Korruption: Befähigung und Erlaubnis zur Berufsausübung/ Wirtschaftliche Zuverlässigkeit Folgende
Unterlagen sind einzureichen: • Unternehmensdarstellung o Allgemeine Unternehmensdarstellung
o Firmenname, Rechtsform, Umsatzsteuerident-Nr. o Anschrift (Hauptsitz/Niederlassungen/Sitz
der Niederlassung, die den Auftragge-ber betreuen würde) o Telefon-/Faxnummer und
E-Mailadresse o Organisationsstruktur des Unternehmens, Geschäftsfelder/-zweige o
Leistungsspektrum, Gründungsdatum, Unternehmenshistorie etc. • Unbedenklichkeitsbescheinigung
Berufsgenossenschaft oder Eigenerklärung Der Bieter hat eine Unbedenklichkeitsbescheinigung
der zuständigen Berufsgenossen-schaft – nicht älter als 6 Monate – vorzulegen. Sofern
der Bieter zum Zeitpunkt der An-gebotsabgabe noch nicht über eine entsprechende Bescheinigung
verfügt, so hat er mit dem Angebot zumindest eine Eigenerklärung abzugeben, aus der
hervorgeht, dass er diese spätestens vor einer geplanten Zuschlagserteilung auf sein
Angebot nach-reicht. • Unbedenklichkeitsbescheinigung des Finanzamtes oder Eigenerklärung
Der Bieter hat eine Unbedenklichkeitsbescheinigung des zuständigen Finanzamtes – nicht
älter als 6 Monate – vorzulegen. Sofern der Bieter zum Zeitpunkt der Angebots-abgabe
noch nicht über eine entsprechende Bescheinigung verfügt, so hat er mit dem Angebot
zumindest eine Eigenerklärung abzugeben, aus der hervorgeht, dass er diese spätestens
vor einer geplanten Zuschlagserteilung auf sein Angebot nachreicht. • Einen aktuellen
(nicht älter als 6 Monate) Nachweis der Eintragung in das Handel-sregister oder ein
vergleichbares Register nach Maßgabe der Rechtsvorschriften des Landes, in dem das
Unternehmen ansässig ist • Eigenerklärung über das Nichtvorliegen von zwingenden Ausschlussgründen
gemäß § 123 GWB (Anlage 7) • Eigenerklärung über das Nichtvorliegen von fakultativen
Ausschlussgründen gemäß § 124 GWB (Anlage 8) Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit
Folgende Unterlagen sind einzureichen • Angaben zu den Umsätzen der letzte drei Jahre
(ersatzweise Geschäftsberichte der letzten drei Jahre) sowie den Umsätzen des im Rahmen
der Ausschreibung maßgebli-chen Geschäftsbereiches. Mindestanforderung: Der Auftraggeber
sieht nur Bieter als fachlich geeignet an, die im Mittel der letzten 3 Geschäftsjahre
jährlich mindestens 1.000.000 EUR im benannten Geschäftsbereich umgesetzt haben. •
Bescheinigung/Nachweis über eine bestehende Betriebshaftpflichtversicherung ein-schließlich
der Angabe der Deckungssummen. Mindestanforderung: Die Betriebshaftpflichtversicherung
hat mindestens folgende Deckungssummen (bei mindestens zweifacher Maximierung je Versicherungsjahr)
pro Schadensfall aufzuweisen: Personenschäden: 2 Mio. €, Sachschäden 1 Mio. €, Vermö-gensschäden
100.000 €, Schlüsselschäden 25.000 €. Sollte die Betriebshaftpflichtversi-cherung
die vorgenannten Deckungssummen derzeit nicht erreichen oder noch keine Betriebshaftpflichtversicherung
abgeschlossen sein, so ist der Bieter verpflichtet, im Falle der Zuschlagserteilung
die Deckungssummen entsprechend zu erhöhen bzw. ab-zuschließen. 3.5 Weitere Anforderungen
an die Eignung Folgende Unterlagen sind einzureichen: • Eigenerklärung zum Ausschreibungsverfahren
(Anlage 6) Ferner ist sicherzustellen, dass • der oder die Mitarbeiter auf die Datenschutz-Grundverordnung
(EU-DSGVO) ver-pflichtet wird/werden • die gem. § 6 VgV (Vermeidung von Interessenkonflikten)
voreingenommenen Perso-nen von der Mitwirkung am Vergabeverfahren ausgeschlossen werden
Im Falle der Einbindung von Subunternehmen oder der Bildung einer Bewerbergemeinschaft
ist sicherzustellen, dass die Eigenerklärung von allen beteiligten Unternehmen eingereicht
werden sowie die Einhaltung der Datenschutz-Grundverordnung und Ausschluss von vorein-genommen
Personen sichergestellt ist. Auf Anforderung sind vom Best-Bieter die folgenden Erklärungen
und Nachweise vorzulegen (vgl. auch Punkt 2.1.10) • Verpflichtung zu Tariftreue, Mindestentgelt
und Entgeltgleichheit (§§ 10 und 12 Abs. 2 ThürVgG) (Anlage 9) • Verpflichtungen nach
§ 12 und § 15 ThürVgG – Nachunternehmereinsatz; § 17 ThürVgG – Kontrollen; § 18 ThürVgG
- Sanktionen (Anlage 10) • Verpflichtung zur Beachtung der ILO-Kernarbeitsnormen (§§
11 und 12 Abs. 2 ThürVgG) (Anlage 11) Wenn zutreffend: • Verpflichtung des Nachunternehmers
zu Tariftreue, Mindestentgelt und Entgeltgleich-heit (§§ 10, 12 Abs. 2 ThürVgG) (Anlage
12) • Verpflichtung des Nachunternehmers zur Beachtung der ILO-Kernarbeitsnormen (§§
11 und 12 Abs. 2 ThürVgG) (Anlage 13)