Deutschland - Patent- und Urheberrechtsberatung - Offenes Verfahren zum Abschluss einer Rahmenvereinbarung über IP-Beratungsdienstleistungen / Immaterialgüterrecht, Bewertung von Erfindungsmeldungen sowie IP Betreuung

1. Beschaffer
1.1 Beschaffer
Offizielle Bezeichnung: CISPA - Helmholtz-Zentrum für Informationssicherheit gGmbH
Rechtsform des Erwerbers: Von einer zentralen Regierungsbehörde kontrolliertes öffentliches Unternehmen
Tätigkeit des öffentlichen Auftraggebers: Allgemeine öffentliche Verwaltung
1.1 Beschaffer
Offizielle Bezeichnung: 
2. Verfahren
2.1 Verfahren
Titel: Offenes Verfahren zum Abschluss einer Rahmenvereinbarung über IP-Beratungsdienstleistungen / Immaterialgüterrecht, Bewertung von Erfindungsmeldungen sowie IP Betreuung
Beschreibung: Das CISPA beabsichtigt die Vergabe einer Rahmenvereinbarung über IP-Beratungsdienstleistungen / Immaterialgüterrecht, Bewertung von Erfindungsmeldungen sowie IP Betreuung.
Kennung des Verfahrens: 38681c7a-9e33-4473-bb3f-445c46c9a30b
Verfahrensart: Offenes Verfahren
2.1.1 Zweck
Art des Auftrags: Dienstleistungen
Haupteinstufung(cpv): 79120000Patent- und Urheberrechtsberatung
2.1.2 Erfüllungsort
Postanschrift: CISPA - Helmholtz-Zentrum für Informationssicherheit gGmbHStuhlsatzenhaus 5
Stadt: Saarbrücken
Postleitzahl: 66123
Land, Gliederung (NUTS): Regionalverband Saarbrücken(DEC01)
Land: Deutschland
Ort im betreffenden Land
2.1.4 Allgemeine Informationen
Zusätzliche Informationen: Bekanntmachungs-ID: CXS0YHKY10Q1KRRH Der öffentliche Auftraggeber ist zur Umsetzung und Anwendung der elektronischen Vergabe gemäß UVgO und VgV verpflichtet. Die Angebotsabgabe / Abgabe des Teilnahmeantrages via E-Mail erfüllt die Anforderungen an die elektronischen Mittel im Vergabeverfahren nicht. Die Abgabe von Angeboten / Teilnahmeanträgen via E-Mail ist insoweit nicht zulässig. Rechnungsstellung / X-Rechnung Der Auftragnehmer ist verpflichtet, dem Auftraggeber Rechnungen ausschließlich in elektronischer Form als sog. X-Rechnung zu erteilen (siehe E-Rechnungsverordnung des Bundes (ERechV)). Ausnahmen von der Verpflichtung sind in § 3 Absatz 3 der ERechV geregelt. Für die Übermittlung von elektronischen Rechnungen kann die OZG-konforme Rechnungseingangsplattform des Bundes (OZG-RE) genutzt werden. Damit die Rechnungen dem CISPA korrekt zugeordnet werden können, ist die Angabe unserer Leitweg-Identifikationsnummer "992-80255-64" zwingend erforderlich. Alternativ können Rechnungen im X-Rechnungs-Format an unser Postfach xrechnung@cispa.de gesandt werden. Rechnungen, für die eine Ausnahme gem. § 3 Abs. 3 ERechV gilt, sind im PDF-Format an invoice@cispa.de zu senden. Bitte beachten Sie in jedem Fall die auf unserer Website hinterlegten Anforderungen an die Rechnungsstellung (https://cispa.de/rechnungsstellung-xrechnung). Für Gutschriften gelten vorgenannte Ausführungen analog.
Rechtsgrundlage:
Richtlinie 2014/24/EU
vgv- 
2.1.5 Bedingungen für die Auftragsvergabe
Bedingungen für die Einreichung:
Höchstzahl der Lose, für die ein Bieter Angebote einreichen kann: 2
Auftragsbedingungen:
Höchstzahl der Lose, für die Aufträge an einen Bieter vergeben werden können: 2
2.1.6 Ausschlussgründe
Der Zahlungsunfähigkeit vergleichbare Lage gemäß nationaler Rechtsvorschriften: Zwingende bzw. fakultative Ausschlussgründe nach §§ 123 bis 126 GWB
Konkurs: Zwingende bzw. fakultative Ausschlussgründe nach §§ 123 bis 126 GWB
Korruption: Zwingende bzw. fakultative Ausschlussgründe nach §§ 123 bis 126 GWB
Vergleichsverfahren: Zwingende bzw. fakultative Ausschlussgründe nach §§ 123 bis 126 GWB
Beteiligung an einer kriminellen Vereinigung: Zwingende bzw. fakultative Ausschlussgründe nach §§ 123 bis 126 GWB
Vereinbarungen mit anderen Wirtschaftsteilnehmern zur Verzerrung des Wettbewerbs: Zwingende bzw. fakultative Ausschlussgründe nach §§ 123 bis 126 GWB
Verstoß gegen umweltrechtliche Verpflichtungen: Zwingende bzw. fakultative Ausschlussgründe nach §§ 123 bis 126 GWB
Geldwäsche oder Terrorismusfinanzierung: Zwingende bzw. fakultative Ausschlussgründe nach §§ 123 bis 126 GWB
Betrugsbekämpfung: Zwingende bzw. fakultative Ausschlussgründe nach §§ 123 bis 126 GWB
Kinderarbeit und andere Formen des Menschenhandels: Zwingende bzw. fakultative Ausschlussgründe nach §§ 123 bis 126 GWB
Zahlungsunfähigkeit: Zwingende bzw. fakultative Ausschlussgründe nach §§ 123 bis 126 GWB
Verstoß gegen arbeitsrechtliche Verpflichtungen: Zwingende bzw. fakultative Ausschlussgründe nach §§ 123 bis 126 GWB
Verwaltung der Vermögenswerte durch einen Insolvenzverwalter: Zwingende bzw. fakultative Ausschlussgründe nach §§ 123 bis 126 GWB
Falsche Angaben, verweigerte Informationen, die nicht in der Lage sind, die erforderlichen Unterlagen vorzulegen, und haben vertrauliche Informationen über dieses Verfahren erhalten.: Zwingende bzw. fakultative Ausschlussgründe nach §§ 123 bis 126 GWB
Interessenkonflikt aufgrund seiner Teilnahme an dem Vergabeverfahren: Zwingende bzw. fakultative Ausschlussgründe nach §§ 123 bis 126 GWB
Direkte oder indirekte Beteiligung an der Vorbereitung des Vergabeverfahrens: Zwingende bzw. fakultative Ausschlussgründe nach §§ 123 bis 126 GWB
Schwere Verfehlung im Rahmen der beruflichen Tätigkeit: Zwingende bzw. fakultative Ausschlussgründe nach §§ 123 bis 126 GWB
Vorzeitige Beendigung, Schadensersatz oder andere vergleichbare Sanktionen: Zwingende bzw. fakultative Ausschlussgründe nach §§ 123 bis 126 GWB
Verstoß gegen sozialrechtliche Verpflichtungen: Zwingende bzw. fakultative Ausschlussgründe nach §§ 123 bis 126 GWB
Zahlung der Sozialversicherungsbeiträge: Zwingende bzw. fakultative Ausschlussgründe nach §§ 123 bis 126 GWB
Einstellung der gewerblichen Tätigkeit: Zwingende bzw. fakultative Ausschlussgründe nach §§ 123 bis 126 GWB
Entrichtung von Steuern: Zwingende bzw. fakultative Ausschlussgründe nach §§ 123 bis 126 GWB
Terroristische Straftaten oder Straftaten im Zusammenhang mit terroristischen Aktivitäten: Zwingende bzw. fakultative Ausschlussgründe nach §§ 123 bis 126 GWB
5. Los
5.1 Los: LOT-0002
Titel: IP-Beratungsdienstleistungen / Immaterialgüterrecht
Beschreibung: Das CISPA beabsichtigt die Vergabe einer Rahmenvereinbarung über IP-Beratungsdienstleistungen / Immaterialgüterrecht, Bewertung von Erfindungsmeldungen sowie IP Betreuung.
Interne Kennung: 1
5.1.1 Zweck
Art des Auftrags: Dienstleistungen
Haupteinstufung(cpv): 79120000Patent- und Urheberrechtsberatung
5.1.2 Erfüllungsort
Postanschrift: CISPA - Helmholtz-Zentrum für Informationssicherheit gGmbHStuhlsatzenhaus 5
Stadt: Saarbrücken
Postleitzahl: 66123
Land, Gliederung (NUTS): Regionalverband Saarbrücken(DEC01)
Land: Deutschland
Ort im betreffenden Land
Zusätzliche Informationen: 
5.1.4 Verlängerung
Maximale Verlängerungen: 2
Der Erwerber behält sich das Recht vor, zusätzliche Käufe vom Auftragnehmer zu tätigen, wie hier beschrieben: Die Laufzeit des Dienstleistungsvertrages für beide LOSE beginnt mit Zuschlagserteilung und endet nach Ablauf von zwei Jahren. Der AG kann den Vertrag einseitig zweimal um je ein Vertragsjahr verlängern. Die Inanspruchnahme der Verlängerungsoption ist jeweils mindestens 10 Kalendertage vor Ablauf des jeweiligen Vertragsjahr durch den AG in Textform zu erklären. Die maximale Vertragslaufzeit ist damit auf vier Jahre ab Zuschlagserteilung beschränkt.
5.1.6 Allgemeine Informationen
Die Namen und beruflichen Qualifikationen des zur Auftragsausführung eingesetzten Personals sind anzugeben: Noch nicht bekannt
Auftragsvergabeprojekt nicht aus EU-Mitteln finanziert
Diese Auftragsvergabe ist auch für kleine und mittlere Unternehmen (KMU) geeignet
Zusätzliche Informationen: #Besonders geeignet für:selbst#
5.1.7 Strategische Auftragsvergabe
Ziel der strategischen Auftragsvergabe: Keine strategische Beschaffung
5.1.9 Eignungskriterien
Kriterium:
Art: Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit
Bezeichnung: Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit
Beschreibung: - Eigenerklärung zur Eignung / alternativ die Einheitlich Europäische Eigenerklärung (EEE) (mit dem Angebot mittels Eigenerklärung vorzulegen): Der Bewerber / Bieter hat die Eigenerklärung zur Eignung ODER ALTERNATIV die Einheitliche Europäische Eigenerklärung (EEE) vollständig auszufüllen und dem Teilnahmeantrag / Angebot hinzuzufügen.
Kriterium:
Art: Eignung zur Berufsausübung
Bezeichnung: Eignung zur Berufsausübung
Beschreibung: - Eigenerklärung zur Eignung / alternativ die Einheitlich Europäische Eigenerklärung (EEE) (mit dem Angebot mittels Eigenerklärung vorzulegen): Der Bewerber / Bieter hat die Eigenerklärung zur Eignung ODER ALTERNATIV die Einheitliche Europäische Eigenerklärung (EEE) vollständig auszufüllen und dem Teilnahmeantrag / Angebot hinzuzufügen. - Nachweis der persönlichen Qualifikation als Volljurist (Zweites Staatsexamen) des mit der Ausführung des Auftrages betrauten Beraters für LOS 1 (Eignungskriterium): Der Bewerber / Bieter hat für den mit der Ausführung des Auftrages betrauten Beraters einen entsprechenden Nachweis der persönlichen Qualifikationen als Volljurist (Zweites Staatsexamen) zu erbringen.
Kriterium:
Art: Technische und berufliche Leistungsfähigkeit
Bezeichnung: Technische und berufliche Leistungsfähigkeit
Beschreibung: - Nachunternehmerschaft_Eigenerklärung zur Eignung des Nachunternehmers_OPTIONAL (mit dem Angebot mittels Eigenerklärung vorzulegen): Beabsichtigt der Bieter die Vereinbarung der Nachunternehmerschaft ist VOM NACHUNTERNEHMER die Eigenklärung zur Eignung für Nachunternehmer vollständig auszufüllen und händisch zu unterschreiben. Der Bieter hat diese Eigenerklärung zur Eignung des Nachunternehmers seinem Angebot / seiner Bewerbung hinzuzufügen. - Eigenerklärung zur Eignung / alternativ die Einheitlich Europäische Eigenerklärung (EEE) (mit dem Angebot mittels Eigenerklärung vorzulegen): Der Bewerber / Bieter hat die Eigenerklärung zur Eignung ODER ALTERNATIV die Einheitliche Europäische Eigenerklärung (EEE) vollständig auszufüllen und dem Teilnahmeantrag / Angebot hinzuzufügen - Schriftlicher Nachweis über konkretisierte Referenzen als eigenes Dokument in Schriftform für LOS 1 - Eigungskriterium (mit dem Angebot mittels Eigenerklärung vorzulegen): Die Bewerber / Bieter müssen mindestens 3 Referenzen über die Durchführung von vergleichbaren Leistungen nachweisen (mittels eines zusätzlichen, selbst zu erstellenden Dokuments). Als Referenzen werden nur vertragsgemäß erbrachte, abgeschlossene Aufträge anerkannt (keine laufenden Projekte). Unter Bezugnahme auf die vollständig auszufüllende Eigenerklärung zur Eignung wird hiermit festgelegt, dass Referenzen mit der zu vergebenden Leistung nur dann als vergleichbare Referenzen i. S. d. Eigenerklärung zur Eignung gewertet werden, sofern es sich um IP-Beratungsdienstleistungen / Immaterialgüterrecht für eine vergleichbare Forschungseinrichtung, Universität oder klassischen Wis-senschaftsverband handelt. Referenzen aus sonstigen Unternehmen sind mit der hier ausgeschriebenen Leistung insoweit nicht vergleichbar (und werden damit auch nicht als Referenzen anerkannt). Der Bieter erklärt sich durch Angabe der Referenzen mit einer Nachfrage des Auftraggebers bei den jeweiligen Referenzgebern einverstanden. Die Referenzen sind auf Anforderung durch eine Bescheinigung des Referenzgebers zu belegen. Der Auftraggeber behält sich die Überprüfung der Richtigkeit der hier gemachten Angaben vor. Der Auftraggeber behält sich vor, die Angaben der Bewerber / Bieter zu den Referenzprojekten durch Kontaktaufnahme mit den jeweils in den Erklärungen benannten Ansprechpartnern zu verifizieren. Ist die Kontaktaufnahme wegen fehlender oder falscher Angaben des Bewerbers nicht möglich, wird der Auftraggeber ggf. die betroffene Referenz von der Bewertung ausschließen. Liegen - insbesondere infolge einer Kontaktaufnahme mit den vom Bewerber benannten Ansprechpartnern - hinreichende Anhaltspunkte dafür vor, dass der Bewerber / Bieter wahrheitswidrige Angaben zu einem oder mehreren Referenzprojekten gemacht oder bei der Durchführung eines benannten Referenzprojekts gegen Vertragspflichten verstoßen hat, wird der Auftraggeber die von den Ansprechpartnern erhaltenen Informationen bewerten und ggf. die betroffene/n Referenz/en von der Bewertung ausschließen. § 124 Abs. 1 Nr. 7 und 8 GWB bleiben unberührt. - Schriftlicher Nachweis über konkretisierte Referenzen als eigenes Dokument in Schriftform für LOS 2 - Eigungskriterium (mit dem Angebot mittels Eigenerklärung vorzulegen): Die Bewerber / Bieter müssen mindestens 3 Referenzen über die Durchführung von vergleichbaren Leistungen nachweisen (mittels eines zusätzlichen, selbst zu erstellenden Dokuments). Als Referenzen werden nur vertragsgemäß erbrachte, abgeschlossene Aufträge anerkannt (keine laufenden Projekte). Unter Bezugnahme auf die vollständig auszufüllende Eigenerklärung zur Eignung wird hiermit festgelegt, dass Referenzen mit der zu vergebenden Leistung nur dann als vergleichbare Referenzen i. S. d. Eigenerklärung zur Eignung gewertet werden, sofern es sich um Dienstleistungsaufträge zur Bewertung von Erfindungsmeldungen und IP-Bewertung für eine vergleichbare Forschungseinrichtung, Universität oder klassischen Wissenschaftsverband handelt. Referenzen aus sonstigen Unternehmen sind mit der hier ausgeschriebenen Leistung insoweit nicht vergleichbar (und werden damit auch nicht als Referenzen anerkannt). Der Bieter erklärt sich durch Angabe der Referenzen mit einer Nachfrage des Auftraggebers bei den jeweiligen Referenzgebern einverstanden. Die Referenzen sind auf Anforderung durch eine Bescheinigung des Referenzgebers zu belegen. Der Auftraggeber behält sich die Überprüfung der Richtigkeit der hier gemachten Angaben vor. Der Auftraggeber behält sich vor, die Angaben der Bewerber / Bieter zu den Referenzprojekten durch Kontaktaufnahme mit den jeweils in den Erklärungen benannten Ansprechpartnern zu verifizieren. Ist die Kontaktaufnahme wegen fehlender oder falscher Angaben des Bewerbers nicht möglich, wird der Auftraggeber ggf. die betroffene Referenz von der Bewertung ausschließen. Liegen - insbesondere infolge einer Kontaktaufnahme mit den vom Bewerber benannten Ansprechpartnern - hinreichende Anhaltspunkte dafür vor, dass der Bewerber / Bieter wahrheitswidrige Angaben zu einem oder mehreren Referenzprojekten gemacht oder bei der Durchführung eines benannten Referenzprojekts gegen Vertragspflichten verstoßen hat, wird der Auftraggeber die von den Ansprechpartnern erhaltenen Informationen bewerten und ggf. die betroffene/n Referenz/en von der Bewertung ausschließen. § 124 Abs. 1 Nr. 7 und 8 GWB bleiben unberührt.
5.1.11 Auftragsunterlagen
Sprachen, in denen die Auftragsunterlagen offiziell verfügbar sind: DEU
Internetadresse der Auftragsunterlagen: https://www.dtvp.de/Satellite/notice/CXS0YHKY10Q1KRRH/documents,
Ad-hoc-Kommunikationskanal:
5.1.12 Bedingungen für die Auftragsvergabe
Bedingungen für die Einreichung:
Elektronische Einreichung: Erforderlich
Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch
Elektronischer Katalog: Zulässig
Varianten: Nicht zulässig
Frist für den Eingang der Angebote: 2023-12-12+01:0010:00:00+01:00
Frist, bis zu der das Angebot gültig sein muss: 37DAYS
Informationen, die nach Ablauf der Einreichungsfrist ergänzt werden können:
Nach Ermessen des Käufers können einige fehlenden Bieterunterlagen nach Fristablauf nachgereicht werden.
Zusätzliche Informationen: Die Vergabestelle wird im Rahmen der Angebotsprüfung von Ihrem Ermessen Gebrauch machen und auf der Grundlage des § 56 VgV entsprechend nachfordern bzw. von einer Nachforderung absehen.
Informationen über die öffentliche Angebotsöffnung:
Datum/Uhrzeit: 2023-12-12+01:0010:05:00+01:00
Informationen über die öffentliche Angebotsöffnung:
Datum/Uhrzeit: 2023-12-12+01:0010:05:00+01:00
Auftragsbedingungen:
Bedingungen für die Ausführung des Auftrags: - Angebotsschreiben_633 (mit dem Angebot vorzulegen) - Eigenerklärung im Zusammenhang mit der Anwendung von Russland-Sanktionen (mit dem Angebot mittels Eigenerklärung vorzulegen) - Preisblatt / Preisblätter (mit dem Angebot vorzulegen): Das Preisblatt ist vollständig und zweifelsfrei auszufüllen (elektronisch oder händisch) und dem Angebot beizufügen (durch Upload im Bietertool). - Nachweis der Berufserfahrung als Fachanwalt für gewerblichen Rechtsschutz des mit der Ausführung des Auftrages betrauten Beraters in Schriftform für LOS 1 - Zuschlagskriterium (mit dem Angebot mittels Eigenerklärung vorzulegen) - Organisation, Qualifikation und Erfahrung des mit der Ausführung des Auftrages betrauten Personals für LOS 2 - Zuschlagskriterium (mit dem Angebot mittels Eigenerklärung vorzulegen)
Elektronische Rechnungsstellung: Erforderlich
Aufträge werden elektronisch erteilt
Zahlungen werden elektronisch geleistet
Informationen über die Überprüfungsfristen: Genaue Angaben zu den Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen: Gemäß § 160 Abs. 3 Satz 1 des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB) ist ein Nachprüfungsantrag unzulässig, soweit: - der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Abs. 2 GWB bleibt unberührt, - Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spä-testens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, - Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, - mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertragsnach§ 135 Abs. 1 Nr. 2 GWB. § 134 Abs. 1 Satz 2 GWB bleibt unberührt. Gemäß § 134 Abs. 1 GWB haben öffentliche Auftraggeber die Bieter, deren Angebote nicht berücksichtigt werden sollen, über den Namen des Unternehmens, dessen Angebot angenommen werden soll, über die Gründe der vorgesehenen Nichtberücksichtigung ihres Angebots und über den frühesten Zeitpunkt des Vertragsschlusses unverzüglich in Textform zu informieren. Dies gilt auch für Bewerber, denen keine Information über die Ablehnung ihrer Bewerbung zur Verfügung gestellt wurde, bevor die Mitteilung über die Zuschlagsentscheidung an die betroffenen Bieter ergangen ist. Gemäß § 134 Abs. 2 GWB darf ein Vertrag erst 10 Kalendertage nach Absendung (per Telefax, E-Mail oderelektronisch über das E-Vergabe-Portal) der Information nach 134 Abs. 1 GWB geschlossen werden. Die Frist beginnt am Tag nach der Absendung der Information durch den Auftraggeber; auf den Tag des Zugangs beim betroffenen Bieter und Bewerber kommt es nicht an.
5.1.15 Techniken
Rahmenvereinbarung:
Rahmenvereinbarung ohne erneuten Aufruf zum Wettbewerb
Informationen über das dynamische Beschaffungssystem
Kein dynamisches Beschaffungssystem
Elektronische Auktion:
5.1.16 Weitere Informationen, Schlichtung und Nachprüfung
Schlichtungsstelle: CISPA - Helmholtz-Zentrum für Informationssicherheit gGmbH
Überprüfungsstelle: Die Vergabekammer des Bundes beim Bundeskartellamt
Organisation, die zusätzliche Informationen über das Vergabeverfahren bereitstellt: CISPA - Helmholtz-Zentrum für Informationssicherheit gGmbH
Organisation, die Teilnahmeanträge entgegennimmt: CISPA - Helmholtz-Zentrum für Informationssicherheit gGmbH
5.1 Los: LOT-0003
Titel: Bewertung von Erfindungsmeldungen und IP-Bewertung
Beschreibung: Das CISPA beabsichtigt die Vergabe einer Rahmenvereinbarung über IP-Beratungsdienstleistungen / Immaterialgüterrecht, Bewertung von Erfindungsmeldungen sowie IP Betreuung.
Interne Kennung: 2
5.1.1 Zweck
Art des Auftrags: Dienstleistungen
Haupteinstufung(cpv): 79120000Patent- und Urheberrechtsberatung
5.1.2 Erfüllungsort
Postanschrift: CISPA - Helmholtz-Zentrum für Informationssicherheit gGmbHStuhlsatzenhaus 5
Stadt: Saarbrücken
Postleitzahl: 66123
Land, Gliederung (NUTS): Regionalverband Saarbrücken(DEC01)
Land: Deutschland
Ort im betreffenden Land
Zusätzliche Informationen: 
5.1.4 Verlängerung
Maximale Verlängerungen: 2
Der Erwerber behält sich das Recht vor, zusätzliche Käufe vom Auftragnehmer zu tätigen, wie hier beschrieben: Die Laufzeit des Dienstleistungsvertrages für beide LOSE beginnt mit Zuschlagserteilung und endet nach Ablauf von zwei Jahren. Der AG kann den Vertrag einseitig zweimal um je ein Vertragsjahr verlängern. Die Inanspruchnahme der Verlängerungsoption ist jeweils mindestens 10 Kalendertage vor Ablauf des jeweiligen Vertragsjahr durch den AG in Textform zu erklären. Die maximale Vertragslaufzeit ist damit auf vier Jahre ab Zuschlagserteilung beschränkt.
5.1.6 Allgemeine Informationen
Die Namen und beruflichen Qualifikationen des zur Auftragsausführung eingesetzten Personals sind anzugeben: Noch nicht bekannt
Auftragsvergabeprojekt nicht aus EU-Mitteln finanziert
Diese Auftragsvergabe ist auch für kleine und mittlere Unternehmen (KMU) geeignet
Zusätzliche Informationen: #Besonders geeignet für:selbst#
5.1.7 Strategische Auftragsvergabe
Ziel der strategischen Auftragsvergabe: Keine strategische Beschaffung
5.1.9 Eignungskriterien
Kriterium:
Art: Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit
Bezeichnung: Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit
Beschreibung: - Eigenerklärung zur Eignung / alternativ die Einheitlich Europäische Eigenerklärung (EEE) (mit dem Angebot mittels Eigenerklärung vorzulegen): Der Bewerber / Bieter hat die Eigenerklärung zur Eignung ODER ALTERNATIV die Einheitliche Europäische Eigenerklärung (EEE) vollständig auszufüllen und dem Teilnahmeantrag / Angebot hinzuzufügen.
Kriterium:
Art: Eignung zur Berufsausübung
Bezeichnung: Eignung zur Berufsausübung
Beschreibung: - Eigenerklärung zur Eignung / alternativ die Einheitlich Europäische Eigenerklärung (EEE) (mit dem Angebot mittels Eigenerklärung vorzulegen): Der Bewerber / Bieter hat die Eigenerklärung zur Eignung ODER ALTERNATIV die Einheitliche Europäische Eigenerklärung (EEE) vollständig auszufüllen und dem Teilnahmeantrag / Angebot hinzuzufügen. - Nachweis der persönlichen Qualifikation als Volljurist (Zweites Staatsexamen) des mit der Ausführung des Auftrages betrauten Beraters für LOS 1 (Eignungskriterium): Der Bewerber / Bieter hat für den mit der Ausführung des Auftrages betrauten Beraters einen entsprechenden Nachweis der persönlichen Qualifikationen als Volljurist (Zweites Staatsexamen) zu erbringen.
Kriterium:
Art: Technische und berufliche Leistungsfähigkeit
Bezeichnung: Technische und berufliche Leistungsfähigkeit
Beschreibung: - Nachunternehmerschaft_Eigenerklärung zur Eignung des Nachunternehmers_OPTIONAL (mit dem Angebot mittels Eigenerklärung vorzulegen): Beabsichtigt der Bieter die Vereinbarung der Nachunternehmerschaft ist VOM NACHUNTERNEHMER die Eigenklärung zur Eignung für Nachunternehmer vollständig auszufüllen und händisch zu unterschreiben. Der Bieter hat diese Eigenerklärung zur Eignung des Nachunternehmers seinem Angebot / seiner Bewerbung hinzuzufügen. - Eigenerklärung zur Eignung / alternativ die Einheitlich Europäische Eigenerklärung (EEE) (mit dem Angebot mittels Eigenerklärung vorzulegen): Der Bewerber / Bieter hat die Eigenerklärung zur Eignung ODER ALTERNATIV die Einheitliche Europäische Eigenerklärung (EEE) vollständig auszufüllen und dem Teilnahmeantrag / Angebot hinzuzufügen - Schriftlicher Nachweis über konkretisierte Referenzen als eigenes Dokument in Schriftform für LOS 1 - Eigungskriterium (mit dem Angebot mittels Eigenerklärung vorzulegen): Die Bewerber / Bieter müssen mindestens 3 Referenzen über die Durchführung von vergleichbaren Leistungen nachweisen (mittels eines zusätzlichen, selbst zu erstellenden Dokuments). Als Referenzen werden nur vertragsgemäß erbrachte, abgeschlossene Aufträge anerkannt (keine laufenden Projekte). Unter Bezugnahme auf die vollständig auszufüllende Eigenerklärung zur Eignung wird hiermit festgelegt, dass Referenzen mit der zu vergebenden Leistung nur dann als vergleichbare Referenzen i. S. d. Eigenerklärung zur Eignung gewertet werden, sofern es sich um IP-Beratungsdienstleistungen / Immaterialgüterrecht für eine vergleichbare Forschungseinrichtung, Universität oder klassischen Wis-senschaftsverband handelt. Referenzen aus sonstigen Unternehmen sind mit der hier ausgeschriebenen Leistung insoweit nicht vergleichbar (und werden damit auch nicht als Referenzen anerkannt). Der Bieter erklärt sich durch Angabe der Referenzen mit einer Nachfrage des Auftraggebers bei den jeweiligen Referenzgebern einverstanden. Die Referenzen sind auf Anforderung durch eine Bescheinigung des Referenzgebers zu belegen. Der Auftraggeber behält sich die Überprüfung der Richtigkeit der hier gemachten Angaben vor. Der Auftraggeber behält sich vor, die Angaben der Bewerber / Bieter zu den Referenzprojekten durch Kontaktaufnahme mit den jeweils in den Erklärungen benannten Ansprechpartnern zu verifizieren. Ist die Kontaktaufnahme wegen fehlender oder falscher Angaben des Bewerbers nicht möglich, wird der Auftraggeber ggf. die betroffene Referenz von der Bewertung ausschließen. Liegen - insbesondere infolge einer Kontaktaufnahme mit den vom Bewerber benannten Ansprechpartnern - hinreichende Anhaltspunkte dafür vor, dass der Bewerber / Bieter wahrheitswidrige Angaben zu einem oder mehreren Referenzprojekten gemacht oder bei der Durchführung eines benannten Referenzprojekts gegen Vertragspflichten verstoßen hat, wird der Auftraggeber die von den Ansprechpartnern erhaltenen Informationen bewerten und ggf. die betroffene/n Referenz/en von der Bewertung ausschließen. § 124 Abs. 1 Nr. 7 und 8 GWB bleiben unberührt. - Schriftlicher Nachweis über konkretisierte Referenzen als eigenes Dokument in Schriftform für LOS 2 - Eigungskriterium (mit dem Angebot mittels Eigenerklärung vorzulegen): Die Bewerber / Bieter müssen mindestens 3 Referenzen über die Durchführung von vergleichbaren Leistungen nachweisen (mittels eines zusätzlichen, selbst zu erstellenden Dokuments). Als Referenzen werden nur vertragsgemäß erbrachte, abgeschlossene Aufträge anerkannt (keine laufenden Projekte). Unter Bezugnahme auf die vollständig auszufüllende Eigenerklärung zur Eignung wird hiermit festgelegt, dass Referenzen mit der zu vergebenden Leistung nur dann als vergleichbare Referenzen i. S. d. Eigenerklärung zur Eignung gewertet werden, sofern es sich um Dienstleistungsaufträge zur Bewertung von Erfindungsmeldungen und IP-Bewertung für eine vergleichbare Forschungseinrichtung, Universität oder klassischen Wissenschaftsverband handelt. Referenzen aus sonstigen Unternehmen sind mit der hier ausgeschriebenen Leistung insoweit nicht vergleichbar (und werden damit auch nicht als Referenzen anerkannt). Der Bieter erklärt sich durch Angabe der Referenzen mit einer Nachfrage des Auftraggebers bei den jeweiligen Referenzgebern einverstanden. Die Referenzen sind auf Anforderung durch eine Bescheinigung des Referenzgebers zu belegen. Der Auftraggeber behält sich die Überprüfung der Richtigkeit der hier gemachten Angaben vor. Der Auftraggeber behält sich vor, die Angaben der Bewerber / Bieter zu den Referenzprojekten durch Kontaktaufnahme mit den jeweils in den Erklärungen benannten Ansprechpartnern zu verifizieren. Ist die Kontaktaufnahme wegen fehlender oder falscher Angaben des Bewerbers nicht möglich, wird der Auftraggeber ggf. die betroffene Referenz von der Bewertung ausschließen. Liegen - insbesondere infolge einer Kontaktaufnahme mit den vom Bewerber benannten Ansprechpartnern - hinreichende Anhaltspunkte dafür vor, dass der Bewerber / Bieter wahrheitswidrige Angaben zu einem oder mehreren Referenzprojekten gemacht oder bei der Durchführung eines benannten Referenzprojekts gegen Vertragspflichten verstoßen hat, wird der Auftraggeber die von den Ansprechpartnern erhaltenen Informationen bewerten und ggf. die betroffene/n Referenz/en von der Bewertung ausschließen. § 124 Abs. 1 Nr. 7 und 8 GWB bleiben unberührt.
5.1.11 Auftragsunterlagen
Sprachen, in denen die Auftragsunterlagen offiziell verfügbar sind: DEU
Internetadresse der Auftragsunterlagen: https://www.dtvp.de/Satellite/notice/CXS0YHKY10Q1KRRH/documents,
Ad-hoc-Kommunikationskanal:
5.1.12 Bedingungen für die Auftragsvergabe
Bedingungen für die Einreichung:
Elektronische Einreichung: Erforderlich
Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch
Elektronischer Katalog: Zulässig
Varianten: Nicht zulässig
Frist für den Eingang der Angebote: 2023-12-12+01:0010:00:00+01:00
Frist, bis zu der das Angebot gültig sein muss: 37DAYS
Informationen, die nach Ablauf der Einreichungsfrist ergänzt werden können:
Nach Ermessen des Käufers können einige fehlenden Bieterunterlagen nach Fristablauf nachgereicht werden.
Zusätzliche Informationen: Die Vergabestelle wird im Rahmen der Angebotsprüfung von Ihrem Ermessen Gebrauch machen und auf der Grundlage des § 56 VgV entsprechend nachfordern bzw. von einer Nachforderung absehen.
Informationen über die öffentliche Angebotsöffnung:
Datum/Uhrzeit: 2023-12-12+01:0010:05:00+01:00
Informationen über die öffentliche Angebotsöffnung:
Datum/Uhrzeit: 2023-12-12+01:0010:05:00+01:00
Auftragsbedingungen:
Bedingungen für die Ausführung des Auftrags: - Angebotsschreiben_633 (mit dem Angebot vorzulegen) - Eigenerklärung im Zusammenhang mit der Anwendung von Russland-Sanktionen (mit dem Angebot mittels Eigenerklärung vorzulegen) - Preisblatt / Preisblätter (mit dem Angebot vorzulegen): Das Preisblatt ist vollständig und zweifelsfrei auszufüllen (elektronisch oder händisch) und dem Angebot beizufügen (durch Upload im Bietertool). - Nachweis der Berufserfahrung als Fachanwalt für gewerblichen Rechtsschutz des mit der Ausführung des Auftrages betrauten Beraters in Schriftform für LOS 1 - Zuschlagskriterium (mit dem Angebot mittels Eigenerklärung vorzulegen) - Organisation, Qualifikation und Erfahrung des mit der Ausführung des Auftrages betrauten Personals für LOS 2 - Zuschlagskriterium (mit dem Angebot mittels Eigenerklärung vorzulegen)
Elektronische Rechnungsstellung: Erforderlich
Aufträge werden elektronisch erteilt
Zahlungen werden elektronisch geleistet
Informationen über die Überprüfungsfristen: Genaue Angaben zu den Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen: Gemäß § 160 Abs. 3 Satz 1 des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB) ist ein Nachprüfungsantrag unzulässig, soweit: - der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Abs. 2 GWB bleibt unberührt, - Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spä-testens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, - Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, - mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertragsnach§ 135 Abs. 1 Nr. 2 GWB. § 134 Abs. 1 Satz 2 GWB bleibt unberührt. Gemäß § 134 Abs. 1 GWB haben öffentliche Auftraggeber die Bieter, deren Angebote nicht berücksichtigt werden sollen, über den Namen des Unternehmens, dessen Angebot angenommen werden soll, über die Gründe der vorgesehenen Nichtberücksichtigung ihres Angebots und über den frühesten Zeitpunkt des Vertragsschlusses unverzüglich in Textform zu informieren. Dies gilt auch für Bewerber, denen keine Information über die Ablehnung ihrer Bewerbung zur Verfügung gestellt wurde, bevor die Mitteilung über die Zuschlagsentscheidung an die betroffenen Bieter ergangen ist. Gemäß § 134 Abs. 2 GWB darf ein Vertrag erst 10 Kalendertage nach Absendung (per Telefax, E-Mail oderelektronisch über das E-Vergabe-Portal) der Information nach 134 Abs. 1 GWB geschlossen werden. Die Frist beginnt am Tag nach der Absendung der Information durch den Auftraggeber; auf den Tag des Zugangs beim betroffenen Bieter und Bewerber kommt es nicht an.
5.1.15 Techniken
Rahmenvereinbarung:
Rahmenvereinbarung ohne erneuten Aufruf zum Wettbewerb
Informationen über das dynamische Beschaffungssystem
Kein dynamisches Beschaffungssystem
Elektronische Auktion:
5.1.16 Weitere Informationen, Schlichtung und Nachprüfung
Schlichtungsstelle: CISPA - Helmholtz-Zentrum für Informationssicherheit gGmbH
Überprüfungsstelle: Die Vergabekammer des Bundes beim Bundeskartellamt
Organisation, die zusätzliche Informationen über das Vergabeverfahren bereitstellt: CISPA - Helmholtz-Zentrum für Informationssicherheit gGmbH
Organisation, die Teilnahmeanträge entgegennimmt: CISPA - Helmholtz-Zentrum für Informationssicherheit gGmbH
8. Organisationen
8.1 ORG-0006
Offizielle Bezeichnung: Beschaffungsamt des BMI
Registrierungsnummer: 994-DOEVD-83
Stadt: Bonn
Postleitzahl: 53119
Land, Gliederung (NUTS): Bonn, Kreisfreie Stadt(DEA22)
Land: Deutschland
Telefon: +49228996100
Rollen dieser Organisation:
TED eSender
8.1 ORG-0001
Offizielle Bezeichnung: CISPA - Helmholtz-Zentrum für Informationssicherheit gGmbH
Registrierungsnummer: 9928025564
Postanschrift: Stuhlsatzenhaus 5
Stadt: Saarbrücken
Postleitzahl: 66123
Land, Gliederung (NUTS): Regionalverband Saarbrücken(DEC01)
Land: Deutschland
Kontaktperson: Abteilung Beschaffungen / Vergabestelle
Telefon: +49 681870831370
Fax: +49 681870838801
Rollen dieser Organisation:
Beschaffer
8.1 ORG-0002
Offizielle Bezeichnung: CISPA - Helmholtz-Zentrum für Informationssicherheit gGmbH
Registrierungsnummer: 9928025564
Postanschrift: Stuhlsatzenhaus 5
Stadt: Saarbrücken
Postleitzahl: 66123
Land, Gliederung (NUTS): Regionalverband Saarbrücken(DEC01)
Land: Deutschland
Kontaktperson: Abteilung Beschaffungen / Vergabestelle
Telefon: +49 681870831370
Fax: +49 681870838801
Rollen dieser Organisation:
Organisation, die zusätzliche Informationen über das Vergabeverfahren bereitstellt
8.1 ORG-0003
Offizielle Bezeichnung: Die Vergabekammer des Bundes beim Bundeskartellamt
Registrierungsnummer: +49 2289499-0
Postanschrift: Villemombler Straße 76
Stadt: Bonn
Postleitzahl: 53123
Land, Gliederung (NUTS): Bonn, Kreisfreie Stadt(DEA22)
Land: Deutschland
Telefon: +49 2289499-0
Fax: +49 2289499-163
Rollen dieser Organisation:
Überprüfungsstelle
8.1 ORG-0004
Offizielle Bezeichnung: CISPA - Helmholtz-Zentrum für Informationssicherheit gGmbH
Registrierungsnummer: 9928025564
Postanschrift: Stuhlsatzenhaus 5
Stadt: Saarbrücken
Postleitzahl: 66123
Land, Gliederung (NUTS): Regionalverband Saarbrücken(DEC01)
Land: Deutschland
Kontaktperson: Abteilung Beschaffungen / Vergabestelle
Telefon: +49 681870831370
Fax: +49 681870838801
Rollen dieser Organisation:
Schlichtungsstelle
8.1 ORG-0005
Offizielle Bezeichnung: CISPA - Helmholtz-Zentrum für Informationssicherheit gGmbH
Registrierungsnummer: 9928025564
Postanschrift: Stuhlsatzenhaus 5
Stadt: Saarbrücken
Postleitzahl: 66123
Land, Gliederung (NUTS): Regionalverband Saarbrücken(DEC01)
Land: Deutschland
Kontaktperson: Abteilung Beschaffungen / Vergabestelle
Telefon: +49 681870831370
Fax: +49 681870838801
Rollen dieser Organisation:
Organisation, die Teilnahmeanträge entgegennimmt
8.1 ORG-0000
Offizielle Bezeichnung: 
Rollen dieser Organisation:
11. Informationen zur Bekanntmachung
11.1 Informationen zur Bekanntmachung
Kennung/Fassung der Bekanntmachung: 71e9a315-f954-49aa-9083-c7b393b6fc6d- 01
Formulartyp: Wettbewerb
Art der Bekanntmachung: Auftrags- oder Konzessionsbekanntmachung – Standardregelung
Datum der Übermittlung der Bekanntmachung: 2023-11-10+01:0000:00:46+01:00
Sprachen, in denen diese Bekanntmachung offiziell verfügbar ist: Deutsch
11.2 Informationen zur Veröffentlichung
Veröffentlichungsnummer der Bekanntmachung: 00687572-2023
ABl. S – Nummer der Ausgabe: 218/2023
Datum der Veröffentlichung: 2023-11-13Z