Deutschland - Post- und Fernmeldedienste - Rahmenvereinbarung Postdienstleistungen

1. Beschaffer
1.1 Beschaffer
Offizielle Bezeichnung: Thüringer Polizei, Landespolizeidirektion, Sachgebiet 24 - Zentrale Beschaffung/Dienstleistungen
Rechtsform des Erwerbers: Regionale Gebietskörperschaft
Tätigkeit des öffentlichen Auftraggebers: Öffentliche Ordnung und Sicherheit
2. Verfahren
2.1 Verfahren
Titel: Rahmenvereinbarung Postdienstleistungen
Beschreibung: Der Ausschreibungsgegenstand umfasst die Beförderung der unfrankierten, unsortierten Postdienstleistungen der im Folgenden benannten Behörden im Geschäftsbereich des Thüringer Ministeriums für Inneres und Kommunales, d. h. aller Briefsendungen und Einschreibesendungen für das Thüringer Ministerium für Inneres und Kommunales (TMIK), das Thüringer Landesamt für Statistik (TLS), die Bildungseinrichtungen der Thüringer Polizei (BE THPOL), das Landeskriminalamt Thüringen (TLKA) sowie die Landespolizeidirektion Thüringen (LPD) nebst ihrer nachgeordneten Dienststellen, der Bereitschaftspolizei Thüringen (BPTH), der Landespolizeiinspektion Erfurt (LPI EF), der Landespolizeiinspektion Nordhausen (LPI NDH) und der Landespolizeiinspektion Saalfeld (LPI SLF) sowie der Landespolizeiinspektion Suhl (LPI SHL) gemäß § 4 Nr. 1 Postgesetz (PostG) unter Beachtung des Postsicherstellungsgesetzes (PSG) sowie aller Postzustellaufträge mit elektronischer Rückerfassung der Zentralen Bußgeldstelle (ZBS) der Thüringer Polizei gemäß §§ 166 ff. Zivilprozessordnung (ZPO) und §§ 33 ff. PostG in den jeweils gültigen Fassungen. Die Dienstleistung umfasst dabei die Postabholung in den Abholstellen der Absender von Montag bis Freitag (außer an Feiertagen) und die garantierte inländische Postbeförderung an nationale Empfänger national gemäß § 2 Nr. 3 Post-Universaldienstleistungsverordnung (PUDLV) von Montag bis Samstag (außer an Feiertagen) sowie die Postbeförderung an internationale Empfänger. Bei der in Rede stehenden Dienstleistung handelt es sich um eine soziale und andere besondere Dienstleistung i. S. d. Artikel 74 RL 2014/24/EU i. V. m. Anhang XIV RL 2014/EU. Abweichend von § 21 Absatz 6 VgV darf die Laufzeit einer Rahmenvereinbarung über soziale und andere besondere Dienstleistungen i. S. d. Artikel 74 RL 2014/24/EU i. V. m. Anhang XIV RL 2014/EU gemäß § 65 Absatz 2 VgV sechs Jahre betragen. Die Dienstleistung wird in Form einer Rahmenvereinbarung mit einer Vertragslaufzeit von sechs Jahren ausgeschrieben. Die Vertragslaufzeit beträgt dabei zuerst 48 Monate. Die Vertragslaufzeit verlängert sich sodann automatisch zweimal um jeweils ein Kalenderjahr, es sei denn der Auftraggeber erklärt schriftlich mit einer Frist von 3 Monaten zum Ende der jeweiligen Vertragslaufzeit die Kündigung der Rahmenvereinbarung.
Kennung des Verfahrens: 8a9401fa-a870-46fb-ad4b-bac5e4de9d0c
Interne Kennung: 24.27-2912-249-2023
Verfahrensart: Offenes Verfahren
Zentrale Elemente des Verfahrens: Den Zuschlag erhält das wirtschaftlichste Angebot nach § 127 GWB i. V. m. § 58 Abs. 1 VgV, wobei die Ermittlung des wirtschaftlichsten Angebots gemäß § 58 Abs. 2 VgV auf der Grundlage des besten Preis-Leistungs-Verhältnisses erfolgt. Der Auftraggeber legt fest, dass Zuschlagskriterien nach § 58 Abs. 3 S. 1 VgV folgendermaßen gewichtet sind: Das Zuschlagskriterium Preis fließt mit 40% und das Zuschlagskriterium Qualität der Auftragsausführung mit 60% in die Wertung ein, wobei insgesamt eine Punktzahl von maximal 100 Punkten erreicht werden kann. 1. Zuschlagskriterium Preis (40%) Die auf das Kriterium Preis fallende Gewichtung von 40% wird in ein Punktesystem mit maximal 40 Punkten umgelegt. Der niedrigste Angebotspreis (Gesamtsumme (Netto) je Los) erhält die Maximalzahl von 40 Punkten. Der niedrigste Angebotspreis der in die letzte Wertungsstufe gelangten Angebote wird mit der maximal zu vergebenden Punktzahl von 40 Punkten multipliziert und das Ergebnis durch den Angebotspreis der jeweiligen teureren Bietenden geteilt. Somit ergibt sich für den wirtschaftlichsten Preis die höchste Punktzahl, während die darüber liegenden Preise mit einer geringeren Punktzahl bewertet werden. 2. Zuschlagskriterium Qualität der Auftragsausführung (60%) Mit ihrem Angebot haben die Bietenden ein in sich schlüssiges Konzept zur Qualität der Auftragsausführung (min. 20 - max. 40 Seiten DIN A4) einzureichen. Das Zuschlagskriterium Qualität der Leistungserbringung wird nochmals in drei Kriterien mit je zwei Unterkriterien mit unterschiedlichen prozentualen Gewichtungen unterteilt: a) Effektive und reibungslose Erbringung der Dienstleistung - 30 %, davon: aa) Logistikkonzept zur störungsfreien Auftragsausführung - 25 % ba) Bewältigung von Sendungsspitzen - 5 % b) Umweltverträgliche Auftragsausführung - 10 %, davon: aa) Konzept zur Vermeidung und Kompensation von CO²-Emissionen - 5 % ba) Einhaltung der Mindestziele des § 6 SaubFahrzeugBeschG - 5 % c) Qualitätssicherung der Dienstleistung während des Vertragszeitraums - 20 %, davon: aa) Qualitätssicherungskonzept - 15 % ba) Inhaber eines zertifizierten Qualitätsmanagements (etwa DIN ISO 9001*) - 5% * = oder eine vergleichbare Zertifizierung Die im Rahmen der Auswertung der Angebote erfolgende Bewertung des Konzeptes zur Qualität der Auftragsausführung wird durch mindestens fünf Bedienstete der Bedarfsstellen vorgenommen. Die Bewertung der eingereichten Konzepte erfolgt dabei auf Grundlage dieser Anlage anhand der in der Anlage 4.2 zur Leistungsbeschreibung vom 31.07.2023 abgebildeten Bewertungsmatrix. Der Auftraggeber bewertet, ob und in welchem Maß die von den Bietenden eingereichten Konzepte eine fach- und termingerechte Ausführung der ausgeschriebenen Leistungen in der ausgeschriebenen Qualität sowie einen reibungslosen Maßnahmenablauf erwarten lassen. Die Bewertung der von den Bietenden eingereichten Unterlagen erfolgt durch den Auftraggeber unter Ausübung seines Beurteilungsspielraums im Rahmen einer Gesamtbetrachtung. Dabei sind neben der Vollständigkeit die Strukturiertheit, die Plausibilität, die Nachvollziehbarkeit, die fachliche Vertretbarkeit sowie die Detailtiefe der Angaben der Bietenden von Bedeutung. Die Bietenden haben bei der Erstellung ihrer Konzepte zu berücksichtigen, dass der Auftraggeber nicht sämtliche denkbaren konzeptionellen Lösungsansätze der Bieter vorhersehen und abstrakt vorab bewerten kann. Die konkrete Ausgestaltung ist dann notwendigerweise Inhalt des Konzepts der Bietenden, die hier ihr Know-how einbringen. Abgesehen von den Unterkriterien b) ba) „Einhaltung der Mindestziele des § 6 SaubFahr-zeugBeschG“ und c) ba) „Inhaber eines zertifizierten Qualitätsmanagements (etwa DIN ISO 9001 oder eine vergleichbare Zertifizierung)“, welches einer JA/NEIN-Entscheidung unterliegt, werden die anderen Unterkriterien nach Punkten bewertet: 5 Punkte: Sehr anschauliche, nachvollziehbare und detaillierte Darlegungen; die gemachten Angaben weisen eine sehr gute fachliche Qualität auf und lassen erwarten, dass die Leistungsziele vollständig und problemlos erreicht und punktuell sogar übertroffen werden. 4 Punkte: anschauliche und gut nachvollziehbare Darlegungen; die gemachten Angaben weisen eine gute fachliche Qualität auf und lassen erwarten, dass die Leistungsziele vollständig und problemlos erreicht werden. 3 Punkte: mit geringen Einschränkungen detaillierte, aber insgesamt gut nachvollziehbare Darlegungen; die gemachten Angaben weisen eine zufriedenstellende fachliche Qualität auf und lassen erwarten, dass die Leistungsziele weitgehend vollständig und problemlos erreicht werden. 2 Punkte: wenig detaillierte, aber im Kern noch nachvollziehbare Darlegungen; die gemachten Angaben weisen eine ausreichende fachliche Qualität auf und lassen erwarten, dass die Leistungsziele überwiegend erreicht werden können. 1 Punkt: skizzenhafte und nur mit Einschränkungen nachvollziehbare Darlegungen; die gemachten Angaben weisen nicht unerhebliche Mängel auf und lassen nicht erwarten, dass die Leistungsziele überwiegend erreicht werden können. 0 Punkte: fehlende oder vorwiegend unvollständige Darlegungen; die gemachten Angaben weisen zahlreiche gravierende Mängel auf oder sind fachlich ungenügend und lassen erwarten, dass die Leistungsziele nicht erreicht werden können.
2.1.1 Zweck
Art des Auftrags: Dienstleistungen
Haupteinstufung(cpv): 64000000Post- und Fernmeldedienste
2.1.2 Erfüllungsort
Land, Gliederung (NUTS): Erfurt, Kreisfreie Stadt(DEG01)
Land: Deutschland
2.1.4 Allgemeine Informationen
Zusätzliche Informationen: Die Vergabeunterlagen stehen auf der Vergabeplattform des Bundes kostenfrei zum Download bereit. Nähere Informationen erhalten Sie unter www.evergabe-online.de. Auch wenn die Registrierung auf der e-Vergabe-Plattform nicht mehr erforderlich ist, um Vergabeunterlagen anfordern zu können, raten wir allen Interessenten zu einer Registrierung. Denn nur registrierte Nutzer, die ihre Teilnahme an einem Vergabeverfahren über den AnA-Web der E-Vergabe angemeldet haben, werden aktiv über Veränderungen im Vergbaeverfahren informiert. Wer auf Grundlage von veralteten Angebotsunterlagen anbietet, läuft Gefahr, ausgeschlossen zu werden.
Rechtsgrundlage:
Richtlinie 2014/24/EU
vgv- 
2.1.5 Bedingungen für die Auftragsvergabe
Bedingungen für die Einreichung:
Höchstzahl der Lose, für die ein Bieter Angebote einreichen kann: 6
5. Los
5.1 Los: LOT-0001
Titel: Briefe und Einschreiben Erfurt (TMIK, TLS, TLKA, LPD, BPTH, LPI EF)
Beschreibung: Der Ausschreibungsgegenstand umfasst die Beförderung der unfrankierten, unsortierten Postsendungen der im Folgenden benannten Behörden im Geschäftsbereich des Thüringer Ministeriums für Inneres und Kommunales, d. h. aller Briefsendungen und Einschreibesendungen für das Thüringer Ministerium für Inneres und Kommunales (TMIK), das Thüringer Landesamt für Statistik (TLS), der Bildungseinrichtungen der Thüringer Polizei (BE THPOL), das Landeskriminalamt Thüringen (TLKA) sowie die Landespolizeidirektion Thüringen (LPD) nebst ihrer nachgeordneten Dienststellen, der Bereitschaftspolizei Thüringen (BPTH) sowie der Landespolizeiinspektion Erfurt (LPI EF) gemäß § 4 Nr. 1 Postgesetz (PostG) unter Beachtung des Postsicherstellungsgesetzes (PSG) in den jeweils gültigen Fassungen. Die Dienstleistung umfasst dabei die Postabholung in den Abholstellen der Absender von Montag bis Freitag (außer an Feiertagen) und die garantierte inländische Postbeförderung an nationale Empfänger national gemäß § 2 Nr. 3 Post-Universaldienstleistungsverordnung (PUDLV) von Montag bis Samstag (außer an Feiertagen) sowie die Postbeförderung an internationale Empfänger. Bei der in Rede stehenden Dienstleistung handelt es sich um eine soziale und andere besondere Dienstleistung i. S. d. Artikel 74 RL 2014/24/EU i. V. m. Anhang XIV RL 2014/EU.
Interne Kennung: 24.27-2912-249-2023
5.1.1 Zweck
Art des Auftrags: Dienstleistungen
Haupteinstufung(cpv): 64000000Post- und Fernmeldedienste
Zusätzliche Einstufung(cpv): 64000000Post- und Fernmeldedienste
Zusätzliche Einstufung(cpv): 64110000Postdienste
Zusätzliche Einstufung(cpv): 64112000Briefpostdienste
5.1.2 Erfüllungsort
Postanschrift: Die Adressen der Abholstellen des Loses 1 sind der Anlage 1 zur Leistungsbeschreibung zu entnehmen.Alle Abholstellen des Loses 1 befinden sich in Erfurt.
Land, Gliederung (NUTS): Erfurt, Kreisfreie Stadt(DEG01)
Land: Deutschland
Zusätzliche Informationen: 
5.1.6 Allgemeine Informationen
Vorbehaltene Teilnahme: Teilnahme ist nicht vorbehalten.
Auftragsvergabeprojekt nicht aus EU-Mitteln finanziert
Zusätzliche Informationen: Den Zuschlag erhält das wirtschaftlichste Angebot nach § 127 GWB i. V. m. § 58 Abs. 1 VgV, wobei die Ermittlung des wirtschaftlichsten Angebots gemäß § 58 Abs. 2 VgV auf der Grundlage des besten Preis-Leistungs-Verhältnisses erfolgt. Der Auftraggeber legt fest, dass Zuschlagskriterien nach § 58 Abs. 3 S. 1 VgV folgendermaßen gewichtet sind: Das Zuschlagskriterium Preis fließt mit 40% und das Zuschlagskriterium Qualität der Auftragsausführung mit 60% in die Wertung ein, wobei insgesamt eine Punktzahl von maximal 100 Punkten erreicht werden kann. 1. Zuschlagskriterium Preis (40%) Die auf das Kriterium Preis fallende Gewichtung von 40% wird in ein Punktesystem mit maximal 40 Punkten umgelegt. Der niedrigste Angebotspreis (Gesamtsumme (Netto) je Los) erhält die Maximalzahl von 40 Punkten. Der niedrigste Angebotspreis der in die letzte Wertungsstufe gelangten Angebote wird mit der maximal zu vergebenden Punktzahl von 40 Punkten multipliziert und das Ergebnis durch den Angebotspreis der jeweiligen teureren Bietenden geteilt. Somit ergibt sich für den wirtschaftlichsten Preis die höchste Punktzahl, während die darüber liegenden Preise mit einer geringeren Punktzahl bewertet werden. 2. Zuschlagskriterium Qualität der Auftragsausführung (60%) Mit ihrem Angebot haben die Bietenden ein in sich schlüssiges Konzept zur Qualität der Auftragsausführung (min. 20 - max. 40 Seiten DIN A4) einzureichen. Das Zuschlagskriterium Qualität der Leistungserbringung wird nochmals in drei Kriterien mit je zwei Unterkriterien mit unterschiedlichen prozentualen Gewichtungen unterteilt: a) Effektive und reibungslose Erbringung der Dienstleistung - 30 %, davon: aa) Logistikkonzept zur störungsfreien Auftragsausführung - 25 % ba) Bewältigung von Sendungsspitzen - 5 % b) Umweltverträgliche Auftragsausführung - 10 %, davon: aa) Konzept zur Vermeidung und Kompensation von CO²-Emissionen - 5 % ba) Einhaltung der Mindestziele des § 6 SaubFahrzeugBeschG - 5 % c) Qualitätssicherung der Dienstleistung während des Vertragszeitraums - 20 %, davon: aa) Qualitätssicherungskonzept - 15 % ba) Inhaber eines zertifizierten Qualitätsmanagements (etwa DIN ISO 9001*) - 5% * = oder eine vergleichbare Zertifizierung Die im Rahmen der Auswertung der Angebote erfolgende Bewertung des Konzeptes zur Qualität der Auftragsausführung wird durch mindestens fünf Bedienstete der Bedarfsstellen vorgenommen. Die Bewertung der eingereichten Konzepte erfolgt dabei auf Grundlage dieser Anlage anhand der in der Anlage 4.2 zur Leistungsbeschreibung vom 31.08.2023 abgebildeten Bewertungsmatrix. Der Auftraggeber bewertet, ob und in welchem Maß die von den Bietenden eingereichten Konzepte eine fach- und termingerechte Ausführung der ausgeschriebenen Leistungen in der ausgeschriebenen Qualität sowie einen reibungslosen Maßnahmenablauf erwarten lassen. Die Bewertung der von den Bietenden eingereichten Unterlagen erfolgt durch den Auftraggeber unter Ausübung seines Beurteilungsspielraums im Rahmen einer Gesamtbetrachtung. Dabei sind neben der Vollständigkeit die Strukturiertheit, die Plausibilität, die Nachvollziehbarkeit, die fachliche Vertretbarkeit sowie die Detailtiefe der Angaben der Bietenden von Bedeutung. Die Bietenden haben bei der Erstellung ihrer Konzepte zu berücksichtigen, dass der Auftraggeber nicht sämtliche denkbaren konzeptionellen Lösungsansätze der Bieter vorhersehen und abstrakt vorab bewerten kann. Die konkrete Ausgestaltung ist dann notwendigerweise Inhalt des Konzepts der Bietenden, die hier ihr Know-how einbringen. Abgesehen von den Unterkriterien b) ba) „Einhaltung der Mindestziele des § 6 SaubFahrzeugBeschG“ und c) ba) „Inhaber eines zertifizierten Qualitätsmanagements (etwa DIN ISO 9001 oder eine vergleichbare Zertifizierung)“, welches einer JA/NEIN-Entscheidung unterliegt, werden die anderen Unterkriterien nach Punkten bewertet: 5 Punkte: Sehr anschauliche, nachvollziehbare und detaillierte Darlegungen; die gemachten Angaben weisen eine sehr gute fachliche Qualität auf und lassen erwarten, dass die Leistungsziele vollständig und problemlos erreicht und punktuell sogar übertroffen werden. 4 Punkte: anschauliche und gut nachvollziehbare Darlegungen; die gemachten Angaben weisen eine gute fachliche Qualität auf und lassen erwarten, dass die Leistungsziele vollständig und problemlos erreicht werden. 3 Punkte: mit geringen Einschränkungen detaillierte, aber insgesamt gut nachvollziehbare Darlegungen; die gemachten Angaben weisen eine zufriedenstellende fachliche Qualität auf und lassen erwarten, dass die Leistungsziele weitgehend vollständig und problemlos erreicht werden. 2 Punkte: wenig detaillierte, aber im Kern noch nachvollziehbare Darlegungen; die gemachten Angaben weisen eine ausreichende fachliche Qualität auf und lassen erwarten, dass die Leistungsziele überwiegend erreicht werden können. 1 Punkt: skizzenhafte und nur mit Einschränkungen nachvollziehbare Darlegungen; die gemachten Angaben weisen nicht unerhebliche Mängel auf und lassen nicht erwarten, dass die Leistungsziele überwiegend erreicht werden können. 0 Punkte: fehlende oder vorwiegend unvollständige Darlegungen; die gemachten Angaben weisen zahlreiche gravierende Mängel auf oder sind fachlich ungenügend und lassen erwarten, dass die Leistungsziele nicht erreicht werden können.
5.1.7 Strategische Auftragsvergabe
Ziel der strategischen Auftragsvergabe: Keine strategische Beschaffung
5.1.9 Eignungskriterien
Kriterium:
Art: Sonstiges
Beschreibung: 1. betreffend die Lose 1 sowie 3 bis 6: Erlaubnis (Lizenz) zur gewerbsmäßigen Beförderung von Briefsendungen gemäß § 5 PostG für alle anfallenden Briefe und Einschreiben, wobei Änderungen oder Erlöschen durch (auch teilweisen) Widerruf oder Rückgabe der erteilten Lizenz sowie die Anhängigkeit eines laufenden Widerrufverfahrens dem Auftraggeber unverzüglich anzuzeigen sind und Im Falle einer GbR (einschließlich Bietergemeinschaften), einer OHG oder einer KG die Vorlage der Lizenzen aller vertretungs- bzw. geschäftsführungsbefugten Gesellschafter erforderlich ist. 2. betreffend das Los 2: die vollständige Entgeltgenehmigung (Beschluss der Bundesnetzagentur samt Gründen) über das Beförderungsentgelt gemäß § 34 PostG für Postzustellaufträge 3. die in Textform nach § 126b BGB gezeichnete Erklärung (Vordruck) zur Einreichung von Führungszeugnissen gemäß BZRG 4. die in Textform nach § 126b BGB gezeichnete Erklärung (Vordruck) zu Datenschutz und Briefgeheimnis 5. Unternehmensprofil gemäß Teil B Ziffer 1.4. Buchstabe h) der Leistungsbeschreibung 6. die vollständig ausgefüllte und in Textform nach § 126b BGB gezeichnete Bietererklärung (Vordruck) zum Nichtvorliegen von Ausschlussgründen 7. die vollständig ausgefüllte und in Textform nach § 126b BGB gezeichnete Eigenerklärung (Vordruck) über eine Haftpflichtversicherung 8. die vollständig ausgefüllte und in Textform nach § 126b BGB gezeichnete Eigenerklärung (Vordruck) zum Netto-Jahresumsatz 9. die vollständig ausgefüllte und in Textform nach § 126b BGB gezeichnete Referenzliste (Vordruck) zur Leistungsfähigkeit
Anwendung dieses Kriteriums: Verwendet
5.1.11 Auftragsunterlagen
Sprachen, in denen die Auftragsunterlagen offiziell verfügbar sind: DEU
Internetadresse der Auftragsunterlagen: https://www.evergabe-online.de/tenderdetails.html?id=542214,
5.1.12 Bedingungen für die Auftragsvergabe
Bedingungen für die Einreichung:
Elektronische Einreichung: Zulässig
Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch
Elektronischer Katalog: Nicht zulässig
Varianten: Nicht zulässig
Die Bieter können mehrere Angebote einreichen
Frist für den Eingang der Interessenbekundungen: 2023-11-27+01:0012:00:00+01:00
Frist für den Eingang der Angebote: 2023-11-27+01:0012:00:00+01:00
Informationen, die nach Ablauf der Einreichungsfrist ergänzt werden können:
Nach Ermessen des Käufers können einige fehlenden Bieterunterlagen nach Fristablauf nachgereicht werden.
Zusätzliche Informationen: Vorschriften des Thüringer Vergabegesetzes
Informationen über die öffentliche Angebotsöffnung:
Datum/Uhrzeit: 2023-11-28+01:0008:00:00+01:00
Auftragsbedingungen:
Bedingungen für die Ausführung des Auftrags: siehe Leistungsbeschreibung
Aufträge werden elektronisch erteilt
Informationen über die Überprüfungsfristen: Die Vergabestelle weist ausdrücklich auf die Rügeobliegenheit der Unternehmen/ Bewerber/ Bieter sowie auf die Präklusionsregelung gem. § 160 Abs. 3 S. 1 Nr. 1 bis Nr. 4 GWB hinsichtlich der Behauptung von Verstößen gegen die Bestimmungen über das Vergabeverfahren hin. Solange ein wirksamer Zuschlag (Vertragsabschluss) noch nicht erteilt ist, kann als Rechtsbehelf ein Nachprüfungsantrag bei der unter 4.1 genannten Stelle gestellt werden. Bewerber und Bieter müssen Vergabeverstöße bei der unter I.1 genannten Vergabestelle rügen, bevor sie einen Nachprüfungsantrag stellen. Ein Nachprüfungsantrag muss spätestens 15 Tage nach Eingang der Mitteilung des Auftragsgebers, eine Rüge nicht abhelfen zu wollen, bei der Vergabekammer eingereicht werden (Rechtsbehelf nach § 160 Abs. 3 S. 1 Nr. 4 GWB).
5.1.15 Techniken
Rahmenvereinbarung:
Rahmenvereinbarung ohne erneuten Aufruf zum Wettbewerb
Begründung der Laufzeit der Rahmenvereinbarung: Die Gesamtlaufzeit der Rahmenvereinbarung überschreitet gemäß § 21 Abs. 6 VgV in zulässiger Weise die Dauer von vier Jahren. Sie fällt, wie in der Beschreibung der Beschaffung dargestellt, unter die Sonderregelung für Auftragsbekanntmachungen für soziale und andere besondere Dienstleistungen nach § 65 Abs. 2 VgV.
Informationen über das dynamische Beschaffungssystem
Kein dynamisches Beschaffungssystem
Elektronische Auktion:
5.1.16 Weitere Informationen, Schlichtung und Nachprüfung
Überprüfungsstelle: Thüringer Landesverwaltungsamt, Vergabekammer des Freistaats Thüringen
Organisation, die zusätzliche Informationen über das Vergabeverfahren bereitstellt: Thüringer Polizei, Landespolizeidirektion, Sachgebiet 24 - Zentrale Beschaffung/Dienstleistungen
5.1 Los: LOT-0002
Titel: Postzustellungsauftrag mit elektronischer Rückerfassung ZBS
Beschreibung: Umfasst die Zustellung von Schriftstücken unabhängig von Größe und Gewicht gemäß den Vorschriften der Zivilprozessordnung (§§ 166 bis 182 ZPO), des Verwaltungszustellungsgesetzes des Bundes sowie des Thüringer Verwaltungszustellungs- und Vollstreckungsgesetzes in der jeweils gültigen Fassung, die elektronische Rückerfassung und Bereitstellung sowie die Rücksendung der Zustellungsurkunden an den Auftraggeber. Postzustellungsaufträge sind nach den jeweils aktuell geltenden einschlägigen Vorschriften des Verwaltungszustellungs-(VwZG) und des Thüringer Verwaltungszustellungs- und Vollstreckungsgesetzes (ThürVwZVG), den §§ 166 bis 182 der Zivilprozessordnung (ZPO) sowie des Abschnitts 7 des Postgesetzes (§ 33 ff. PostG) durchzuführen. Der Auftragnehmer muss in der Lage sein, auf Grund der Änderung gesetzlicher Bestimmungen sich eventuell ergebende andere Verfahrensabläufe zeitgerecht vorzuhalten. Die Vordrucke der für die Ausführung der Zustellung erforderlichen Postzustellungsurkunden so-wie alle weiteren Vordrucke und Umschläge werden vom Auftragnehmer bereitgestellt. Dabei sind die ZPO und die Verordnung zur Einführung von Vordrucken für die Zustellung im gerichtlichen Verfahren (BGBl I 2002 Seite 671), zuletzt geändert am 23. April 2004 (BGBl I 2004, Seite 619), in ihrer jeweils gültigen Fassung zu beachten. Die im Rahmen eines Postzustellungsauftrages mit elektronischer Rückerfassung zuzustellenden Schriftstücke werden in einem inneren Umschlag und mit einem vorbereiteten Vordruck der Postzustellungsurkunde in einem äußeren Umschlag dem Auftragnehmer übergeben. Kann ein Postzustellungsauftrag oder eine Ersatzzustellung z. B. durch Umzug, etc. nicht erfolgen, ist der Auftragnehmer verpflichtet, eine Recherche über etwaige Nachsende- bzw. neue Adressen anzustrengen. Sofern eine solche ermittelt werden kann, ist diese auf der Postzustellungsurkunde zu vermerken und das Schriftstück an den Absender zurückzusenden. Die auf den Postzustellungsurkunden in einem Barcode erfassten Daten müssen dem Auftraggeber wieder zur Verfügung stehen, damit diese über eine elektronische Schnittstelle zu dem Nachweis der Zustellung und Fristenbestimmung in ein elektronisches Verkehrsordnungswidrigkeiten-Verfahren automatisch übernommen werden können. Die technischen Voraussetzungen hierfür werden in Abstimmung mit dem Auftraggeber hergestellt. Bei der in Rede stehenden Dienstleistung handelt es sich um eine soziale und andere besondere Dienstleistung i. S. d. Artikel 74 RL 2014/24/EU i. V. m. Anhang XIV RL 2014/EU.
Interne Kennung: 24.27-2912-249-2023
5.1.1 Zweck
Art des Auftrags: Dienstleistungen
Haupteinstufung(cpv): 64000000Post- und Fernmeldedienste
Zusätzliche Einstufung(cpv): 64000000Post- und Fernmeldedienste
Zusätzliche Einstufung(cpv): 64110000Postdienste
Zusätzliche Einstufung(cpv): 64112000Briefpostdienste
5.1.2 Erfüllungsort
Postanschrift: Die Adressen der Abholstellen des Loses 2 sind der Anlage 1 zur Leistungsbeschreiben zu entnehmen.Die Abholstellen des Loses 2 befinden sich in Artern und in Erfurt.
Land, Gliederung (NUTS): Erfurt, Kreisfreie Stadt(DEG01)
Land: Deutschland
Zusätzliche Informationen: 
5.1.2 Erfüllungsort
Postanschrift: Die Adressen der Abholstellen des Loses 2 sind der Anlage 1 zur Leistungsbeschreiben zu entnehmen.Die Abholstellen des Loses 2 befinden sich in Artern und in Erfurt.
Land, Gliederung (NUTS): Kyffhäuserkreis(DEG0A)
Land: Deutschland
Zusätzliche Informationen: 
5.1.6 Allgemeine Informationen
Vorbehaltene Teilnahme: Teilnahme ist nicht vorbehalten.
Auftragsvergabeprojekt nicht aus EU-Mitteln finanziert
Zusätzliche Informationen: Den Zuschlag erhält das wirtschaftlichste Angebot nach § 127 GWB i. V. m. § 58 Abs. 1 VgV, wobei die Ermittlung des wirtschaftlichsten Angebots gemäß § 58 Abs. 2 VgV auf der Grundlage des besten Preis-Leistungs-Verhältnisses erfolgt. Der Auftraggeber legt fest, dass Zuschlagskriterien nach § 58 Abs. 3 S. 1 VgV folgendermaßen gewichtet sind: Das Zuschlagskriterium Preis fließt mit 40% und das Zuschlagskriterium Qualität der Auftragsausführung mit 60% in die Wertung ein, wobei insgesamt eine Punktzahl von maximal 100 Punkten erreicht werden kann. 1. Zuschlagskriterium Preis (40%) Die auf das Kriterium Preis fallende Gewichtung von 40% wird in ein Punktesystem mit maximal 40 Punkten umgelegt. Der niedrigste Angebotspreis (Gesamtsumme (Netto) je Los) erhält die Maximalzahl von 40 Punkten. Der niedrigste Angebotspreis der in die letzte Wertungsstufe gelangten Angebote wird mit der maximal zu vergebenden Punktzahl von 40 Punkten multipliziert und das Ergebnis durch den Angebotspreis der jeweiligen teureren Bietenden geteilt. Somit ergibt sich für den wirtschaftlichsten Preis die höchste Punktzahl, während die darüber liegenden Preise mit einer geringeren Punktzahl bewertet werden. 2. Zuschlagskriterium Qualität der Auftragsausführung (60%) Mit ihrem Angebot haben die Bietenden ein in sich schlüssiges Konzept zur Qualität der Auftragsausführung (min. 20 - max. 40 Seiten DIN A4) einzureichen. Das Zuschlagskriterium Qualität der Leistungserbringung wird nochmals in drei Kriterien mit je zwei Unterkriterien mit unterschiedlichen prozentualen Gewichtungen unterteilt: a) Effektive und reibungslose Erbringung der Dienstleistung - 30 %, davon: aa) Logistikkonzept zur störungsfreien Auftragsausführung - 25 % ba) Bewältigung von Sendungsspitzen - 5 % b) Umweltverträgliche Auftragsausführung - 10 %, davon: aa) Konzept zur Vermeidung und Kompensation von CO²-Emissionen - 5 % ba) Einhaltung der Mindestziele des § 6 SaubFahrzeugBeschG - 5 % c) Qualitätssicherung der Dienstleistung während des Vertragszeitraums - 20 %, davon: aa) Qualitätssicherungskonzept - 15 % ba) Inhaber eines zertifizierten Qualitätsmanagements (etwa DIN ISO 9001*) - 5% * = oder eine vergleichbare Zertifizierung Die im Rahmen der Auswertung der Angebote erfolgende Bewertung des Konzeptes zur Qualität der Auftragsausführung wird durch mindestens fünf Bedienstete der Bedarfsstellen vorgenommen. Die Bewertung der eingereichten Konzepte erfolgt dabei auf Grundlage dieser Anlage anhand der in der Anlage 4.2 zur Leistungsbeschreibung vom 31.08.2023 abgebildeten Bewertungsmatrix. Der Auftraggeber bewertet, ob und in welchem Maß die von den Bietenden eingereichten Konzepte eine fach- und termingerechte Ausführung der ausgeschriebenen Leistungen in der ausgeschriebenen Qualität sowie einen reibungslosen Maßnahmenablauf erwarten lassen. Die Bewertung der von den Bietenden eingereichten Unterlagen erfolgt durch den Auftraggeber unter Ausübung seines Beurteilungsspielraums im Rahmen einer Gesamtbetrachtung. Dabei sind neben der Vollständigkeit die Strukturiertheit, die Plausibilität, die Nachvollziehbarkeit, die fachliche Vertretbarkeit sowie die Detailtiefe der Angaben der Bietenden von Bedeutung. Die Bietenden haben bei der Erstellung ihrer Konzepte zu berücksichtigen, dass der Auftraggeber nicht sämtliche denkbaren konzeptionellen Lösungsansätze der Bieter vorhersehen und abstrakt vorab bewerten kann. Die konkrete Ausgestaltung ist dann notwendigerweise Inhalt des Konzepts der Bietenden, die hier ihr Know-how einbringen. Abgesehen von den Unterkriterien b) ba) „Einhaltung der Mindestziele des § 6 SaubFahrzeugBeschG“ und c) ba) „Inhaber eines zertifizierten Qualitätsmanagements (etwa DIN ISO 9001 oder eine vergleichbare Zertifizierung)“, welches einer JA/NEIN-Entscheidung unterliegt, werden die anderen Unterkriterien nach Punkten bewertet: 5 Punkte: Sehr anschauliche, nachvollziehbare und detaillierte Darlegungen; die gemachten Angaben weisen eine sehr gute fachliche Qualität auf und lassen erwarten, dass die Leistungsziele vollständig und problemlos erreicht und punktuell sogar übertroffen werden. 4 Punkte: anschauliche und gut nachvollziehbare Darlegungen; die gemachten Angaben weisen eine gute fachliche Qualität auf und lassen erwarten, dass die Leistungsziele vollständig und problemlos erreicht werden. 3 Punkte: mit geringen Einschränkungen detaillierte, aber insgesamt gut nachvollziehbare Darlegungen; die gemachten Angaben weisen eine zufriedenstellende fachliche Qualität auf und lassen erwarten, dass die Leistungsziele weitgehend vollständig und problemlos erreicht werden. 2 Punkte: wenig detaillierte, aber im Kern noch nachvollziehbare Darlegungen; die gemachten Angaben weisen eine ausreichende fachliche Qualität auf und lassen erwarten, dass die Leistungsziele überwiegend erreicht werden können. 1 Punkt: skizzenhafte und nur mit Einschränkungen nachvollziehbare Darlegungen; die gemachten Angaben weisen nicht unerhebliche Mängel auf und lassen nicht erwarten, dass die Leistungsziele überwiegend erreicht werden können. 0 Punkte: fehlende oder vorwiegend unvollständige Darlegungen; die gemachten Angaben weisen zahlreiche gravierende Mängel auf oder sind fachlich ungenügend und lassen erwarten, dass die Leistungsziele nicht erreicht werden können.
5.1.7 Strategische Auftragsvergabe
Ziel der strategischen Auftragsvergabe: Keine strategische Beschaffung
5.1.9 Eignungskriterien
Kriterium:
Art: Sonstiges
Beschreibung: 1. betreffend die Lose 1 sowie 3 bis 6: Erlaubnis (Lizenz) zur gewerbsmäßigen Beförderung von Briefsendungen gemäß § 5 PostG für alle anfallenden Briefe und Einschreiben, wobei Änderungen oder Erlöschen durch (auch teilweisen) Widerruf oder Rückgabe der erteilten Lizenz sowie die Anhängigkeit eines laufenden Widerrufverfahrens dem Auftraggeber unverzüglich anzuzeigen sind und Im Falle einer GbR (einschließlich Bietergemeinschaften), einer OHG oder einer KG die Vorlage der Lizenzen aller vertretungs- bzw. geschäftsführungsbefugten Gesellschafter erforderlich ist. 2. betreffend das Los 2: die vollständige Entgeltgenehmigung (Beschluss der Bundesnetzagentur samt Gründen) über das Beförderungsentgelt gemäß § 34 PostG für Postzustellaufträge 3. die in Textform nach § 126b BGB gezeichnete Erklärung (Vordruck) zur Einreichung von Führungszeugnissen gemäß BZRG 4. die in Textform nach § 126b BGB gezeichnete Erklärung (Vordruck) zu Datenschutz und Briefgeheimnis 5. Unternehmensprofil gemäß Teil B Ziffer 1.4. Buchstabe h) der Leistungsbeschreibung 6. die vollständig ausgefüllte und in Textform nach § 126b BGB gezeichnete Bietererklärung (Vordruck) zum Nichtvorliegen von Ausschlussgründen 7. die vollständig ausgefüllte und in Textform nach § 126b BGB gezeichnete Eigenerklärung (Vordruck) über eine Haftpflichtversicherung 8. die vollständig ausgefüllte und in Textform nach § 126b BGB gezeichnete Eigenerklärung (Vordruck) zum Netto-Jahresumsatz 9. die vollständig ausgefüllte und in Textform nach § 126b BGB gezeichnete Referenzliste (Vordruck) zur Leistungsfähigkeit
Anwendung dieses Kriteriums: Verwendet
5.1.11 Auftragsunterlagen
Sprachen, in denen die Auftragsunterlagen offiziell verfügbar sind: DEU
Internetadresse der Auftragsunterlagen: https://www.evergabe-online.de/tenderdetails.html?id=542214,
5.1.12 Bedingungen für die Auftragsvergabe
Bedingungen für die Einreichung:
Elektronische Einreichung: Zulässig
Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch
Elektronischer Katalog: Nicht zulässig
Varianten: Nicht zulässig
Die Bieter können mehrere Angebote einreichen
Frist für den Eingang der Interessenbekundungen: 2023-11-20+01:0012:00:00+01:00
Frist für den Eingang der Angebote: 2023-11-27+01:0012:00:00+01:00
Informationen, die nach Ablauf der Einreichungsfrist ergänzt werden können:
Nach Ermessen des Käufers können einige fehlenden Bieterunterlagen nach Fristablauf nachgereicht werden.
Zusätzliche Informationen: Vorschriften des Thüringer Vergabegesetzes
Informationen über die öffentliche Angebotsöffnung:
Datum/Uhrzeit: 2023-11-28+01:0008:00:00+01:00
Auftragsbedingungen:
Bedingungen für die Ausführung des Auftrags: siehe Leistungsbeschreibung
Aufträge werden elektronisch erteilt
Informationen über die Überprüfungsfristen: Die Vergabestelle weist ausdrücklich auf die Rügeobliegenheit der Unternehmen/ Bewerber/ Bieter sowie auf die Präklusionsregelung gem. § 160 Abs. 3 S. 1 Nr. 1 bis Nr. 4 GWB hinsichtlich der Behauptung von Verstößen gegen die Bestimmungen über das Vergabeverfahren hin. Solange ein wirksamer Zuschlag (Vertragsabschluss) noch nicht erteilt ist, kann als Rechtsbehelf ein Nachprüfungsantrag bei der unter 4.1 genannten Stelle gestellt werden. Bewerber und Bieter müssen Vergabeverstöße bei der unter I.1 genannten Vergabestelle rügen, bevor sie einen Nachprüfungsantrag stellen. Ein Nachprüfungsantrag muss spätestens 15 Tage nach Eingang der Mitteilung des Auftragsgebers, eine Rüge nicht abhelfen zu wollen, bei der Vergabekammer eingereicht werden (Rechtsbehelf nach § 160 Abs. 3 S. 1 Nr. 4 GWB).
5.1.15 Techniken
Rahmenvereinbarung:
Rahmenvereinbarung ohne erneuten Aufruf zum Wettbewerb
Begründung der Laufzeit der Rahmenvereinbarung: Die Gesamtlaufzeit der Rahmenvereinbarung überschreitet gemäß § 21 Abs. 6 VgV in zulässiger Weise die Dauer von vier Jahren. Sie fällt, wie in der Beschreibung der Beschaffung dargestellt, unter die Sonderregelung für Auftragsbekanntmachungen für soziale und andere besondere Dienstleistungen nach § 65 Abs. 2 VgV.
Informationen über das dynamische Beschaffungssystem
Kein dynamisches Beschaffungssystem
Elektronische Auktion:
5.1.16 Weitere Informationen, Schlichtung und Nachprüfung
Überprüfungsstelle: Thüringer Landesverwaltungsamt, Vergabekammer des Freistaats Thüringen
Organisation, die zusätzliche Informationen über das Vergabeverfahren bereitstellt: Thüringer Polizei, Landespolizeidirektion, Sachgebiet 24 - Zentrale Beschaffung/Dienstleistungen
5.1 Los: LOT-0003
Titel: Briefe und Einschreiben LPI NDH
Beschreibung: Der Ausschreibungsgegenstand umfasst die Beförderung der unfrankierten, unsortierten Postsendungen, d. h. aller Briefsendungen und Einschreibesendungen für die Landespolizeiinspektion Nordhausen (LPI NDH) gemäß § 4 Nr. 1 Postgesetz (PostG) unter Beachtung des Postsicherstellungsgesetzes (PSG) in den jeweils gültigen Fassungen. Die Dienstleistung umfasst dabei die Postabholung in den Abholstellen der Absender von Montag bis Freitag (außer an Feiertagen) und die garantierte inländische Postbeförderung an nationale Empfänger national gemäß § 2 Nr. 3 Post-Universaldienstleistungsverordnung (PUDLV) von Montag bis Samstag (außer an Feiertagen) sowie die Postbeförderung an internationale Empfänger. Bei der in Rede stehenden Dienstleistung handelt es sich um eine soziale und andere besondere Dienstleistung i. S. d. Artikel 74 RL 2014/24/EU i. V. m. Anhang XIV RL 2014/EU.
Interne Kennung: 24.27-2912-249-2023
5.1.1 Zweck
Art des Auftrags: Dienstleistungen
Haupteinstufung(cpv): 64000000Post- und Fernmeldedienste
Zusätzliche Einstufung(cpv): 64000000Post- und Fernmeldedienste
Zusätzliche Einstufung(cpv): 64110000Postdienste
Zusätzliche Einstufung(cpv): 64112000Briefpostdienste
5.1.2 Erfüllungsort
Postanschrift: Die Adresse der Abholstelle des Lose 3 ist der Anlage 1 zur Leistungsbeschreibung zu entnehmen.Die Abholstelle des Loses 3 befindet sich in Nordhausen.
Land, Gliederung (NUTS): Nordhausen(DEG07)
Land: Deutschland
Zusätzliche Informationen: 
5.1.6 Allgemeine Informationen
Vorbehaltene Teilnahme: Teilnahme ist nicht vorbehalten.
Auftragsvergabeprojekt nicht aus EU-Mitteln finanziert
Zusätzliche Informationen: Den Zuschlag erhält das wirtschaftlichste Angebot nach § 127 GWB i. V. m. § 58 Abs. 1 VgV, wobei die Ermittlung des wirtschaftlichsten Angebots gemäß § 58 Abs. 2 VgV auf der Grundlage des besten Preis-Leistungs-Verhältnisses erfolgt. Der Auftraggeber legt fest, dass Zuschlagskriterien nach § 58 Abs. 3 S. 1 VgV folgendermaßen gewichtet sind: Das Zuschlagskriterium Preis fließt mit 40% und das Zuschlagskriterium Qualität der Auftragsausführung mit 60% in die Wertung ein, wobei insgesamt eine Punktzahl von maximal 100 Punkten erreicht werden kann. 1. Zuschlagskriterium Preis (40%) Die auf das Kriterium Preis fallende Gewichtung von 40% wird in ein Punktesystem mit maximal 40 Punkten umgelegt. Der niedrigste Angebotspreis (Gesamtsumme (Netto) je Los) erhält die Maximalzahl von 40 Punkten. Der niedrigste Angebotspreis der in die letzte Wertungsstufe gelangten Angebote wird mit der maximal zu vergebenden Punktzahl von 40 Punkten multipliziert und das Ergebnis durch den Angebotspreis der jeweiligen teureren Bietenden geteilt. Somit ergibt sich für den wirtschaftlichsten Preis die höchste Punktzahl, während die darüber liegenden Preise mit einer geringeren Punktzahl bewertet werden. 2. Zuschlagskriterium Qualität der Auftragsausführung (60%) Mit ihrem Angebot haben die Bietenden ein in sich schlüssiges Konzept zur Qualität der Auftragsausführung (min. 20 - max. 40 Seiten DIN A4) einzureichen. Das Zuschlagskriterium Qualität der Leistungserbringung wird nochmals in drei Kriterien mit je zwei Unterkriterien mit unterschiedlichen prozentualen Gewichtungen unterteilt: a) Effektive und reibungslose Erbringung der Dienstleistung - 30 %, davon: aa) Logistikkonzept zur störungsfreien Auftragsausführung - 25 % ba) Bewältigung von Sendungsspitzen - 5 % b) Umweltverträgliche Auftragsausführung - 10 %, davon: aa) Konzept zur Vermeidung und Kompensation von CO²-Emissionen - 5 % ba) Einhaltung der Mindestziele des § 6 SaubFahrzeugBeschG - 5 % c) Qualitätssicherung der Dienstleistung während des Vertragszeitraums - 20 %, davon: aa) Qualitätssicherungskonzept - 15 % ba) Inhaber eines zertifizierten Qualitätsmanagements (etwa DIN ISO 9001*) - 5% * = oder eine vergleichbare Zertifizierung Die im Rahmen der Auswertung der Angebote erfolgende Bewertung des Konzeptes zur Qualität der Auftragsausführung wird durch mindestens fünf Bedienstete der Bedarfsstellen vorgenommen. Die Bewertung der eingereichten Konzepte erfolgt dabei auf Grundlage dieser Anlage anhand der in der Anlage 4.2 zur Leistungsbeschreibung vom 31.08.2023 abgebildeten Bewertungsmatrix. Der Auftraggeber bewertet, ob und in welchem Maß die von den Bietenden eingereichten Konzepte eine fach- und termingerechte Ausführung der ausgeschriebenen Leistungen in der ausgeschriebenen Qualität sowie einen reibungslosen Maßnahmenablauf erwarten lassen. Die Bewertung der von den Bietenden eingereichten Unterlagen erfolgt durch den Auftraggeber unter Ausübung seines Beurteilungsspielraums im Rahmen einer Gesamtbetrachtung. Dabei sind neben der Vollständigkeit die Strukturiertheit, die Plausibilität, die Nachvollziehbarkeit, die fachliche Vertretbarkeit sowie die Detailtiefe der Angaben der Bietenden von Bedeutung. Die Bietenden haben bei der Erstellung ihrer Konzepte zu berücksichtigen, dass der Auftraggeber nicht sämtliche denkbaren konzeptionellen Lösungsansätze der Bieter vorhersehen und abstrakt vorab bewerten kann. Die konkrete Ausgestaltung ist dann notwendigerweise Inhalt des Konzepts der Bietenden, die hier ihr Know-how einbringen. Abgesehen von den Unterkriterien b) ba) „Einhaltung der Mindestziele des § 6 SaubFahrzeugBeschG“ und c) ba) „Inhaber eines zertifizierten Qualitätsmanagements (etwa DIN ISO 9001 oder eine vergleichbare Zertifizierung)“, welches einer JA/NEIN-Entscheidung unterliegt, werden die anderen Unterkriterien nach Punkten bewertet: 5 Punkte: Sehr anschauliche, nachvollziehbare und detaillierte Darlegungen; die gemachten Angaben weisen eine sehr gute fachliche Qualität auf und lassen erwarten, dass die Leistungsziele vollständig und problemlos erreicht und punktuell sogar übertroffen werden. 4 Punkte: anschauliche und gut nachvollziehbare Darlegungen; die gemachten Angaben weisen eine gute fachliche Qualität auf und lassen erwarten, dass die Leistungsziele vollständig und problemlos erreicht werden. 3 Punkte: mit geringen Einschränkungen detaillierte, aber insgesamt gut nachvollziehbare Darlegungen; die gemachten Angaben weisen eine zufriedenstellende fachliche Qualität auf und lassen erwarten, dass die Leistungsziele weitgehend vollständig und problemlos erreicht werden. 2 Punkte: wenig detaillierte, aber im Kern noch nachvollziehbare Darlegungen; die gemachten Angaben weisen eine ausreichende fachliche Qualität auf und lassen erwarten, dass die Leistungsziele überwiegend erreicht werden können. 1 Punkt: skizzenhafte und nur mit Einschränkungen nachvollziehbare Darlegungen; die gemachten Angaben weisen nicht unerhebliche Mängel auf und lassen nicht erwarten, dass die Leistungsziele überwiegend erreicht werden können. 0 Punkte: fehlende oder vorwiegend unvollständige Darlegungen; die gemachten Angaben weisen zahlreiche gravierende Mängel auf oder sind fachlich ungenügend und lassen erwarten, dass die Leistungsziele nicht erreicht werden können.
5.1.7 Strategische Auftragsvergabe
Ziel der strategischen Auftragsvergabe: Keine strategische Beschaffung
5.1.9 Eignungskriterien
Kriterium:
Art: Sonstiges
Beschreibung: 1. betreffend die Lose 1 sowie 3 bis 6: Erlaubnis (Lizenz) zur gewerbsmäßigen Beförderung von Briefsendungen gemäß § 5 PostG für alle anfallenden Briefe und Einschreiben, wobei Änderungen oder Erlöschen durch (auch teilweisen) Widerruf oder Rückgabe der erteilten Lizenz sowie die Anhängigkeit eines laufenden Widerrufverfahrens dem Auftraggeber unverzüglich anzuzeigen sind und Im Falle einer GbR (einschließlich Bietergemeinschaften), einer OHG oder einer KG die Vorlage der Lizenzen aller vertretungs- bzw. geschäftsführungsbefugten Gesellschafter erforderlich ist. 2. betreffend das Los 2: die vollständige Entgeltgenehmigung (Beschluss der Bundesnetzagentur samt Gründen) über das Beförderungsentgelt gemäß § 34 PostG für Postzustellaufträge 3. die in Textform nach § 126b BGB gezeichnete Erklärung (Vordruck) zur Einreichung von Führungszeugnissen gemäß BZRG 4. die in Textform nach § 126b BGB gezeichnete Erklärung (Vordruck) zu Datenschutz und Briefgeheimnis 5. Unternehmensprofil gemäß Teil B Ziffer 1.4. Buchstabe h) der Leistungsbeschreibung 6. die vollständig ausgefüllte und in Textform nach § 126b BGB gezeichnete Bietererklärung (Vordruck) zum Nichtvorliegen von Ausschlussgründen 7. die vollständig ausgefüllte und in Textform nach § 126b BGB gezeichnete Eigenerklärung (Vordruck) über eine Haftpflichtversicherung 8. die vollständig ausgefüllte und in Textform nach § 126b BGB gezeichnete Eigenerklärung (Vordruck) zum Netto-Jahresumsatz 9. die vollständig ausgefüllte und in Textform nach § 126b BGB gezeichnete Referenzliste (Vordruck) zur Leistungsfähigkeit
Anwendung dieses Kriteriums: Verwendet
5.1.11 Auftragsunterlagen
Sprachen, in denen die Auftragsunterlagen offiziell verfügbar sind: DEU
Internetadresse der Auftragsunterlagen: https://www.evergabe-online.de/tenderdetails.html?id=542214,
5.1.12 Bedingungen für die Auftragsvergabe
Bedingungen für die Einreichung:
Elektronische Einreichung: Zulässig
Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch
Elektronischer Katalog: Nicht zulässig
Varianten: Nicht zulässig
Die Bieter können mehrere Angebote einreichen
Frist für den Eingang der Interessenbekundungen: 2023-11-20+01:0012:00:00+01:00
Frist für den Eingang der Angebote: 2023-11-27+01:0012:00:00+01:00
Informationen, die nach Ablauf der Einreichungsfrist ergänzt werden können:
Nach Ermessen des Käufers können einige fehlenden Bieterunterlagen nach Fristablauf nachgereicht werden.
Zusätzliche Informationen: Vorschriften des Thüringer Vergabegesetzes
Informationen über die öffentliche Angebotsöffnung:
Datum/Uhrzeit: 2023-11-28+01:0008:00:00+01:00
Auftragsbedingungen:
Bedingungen für die Ausführung des Auftrags: siehe Leistungsbeschreibung
Aufträge werden elektronisch erteilt
Informationen über die Überprüfungsfristen: Die Vergabestelle weist ausdrücklich auf die Rügeobliegenheit der Unternehmen/ Bewerber/ Bieter sowie auf die Präklusionsregelung gem. § 160 Abs. 3 S. 1 Nr. 1 bis Nr. 4 GWB hinsichtlich der Behauptung von Verstößen gegen die Bestimmungen über das Vergabeverfahren hin. Solange ein wirksamer Zuschlag (Vertragsabschluss) noch nicht erteilt ist, kann als Rechtsbehelf ein Nachprüfungsantrag bei der unter 4.1 genannten Stelle gestellt werden. Bewerber und Bieter müssen Vergabeverstöße bei der unter I.1 genannten Vergabestelle rügen, bevor sie einen Nachprüfungsantrag stellen. Ein Nachprüfungsantrag muss spätestens 15 Tage nach Eingang der Mitteilung des Auftragsgebers, eine Rüge nicht abhelfen zu wollen, bei der Vergabekammer eingereicht werden (Rechtsbehelf nach § 160 Abs. 3 S. 1 Nr. 4 GWB).
5.1.15 Techniken
Rahmenvereinbarung:
Rahmenvereinbarung ohne erneuten Aufruf zum Wettbewerb
Begründung der Laufzeit der Rahmenvereinbarung: Die Gesamtlaufzeit der Rahmenvereinbarung überschreitet gemäß § 21 Abs. 6 VgV in zulässiger Weise die Dauer von vier Jahren. Sie fällt, wie in der Beschreibung der Beschaffung dargestellt, unter die Sonderregelung für Auftragsbekanntmachungen für soziale und andere besondere Dienstleistungen nach § 65 Abs. 2 VgV.
Informationen über das dynamische Beschaffungssystem
Kein dynamisches Beschaffungssystem
Elektronische Auktion:
5.1.16 Weitere Informationen, Schlichtung und Nachprüfung
Überprüfungsstelle: Thüringer Landesverwaltungsamt, Vergabekammer des Freistaats Thüringen
Organisation, die zusätzliche Informationen über das Vergabeverfahren bereitstellt: Thüringer Polizei, Landespolizeidirektion, Sachgebiet 24 - Zentrale Beschaffung/Dienstleistungen
5.1 Los: LOT-0004
Titel: Briefe und Einschreiben LPI SLF
Beschreibung: Der Ausschreibungsgegenstand umfasst die Beförderung der unfrankierten, unsortierten Postsendungen, d. h. aller Briefsendungen und Einschreibesendungen für die Landespolizeiinspektion Saalfeld (LPI SLF) gemäß § 4 Nr. 1 Postgesetz (PostG) unter Beachtung des Postsicherstellungsgesetzes (PSG) in den jeweils gültigen Fassungen. Die Dienstleistung umfasst dabei die Postabholung in den Abholstellen der Absender von Montag bis Freitag (außer an Feiertagen) und die garantierte inländische Postbeförderung an nationale Empfänger national gemäß § 2 Nr. 3 Post-Universaldienstleistungsverordnung (PUDLV) von Montag bis Samstag (außer an Feiertagen) sowie die Postbeförderung an internationale Empfänger. Bei der in Rede stehenden Dienstleistung handelt es sich um eine soziale und andere besondere Dienstleistung i. S. d. Artikel 74 RL 2014/24/EU i. V. m. Anhang XIV RL 2014/EU.
Interne Kennung: 24.27-2912-249-2023
5.1.1 Zweck
Art des Auftrags: Dienstleistungen
Haupteinstufung(cpv): 64000000Post- und Fernmeldedienste
Zusätzliche Einstufung(cpv): 64000000Post- und Fernmeldedienste
Zusätzliche Einstufung(cpv): 64110000Postdienste
Zusätzliche Einstufung(cpv): 64112000Briefpostdienste
5.1.2 Erfüllungsort
Postanschrift: Die Adresse der Abholstelle des Lose 4 ist der Anlage 1 zur Leistungsbeschreibung zu entnehmen.Die Abholstelle des Loses 4 befindet sich in Saalfeld.
Land, Gliederung (NUTS): Saalfeld-Rudolstadt(DEG0I)
Land: Deutschland
Zusätzliche Informationen: 
5.1.6 Allgemeine Informationen
Vorbehaltene Teilnahme: Teilnahme ist nicht vorbehalten.
Auftragsvergabeprojekt nicht aus EU-Mitteln finanziert
Zusätzliche Informationen: Den Zuschlag erhält das wirtschaftlichste Angebot nach § 127 GWB i. V. m. § 58 Abs. 1 VgV, wobei die Ermittlung des wirtschaftlichsten Angebots gemäß § 58 Abs. 2 VgV auf der Grundlage des besten Preis-Leistungs-Verhältnisses erfolgt. Der Auftraggeber legt fest, dass Zuschlagskriterien nach § 58 Abs. 3 S. 1 VgV folgendermaßen gewichtet sind: Das Zuschlagskriterium Preis fließt mit 40% und das Zuschlagskriterium Qualität der Auftragsausführung mit 60% in die Wertung ein, wobei insgesamt eine Punktzahl von maximal 100 Punkten erreicht werden kann. 1. Zuschlagskriterium Preis (40%) Die auf das Kriterium Preis fallende Gewichtung von 40% wird in ein Punktesystem mit maximal 40 Punkten umgelegt. Der niedrigste Angebotspreis (Gesamtsumme (Netto) je Los) erhält die Maximalzahl von 40 Punkten. Der niedrigste Angebotspreis der in die letzte Wertungsstufe gelangten Angebote wird mit der maximal zu vergebenden Punktzahl von 40 Punkten multipliziert und das Ergebnis durch den Angebotspreis der jeweiligen teureren Bietenden geteilt. Somit ergibt sich für den wirtschaftlichsten Preis die höchste Punktzahl, während die darüber liegenden Preise mit einer geringeren Punktzahl bewertet werden. 2. Zuschlagskriterium Qualität der Auftragsausführung (60%) Mit ihrem Angebot haben die Bietenden ein in sich schlüssiges Konzept zur Qualität der Auftragsausführung (min. 20 - max. 40 Seiten DIN A4) einzureichen. Das Zuschlagskriterium Qualität der Leistungserbringung wird nochmals in drei Kriterien mit je zwei Unterkriterien mit unterschiedlichen prozentualen Gewichtungen unterteilt: a) Effektive und reibungslose Erbringung der Dienstleistung - 30 %, davon: aa) Logistikkonzept zur störungsfreien Auftragsausführung - 25 % ba) Bewältigung von Sendungsspitzen - 5 % b) Umweltverträgliche Auftragsausführung - 10 %, davon: aa) Konzept zur Vermeidung und Kompensation von CO²-Emissionen - 5 % ba) Einhaltung der Mindestziele des § 6 SaubFahrzeugBeschG - 5 % c) Qualitätssicherung der Dienstleistung während des Vertragszeitraums - 20 %, davon: aa) Qualitätssicherungskonzept - 15 % ba) Inhaber eines zertifizierten Qualitätsmanagements (etwa DIN ISO 9001*) - 5% * = oder eine vergleichbare Zertifizierung Die im Rahmen der Auswertung der Angebote erfolgende Bewertung des Konzeptes zur Qualität der Auftragsausführung wird durch mindestens fünf Bedienstete der Bedarfsstellen vorgenommen. Die Bewertung der eingereichten Konzepte erfolgt dabei auf Grundlage dieser Anlage anhand der in der Anlage 4.2 zur Leistungsbeschreibung vom 31.08.2023 abgebildeten Bewertungsmatrix. Der Auftraggeber bewertet, ob und in welchem Maß die von den Bietenden eingereichten Konzepte eine fach- und termingerechte Ausführung der ausgeschriebenen Leistungen in der ausgeschriebenen Qualität sowie einen reibungslosen Maßnahmenablauf erwarten lassen. Die Bewertung der von den Bietenden eingereichten Unterlagen erfolgt durch den Auftraggeber unter Ausübung seines Beurteilungsspielraums im Rahmen einer Gesamtbetrachtung. Dabei sind neben der Vollständigkeit die Strukturiertheit, die Plausibilität, die Nachvollziehbarkeit, die fachliche Vertretbarkeit sowie die Detailtiefe der Angaben der Bietenden von Bedeutung. Die Bietenden haben bei der Erstellung ihrer Konzepte zu berücksichtigen, dass der Auftraggeber nicht sämtliche denkbaren konzeptionellen Lösungsansätze der Bieter vorhersehen und abstrakt vorab bewerten kann. Die konkrete Ausgestaltung ist dann notwendigerweise Inhalt des Konzepts der Bietenden, die hier ihr Know-how einbringen. Abgesehen von den Unterkriterien b) ba) „Einhaltung der Mindestziele des § 6 SaubFahrzeugBeschG“ und c) ba) „Inhaber eines zertifizierten Qualitätsmanagements (etwa DIN ISO 9001 oder eine vergleichbare Zertifizierung)“, welches einer JA/NEIN-Entscheidung unterliegt, werden die anderen Unterkriterien nach Punkten bewertet: 5 Punkte: Sehr anschauliche, nachvollziehbare und detaillierte Darlegungen; die gemachten Angaben weisen eine sehr gute fachliche Qualität auf und lassen erwarten, dass die Leistungsziele vollständig und problemlos erreicht und punktuell sogar übertroffen werden. 4 Punkte: anschauliche und gut nachvollziehbare Darlegungen; die gemachten Angaben weisen eine gute fachliche Qualität auf und lassen erwarten, dass die Leistungsziele vollständig und problemlos erreicht werden. 3 Punkte: mit geringen Einschränkungen detaillierte, aber insgesamt gut nachvollziehbare Darlegungen; die gemachten Angaben weisen eine zufriedenstellende fachliche Qualität auf und lassen erwarten, dass die Leistungsziele weitgehend vollständig und problemlos erreicht werden. 2 Punkte: wenig detaillierte, aber im Kern noch nachvollziehbare Darlegungen; die gemachten Angaben weisen eine ausreichende fachliche Qualität auf und lassen erwarten, dass die Leistungsziele überwiegend erreicht werden können. 1 Punkt: skizzenhafte und nur mit Einschränkungen nachvollziehbare Darlegungen; die gemachten Angaben weisen nicht unerhebliche Mängel auf und lassen nicht erwarten, dass die Leistungsziele überwiegend erreicht werden können. 0 Punkte: fehlende oder vorwiegend unvollständige Darlegungen; die gemachten Angaben weisen zahlreiche gravierende Mängel auf oder sind fachlich ungenügend und lassen erwarten, dass die Leistungsziele nicht erreicht werden können.
5.1.7 Strategische Auftragsvergabe
Ziel der strategischen Auftragsvergabe: Keine strategische Beschaffung
5.1.9 Eignungskriterien
Kriterium:
Art: Sonstiges
Beschreibung: 1. betreffend die Lose 1 sowie 3 bis 6: Erlaubnis (Lizenz) zur gewerbsmäßigen Beförderung von Briefsendungen gemäß § 5 PostG für alle anfallenden Briefe und Einschreiben, wobei Änderungen oder Erlöschen durch (auch teilweisen) Widerruf oder Rückgabe der erteilten Lizenz sowie die Anhängigkeit eines laufenden Widerrufverfahrens dem Auftraggeber unverzüglich anzuzeigen sind und Im Falle einer GbR (einschließlich Bietergemeinschaften), einer OHG oder einer KG die Vorlage der Lizenzen aller vertretungs- bzw. geschäftsführungsbefugten Gesellschafter erforderlich ist. 2. betreffend das Los 2: die vollständige Entgeltgenehmigung (Beschluss der Bundesnetzagentur samt Gründen) über das Beförderungsentgelt gemäß § 34 PostG für Postzustellaufträge 3. die in Textform nach § 126b BGB gezeichnete Erklärung (Vordruck) zur Einreichung von Führungszeugnissen gemäß BZRG 4. die in Textform nach § 126b BGB gezeichnete Erklärung (Vordruck) zu Datenschutz und Briefgeheimnis 5. Unternehmensprofil gemäß Teil B Ziffer 1.4. Buchstabe h) der Leistungsbeschreibung 6. die vollständig ausgefüllte und in Textform nach § 126b BGB gezeichnete Bietererklärung (Vordruck) zum Nichtvorliegen von Ausschlussgründen 7. die vollständig ausgefüllte und in Textform nach § 126b BGB gezeichnete Eigenerklärung (Vordruck) über eine Haftpflichtversicherung 8. die vollständig ausgefüllte und in Textform nach § 126b BGB gezeichnete Eigenerklärung (Vordruck) zum Netto-Jahresumsatz 9. die vollständig ausgefüllte und in Textform nach § 126b BGB gezeichnete Referenzliste (Vordruck) zur Leistungsfähigkeit
Anwendung dieses Kriteriums: Verwendet
5.1.11 Auftragsunterlagen
Sprachen, in denen die Auftragsunterlagen offiziell verfügbar sind: DEU
Internetadresse der Auftragsunterlagen: https://www.evergabe-online.de/tenderdetails.html?id=542214,
5.1.12 Bedingungen für die Auftragsvergabe
Bedingungen für die Einreichung:
Elektronische Einreichung: Zulässig
Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch
Elektronischer Katalog: Nicht zulässig
Varianten: Nicht zulässig
Die Bieter können mehrere Angebote einreichen
Frist für den Eingang der Interessenbekundungen: 2023-11-20+01:0012:00:00+01:00
Frist für den Eingang der Angebote: 2023-11-27+01:0012:00:00+01:00
Informationen, die nach Ablauf der Einreichungsfrist ergänzt werden können:
Nach Ermessen des Käufers können einige fehlenden Bieterunterlagen nach Fristablauf nachgereicht werden.
Zusätzliche Informationen: Vorschriften des Thüringer Vergabegesetzes
Informationen über die öffentliche Angebotsöffnung:
Datum/Uhrzeit: 2023-11-28+01:0008:00:00+01:00
Auftragsbedingungen:
Bedingungen für die Ausführung des Auftrags: siehe Leistungsbeschreibung
Aufträge werden elektronisch erteilt
Informationen über die Überprüfungsfristen: Die Vergabestelle weist ausdrücklich auf die Rügeobliegenheit der Unternehmen/ Bewerber/ Bieter sowie auf die Präklusionsregelung gem. § 160 Abs. 3 S. 1 Nr. 1 bis Nr. 4 GWB hinsichtlich der Behauptung von Verstößen gegen die Bestimmungen über das Vergabeverfahren hin. Solange ein wirksamer Zuschlag (Vertragsabschluss) noch nicht erteilt ist, kann als Rechtsbehelf ein Nachprüfungsantrag bei der unter 4.1 genannten Stelle gestellt werden. Bewerber und Bieter müssen Vergabeverstöße bei der unter I.1 genannten Vergabestelle rügen, bevor sie einen Nachprüfungsantrag stellen. Ein Nachprüfungsantrag muss spätestens 15 Tage nach Eingang der Mitteilung des Auftragsgebers, eine Rüge nicht abhelfen zu wollen, bei der Vergabekammer eingereicht werden (Rechtsbehelf nach § 160 Abs. 3 S. 1 Nr. 4 GWB).
5.1.15 Techniken
Rahmenvereinbarung:
Rahmenvereinbarung ohne erneuten Aufruf zum Wettbewerb
Begründung der Laufzeit der Rahmenvereinbarung: Die Gesamtlaufzeit der Rahmenvereinbarung überschreitet gemäß § 21 Abs. 6 VgV in zulässiger Weise die Dauer von vier Jahren. Sie fällt, wie in der Beschreibung der Beschaffung dargestellt, unter die Sonderregelung für Auftragsbekanntmachungen für soziale und andere besondere Dienstleistungen nach § 65 Abs. 2 VgV.
Informationen über das dynamische Beschaffungssystem
Kein dynamisches Beschaffungssystem
Elektronische Auktion:
5.1.16 Weitere Informationen, Schlichtung und Nachprüfung
Überprüfungsstelle: Thüringer Landesverwaltungsamt, Vergabekammer des Freistaats Thüringen
Organisation, die zusätzliche Informationen über das Vergabeverfahren bereitstellt: Thüringer Polizei, Landespolizeidirektion, Sachgebiet 24 - Zentrale Beschaffung/Dienstleistungen
5.1 Los: LOT-0005
Titel: Briefe und Einschreiben LPI SHL
Beschreibung: Der Ausschreibungsgegenstand umfasst die Beförderung der unfrankierten, unsortierten Postsendungen, d. h. aller Briefsendungen und Einschreibesendungen für die Landespolizeiinspektion Suhl (LPI SHL) gemäß § 4 Nr. 1 Postgesetz (PostG) unter Beachtung des Postsicherstellungsgesetzes (PSG) in den jeweils gültigen Fassungen. Die Dienstleistung umfasst dabei die Postabholung in den Abholstellen der Absender von Montag bis Freitag (außer an Feiertagen) und die garantierte inländische Postbeförderung an nationale Empfänger national gemäß § 2 Nr. 3 Post-Universaldienstleistungsverordnung (PUDLV) von Montag bis Samstag (außer an Feiertagen) sowie die Postbeförderung an internationale Empfänger. Bei der in Rede stehenden Dienstleistung handelt es sich um eine soziale und andere besondere Dienstleistung i. S. d. Artikel 74 RL 2014/24/EU i. V. m. Anhang XIV RL 2014/EU.
Interne Kennung: 24.27-2912-249-2023
5.1.1 Zweck
Art des Auftrags: Dienstleistungen
Haupteinstufung(cpv): 64000000Post- und Fernmeldedienste
Zusätzliche Einstufung(cpv): 64000000Post- und Fernmeldedienste
Zusätzliche Einstufung(cpv): 64110000Postdienste
Zusätzliche Einstufung(cpv): 64112000Briefpostdienste
5.1.2 Erfüllungsort
Postanschrift: Die Adresse der Abholstelle des Lose 5 ist der Anlage 1 zur Leistungsbeschreibung zu entnehmen.Die Abholstelle des Loses 5 befindet sich in Suhl.
Land, Gliederung (NUTS): Suhl, Kreisfreie Stadt(DEG04)
Land: Deutschland
Zusätzliche Informationen: 
5.1.6 Allgemeine Informationen
Vorbehaltene Teilnahme: Teilnahme ist nicht vorbehalten.
Auftragsvergabeprojekt nicht aus EU-Mitteln finanziert
Zusätzliche Informationen: Den Zuschlag erhält das wirtschaftlichste Angebot nach § 127 GWB i. V. m. § 58 Abs. 1 VgV, wobei die Ermittlung des wirtschaftlichsten Angebots gemäß § 58 Abs. 2 VgV auf der Grundlage des besten Preis-Leistungs-Verhältnisses erfolgt. Der Auftraggeber legt fest, dass Zuschlagskriterien nach § 58 Abs. 3 S. 1 VgV folgendermaßen gewichtet sind: Das Zuschlagskriterium Preis fließt mit 40% und das Zuschlagskriterium Qualität der Auftragsausführung mit 60% in die Wertung ein, wobei insgesamt eine Punktzahl von maximal 100 Punkten erreicht werden kann. 1. Zuschlagskriterium Preis (40%) Die auf das Kriterium Preis fallende Gewichtung von 40% wird in ein Punktesystem mit maximal 40 Punkten umgelegt. Der niedrigste Angebotspreis (Gesamtsumme (Netto) je Los) erhält die Maximalzahl von 40 Punkten. Der niedrigste Angebotspreis der in die letzte Wertungsstufe gelangten Angebote wird mit der maximal zu vergebenden Punktzahl von 40 Punkten multipliziert und das Ergebnis durch den Angebotspreis der jeweiligen teureren Bietenden geteilt. Somit ergibt sich für den wirtschaftlichsten Preis die höchste Punktzahl, während die darüber liegenden Preise mit einer geringeren Punktzahl bewertet werden. 2. Zuschlagskriterium Qualität der Auftragsausführung (60%) Mit ihrem Angebot haben die Bietenden ein in sich schlüssiges Konzept zur Qualität der Auftragsausführung (min. 20 - max. 40 Seiten DIN A4) einzureichen. Das Zuschlagskriterium Qualität der Leistungserbringung wird nochmals in drei Kriterien mit je zwei Unterkriterien mit unterschiedlichen prozentualen Gewichtungen unterteilt: a) Effektive und reibungslose Erbringung der Dienstleistung - 30 %, davon: aa) Logistikkonzept zur störungsfreien Auftragsausführung - 25 % ba) Bewältigung von Sendungsspitzen - 5 % b) Umweltverträgliche Auftragsausführung - 10 %, davon: aa) Konzept zur Vermeidung und Kompensation von CO²-Emissionen - 5 % ba) Einhaltung der Mindestziele des § 6 SaubFahrzeugBeschG - 5 % c) Qualitätssicherung der Dienstleistung während des Vertragszeitraums - 20 %, davon: aa) Qualitätssicherungskonzept - 15 % ba) Inhaber eines zertifizierten Qualitätsmanagements (etwa DIN ISO 9001*) - 5% * = oder eine vergleichbare Zertifizierung Die im Rahmen der Auswertung der Angebote erfolgende Bewertung des Konzeptes zur Qualität der Auftragsausführung wird durch mindestens fünf Bedienstete der Bedarfsstellen vorgenommen. Die Bewertung der eingereichten Konzepte erfolgt dabei auf Grundlage dieser Anlage anhand der in der Anlage 4.2 zur Leistungsbeschreibung vom 31.08.2023 abgebildeten Bewertungsmatrix. Der Auftraggeber bewertet, ob und in welchem Maß die von den Bietenden eingereichten Konzepte eine fach- und termingerechte Ausführung der ausgeschriebenen Leistungen in der ausgeschriebenen Qualität sowie einen reibungslosen Maßnahmenablauf erwarten lassen. Die Bewertung der von den Bietenden eingereichten Unterlagen erfolgt durch den Auftraggeber unter Ausübung seines Beurteilungsspielraums im Rahmen einer Gesamtbetrachtung. Dabei sind neben der Vollständigkeit die Strukturiertheit, die Plausibilität, die Nachvollziehbarkeit, die fachliche Vertretbarkeit sowie die Detailtiefe der Angaben der Bietenden von Bedeutung. Die Bietenden haben bei der Erstellung ihrer Konzepte zu berücksichtigen, dass der Auftraggeber nicht sämtliche denkbaren konzeptionellen Lösungsansätze der Bieter vorhersehen und abstrakt vorab bewerten kann. Die konkrete Ausgestaltung ist dann notwendigerweise Inhalt des Konzepts der Bietenden, die hier ihr Know-how einbringen. Abgesehen von den Unterkriterien b) ba) „Einhaltung der Mindestziele des § 6 SaubFahrzeugBeschG“ und c) ba) „Inhaber eines zertifizierten Qualitätsmanagements (etwa DIN ISO 9001 oder eine vergleichbare Zertifizierung)“, welches einer JA/NEIN-Entscheidung unterliegt, werden die anderen Unterkriterien nach Punkten bewertet: 5 Punkte: Sehr anschauliche, nachvollziehbare und detaillierte Darlegungen; die gemachten Angaben weisen eine sehr gute fachliche Qualität auf und lassen erwarten, dass die Leistungsziele vollständig und problemlos erreicht und punktuell sogar übertroffen werden. 4 Punkte: anschauliche und gut nachvollziehbare Darlegungen; die gemachten Angaben weisen eine gute fachliche Qualität auf und lassen erwarten, dass die Leistungsziele vollständig und problemlos erreicht werden. 3 Punkte: mit geringen Einschränkungen detaillierte, aber insgesamt gut nachvollziehbare Darlegungen; die gemachten Angaben weisen eine zufriedenstellende fachliche Qualität auf und lassen erwarten, dass die Leistungsziele weitgehend vollständig und problemlos erreicht werden. 2 Punkte: wenig detaillierte, aber im Kern noch nachvollziehbare Darlegungen; die gemachten Angaben weisen eine ausreichende fachliche Qualität auf und lassen erwarten, dass die Leistungsziele überwiegend erreicht werden können. 1 Punkt: skizzenhafte und nur mit Einschränkungen nachvollziehbare Darlegungen; die gemachten Angaben weisen nicht unerhebliche Mängel auf und lassen nicht erwarten, dass die Leistungsziele überwiegend erreicht werden können. 0 Punkte: fehlende oder vorwiegend unvollständige Darlegungen; die gemachten Angaben weisen zahlreiche gravierende Mängel auf oder sind fachlich ungenügend und lassen erwarten, dass die Leistungsziele nicht erreicht werden können.
5.1.7 Strategische Auftragsvergabe
Ziel der strategischen Auftragsvergabe: Keine strategische Beschaffung
5.1.9 Eignungskriterien
Kriterium:
Art: Sonstiges
Beschreibung: 1. betreffend die Lose 1 sowie 3 bis 6: Erlaubnis (Lizenz) zur gewerbsmäßigen Beförderung von Briefsendungen gemäß § 5 PostG für alle anfallenden Briefe und Einschreiben, wobei Änderungen oder Erlöschen durch (auch teilweisen) Widerruf oder Rückgabe der erteilten Lizenz sowie die Anhängigkeit eines laufenden Widerrufverfahrens dem Auftraggeber unverzüglich anzuzeigen sind und Im Falle einer GbR (einschließlich Bietergemeinschaften), einer OHG oder einer KG die Vorlage der Lizenzen aller vertretungs- bzw. geschäftsführungsbefugten Gesellschafter erforderlich ist. 2. betreffend das Los 2: die vollständige Entgeltgenehmigung (Beschluss der Bundesnetzagentur samt Gründen) über das Beförderungsentgelt gemäß § 34 PostG für Postzustellaufträge 3. die in Textform nach § 126b BGB gezeichnete Erklärung (Vordruck) zur Einreichung von Führungszeugnissen gemäß BZRG 4. die in Textform nach § 126b BGB gezeichnete Erklärung (Vordruck) zu Datenschutz und Briefgeheimnis 5. Unternehmensprofil gemäß Teil B Ziffer 1.4. Buchstabe h) der Leistungsbeschreibung 6. die vollständig ausgefüllte und in Textform nach § 126b BGB gezeichnete Bietererklärung (Vordruck) zum Nichtvorliegen von Ausschlussgründen 7. die vollständig ausgefüllte und in Textform nach § 126b BGB gezeichnete Eigenerklärung (Vordruck) über eine Haftpflichtversicherung 8. die vollständig ausgefüllte und in Textform nach § 126b BGB gezeichnete Eigenerklärung (Vordruck) zum Netto-Jahresumsatz 9. die vollständig ausgefüllte und in Textform nach § 126b BGB gezeichnete Referenzliste (Vordruck) zur Leistungsfähigkeit
Anwendung dieses Kriteriums: Verwendet
5.1.11 Auftragsunterlagen
Sprachen, in denen die Auftragsunterlagen offiziell verfügbar sind: DEU
Internetadresse der Auftragsunterlagen: https://www.evergabe-online.de/tenderdetails.html?id=542214,
5.1.12 Bedingungen für die Auftragsvergabe
Bedingungen für die Einreichung:
Elektronische Einreichung: Zulässig
Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch
Elektronischer Katalog: Nicht zulässig
Varianten: Nicht zulässig
Die Bieter können mehrere Angebote einreichen
Frist für den Eingang der Interessenbekundungen: 2023-11-20+01:0012:00:00+01:00
Frist für den Eingang der Angebote: 2023-11-27+01:0012:00:00+01:00
Informationen, die nach Ablauf der Einreichungsfrist ergänzt werden können:
Nach Ermessen des Käufers können einige fehlenden Bieterunterlagen nach Fristablauf nachgereicht werden.
Zusätzliche Informationen: Vorschriften des Thüringer Vergabegesetzes
Informationen über die öffentliche Angebotsöffnung:
Datum/Uhrzeit: 2023-11-28+01:0008:00:00+01:00
Auftragsbedingungen:
Bedingungen für die Ausführung des Auftrags: siehe Leistungsbeschreibung
Aufträge werden elektronisch erteilt
Informationen über die Überprüfungsfristen: Die Vergabestelle weist ausdrücklich auf die Rügeobliegenheit der Unternehmen/ Bewerber/ Bieter sowie auf die Präklusionsregelung gem. § 160 Abs. 3 S. 1 Nr. 1 bis Nr. 4 GWB hinsichtlich der Behauptung von Verstößen gegen die Bestimmungen über das Vergabeverfahren hin. Solange ein wirksamer Zuschlag (Vertragsabschluss) noch nicht erteilt ist, kann als Rechtsbehelf ein Nachprüfungsantrag bei der unter 4.1 genannten Stelle gestellt werden. Bewerber und Bieter müssen Vergabeverstöße bei der unter I.1 genannten Vergabestelle rügen, bevor sie einen Nachprüfungsantrag stellen. Ein Nachprüfungsantrag muss spätestens 15 Tage nach Eingang der Mitteilung des Auftragsgebers, eine Rüge nicht abhelfen zu wollen, bei der Vergabekammer eingereicht werden (Rechtsbehelf nach § 160 Abs. 3 S. 1 Nr. 4 GWB).
5.1.15 Techniken
Rahmenvereinbarung:
Rahmenvereinbarung ohne erneuten Aufruf zum Wettbewerb
Begründung der Laufzeit der Rahmenvereinbarung: Die Gesamtlaufzeit der Rahmenvereinbarung überschreitet gemäß § 21 Abs. 6 VgV in zulässiger Weise die Dauer von vier Jahren. Sie fällt, wie in der Beschreibung der Beschaffung dargestellt, unter die Sonderregelung für Auftragsbekanntmachungen für soziale und andere besondere Dienstleistungen nach § 65 Abs. 2 VgV.
Informationen über das dynamische Beschaffungssystem
Kein dynamisches Beschaffungssystem
Elektronische Auktion:
5.1.16 Weitere Informationen, Schlichtung und Nachprüfung
Überprüfungsstelle: Thüringer Landesverwaltungsamt, Vergabekammer des Freistaats Thüringen
Organisation, die zusätzliche Informationen über das Vergabeverfahren bereitstellt: Thüringer Polizei, Landespolizeidirektion, Sachgebiet 24 - Zentrale Beschaffung/Dienstleistungen
5.1 Los: LOT-0006
Titel: Briefe und Einschreiben BE THPOL
Beschreibung: Der Ausschreibungsgegenstand umfasst die Beförderung der unfrankierten, unsortierten Postsendungen, d. h. aller Briefsendungen und Einschreibesendungen für die Bildungseinrichtungen der Thüringer Polizei (BE THPOL) gemäß § 4 Nr. 1 Postgesetz (PostG) unter Beachtung des Postsicherstellungsgesetzes (PSG) in den jeweils gültigen Fassungen. Die Dienstleistung umfasst dabei die Postabholung in den Abholstellen der Absender von Montag bis Freitag (außer an Feiertagen) und die garantierte inländische Postbeförderung an nationale Empfänger national gemäß § 2 Nr. 3 Post-Universaldienstleistungsverordnung (PUDLV) von Montag bis Samstag (außer an Feiertagen) sowie die Postbeförderung an internationale Empfänger. Bei der in Rede stehenden Dienstleistung handelt es sich um eine soziale und andere besondere Dienstleistung i. S. d. Artikel 74 RL 2014/24/EU i. V. m. Anhang XIV RL 2014/EU.
Interne Kennung: 24.27-2912-249-2023
5.1.1 Zweck
Art des Auftrags: Dienstleistungen
Haupteinstufung(cpv): 64000000Post- und Fernmeldedienste
Zusätzliche Einstufung(cpv): 64000000Post- und Fernmeldedienste
Zusätzliche Einstufung(cpv): 64110000Postdienste
Zusätzliche Einstufung(cpv): 64112000Briefpostdienste
5.1.2 Erfüllungsort
Postanschrift: Die Adresse der Abholstelle des Lose 6 ist der Anlage 1 zur Leistungsbeschreibung zu entnehmen.Die Abholstelle des Loses 6 befindet sich in Meiningen.
Land, Gliederung (NUTS): Schmalkalden-Meiningen(DEG0B)
Land: Deutschland
Zusätzliche Informationen: 
5.1.6 Allgemeine Informationen
Vorbehaltene Teilnahme: Teilnahme ist nicht vorbehalten.
Auftragsvergabeprojekt nicht aus EU-Mitteln finanziert
Zusätzliche Informationen: Den Zuschlag erhält das wirtschaftlichste Angebot nach § 127 GWB i. V. m. § 58 Abs. 1 VgV, wobei die Ermittlung des wirtschaftlichsten Angebots gemäß § 58 Abs. 2 VgV auf der Grundlage des besten Preis-Leistungs-Verhältnisses erfolgt. Der Auftraggeber legt fest, dass Zuschlagskriterien nach § 58 Abs. 3 S. 1 VgV folgendermaßen gewichtet sind: Das Zuschlagskriterium Preis fließt mit 40% und das Zuschlagskriterium Qualität der Auftragsausführung mit 60% in die Wertung ein, wobei insgesamt eine Punktzahl von maximal 100 Punkten erreicht werden kann. 1. Zuschlagskriterium Preis (40%) Die auf das Kriterium Preis fallende Gewichtung von 40% wird in ein Punktesystem mit maximal 40 Punkten umgelegt. Der niedrigste Angebotspreis (Gesamtsumme (Netto) je Los) erhält die Maximalzahl von 40 Punkten. Der niedrigste Angebotspreis der in die letzte Wertungsstufe gelangten Angebote wird mit der maximal zu vergebenden Punktzahl von 40 Punkten multipliziert und das Ergebnis durch den Angebotspreis der jeweiligen teureren Bietenden geteilt. Somit ergibt sich für den wirtschaftlichsten Preis die höchste Punktzahl, während die darüber liegenden Preise mit einer geringeren Punktzahl bewertet werden. 2. Zuschlagskriterium Qualität der Auftragsausführung (60%) Mit ihrem Angebot haben die Bietenden ein in sich schlüssiges Konzept zur Qualität der Auftragsausführung (min. 20 - max. 40 Seiten DIN A4) einzureichen. Das Zuschlagskriterium Qualität der Leistungserbringung wird nochmals in drei Kriterien mit je zwei Unterkriterien mit unterschiedlichen prozentualen Gewichtungen unterteilt: a) Effektive und reibungslose Erbringung der Dienstleistung - 30 %, davon: aa) Logistikkonzept zur störungsfreien Auftragsausführung - 25 % ba) Bewältigung von Sendungsspitzen - 5 % b) Umweltverträgliche Auftragsausführung - 10 %, davon: aa) Konzept zur Vermeidung und Kompensation von CO²-Emissionen - 5 % ba) Einhaltung der Mindestziele des § 6 SaubFahrzeugBeschG - 5 % c) Qualitätssicherung der Dienstleistung während des Vertragszeitraums - 20 %, davon: aa) Qualitätssicherungskonzept - 15 % ba) Inhaber eines zertifizierten Qualitätsmanagements (etwa DIN ISO 9001*) - 5% * = oder eine vergleichbare Zertifizierung Die im Rahmen der Auswertung der Angebote erfolgende Bewertung des Konzeptes zur Qualität der Auftragsausführung wird durch mindestens fünf Bedienstete der Bedarfsstellen vorgenommen. Die Bewertung der eingereichten Konzepte erfolgt dabei auf Grundlage dieser Anlage anhand der in der Anlage 4.2 zur Leistungsbeschreibung vom 31.08.2023 abgebildeten Bewertungsmatrix. Der Auftraggeber bewertet, ob und in welchem Maß die von den Bietenden eingereichten Konzepte eine fach- und termingerechte Ausführung der ausgeschriebenen Leistungen in der ausgeschriebenen Qualität sowie einen reibungslosen Maßnahmenablauf erwarten lassen. Die Bewertung der von den Bietenden eingereichten Unterlagen erfolgt durch den Auftraggeber unter Ausübung seines Beurteilungsspielraums im Rahmen einer Gesamtbetrachtung. Dabei sind neben der Vollständigkeit die Strukturiertheit, die Plausibilität, die Nachvollziehbarkeit, die fachliche Vertretbarkeit sowie die Detailtiefe der Angaben der Bietenden von Bedeutung. Die Bietenden haben bei der Erstellung ihrer Konzepte zu berücksichtigen, dass der Auftraggeber nicht sämtliche denkbaren konzeptionellen Lösungsansätze der Bieter vorhersehen und abstrakt vorab bewerten kann. Die konkrete Ausgestaltung ist dann notwendigerweise Inhalt des Konzepts der Bietenden, die hier ihr Know-how einbringen. Abgesehen von den Unterkriterien b) ba) „Einhaltung der Mindestziele des § 6 SaubFahrzeugBeschG“ und c) ba) „Inhaber eines zertifizierten Qualitätsmanagements (etwa DIN ISO 9001 oder eine vergleichbare Zertifizierung)“, welches einer JA/NEIN-Entscheidung unterliegt, werden die anderen Unterkriterien nach Punkten bewertet: 5 Punkte: Sehr anschauliche, nachvollziehbare und detaillierte Darlegungen; die gemachten Angaben weisen eine sehr gute fachliche Qualität auf und lassen erwarten, dass die Leistungsziele vollständig und problemlos erreicht und punktuell sogar übertroffen werden. 4 Punkte: anschauliche und gut nachvollziehbare Darlegungen; die gemachten Angaben weisen eine gute fachliche Qualität auf und lassen erwarten, dass die Leistungsziele vollständig und problemlos erreicht werden. 3 Punkte: mit geringen Einschränkungen detaillierte, aber insgesamt gut nachvollziehbare Darlegungen; die gemachten Angaben weisen eine zufriedenstellende fachliche Qualität auf und lassen erwarten, dass die Leistungsziele weitgehend vollständig und problemlos erreicht werden. 2 Punkte: wenig detaillierte, aber im Kern noch nachvollziehbare Darlegungen; die gemachten Angaben weisen eine ausreichende fachliche Qualität auf und lassen erwarten, dass die Leistungsziele überwiegend erreicht werden können. 1 Punkt: skizzenhafte und nur mit Einschränkungen nachvollziehbare Darlegungen; die gemachten Angaben weisen nicht unerhebliche Mängel auf und lassen nicht erwarten, dass die Leistungsziele überwiegend erreicht werden können. 0 Punkte: fehlende oder vorwiegend unvollständige Darlegungen; die gemachten Angaben weisen zahlreiche gravierende Mängel auf oder sind fachlich ungenügend und lassen erwarten, dass die Leistungsziele nicht erreicht werden können.
5.1.7 Strategische Auftragsvergabe
Ziel der strategischen Auftragsvergabe: Keine strategische Beschaffung
5.1.9 Eignungskriterien
Kriterium:
Art: Sonstiges
Beschreibung: 1. betreffend die Lose 1 sowie 3 bis 6: Erlaubnis (Lizenz) zur gewerbsmäßigen Beförderung von Briefsendungen gemäß § 5 PostG für alle anfallenden Briefe und Einschreiben, wobei Änderungen oder Erlöschen durch (auch teilweisen) Widerruf oder Rückgabe der erteilten Lizenz sowie die Anhängigkeit eines laufenden Widerrufverfahrens dem Auftraggeber unverzüglich anzuzeigen sind und Im Falle einer GbR (einschließlich Bietergemeinschaften), einer OHG oder einer KG die Vorlage der Lizenzen aller vertretungs- bzw. geschäftsführungsbefugten Gesellschafter erforderlich ist. 2. betreffend das Los 2: die vollständige Entgeltgenehmigung (Beschluss der Bundesnetzagentur samt Gründen) über das Beförderungsentgelt gemäß § 34 PostG für Postzustellaufträge 3. die in Textform nach § 126b BGB gezeichnete Erklärung (Vordruck) zur Einreichung von Führungszeugnissen gemäß BZRG 4. die in Textform nach § 126b BGB gezeichnete Erklärung (Vordruck) zu Datenschutz und Briefgeheimnis 5. Unternehmensprofil gemäß Teil B Ziffer 1.4. Buchstabe h) der Leistungsbeschreibung 6. die vollständig ausgefüllte und in Textform nach § 126b BGB gezeichnete Bietererklärung (Vordruck) zum Nichtvorliegen von Ausschlussgründen 7. die vollständig ausgefüllte und in Textform nach § 126b BGB gezeichnete Eigenerklärung (Vordruck) über eine Haftpflichtversicherung 8. die vollständig ausgefüllte und in Textform nach § 126b BGB gezeichnete Eigenerklärung (Vordruck) zum Netto-Jahresumsatz 9. die vollständig ausgefüllte und in Textform nach § 126b BGB gezeichnete Referenzliste (Vordruck) zur Leistungsfähigkeit
Anwendung dieses Kriteriums: Verwendet
5.1.11 Auftragsunterlagen
Sprachen, in denen die Auftragsunterlagen offiziell verfügbar sind: DEU
Internetadresse der Auftragsunterlagen: https://www.evergabe-online.de/tenderdetails.html?id=542214,
5.1.12 Bedingungen für die Auftragsvergabe
Bedingungen für die Einreichung:
Elektronische Einreichung: Zulässig
Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch
Elektronischer Katalog: Nicht zulässig
Varianten: Nicht zulässig
Die Bieter können mehrere Angebote einreichen
Frist für den Eingang der Interessenbekundungen: 2023-11-20+01:0012:00:00+01:00
Frist für den Eingang der Angebote: 2023-11-27+01:0012:00:00+01:00
Informationen, die nach Ablauf der Einreichungsfrist ergänzt werden können:
Nach Ermessen des Käufers können einige fehlenden Bieterunterlagen nach Fristablauf nachgereicht werden.
Zusätzliche Informationen: Vorschriften des Thüringer Vergabegesetzes
Informationen über die öffentliche Angebotsöffnung:
Datum/Uhrzeit: 2023-11-28+01:0008:00:00+01:00
Auftragsbedingungen:
Bedingungen für die Ausführung des Auftrags: siehe Leistungsbeschreibung
Aufträge werden elektronisch erteilt
Informationen über die Überprüfungsfristen: Die Vergabestelle weist ausdrücklich auf die Rügeobliegenheit der Unternehmen/ Bewerber/ Bieter sowie auf die Präklusionsregelung gem. § 160 Abs. 3 S. 1 Nr. 1 bis Nr. 4 GWB hinsichtlich der Behauptung von Verstößen gegen die Bestimmungen über das Vergabeverfahren hin. Solange ein wirksamer Zuschlag (Vertragsabschluss) noch nicht erteilt ist, kann als Rechtsbehelf ein Nachprüfungsantrag bei der unter 4.1 genannten Stelle gestellt werden. Bewerber und Bieter müssen Vergabeverstöße bei der unter I.1 genannten Vergabestelle rügen, bevor sie einen Nachprüfungsantrag stellen. Ein Nachprüfungsantrag muss spätestens 15 Tage nach Eingang der Mitteilung des Auftragsgebers, eine Rüge nicht abhelfen zu wollen, bei der Vergabekammer eingereicht werden (Rechtsbehelf nach § 160 Abs. 3 S. 1 Nr. 4 GWB).
5.1.15 Techniken
Rahmenvereinbarung:
Rahmenvereinbarung ohne erneuten Aufruf zum Wettbewerb
Begründung der Laufzeit der Rahmenvereinbarung: Die Gesamtlaufzeit der Rahmenvereinbarung überschreitet gemäß § 21 Abs. 6 VgV in zulässiger Weise die Dauer von vier Jahren. Sie fällt, wie in der Beschreibung der Beschaffung dargestellt, unter die Sonderregelung für Auftragsbekanntmachungen für soziale und andere besondere Dienstleistungen nach § 65 Abs. 2 VgV.
Informationen über das dynamische Beschaffungssystem
Kein dynamisches Beschaffungssystem
Elektronische Auktion:
5.1.16 Weitere Informationen, Schlichtung und Nachprüfung
Überprüfungsstelle: Thüringer Landesverwaltungsamt, Vergabekammer des Freistaats Thüringen
Organisation, die zusätzliche Informationen über das Vergabeverfahren bereitstellt: Thüringer Polizei, Landespolizeidirektion, Sachgebiet 24 - Zentrale Beschaffung/Dienstleistungen
8. Organisationen
8.1 ORG-0003
Offizielle Bezeichnung: Beschaffungsamt des BMI
Registrierungsnummer: 994-DOEVD-83
Stadt: Bonn
Postleitzahl: 53119
Land, Gliederung (NUTS): Bonn, Kreisfreie Stadt(DEA22)
Land: Deutschland
Telefon: +49228996100
Rollen dieser Organisation:
TED eSender
8.1 ORG-0001
Offizielle Bezeichnung: Thüringer Polizei, Landespolizeidirektion, Sachgebiet 24 - Zentrale Beschaffung/Dienstleistungen
Registrierungsnummer: 16900314-0001-84
Stadt: Erfurt
Postleitzahl: 99099
Land, Gliederung (NUTS): Erfurt, Kreisfreie Stadt(DEG01)
Land: Deutschland
Telefon: +49 351-574317402
Fax: +49 351-574317499
Internetadresse: http://www.thueringen.de
Rollen dieser Organisation:
Beschaffer
Zentrale Beschaffungsstelle, die für andere Beschaffer bestimmte Lieferungen und/oder Dienstleistungen erwirbt
Organisation, die zusätzliche Informationen über das Vergabeverfahren bereitstellt
8.1 ORG-0002
Offizielle Bezeichnung: Thüringer Landesverwaltungsamt, Vergabekammer des Freistaats Thüringen
Registrierungsnummer: 100-100
Postanschrift: Jorge-Semprún-Platz 4
Stadt: Weimar
Postleitzahl: 99423
Land, Gliederung (NUTS): Weimar, Kreisfreie Stadt(DEG05)
Land: Deutschland
Telefon: +49 361-37737254
Fax: +49 361-37739354
Rollen dieser Organisation:
Überprüfungsstelle
10. Änderung
Fassung der zu ändernden vorigen Bekanntmachung: 00631386-2023
Hauptgrund für die Änderung: Aktualisierte Informationen
11. Informationen zur Bekanntmachung
11.1 Informationen zur Bekanntmachung
Kennung/Fassung der Bekanntmachung: 0695b98e-1c68-40e7-ba78-6fe43641fcef- 01
Formulartyp: Wettbewerb
Art der Bekanntmachung: Auftragsbekanntmachung – Sonderregelung
Datum der Übermittlung der Bekanntmachung: 2023-11-15+01:0013:21:28+01:00
Sprachen, in denen diese Bekanntmachung offiziell verfügbar ist: Deutsch
11.2 Informationen zur Veröffentlichung
Veröffentlichungsnummer der Bekanntmachung: 00696267-2023
ABl. S – Nummer der Ausgabe: 221/2023
Datum der Veröffentlichung: 2023-11-16Z

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