaftungszyklus der EU-WRRL, fordert das Ministerium für Umwelt, Klima, Mobilität, Agrar und Verbrauchschutz des Saarlandes im Entwurf zum Maßnahmenprogramm, die naturnahe Kläranlage Gehweiler zu einer technischen Anlage mit Nitrifikation, Denitrifikation und P-Elimination umzubauen. Ziel ist es, im Vergleich zum Anhang 1 der Abwasserverordnung verschärften Grenzwerte einhalten zu können.
Gegenstand der Planung sind die Leistungen im Leistungsbild „Technische Ausrüstung“ gem. § 53 HOAI für den Umbau der bestehenden Teichkläranlage Wadern-Gehweiler in eine technische Kläranlage mit weitergehender Nitrifikation, Denitrifikation und P-Elimination. Die neue Kläranlage erhält eine geeignete mechanische Reinigung bestehend aus Rechen und belüfteter Sandfanganlage sowie eine Schlammspeicherung. Als Klärverfahren wird das BIOCOS Verfahren angewandt. Vorgesehen ist eine Ausbaugröße von 2200 EW.
Kläranlage Merzig-Wadern
Zum Leistungsumfang gehört die Planung der Technischen Ausrüstung gemäß § 53 HOAI (Anlagengruppe 1-8), soweit nicht durch das BIOCOS-Verfahren vorgegeben. Zur Verdeutlichung des Planungsumfangs werden nachfolgend wesentliche Bestandteile genannt:
• Zulauf- oder Zwischenpumpwerk einschließlich Pumpen, Verrohrung und Armaturen, falls gemäß Konzept erforderlich
• Feinrechenanlage einschließlich Rechengutförderung und -behandlung
• Rundsandfang einschließlich Gebläse, Belüftungseinrichtung, Pumpen, Verrohrung und Armaturen
• Simultane aerobe Schlammstabilisierung einschließlich Gebläse, Belüftungseinrichtung, Rührwerke, Pumpen, Verrohrung und Armaturen sowie bei Bedarf Räumer oder Klarwasserabzugseinrichtung
• Schlammstapelbehälter einschließlich Umwälzungseinrichtung
• Betriebs- und Funktionalgebäude
Leistungen der EMSR und Haustechnik (Kostengruppe 410-480)
- Berechnung, Dimensionierung und Planung der erforderlichen Energieversorgung der gesamten Anlage inklusive einer Notstromversorgung, durch welche die Anlage bei Netzausfall über eine mobile NEA versorgt werden kann
- Auslegung und Planung der Motoren und Elektroverteilung für die Pumpen und Aggregate
- Dimensionierung und Planung der Frequenzumrichter der Pumpen und Aggregate sowie einer evtl. erforderlichen Kompensation
- Planung der Anlagenautomatisierung, insbesondere die Anbindung der Kläranlage an das Prozessleitsystem der übergeordneten Kläranlage. Des Weiteren die Erstellung eines Automatisierungskonzeptes mit einer Zentral-SPS, dezentraler Peripherie, Busstruktur und Anbindung von Sensorik und Aktorik. Die Steuerung, Bedienung und Überwachung der Anlage muss über ein leitsystemfähiges SCADA-System erfolgen
- Planung der Schnittstellen der Automatisierung zwischen dem BIOCOS Verfahren und der restlichen Anlage
- Planung von Verbindungen und Schnittstellen zur öffentlichen Infrastruktur
Gas- /Wasser- /Strom- /Fernmeldenetze
- Beleuchtungsanlagen
- Photovoltaik-Anlage als Eigenversorgungsanlage
- Not-Halt-Konzept
- Erdungskonzept
- Zuarbeit zum Explosionsschutzkonzept
- Für alle Anlagengebäude und oberirdischen Bauwerke ist ein Blitzschutzkonzept zu erstellen.
- Mess- und Regeltechnik
- Nebenanlagen (z.B. Krananlagen)
- Trinkwasserversorgung
- Brauchwasserversorgung
- Sanitäranlagen
- Lüftungs- und Klimatechnik
- Mitarbeit bei Inbetriebnahmen
- Überprüfen und Freigeben der vollständigen Anlagendokumentation
Die Beauftragung von Leistungen erfolgt stufenweise mittels entsprechender Auftragsschreiben auf Basis vorliegender vertraglicher Regelungen an den wirtschaftlichsten Bieter (im Folgenden: Ingenieur). Mit Beauftragung der I. Stufe gemäß der „Projekt- und Planungsleistungsbeschreibung“ sind die Leistungen der Leistungsphasen 1 und 2 unmittelbar nach Vertragsschluss auszuführen.
Die Übertragung der übrigen Leistungsphasen/Leistungen erfolgt entsprechend der in der „Projekt- und Planungsleistungsbeschreibung“ ausgewiesenen Stufen jeweils durch ein gesondertes Abrufschreiben. Ein Rechtsanspruch auf Übertragung dieser Leistungen/Teilleistungen besteht nicht.
Stufe II beinhaltet LPH 3 Entwurfsplanung (System- und Integrationsplanung) und LPH 4 Genehmigungsplanung;
Stufe III umfasst LPH 5 Ausführungsplanung und LPH 6 Vorbereitung der Vergabe und LPH 7 Mitwirkung bei der
Vergabe;
Stufe IV beinhaltet LPH 8 Objektüberwachung/Bauüberwachung/Dokumentation und LPH 9 Objektbetreuung;
Der Ingenieur wird verpflichtet, diese weiteren Leistungen auf Basis seines Angebotes zu erbringen, wenn sie ihm vom EVS innerhalb von 36 Monaten, nach Fertigstellung der vorhergehenden Leistungen, übertragen werden.
Aus einer stufen- und/oder abschnittsweisen Beauftragung kann der Ingenieur keine Erhöhung seines Honorars ableiten.
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
• Die Eignung ist durch Eigenerklärung gemäß VHB Formblatt 124_LD Eigenerklärung zur Eignung Liefer-/Dienstleistungen nachzuweisen. Gelangt der/das Teilnahmeantrag/Angebot eines Bewerbers/Bieters in die engere Wahl, sind die im Formblatt 124_LD angegebenen Bescheinigungen innerhalb der vorgegebenen Frist nach Aufforderung vorzulegen. Beruft sich der Bewerber/Bieter zur Erfüllung des Auftrages auf die Fähigkeiten anderer Unternehmen, sind die Erklärungen und Bescheinigungen gemäß dem Formblatt 124_LD auch für diese anderen Unternehmen auf Ver-langen vorzulegen. Bei Bietergemeinschaften ist das Formblatt 124_LD von jedem Mitglied der Bietergemeinschaft vorzulegen. Eine Einheitliche Europäische Eigenerklärung (EEE) wird akzeptiert.
• Fachplanung Technische Ausrüstung im Sinne des § 51 HOAI: Ingenieur/in
Es sind als Nachweise die Eintragungen im jeweiligen Berufsregister bzw. Kammerorgan in Kopie vorzulegen oder Nachweis auf andere Weise. Gleiches gilt bei Bietergemeinschaften.
Juristische Personen sind nach § 75 Absatz 3 VgV zugelassen, wenn sie für die Durchführung der Aufgabe verantwortliche Berufsangehörige gemäß den vorangegangenen Ausführungen benennen.
• Die Eignung ist durch Eigenerklärung gemäß VHB Formblatt 124_LD Eigenerklärung zur Eignung Liefer-/Dienstleistungen nachzuweisen. Gelangt der/das Teilnahmeantrag/Angebot eines Bewerbers/Bieters in die engere Wahl, sind die im Formblatt 124_LD angegebenen Bescheinigungen innerhalb der vorgegebenen Frist nach Aufforderung vorzulegen. Beruft sich der Bewerber/Bieter zur Erfüllung des Auftrages auf die Fähigkeiten anderer Unternehmen, sind die Erklärungen und Bescheinigungen gemäß dem Formblatt 124_LD auch für diese anderen Unternehmen auf Ver-langen vorzulegen. Bei Bietergemeinschaften ist das Formblatt 124_LD von jedem Mitglied der Bietergemeinschaft vorzulegen. Eine Einheitliche Europäische Eigenerklärung (EEE) wird akzeptiert.
• Nachweis der Berufshaftpflichtversicherung (Deckungssumme mind. 1,5 Mio. € für Personenschäden, mind. 1,5 Mio. € für sonstige Schäden) ist vorzulegen (nicht älter als 3 Monate). Die schriftliche Bestätigung der Versicherung der Bewerber, die Berufshaftpflicht im Auftragsfall auf die geforderten Höhen anzuheben ist als Nachweis ausreichend. Es ist der Nachweis zu erbringen, dass die Maximierung der Ersatzleistung je Versicherungsjahr mindestens das Zweifache der Versicherungssumme beträgt.
Bei Bietergemeinschaften (ARGE) muss der Versicherungsschutz auf die ARGE ausgestellt sein. Alternativ kann eine gleichlautende Versicherung aller ARGE-Mitglieder vorgelegt werden, wenn gerade auch die Tätigkeit in einer ARGE mit Haftung für die gesamte ARGE mitversichert ist; aus der Bescheinigung muss eindeutig hervorgehen, dass diese Tätigkeit in einer ARGE mit Außenhaftung für die gesamte ARGE enthalten ist. In diesem Falle müssen die Versicherungsnachweise bei Bietergemeinschaften von jedem Mitglied einzeln und jeweils in voller Deckungshöhe nachgewiesen werden. Es ist der Nachweis zu erbringen, dass die jährliche Maximierung der Ersatzleistung mindestens das Zweifache der Versicherungssumme beträgt, d.h. die Versicherung muss betätigen, dass für den Fall, dass bei dem Bewerber mehrere Versicherungsfälle in einem Jahr ein-treten (z.B. aus Verträgen mit anderen Auftraggebern), die Obergrenze für die Zahlungsverpflichtung der Versicherung bei mindestens dem Zweifachen der obenstehenden Versicherungssummen liegt.
• Die Eignung ist durch Eigenerklärung gemäß VHB Formblatt 124_LD Eigenerklärung zur Eignung Liefer-/Dienstleistungen nachzuweisen. Gelangt der/das Teilnahmeantrag/Angebot eines Bewerbers/Bieters in die engere Wahl, sind die im Formblatt 124_LD angegebenen Bescheinigungen innerhalb der vorgegebenen Frist nach Aufforderung vorzulegen. Beruft sich der Bewerber/Bieter zur Erfüllung des Auftrages auf die Fähigkeiten anderer Unternehmen, sind die Erklärungen und Bescheinigungen gemäß dem Formblatt 124_LD auch für diese anderen Unternehmen auf Ver-langen vorzulegen. Bei Bietergemeinschaften ist das Formblatt 124_LD von jedem Mitglied der Bietergemeinschaft vorzulegen. Eine Einheitliche Europäische Eigenerklärung (EEE) wird akzeptiert.
• Vorlage einer Referenz des Bieters in Planung einer technischen Kläranlage
Mindestkriterien:
Leistungsbild: Fachplanung nach § 55 HOAI
Erbringung von mindestens 4 Leistungsphasen im Zeitraum von 2010 bis 2022 (Stichtag 01.01.2010)
mind. 2.500 EW
Angaben sind im Referenzbogen einzutragen.
Für die Durchführung der Leistungen werden gemäß § 75 Abs. 1 und 2 VgV folgende Berufsqualifikationen gefordert: Objektplanung Ingenieurbauwerke/Technische Ausrüstung im Sinne der §§ 43 und 55 HOAI: Ingenieur/in.
Es gelten die Bestimmungen des Gesetzes über die Sicherung von Sozialstandards, Tariftreue und fairen Löhnen bei der Vergabe öffentlicher Aufträge im Saarland (Saarländisches Tariftreue- und Fairer-Lohn-Gesetz-STFLG) vom 8. Dezember 2021 (Amtsbl. I S. 2688).
Zudem gilt die Verordnung (EU) 2022/576 des Rates vom 08. April 2022 zur Änderung der Verordnung (EU) Nr. 833/2014 über restriktive Maßnahmen angesichts der Handlungen Russlands, die die Lage in der Ukraine destabilisieren (Eigenerklärung EU-Sanktionen gegen Russland in den Vergabeunterlagen).
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Postanschrift: Franz-Josef-Röder-Straße 17
Ort: Saarbrücken
Postleitzahl: 66119
Land: Deutschland
E-Mail:
Telefon: +49 6815014994
Fax: +49 6815013506
Internet-Adresse: https://www.saarland.de/mwide/DE/themen-aufgaben/weitere_aufgaben/vergabekammern/vergabekammern_node.html
Es gelten die Fristen nach § 160 Abs. 3 GWB. Auf § 160 Abs. 3 GWB wird ausdrücklich verwiesen. Um eine Korrektur einer Entscheidung im Vergabeverfahren zu erreichen, kann ein Nachprüfungsantrag bei der Vergabekammer gestellt werden, solange durch den Auftraggeber ein wirksamer Zuschlag noch nicht erteilt ist. Ein wirksamer Zuschlag kann erst erteilt werden, nachdem der Auftraggeber die unterlegenen Bieter über den beabsichtigten Zuschlag informiert hat und 15 Kalendertage bzw. nach Versendung der Information per Fax oder auf elektronischen Weg 10 Kalendertage vergangen sind. Der Antrag ist unzulässig, soweit der Antragsteller den gerügten Verstoß gegen Vergabevorschriften im Vergabeverfahren erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht unverzüglich gerügt hat, soweit Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Angebotsabgabe oder zur Bewerbung gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, soweit Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Angebotsabgabe oder zur Bewerbung gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden. Der Antrag ist ferner unzulässig, soweit mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind (§ 160 Abs. 3 GWB, insbesondere § 160 Abs. 3 Nr. 4 GWB).