Herausgabe eines öffentlichen Mitteilungsblattes / Rathauskurier Referenznummer der Bekanntmachung: 23 UVgO 058
Bekanntmachung vergebener Aufträge
Ergebnisse des Vergabeverfahrens
Lieferauftrag
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift: Kornmarkt 12
Ort: Gera
NUTS-Code: DEG02 Gera, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 07545
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n): Stadt Gera, Zentrale Vergabe- und Submissionsstelle
E-Mail:
Telefon: +49 3658381120
Fax: +49 3658381125
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: www.gera.de
Adresse des Beschafferprofils: www.vergabe.rib.de
Abschnitt II: Gegenstand
Herausgabe eines öffentlichen Mitteilungsblattes / Rathauskurier
Gegenstand der zu vergebenden Leistung ist die Herausgabe und Verteilung einer Printversion des Rathauskuriers der Stadt Gera, ergänzend zu der bereits regelmäßig erscheinenden digitalen Veröffentlichung sowie dem wöchentlich durch die Abteilung Kommunikation, Presse und Öffentlichkeitsarbeit veröffentlichten gesetzlich vorgeschriebenen Amtsblatt der Stadt Gera.
Stadtgebiet Gera
Gegenstand der zu vergebenden Leistung ist die Herausgabe und Verteilung einer Printversion des Rathauskuriers der Stadt Gera, ergänzend zu der bereits regelmäßig erscheinenden digitalen Veröffentlichung sowie dem wöchentlich durch die Abteilung Kommunikation, Presse und Öffentlichkeitsarbeit veröffentlichten gesetzlich vorgeschriebenen Amtsblatt der Stadt Gera.
Abschnitt IV: Verfahren
- Der Auftrag fällt nicht in den Anwendungsbereich der Richtlinie
Bei der Ermittlung des voraussichtlichen Auftragswertes gemäß § 3 VgV wurde ein Wert ermittelt, der deutlich unterhalb des EU-Schwellenwertes lag, somit die Bekanntmachung eines Aufrufs zum Wettbewerb im Amtsblatt der EU nicht erforderlich war. Bei der Auftragswertermittlung wurden sachgerechte und objektive Kriterien angesetzt und unter sorgfältiger Prüfung des Marktumfeldes die einzelnen Kostenpositionen der zu vergebenden Leistung nach Menge, Bedarf und Preis bestimmt.
Nach Öffnung der Angebote lag das niedrigste Angebot jedoch oberhalb des EU-Schwellenwertes.
Abschnitt V: Auftragsvergabe
Herausgabe eines öffentlichen Mitteilungsblatt der Stadt Gera/ Rathaus-Kurier
Postanschrift: Gottstedter Landstraße 6
Ort: Erfurt
NUTS-Code: DEG01 Erfurt, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 99092
Land: Deutschland
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Postanschrift: Jorge-Semprún-Platz 4
Ort: Weimar
Postleitzahl: 99423
Land: Deutschland
E-Mail:
Telefon: +49 36137737254
Fax: +49 36137739354
§ 160 GWB – Einleitung, Antrag
(1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein.
(2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Absatz 6 durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht.
(3) Der Antrag ist unzulässig, soweit
a) Der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt,
b) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
c) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
d) Mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Abs. 1 Nummer2. § 134 Absatz 1 Satz 2 bleibt unberührt.
§ 161 GWB – Form, Inhalt
(1) Der Antrag ist schriftlich bei der Vergabekammer einzureichen und unverzüglich zu begründen. Er soll ein bestimmtes Begehren enthalten. Ein Antragsteller ohne Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthalt, Sitz oder Geschäftsleitung im Geltungsbereich dieses Gesetzes hat einen Empfangsbevollmächtigten im Geltungsbereich dieses Gesetzes zu benennen.
(2) Die Begründung muss die Bezeichnung des Antragsgegners, eine Beschreibung der behaupteten Rechtsverletzung mit Sachverhaltsdarstellung und die Bezeichnung der verfügbaren Beweismittel enthalten sowie darlegen, dass die Rüge gegenüber dem Auftraggeber erfolgt ist; sie soll, soweit bekannt, die sonstigen Beteiligten benennen.
Postanschrift: Kornmarkt 12
Ort: Gera
Postleitzahl: 07545
Land: Deutschland
E-Mail:
Telefon: +49 3658381120
Fax: +49 3658381125
Internet-Adresse: www.gera.de